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September 2012 · 94. Jahrgang

Geschäftsstelle
Entfelderstrasse 11
5001 Aarau
Telefon	 062 837 18 18
info@aihk.ch
www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch

Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt
für die Mitglieder der AIHK




M I T T E I L U N G E N
      Die AIHK sagt dreimal Nein und dreimal Ja
      von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau

                           Am 23. September stimmen wir über drei Vorlagen des Bundes und drei kanto-                    VOLKSABSTIMMUN-
                           nale ab. Die AIHK lehnt alle Vorlagen des Bundes ab und stimmt jenen des                      GEN VOM 23. 9. 2012
                           Kantons zu (vgl. Parolenkasten unten). Von besonderer Bedeutung ist die kan-
                           tonale Steuergesetzrevision, welche eine spürbare Entlastung für Familien, Mit-
                           telstand und KMU bringt. Die gestaffelte Inkraftsetzung und die aktuelle Fi-
                           nanzlage machen die Vorlage für Kanton und Gemeinden verkraftbar. Die AIHK
                           sagt überzeugt Ja zur Steuergesetzrevision.

      Informationen zur Revision des aargauischen Steu-           am 28. Juni 2011 mit 93 zu 21 Stimmen deutlich
      ergesetzes finden Sie in der letzten Ausgabe der            gutgeheissen.
      AIHK-Mitteilungen auf den Seiten 53/54 und auf
      www.weniger-steuern-ja.ch.                                  In der Gesetzesberatung war im Wesentlichen nur
                                                                  die Beteiligung ambulanter Patienten umstritten,
                                                                  nicht aber jene im stationären Bereich. Der Grosse
      Pflegegesetzrevision ist sinnvoll
                                                                  Rat sprach sich für eine Beteiligung ambulanter
      Die vorliegende Änderung des Pflegegesetzes ent-            Patienten von maximal 20 Prozent, entsprechend
      hält die auf kantonaler Ebene notwendigen Mass-             Fr. 15.95 pro Tag, aus. Nur dagegen richtet sich das
      nahmen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über                Referendum gegen die Gesetzesänderung, die übri-
      die Neuordnung der Pflegefinanzierung, insbeson-            gen Regelungen des Pflegegesetzes sind nicht
      dere zur Finanzierung der ambulanten und stationä-          Gegen-stand von Kritik des Referendumskomitees.
      ren Pflege. Die Teilrevision wurde vom Grossen Rat          Die Minderheit im Grossen Rat und Gegner einer


        Volksabstimmungen vom 23. September 2012
        Der AIHK-Vorstand hat folgende Parolen beschlossen:	                                           Parolen
        				                                                                                            AIHK
        Vorlagen Bund
         G
          egenentwurf zur Volksinitiative «jugend + musik»	                                             Nein
         V
          olksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter»	                                                    Nein
         V
          olksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»	                                                    Nein
        Vorlagen Kanton
         Ä
          nderung des Pflegegesetzes	                                                                    Ja
         Ä
          nderung des Steuergesetzes	                                                                    Ja
         V
          erfassungsgrundlage für die Nutzung des tiefen Untergrunds	                                    Ja

                                                                                                                61
Beteiligung ambulanter Patienten sind der Auffas-     Privatrecht geschützten Eigentums verstanden.
sung, dass damit dem anerkannten strategischen        Ausgenommen von der Konzessionspflicht sind
Grundsatz «ambulant vor stationär» (Gesundheits-      Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 m. Die-
politische Gesamtplanung 2010) widersprochen          se werden gemäss den Vorschriften des Umwelt-
werde und dadurch der Anreiz für die kostengüns-      rechts bewilligt. Das GNB regelt im Weiteren das
tigere ambulante Pflege verloren gehe. Das Stimm-     Bewilligungsverfahren für Vorabklärungen im Bo-
volk wird über diese umstrittene Frage bei Zustan-    den und das Konzessionsverfahren sowie die ent-
dekommen der Initiative «Bezahlbare Pflege für        sprechenden Sicherheitsleistungen und Konzessi-
alle» noch separat entscheiden können. Der Regie-     onsabgaben.
rungsrat rechnet damit, dass diese Initiative 2012
zustande kommt.                                       Das GNB soll nach Möglichkeit auf den 1. Januar 2013
                                                      in Kraft treten. Für das Erlassen des neuen Gesetzes
Der Grosse Rat hat ferner entschieden, dass die Ge-   muss die Verfassung des Kantons Aargau ergänzt
meinden die Restkosten übernehmen sollen. Pla-        werden. Diese Änderung der Verfassung untersteht
nung, Sicherstellung und Finanzierung der Lang-       dem obligatorischen Referendum.
zeitpflege stellen bereits heute eine Aufgabe der
Gemeinden dar. Demgegenüber ist die Finanzie-         Die AIHK anerkennt den Regelungsbedarf betreffend
rung des Spitalwesens grundsätzlich Sache des         die Nutzung des tiefen Untergrunds. Durch die unter-
Kantons. Diese Aufgabenverteilung zwischen Kan-       schiedlichen Nutzungsmöglichkeiten (Geothermie,
ton und Gemeinden ist allgemein anerkannt und         Abbau von Erzen oder andern Bodenschätzen, Se-
soll beibehalten werden. Durch die Übernahme der      questrierung von CO2 usw.) des tiefen Untergrunds
Restkosten werden die Gemeinden zwar in einem         können in Zukunft Interessenkonflikte entstehen.
nicht unerheblichen Ausmass finanziell zusätzlich
belastet. Demgegenüber steht jedoch die ebenfalls     Während der parlamentarischen Beratung stand ins-
massive Mehrbelastung des Kantons durch die           besondere die Nutzung von Geothermie im Vorder-
neue Spitalfinanzierung, die der Bund per 2012 ein-   grund. Diese wurde als zukunftsweisende neue
geführt hat. Vor diesem Hintergrund ist die Vertei-   Technologie eingeschätzt. Entsprechend unbestrit-
lung der Lasten im Gesundheitswesen auf Kanton        ten war die Verabschiedung des neuen Gesetzes.
und Gemeinden ausgewogen und die Kostenüber-
nahme der Pflegefinanzierung durch die Gemein-        Sehr zu begrüssen ist die explizite Abgabebefreiung
den sachlich begründet.                               für die Nutzung der Geothermie. Dies ist ein wichti-
                                                      ger Beitrag zur Förderung dieser vielversprechenden
 Die vom Grossen Rat beschlossene Lösung ist
                                                      erneuerbaren Energie. Durch das neue Gesetz wird
 zweckmässig, weil sie zur Kostendämpfung bei-
                                                      ausserdem die notwendige Rechtssicherheit für die
 trägt, unter anderem durch die umstrittene Pati-
 entenbeteiligung für Spitex-Leistungen.              Nutzung von Geothermie geschaffen.


 Der Vorstand der AIHK hat aus diesen Überlegun-       Der Vorstand der AIHK erachtet die Verfassungs-
 gen die Ja-Parole zur Änderung des Pflegegeset-       ergänzung als notwendig und hat deshalb die Ja-
 zes beschlossen.                                      Parole zum Gesetz für die Nutzung des tiefen Un-
                                                       tergrunds beschlossen.
Notwendige Grundlage für die
Nutzung des tiefen Untergrunds                        Keine selektive Abschaffung des
Die Nutzung des tiefen Untergrunds zur Energiege-     Eigenmietwerts
winnung wird immer wichtiger. Bisher fehlte dazu      Die vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV)
jedoch eine gesetzliche Grundlage. Deshalb verab-     eingereichte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im
schiedete der Grosse Rat am 19. Juni 2012 ein neues   Alter» vom 23. Januar 2009 will Rentnerinnen und
Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds        Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einräumen, den
und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB).            Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Ge-
                                                      genzug sollen die mit dem Wohneigentum verbun-
Wer in Zukunft den tiefen Untergrund nutzen will,     denen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar sein.
braucht gemäss dem neuen Gesetz eine Konzessi-        Hingegen sollen die jährlichen Unterhaltskosten bis
on. Unter Nutzung des tiefen Untergrunds werden       zu einem Höchstbetrag von 4’000 Franken und die
Nutzungen in der Erdtiefe ausserhalb des gemäss       Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen,

62
dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen,              den Kantons- und Gemeindesteuern werden auf
vollumfänglich abzugsberechtigt bleiben.                    rund 500 Millionen Franken geschätzt.

Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, weil sie zu einer   Der Hauseigentümerverband HEV hält dem entge-
sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung an-           gen, dass Bund und Kantone mit «fadenscheinigen»
derer Personengruppen führen und das Steuerrecht            Argumenten kämpfen. Heute würden Hauseigentü-
unnötig verkomplizieren würde. Dennoch sieht er im          mer im Seniorenalter, die ihr Wohneigentum abge-
Bereich der Besteuerung des Wohneigentums Hand-             zahlt hätten, steuerlich bestraft. Das sei ungerecht
lungsbedarf. Das geltende Recht sei kompliziert und         und treibe ältere Personen aus ihren eigenen vier
setze falsche Anreize. Die Abschaffung des Eigen-           Wänden. Schuld daran sei der Eigenmietwert. Der
mietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohn-            Eigenmietwert sei ein fiktives Einkommen, das
eigentümer sowie die Streichung der entsprechenden          Wohneigentümer versteuern müssen. Solange die
Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen wür-           Verschuldung der Wohneigentümer hoch ist und
den die Mängel des heutigen Systems beseitigen und          sich Schuldzinsen abziehen lassen, ist der Eigenmiet-
zu einer substantiellen Vereinfachung führen. Ein ent-      wert nur störend. Zu einem grossen Problem wird er
sprechender Gegenentwurf des Bundesrats, der die            aber, wenn Personen im Seniorenalter ohne grosses
Abschaffung des Eigenmietwertes für alle Hauseigen-         Einkommen für ihr Wohneigentum übermässig
tümer vorsah, scheiterte aber ebenso wie die Erarbei-       Steuern zahlen müssen. Das sei ungerecht.
tung eines parlamentarischen Gegenentwurfs. Die
Volksinitiative wurde von den eidgenössischen Räten         Für den HEV ist insgesamt klar: Das heutige System
in der Schlussabstimmung abgelehnt.                         fördert die Verschuldung. Die Konsequenz eines
                                                            Neins zur Initiative sei, dass es sich nicht lohne, Hypo-
Nach dem Beschluss des Parlaments hält auch der             theken abzuzahlen. Bund und Kantone wollen offen-
Bundesrat weiter an seiner ablehnenden Haltung              sichtlich die Verschuldung der Bevölkerung weiterhin
fest. Zusammen mit den Kantonen ist er der Ansicht,         fördern. Abzahlen und sparsam haushalten solle sich
dass die Initiative zu sachlich nicht zu rechtfertigen-     auch in Zukunft nicht lohnen. Die Botschaft von Bund
den Ungleichbehandlungen führe. So würden dank              und Kantonen sei gerade in einer Zeit grotesk, in der
der Wahlmöglichkeit Mieterinnen und Mieter be-              die Problematik der Verschuldung immer offensichtli-
nachteiligt, denen keine ebenbürtigen Entlastungs-          cher würde in ganz Europa und in der Schweiz.
möglichkeiten zur Verfügung stehen. Benachteiligt
würden auch Personen, die ebenfalls in den eigenen
                                                             Die AIHK bringt der Abschaffung des Eigenmiet-
vier Wänden wohnen, das AHV-Alter aber noch
                                                             werts für Wohneigentümer Sympathien entgegen
nicht erreicht haben. Der vorgeschlagene System-             und bedauert deshalb die Ablehnung des Gegen-
wechsel wäre somit zu selektiv. Eigenheimbesitzerin-         vorschlags.
nen und Eigenheimbesitzer sollen unabhängig vom
Alter nach den gleichen Regeln besteuert werden.             Die AIHK ist aber der Ansicht, dass durch das in der
Wer sein Wohneigentum selbst nutzt, werde bereits            Initiative vorgesehene Wahlrecht der Rentnerinnen
heute steuerlich begünstigt, da der Eigenmietwert            und Rentner das Steuersystem noch komplizierter
                                                             würde. Die Volksinitiative würde zudem zu keiner
unterhalb der Marktmiete festgesetzt wird.
                                                             Beseitigung der Verzerrungen des heutigen Systems
                                                             führen. Ausserdem profitiert von der Initiative nur
Bund und Kantone sind der Auffassung, dass die Um-           eine einzelne Bevölkerungsgruppe. Sie entlastet die
setzung der Initiative ein Instrument schaffen würde,        Eigenheimbesitzer im Rentenalter auf Kosten der
das in erster Linie vermögenden Personen weitere             übrigen Steuerzahler, was dem Grundsatz der Be-
Möglichkeiten zur Steueroptimierung eröffnet. Eine           steuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
altersbedingte Sonderbehandlung sei kein geeigne-            widerspricht.
tes Mittel, um die heute vorhandenen Fehlanreize,
                                                             Aus diesen Überlegungen hat der Vorstand der
welche die private Verschuldung fördern, zu beseiti-
                                                             AIHK beschlossen, die Volksinitiative «Sicheres
gen. Ausserdem käme es zu einer Verkomplizierung
                                                             Wohnen im Alter» abzulehnen.
des Steuersystems, das Mindereinnahmen bei den
Einkommenssteuern verursachen würde. Bei der di-
rekten Bundessteuer hätte die Annahme der Initiative        Informationen zu den beiden anderen Abstim-
geschätzte Ausfälle von jährlich mindestens 250 Mil-        mungsvorlagen des Bundes finden sich nachste-
lionen Franken zur Folge. Die Mindereinnahmen bei           hend.

                                                                                                               63
NEIN zu einem übermässigen Schutz vor
                      Passivrauchen
                      von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

VOLKSABSTIMMUN-                             Am 23. September 2012 werden Volk und Stände über die Volksinitiative
GEN VOM 23. 9. 2012                         «Schutz vor Passivrauchen» abstimmen. Erst am 1. Mai 2010 ist das geltende
                                            Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Für eine Volksin-
                                            itiative bestand kein Anlass. Denn das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrau-
                                            chen hat sich – soweit es bereits beurteilt werden kann – durchaus bewährt.




                      Am 1. Mai 2010 ist das geltende Bundesgesetz zum            Teure bauliche Massnahmen
                      Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Als Vater
                      des Gesetzes gilt der Züricher Ständerat Felix Gutz-        In vielen Betrieben ist es undenkbar, dass die Mitar-
                      willer, Direktor des Instituts für Sozial- und Präventiv-   beiter das Betriebsgebäude verlassen, um im Freien
                      medizin der Universität Zürich. In der Sache beruht         zu rauchen. Oft ist der Weg ins Freie zu lang oder –
                      das Gesetz jedoch auf einem Kompromiss aller poli-          wegen Sicherheitsschleusen – zu beschwerlich. Dazu
                      tischen Parteien. Erst nach langen Diskussionen             kommt, dass vor dem Eingangstor rauchende Mitar-
                      konnte das Schweizerische Parlament das Bundesge-           beiter nicht gerade das Bild eines gesunden Unter-
                      setz zum Schutz vor Passivrauchen verabschieden.            nehmens vermitteln. Nach dem Inkrafttreten des
                                                                                  Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen haben
                                                                                  deshalb viele Unternehmen aufwendige bauliche
                      Bewährte Raucherräume
                                                                                  Massnahmen zur Errichtung von Raucherräumen ge-
                      Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passiv-            troffen. In zahlreichen Betrieben sind für mehrere
                      rauchen sieht vor, dass in Räumen, die mehr als einer       tausend Franken Raucherkabinen errichtet worden.
                      Person als Arbeitsplatz dienen, nicht geraucht wer-
                      den darf. In Betrieben darf nur in besonderen Rau-
                                                                                  Drohende Verschärfung des Rechts
                      cherräumen geraucht werden. Diese Raucherräume
                      dürfen keiner Person als Arbeitsplatz dienen und            Am 18. Mai 2010 hat die Schweizer Lungenliga die
                      müssen deutlich als Raucherraum gekennzeichnet,             eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passiv-
                      mit einer ausreichenden Belüftung versehen sein so-         rauchen» eingereicht. Volk und Stände werden am
                      wie über ein automatisches Türsystem verfügen.              23. September 2012 über die Initiative abstimmen.

                      Restaurants und Hotels dürfen unter bestimmten              Die Schweizer Lungenliga ist ein gemeinnütziger
                      Voraussetzungen so genannte Fumoirs einrichten,             Verein, der unter anderem die Bekämpfung von Lun-
                      in denen die Gäste rauchen dürfen. Ein Restaurant           genkrankheiten bezweckt. Sie wird von der öffentli-
                      darf unter bestimmten Voraussetzungen sogar als             chen Hand mit jährlich über zwei Millionen Franken
                      Raucherlokal betrieben werden, in dem überall ge-           unterstützt.
                      raucht werden darf. Ein Serviceangestellter darf
                      aber nur dann in einem Fumoir oder in einem Rau-            Mit ihrer Volksinitiative zielt die Schweizer Lungenli-
                      cherlokal eingesetzt werden, wenn sich der Service-         ga darauf ab, die Lücken des geltenden Bundesge-
                      angestellte im Arbeitsvertrag damit einverstanden           setzes zum Schutz vor Passivrauchen zu beseitigen.
                      erklärt hat, in Fumoirs oder in Raucherlokalen ein-         Mit der Annahme der Volksinitiative müssten stren-
                      gesetzt zu werden.                                          ge Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen in
                                                                                  die Bundesverfassung aufgenommen werden.
                      Die Kantone dürfen strengere Bestimmungen zum
                      Schutz vor Passivrauchen vorsehen. So dürfen im             Die Ergänzung der Bundesverfassung hätte zur Fol-
                      Kanton Zürich keine Raucherlokale betrieben wer-            ge, dass das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor
                      den. Der Kanton Aargau verzichtet darauf, strengere         Passivrauchen einer Totalrevision unterzogen werden
                      Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen vorzu-            müsste. Im Gesetz müsste der Kurs der Bundesver-
                      sehen.                                                      fassung umgesetzt werden. Wohin der Weg führte,

                      64
ist allerdings nicht vollständig vorgezeichnet. Der        nicht mehr mit dem deklarierten Ziel der Initianten
Text der Volksinitiative lässt jedenfalls viele Fragen     der Volksinitiative, den Schutz von Nichtrauchern vor
unbeantwortet. Immerhin soll das Rauchen im Freien         Passivrauchen zu verbessern. Er wäre denn auch mit
weiterhin ohne Einschränkung zulässig sein.                dem Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung
                                                           kaum mehr zu vereinbaren.

