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Nursing Informatics & Technology 27. Februar 2021
Wie ist der Weg vom
Beschaffungswunsch bis zur Förderung
über das KHZG?
Fachimpuls
Bisherige Hürden der Digitalisierung der Pflege
IN DER PFLEGE
Diese Schritte sind Best Practice (Teil 1)
TEXT: HEIKO MANIA
sivpflegeplätze und Beatm
geräte verfügbar sein, wen
Ende kein Pflegefachperso
Versorgung der Patienten v
bar ist, können die Patiente
versorgt werden. Zudem m
die Fachkräfte eine Vielzah
administrativen und pflege
den Aufgaben erledigen. Sc
länger befassen sich daher
Gesundheitseinrichtungen
Frage der Digitalisierung in
Pflege. Eine Vielzahl von Gr
führte jedoch in der Vergan
heit dazu, dass die Pflege m
Digitalisierungsgrad immer
die am wenigsten technolo
unterstützte Berufsgruppe
Gesundheitswesen ist. Die
sentlichsten Hürden (s. Gra
und die Best Practice-Schr
sollen im Folgenden beleuc
werden.
Viele der traditionellen Hindernisse kann werden insgesamt 4,3 Milliarden Euro Eine weitere Besonderheit des G
Mindset
Kosten
Zeit
Schnittstellen
Datenschutz
Marktkenntnisse
Abbildung: Häufige Hürden der Digitalisierung in der Pflege
Grundlegende Voraussetzungen für FTB 2-9
Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de
• Standards für die Interoperabilität
Es müssen international anerkannte Standards verwendet werden. Dies
betrifft sowohl technische Standards, als auch syntaktische und
semantische Standards.
• Schnittstellen
Es gelten die Anforderungen für informationstechnische Systeme nach
dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch.
• Elektronische Patientenakte
Relevante Dokumente und Daten, die für Patientinnen und Patienten
generiert werden, müssen in die elektronische Patientenakte
übertragbar sein. (§ 341 SGB V)
• Informationssicherheit
Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit müssen
durchgehend berücksichtigt werden und dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechen.
• Datenschutz
Vorschriften zum Datenschutz müssen entsprechend eingehalten
werden.
Diese Fördertatbestände sind pflegerelevant
Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de
2% Malus ab 1.1.2025
Das wird gefördert…
Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de
Gefördert werden können Kosten für:
• die Beschaffung,
• Entwicklung,
• Errichtung oder
• Erweiterung
• sowie den initialen Betrieb
Berechtigte IT-Dienstleister
Krankenhauszukunftsfonds
Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1
Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische
Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln
nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen
BEANTRAGUNGS-ID: 3A426-C2E7A-2495C
Das Bundesamt für Soziale Sicherung
bescheinigt
Heiko Mania
tätig bei
NursIT Institute GmbH
Pfalzburger-Str. 71A
10719 Berlin
die erfolgreiche Teilnahme
am Krankenhauszukunftsfonds-Schulungsprogramm.
ausgestellt am
05.01.2021
vom
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38 | 53113 Bonn | Telefon: 0228 619 - 0
Für Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10
So funktioniert der Antragsprozess aus dem
Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
1.Projektplan des Krankenhausträgers für ein Digitalisierungsprojekt:
Der Krankenhausträger erstellt einen Projektplan / -skizze für ein oder mehrere Digitalisierungsprojekte. Gegebenenfalls wird bereits bei der Erarbeitung ein berechBgter IT-Dienstleister involviert.
2.Beau=ragung IT-Dienstleister :
Durch einen berechBgten IT-Dienstleister müssen im Rahmen des Antragsprozesses verschiedene Nachweise erbracht werden. Unter anderem darüber, dass das Projekt den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht.
Dieser Nachweis kann sowohl bereits bei der Bedarfsanmeldung als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden, sodass es für Krankenhäuser empfehlenswert ist, bereits von Beginn an einen
berechBgten IT-Dienstleister mit einzubringen.
3.Bedarfsanmeldung:
Der Krankenhausträger reicht die Bedarfsanmeldung beim zuständigen Land ein. Das Land prüQ die Bedarfsanmeldung. Den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wird Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
4.Förderentscheidung Projekt:
Das Land triS die Entscheidung, ob das Projekt für eine Förderung in Frage kommt.
5.Antrag auf Förderung: Fällt die Entscheidung posiBv aus, beantragt das Land beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Förderung. Spätestens hier wird die BerechBgung des IT-Dienstleisters
mitgesendet (eine pro leitende Mitarbeiterin bzw. leitenden Mitarbeiter; nur bei besBmmten Fördertatbeständen, siehe Kapitel drei). Zudem muss der IT-Dienstleister bestäBgen, dass die technischen
Voraussetzungen für die Anbindung und Nutzung des Systems (d.h. die Bestand-IT-Infrastruktur) gegeben sind (auch nur bei den besBmmten Fördertatbeständen, siehe 3. Kapitel). Das Land kann im Rahmen des
Antragsverfahrens weitere Unterlagen nachfordern.
