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HAUSANSCHRIFT   Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
                                                     POSTANSCHRIFT   11055 Berlin

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Presse-
                                                               TEL
                                                               FAX   +49 (0)30 18441-1245
                                                          INTERNET   www.bmg.bund.de
                                                            E-MAIL   pressestelle@bmg.bund.de


               mitteilung
Berlin, 3. November
Nr. 60


Widmann-Mauz: Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz,
mehr Wahlfreiheit für ein dauerhaft stabiles Gesundheitssystem

„Das Gesundheitswesen steht im Wandel – und diesem Wandel müssen sich alle
Beteiligten beherzt stellen: Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und mehr Wahl-
freiheit – all dies braucht unser Gesundheitssystem, um dauerhaft leistungsfähig und
finanzierbar zu bleiben“, dies sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit, Frau Annette Widmann-Mauz, MdB,
anlässlich der heutigen Eröffnung der Bundestagung des Deutschen Sozialrechts-
verbandes e.V. in Nürnberg. Die in parlamentarischer Beratung stehenden Reform-
gesetze – das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes sowie das Gesetz
zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Kranken-
versicherung – stellten unter Beweis, dass die Bundesregierung Wort halte und für
ein faires und stabiles Gesundheitssystem sorge, das auch künftigen Generationen
eine Gesundheitsversorgung auf bewährt hohem Leistungsniveau sichere.


Wie      die   Parlamentarische   Staatssekretärin   betonte,        bedürfe       es      in    einem
wettbewerblicheren Gesundheitssystem eines fairen Ordnungsrahmens, damit es
nicht zu Fehlentwicklungen und unlauterem Wettbewerb komme. Daher solle künftig
neben dem Vergaberecht auch das Kartellrecht entsprechend angewendet werden.
Seite 2 von 3   Gerade im Bereich der Rabattverträge habe sich gezeigt, dass Krankenkassen im
                Verhältnis zu den Leistungserbringern über eine erhebliche Marktmacht verfügen
                könnten. Die Geltungsanordnung des Kartellverbots in der gesetzlichen Kranken-
                versicherung, die im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
                gesetzlich verankert wird, sorge nun im Interesse der Versicherten und Patienten für
                faire Bedingungen auf allen Seiten.


                „Ausgenommen hiervon werden Verträge, zu deren Abschluss Krankenkassen oder
                ihre Verbände gesetzlich verpflichtet sind. Dies trägt der Versorgungsrealität in der
                GKV Rechnung. Solche zwingenden Vertragsverpflichtungen finden sich z.B. in der
                Heilmittelversorgung und in der Hilfsmittelversorgung. So werden etwa in
                Teilbereichen der Hilfsmittelversorgung bestimmte Verträge regelhaft auf Verbands-
                ebene und damit kollektivvertraglich geschlossen. Ausgenommen werden ferner
                Beschlüsse,     Empfehlungen           und   Richtlinien   der     Krankenkassen   oder   des
                Gemeinsamen Bundesausschusses, die diese verpflichtend fassen“, erklärte
                Annette Widmann-Mauz.


                Stellung bezog sie auch zu den geplanten Änderungen im Hinblick auf den
                Rechtsweg. „Entscheidend ist hier die Frage, welche Überprüfungsinstanzen sowohl
                dem Wettbewerbsrecht als auch dem Interesse der gesetzlichen Krankenkassen an
                einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten zur Geltung verhelfen.“ Die
                nunmehr geplanten Änderungen des § 69 SGB V sowie die ebenfalls im Rahmen
                des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes erfolgenden Änderungen des
                Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Sozialgerichtsgesetzes
                würden gewährleisten, dass die betroffenen Behörden (Bundesversicherungsamt,
                Kartellbehörden) und die Gerichte (Sozial- und Oberlandesgerichte) für ihren
                jeweiligen Aufgabenbereich zuständig seien. Vorgesehen ist, dass bei Verstößen
                gegen das Kartellrecht die Eingriffsbefugnis der Kartellbehörden, insbesondere des
                Bundeskartellamtes, gilt. Für alle wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sollen künftig
                wieder die Zivilgerichte zuständig sein, für sozialrechtliche Streitigkeiten weiterhin die
                Sozialgerichte.


                „Ich kenne die Kritik an den jetzt erfolgten Entscheidungen zur Frage des Rechts-
                weges.    Mir     ist   aber   nicht    einleuchtend,      warum    ein   Nebeneinander   der
                Zuständigkeiten, welches z.B. in den anderen regulierten Märkten mit Versorgungs-
Seite 3 von 3   aufträgen bewährte Praxis ist, im Gesundheitsbereich zu unüberwindbaren
                Hindernissen führen soll. Der nunmehr gewählte Weg stellt sicher, dass die Einheit
                der Rechtsordnung gewahrt wird, denn Wettbewerbsrecht wird immer in der
                Zivilgerichtsbarkeit verhandelt. Zudem wird der Aufbau von Doppelstrukturen
                hierdurch verhindert“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundes-
                ministerium für Gesundheit.


                Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.

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  • 1. HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin +49 (0)30 18441-2225 Presse- TEL FAX +49 (0)30 18441-1245 INTERNET www.bmg.bund.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de mitteilung Berlin, 3. November Nr. 60 Widmann-Mauz: Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz, mehr Wahlfreiheit für ein dauerhaft stabiles Gesundheitssystem „Das Gesundheitswesen steht im Wandel – und diesem Wandel müssen sich alle Beteiligten beherzt stellen: Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz und mehr Wahl- freiheit – all dies braucht unser Gesundheitssystem, um dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu bleiben“, dies sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Frau Annette Widmann-Mauz, MdB, anlässlich der heutigen Eröffnung der Bundestagung des Deutschen Sozialrechts- verbandes e.V. in Nürnberg. Die in parlamentarischer Beratung stehenden Reform- gesetze – das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes sowie das Gesetz zur nachhaltigen und ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Kranken- versicherung – stellten unter Beweis, dass die Bundesregierung Wort halte und für ein faires und stabiles Gesundheitssystem sorge, das auch künftigen Generationen eine Gesundheitsversorgung auf bewährt hohem Leistungsniveau sichere. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin betonte, bedürfe es in einem wettbewerblicheren Gesundheitssystem eines fairen Ordnungsrahmens, damit es nicht zu Fehlentwicklungen und unlauterem Wettbewerb komme. Daher solle künftig neben dem Vergaberecht auch das Kartellrecht entsprechend angewendet werden.
  • 2. Seite 2 von 3 Gerade im Bereich der Rabattverträge habe sich gezeigt, dass Krankenkassen im Verhältnis zu den Leistungserbringern über eine erhebliche Marktmacht verfügen könnten. Die Geltungsanordnung des Kartellverbots in der gesetzlichen Kranken- versicherung, die im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes gesetzlich verankert wird, sorge nun im Interesse der Versicherten und Patienten für faire Bedingungen auf allen Seiten. „Ausgenommen hiervon werden Verträge, zu deren Abschluss Krankenkassen oder ihre Verbände gesetzlich verpflichtet sind. Dies trägt der Versorgungsrealität in der GKV Rechnung. Solche zwingenden Vertragsverpflichtungen finden sich z.B. in der Heilmittelversorgung und in der Hilfsmittelversorgung. So werden etwa in Teilbereichen der Hilfsmittelversorgung bestimmte Verträge regelhaft auf Verbands- ebene und damit kollektivvertraglich geschlossen. Ausgenommen werden ferner Beschlüsse, Empfehlungen und Richtlinien der Krankenkassen oder des Gemeinsamen Bundesausschusses, die diese verpflichtend fassen“, erklärte Annette Widmann-Mauz. Stellung bezog sie auch zu den geplanten Änderungen im Hinblick auf den Rechtsweg. „Entscheidend ist hier die Frage, welche Überprüfungsinstanzen sowohl dem Wettbewerbsrecht als auch dem Interesse der gesetzlichen Krankenkassen an einer wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten zur Geltung verhelfen.“ Die nunmehr geplanten Änderungen des § 69 SGB V sowie die ebenfalls im Rahmen des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes erfolgenden Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und des Sozialgerichtsgesetzes würden gewährleisten, dass die betroffenen Behörden (Bundesversicherungsamt, Kartellbehörden) und die Gerichte (Sozial- und Oberlandesgerichte) für ihren jeweiligen Aufgabenbereich zuständig seien. Vorgesehen ist, dass bei Verstößen gegen das Kartellrecht die Eingriffsbefugnis der Kartellbehörden, insbesondere des Bundeskartellamtes, gilt. Für alle wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten sollen künftig wieder die Zivilgerichte zuständig sein, für sozialrechtliche Streitigkeiten weiterhin die Sozialgerichte. „Ich kenne die Kritik an den jetzt erfolgten Entscheidungen zur Frage des Rechts- weges. Mir ist aber nicht einleuchtend, warum ein Nebeneinander der Zuständigkeiten, welches z.B. in den anderen regulierten Märkten mit Versorgungs-
  • 3. Seite 3 von 3 aufträgen bewährte Praxis ist, im Gesundheitsbereich zu unüberwindbaren Hindernissen führen soll. Der nunmehr gewählte Weg stellt sicher, dass die Einheit der Rechtsordnung gewahrt wird, denn Wettbewerbsrecht wird immer in der Zivilgerichtsbarkeit verhandelt. Zudem wird der Aufbau von Doppelstrukturen hierdurch verhindert“, so die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundes- ministerium für Gesundheit. Weitere Informationen unter: www.bmg.bund.de.