Verbot von Raucherlokalen?
                                                           Dass in allen Räumen, die als Arbeitsplatz dienen, ein
Im Einzelnen sieht die Volksinitiative zweierlei vor:      Rauchverbot herrschen soll, bedeutete aber bei-
                                                           spielsweise insofern eine Verschärfung der heutigen
	estaurants und Hotels sollen zwar weiterhin Fu-
 R                                                         Rechtslage, als in Zukunft zu Hause nicht mehr rau-
 moirs betreiben dürfen; in den Fumoirs soll jedoch        chen dürfte, wer eine Raumpflegerin beschäftigt
 kein Servicepersonal mehr eingesetzt werden dür-          oder wessen Ehegatte hier und da von zu Hause aus
 fen. Bediente Fumoirs sollen also verboten wer-           arbeitet.
 den. Raucherlokale sollen gar nicht mehr betrieben
 werden dürfen.
                                                           Kaum amortisierte Kosten
	 allen Räumen, die als Arbeitsplatz dienen, soll
 In                                                        Mit dem Verbot von bedienten Fumoirs und Rau-
 nicht mehr geraucht werden dürfen.                        cherlokalen streben die Initianten der Volksinitiative
                                                           «Schutz vor Passivrauchen» in erster Linie eine Ver-
Offen gelassen wird, ob in Betrieben weiterhin in be-      besserung des Schutzes von Serviceangestellten vor
sonderen Raucherräumen geraucht werden darf. Im            Passivrauchen an:
Falle der Annahme der Volksinitiative müsste des-
halb das Schweizerische Parlament entscheiden, ob          Nach dem geltenden Bundesgesetz zum Schutz vor
das Rauchen in besonderen Raucherräumen mit                Passivrauchen darf zwar kein Serviceangestellter
dem Geist der Volksinitiative vereinbar wäre.              ohne sein Einverständnis in einem Fumoir oder in ei-
                                                           nem Raucherlokal eingesetzt werden; es kann aber
 Text der Volksinitiative «Schutz                          kaum geleugnet werden, dass das Einverständnis in
 vor Passivrauchen»:                                       der Realität bisweilen eine blosse Formalität bildet.
 Art. 118c BV – Schutz vor dem Passivrauchen
 1	 Bund erlässt Vorschriften zum Schutz des
   Der                                                     Die guten Absichten der Schweizer Lungenliga sind
   Menschen vor dem Passivrauchen.                         gewiss anerkennenswert. Es darf aber nicht überse-
 2	
   Nicht geraucht werden darf in allen Innenräumen, die    hen werden, dass viele Restaurants und Hotels nach
   als Arbeitsplatz dienen.                                dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum Schutz
 3	 der Regel nicht geraucht werden darf in allen
   In                                                      vor Passivrauchen – vor etwas mehr als zwei Jahren
   anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind;
   das Gesetz bestimmt die Ausnahmen. Öffentlich           – viel Geld in bauliche Massnahmen zur Errichtung
   zugänglich sind insbesondere Innenräume von:            von Fumoirs und Raucherlokalen investiert haben.
 a.	 estaurations- und Hotelbetrieben;
    R                                                      Nach dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrau-
 b.	 ebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;
    G                                                      chen müssen Fumoirs und Raucherlokale beispiels-
 c.	 ebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur
    G                                                      weise über eine «ausreichende Belüftung» verfügen.
    oder der Freizeit dienen;                              Eine solche setzt in aller Regel den Einbau einer Lüf-
 d.	 ebäuden des Gesundheits- und des Sozialwesens
    G                                                      tungsanlage mit Zu- und Abluft voraus. Ein derarti-
    sowie des Strafvollzugs.
                                                           ger Einbau kann bis zu hunderttausend Franken kos-
                                                           ten. Es liegt auf der Hand, dass diese Kosten in den
Unklarer Initiativtext                                     meisten Fällen noch nicht amortisiert sind. Im Falle
Unklar ist, ob im Falle der Annahme der Volksinitiati-     der Annahme der Volksinitiative müssten die Auf-
ve in Einzelbüros weiterhin geraucht werden dürfte.        wendungen vollumfänglich abgeschrieben werden.
Der Bundesrat geht davon aus, dass das Parlament
ein Verbot erlassen müsste.                                Das gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Errich-
                                                           tung von Raucherlokalen, sondern auch für die Kos-
Mit dem Verbot, in Einzelbüros zu rauchen, erstreck-       ten der Errichtung von Fumoirs, zumal unbediente
te sich der vorgesehene Schutz – über den Schutz           Fumoirs kaum gewinnbringend betrieben werden
vor Passivrauchen hinaus – auf einen Schutz der Rau-       können. In unbedienten Fumoirs, wie sie beispiels-
cher vor sich selber. Ein derartiger Schutz deckte sich    weise in Japan verbreitet sind, herrscht kaum einmal

                                                                                                           65
eine gastliche Atmosphäre, wie man sie in einem Re-         rauchen – soweit es bereits beurteilt werden kann –
                      staurant oder Hotel nun einmal erwartet.                    durchaus bewährt hat. Gemäss Gesundheitsminister
                                                                                  Alain Berset hat es sogar zu «spektakulären» Verbes-
                                                                                  serungen geführt.
                      Gefährdung der Rechtssicherheit
                      Die Aargauische Industrie- und Handelskammer                Im Übrigen muss festgestellt werden, dass es sich
                      (AIHK) steht der Volksinitiative «Schutz vor Passiv-        bei der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen»
                      rauchen» äusserst skeptisch gegenüber. Sie gefähr-          um eine überflüssige Initiative handelt: Das Bundes-
                      det – nicht nur deshalb, weil sie viele Fragen unbe-        gesetz zum Schutz vor Passivrauchen sieht aus-
                      antwortet lässt – die Rechtssicherheit:                     drücklich vor, dass die Kantone strengere Bestim-
                                                                                  mungen zum Schutz vor Passivrauchen vorsehen
                      Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist           dürfen. Mehrere Kantone haben von dieser Kompe-
                      erst seit etwas mehr als zwei Jahren in Kraft. Gerichts-    tenz Gebrauch gemacht. Ein überzeugender Grund
                      entscheide, in denen sich das Bundesgesetz zum              dafür, weshalb in der ganzen Schweiz ein einheit-
                      Schutz vor Passivrauchen bewähren musste, sind              lich hohes Schutzniveau herrschen soll, ist nicht er-
                      noch kaum ergangen. In vielen Kantonen mussten die          sichtlich.
                      Strukturen, die eine effiziente Überwachung der Ein-
                      haltung des Gesetzes erlauben, erst einmal gebildet
                                                                                  Ablehnung der Initiative
                      werden. Eine neuerliche Verschärfung der Rechtslage
                      würde das schützenswerte Vertrauen vieler Bürger in         Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversamm-
                      die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen enttäu-        lung empfehlen, die Volksinitiative «Schutz vor Pas-
                      schen. Diesem Vertrauen muss insbesondere dort, wo          sivrauchen» abzulehnen. Es wurde nicht einmal ein
                      jemand veranlasst worden ist, umfangreiche Investiti-       Gegenentwurf ausgearbeitet. Die bürgerlichen Par-
                      onen zu tätigen, ein besonderes Gewicht zukommen.           teien lehnen die Volksinitiative geschlossen ab. Die
                                                                                  Volksinitiative geht sogar weiten Teilen der Linken zu
                      Darüber hinaus darf festgehalten werden, dass sich          weit. Auch die AIHK lehnt die überrissene Volksiniti-
                      das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passiv-            ative der Lungenliga ab.




                      «Meh Musig» oder doch lieber mehr Ingenieure?
                      von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

VOLKSABSTIMMUN-                             Am 23. September stimmen wir über eine stärkere Musikförderung ab. Die
GEN VOM 23. 9. 2012                         AIHK anerkennt die gesellschaftliche Bedeutung der musikalischen Bildung,
                                            lehnt aber die willkürliche Bevorzugung des Fachbereichs Musik und deren
                                            Festschreibung in der Bundesverfassung ab. Die Wirtschaft leidet erwiesener-
                                            massen unter einem akuten Fachkräftemangel im MINT-Bereich. Die vorgesehe-
                                            ne Verfassungsänderung trägt nicht zur Lösung bei, verursacht aber Mehrkos-
                                            ten. Die AIHK lehnt die Vorlage deshalb ab.

