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Energieeffizienz-Newsletter
Politik, Regulation und Strategie
27. März 2015
1
Themen
1. Update Steueranreiz: die heutige Bundesratsdebatte.................................................................... 2
2. EWärmeG-Novelle in Baden-Württemberg beschlossen................................................................ 3
3. BPIE-Studie fordert: Energieeffizienz und Wohnkomfort verbinden.............................................. 3
2
1. Update Steueranreiz: die heutige Bundesratsdebatte
Der Bundesrat stimmte bei der heutigen Sitzung gegen den Antrag Bayerns, den Steueranreiz zeit-
nahe einzuführen. Obwohl Einigkeit bei der großen Mehrheit der Bundesländer herrscht, dass der
Steueranreiz kommen soll, ist das „wie“ weiterhin der Knackpunkt im politischen Entscheidungs-
prozess.
Die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen.
Auch dies war ein Grund dafür, dass der Antrag aus dem Freistaat nicht die notwendige Unterstüt-
zung erhalten hat. Eveline Lemke, Staatsministerin für Umwelt aus Rheinland-Pfalz, sagte: „Eine ge-
meinsame Position des Bundesrates ist wichtig, da die steuerbedingten Ausfälle und Zusatzeinnah-
men sowie das übergeordnete Thema Schuldenbremse alle Länder betreffen“. Demgegenüber plä-
diert NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen), die sogenannte Mövenpick-
Steuer anzuheben und so die Gegenfinanzierung sicher zu stellen. Der Vorteil dieser Position, die
auch von der Landesregierung Baden-Württemberg geteilt wird, ist, dass der Handwerkerbonus wei-
ter erhalten bliebe. Mit der heutigen Entscheidung rückt das große Paket der Bund-Länder-
Beziehung, das vor der Sommerpause abschließend verhandelt werden soll, in den Vordergrund. Der
Steueranreiz soll dabei ein Teilelement sein. Diese Lösung wird auch von Kanzleramtsminister Peter
Altmaier favorisiert.
Der Antrag Bayerns – ein Überblick
Der Antrag Bayerns „Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energeti-
schen Gebäudesanierung“ wurde am 02. Dezember 2014 in den Bundesrat eingebracht und den zu-
ständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.
Die Energieeinsparpotenziale im Wohngebäudesektor werden aktuell nicht ausreichend genutzt,
daher solle eine steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen mit Fokus
auf Eigenheimbesitzer eingeführt werden. Vermieter sollten ebenfalls erhöhte Abschreibungen für
energetische Modernisierungsaufwendungen in Anspruch nehmen können. Allerdings wird nicht
angegeben, wie hoch die „erhöhte Abschreibung“ sein soll. Nach Auffassung der Bayerischen Landes-
regierung soll der Steueranreiz ein Baustein des 10 Mrd. EUR umfassenden Investitionsprogrammes
werden, das von Bundesfinanzminister, Wolfgang Schäuble (CDU), angekündigt wurde. Den Antrag
des Freistaates Bayerns finden Sie hier: http://bit.ly/1By1RMN.
Hintergrund: Die Empfehlung des Umweltausschusses im Bundesrat
Der Umweltausschuss hat zum Antrag Bayerns bereits seine Empfehlung eingereicht und fordert
ebenfalls, dass die Bundesregierung „zügig“ einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung vorlegt.
Ziel solle ein steuerliches Fördervolumen von 1 Milliarde EUR pro Jahr sein. Der Geldwert der Steuer-
vorteile sollte dem Förderwert der KfW-Programme entsprechen. Die steuerliche Förderung soll sich
über zehn Jahre erstrecken und sowohl Einzel- als auch Vollsanierungsmaßnahmen umfassen. Zudem
solle die Bundesregierung prüfen, ob insbesondere ein beschleunigter Steuerabzug bei kleineren
Effizienzmaßnahmen eine zusätzliche investitionsanreizende Maßnahme sein kann. Die Förderung
3
solle zunächst auf das selbstgenutzte Wohneigentum beschränkt sein. Allerdings solle geprüft wer-
den, ob die Förderung von vermietetem Wohneigentum, sofern die Förderung den Mietern zugute-
kommt, ein zusätzliches Instrument sein könnte.
Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung soll der ermäßigte
Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen (Mövenpick-Steuer) abgeschafft werden. Dies entspricht
auch dem Vorschlag Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens. Darüber hinaus sieht der Um-
weltausschuss zudem die Notwendigkeit, ein Zuschussprogramm für die Sanierung kommunaler Ge-
bäude aufzulegen. Die Ausschussempfehlung ist hier einsehbar: http://bit.ly/193r8qr.
2. EWärmeG-Novelle in Baden-Württemberg beschlossen
Der Landtag Baden-Württemberg hat diesen Monat die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes
(EWärmeG) beschlossen. In bestehenden Wohngebäuden muss der Pflichtanteil an erneuerbarer
Wärme ab dem 01. Juli 2015 nun 15 Prozent, statt wie bisher 10 Prozent, betragen. Mit der Geset-
zesnovelle steigen somit zwar die Anforderungen, doch ebenfalls die Erfüllungsoptionen.
Das Gesetz greift erst dann, wenn das Heizungssystem ausgetauscht werden muss, sowohl bei Wohn-
als auch bei Nichtwohngebäuden. Durch die Novelle haben die Gebäudeeigentümer mehr Möglich-
keiten hinzugewonnen, mit denen sie die Vorgaben erfüllen können. „Erfüllt werden kann das Gesetz
zum Beispiel mit zentralen Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pelletheizungen, Solarthermiekollektoren,
Wärmepumpen sowie anteilig durch Heizungen mit einem Bioöl- und Biogasanteil“, erklärt Umwelt-
minister Franz Untersteller, „als ersatzweise Erfüllung ist auch die Dämmung der Fassade oder des
Dachs oder der Bau einer Photovoltaikanlage möglich.“ Neu als Erfüllungsoption hinzugekommen ist
neben der Dämmung der Kellerdecke auch die Erstellung eines individuellen, ganzheitlichen Sanie-
rungsfahrplanes.
3. BPIE-Studie fordert: Energieeffizienz und Wohnkomfort verbinden
In einer am 19. März 2015 veröffentlichte Studie des Buildings Performance Institut Europe in
Brüssel, kurz BPIE, wird die Politik dazu aufgefordert, effiziente und gleichzeitig gesunde Gebäude
sicherzustellen. Dafür sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessert werden, indem
Aspekte, wie Innenraumluftqualität, Wärmebehaglichkeit und Tageslicht, in die Bauvorschriften
miteinfließen.
Für die Studie analysierte das BPIE die baurechtlichen Vorschriften von acht EU-Mitgliedstaaten: Bel-
gien (Brüssel), Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden und das Vereinigte Kö-
nigreich (England und Wales). Menschen verbringen laut BPIE zwischen 60 und 90 Prozent ihres Le-
bens in Gebäuden. Entsprechend relevant sei es, Innenraumluftqualität, Wärmebehaglichkeit sowie
Tageslicht in Wohngebäuden sicherzustellen, so die Autoren der Studie.
4
In der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird die Bedeutung des
Innenraumklimas im Kontext von Energieeffizienz erwähnt. Doch geht die Richtlinie nicht genauer
darauf ein. Dabei sei beispielsweise Tageslicht ein wichtiger Parameter für das Wohlbefinden. Dies
sei, so die BPIE-Studie, insbesondere bei der energetischen Sanierung von Gebäuden relevant. Nach
einer Modernisierung sind die Gebäude besser gedämmt und somit luftdichter. Für ein gutes Innen-
raumklima, bedarf es jedoch des Luftaustausches. Entsprechend reiche es nicht, Kriterien für Ener-
gieeffizienz baurechtlich festzulegen, sondern auch für den Wohnkomfort.
In Deutschland wird etwa ein Mindestmaß an Lüftung empfohlen, jedoch ist dies nicht festgeschrie-
ben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) adressiert Luftdichte und Luftaustausch, lässt dem Archi-
tekten oder Ingenieur jedoch Raum für Interpretation. Inwieweit die entwickelte Norm DIN 1946-6
auch baurechtlich verankert werden kann, soll 2017 im Rahmen der EnEV Novelle geklärt werden.
Systeme zur Wärmerückgewinnung sind in Deutschland lediglich bei der Installation großer Lüftungs-
systeme verpflichtend.
