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mitteilung
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DATUM 16. Juli 2012
NUMMER 202
SPERRFRIST
Internetportal „Lebensmittelklarheit.de“ ist ein Erfolgsprojekt
Bundesverbraucherministerin Aigner zieht nach einem Jahr Bilanz –
Täuschungsschutz bei Lebensmitteln weiter verbessern
Ein Jahr nach dem Start des vom Bundesverbraucherministerium geförderten Internet-
Portals „lebensmittelklarheit.de“ zieht Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine
positive Bilanz: „Das Projekt ist ein großer Gewinn für den Verbraucherschutz, für Wahrheit
und Klarheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.“ Mehr als 5000
Produkte wurden bisher von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldet und 1500
Fachfragen von Nutzern beantwortet. Zahlreiche Besucher des Portals nutzten das breite
Informationsangebot der Website, um sich über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und
neue Werbetrends zu informieren. Die Redaktion des Portals berichtet, dass 90 Prozent der
Anbieter kurzfristig auf die Anfragen zu den betreffenden Lebensmitteln reagieren. Bei rund
einem Drittel der im Portal genannten Produkte wurde auf die Kritik der Verbraucher
eingegangen und die Verpackung bzw. Aufmachung entsprechend geändert. „Das Portal ist
ein Erfolgsprojekt. Es sorgt für mehr Transparenz für die Verbraucher und verschafft ihren
Wünschen Gehör – durch einen neuartigen Dialog mit der Wirtschaft“, so Aigner. Das
Bundesverbraucherministerium nutzt das Portal als Seismograph: Die Ergebnisse der
Diskussion im Portal und der Begleitforschung werden 2013 abschließend ausgewertet, um
zu ermitteln, ob Handlungsbedarf besteht und welche Rahmenbedingungen geändert
werden müssen. „Wir wollen den Täuschungsschutz bei Lebensmitteln kontinuierlich
verbessern“, sagte die Ministerin am Montag in München.
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Die Beliebtheit der von den Verbraucherzentralen betriebenen Internetseite unterstreicht eine
repräsentative Umfrage: Demnach kennt bereits jeder dritte Verbraucher in Deutschland das
Internetportal (34 %). 82 Prozent der befragten Bürger halten es für eine nützliche
Einrichtung. 72 Prozent meinen, das Portal „lebensmittelklarheit.de“ könne die Industrie dazu
bewegen, Produkte ehrlicher zu beschreiben (Umfrage: Marktforschungsinstitut Biehl &
Partner, 1800 Haushalte bundesweit, August 2011 und Januar 2012).
Gestaltet und gestartet hat das Portal der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit
Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen. Diese hat mit dem Portal einen neuartigen
Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft erprobt, der durch den direkten und
öffentlichen Meinungsaustausch über Produktgestaltungen für mehr Transparenz auf dem
Lebensmittelmarkt sorgt. Bewährt hat sich der innovative Ansatz, durch eine bundesweite
Anlaufstelle erstmals Verbraucherbeschwerden zentral zu sammeln und auszuwerten.
In Verbindung mit den begleitenden Verbraucherbefragungen ergibt sich mit Hilfe des neuen
Internetportals ein aussagekräftiges, statistisch abgesichertes Bild über die
Verbrauchererwartung an die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Aus der
Diskussion im Internetportal wird auch deutlich, dass viele Verbraucher, die sich getäuscht
fühlen, oft unzureichend informiert sind oder Irrtümern aufsitzen. So konnte die
Verbraucherzentrale bei jeder fünften Produktmeldung (rund 960 von 5000), die an die
Redaktion gesendet wurde, kein Täuschungspotenzial erkennen. Die Verbraucher wurden
entsprechend informiert und die gemeldeten Produkte wurden nicht ins Portal aufgenommen
- ein weiteres Zeichen für einen fairen Umgang des Portals mit der Wirtschaft.