6.Antragsprüfung:
Das BAS prüQ nun den Antrag auf Förderung. Gegebenenfalls werden hier Unterlagen nachgefordert.
7.Bereitstellung der FördermiKel:
Bei einer posiBven Entscheidung zahlt das BAS die FördermiZel (höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten) an das antragstellende Land. Das Land stellt dem Krankenhausträger die FördermiZel des BAS und
gegebenenfalls weitere finanzielle MiZel bereit.
Bestimmen Sie Ihren Bedarf in der Pflege
Ziel- und
Bedarfsanalyse
Dokumentation 4.0
Pflege-Expertensoftware
• Integration
• Automatisierung
• Entscheidungssupport &
Prädiktion
• Schlanke, transparente
Prozesse
• Technologiekompetenz
nach: Mania, 2017
Dokumentation 3.0
Empowerment und
Vernetzung m. Pat.
• teilautomatisierte
Pflegedokumentation
• Rückkopplung mit
Patient
• Outcome-Indikatoren
Dokumentation 2.0
Digitalisierung
• 1:1 Umsetzung der
Formulare
• Prozess folgt der
Technologie
Dokumentation 1.0
Papier & Stift
• Fixer Umfang
• Prozesse kaum
steuerbar
DinoTech vs. Zukunftstechnologie
KHZG adressiert:
Digitale, automatisierte, syntaktisch, semantisch und
organisatorisch interoperable Pflegedokumentation
DinoTech vs. Zukunftstechnologie
Digitalisierung - Was ist möglich?
Digitalisierung - Was ist möglich?
Anamnese
Assessment
Pflege-
diagnostik
Interventions-
planung
Durchführung
Evaluation
Internet of
Things in
Care
Wearable &
Sensorik
Nursing
Robotics
AAL / Smart
Home
Apps
Smarte
Implantate
Medication
Adherence
Tools
Virtuelle
Assistenten
Portable
Diagnostics
Telenursing
Digitalisierung
Automatisierung
Prävention
Präskription
Prädiktion
Pflege-Expertensystem
Strukturierte
Pflegeprozesse
IT-Kompetenz
Interoperabilität
Datenschutz
Datensicherheit
Zusammen schaffen wir mehr.
Vielen Dank! Fragen?
Nursing Informa=cs & Technology
Heiko Mania, M.Sc, MBA
Geschäftsführer
Pfalzburger Str. 71A
10719 Berlin

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Wie ist der Weg vom Beschaffungswunsch bis zur Förderung über das KHZG in der Pflege?

  • 1. Nursing Informatics & Technology 27. Februar 2021 Wie ist der Weg vom Beschaffungswunsch bis zur Förderung über das KHZG? Fachimpuls
  • 2. Bisherige Hürden der Digitalisierung der Pflege IN DER PFLEGE Diese Schritte sind Best Practice (Teil 1) TEXT: HEIKO MANIA sivpflegeplätze und Beatm geräte verfügbar sein, wen Ende kein Pflegefachperso Versorgung der Patienten v bar ist, können die Patiente versorgt werden. Zudem m die Fachkräfte eine Vielzah administrativen und pflege den Aufgaben erledigen. Sc länger befassen sich daher Gesundheitseinrichtungen Frage der Digitalisierung in Pflege. Eine Vielzahl von Gr führte jedoch in der Vergan heit dazu, dass die Pflege m Digitalisierungsgrad immer die am wenigsten technolo unterstützte Berufsgruppe Gesundheitswesen ist. Die sentlichsten Hürden (s. Gra und die Best Practice-Schr sollen im Folgenden beleuc werden. Viele der traditionellen Hindernisse kann werden insgesamt 4,3 Milliarden Euro Eine weitere Besonderheit des G Mindset Kosten Zeit Schnittstellen Datenschutz Marktkenntnisse Abbildung: Häufige Hürden der Digitalisierung in der Pflege
  • 3. Grundlegende Voraussetzungen für FTB 2-9 Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de • Standards für die Interoperabilität Es müssen international anerkannte Standards verwendet werden. Dies betrifft sowohl technische Standards, als auch syntaktische und semantische Standards. • Schnittstellen Es gelten die Anforderungen für informationstechnische Systeme nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch. • Elektronische Patientenakte Relevante Dokumente und Daten, die für Patientinnen und Patienten generiert werden, müssen in die elektronische Patientenakte übertragbar sein. (§ 341 SGB V) • Informationssicherheit Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit müssen durchgehend berücksichtigt werden und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. • Datenschutz Vorschriften zum Datenschutz müssen entsprechend eingehalten werden.