Die Studie des BPIEs „Indoor Air Quality, Thermal Comfort and Daylight“ finden Sie hier:
http://bit.ly/1MR7tHm.

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  • 2. 1 Themen 1. Update Steueranreiz: die heutige Bundesratsdebatte.................................................................... 2 2. EWärmeG-Novelle in Baden-Württemberg beschlossen................................................................ 3 3. BPIE-Studie fordert: Energieeffizienz und Wohnkomfort verbinden.............................................. 3
  • 3. 2 1. Update Steueranreiz: die heutige Bundesratsdebatte Der Bundesrat stimmte bei der heutigen Sitzung gegen den Antrag Bayerns, den Steueranreiz zeit- nahe einzuführen. Obwohl Einigkeit bei der großen Mehrheit der Bundesländer herrscht, dass der Steueranreiz kommen soll, ist das „wie“ weiterhin der Knackpunkt im politischen Entscheidungs- prozess. Die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Auch dies war ein Grund dafür, dass der Antrag aus dem Freistaat nicht die notwendige Unterstüt- zung erhalten hat. Eveline Lemke, Staatsministerin für Umwelt aus Rheinland-Pfalz, sagte: „Eine ge- meinsame Position des Bundesrates ist wichtig, da die steuerbedingten Ausfälle und Zusatzeinnah- men sowie das übergeordnete Thema Schuldenbremse alle Länder betreffen“. Demgegenüber plä- diert NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen), die sogenannte Mövenpick- Steuer anzuheben und so die Gegenfinanzierung sicher zu stellen. Der Vorteil dieser Position, die auch von der Landesregierung Baden-Württemberg geteilt wird, ist, dass der Handwerkerbonus wei- ter erhalten bliebe. Mit der heutigen Entscheidung rückt das große Paket der Bund-Länder- Beziehung, das vor der Sommerpause abschließend verhandelt werden soll, in den Vordergrund. Der Steueranreiz soll dabei ein Teilelement sein. Diese Lösung wird auch von Kanzleramtsminister Peter Altmaier favorisiert. Der Antrag Bayerns – ein Überblick Der Antrag Bayerns „Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energeti- schen Gebäudesanierung“ wurde am 02. Dezember 2014 in den Bundesrat eingebracht und den zu- ständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Die Energieeinsparpotenziale im Wohngebäudesektor werden aktuell nicht ausreichend genutzt, daher solle eine steuerliche Förderung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen mit Fokus auf Eigenheimbesitzer eingeführt werden. Vermieter sollten ebenfalls erhöhte Abschreibungen für energetische Modernisierungsaufwendungen in Anspruch nehmen können. Allerdings wird nicht angegeben, wie hoch die „erhöhte Abschreibung“ sein soll. Nach Auffassung der Bayerischen Landes- regierung soll der Steueranreiz ein Baustein des 10 Mrd. EUR umfassenden Investitionsprogrammes werden, das von Bundesfinanzminister, Wolfgang Schäuble (CDU), angekündigt wurde. Den Antrag des Freistaates Bayerns finden Sie hier: http://bit.ly/1By1RMN. Hintergrund: Die Empfehlung des Umweltausschusses im Bundesrat Der Umweltausschuss hat zum Antrag Bayerns bereits seine Empfehlung eingereicht und fordert ebenfalls, dass die Bundesregierung „zügig“ einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung vorlegt. Ziel solle ein steuerliches Fördervolumen von 1 Milliarde EUR pro Jahr sein. Der Geldwert der Steuer- vorteile sollte dem Förderwert der KfW-Programme entsprechen. Die steuerliche Förderung soll sich über zehn Jahre erstrecken und sowohl Einzel- als auch Vollsanierungsmaßnahmen umfassen. Zudem solle die Bundesregierung prüfen, ob insbesondere ein beschleunigter Steuerabzug bei kleineren Effizienzmaßnahmen eine zusätzliche investitionsanreizende Maßnahme sein kann. Die Förderung
