Vortrag 8. Sankt Augustiner Controlling-Tagung (www.controlling-tagung.de) von Sascha Kremer zur Nachhaltigkeit in IT-Verträgen. Überblick über Bedeutung von Nachhaltigkeit, Controlling, Werthaltige Unternehmensführung, Wertbeitrag von IT und Controlling, Verhältnis zur Vertragsfreiheit, Fehlen von Elementen zur Steuerung und Messung von Leistungen in Verträgen, Einbindung durch Vereinbarungen der Parteien, Bedeutung Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und Gleichbehandlungsgrundsatz im Vergaberecht, Einführen von Nachhaltigkeit über gesetzliche Gestattungen
9. Beschaffung von IT
Kauf (Eigentum auf Dauer)
Miete (Nutzung auf Zeit)
Leasing (Einbeziehung eines Dritten)
Werk (Erstellung von Software/Systemen)
Dienst (Schulung, Beratung, Support)
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 9
Vertragstypen
im BGB
10. Lizenzvertrag
Einräumung von Nutzungsrechten plus X
Outsourcing oder Shared Services
Externe/interneAuslagerung von Aufgaben,
Prozessen oder Unternehmensteilen
Projektvertrag
(Gemeinsame) Erreichung eines Ziels
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 10
Gemischte
Verträge
11. ElastischeVerträge
Cloud Services: IaaS, PaaS, SaaS, XaaS
Lösung von Mengengerüsten
AgileVerträge
Entwicklung von Software
Lösung vomWasserfall undV-Modell (XT)
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 11
„Neue“
Verträge
13. Privatautonomie
Allgemeine Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG: „Jeder hat das Recht auf die
freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er
nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
das Sittengesetz verstößt.“
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 13
Vertragsfreiheit
14. Abschluss- und Inhaltsfreiheit
§§ 145 ff BGB, § 311 Abs.1 BGB: „Zur
Begründung [oder] zur Änderung des
Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein
Vertrag zwischen den Beteiligten
erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein
anderes vorschreibt.“
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 14
Vertragsfreiheit
15. Reichweite der Inhaltsfreiheit
Kein Formzwang
KeinTypenzwang
Beliebigkeit der Inhalte
Mischung (gesetzlicher)Vertragstypen
gesetzliche Leitbilder als dispositives Recht
Ausnahme: zwingende Schutzvorschriften
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 15
Vertragsfreiheit
17. Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 17
Mängelhaftung
Hauptpflicht
Minderung
Rücktritt
Schadensersatz
Primäransprüche Sekundäransprüche
Nacherfüllung
Nebenpflicht
Sachmangel
Rechtsmangel
Schlechtleistung
18. Messung der Leistungen
Kriterien?
Kennziffern und Grenzwerte?
Benchmarks?
Steuerung der Leistungen
Instrumente?
Bonus-/Malus-Systeme?
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 18
Controlling-
Instrumente
19. imVertragsrecht nicht vorgesehen
Eng begrenzte Ausnahmen in Einzelfällen
insbesondere bei Rechtsverletzungen
Auskunftsanspruch
Besichtigungsanspruch
Rechnungslegungsanspruch
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 19
Controlling-
Instrumente
20. Ausnahmen in regulierten Bereichen
Auslagerungen (z.B. bei Kreditinstituten)
Internes Controlling ausgelagerter Bereiche
Datenschutz (z.B. bei Auftragsverarbeitung)
Prüfungs- und Kontrollbefugnisse
Weisungsrechte
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 20
Controlling-
Instrumente
21. Ziel der Ausnahmetatbestände
Prüfung vonAnsprüchen
Durchsetzung von Ansprüchen
Einhaltung gesetzlicherVorgaben
Nicht: Messung von Leistungen
Nicht: Steuerung von Leistungen
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 21
Controlling-
Instrumente
22. Controlling bedarf der Festlegung
(intern) oderVereinbarung (extern)
Leitbilder, Standards, Regelwerke
Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen
Beteiligungsverträge
Beschaffungsverträge
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 22
Controlling-
Instrumente
23. Regelungsbedarf
Gegenstand der Messung und Messbarkeit
Kriterien der Messung
Durchführung der Messung
Kontrolle der Messung
Mitwirkung an der Messung
Kosten der Messung
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 23
Controlling-
Instrumente
24. Regelungsbedarf
Relevante (Grenz-)Werte aus Messungen
Steuerungsinstrumente
(Rechts-)Folgen bestimmter Ergebnisse
Anpassung der Leistungen oderVerfahren
Anpassung derVergütung
Bonus-/Malus- oder Pönalen-Systeme
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 24
Controlling-
Instrumente
25. imVertragsrecht nicht vorgesehen
Eng begrenzte Ausnahmen in Einzelfällen
Dauer einer Leistungsbeziehung
Beschaffenheit einer Leistung
Beschaffenheit eines Unternehmens
Regulierte Bereiche
Kritische Infrastrukturen
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 25
Nachhaltigkeit
26. Nachhaltigkeit bedarf der Festlegung
(intern) oderVereinbarung (extern)
Beziehung von Controlling und
Nachhaltigkeit bedarf der Festlegung
(intern) oderVereinbarung (extern)
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 26
Nachhaltigkeit
28. Beschränkung durchz.B.
Beschäftigtendatenschutz
Individuelles und kollektivesArbeitsrecht
Inhaltskontrolle vonAGB
GesetzlicheVerbote
Sittenwidrigkeit
Treu und Glauben
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 28
Grenzen der
Vertragsfreiheit
30. Vergabe öffentlicher Aufträge
durch öffentliche Auftraggeber
Ausnahmsweise durch privateAuftraggeber
ReguliertesVerfahren
Differenzierung nach Schwellenwerten
Differenzierung nachVerfahrensarten
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 30
Vergaberecht
33. Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Verpflichtung zur sparsamen
Haushaltsführung für Auftraggeber
Auswahl des unter Berücksichtigung aller
Umstände wirtschaftlichstenAngebots
GünstigstesVerhältnis von gewünschter
Leistung und angebotenem Preis
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 33
Vergaberecht
34. Entscheidendes Kriterium ist Preis
Zulässigkeit anderer Kriterien
bei konkretem Bezug zum
Auftragsgegenstand
beachte: Gleichbehandlung verlangt
technikneutrale Ausschreibung
bei gesetzlicherGestattung
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 34
Vergaberecht
35. TVgG NRW
Gesetz über die Sicherung vonTariftreue und Sozialstandards
sowie fairenWettbewerb bei derVergabe öffentlicher Aufträge
§ 17 Abs. 7: „Bei der Ermittlung des
wirtschaftlichstenAngebots sollen auch
Kriterien des Umweltschutzes und der
Energieeffizienz berücksichtigt werden.“
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 35
Vergaberecht
36. Beschaffungsverträge für IT
EVB-IT: ErgänzendeVertragsbedingungen
für die Beschaffung von
Informationstechnik
Ausgehandelte Musterverträge zur
zwingendenVerwendung imVergaberecht
Defizit: Controlling und Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit im IT-Vertragsrecht: Vertragsfreiheit vs. Vergaberecht 36
Vergaberecht