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Kernenergie_Ensi-Verfügung

  • 1. Kernenergie: Die Ensi-Verfügung hilft, die Sicherheit weiter zu verbessern Unverzügliche Überprüfung der Schweizer Kernkraftwerke Nach den Ereignissen in Japan vom 11. März 2011 sind auch in der Schweiz Fragen zur Sicherheit der Kernkraftwerke laut geworden. Deshalb hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) am 18. März 2011 verfügt, dass die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke die Sicherheit ihrer Anlagen unverzüglich überprüfen müssen. Im Zentrum stand die Auslegung der Anlagen gegen Erdbeben und Hochwasser. Dies zusätzlich auch im Hinblick auf die – aus der Naturkatastrophe in Japan abgeleiteten und für die Schweiz aus geologischen und hydrologischen Gründen unrealistischen – Annahmen von gleichzeitig stattfindenden sehr starken Erdbeben und massiven Überschwemmungen. Wegen der Probleme, die in Japan aus Beschädigungen an den Brenn- elementlagerbecken entstanden sind, mussten die Betreiber auch Fragen zur Kühlmittelversorgung der Brennelementlagerbecken und zur Erdbebensicherheit der Brennelementbecken beantworten. Resultate der Ensi-Überprüfung: Alle Werke bleiben am Netz Die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke wurde durch das Ensi jederzeit bestätigt. Das Ensi hält in seiner Auswertung von Anfang Mai ausdrücklich fest, dass aufgrund der ersten Überprüfung alle Schweizer Kernkraftwerke weiter betrieben werden können. Der sichere Betrieb der Anlagen ist auch ohne die neuen Anforderungen gewährleistet und stellt keine Gefahr für die Bevölkerung dar. Die Kraftwerke halten allen lokal zu erwartenden Erdbebenstärken und allen möglichen Hochwasser- szenarien stand. Die Berichte aller KKW-Betreiber zeigen gemäss Ensi Verbesserungsmöglichkeiten bei der Lagerung der Brennelemente auf. Bei Mühleberg und Beznau sei die Kühlung der jeweiligen Brennelementbecken «nicht genügend vor Erdbeben und Überflutung geschützt». Mühleberg muss zusätzlich verschiedene Varianten einer diversitären Kühlmittelversorgung des bestehenden Not- standssystems prüfen. Bei allen Werken bemängelte die Aufsichtsbehörde, dass der Füllstand und die Temperatur des Brennelementbeckens nicht im Notleitstand angezeigt werden. Bei der Gefährdung durch Erdbeben und Überflutungen müssen die Betreiber zudem noch weitere Abklärungen treffen. KKW-Betreiber haben Zeit für Verbesserungsmassnahmen Als Sofortmassnahme muss bei jedem Schweizer Kernkraftwerk bis zum 1. Juni 2011 ein erdbebensicheres, externes Lager errichtet werden. Von dort sollen im Notfall Pumpen, Schläuche, Kabel usw. per Helikopter zum Reaktor geflogen werden können. Diese Massnahme wird von allen Kernkraftwerken erfüllt werden. Für die festgehaltenen Verbesserungsmöglichkeiten haben die Betreiber bis zum 31. August 2011 Zeit, beim Ensi Massnahmen einzureichen. Zusätzlich müssen die Betreiber gemäss Verfügung drei weitere Sicherheitsnachweise erbringen: − Bis zum 30. Juni 2011 müssen die Betreiber aufzeigen, dass sie ein Hochwasser, wie es alle 10 000 Jahre droht, bewältigen können. − Bis zum 31. März 2012 müssen die Bertreiber den Nachweis erbringen, dass ihre Anlagen ein Erdbeben, wie es alle 10 000 Jahre droht, bewältigen können. − Ebenfalls bis zum 31. März 2012 müssen die Betreiber nachweisen, dass die Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des AKW beherrschbar ist.
  • 2. Zudem lässt der Bundesrat die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Dafür hat er unter Federführung des Bundesamts für Energie eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die Kantone vertreten sind. Vergleichbarkeit Schweiz und Japan ist nicht gegeben Die Schweizer Kernkraftwerke sind auf Erdbeben ausgelegt, wie sie einmal in 10 000 Jahren geschehen können. Wobei zu beachten ist, dass die Erdbebengefährdung innerhalb der Schweiz unterschiedlich hoch ist (die relative Gefährdung ist im Raum Basel und im Wallis am höchsten). Ein Erdbeben der Magnitude 9,0, wie es in Japan gemessen worden ist, kann für die Schweiz ausgeschlossen werden (Aussage von Domenico Giardini, Direktor des Schweizerischen Erdbebendienstes SED). Auch bezüglich Tsunamis respektive Überflutung herrschen in der Schweiz andere Voraussetzungen. Während Japan von einem enorm hohen Tsunami überrascht wurde, auf den die Anlage nicht aus- gelegt war, ist die Situation für die Schweiz berechenbar. In einem Binnenland kann, im Gegensatz zur Küste, gut abgeschätzt werden, von welchen Flüssen und Seen eine Überflutung der Anlage herrühren könnte und mit welchen Wassermassen zu rechnen ist. Mit Simulationen können so Höchstwasserstände errechnet und die Anlage darauf ausgerichtet werden. Fazit: Sicherer Betrieb gewährleistet Die Forderungen des Ensi nach der «Fukushima-Überprüfung» gehen deutlich über den heutigen, bereits sehr strengen Rahmen für Schweizer Kernkraftwerke hinaus und verbessern das bereits hohe Sicherheitsniveau weiter. Alle fünf Schweizer Kernkraftwerke bleiben am Netz. Die erste Überprüfung der Anlagen hat zwar Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, der sichere Betrieb der Anlagen ist jedoch auch ohne die neuen Anforderungen gewährleistet.