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D    E U T S C H E R                      J    A G D S C H U T Z V E R B A N D                                                        E   . V .
          VEREINIGUNG DER DEUTSCHEN LANDESJAGDVERBÄNDE FÜR WILD, JAGD UND NATUR




Pressemeldung
                                                                                                                     Berlin / Kaisersesch, 27. April 2012


DJV lehnt ideologisch motivierte Beschränkung der Fangjagd ab

Zwei-Klassen-Tierschutz beim Einsatz von Fallen darf nicht in Kauf genommen werden

Anlässlich des internationalen Fangjagd-Symposiums in Kaisersesch (Rheinland-Pfalz) machte der Deutsche
Jagdschutzverband (DJV) auf die Bedeutung der Fangjagd für den Artenschutz aufmerksam. Räuberische
Arten wie Fuchs, Marder, Marderhund und Waschbär verbreiten sich immer schneller und gefährden
seltene heimische Vogelarten (*). Eine Ursache ist die erfolgreiche Tollwutimpfung bei Füchsen zum Schutz
des Menschen. Mit der Fangjagd können Jäger Beutegreifer effektiv regulieren, und Wiesen-, Küsten-,
Baum- und Bodenbrüter schützen. Landesregierungen wie Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt
Niedersachsen haben Jäger bereits um Hilfe gebeten.


In einigen Bundesländern gibt es allerdings Bestrebungen, die Fangjagd abzuschaffen. „Ideologisch
motivierte Versuche, Jägern den Einsatz von Fallen zu verbieten und dann unter der Obhut des
Naturschutzes als ‚Prädatorenmanagement‘ weiterzuführen, lehnen wir entschieden ab“, betonte DJV-
Geschäftsführer Andreas Leppmann anlässlich der Eröffnung des Fangjagd-Symposiums. Es sei schon
verwunderlich, dass beispielsweise der Naturschutzbund Deutschland immer wieder mit emotionalen
Appellen die Fangjagd geradezu ächte und gleichzeitig in Naturschutzgebieten Fallen einsetze, so
Leppmann. Jäger haben die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz
von Fallen. „Als kompetente Partner im Naturschutz bringen sie ihre Fähigkeiten gerne ein“, so Leppmann.
Bestehende gesetzliche Vorgaben für die Fangjagd seien vorbildlich, weitere Einschränkung machten diese
ineffizient.
                                                                                                                                                            …



                       A N E R K AN N T E N AT U R S C H U T Z VE R EI N I G U N G   N AC H   §63 B U N D ES N AT U R S C H U T Z G E S E T Z
                      Geschäftsstelle: Friedrichstr. 185/186 • 10117 Berlin Tel. 030 - 209 1394-0 • Fax 030 - 209 1394-30
                                               E-Mail: DJV@Jagdschutzverband.de • Internet: www.jagdnetz.de
                                       Bankverbindung: Berliner Bank, Konto-Nr.: 513 67 4200, BLZ 100 708 48
                              USt-Idnr.: DE 122123957 • IBAN: DE 15100708480/513674200 • BicCode: DEUTDEDB110
                  Pressestelle: Fax 030 - 209 1394-25 • Internet: www.jagd-online.de • E-Mail: Pressestelle@Jagdschutzverband.de
Auf dem Symposium in Kaisersesch stellte der DJV ein Eckpunktepapier zur Fangjagd vor und rief zu mehr
Sachlichkeit bei deren Bewertung auf. Es ist beispielsweise gesellschaftlich akzeptiert, dass Haus- und
Grundbesitzer Tiere fangen und töten, die Schäden anrichten – etwa Mäuse, Ratten, Kaninchen oder
Marder. Dabei stehen Sicherheitsaspekte und ökonomische Interessen im Vordergrund. Für Jäger gelten bei
der Fangjagd zuallererst strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben
zudem die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. „Die
Fangjagd für Jäger verbieten zu wollen, hieße, zuallererst das Fangen von ungeliebten Plagegeistern auf
dem eigenen Grundstück zu verbieten. Das kann keiner wirklich wollen“, so DJV-Geschäftsführer Andreas
Leppmann.


Der DJV berichtet auf seiner Internet-Seite www.jagdnetz.de über einen Live-Ticker vom Fangjagd-
Symposium. Vertreter von Schädlingsbekämpfern und Fallenjägern aus vier Ländern sowie vom
europäischen Dachverband der Jäger, FACE, stellen ihre Arbeit vor und tauschen Erfahrungen aus.


