3. 1. Naturschutz dominiert andere Belange
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• Leitfaden zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und
Genehmigung von WEA in Hessen
Leitfaden oder Erlass?
Maximale Anforderungen an den Untersuchungsaufwand
Naturschutzbelange dominieren andere Belange insb. der Windenergie
Widerspruch zum Prinzip der Ausweisung von Vorranggebieten mit
Ausschlusswirkung
In Windvorranggebieten mit Ausschlusswirkung muss der Vorrang Windenergie
vor allen anderen Belangen stehen, sonst Ausschlusswirkung nicht haltbar
Überprüfung der Bewertungsgrundlagen in den 3 hessischen Planungsregionen
Bedeutung der Windkraft in den Zulassungsbehörden und ONB verdeutlichen
(bspw. über eine Positivkampagne)
Neu geschaffene Lenkungsgruppe (Tappeser/Samson) zur Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen bzw. Interessenausgleiche zwischen Natur und WEA
4. 2. Flugsicherung blockiert große Flächen
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• Belange der Bundesbehörden (insb. DFS/BAF) schließen großflächig die
Errichtung von WEA aus
Großflächiger Ausschluss von WEA innerhalb eines 15 km Radius um
Drehfunkfeuer (VOR/DVOR)
Verhinderung des Ausbaus von WEA insbesondere in Rhein-Main und Südhessen
Trotz Vorlage eines Gutachtens zur Interaktion zwischen WEA und DVOR, werden
weiter ablehnenden Stellungnahmen versendet
Pauschaler 15-km-Puffer um Funkfeuer ist als Ausschlusskriterium nicht haltbar
Teilregionalplan Südhessen und regionaler FNP Rhein-Main wenden bereits 3-km-
Puffer an
Behörden (Dezernat Luftfahrt) sollten sich bei fachlich unbegründeten
Einwendungen über die Flugsicherung hinwegsetzen
5. 3. Bürgerinitiativen gegen Windenergie
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• Vielerorts polemisieren Bürgerinitiativen gegen die Errichtung von
Windparks und setzten die örtlichen politischen Verantwortlichen mit
falschen Behauptungen unter Druck
Trotz weiterhin breiter Zustimmung zur Energiewende bildet sich lokaler Unmut
„Energiewende ja, aber bitte nicht vor meiner Haustür“
Entwicklung eines Kommunikationskonzepts zur Ausweisung von Flächen
Hilfestellung für die Kommunen in der örtlichen Diskussion (Bürgerforum
Energieland Hessen – Hessenagentur)
Änderung der HGO, Schaffung von Möglichkeiten für Gemeinden und Kommunen
zur Beteiligung an der gesamten Wertschöpfung
Interkommunale Zusammenarbeit
Solidarpakt zwischen Landesbetrieben und Gemeinden
7. 4. Ausschreibungen ab 2017
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• Die Bundesregierung plant ab 2017 die Förderhöhe und den Ausbau der
Windenergie über Ausschreibungsverfahren zur organisieren.
Kostenreduzierung ist fragwürdig
Höhere Unsicherheit für Investoren , da Vorarbeit geleistet werden muss ohne zu
Wissen ob Zuschlag erfolgt
Ggf. vollständige Entwicklung einer Vielzahl von Standorten notwendig um
Zuschlag für ein Projekt zu erhalten
Mögliche Folgen: Verlust der Akteurs Vielfalt und Verschiebung der Marktanteile
zu Gunsten großer Konzerne
Vor Einführung, Sicherstellung, dass ein solches Modell zur tatsächlichen
Kostenreduzierung für den Verbraucher führt
Sicherstellung eines minimalen Aufwands vor Zuschlag um Projektierungskosten
gering zu halten
Akteurs Vielfalt muss erhalten bleiben (Akzeptanz)
8. 5. Länderöffnungsklausel
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• Bundesländer sollen Möglichkeit erhalten, nach eigenem Ermessen
Mindestabstände zwischen WEA und Wohnbebauung festzulegen
Seehofers 10xH-Regelung (10-facher Abstand zur Gesamthöhe)
Kollidiert mit dem Planungsrecht der Kommunen
Steht im Widerspruch zur Privilegierung von WEA im Außenbereich und dem
BImSch-Verfahren (Orientierung an Immissionsschutzrechtlichen Kriterien)
Erhöht Planungsrisiken und erschwert den Ausbau der Windkraft generell
Die Bundesländer sollten weiterhin das bewährte gesetzliche Regelwerk nutzen
9. 6. Verpflichtende Direktvermarktung verhindert Marktintegration für
Windstrom
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• Verpflichtende Direktvermarktung:
Die Direktvermarktung zwingt Anlagenbetreiber dazu, sauberen Strom als
Graustrom an der Börse zu „verramschen“.