                      Schaut man sich als Pendler um, scheint Musik allge-        riert der Melodie, die aus ihren Musikgeräten er-
                      genwärtig zu sein. Viele kapseln sich mit weissen           klingt. Von der Stimmung im Stadion bekommen sie
                      Kopfhörern von der Umwelt ab und hören mit ihren            wenig mit, vielmehr schotten sich die Sportler ab
                      MP3-Playern oder Smartphones Musik. Teilweise               und motivieren sich mit «ihrem» Song für den bevor-
                      wird die Lautstärke so aufgedreht, dass man als Sitz-       stehenden Wettkampf. Ein Bild, an das man sich
                      nachbar versucht ist, den hörbaren Refrain mit zu           nicht nur in der Sportszene langsam gewöhnt hat.
                      singen oder mit zu wippen …

                                                                                  Einschneidende «Musikinitiative»
                      … Szenenwechsel: Olympische Sommerspiele in
                      London. Die Athletinnen und Athleten betreten mit           Musik hilft zu entspannen, motiviert und weckt
                      bunten, überdimensionalen Kopfhörern die Arena,             Emotionen. Ohne Frage, die Musik nimmt in unserer
                      winken lässig ins Publikum und lauschen konzent-            Kultur einen wichtigen Stellenwert ein. Für gewisse

                      66
Kreise genügt dies aber noch nicht. Sie sehen Nach-     Musik und der musikalischen Bildung für die Gesell-
holbedarf, insbesondere bei den Jungen. So wurde        schaft hervor. Im Weiteren beklagten sie einen zwi-
Ende Dezember 2008 eine eidgenössische Volksiniti-      schen den einzelnen Kantonen zu grossen Unter-
ative mit dem Titel «jugend + musik» eingereicht.       schied beim musikalischen Unterricht. Auch bei der
Die Volksinitiative verlangte von Bund und Kanto-       Umsetzung des HarmoS-Konkordats, mit dem ge-
nen, dass sie besonders bei Kindern und Jugendli-       samtschweizerische Bildungsstandards gesetzt wer-
chen vermehrt die musikalische Bildung fördern. Zu-     den sollen, zeigten sich die Parlamentarier unzufrie-
dem forderte die Initiative, dass der Bund alleine,     den und monierten insbesondere den sehr
also ohne Mitsprache der Kantone, Grundsätze für        langwierigen Prozess. Dagegen würde mit der Initia-
den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Ju-      tive die Chancengleichheit beim Zugang zum Musi-
gend zum Musizieren und die Förderung musikalisch       zieren zwischen Kindern aus reichen und solchen
Begabter festlegt. Dies hätte bedeutet, dass der        aus weniger begüterten Familien verbessert.
Bund den Kantonen die minimale Anzahl Musiklekti-
onen an Schulen hätte vorschreiben können oder          Nur bei der ausschliesslichen Regelungskompetenz
Musik in der Ausbildung von Lehrkräften als Pflicht-    des Bundes äusserten die Parlamentarier Vorbehalte.
fach hätte bestimmen können. Das wäre ein massi-        Sie erarbeiteten deshalb einen direkten Gegenent-
ver Eingriff in die Kompetenz der Kantone gewesen,      wurf, der eine stärkere Mitwirkung der Kantone vor-
die gemäss Bundesverfassung für das Schulwesen          sieht. Ausserdem soll der Bund notwendige Vor-
zuständig sind.                                         schriften nur dann erlassen dürfen, wenn die
                                                        Kantone untereinander keine Harmonisierung der
                                                        Ziele des Musikunterrichts zustande brächten.
Bundesrat lehnte Initiative ab
Der Bundesrat anerkannte zwar die gesellschaftliche     In der Schlussabstimmung stimmten die eidgenössi-
Bedeutung der musikalischen Bildung, lehnte die         schen Räte für den Gegenentwurf (siehe Kasten).
Volksinitiative aber aus drei Gründen ab:               Dagegen wurde die Volksinitiative «jugend + musik»
                                                        Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Das
	 ie von der Initiative geforderte Kompetenz des
 D                                                      Initiativkomitee «IG jugend und musik» zog ange-
 Bundes zur Grundsatzgesetzgebung für den Mu-           sichts dieser Beschlüsse seine Initiative zugunsten
 sikunterricht an Schulen wäre ein gravierender Ein-    des direkten Gegenentwurfs zurück.
 griff in die Bildungshoheit der Kantone. Ein Aus-
 bau der Bundeskompetenz zulasten der Kantone            Der Bundesbeschluss im Wortlaut:
 wollte der Bundesrat deshalb nicht. Zudem emp-          Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
 fand er eine Kompetenzverschiebung einzig im            Art. 67a (neu) Musikalische Bildung
 Fachbereich Musik als nicht sinnvoll.                   1	
                                                           Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung,
                                                           insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
	 ie Kantone sind bereits dabei, wichtige Eckpfeiler
 D                                                       2	 setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für
                                                           Sie
 im Bildungswesen gesamtschweizerisch zu bestim-           einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen ein.
                                                           Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg
 men. Stichwort: HarmoS-Konkordat und sprachre-
                                                           keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts
 gionale Lehrpläne. Der Bundesrat befürchtete,             an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen
 dass eine Annahme der Initiative die kantonalen           Vorschriften.
 Bestrebungen unterlaufen würden.                        3	 Bund legt unter Mitwirkung der Kantone
                                                           Der
                                                           Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum
                                                           Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter.
	ereits heute gewährt die Bundesverfassung dem
 B
 Bund die Kompetenz, Massnahmen zur ausser-
                                                        Nicht abschätzbare Mehrkosten
 schulischen Förderung der musikalischen Bildung
 zu erlassen (Art. 67 Abs. 2 und Art. 69 Abs. 2 BV).    Wenn Volk und Stände der Verfassungsänderung
 Der vorgesehene neue Verfassungsartikel (Art. 67a      zustimmen, müsste die Umsetzung der Musikförde-
 BV) wäre somit überflüssig.                            rung zwar zuerst auf Gesetzesstufe konkretisiert
                                                        werden. Trotzdem ist bereits heute absehbar, dass
                                                        die Förderung für Bund, Kantone und Gemeinden
Parlament für mehr Musikförderung
                                                        nicht abschätzbare Mehrkosten zur Folge hätte. Für
Die eidgenössischen Räte sahen dies aber ein wenig      das Initiativkomitee ist bei Annahme der Vorlage
anders und hoben insbesondere die Bedeutung der         nämlich klar, dass sich Bund und Kantone stärker

                                                                                                           67
finanziell engagieren müssten. So ist es gemäss          liegen wird durch den Bundesbeschluss aber
                   Christine Egerszegi, FDP-Ständerätin und Präsidentin     erschwert, indem der Stundenplan und die ausser-
                   des Ja-Komitees, ein Ziel der Vorlage, dass überall      schulischen Aktivitäten mit Musik statt mit Naturwis-
                   Chorsingen oder die Teilnahme an Musikensembles          senschaft gefüllt werden.
                   angeboten würden.

                                                                            AIHK lehnt Bundesbeschluss ab
                   Wieso nicht Naturwissenschaft?
                                                                            Der Vorstand der AIHK lehnt die Verfassungsände-
                   Eine Kompetenzverschiebung von Kanton zu Bund            rung einstimmig ab.
                   einzig im Fachbereich Musik ist willkürlich und un-
                   sinnig. Der Sport ist bis anhin das einzige Schulfach,   Die AIHK anerkennt zwar die gesellschaftliche Be-
                   in dem die kantonale Hoheit durchbrochen wird            deutung der musikalischen Bildung und der direkte
                   und wo der Bund Vorgaben macht. Diese Ausnah-            Gegenentwurf geht weniger weit, als die zurückge-
                   me hat historische Gründe und wurde dazumal mit          zogene Volksinitiative «jugend + musik ». Der Bun-
                   den Anforderungen an die Landesverteidigung be-          desbeschluss würde aber nicht abschätzbare Mehr-
                   gründet.                                                 kosten verursachen und würde willkürlich ein
                                                                            einzelnes Schulfach privilegieren. Wieso der Musik in
                   Wie der Bund in der Analyse «Mangel an MINT-Fach-        der Bildungslandschaft ein derartiges in der Bundes-
                   kräften in der Schweiz» darlegte, herrscht in der        verfassung verankertes Gewicht eingeräumt werden
                   Schweiz ein erschreckender Mangel an MINT-Fach-          sollte, ist nicht ersichtlich. Wieso soll ausgerechnet
                   kräften (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft       für Musik eine Ausnahme gemacht werden und
                   und Technik), der in den Bereichen Informatik, Tech-     nicht etwa für Naturwissenschaft, Informatik oder
                   nik und teilweise auch im Bauwesen besonders aus-        Sprachen? Es muss uns wirklich ausgezeichnet ge-
                   geprägt sei. Dem Fachkräftemangel könnte unter           hen, wenn wir uns eine derartige Gewichtung leis-
                   anderem entgegengewirkt werden, wenn es gelän-           ten sollten. Die Frage ist bloss, wie lange die vorteil-
                   ge, Schülerinnen und Schüler bereits in jungen Jah-      hafte Situation der Schweiz mit solchen Entscheiden
                   ren für den MINT-Bereich zu begeistern. Dieses An-       noch währen würde?