  • 4. Diese Fördertatbestände sind pflegerelevant Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de 2% Malus ab 1.1.2025
  • 5. Das wird gefördert… Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de Gefördert werden können Kosten für: • die Beschaffung, • Entwicklung, • Errichtung oder • Erweiterung • sowie den initialen Betrieb
  • 6. Berechtigte IT-Dienstleister Krankenhauszukunftsfonds Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen BEANTRAGUNGS-ID: 3A426-C2E7A-2495C Das Bundesamt für Soziale Sicherung bescheinigt Heiko Mania tätig bei NursIT Institute GmbH Pfalzburger-Str. 71A 10719 Berlin die erfolgreiche Teilnahme am Krankenhauszukunftsfonds-Schulungsprogramm. ausgestellt am 05.01.2021 vom Bundesamt für Soziale Sicherung Friedrich-Ebert-Allee 38 | 53113 Bonn | Telefon: 0228 619 - 0 Für Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10
  • 7. So funktioniert der Antragsprozess aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) 1.Projektplan des Krankenhausträgers für ein Digitalisierungsprojekt: Der Krankenhausträger erstellt einen Projektplan / -skizze für ein oder mehrere Digitalisierungsprojekte. Gegebenenfalls wird bereits bei der Erarbeitung ein berechBgter IT-Dienstleister involviert. 2.Beau=ragung IT-Dienstleister : Durch einen berechBgten IT-Dienstleister müssen im Rahmen des Antragsprozesses verschiedene Nachweise erbracht werden. Unter anderem darüber, dass das Projekt den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht. Dieser Nachweis kann sowohl bereits bei der Bedarfsanmeldung als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden, sodass es für Krankenhäuser empfehlenswert ist, bereits von Beginn an einen berechBgten IT-Dienstleister mit einzubringen. 3.Bedarfsanmeldung: Der Krankenhausträger reicht die Bedarfsanmeldung beim zuständigen Land ein. Das Land prüQ die Bedarfsanmeldung. Den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 4.Förderentscheidung Projekt: Das Land triS die Entscheidung, ob das Projekt für eine Förderung in Frage kommt. 5.Antrag auf Förderung: Fällt die Entscheidung posiBv aus, beantragt das Land beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Förderung. Spätestens hier wird die BerechBgung des IT-Dienstleisters mitgesendet (eine pro leitende Mitarbeiterin bzw. leitenden Mitarbeiter; nur bei besBmmten Fördertatbeständen, siehe Kapitel drei). Zudem muss der IT-Dienstleister bestäBgen, dass die technischen Voraussetzungen für die Anbindung und Nutzung des Systems (d.h. die Bestand-IT-Infrastruktur) gegeben sind (auch nur bei den besBmmten Fördertatbeständen, siehe 3. Kapitel). Das Land kann im Rahmen des Antragsverfahrens weitere Unterlagen nachfordern. 6.Antragsprüfung: Das BAS prüQ nun den Antrag auf Förderung. Gegebenenfalls werden hier Unterlagen nachgefordert. 7.Bereitstellung der FördermiKel: Bei einer posiBven Entscheidung zahlt das BAS die FördermiZel (höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten) an das antragstellende Land. Das Land stellt dem Krankenhausträger die FördermiZel des BAS und gegebenenfalls weitere finanzielle MiZel bereit.
  • 8. Bestimmen Sie Ihren Bedarf in der Pflege Ziel- und Bedarfsanalyse
  • 9. Dokumentation 4.0 Pflege-Expertensoftware • Integration • Automatisierung • Entscheidungssupport & Prädiktion • Schlanke, transparente Prozesse • Technologiekompetenz nach: Mania, 2017 Dokumentation 3.0 Empowerment und Vernetzung m. Pat. • teilautomatisierte Pflegedokumentation • Rückkopplung mit Patient • Outcome-Indikatoren Dokumentation 2.0 Digitalisierung • 1:1 Umsetzung der Formulare • Prozess folgt der Technologie Dokumentation 1.0 Papier & Stift • Fixer Umfang • Prozesse kaum steuerbar DinoTech vs. Zukunftstechnologie KHZG adressiert: Digitale, automatisierte, syntaktisch, semantisch und organisatorisch interoperable Pflegedokumentation
  • 10. DinoTech vs. Zukunftstechnologie Digitalisierung - Was ist möglich? Digitalisierung - Was ist möglich? Anamnese Assessment Pflege- diagnostik Interventions- planung Durchführung Evaluation Internet of Things in Care Wearable & Sensorik Nursing Robotics AAL / Smart Home Apps Smarte Implantate Medication Adherence Tools Virtuelle Assistenten Portable Diagnostics Telenursing Digitalisierung Automatisierung Prävention Präskription Prädiktion Pflege-Expertensystem Strukturierte Pflegeprozesse IT-Kompetenz Interoperabilität Datenschutz Datensicherheit
  • 12. Vielen Dank! Fragen? Nursing Informa=cs & Technology Heiko Mania, M.Sc, MBA Geschäftsführer Pfalzburger Str. 71A 10719 Berlin