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Bundeszentrale
                                            für gesundheitliche
                                            Aufklärung



Gemeinsame                                       HAUSANSCHRIFT    Friedrichstraße 108, 10117 Berlin




Presse-
                                                 POSTANSCHRIFT    11055 Berlin

                                                           TEL    +49 (0)30 18441-4412
                                                           FAX    +49 (0)30 18441-1245
                                                      INTERNET    www.bmg.bund.de
                                                                  pressestelle@bmg.bund.de
             mitteilung
                                                        E-MAIL




Berlin, 30. Juni 2009

Bundesweiter Wettbewerb: Zehn Preisträger für vorbildliche
Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort ausgezeichnet
Zehn Kommunen wurden gestern für ihre vorbildlichen Beiträge in der kommunalen
Suchtprävention   ausgezeichnet.   Die   Preisverleihung         erfolgte     durch        Bundes-
gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Sabine Bätzing und die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Prof. Dr. Elisabeth Pott im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Deutschen
Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin. Die Preisübergabe war der Abschluss des
vierten bundesweiten Wettbewerbs zur Kommunalen Suchtprävention, der in diesem
Jahr die „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort“ zum Thema hatte.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Wir müssen in Deutsch-
land gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendliche gesund
aufwachsen können und gute Startchancen haben. Der Schutz vor dem Konsum
gesundheitsschädigender Suchtmittel, insbesondere Alkohol und Tabak, spielt hier
eine besondere Rolle. Das Engagement der Kommunen ist enorm wichtig, weil sie
die Kinder direkt in ihrem Lebensumfeld ansprechen können. Ich freue mich über die
überzeugenden Konzepte und empfehle sie zur Nachahmung.“


„Kommunen spielen eine wichtige Schlüsselrolle in der Suchtprävention, denn junge
Menschen werden dort in der Schule, in ihrer Freizeit und in ihrem Wohnumfeld direkt
Seite 2 von 3   erreicht", erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing. „Viele
                Städte, Landkreise und Gemeinden haben dies als kommunale Aufgabe erkannt und
                bemühen sich um vielfältige und gut vernetzte Angebote. Suchtprävention für Kinder
                und Jugendliche hat dort einen immer größeren Stellenwert, dies zeigen die hervor-
                ragenden Beiträge. Dazu gehören auch Maßnahmen zur besseren Einhaltung und
                Kontrolle der bestehenden Jugendschutzgesetze. Die neuen Nichtraucherschutz-
                gesetze haben die Regeln zum Rauchen in der Öffentlichkeit verändert. Auch hier
                sind weitere Anstrengungen zur Prävention und Aufklärung unerlässlich, damit sich
                die Einstellung zum Rauchen gerade unter jungen Menschen nachhaltig ändert.“

                „Ich   hoffe,   dass   die     Bekanntgabe    und   Vorstellung    der   ausgezeichneten
                Wettbewerbsbeiträge mit dazu beiträgt, die Öffentlichkeit noch mehr auf die
                Notwendigkeit der Suchtprävention für Kinder und Jugendliche aufmerksam zu
                machen und auch anderen Kommunen Anregungen bietet, wie vorbildlich Sucht-
                prävention gestaltet werden kann“, betonte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der
                Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Eine nachhaltige Senkung des
                Konsums von legalen und illegalen Drogen und eine wirksame Eindämmung der
                Ausbreitung von Suchterkrankungen in Deutschland wird nur gelingen, wenn alle
                Kräfte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gemeinsam zielorientiert
                zusammenwirken. Dazu gehört auch, dass Suchtprävention als kommunales
                Aufgabenfeld flächendeckend verankert wird.“

                Aus den Städten, Gemeinden und Landkreisen gingen insgesamt 123 Wettbewerbs-
                beiträge mit kommunal gut vernetzten Angeboten zur Suchtprävention ein. Eine
                sachkundige Jury aus Wissenschaft und Praxis ermittelte aus den eingereichten
                Beiträgen die zehn Preisträger. Zusätzlich zum Wettbewerb der Bundeszentrale für
                gesundheitliche Aufklärung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände
                der    Krankenkassen     ein    Sonderpreis   für   innovative    Konzepte   gegen   das
                „Binge-Drinking bei Jugendlichen" vergeben. Insgesamt standen somit Preisgelder in
                Höhe von insgesamt 70.000 Euro für den Wettbewerb zur Verfügung.

                Folgende Städte, Gemeinden und Landkreise wurden gestern ausgezeichnet:


                Kreisfreie Städte
                   Landeshauptstadt Magdeburg (7.000 Euro)
                   Stadt Nürnberg (7.000 Euro)
Seite 3 von 3   Kreisangehörige Kommunen
                   Gemeinde Strullendorf (9.000 Euro)
                  Stadt Freiberg am Neckar (6.500 Euro)
                  Gemeinde Sankt Peter-Ording (6.500 Euro)

                Landkreise
                  Landkreis Lörrach (9.000 Euro)
                  Landkreis Müritz (9.000 Euro)
                  Landkreis Aichach-Friedberg (6.000 Euro)

                Sonderpreis der Krankenkassen
                  Landkreis Borken (7.500 Euro)
                  Landkreis Amberg-Sulzbach (2.500 Euro)


                Die prämierten Beiträge sind in einer Dokumentation erschienen und können
                kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche
                Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de, www.bzga.de


                Weitere Informationen zum Wettbewerb und die eingereichten Beiträge stehen unter :


                www.kommunale-suchtpraevention.de; www.drogenbeauftragte.de oder
                www.bzga.de.

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  • 1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Gemeinsame HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin Presse- POSTANSCHRIFT 11055 Berlin TEL +49 (0)30 18441-4412 FAX +49 (0)30 18441-1245 INTERNET www.bmg.bund.de pressestelle@bmg.bund.de mitteilung E-MAIL Berlin, 30. Juni 2009 Bundesweiter Wettbewerb: Zehn Preisträger für vorbildliche Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort ausgezeichnet Zehn Kommunen wurden gestern für ihre vorbildlichen Beiträge in der kommunalen Suchtprävention ausgezeichnet. Die Preisverleihung erfolgte durch Bundes- gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing und die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Prof. Dr. Elisabeth Pott im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin. Die Preisübergabe war der Abschluss des vierten bundesweiten Wettbewerbs zur Kommunalen Suchtprävention, der in diesem Jahr die „Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor Ort“ zum Thema hatte. Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Wir müssen in Deutsch- land gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen können und gute Startchancen haben. Der Schutz vor dem Konsum gesundheitsschädigender Suchtmittel, insbesondere Alkohol und Tabak, spielt hier eine besondere Rolle. Das Engagement der Kommunen ist enorm wichtig, weil sie die Kinder direkt in ihrem Lebensumfeld ansprechen können. Ich freue mich über die überzeugenden Konzepte und empfehle sie zur Nachahmung.“ „Kommunen spielen eine wichtige Schlüsselrolle in der Suchtprävention, denn junge Menschen werden dort in der Schule, in ihrer Freizeit und in ihrem Wohnumfeld direkt
  • 2. Seite 2 von 3 erreicht", erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing. „Viele Städte, Landkreise und Gemeinden haben dies als kommunale Aufgabe erkannt und bemühen sich um vielfältige und gut vernetzte Angebote. Suchtprävention für Kinder und Jugendliche hat dort einen immer größeren Stellenwert, dies zeigen die hervor- ragenden Beiträge. Dazu gehören auch Maßnahmen zur besseren Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Jugendschutzgesetze. Die neuen Nichtraucherschutz- gesetze haben die Regeln zum Rauchen in der Öffentlichkeit verändert. Auch hier sind weitere Anstrengungen zur Prävention und Aufklärung unerlässlich, damit sich die Einstellung zum Rauchen gerade unter jungen Menschen nachhaltig ändert.“ „Ich hoffe, dass die Bekanntgabe und Vorstellung der ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge mit dazu beiträgt, die Öffentlichkeit noch mehr auf die Notwendigkeit der Suchtprävention für Kinder und Jugendliche aufmerksam zu machen und auch anderen Kommunen Anregungen bietet, wie vorbildlich Sucht- prävention gestaltet werden kann“, betonte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Eine nachhaltige Senkung des Konsums von legalen und illegalen Drogen und eine wirksame Eindämmung der Ausbreitung von Suchterkrankungen in Deutschland wird nur gelingen, wenn alle Kräfte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gemeinsam zielorientiert zusammenwirken. Dazu gehört auch, dass Suchtprävention als kommunales Aufgabenfeld flächendeckend verankert wird.“ Aus den Städten, Gemeinden und Landkreisen gingen insgesamt 123 Wettbewerbs- beiträge mit kommunal gut vernetzten Angeboten zur Suchtprävention ein. Eine sachkundige Jury aus Wissenschaft und Praxis ermittelte aus den eingereichten Beiträgen die zehn Preisträger. Zusätzlich zum Wettbewerb der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen ein Sonderpreis für innovative Konzepte gegen das „Binge-Drinking bei Jugendlichen" vergeben. Insgesamt standen somit Preisgelder in Höhe von insgesamt 70.000 Euro für den Wettbewerb zur Verfügung. Folgende Städte, Gemeinden und Landkreise wurden gestern ausgezeichnet: Kreisfreie Städte Landeshauptstadt Magdeburg (7.000 Euro) Stadt Nürnberg (7.000 Euro)
  • 3. Seite 3 von 3 Kreisangehörige Kommunen Gemeinde Strullendorf (9.000 Euro) Stadt Freiberg am Neckar (6.500 Euro) Gemeinde Sankt Peter-Ording (6.500 Euro) Landkreise Landkreis Lörrach (9.000 Euro) Landkreis Müritz (9.000 Euro) Landkreis Aichach-Friedberg (6.000 Euro) Sonderpreis der Krankenkassen Landkreis Borken (7.500 Euro) Landkreis Amberg-Sulzbach (2.500 Euro) Die prämierten Beiträge sind in einer Dokumentation erschienen und können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257, E-mail: order@bzga.de, www.bzga.de Weitere Informationen zum Wettbewerb und die eingereichten Beiträge stehen unter : www.kommunale-suchtpraevention.de; www.drogenbeauftragte.de oder www.bzga.de.