1. D E U T S C H E R J A G D S C H U T Z V E R B A N D E . V .
VEREINIGUNG DER DEUTSCHEN LANDESJAGDVERBÄNDE FÜR WILD, JAGD UND NATUR
Pressemeldung
Berlin / Kaisersesch, 27. April 2012
DJV lehnt ideologisch motivierte Beschränkung der Fangjagd ab
Zwei-Klassen-Tierschutz beim Einsatz von Fallen darf nicht in Kauf genommen werden
Anlässlich des internationalen Fangjagd-Symposiums in Kaisersesch (Rheinland-Pfalz) machte der Deutsche
Jagdschutzverband (DJV) auf die Bedeutung der Fangjagd für den Artenschutz aufmerksam. Räuberische
Arten wie Fuchs, Marder, Marderhund und Waschbär verbreiten sich immer schneller und gefährden
seltene heimische Vogelarten (*). Eine Ursache ist die erfolgreiche Tollwutimpfung bei Füchsen zum Schutz
des Menschen. Mit der Fangjagd können Jäger Beutegreifer effektiv regulieren, und Wiesen-, Küsten-,
Baum- und Bodenbrüter schützen. Landesregierungen wie Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt
Niedersachsen haben Jäger bereits um Hilfe gebeten.
In einigen Bundesländern gibt es allerdings Bestrebungen, die Fangjagd abzuschaffen. „Ideologisch
motivierte Versuche, Jägern den Einsatz von Fallen zu verbieten und dann unter der Obhut des
Naturschutzes als ‚Prädatorenmanagement‘ weiterzuführen, lehnen wir entschieden ab“, betonte DJV-
Geschäftsführer Andreas Leppmann anlässlich der Eröffnung des Fangjagd-Symposiums. Es sei schon
verwunderlich, dass beispielsweise der Naturschutzbund Deutschland immer wieder mit emotionalen
Appellen die Fangjagd geradezu ächte und gleichzeitig in Naturschutzgebieten Fallen einsetze, so
Leppmann. Jäger haben die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz
von Fallen. „Als kompetente Partner im Naturschutz bringen sie ihre Fähigkeiten gerne ein“, so Leppmann.
Bestehende gesetzliche Vorgaben für die Fangjagd seien vorbildlich, weitere Einschränkung machten diese
ineffizient.
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2. Auf dem Symposium in Kaisersesch stellte der DJV ein Eckpunktepapier zur Fangjagd vor und rief zu mehr
Sachlichkeit bei deren Bewertung auf. Es ist beispielsweise gesellschaftlich akzeptiert, dass Haus- und
Grundbesitzer Tiere fangen und töten, die Schäden anrichten – etwa Mäuse, Ratten, Kaninchen oder
Marder. Dabei stehen Sicherheitsaspekte und ökonomische Interessen im Vordergrund. Für Jäger gelten bei
der Fangjagd zuallererst strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben
zudem die staatlich geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. „Die
Fangjagd für Jäger verbieten zu wollen, hieße, zuallererst das Fangen von ungeliebten Plagegeistern auf
dem eigenen Grundstück zu verbieten. Das kann keiner wirklich wollen“, so DJV-Geschäftsführer Andreas
Leppmann.
Der DJV berichtet auf seiner Internet-Seite www.jagdnetz.de über einen Live-Ticker vom Fangjagd-
Symposium. Vertreter von Schädlingsbekämpfern und Fallenjägern aus vier Ländern sowie vom
europäischen Dachverband der Jäger, FACE, stellen ihre Arbeit vor und tauschen Erfahrungen aus.
(*)
Torsten Langgemach und Jochen Bellebaum (2005): Prädation und der Schutz bodenbrütender Vogelarten
in Deutschland.
Wolf Teunissen et al (2008): Identifying predators of eggs and chicks of Lapwing Vanellus vanellus and
Black-tailed Godwit Limosa limosa in the Netherlands and the importance of predation on wader
reproductive output.
