Überblick zum Lieferkettengesetz / Sorgfaltspflichtengesetz (kurze Version) - corporate social responsibilty (CSR) und environment social governance (ESG) - Code of Conduct
Positionspapier des AOK-Bundesverbandes "Versorgungssicherheit mit Arzneimitt...
Code of conduct und sorgfaltspflichtengesetz short version
1. CODE OF CONDUCT UND
SORGFALTSPFLICHTENGESETZ
Konsequenzen für Haftung und Vertragsgestaltung
für Lebensmittelunternehmen
15. April 2021 | Dr. Stephan Schäfer
ZENK Rechtsanwälte
Hamburg | Berlin
Fokus auf das Sorgfaltspflichtengesetz, weg von CSR und Nationalem Aktionsplan hin zu regulatorisch vorgegebener Compliance
Gesetzesbegründung Zielsetzung:
Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem er Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt. Die Anforderungen orientieren sich am Sorgfaltsstandard „due diligence Standard“ der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, auf dem der Nationale Aktionsplan basiert.
WELT vom 01.04.2021 „Hubertus Heil gibt eine Million Euro für die Kommunikation eines Gesetzentwurfs aus, der vom Bundestag noch nicht beraten wurde.
Die FDP bescheinigt dem Arbeitsminister deshalb Missbrauch von Steuermitteln für den Wahlkampf. Das Problem daran: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf noch gar nicht beraten. Die erste Lesung im Parlament ist für Ende April geplant. Mitte Mai könnte eine Anhörung von Sachverständigen im zuständigen Ausschuss stattfinden, die finalen beiden Lesungen im Plenum dann Ende Mai. Sicher ist dieser Zeitplan nicht, schon gar nicht in Pandemiezeiten.
Es gab Zeiten, da zitierte Hubertus Heil gern seinen niedersächsischen SPD-Parteifreund, den verstorbenen Peter Struck. Der hatte die Redewendung vom „struckschen Gesetz“ geprägt, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist.“
Aus Unternehmersicht – Implementation von Due Diligence Prozessen läuft.
Gesetzgebungsprozess läuft, gewisse problematische Punkte erkannt und benannt – Hoffnung auf technische Nachbesserung. Aber als Kautelarjurist „Das Beste hoffen, mit dem Schlimmsten rechnen“.
Schlimm hier nicht: Ziele des Gesetzes!
Schlimm: 1 – Die Technischen Unzulänglichkeiten und offenen Fragen und 2 – Das teilweise Konterkarieren unternehmerischer Eigeninitiative
Wir werden die Umsetzung begleiten – kautelarjuristisch sowie wissenschaftlich (auch mit Blick auf die sicherlich von Gerichten zu entscheidenden Fragen).
Und entsprechend für heute zwei Hauptzielsetzungen – Stand/Struktur des Gesetzes (Übersicht und Schwerpunkte) und einige Vorkehrungen für die Kautelarpraxis.
Heute Globalvorstellung, Diskussionsansätze.
NAP Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte in den Unternehmen angekommen. Der Online-Workshop soll Hilfestellung bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt in Unternehmen geben und dabei einen Fokus auf die Risikoanalyse legen. Die Online Tools, der CSR Risiko Check und der KMU Kompass zeigen die praktische Umsetzung. Ein Beispiel aus der Praxis soll die konkrete Umsetzung im Unternehmen verdeutlichen
BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Jährlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit 43,47 Mio € angegeben. Einmaliger Umstellungsaufwand (Implentierung Prozesse und notwendiger Managementsysteme) von 110 Mio €.
Handreichungen der Bafa § 20 vorgesehen
LEH – stationär Dtl.
Edeka 300.000 Beschäftigte
REWE in Dtl. 260.000 Beschäftigte
Schwarz Gruppe über 400.000 Beschäftigte
ALDI (Nord/Süd) 200.000 Beschäftigte
Amazon über 1 Mio weltweit
§§ 5 Abs. 1 Satz 2
§ 6 Abs. 4 Nr. 2, 3, 4
Neuverträge aus Unternehmenssicht
Aus Sicht des unmittelbare Zulieferers mit mittelbarem Zulieferer
Altverträge – Anpassungen?
§ 9 – geeignete Präventionsmaßnahmen – Kontaktaufnahme zum mittelbaren Zulieferer, Durchführung von Kontrollmaßnahmen – soweit vertraglich zur Zulassung entsprechender Audits verpflichtet. Hier wird es darauf ankommen, ob § 3 Abs. 2 eher die Reichweite der Handlungspflichten beschränken soll oder das Profil hat, die Unternehmen zur Umsetzung zu zwingen.
Was tun ad hoc – in laufenden Vertragsverhandlungen/Jahresgesprächen – Bezugnahmeklauseln auf Umsetzung Lieferkettengesetz
in Bestandsverträgen? § 313 BGB
Richtlinie – stellt Existenz des Lieferkettengesetzes nicht grundsätzlich in Frage, wohl aber die Inhalte und konkrete Ausgestaltung.
Entwicklung begleitet:
Weiteres Seminar unmittelbar nach Verabschiedung im BT
Aufsatz Betriebsberater
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