Gleich zum Start am 20. Juli 2011 verzeichnete das Portal einen enormen Ansturm, den die
Internet-Server nur mit Mühe bewältigen konnten. Wegen des großen Nutzeransturms wurde
die Fördersumme um rund 200 000 Euro aufgestockt. Rund 40 000 Euro wurden zudem
kürzlich zur Erhöhung der Mittel für die Begleitforschung genehmigt. Insgesamt beträgt die
Förderung des Portals durch das Bundesministerium nunmehr rund eine Million Euro für die
Projektlaufzeit bis Ende 2012.
Im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung
von Lebensmitteln“ setzt sich das Bundesverbraucherministerium neben dem Internetportal
auf verschiedensten Ebenen für die Verbesserung des Täuschungsschutzes bei
Lebensmitteln ein:
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1. Neues Kennzeichnungsrecht
Mit der neuen EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) werden ab Dezember
2014 unter anderem folgende Regelungen verbindlich:
- Vorgaben zur besseren Lesbarkeit (u. a. Mindestschriftgröße),
- eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten,
- eine verbesserte Allergenkennzeichnung;
Ab Dezember 2016 folgt die verpflichtende Nährwertinformation auf verpackter Ware.
2. Gesundheitsbezogene Angaben nur nach Zulassung
Nach der so genannten EU-Health-Claims-Verordnung dürfen ab Dezember 2012 in
Europa nur noch gesundheitsbezogene Angaben verwendet werden, die wissenschaftlich
abgesichert und zugelassen sind. Die von der EU-Kommission genehmigte Positivliste
umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel,
etwa über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das
Immunsystem. Gerade für Lebensmittel, für die mit einem besonderen Zusatznutzen
geworben wird und die häufig teurer sind als andere Produkte, muss der Grundsatz
gelten: „Was drauf steht, muss auch stimmen." Ursprünglich sind aus den EU-Staaten
mehr als 44 000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden. Die Bewertung von rund 2 000
Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen steht noch aus,
unter anderem zu verschiedenen Mikroorganismen.
3. Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs
Die Mitglieder der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission und der Fachausschüsse
überprüfen sukzessive, ob die Leitsätze mit Blick auf mehr Verbraucherfreundlichkeit
geändert werden müssen, insbesondere was bildliche Darstellungen betrifft. Die
Fachausschüsse bereiten entsprechende Empfehlungen vor, über die die Kommission
beschließen wird. Die von den Verbraucherzentralen im Portal lebensmittelklarheit.de
gesammelten Erkenntnisse können als entsprechende Anträge zur Änderung der
Leitsätze an die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission gestellt werden.
4. Fachtagung zum Täuschungsschutz im November 2012
Die Ergebnisse der Begleitforschung und die Auswertung der Diskussionen im Inter-
netportal werden voraussichtlich bis Ende 2012 vollständig vorliegen. Im Rahmen einer
Fachtagung zur Verbesserung des Täuschungsschutzes bei Lebensmitteln im November
dieses Jahres soll weiter an Lösungsansätzen gearbeitet werden.
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5. Verhaltenskodex der Wirtschaft
Indem sich die Lebensmittelbranche freiwillig Verhaltensregeln gibt, könnten bestimmte
Vermarktungspraktiken schnell und unbürokratisch eingeschränkt und damit für mehr
Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesorgt werden. Sobald belastbare
Ergebnisse aus dem Portal vorliegen, werden darüber Gespräche mit der Wirtschaft
aufgenommen.
Darüber hinaus setzt sich Bundesministerin Aigner für eine glaubwürdige und verlässliche
Regionalkennzeichnung ein. Aufgrund eines im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums
erstellten Gutachtens hat sich Aigner für das Konzept eines Regionalfensters
ausgesprochen, das den Anwendern einen Rahmen bieten soll, um Informationen zur
regionalen Herkunft des Produkts und der verwendeten Rohstoffe darzustellen. Die
Verwendung wird freiwillig sein. In mehreren, über das Bundesgebiet verteilten
Modellvorhaben wird das Konzept derzeit erprobt.
Weitere Informationen zum Internetportal und zur BMELV-Initiative „Klarheit und Wahrheit
bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ unter
www.bmelv.de/klarheit-und-wahrheit