3. D E U T S C H E R J A G D S C H U T Z V E R B A N D E . V .
VEREINIGUNG DER DEUTSCHEN LANDESJAGDVERBÄNDE FÜR WILD, JAGD UND NATUR
Eckpunktepapier des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV)
zur Fangjagd
(1) Die Fangjagd ist ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Ohne sie ist eine effektive Bejagung
von heimischen und eingewanderten Prädatoren nicht möglich.
Räuberische, anpassungsfähige Arten wie der Fuchs, Marder, Marderhund und Waschbär sind
überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Ihre Bestände nehmen weiter zu – unter anderem
wegen der erfolgreichen Tollwutbekämpfung in Deutschland. Nur mittels Fangjagd können Jäger
Beutegreifer effektiv regulieren, davon profitieren auch bedrohte Arten (z.B. Küsten-, Baum- und
Wiesenbrüter sowie Arten des Offenlandes). Ohne Fangjagd sind Projekte zum Erhalt, Schutz
und zur Wiederansiedlung bedrohter Arten zum Scheitern verurteilt. Die Wissenschaftler
Langgenach und Bellebaum (2005) haben über ein Dutzend Studien ausgewertet. Ergebnis: Der
Fuchs ist hauptverantwortlich für den Verlust von Gelegen und Küken seltener Vogelarten. Der
Wissenschaftler Wolf Teunissen (2008) bestätigte dies für die Agrarlandschaft in den
Niederlanden.
(2) Von der Fangjagd im Siedlungsbereich profitiert der Mensch.
Kulturfolger wie der Steinmarder („Automarder“) oder der Waschbär, aber auch Kaninchen,
Dachse oder Nutria können sich in urbanen Bereichen stark vermehren und an Autos, Gebäuden
oder Hochwasserschutzanlagen erhebliche Schäden anrichten. Eine effektive und nachhaltige
Regulierung von Tierarten, die im Siedlungsbereich Schäden anrichten, ist mit der Waffe nicht
möglich, nur durch den Einsatz von Fallen. Die Fangjagd spielt auch in der Tierseuchenprävention
eine wichtige Rolle und kann die Übertragung von Krankheiten auf den Menschen und Haustiere
verhindern. Füchse und Waschbären können beispielsweise Räude, Staupe, Tollwut oder den
Fuchsbandwurm übertragen.
(3) Fachgerechte Jagd mit der Falle ist eine legitime, schonende, international anerkannte
Nutzung natürlicher Ressourcen und gehört zum Kulturgut Jagd.
Strenge gesetzliche Vorgaben garantieren eine sichere und tierschutzkonforme Jagdausübung.
Beispielsweise müssen Lebendfangfallen mindestens einmal täglich kontrolliert werden und
selektiv fangen. Damit ist sichergestellt, dass irrtümlich in die Falle gelangte Tiere zeitnah und
körperlich unversehrt freigelassen werden. Das Anforderungsprofil an Totfangfallen hinsichtlich
des selektiven Fangens ist ungleich höher. Schnelles, sicheres und tierschutzgerechtes Töten ist
eine notwendige Grundvoraussetzung. Spezielle Vorrichtungen wie Fangbunker und bestehende,
klare gesetzliche Vorgaben gewährleisten den Schutz von Menschen und (Haus-)Tieren. Den
Missbrauch von Fallen verurteilt der DJV und ruft alle Jäger auf, die entsprechenden
Länderverordnungen zu beachten.
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4. (4) Die Fangjagd muss bundesweit erhalten bleiben und emotionsfrei bewertet werden.
Haus- und Grundbesitzer fangen, vergiften und töten Mäuse und Ratten, oft auch Kaninchen
oder Marder. Dabei stehen Gesundheits-, Sicherheits- und ökonomische Aspekte im
Vordergrund. Dies ist gesellschaftlich akzeptiert. Für Jäger gelten bei der Fangjagd zuallererst
strenge gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Tier- und Artenschutz. Jäger haben zudem die staatlich
geprüfte Arten- und Sachkenntnis für den tierschutzgerechten Einsatz von Fallen. Vor diesem
Hintergrund fordert der DJV von Politik und Gesellschaft eine sachliche, emotionsfreie
Bewertung des Einsatzes von Fallen hinsichtlich Tier- und Artenschutz – für die Jagd und die
Schädlingsbekämpfung gleichermaßen.