(*)
Torsten Langgemach und Jochen Bellebaum (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten
in Deutschland.
Wolf Teunissen et al (2008): Identifying predators of eggs and chicks of Lapwing Vanellus vanellus and
Black-tailed Godwit Limosa limosa in the Netherlands and the importance of predation on wader
reproductive output.
D   E U T S C H E R                      J    A G D S C H U T Z V E R B A N D                                      E   . V .
         VEREINIGUNG DER DEUTSCHEN LANDESJAGDVERBÄNDE FÜR WILD, JAGD UND NATUR




                  Eckpunktepapier des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV)
                                       zur Fangjagd

(1)   Die Fangjagd ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Ohne sie ist eine effektive Bejagung
      von heimischen und eingewanderten Prädatoren nicht möglich.
      Räuberische, anpassungsfähige Arten wie der Fuchs, Marder, Marderhund und Waschbär sind
      überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Ihre Bestände nehmen weiter zu – unter anderem
      wegen der erfolgreichen Tollwutbekämpfung in Deutschland. Nur mittels Fangjagd können Jäger
      Beutegreifer effektiv regulieren, davon profitieren auch bedrohte Arten (z.B. Küsten-, Baum- und
      Wiesenbrüter sowie Arten des Offenlandes). Ohne Fangjagd sind Projekte zum Erhalt, Schutz
      und zur Wiederansiedlung bedrohter Arten zum Scheitern verurteilt. Die Wissenschaftler
      Langgenach und Bellebaum (2005) haben über ein Dutzend Studien ausgewertet. Ergebnis: Der
      Fuchs ist hauptverantwortlich für den Verlust von Gelegen und Küken seltener Vogelarten. Der
      Wissenschaftler Wolf Teunissen (2008) bestätigte dies für die Agrarlandschaft in den
      Niederlanden.

(2)   Von der Fangjagd im Siedlungsbereich profitiert der Mensch.
      Kulturfolger wie der Steinmarder („Automarder“) oder der Waschbär, aber auch Kaninchen,
      Dachse oder Nutria können sich in urbanen Bereichen stark vermehren und an Autos, Gebäuden
      oder Hochwasserschutzanlagen erhebliche Schäden anrichten. Eine effektive und nachhaltige
      Regulierung von Tierarten, die im Siedlungsbereich Schäden anrichten, ist mit der Waffe nicht
      möglich, nur durch den Einsatz von Fallen. Die Fangjagd spielt auch in der Tierseuchenprävention
      eine wichtige Rolle und kann die Übertragung von Krankheiten auf den Menschen und Haustiere
      verhindern. Füchse und Waschbären können beispielsweise Räude, Staupe, Tollwut oder den
      Fuchsbandwurm übertragen.

(3)   Fachgerechte Jagd mit der Falle ist eine legitime, schonende, international anerkannte
      Nutzung natürlicher Ressourcen und gehört zum Kulturgut Jagd.
      Strenge gesetzliche Vorgaben garantieren eine sichere und tierschutzkonforme Jagdausübung.
      Beispielsweise müssen Lebendfangfallen mindestens einmal täglich kontrolliert werden und
      selektiv fangen. Damit ist sichergestellt, dass irrtümlich in die Falle gelangte Tiere zeitnah und
      körperlich unversehrt freigelassen werden. Das Anforderungsprofil an Totfangfallen hinsichtlich
      des selektiven Fangens ist ungleich höher. Schnelles, sicheres und tierschutzgerechtes Töten ist
      eine notwendige Grundvoraussetzung. Spezielle Vorrichtungen wie Fangbunker und bestehende,
      klare gesetzliche Vorgaben gewährleisten den Schutz von Menschen und (Haus-)Tieren. Den
      Missbrauch von Fallen verurteilt der DJV und ruft alle Jäger auf, die entsprechenden
      Länderverordnungen zu beachten.

                                                                                                                                                   …

                                                   A N E R K AN N T E N AT U R S C H U T Z VE R EI N I G U N G
                                                  Geschäftsstelle: Friedrichstr. 185 / 186 • 10117 Berlin
                  Tel. 030 - 209 1394- 0 • Fax 030 - 209 1394- 30 • Internet: www.jagd-online.de • E-Mail: DJV@Jagdschutzverband.de
                                        Bankverbindung: Berliner Bank, Konto-Nr.: 513 67 4200, BLZ 100 708 48
       Pressestelle: Tel. 030 - 209 1394- 23 • Fax 030 - 209 1394- 25 • Internet: www.jagd-online.de • E-Mail: Pressestelle@Jagdschutzverband.de
(4)   Die Fangjagd muss bundesweit erhalten bleiben und emotionsfrei bewertet werden.
      Haus- und Grundbesitzer fangen, vergiften und töten Mäuse und Ratten, oft auch Kaninchen
      oder Marder. Dabei stehen Gesundheits-, Sicherheits- und ökonomische Aspekte im
      Vordergrund. Dies ist gesellschaftlich akzeptiert. Für Jäger gelten bei der Fangjagd zuallererst
      strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben zudem die staatlich
      geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. Vor diesem
      Hintergrund fordert der DJV von Politik und Gesellschaft eine sachliche, emotionsfreie
      Bewertung des Einsatzes von Fallen hinsichtlich Tier- und Artenschutz – für die Jagd und die
      Schädlingsbekämpfung gleichermaßen.