                      Regierungsratswahlen vom 21. Oktober 2012

                      Die AIHK unterstützt Brogli, Hürzeler, Attiger und Burgherr
                      Der Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handelskammer AIHK empfiehlt vier bürgerliche Kan-
                      didaten zur Wahl. Neben den beiden Bisherigen Roland Brogli (CVP) und Alex Hürzeler (SVP) sind dies
                      Stephan Attiger (FDP) und Thomas Burgherr (SVP).
                      Eine positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Kantons dient allen Einwohnerinnen und Einwoh-
                      nern. Optimale Standortfaktoren, beispielsweise gute Erreichbarkeit, Verfügbarkeit qualifizierter Ar-
                      beitskräfte oder gesunde Staatsfinanzen und massvolle steuerliche Belastung, bilden die Grundlage
                      dafür. Eine solide bürgerliche Mehrheit in Regierung und Parlament sichert unsere gute Stellung im
                      Standortwettbewerb. Roland Brogli, Alex Hürzeler, Stephan Attiger und Thomas Burgherr bringen alle
                      Voraussetzungen für eine erfolgreiche bürgerliche Politik mit. Das haben sie als Regierungs- bzw.
                      Grossräte bewiesen. Die AIHK empfiehlt sie deshalb zur Wahl.


                      Grossratswahlen vom 21. Oktober 2012

                      Wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten wählen
                      Der Vorstand der AIHK ruft die Stimmberechtigten dazu auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und
                      wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten aus den bürgerlichen (Regierungs-)Parteien in
                      den Grossen Rat zu wählen. Weil der Grosse Rat wesentliche Rahmenbedingungen für die kantonale
AZB 5000 Aarau 1

 CH5000 Aarau 1




                      Wirtschaft bestimmt, ist seine Zusammensetzung bedeutsam. Wir brauchen ein Parlament mit einer
   PP/Journal




                      wirtschaftsfreundlichen Grundhaltung, um unsere Position im Standortwettbewerb weiter verbessern
                      zu können.



