Präsentation der Master Thesis "Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung im Smart Grid und Smart Meter" | Presentation of Master Thesis: "The admissibility of data collection, -processing and -usage in the smart grid and smart meter"
1. Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -
verarbeitung und –nutzung im
Smart Grid und Smart Meter
Mündliche Prüfung | Master-Thesis | LLM12LM
Prüfling: Till Karsten | 19.03.2015 | GGS
Prüfer: Prof. Dr. Alexandra von Bismarck | Dr. Felix Wittern
3. Vorgaben der EU
3. Binnenmarktpaket „Energie“
Strom-Richtlinie & Gas-Richtlinie nebst 3 Verordnungen:
Nach Öffnung des Strom- und Gasmarktes 1998 & 2004
weitere Liberalisierung des Marktes und „Hinwirkung“
für Optimierung des Energieverbrauchs
Erster Ansatz zu Smart Metering: „[…] Zugang zu
objektiven und transparenten Verbrauchsdaten […]
Anspruch auf Information zu Energieverbrauch […].“
4. Nationale Änderungen
Änderung des EnWG
§§ 21b – 21i,
§ 40, § 14a
Einbaupflicht
von Smart Metern mit
Viertelstundentakt (§ 21c)
Grundrecht
auf informationelle
Selbstbestimmung
5. Nationale Änderungen
MesssystemVO
Definierung „technisch möglich“ & Sicherheitsanforderungen
für Smart Meter Gateway Administratoren
Datenkommunikations-VO Konkretisierung von § 21g hins. Datenschutz & Datensicherheit
Rollout-VO Management des Smart Meter Rollouts
Variable-Tarife-VO Ausgestaltung der variablen Tarife für Anschlussnutzer (§ 40a)
Lastmanagement-VO Aktivierung von Lastmanagement bzgl. § 14a (eMobility)
7. Rechtliche Bewertung
Grundsatz: EnWG vor BDSG
Vorgang Rechtsnorm
Datenerhebung und -verarbeitung am Smart Meter § 21g Abs. 1 Nr. 2
Fernmessung durch MSB mittels Datenverarbeitung § 21g Abs. 1 Nr. 2
Datenverarbeitung durch MSB § 21g Abs. 1 Nr. 2
Datenübermittlung vom MSB an VNB § 21g Abs. 1 Nr. 3
Datenverarbeitung durch VNB § 21g Abs. 1 Nr. 3
Datenübermittlung vom VNB zum Lieferanten § 21g Abs. 1 Nr. 3
Datenverarbeitung durch Lieferanten § 21g Abs. 1 Nr. 3
8. Szenarien | Schaden | Schutzziele
Smart Meter
Elektroauto
Erzeuger
Normal
Hoch
Sehr hoch
Szenarien Schaden Schutzziele
Vertraulichkeit
Integrität
Verfügbarkeit
Transparenz
Nichtverkettbarkeit
9. Bewertung | Energielieferv.
Keine prinzipiellen Einwände
Vorgaben müssen durch Verordnungen noch präzisiert
werden.
Option des „Fernmessens“ und „Fernwirkens“ nach § 21g
Abs. 6 S. 5 noch unklar.
Danach ist Einwilligung auch bei normaler Daten-
übermittlung einzuholen und kann damit jederzeit
entzogen.
Duldungspflicht auf Einbau aber sonst nicht sinnvoll.
10. Bewertung | Marketing
Einholung der Einwilligung notwendig
Datenverwendung für Marketingzwecke nicht vom
Energieliefervertrag abgedeckt.
Datennutzung zwischen der „verantwortlichen Stelle“
(Lieferant) und durch andere Unternehmen (Dritte) zu
unterscheiden.
Einwilligung aber in beiden notwendig, da anderer Zweck
der Datenverarbeitung.
Bei Dritten die Funktionsübertragung zu bedenken.
12. Fazit
Verunsicherung auf allen Seiten Zukünftige rechtliche Vorschriften noch im Entstehen
Praxis-Projekte notwendig Verbraucher ist überzeugt bei genauer Aufklärung
Datenschutz-TÜV Zertifizierung bzgl. Datenschutz eine Option?!
Schaffung klarer Vorschriften Rechtsverordnungen zur Detaillierung notwendig
Neue technische Entwicklungen Starker Trend zu Smart Meter & Smart Grid
Vielzahl personenbezogener Daten „Gläserner Verbraucher“ aufgrund Stromlastprofil?!