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  • 1. D E U T S C H E R J A G D S C H U T Z V E R B A N D E . V . VEREINIGUNG DER DEUTSCHEN LANDESJAGDVERBÄNDE FÜR WILD, JAGD UND NATUR Pressemeldung Berlin / Kaisersesch, 27. April 2012 DJV lehnt ideologisch motivierte Beschränkung der Fangjagd ab Zwei-Klassen-Tierschutz beim Einsatz von Fallen darf nicht in Kauf genommen werden Anlässlich des internationalen Fangjagd-Symposiums in Kaisersesch (Rheinland-Pfalz) machte der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) auf die Bedeutung der Fangjagd für den Artenschutz aufmerksam. Räuberische Arten wie Fuchs, Marder, Marderhund und Waschbär verbreiten sich immer schneller und gefährden seltene heimische Vogelarten (*). Eine Ursache ist die erfolgreiche Tollwutimpfung bei Füchsen zum Schutz des Menschen. Mit der Fangjagd können Jäger Beutegreifer effektiv regulieren, und Wiesen-, Küsten-, Baum- und Bodenbrüter schützen. Landesregierungen wie Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt Niedersachsen haben Jäger bereits um Hilfe gebeten. In einigen Bundesländern gibt es allerdings Bestrebungen, die Fangjagd abzuschaffen. „Ideologisch motivierte Versuche, Jägern den Einsatz von Fallen zu verbieten und dann unter der Obhut des Naturschutzes als ‚Prädatorenmanagement‘ weiterzuführen, lehnen wir entschieden ab“, betonte DJV- Geschäftsführer Andreas Leppmann anlässlich der Eröffnung des Fangjagd-Symposiums. Es sei schon verwunderlich, dass beispielsweise der Naturschutzbund Deutschland immer wieder mit emotionalen Appellen die Fangjagd geradezu ächte und gleichzeitig in Naturschutzgebieten Fallen einsetze, so Leppmann. Jäger haben die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. „Als kompetente Partner im Naturschutz bringen sie ihre Fähigkeiten gerne ein“, so Leppmann. Bestehende gesetzliche Vorgaben für die Fangjagd seien vorbildlich, weitere Einschränkung machten diese ineffizient. … A N E R K AN N T E N AT U R S C H U T Z VE R EI N I G U N G N AC H §63 B U N D ES N AT U R S C H U T Z G E S E T Z Geschäftsstelle: Friedrichstr. 185/186 • 10117 Berlin Tel. 030 - 209 1394-0 • Fax 030 - 209 1394-30 E-Mail: DJV@Jagdschutzverband.de • Internet: www.jagdnetz.de Bankverbindung: Berliner Bank, Konto-Nr.: 513 67 4200, BLZ 100 708 48 USt-Idnr.: DE 122123957 • IBAN: DE 15100708480/513674200 • BicCode: DEUTDEDB110 Pressestelle: Fax 030 - 209 1394-25 • Internet: www.jagd-online.de • E-Mail: Pressestelle@Jagdschutzverband.de
  • 2. Auf dem Symposium in Kaisersesch stellte der DJV ein Eckpunktepapier zur Fangjagd vor und rief zu mehr Sachlichkeit bei deren Bewertung auf. Es ist beispielsweise gesellschaftlich akzeptiert, dass Haus- und Grundbesitzer Tiere fangen und töten, die Schäden anrichten – etwa Mäuse, Ratten, Kaninchen oder Marder. Dabei stehen Sicherheitsaspekte und ökonomische Interessen im Vordergrund. Für Jäger gelten bei der Fangjagd zuallererst strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben zudem die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. „Die Fangjagd für Jäger verbieten zu wollen, hieße, zuallererst das Fangen von ungeliebten Plagegeistern auf dem eigenen Grundstück zu verbieten. Das kann keiner wirklich wollen“, so DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Der DJV berichtet auf seiner Internet-Seite www.jagdnetz.de über einen Live-Ticker vom Fangjagd- Symposium. Vertreter von Schädlingsbekämpfern und Fallenjägern aus vier Ländern sowie vom europäischen Dachverband der Jäger, FACE, stellen ihre Arbeit vor und tauschen Erfahrungen aus. (*) Torsten Langgemach und Jochen Bellebaum (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten in Deutschland. Wolf Teunissen et al (2008): Identifying predators of eggs and chicks of Lapwing Vanellus vanellus and Black-tailed Godwit Limosa limosa in the Netherlands and the importance of predation on wader reproductive output.