                   68

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AIHK Mitteilungen 09 2012

  • 1. Nr. 9 von 12 September 2012 · 94. Jahrgang Geschäftsstelle Entfelderstrasse 11 5001 Aarau Telefon 062 837 18 18 info@aihk.ch www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt für die Mitglieder der AIHK M I T T E I L U N G E N Die AIHK sagt dreimal Nein und dreimal Ja von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau Am 23. September stimmen wir über drei Vorlagen des Bundes und drei kanto- VOLKSABSTIMMUN- nale ab. Die AIHK lehnt alle Vorlagen des Bundes ab und stimmt jenen des GEN VOM 23. 9. 2012 Kantons zu (vgl. Parolenkasten unten). Von besonderer Bedeutung ist die kan- tonale Steuergesetzrevision, welche eine spürbare Entlastung für Familien, Mit- telstand und KMU bringt. Die gestaffelte Inkraftsetzung und die aktuelle Fi- nanzlage machen die Vorlage für Kanton und Gemeinden verkraftbar. Die AIHK sagt überzeugt Ja zur Steuergesetzrevision. Informationen zur Revision des aargauischen Steu- am 28. Juni 2011 mit 93 zu 21 Stimmen deutlich ergesetzes finden Sie in der letzten Ausgabe der gutgeheissen. AIHK-Mitteilungen auf den Seiten 53/54 und auf www.weniger-steuern-ja.ch. In der Gesetzesberatung war im Wesentlichen nur die Beteiligung ambulanter Patienten umstritten, nicht aber jene im stationären Bereich. Der Grosse Pflegegesetzrevision ist sinnvoll Rat sprach sich für eine Beteiligung ambulanter Die vorliegende Änderung des Pflegegesetzes ent- Patienten von maximal 20 Prozent, entsprechend hält die auf kantonaler Ebene notwendigen Mass- Fr. 15.95 pro Tag, aus. Nur dagegen richtet sich das nahmen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Referendum gegen die Gesetzesänderung, die übri- die Neuordnung der Pflegefinanzierung, insbeson- gen Regelungen des Pflegegesetzes sind nicht dere zur Finanzierung der ambulanten und stationä- Gegen-stand von Kritik des Referendumskomitees. ren Pflege. Die Teilrevision wurde vom Grossen Rat Die Minderheit im Grossen Rat und Gegner einer Volksabstimmungen vom 23. September 2012 Der AIHK-Vorstand hat folgende Parolen beschlossen: Parolen AIHK Vorlagen Bund G egenentwurf zur Volksinitiative «jugend + musik» Nein V olksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» Nein V olksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» Nein Vorlagen Kanton Ä nderung des Pflegegesetzes Ja Ä nderung des Steuergesetzes Ja V erfassungsgrundlage für die Nutzung des tiefen Untergrunds Ja 61
  • 2. Beteiligung ambulanter Patienten sind der Auffas- Privatrecht geschützten Eigentums verstanden. sung, dass damit dem anerkannten strategischen Ausgenommen von der Konzessionspflicht sind Grundsatz «ambulant vor stationär» (Gesundheits- Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 m. Die- politische Gesamtplanung 2010) widersprochen se werden gemäss den Vorschriften des Umwelt- werde und dadurch der Anreiz für die kostengüns- rechts bewilligt. Das GNB regelt im Weiteren das tigere ambulante Pflege verloren gehe. Das Stimm- Bewilligungsverfahren für Vorabklärungen im Bo- volk wird über diese umstrittene Frage bei Zustan- den und das Konzessionsverfahren sowie die ent- dekommen der Initiative «Bezahlbare Pflege für sprechenden Sicherheitsleistungen und Konzessi- alle» noch separat entscheiden können. Der Regie- onsabgaben. rungsrat rechnet damit, dass diese Initiative 2012 zustande kommt. Das GNB soll nach Möglichkeit auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten. Für das Erlassen des neuen Gesetzes Der Grosse Rat hat ferner entschieden, dass die Ge- muss die Verfassung des Kantons Aargau ergänzt meinden die Restkosten übernehmen sollen. Pla- werden. Diese Änderung der Verfassung untersteht nung, Sicherstellung und Finanzierung der Lang- dem obligatorischen Referendum. zeitpflege stellen bereits heute eine Aufgabe der Gemeinden dar. Demgegenüber ist die Finanzie- Die AIHK anerkennt den Regelungsbedarf betreffend rung des Spitalwesens grundsätzlich Sache des die Nutzung des tiefen Untergrunds. Durch die unter- Kantons. Diese Aufgabenverteilung zwischen Kan- schiedlichen Nutzungsmöglichkeiten (Geothermie, ton und Gemeinden ist allgemein anerkannt und Abbau von Erzen oder andern Bodenschätzen, Se- soll beibehalten werden. Durch die Übernahme der questrierung von CO2 usw.) des tiefen Untergrunds Restkosten werden die Gemeinden zwar in einem können in Zukunft Interessenkonflikte entstehen. nicht unerheblichen Ausmass finanziell zusätzlich belastet. Demgegenüber steht jedoch die ebenfalls Während der parlamentarischen Beratung stand ins- massive Mehrbelastung des Kantons durch die besondere die Nutzung von Geothermie im Vorder- neue Spitalfinanzierung, die der Bund per 2012 ein- grund. Diese wurde als zukunftsweisende neue geführt hat. Vor diesem Hintergrund ist die Vertei- Technologie eingeschätzt. Entsprechend unbestrit- lung der Lasten im Gesundheitswesen auf Kanton ten war die Verabschiedung des neuen Gesetzes. und Gemeinden ausgewogen und die Kostenüber- nahme der Pflegefinanzierung durch die Gemein- Sehr zu begrüssen ist die explizite Abgabebefreiung den sachlich begründet. für die Nutzung der Geothermie. Dies ist ein wichti- ger Beitrag zur Förderung dieser vielversprechenden Die vom Grossen Rat beschlossene Lösung ist erneuerbaren Energie. Durch das neue Gesetz wird zweckmässig, weil sie zur Kostendämpfung bei- ausserdem die notwendige Rechtssicherheit für die trägt, unter anderem durch die umstrittene Pati- entenbeteiligung für Spitex-Leistungen. Nutzung von Geothermie geschaffen. Der Vorstand der AIHK hat aus diesen Überlegun- Der Vorstand der AIHK erachtet die Verfassungs- gen die Ja-Parole zur Änderung des Pflegegeset- ergänzung als notwendig und hat deshalb die Ja- zes beschlossen. Parole zum Gesetz für die Nutzung des tiefen Un- tergrunds beschlossen. Notwendige Grundlage für die Nutzung des tiefen Untergrunds Keine selektive Abschaffung des Die Nutzung des tiefen Untergrunds zur Energiege- Eigenmietwerts winnung wird immer wichtiger. Bisher fehlte dazu Die vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) jedoch eine gesetzliche Grundlage. Deshalb verab- eingereichte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im schiedete der Grosse Rat am 19. Juni 2012 ein neues Alter» vom 23. Januar 2009 will Rentnerinnen und Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einräumen, den und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB). Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Ge- genzug sollen die mit dem Wohneigentum verbun- Wer in Zukunft den tiefen Untergrund nutzen will, denen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar sein. braucht gemäss dem neuen Gesetz eine Konzessi- Hingegen sollen die jährlichen Unterhaltskosten bis on. Unter Nutzung des tiefen Untergrunds werden zu einem Höchstbetrag von 4’000 Franken und die Nutzungen in der Erdtiefe ausserhalb des gemäss Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, 62
  • 3. dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, den Kantons- und Gemeindesteuern werden auf vollumfänglich abzugsberechtigt bleiben. rund 500 Millionen Franken geschätzt. Der Bundesrat lehnte die Initiative ab, weil sie zu einer Der Hauseigentümerverband HEV hält dem entge- sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung an- gen, dass Bund und Kantone mit «fadenscheinigen» derer Personengruppen führen und das Steuerrecht Argumenten kämpfen. Heute würden Hauseigentü- unnötig verkomplizieren würde. Dennoch sieht er im mer im Seniorenalter, die ihr Wohneigentum abge- Bereich der Besteuerung des Wohneigentums Hand- zahlt hätten, steuerlich bestraft. Das sei ungerecht lungsbedarf. Das geltende Recht sei kompliziert und und treibe ältere Personen aus ihren eigenen vier setze falsche Anreize. Die Abschaffung des Eigen- Wänden. Schuld daran sei der Eigenmietwert. Der mietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohn- Eigenmietwert sei ein fiktives Einkommen, das eigentümer sowie die Streichung der entsprechenden Wohneigentümer versteuern müssen. Solange die Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen wür- Verschuldung der Wohneigentümer hoch ist und den die Mängel des heutigen Systems beseitigen und sich Schuldzinsen abziehen lassen, ist der Eigenmiet- zu einer substantiellen Vereinfachung führen. Ein ent- wert nur störend. Zu einem grossen Problem wird er sprechender Gegenentwurf des Bundesrats, der die aber, wenn Personen im Seniorenalter ohne grosses Abschaffung des Eigenmietwertes für alle Hauseigen- Einkommen für ihr Wohneigentum übermässig tümer vorsah, scheiterte aber ebenso wie die Erarbei- Steuern zahlen müssen. Das sei ungerecht. tung eines parlamentarischen Gegenentwurfs. Die Volksinitiative wurde von den eidgenössischen Räten Für den HEV ist insgesamt klar: Das heutige System in der Schlussabstimmung abgelehnt. fördert die Verschuldung. Die Konsequenz eines Neins zur Initiative sei, dass es sich nicht lohne, Hypo- Nach dem Beschluss des Parlaments hält auch der theken abzuzahlen. Bund und Kantone wollen offen- Bundesrat weiter an seiner ablehnenden Haltung sichtlich die Verschuldung der Bevölkerung weiterhin fest. Zusammen mit den Kantonen ist er der Ansicht, fördern. Abzahlen und sparsam haushalten solle sich dass die Initiative zu sachlich nicht zu rechtfertigen- auch in Zukunft nicht lohnen. Die Botschaft von Bund den Ungleichbehandlungen führe. So würden dank und Kantonen sei gerade in einer Zeit grotesk, in der der Wahlmöglichkeit Mieterinnen und Mieter be- die Problematik der Verschuldung immer offensichtli- nachteiligt, denen keine ebenbürtigen Entlastungs- cher würde in ganz Europa und in der Schweiz. möglichkeiten zur Verfügung stehen. Benachteiligt würden auch Personen, die ebenfalls in den eigenen Die AIHK bringt der Abschaffung des Eigenmiet- vier Wänden wohnen, das AHV-Alter aber noch werts für Wohneigentümer Sympathien entgegen nicht erreicht haben. Der vorgeschlagene System- und bedauert deshalb die Ablehnung des Gegen- wechsel wäre somit zu selektiv. Eigenheimbesitzerin- vorschlags. nen und Eigenheimbesitzer sollen unabhängig vom Alter nach den gleichen Regeln besteuert werden. Die AIHK ist aber der Ansicht, dass durch das in der Wer sein Wohneigentum selbst nutzt, werde bereits Initiative vorgesehene Wahlrecht der Rentnerinnen heute steuerlich begünstigt, da der Eigenmietwert und Rentner das Steuersystem noch komplizierter würde. Die Volksinitiative würde zudem zu keiner unterhalb der Marktmiete festgesetzt wird. Beseitigung der Verzerrungen des heutigen Systems führen. Ausserdem profitiert von der Initiative nur Bund und Kantone sind der Auffassung, dass die Um- eine einzelne Bevölkerungsgruppe. Sie entlastet die setzung der Initiative ein Instrument schaffen würde, Eigenheimbesitzer im Rentenalter auf Kosten der das in erster Linie vermögenden Personen weitere übrigen Steuerzahler, was dem Grundsatz der Be- Möglichkeiten zur Steueroptimierung eröffnet. Eine steuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit altersbedingte Sonderbehandlung sei kein geeigne- widerspricht. tes Mittel, um die heute vorhandenen Fehlanreize, Aus diesen Überlegungen hat der Vorstand der welche die private Verschuldung fördern, zu beseiti- AIHK beschlossen, die Volksinitiative «Sicheres gen. Ausserdem käme es zu einer Verkomplizierung Wohnen im Alter» abzulehnen. des Steuersystems, das Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern verursachen würde. Bei der di- rekten Bundessteuer hätte die Annahme der Initiative Informationen zu den beiden anderen Abstim- geschätzte Ausfälle von jährlich mindestens 250 Mil- mungsvorlagen des Bundes finden sich nachste- lionen Franken zur Folge. Die Mindereinnahmen bei hend. 63
