1. Pressemitteilung
Nr. 060/2010 Chemnitz, 22. Juni 2010
Urlaub für Arbeitslose – nur mit vorheriger Zustimmung
der Arbeitsagentur bzw. der ARGE
Ortsabwesenheit unter Telefonnummer 01801 555 111* anzeigen
Die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Viele bereiten ihren
Sommerurlaub vor. Aber gilt die Auszeit vom Alltag auch für Arbeitslose? Die
Agentur für Arbeit Chemnitz informiert über die aktuellen Voraussetzungen.
Urlaub ist möglich, auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt. Nach den gesetzlichen
Grundlagen müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit erreichbar sein und
diese täglich aufsuchen können. Dies ist der Grundsatz. Dennoch stimmt die Agentur für
Arbeit einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit
einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit
voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.
Beispiel: Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vor-
stellungsgespräch platzen oder eine Weiterbildung verschieben. In jedem Fall ist es not-
wendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die Ortsabwesenheit zu beantragen und sich
genehmigen zu lassen. So wie auch ein Arbeitnehmer seinen Urlaub bei seinem Arbeitge-
ber beantragen muss. Dann ist eine Weiterzahlung der Leistungen für die kompletten drei
Wochen gesichert.
Am einfachsten geht dies telefonisch unter 01801 555 111* oder persönlich.
Ist im Kalenderjahr eine insgesamt länger als drei Wochen andauernde Ortsabwesenheit
geplant, entfällt ab der vierten Woche die Leistungszahlung. Und sollte der "Urlaub" län-
ger als sechs Wochen dauern, kann für die gesamte Zeit der Ortsabwesenheit kein Geld
gezahlt werden. Danach muss ein neuer Arbeitslosengeldantrag gestellt werden. Wer
ohne Zustimmung verreist oder seine Abwesenheit über drei Wochen hinaus verlängert,
muss das bereits erhaltene Geld wieder zurückzahlen.
Für alle gilt: wer ohne Zustimmung der Agentur in Urlaub fährt, verliert seinen Leis-
tungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich
der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen. Deshalb empfiehlt die
Agentur für Arbeit allen Kunden, sich frühzeitig um die erforderlichen Absprachen zu
kümmern.
Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten vergleichbare Regelungen. Sie müssen jede
Ortsabwesenheit – auch kurzfristige – zirka eine Woche vorher und damit rechtzeitig bei
der zuständigen Arbeitsgemeinschaft beantragen und die Zustimmung einholen. Zeigt ein
Arbeitslosengeld II Empfänger seine Abwesenheit vom Wohnort nicht an, hat er keinen
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Informationen oder Formulare
sind unter der Service-Rufnummer 01801 555 111* erhältlich.
(* Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Agentur für Arbeit Chemnitz Telefon / Fax E-Mail Ansprechpartner
Heinrich – Lorenz – Str. 20 (0371) 567-2037 chemnitz.presse@arbeitsagentur.de Michaela Barthel
09120 Chemnitz (0371) 567-2009