  • 3. D E U T S C H E R J A G D S C H U T Z V E R B A N D E . V . VEREINIGUNG DER DEUTSCHEN LANDESJAGDVERBÄNDE FÜR WILD, JAGD UND NATUR Eckpunktepapier des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) zur Fangjagd (1) Die Fangjagd ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Ohne sie ist eine effektive Bejagung von heimischen und eingewanderten Prädatoren nicht möglich. Räuberische, anpassungsfähige Arten wie der Fuchs, Marder, Marderhund und Waschbär sind überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Ihre Bestände nehmen weiter zu – unter anderem wegen der erfolgreichen Tollwutbekämpfung in Deutschland. Nur mittels Fangjagd können Jäger Beutegreifer effektiv regulieren, davon profitieren auch bedrohte Arten (z.B. Küsten-, Baum- und Wiesenbrüter sowie Arten des Offenlandes). Ohne Fangjagd sind Projekte zum Erhalt, Schutz und zur Wiederansiedlung bedrohter Arten zum Scheitern verurteilt. Die Wissenschaftler Langgenach und Bellebaum (2005) haben über ein Dutzend Studien ausgewertet. Ergebnis: Der Fuchs ist hauptverantwortlich für den Verlust von Gelegen und Küken seltener Vogelarten. Der Wissenschaftler Wolf Teunissen (2008) bestätigte dies für die Agrarlandschaft in den Niederlanden. (2) Von der Fangjagd im Siedlungsbereich profitiert der Mensch. Kulturfolger wie der Steinmarder („Automarder“) oder der Waschbär, aber auch Kaninchen, Dachse oder Nutria können sich in urbanen Bereichen stark vermehren und an Autos, Gebäuden oder Hochwasserschutzanlagen erhebliche Schäden anrichten. Eine effektive und nachhaltige Regulierung von Tierarten, die im Siedlungsbereich Schäden anrichten, ist mit der Waffe nicht möglich, nur durch den Einsatz von Fallen. Die Fangjagd spielt auch in der Tierseuchenprävention eine wichtige Rolle und kann die Übertragung von Krankheiten auf den Menschen und Haustiere verhindern. Füchse und Waschbären können beispielsweise Räude, Staupe, Tollwut oder den Fuchsbandwurm übertragen. (3) Fachgerechte Jagd mit der Falle ist eine legitime, schonende, international anerkannte Nutzung natürlicher Ressourcen und gehört zum Kulturgut Jagd. Strenge gesetzliche Vorgaben garantieren eine sichere und tierschutzkonforme Jagdausübung. Beispielsweise müssen Lebendfangfallen mindestens einmal täglich kontrolliert werden und selektiv fangen. Damit ist sichergestellt, dass irrtümlich in die Falle gelangte Tiere zeitnah und körperlich unversehrt freigelassen werden. Das Anforderungsprofil an Totfangfallen hinsichtlich des selektiven Fangens ist ungleich höher. Schnelles, sicheres und tierschutzgerechtes Töten ist eine notwendige Grundvoraussetzung. Spezielle Vorrichtungen wie Fangbunker und bestehende, klare gesetzliche Vorgaben gewährleisten den Schutz von Menschen und (Haus-)Tieren. Den Missbrauch von Fallen verurteilt der DJV und ruft alle Jäger auf, die entsprechenden Länderverordnungen zu beachten. … A N E R K AN N T E N AT U R S C H U T Z VE R EI N I G U N G Geschäftsstelle: Friedrichstr. 185 / 186 • 10117 Berlin Tel. 030 - 209 1394- 0 • Fax 030 - 209 1394- 30 • Internet: www.jagd-online.de • E-Mail: DJV@Jagdschutzverband.de Bankverbindung: Berliner Bank, Konto-Nr.: 513 67 4200, BLZ 100 708 48 Pressestelle: Tel. 030 - 209 1394- 23 • Fax 030 - 209 1394- 25 • Internet: www.jagd-online.de • E-Mail: Pressestelle@Jagdschutzverband.de
  • 4. (4) Die Fangjagd muss bundesweit erhalten bleiben und emotionsfrei bewertet werden. Haus- und Grundbesitzer fangen, vergiften und töten Mäuse und Ratten, oft auch Kaninchen oder Marder. Dabei stehen Gesundheits-, Sicherheits- und ökonomische Aspekte im Vordergrund. Dies ist gesellschaftlich akzeptiert. Für Jäger gelten bei der Fangjagd zuallererst strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben zudem die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. Vor diesem Hintergrund fordert der DJV von Politik und Gesellschaft eine sachliche, emotionsfreie Bewertung des Einsatzes von Fallen hinsichtlich Tier- und Artenschutz – für die Jagd und die Schädlingsbekämpfung gleichermaßen.