1. 01. März 2011 socialimpact Messung Wirkungen sozialer Projekte messbar machen Thorsten Jahnke Agentur für soziale Innovationen
2. Heute: social in bar oder Der Versuch, ein komplexes und streitbares Thema in 10 Minuten darzustellen Worin besteht der Mehrwert einer Organisation ?
4. Blended Value (der gemischte Wert) Jedes Unternehmen, kommerziell oder gemeinnützig, kreiert (oder vernichtet) Werte. Gesellschaft- liche Teilhabe von Senioren Blended Ertrag + CO2-Einsparung Betreuungs- kosten von Senioren Aufwand Nutzung energie- intensiver Maschinen Value − Der gemischte Wert ökonomisch sozial ökologisch
5. …und messbar machen Lässt sich der Wert eines sozialen Projekts überhaupt messen? Gegenfrage: Was ist ein Schuh wert?
6. Wert Preis Kosten Subjektive Bewertung von Preis & Wert “Der Wert liegt im Auge des jeweiligen Betrachters.”
7. Stakeholder Der soziale Mehrwert einer Organisation liegt im Auge der Stakeholder (eine natürliche oder juristische Person, die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses hat) Lieferanten Mitarbeiter Gesellschaft Unter-nehmen Geschäftsführung Förderer Kunden Teilhaber Gläubiger
15. SROI des Projekts enterability Ergebnis (Output) Investition (Input) Wirkung (Outcome) Mehrwert (Impact) 340 Teilnehmer Profiling, Beratung, Mikrofinanzierung 95 Gründungen 37 Arbeitsaufnahmen 16 Beschäftigte 50 % weniger Krankheitstage 64 Gründungen 25 Arbeitsaufnahmen 11 Beschäftigte 50% weniger Krankheitstage 875.000 € ─ deadweight 33,1 % Wirkungen, die auch ohne das Projekt entstanden wären SROI-Index = soziale Rendite / Investition = 3.385.000 €/875.000 € = 3,9 soziale Rendite 3.385.000 € Eine Investition von 1 € in das Projekt enterability brachte den Stakeholdern einen Mehrwert von 3,90 €. Studie erhältlich im Internet
19. 01. März 2011 Folien bei Nachfragen: Thorsten Jahnke iq consult gmbh Muskauer Str. 24 10997 Berlin jahnke@iq-consult.com www.iq-consult.com
20. Was zur Motivation: Falls Sie mittlerweile denken, die Bewertung von geldlichen (gewöhnlichen) Betriebs-gewinnen ist einfacher: §6 Einkommensteuergesetz (EstG): Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen.