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Anerkennung
      ausländischer Abschlüsse
           (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG)


Eine neue Aufgabe für die IHK




Foto: Bernhard J. Lattner




Ziele des Anerkennungsgesetzes
  • Fachkräfte, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, bekommen leichter
    die Möglichkeit, auch in Deutschland in diesem Beruf zu arbeiten.

  • Migranten/innen, die einen Berufsabschluss mit nach Deutschland
    mitgebracht haben, können besser in den deutschen Arbeitsmarkt
    integriert werden.

  • Arbeitgeber können besser erkennen, welche Qualifikationen
    Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen haben.

  • Die IHK ist verpflichtet, eine/n ordentliche/n Service/Beratungsleistung
    zu erbringen, denn sie ist der Politik, den Unternehmen und den Bürgern
    gegenüber verpflichtet.




                                                                               1
Wer ist antragsberechtigt und was wird anerkannt?
  Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen
  Ausbildungsnachweis (Prüfungszeugnisse, Befähigungsnachweise)
  erworben hat.
  Durch das neue Gesetz haben diese Personen einen Rechtsanspruch
  auf Prüfung ihrer Zeugnisse.

• Abschlüsse in reglementierten Berufen, für die der Zugang staatlich
  geregelt ist, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Altenpfleger, Apotheker,
  Zuständig: Landesbehörde

• Abschlüsse in den anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems
  und Weiterbildungsabschlüsse
  Zuständig: IHK und HWK




                                                                        2
Verfahrensablauf Stufe 1:
                                       Leistungen der Einstiegsberatung
                                       bei der IHK Heilbronn-Franken

Leistungen der Einstiegsberatung bei
     der IHK Heilbronn-Franken


                                                                       Verweisberatung




                                                                   Anerkennungsberatung




                                                                   Weiterbildungsberatung



                         Schaffung einer optimalen Informationsgrundlage
                            für eine Entscheidung zur Antragsstellung




                                                                     Verfahrensberatung




                                                                                                 Weiterleitung




                                         Verfahrensablauf
                                         Stufe 2: Aufgabe IHK-FOSA

                 IHK-FOSA
                 - Bewertet Antrag und Unterlagen und fordert gegebenenfalls nach
                 - Recherchiert Inhalte der beglaubigten Auslandsabschlüsse in der
                   Bildungssystematik des Ausstellerlandes und in der Datenbank
                   Prüft Plausibilität
                 - Führt in schwierigen Fällen persönliches Gespräch zu vorgelegten
                   Unterlagen
                 - Stellt mit Soll-Ist-Vergleich Kompetenz fest (Äquivalenzprüfung)



                                              Fertigt Ergebnisbescheid
                                       a. gleichwertig mit...Ausbildungsberuf A
                                       b. nicht gleichwertig, vorhanden a,b,c aus
                                        Ausbildungsberufsbild,es fehlen x,y,z)



                                                                           • Bescheid an Antragsteller
                                                                           • Hinweis auf Beratungsmöglichkeit
Folge: IHK-FOSA zuständig für                                                zu den Qualifikationsdefiziten
Widerspruchs-/Klageverfahren                                                 bei zuständiger IHK
   Einheitliches                                                           • Kopie zeitgleich an zuständige
Verwaltungsgericht                                                           IHK + Eintrag in Datenbank




                                                                                                                 3
Verfahrensablauf
                          Stufe 3: Weitergehende
                          Beratung bei der IHK

                          Industrie- und Handelskammer


IHK kann Kontakt zu Antragsteller suchen und anbieten:

- Beratungsgespräche zu Weiter- bzw. Teilqualifizierung bzw.
  Externenprüfung

- führt gegebenenfalls Qualifizierungen durch

- führt Prüfungen durch

- berät und informiert gegebenenfalls potenzielle Arbeitgeber des
  Antragstellers

Antragsteller kann Kontakt zur IHK suchen,

- dann zumindest Weiterbildungsberatung beispielsweise im Hinblick auf
  Externenprüfung

- Optional weitere Angebote wie oben




                                                                         4

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  • 1. Anerkennung ausländischer Abschlüsse (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG) Eine neue Aufgabe für die IHK Foto: Bernhard J. Lattner Ziele des Anerkennungsgesetzes • Fachkräfte, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, bekommen leichter die Möglichkeit, auch in Deutschland in diesem Beruf zu arbeiten. • Migranten/innen, die einen Berufsabschluss mit nach Deutschland mitgebracht haben, können besser in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. • Arbeitgeber können besser erkennen, welche Qualifikationen Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen haben. • Die IHK ist verpflichtet, eine/n ordentliche/n Service/Beratungsleistung zu erbringen, denn sie ist der Politik, den Unternehmen und den Bürgern gegenüber verpflichtet. 1
  • 2. Wer ist antragsberechtigt und was wird anerkannt? Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis (Prüfungszeugnisse, Befähigungsnachweise) erworben hat. Durch das neue Gesetz haben diese Personen einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer Zeugnisse. • Abschlüsse in reglementierten Berufen, für die der Zugang staatlich geregelt ist, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Altenpfleger, Apotheker, Zuständig: Landesbehörde • Abschlüsse in den anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems und Weiterbildungsabschlüsse Zuständig: IHK und HWK 2
  • 3. Verfahrensablauf Stufe 1: Leistungen der Einstiegsberatung bei der IHK Heilbronn-Franken Leistungen der Einstiegsberatung bei der IHK Heilbronn-Franken Verweisberatung Anerkennungsberatung Weiterbildungsberatung Schaffung einer optimalen Informationsgrundlage für eine Entscheidung zur Antragsstellung Verfahrensberatung Weiterleitung Verfahrensablauf Stufe 2: Aufgabe IHK-FOSA IHK-FOSA - Bewertet Antrag und Unterlagen und fordert gegebenenfalls nach - Recherchiert Inhalte der beglaubigten Auslandsabschlüsse in der Bildungssystematik des Ausstellerlandes und in der Datenbank Prüft Plausibilität - Führt in schwierigen Fällen persönliches Gespräch zu vorgelegten Unterlagen - Stellt mit Soll-Ist-Vergleich Kompetenz fest (Äquivalenzprüfung) Fertigt Ergebnisbescheid a. gleichwertig mit...Ausbildungsberuf A b. nicht gleichwertig, vorhanden a,b,c aus Ausbildungsberufsbild,es fehlen x,y,z) • Bescheid an Antragsteller • Hinweis auf Beratungsmöglichkeit Folge: IHK-FOSA zuständig für zu den Qualifikationsdefiziten Widerspruchs-/Klageverfahren bei zuständiger IHK Einheitliches • Kopie zeitgleich an zuständige Verwaltungsgericht IHK + Eintrag in Datenbank 3
  • 4. Verfahrensablauf Stufe 3: Weitergehende Beratung bei der IHK Industrie- und Handelskammer IHK kann Kontakt zu Antragsteller suchen und anbieten: - Beratungsgespräche zu Weiter- bzw. Teilqualifizierung bzw. Externenprüfung - führt gegebenenfalls Qualifizierungen durch - führt Prüfungen durch - berät und informiert gegebenenfalls potenzielle Arbeitgeber des Antragstellers Antragsteller kann Kontakt zur IHK suchen, - dann zumindest Weiterbildungsberatung beispielsweise im Hinblick auf Externenprüfung - Optional weitere Angebote wie oben 4