  • 4. NEIN zu einem übermässigen Schutz vor Passivrauchen von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau VOLKSABSTIMMUN- Am 23. September 2012 werden Volk und Stände über die Volksinitiative GEN VOM 23. 9. 2012 «Schutz vor Passivrauchen» abstimmen. Erst am 1. Mai 2010 ist das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Für eine Volksin- itiative bestand kein Anlass. Denn das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrau- chen hat sich – soweit es bereits beurteilt werden kann – durchaus bewährt. Am 1. Mai 2010 ist das geltende Bundesgesetz zum Teure bauliche Massnahmen Schutz vor Passivrauchen in Kraft getreten. Als Vater des Gesetzes gilt der Züricher Ständerat Felix Gutz- In vielen Betrieben ist es undenkbar, dass die Mitar- willer, Direktor des Instituts für Sozial- und Präventiv- beiter das Betriebsgebäude verlassen, um im Freien medizin der Universität Zürich. In der Sache beruht zu rauchen. Oft ist der Weg ins Freie zu lang oder – das Gesetz jedoch auf einem Kompromiss aller poli- wegen Sicherheitsschleusen – zu beschwerlich. Dazu tischen Parteien. Erst nach langen Diskussionen kommt, dass vor dem Eingangstor rauchende Mitar- konnte das Schweizerische Parlament das Bundesge- beiter nicht gerade das Bild eines gesunden Unter- setz zum Schutz vor Passivrauchen verabschieden. nehmens vermitteln. Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen haben deshalb viele Unternehmen aufwendige bauliche Bewährte Raucherräume Massnahmen zur Errichtung von Raucherräumen ge- Das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passiv- troffen. In zahlreichen Betrieben sind für mehrere rauchen sieht vor, dass in Räumen, die mehr als einer tausend Franken Raucherkabinen errichtet worden. Person als Arbeitsplatz dienen, nicht geraucht wer- den darf. In Betrieben darf nur in besonderen Rau- Drohende Verschärfung des Rechts cherräumen geraucht werden. Diese Raucherräume dürfen keiner Person als Arbeitsplatz dienen und Am 18. Mai 2010 hat die Schweizer Lungenliga die müssen deutlich als Raucherraum gekennzeichnet, eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passiv- mit einer ausreichenden Belüftung versehen sein so- rauchen» eingereicht. Volk und Stände werden am wie über ein automatisches Türsystem verfügen. 23. September 2012 über die Initiative abstimmen. Restaurants und Hotels dürfen unter bestimmten Die Schweizer Lungenliga ist ein gemeinnütziger Voraussetzungen so genannte Fumoirs einrichten, Verein, der unter anderem die Bekämpfung von Lun- in denen die Gäste rauchen dürfen. Ein Restaurant genkrankheiten bezweckt. Sie wird von der öffentli- darf unter bestimmten Voraussetzungen sogar als chen Hand mit jährlich über zwei Millionen Franken Raucherlokal betrieben werden, in dem überall ge- unterstützt. raucht werden darf. Ein Serviceangestellter darf aber nur dann in einem Fumoir oder in einem Rau- Mit ihrer Volksinitiative zielt die Schweizer Lungenli- cherlokal eingesetzt werden, wenn sich der Service- ga darauf ab, die Lücken des geltenden Bundesge- angestellte im Arbeitsvertrag damit einverstanden setzes zum Schutz vor Passivrauchen zu beseitigen. erklärt hat, in Fumoirs oder in Raucherlokalen ein- Mit der Annahme der Volksinitiative müssten stren- gesetzt zu werden. ge Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Die Kantone dürfen strengere Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen vorsehen. So dürfen im Die Ergänzung der Bundesverfassung hätte zur Fol- Kanton Zürich keine Raucherlokale betrieben wer- ge, dass das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor den. Der Kanton Aargau verzichtet darauf, strengere Passivrauchen einer Totalrevision unterzogen werden Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen vorzu- müsste. Im Gesetz müsste der Kurs der Bundesver- sehen. fassung umgesetzt werden. Wohin der Weg führte, 64
  • 5. ist allerdings nicht vollständig vorgezeichnet. Der nicht mehr mit dem deklarierten Ziel der Initianten Text der Volksinitiative lässt jedenfalls viele Fragen der Volksinitiative, den Schutz von Nichtrauchern vor unbeantwortet. Immerhin soll das Rauchen im Freien Passivrauchen zu verbessern. Er wäre denn auch mit weiterhin ohne Einschränkung zulässig sein. dem Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung kaum mehr zu vereinbaren. Verbot von Raucherlokalen? Dass in allen Räumen, die als Arbeitsplatz dienen, ein Im Einzelnen sieht die Volksinitiative zweierlei vor: Rauchverbot herrschen soll, bedeutete aber bei- spielsweise insofern eine Verschärfung der heutigen estaurants und Hotels sollen zwar weiterhin Fu- R Rechtslage, als in Zukunft zu Hause nicht mehr rau- moirs betreiben dürfen; in den Fumoirs soll jedoch chen dürfte, wer eine Raumpflegerin beschäftigt kein Servicepersonal mehr eingesetzt werden dür- oder wessen Ehegatte hier und da von zu Hause aus fen. Bediente Fumoirs sollen also verboten wer- arbeitet. den. Raucherlokale sollen gar nicht mehr betrieben werden dürfen. Kaum amortisierte Kosten allen Räumen, die als Arbeitsplatz dienen, soll In Mit dem Verbot von bedienten Fumoirs und Rau- nicht mehr geraucht werden dürfen. cherlokalen streben die Initianten der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» in erster Linie eine Ver- Offen gelassen wird, ob in Betrieben weiterhin in be- besserung des Schutzes von Serviceangestellten vor sonderen Raucherräumen geraucht werden darf. Im Passivrauchen an: Falle der Annahme der Volksinitiative müsste des- halb das Schweizerische Parlament entscheiden, ob Nach dem geltenden Bundesgesetz zum Schutz vor das Rauchen in besonderen Raucherräumen mit Passivrauchen darf zwar kein Serviceangestellter dem Geist der Volksinitiative vereinbar wäre. ohne sein Einverständnis in einem Fumoir oder in ei- nem Raucherlokal eingesetzt werden; es kann aber Text der Volksinitiative «Schutz kaum geleugnet werden, dass das Einverständnis in vor Passivrauchen»: der Realität bisweilen eine blosse Formalität bildet. Art. 118c BV – Schutz vor dem Passivrauchen 1 Bund erlässt Vorschriften zum Schutz des Der Die guten Absichten der Schweizer Lungenliga sind Menschen vor dem Passivrauchen. gewiss anerkennenswert. Es darf aber nicht überse- 2 Nicht geraucht werden darf in allen Innenräumen, die hen werden, dass viele Restaurants und Hotels nach als Arbeitsplatz dienen. dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum Schutz 3 der Regel nicht geraucht werden darf in allen In vor Passivrauchen – vor etwas mehr als zwei Jahren anderen Innenräumen, die öffentlich zugänglich sind; das Gesetz bestimmt die Ausnahmen. Öffentlich – viel Geld in bauliche Massnahmen zur Errichtung zugänglich sind insbesondere Innenräume von: von Fumoirs und Raucherlokalen investiert haben. a. estaurations- und Hotelbetrieben; R Nach dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrau- b. ebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs; G chen müssen Fumoirs und Raucherlokale beispiels- c. ebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur G weise über eine «ausreichende Belüftung» verfügen. oder der Freizeit dienen; Eine solche setzt in aller Regel den Einbau einer Lüf- d. ebäuden des Gesundheits- und des Sozialwesens G tungsanlage mit Zu- und Abluft voraus. Ein derarti- sowie des Strafvollzugs. ger Einbau kann bis zu hunderttausend Franken kos- ten. Es liegt auf der Hand, dass diese Kosten in den Unklarer Initiativtext meisten Fällen noch nicht amortisiert sind. Im Falle Unklar ist, ob im Falle der Annahme der Volksinitiati- der Annahme der Volksinitiative müssten die Auf- ve in Einzelbüros weiterhin geraucht werden dürfte. wendungen vollumfänglich abgeschrieben werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass das Parlament ein Verbot erlassen müsste. Das gilt nicht nur für die Aufwendungen zur Errich- tung von Raucherlokalen, sondern auch für die Kos- Mit dem Verbot, in Einzelbüros zu rauchen, erstreck- ten der Errichtung von Fumoirs, zumal unbediente te sich der vorgesehene Schutz – über den Schutz Fumoirs kaum gewinnbringend betrieben werden vor Passivrauchen hinaus – auf einen Schutz der Rau- können. In unbedienten Fumoirs, wie sie beispiels- cher vor sich selber. Ein derartiger Schutz deckte sich weise in Japan verbreitet sind, herrscht kaum einmal 65
