[PDF] Pressemitteilung: Deutscher Presserat kritisiert ÖKO-TEST wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Energiesparlampen-Bericht
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1. Presse-Information
Schwerwiegender Vorwurf muss durch Quelle belegt werden
Deutscher Presserat kritisiert ÖKO-TEST
wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht
bei Energiesparlampen-Bericht
8. April 2009. Der Beschwerdeausschuss des Deutschen
Presserates hat die Zeitschrift ÖKO-TEST wegen Verletzung
des Pressekodex in einem Beitrag über Energiesparlampen
kritisiert.
In Heft 10/2008 hatte die Redaktion einen namentlich nicht ge-
nannten „Lichtkenner“ mit einer Aussage zu Energiesparlampen
zitiert: „Das ist kein Licht, das ist Dreck.“
Diese Kritik mit Hilfe einer anonymen Quelle sei nicht mit den
journalistischen Sorgfaltsanforderungen vereinbar, entschied der
Beschwerdeausschuss des Presserats: „Wenn ein derartig
schwerwiegender Vorwurf erhoben wird, so muss die Redaktion
auch die vollständige Quelle – in diesem Fall den Namen des Ge-
sprächspartners – nennen.“
Zudem wäre es für den Leser im Sinne einer umfassenden Infor-
mation interessant gewesen zu erfahren, welchen beruflichen Hin-
tergrund der Zitierte hat, um die Aussage einordnen zu können.
Wegen Verletzung der im Pressekodex verankerten Sorgfalts-
pflicht wurde der Redaktion von ÖKO-TEST ein Hinweis erteilt, der
ersten von drei Sanktionsstufen der Beschwerdeordnung des
Presserates. Die Beschwerde gegen ÖKO-TEST war vom Ener-
giesparlampenhersteller MEGAMAN – IDV GmbH vorgebracht
worden.
Nachweis:
Beschwerdesache BK1-284/08 – IDV GmbH ./. ÖKO-TEST
Entscheidung vom 3. März 2009 des Beschwerdeausschusses 1
des Deutschen Presserates
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