  • 4. 3 solle zunächst auf das selbstgenutzte Wohneigentum beschränkt sein. Allerdings solle geprüft wer- den, ob die Förderung von vermietetem Wohneigentum, sofern die Förderung den Mietern zugute- kommt, ein zusätzliches Instrument sein könnte. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Hotelübernachtungen (Mövenpick-Steuer) abgeschafft werden. Dies entspricht auch dem Vorschlag Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens. Darüber hinaus sieht der Um- weltausschuss zudem die Notwendigkeit, ein Zuschussprogramm für die Sanierung kommunaler Ge- bäude aufzulegen. Die Ausschussempfehlung ist hier einsehbar: http://bit.ly/193r8qr. 2. EWärmeG-Novelle in Baden-Württemberg beschlossen Der Landtag Baden-Württemberg hat diesen Monat die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beschlossen. In bestehenden Wohngebäuden muss der Pflichtanteil an erneuerbarer Wärme ab dem 01. Juli 2015 nun 15 Prozent, statt wie bisher 10 Prozent, betragen. Mit der Geset- zesnovelle steigen somit zwar die Anforderungen, doch ebenfalls die Erfüllungsoptionen. Das Gesetz greift erst dann, wenn das Heizungssystem ausgetauscht werden muss, sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden. Durch die Novelle haben die Gebäudeeigentümer mehr Möglich- keiten hinzugewonnen, mit denen sie die Vorgaben erfüllen können. „Erfüllt werden kann das Gesetz zum Beispiel mit zentralen Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pelletheizungen, Solarthermiekollektoren, Wärmepumpen sowie anteilig durch Heizungen mit einem Bioöl- und Biogasanteil“, erklärt Umwelt- minister Franz Untersteller, „als ersatzweise Erfüllung ist auch die Dämmung der Fassade oder des Dachs oder der Bau einer Photovoltaikanlage möglich.“ Neu als Erfüllungsoption hinzugekommen ist neben der Dämmung der Kellerdecke auch die Erstellung eines individuellen, ganzheitlichen Sanie- rungsfahrplanes. 3. BPIE-Studie fordert: Energieeffizienz und Wohnkomfort verbinden In einer am 19. März 2015 veröffentlichte Studie des Buildings Performance Institut Europe in Brüssel, kurz BPIE, wird die Politik dazu aufgefordert, effiziente und gleichzeitig gesunde Gebäude sicherzustellen. Dafür sollen die regulatorischen Rahmenbedingungen verbessert werden, indem Aspekte, wie Innenraumluftqualität, Wärmebehaglichkeit und Tageslicht, in die Bauvorschriften miteinfließen. Für die Studie analysierte das BPIE die baurechtlichen Vorschriften von acht EU-Mitgliedstaaten: Bel- gien (Brüssel), Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden und das Vereinigte Kö- nigreich (England und Wales). Menschen verbringen laut BPIE zwischen 60 und 90 Prozent ihres Le- bens in Gebäuden. Entsprechend relevant sei es, Innenraumluftqualität, Wärmebehaglichkeit sowie Tageslicht in Wohngebäuden sicherzustellen, so die Autoren der Studie.
  • 5. 4 In der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird die Bedeutung des Innenraumklimas im Kontext von Energieeffizienz erwähnt. Doch geht die Richtlinie nicht genauer darauf ein. Dabei sei beispielsweise Tageslicht ein wichtiger Parameter für das Wohlbefinden. Dies sei, so die BPIE-Studie, insbesondere bei der energetischen Sanierung von Gebäuden relevant. Nach einer Modernisierung sind die Gebäude besser gedämmt und somit luftdichter. Für ein gutes Innen- raumklima, bedarf es jedoch des Luftaustausches. Entsprechend reiche es nicht, Kriterien für Ener- gieeffizienz baurechtlich festzulegen, sondern auch für den Wohnkomfort. In Deutschland wird etwa ein Mindestmaß an Lüftung empfohlen, jedoch ist dies nicht festgeschrie- ben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) adressiert Luftdichte und Luftaustausch, lässt dem Archi- tekten oder Ingenieur jedoch Raum für Interpretation. Inwieweit die entwickelte Norm DIN 1946-6 auch baurechtlich verankert werden kann, soll 2017 im Rahmen der EnEV Novelle geklärt werden. Systeme zur Wärmerückgewinnung sind in Deutschland lediglich bei der Installation großer Lüftungs- systeme verpflichtend. Die Studie des BPIEs „Indoor Air Quality, Thermal Comfort and Daylight“ finden Sie hier: http://bit.ly/1MR7tHm.