  • 6. eine gastliche Atmosphäre, wie man sie in einem Re- rauchen – soweit es bereits beurteilt werden kann – staurant oder Hotel nun einmal erwartet. durchaus bewährt hat. Gemäss Gesundheitsminister Alain Berset hat es sogar zu «spektakulären» Verbes- serungen geführt. Gefährdung der Rechtssicherheit Die Aargauische Industrie- und Handelskammer Im Übrigen muss festgestellt werden, dass es sich (AIHK) steht der Volksinitiative «Schutz vor Passiv- bei der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» rauchen» äusserst skeptisch gegenüber. Sie gefähr- um eine überflüssige Initiative handelt: Das Bundes- det – nicht nur deshalb, weil sie viele Fragen unbe- gesetz zum Schutz vor Passivrauchen sieht aus- antwortet lässt – die Rechtssicherheit: drücklich vor, dass die Kantone strengere Bestim- mungen zum Schutz vor Passivrauchen vorsehen Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist dürfen. Mehrere Kantone haben von dieser Kompe- erst seit etwas mehr als zwei Jahren in Kraft. Gerichts- tenz Gebrauch gemacht. Ein überzeugender Grund entscheide, in denen sich das Bundesgesetz zum dafür, weshalb in der ganzen Schweiz ein einheit- Schutz vor Passivrauchen bewähren musste, sind lich hohes Schutzniveau herrschen soll, ist nicht er- noch kaum ergangen. In vielen Kantonen mussten die sichtlich. Strukturen, die eine effiziente Überwachung der Ein- haltung des Gesetzes erlauben, erst einmal gebildet Ablehnung der Initiative werden. Eine neuerliche Verschärfung der Rechtslage würde das schützenswerte Vertrauen vieler Bürger in Sowohl der Bundesrat als auch die Bundesversamm- die Beständigkeit staatlicher Entscheidungen enttäu- lung empfehlen, die Volksinitiative «Schutz vor Pas- schen. Diesem Vertrauen muss insbesondere dort, wo sivrauchen» abzulehnen. Es wurde nicht einmal ein jemand veranlasst worden ist, umfangreiche Investiti- Gegenentwurf ausgearbeitet. Die bürgerlichen Par- onen zu tätigen, ein besonderes Gewicht zukommen. teien lehnen die Volksinitiative geschlossen ab. Die Volksinitiative geht sogar weiten Teilen der Linken zu Darüber hinaus darf festgehalten werden, dass sich weit. Auch die AIHK lehnt die überrissene Volksiniti- das geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passiv- ative der Lungenliga ab. «Meh Musig» oder doch lieber mehr Ingenieure? von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau VOLKSABSTIMMUN- Am 23. September stimmen wir über eine stärkere Musikförderung ab. Die GEN VOM 23. 9. 2012 AIHK anerkennt die gesellschaftliche Bedeutung der musikalischen Bildung, lehnt aber die willkürliche Bevorzugung des Fachbereichs Musik und deren Festschreibung in der Bundesverfassung ab. Die Wirtschaft leidet erwiesener- massen unter einem akuten Fachkräftemangel im MINT-Bereich. Die vorgesehe- ne Verfassungsänderung trägt nicht zur Lösung bei, verursacht aber Mehrkos- ten. Die AIHK lehnt die Vorlage deshalb ab. Schaut man sich als Pendler um, scheint Musik allge- riert der Melodie, die aus ihren Musikgeräten er- genwärtig zu sein. Viele kapseln sich mit weissen klingt. Von der Stimmung im Stadion bekommen sie Kopfhörern von der Umwelt ab und hören mit ihren wenig mit, vielmehr schotten sich die Sportler ab MP3-Playern oder Smartphones Musik. Teilweise und motivieren sich mit «ihrem» Song für den bevor- wird die Lautstärke so aufgedreht, dass man als Sitz- stehenden Wettkampf. Ein Bild, an das man sich nachbar versucht ist, den hörbaren Refrain mit zu nicht nur in der Sportszene langsam gewöhnt hat. singen oder mit zu wippen … Einschneidende «Musikinitiative» … Szenenwechsel: Olympische Sommerspiele in London. Die Athletinnen und Athleten betreten mit Musik hilft zu entspannen, motiviert und weckt bunten, überdimensionalen Kopfhörern die Arena, Emotionen. Ohne Frage, die Musik nimmt in unserer winken lässig ins Publikum und lauschen konzent- Kultur einen wichtigen Stellenwert ein. Für gewisse 66
  • 7. Kreise genügt dies aber noch nicht. Sie sehen Nach- Musik und der musikalischen Bildung für die Gesell- holbedarf, insbesondere bei den Jungen. So wurde schaft hervor. Im Weiteren beklagten sie einen zwi- Ende Dezember 2008 eine eidgenössische Volksiniti- schen den einzelnen Kantonen zu grossen Unter- ative mit dem Titel «jugend + musik» eingereicht. schied beim musikalischen Unterricht. Auch bei der Die Volksinitiative verlangte von Bund und Kanto- Umsetzung des HarmoS-Konkordats, mit dem ge- nen, dass sie besonders bei Kindern und Jugendli- samtschweizerische Bildungsstandards gesetzt wer- chen vermehrt die musikalische Bildung fördern. Zu- den sollen, zeigten sich die Parlamentarier unzufrie- dem forderte die Initiative, dass der Bund alleine, den und monierten insbesondere den sehr also ohne Mitsprache der Kantone, Grundsätze für langwierigen Prozess. Dagegen würde mit der Initia- den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Ju- tive die Chancengleichheit beim Zugang zum Musi- gend zum Musizieren und die Förderung musikalisch zieren zwischen Kindern aus reichen und solchen Begabter festlegt. Dies hätte bedeutet, dass der aus weniger begüterten Familien verbessert. Bund den Kantonen die minimale Anzahl Musiklekti- onen an Schulen hätte vorschreiben können oder Nur bei der ausschliesslichen Regelungskompetenz Musik in der Ausbildung von Lehrkräften als Pflicht- des Bundes äusserten die Parlamentarier Vorbehalte. fach hätte bestimmen können. Das wäre ein massi- Sie erarbeiteten deshalb einen direkten Gegenent- ver Eingriff in die Kompetenz der Kantone gewesen, wurf, der eine stärkere Mitwirkung der Kantone vor- die gemäss Bundesverfassung für das Schulwesen sieht. Ausserdem soll der Bund notwendige Vor- zuständig sind. schriften nur dann erlassen dürfen, wenn die Kantone untereinander keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts zustande brächten. Bundesrat lehnte Initiative ab Der Bundesrat anerkannte zwar die gesellschaftliche In der Schlussabstimmung stimmten die eidgenössi- Bedeutung der musikalischen Bildung, lehnte die schen Räte für den Gegenentwurf (siehe Kasten). Volksinitiative aber aus drei Gründen ab: Dagegen wurde die Volksinitiative «jugend + musik» Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Das ie von der Initiative geforderte Kompetenz des D Initiativkomitee «IG jugend und musik» zog ange- Bundes zur Grundsatzgesetzgebung für den Mu- sichts dieser Beschlüsse seine Initiative zugunsten sikunterricht an Schulen wäre ein gravierender Ein- des direkten Gegenentwurfs zurück. griff in die Bildungshoheit der Kantone. Ein Aus- bau der Bundeskompetenz zulasten der Kantone Der Bundesbeschluss im Wortlaut: wollte der Bundesrat deshalb nicht. Zudem emp- Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: fand er eine Kompetenzverschiebung einzig im Art. 67a (neu) Musikalische Bildung Fachbereich Musik als nicht sinnvoll. 1 Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. ie Kantone sind bereits dabei, wichtige Eckpfeiler D 2 setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für Sie im Bildungswesen gesamtschweizerisch zu bestim- einen hochwertigen Musikunterricht an Schulen ein. Erreichen die Kantone auf dem Koordinationsweg men. Stichwort: HarmoS-Konkordat und sprachre- keine Harmonisierung der Ziele des Musikunterrichts gionale Lehrpläne. Der Bundesrat befürchtete, an Schulen, so erlässt der Bund die notwendigen dass eine Annahme der Initiative die kantonalen Vorschriften. Bestrebungen unterlaufen würden. 3 Bund legt unter Mitwirkung der Kantone Der Grundsätze fest für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter. ereits heute gewährt die Bundesverfassung dem B Bund die Kompetenz, Massnahmen zur ausser- Nicht abschätzbare Mehrkosten schulischen Förderung der musikalischen Bildung zu erlassen (Art. 67 Abs. 2 und Art. 69 Abs. 2 BV). Wenn Volk und Stände der Verfassungsänderung Der vorgesehene neue Verfassungsartikel (Art. 67a zustimmen, müsste die Umsetzung der Musikförde- BV) wäre somit überflüssig. rung zwar zuerst auf Gesetzesstufe konkretisiert werden. Trotzdem ist bereits heute absehbar, dass die Förderung für Bund, Kantone und Gemeinden Parlament für mehr Musikförderung nicht abschätzbare Mehrkosten zur Folge hätte. Für Die eidgenössischen Räte sahen dies aber ein wenig das Initiativkomitee ist bei Annahme der Vorlage anders und hoben insbesondere die Bedeutung der nämlich klar, dass sich Bund und Kantone stärker 67
  • 8. finanziell engagieren müssten. So ist es gemäss liegen wird durch den Bundesbeschluss aber Christine Egerszegi, FDP-Ständerätin und Präsidentin erschwert, indem der Stundenplan und die ausser- des Ja-Komitees, ein Ziel der Vorlage, dass überall schulischen Aktivitäten mit Musik statt mit Naturwis- Chorsingen oder die Teilnahme an Musikensembles senschaft gefüllt werden. angeboten würden. AIHK lehnt Bundesbeschluss ab Wieso nicht Naturwissenschaft? Der Vorstand der AIHK lehnt die Verfassungsände- Eine Kompetenzverschiebung von Kanton zu Bund rung einstimmig ab. einzig im Fachbereich Musik ist willkürlich und un- sinnig. Der Sport ist bis anhin das einzige Schulfach, Die AIHK anerkennt zwar die gesellschaftliche Be- in dem die kantonale Hoheit durchbrochen wird deutung der musikalischen Bildung und der direkte und wo der Bund Vorgaben macht. Diese Ausnah- Gegenentwurf geht weniger weit, als die zurückge- me hat historische Gründe und wurde dazumal mit zogene Volksinitiative «jugend + musik ». Der Bun- den Anforderungen an die Landesverteidigung be- desbeschluss würde aber nicht abschätzbare Mehr- gründet. kosten verursachen und würde willkürlich ein einzelnes Schulfach privilegieren. Wieso der Musik in Wie der Bund in der Analyse «Mangel an MINT-Fach- der Bildungslandschaft ein derartiges in der Bundes- kräften in der Schweiz» darlegte, herrscht in der verfassung verankertes Gewicht eingeräumt werden Schweiz ein erschreckender Mangel an MINT-Fach- sollte, ist nicht ersichtlich. Wieso soll ausgerechnet kräften (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft für Musik eine Ausnahme gemacht werden und und Technik), der in den Bereichen Informatik, Tech- nicht etwa für Naturwissenschaft, Informatik oder nik und teilweise auch im Bauwesen besonders aus- Sprachen? Es muss uns wirklich ausgezeichnet ge- geprägt sei. Dem Fachkräftemangel könnte unter hen, wenn wir uns eine derartige Gewichtung leis- anderem entgegengewirkt werden, wenn es gelän- ten sollten. Die Frage ist bloss, wie lange die vorteil- ge, Schülerinnen und Schüler bereits in jungen Jah- hafte Situation der Schweiz mit solchen Entscheiden ren für den MINT-Bereich zu begeistern. Dieses An- noch währen würde? Regierungsratswahlen vom 21. Oktober 2012 Die AIHK unterstützt Brogli, Hürzeler, Attiger und Burgherr Der Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handelskammer AIHK empfiehlt vier bürgerliche Kan- didaten zur Wahl. Neben den beiden Bisherigen Roland Brogli (CVP) und Alex Hürzeler (SVP) sind dies Stephan Attiger (FDP) und Thomas Burgherr (SVP). Eine positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Kantons dient allen Einwohnerinnen und Einwoh- nern. Optimale Standortfaktoren, beispielsweise gute Erreichbarkeit, Verfügbarkeit qualifizierter Ar- beitskräfte oder gesunde Staatsfinanzen und massvolle steuerliche Belastung, bilden die Grundlage dafür. Eine solide bürgerliche Mehrheit in Regierung und Parlament sichert unsere gute Stellung im Standortwettbewerb. Roland Brogli, Alex Hürzeler, Stephan Attiger und Thomas Burgherr bringen alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche bürgerliche Politik mit. Das haben sie als Regierungs- bzw. Grossräte bewiesen. Die AIHK empfiehlt sie deshalb zur Wahl. Grossratswahlen vom 21. Oktober 2012 Wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten wählen Der Vorstand der AIHK ruft die Stimmberechtigten dazu auf, sich an den Wahlen zu beteiligen und wirtschaftsfreundliche Kandidatinnen und Kandidaten aus den bürgerlichen (Regierungs-)Parteien in den Grossen Rat zu wählen. Weil der Grosse Rat wesentliche Rahmenbedingungen für die kantonale AZB 5000 Aarau 1 CH5000 Aarau 1 Wirtschaft bestimmt, ist seine Zusammensetzung bedeutsam. Wir brauchen ein Parlament mit einer PP/Journal wirtschaftsfreundlichen Grundhaltung, um unsere Position im Standortwettbewerb weiter verbessern zu können. 68