Berlin setzt Digitalen Antrag mit cit intelliForm um
Wie ist der Weg vom Beschaffungswunsch bis zur Förderung über das KHZG in der Pflege?
1. Nursing Informatics & Technology 27. Februar 2021
Wie ist der Weg vom
Beschaffungswunsch bis zur Förderung
über das KHZG?
Fachimpuls
2. Bisherige Hürden der Digitalisierung der Pflege
IN DER PFLEGE
Diese Schritte sind Best Practice (Teil 1)
TEXT: HEIKO MANIA
sivpflegeplätze und Beatm
geräte verfügbar sein, wen
Ende kein Pflegefachperso
Versorgung der Patienten v
bar ist, können die Patiente
versorgt werden. Zudem m
die Fachkräfte eine Vielzah
administrativen und pflege
den Aufgaben erledigen. Sc
länger befassen sich daher
Gesundheitseinrichtungen
Frage der Digitalisierung in
Pflege. Eine Vielzahl von Gr
führte jedoch in der Vergan
heit dazu, dass die Pflege m
Digitalisierungsgrad immer
die am wenigsten technolo
unterstützte Berufsgruppe
Gesundheitswesen ist. Die
sentlichsten Hürden (s. Gra
und die Best Practice-Schr
sollen im Folgenden beleuc
werden.
Viele der traditionellen Hindernisse kann werden insgesamt 4,3 Milliarden Euro Eine weitere Besonderheit des G
Mindset
Kosten
Zeit
Schnittstellen
Datenschutz
Marktkenntnisse
Abbildung: Häufige Hürden der Digitalisierung in der Pflege
3. Grundlegende Voraussetzungen für FTB 2-9
Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de
• Standards für die Interoperabilität
Es müssen international anerkannte Standards verwendet werden. Dies
betrifft sowohl technische Standards, als auch syntaktische und
semantische Standards.
• Schnittstellen
Es gelten die Anforderungen für informationstechnische Systeme nach
dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch.
• Elektronische Patientenakte
Relevante Dokumente und Daten, die für Patientinnen und Patienten
generiert werden, müssen in die elektronische Patientenakte
übertragbar sein. (§ 341 SGB V)
• Informationssicherheit
Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit müssen
durchgehend berücksichtigt werden und dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechen.
• Datenschutz
Vorschriften zum Datenschutz müssen entsprechend eingehalten
werden.
5. Das wird gefördert…
Quelle: www.krankenhauszukunftsfonds.de
Gefördert werden können Kosten für:
• die Beschaffung,
• Entwicklung,
• Errichtung oder
• Erweiterung
• sowie den initialen Betrieb
6. Berechtigte IT-Dienstleister
Krankenhauszukunftsfonds
Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1
Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische
Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln
nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen
BEANTRAGUNGS-ID: 3A426-C2E7A-2495C
Das Bundesamt für Soziale Sicherung
bescheinigt
Heiko Mania
tätig bei
NursIT Institute GmbH
Pfalzburger-Str. 71A
10719 Berlin
die erfolgreiche Teilnahme
am Krankenhauszukunftsfonds-Schulungsprogramm.
ausgestellt am
05.01.2021
vom
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38 | 53113 Bonn | Telefon: 0228 619 - 0
Für Fördertatbeständen 2 bis 6 und 8 und 10
7. So funktioniert der Antragsprozess aus dem
Krankenhauszukunftsfonds (KHZF)
1.Projektplan des Krankenhausträgers für ein Digitalisierungsprojekt:
Der Krankenhausträger erstellt einen Projektplan / -skizze für ein oder mehrere Digitalisierungsprojekte. Gegebenenfalls wird bereits bei der Erarbeitung ein berechBgter IT-Dienstleister involviert.
2.Beau=ragung IT-Dienstleister :
Durch einen berechBgten IT-Dienstleister müssen im Rahmen des Antragsprozesses verschiedene Nachweise erbracht werden. Unter anderem darüber, dass das Projekt den Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht.
Dieser Nachweis kann sowohl bereits bei der Bedarfsanmeldung als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden, sodass es für Krankenhäuser empfehlenswert ist, bereits von Beginn an einen
berechBgten IT-Dienstleister mit einzubringen.
3.Bedarfsanmeldung:
Der Krankenhausträger reicht die Bedarfsanmeldung beim zuständigen Land ein. Das Land prüQ die Bedarfsanmeldung. Den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen wird Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
4.Förderentscheidung Projekt:
Das Land triS die Entscheidung, ob das Projekt für eine Förderung in Frage kommt.
5.Antrag auf Förderung: Fällt die Entscheidung posiBv aus, beantragt das Land beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Förderung. Spätestens hier wird die BerechBgung des IT-Dienstleisters
mitgesendet (eine pro leitende Mitarbeiterin bzw. leitenden Mitarbeiter; nur bei besBmmten Fördertatbeständen, siehe Kapitel drei). Zudem muss der IT-Dienstleister bestäBgen, dass die technischen
Voraussetzungen für die Anbindung und Nutzung des Systems (d.h. die Bestand-IT-Infrastruktur) gegeben sind (auch nur bei den besBmmten Fördertatbeständen, siehe 3. Kapitel). Das Land kann im Rahmen des
Antragsverfahrens weitere Unterlagen nachfordern.
6.Antragsprüfung:
Das BAS prüQ nun den Antrag auf Förderung. Gegebenenfalls werden hier Unterlagen nachgefordert.
7.Bereitstellung der FördermiKel:
Bei einer posiBven Entscheidung zahlt das BAS die FördermiZel (höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten) an das antragstellende Land. Das Land stellt dem Krankenhausträger die FördermiZel des BAS und
gegebenenfalls weitere finanzielle MiZel bereit.