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Körperschaft

Pressemitteilung 4/2012                                                         des öffentlichen Rechts

                                                                                Bürgerstraße 1
                                                                                28195 Bremen


Bremen mit der Einführung eines                                                 Nathalie Sander
                                                                                Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mindestlohns auf dem richtigen Weg                                              Tel. 0421 ∙ 36301-71
                                                                                Fax 0421 ∙ 36301-89

                                                                                www.arbeitnehmerkammer.de
                                                                                presse@arbeitnehmerkammer.de


Die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro in Bremen durch den                   17.02.2012
Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung wird von der
Arbeitnehmerkammer Bremen ausdrücklich begrüßt. „Dass eine
bundeseinheitliche Regelung auf sich warten lässt, ist ein großes Ärgernis.
Es ist ein Gebot der Menschenwürde, dass man von seiner Arbeit leben
kann“, so Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der
Arbeitnehmerkammer. „Insofern tut Bremen das Richtige, mit gutem
Beispiel voranzugehen.“ Wenn jetzt einzelne Bereiche einer entsprechenden
Anpassung bedürfen, dann ist auch dies schon ein zu begrüßender Effekt
der Bremer Mindestlohndebatte. Da sich der „Bremer Mindestlohn“ nur auf
geförderte Bereiche beziehungsweise solche, an denen der Staat beteiligt ist,
erstreckt, sollte man über die nun zu klärenden Fragen ein absolut
konstruktives Klima erwarten dürfen. „Jemand, der in der Nähe des Staates
wirtschaftet, muss auch akzeptieren, dass gesetzliche Mindeststandards für
ihn gelten", so Schierenbeck.

In der Bundesrepublik müssen Arbeitnehmer seit mehr als zehn Jahren mit
stagnierenden oder sinkenden Löhnen und Gehältern auskommen, der
Niedriglohnsektor weitet sich aus. Einer Prognos-Studie aus dem Jahr 2011
zufolge würden in der gesamten Bundesrepublik rund 5 Millionen Menschen
von einem Mindestlohn von 8,50 Euro profitieren. Darunter 1,2 Millionen
Menschen, die Stundenlöhne von weniger als 5 Euro erzielen! Die
Niedriglohnstrategie geht im Übrigen nicht nur auf Kosten der
unterbezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sie geht auch
zulasten der Allgemeinheit: Gälte in Bremen ein gesetzlicher Mindestlohn für
alle Beschäftigten, so wären allein aus Steuermehreinnahmen 15,5
Millionen Euro zusätzlich im Staatssäckel. Ganz zu schweigen von den
sinkenden Transferleistungen an die so genannten Aufstocker.

Übrigens: Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro bricht in der
Bundesrepublik – oder eben vorläufig im Einflussbereich der Bremer
Regierung – nicht der ungezügelte Wohlstand aus. Bei einer Vollzeittätigkeit
wird damit ein Bruttolohn von 1.391 Euro (netto rund 1.014 Euro) erzielt.

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  • 1. Körperschaft Pressemitteilung 4/2012 des öffentlichen Rechts Bürgerstraße 1 28195 Bremen Bremen mit der Einführung eines Nathalie Sander Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mindestlohns auf dem richtigen Weg Tel. 0421 ∙ 36301-71 Fax 0421 ∙ 36301-89 www.arbeitnehmerkammer.de presse@arbeitnehmerkammer.de Die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro in Bremen durch den 17.02.2012 Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung wird von der Arbeitnehmerkammer Bremen ausdrücklich begrüßt. „Dass eine bundeseinheitliche Regelung auf sich warten lässt, ist ein großes Ärgernis. Es ist ein Gebot der Menschenwürde, dass man von seiner Arbeit leben kann“, so Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer. „Insofern tut Bremen das Richtige, mit gutem Beispiel voranzugehen.“ Wenn jetzt einzelne Bereiche einer entsprechenden Anpassung bedürfen, dann ist auch dies schon ein zu begrüßender Effekt der Bremer Mindestlohndebatte. Da sich der „Bremer Mindestlohn“ nur auf geförderte Bereiche beziehungsweise solche, an denen der Staat beteiligt ist, erstreckt, sollte man über die nun zu klärenden Fragen ein absolut konstruktives Klima erwarten dürfen. „Jemand, der in der Nähe des Staates wirtschaftet, muss auch akzeptieren, dass gesetzliche Mindeststandards für ihn gelten", so Schierenbeck. In der Bundesrepublik müssen Arbeitnehmer seit mehr als zehn Jahren mit stagnierenden oder sinkenden Löhnen und Gehältern auskommen, der Niedriglohnsektor weitet sich aus. Einer Prognos-Studie aus dem Jahr 2011 zufolge würden in der gesamten Bundesrepublik rund 5 Millionen Menschen von einem Mindestlohn von 8,50 Euro profitieren. Darunter 1,2 Millionen Menschen, die Stundenlöhne von weniger als 5 Euro erzielen! Die Niedriglohnstrategie geht im Übrigen nicht nur auf Kosten der unterbezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sie geht auch zulasten der Allgemeinheit: Gälte in Bremen ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Beschäftigten, so wären allein aus Steuermehreinnahmen 15,5 Millionen Euro zusätzlich im Staatssäckel. Ganz zu schweigen von den sinkenden Transferleistungen an die so genannten Aufstocker. Übrigens: Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro bricht in der Bundesrepublik – oder eben vorläufig im Einflussbereich der Bremer Regierung – nicht der ungezügelte Wohlstand aus. Bei einer Vollzeittätigkeit wird damit ein Bruttolohn von 1.391 Euro (netto rund 1.014 Euro) erzielt.