Volkswirtschaftlich unsinnig
Modelle etablieren, die es ermöglichen Windstrom direkt zu vermarkten
10. Parallele Foren in R109 – R112
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• 13:00 Uhr: EEG2.0
Prof. Dr. Uwe Leprich, Michael Häußer, Simon Schäfer-Stradowsky, Josef Werum und Tom
Lange
• 13:00 Uhr: Ausweisungs- und Genehmigungspraxis in Hessen
Matthias Bergmeier, Dr. Jochen Karl, Dr. Dirk Sudhaus, Lars Simpelkamp und Urta Steinhäusser
• 14:30 Uhr: Erneuerbare Energieziele und Politik
Landtagsfraktionen Hessen, Prof. Dr. Martina Klärle, Prof. Dr. Uwe Leprich und Michael
Häußer
• 16:00 Uhr: Bürgerbeteiligung
Thomas Berg, Dr. Ingo Ewald, Matthias Heim und Florian Voigt
• 16:00 Uhr: Kleinwindkraft
Prof. Walter Baur, Dr. Konstantinos Kelaiditis, Roger Schneider und Dr. Normann Günther
11. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bundesverband WindEnergie e.V.
Regionalverband Südhessen
Mainstraße 20
63165 Mühlheim am Main
Hinweis der Redaktion
Dient der Zulassungsbehörde und ONB als grundlegendes Regelwerk und lässt kaum Spielräume zur Abwägung
Maximale Anforderungen an den Untersuchungsaufwand, die ständig erweitert werden, zum Teil auch während Genehmigungsverfahren
- Widerspruch zum Prinzip der Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung, da auf Raumordnungsebene geforderter Untersuchungsaufwand nicht abzuarbeiten. Faktisch gelten dann die Vorranggebiete nicht mehr, wenn Naturschutzbelange entgegen stehen und überwiegen. Was ist dann ein Vorranggebiet wert, wenn der Vorrang nicht zählt?
- Windstarke Gebiete, die zu bestimmten Zeiten auch als Zugkorridore für Kraniche dienen, können trotzdem als Vorrangfläche ausgewiesen werden, und zwar dann, wenn die Windenergieanlagen während des Vogelzugs
zeitweilig abgeschaltet werden. Im Ergebnis bleiben die Zugkorridore erhalten, die windstarken Flächen können dennoch ausgewiesen werden.
Je früher vor Ort über Vorhaben aufgeklärt wird, je transparenter Investoren agieren, je früher wir auf die Bürger zugehen, ihre Ängste und Sorgen aufnehmen, desto sachlicher verläuft die Diskussion vor Ort.
Akteuers Vielfalt: Bürgerwindparks, Genossenschaften, mittelständische Unternehmen, kleine und mittel große Stadtwerke etc.
Führt zu höheren Finanzierungskosten
Führt zu einer geringeren Anzahl an Stromhändlern und Benachteiligung von Bürgervorhaben und Mittelstand
Führt zu zusätzlichen Kosten für die Vermarktung und Prognoseerstellung (= Vergütuntgskürzung)