Rechtliche Rahmenbedingungen Crowinvesting in Österreich. Gesetzesänderungsvorschlag, Maßnahmen der Jungen Wirtschafts zür Förderungen. Details unter www.giesswein.org
2. Die Junge Wirtschaft
Österreichweite Interessenvertretung und Netzwerk- plattform für rund 120.000 JungunternehmerInnen
37.000 Mitglieder in Österreich
9 Landesorganisationen
Über 100 Bezirks- und Ortsgruppen
Österreichweit über 37.000 Mitglieder
Mehr als 600 Veranstaltungen im Jahr
Themenschwerpunkte
-Netzwerk
-Service
-Interessenvertretung
3. Investitionsvolumen von Risikokapital 20111:
in Österreich: 124 Mio Euro (0,007% des BIP)
im EU-Schnitt: 513 Mio Euro (0,029% des BIP)
Zahlen, Daten, Fakten
1 Studie der aws und des BMWFJ, Präsentation bei „Impulse zum Umbau der Wirtschaft, 02.10.2012 2 Konjunkturbarometer Sommer 2012; n=888; Erhebungszeitraum: 09. – 18.06.2012
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4. Ziele
Finanzierungsmöglichkeiten für Jungunternehmer und Unternehmen in Wachstumsphasen ergänzend zur Bankenfinanzierung eröffnen
Mobilisierung des privaten Kapitals in Österreich
Im 3. Quartal 2012 verfügten private heimische Haushalte laut OeNB1 über 479.355 Mio. € an Geldvermögen (Einlagen, Geldmarktpapiere, langfristig verzinste Wertpapiere, börsennotierte Aktien, sonstige Anteilspapiere, Investmentzertifikate, versicherungstechnische Rückstellungen, sonstige Forderungen)
1 OeNB, Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung; Haushaltssektor; Q3 2012
5. Konkrete Probleme
Bankwesengesetz (BWG)
Begriffs des Einlagengeschäfts im Bankwesengesetz ist zu eng gefasst und ein praktisches Hemmnis für Bürgerbeteiligungsmodelle
bei „qualifiziert nachrangigen Darlehen“ sieht die FMA jedoch kein Problem – Bedeutet jedoch schlechtere Stellung der Gläubiger als bei herkömmlichen Darlehen
Kapitalmarktgesetz (KMG)
die gegenwärtig niedrige Untergrenze für die Prospektpflicht, 250.000 Euro, ist eines der wesentlichen praktischen Hemmnisse für Crowd Funding und Bürgerbeteiligungsmodelle.
Die Anhebung der Prospektpflichtgrenze im Juli 2013 von 100.000 Euro auf 250.000 Euro war jedoch ein erster wichtiger Schritt.
Seit Sommer 2014 gibt es zusätzlich eine Förderung zur Prospekterstellung beim aws
6. Bankwesengesetz – konkrete Lösung
vorgeschlagen wird eine Modifizierung des Begriffs des Einlagengeschäfts in folgender Hinsicht:
Änderungsvorschlag zu § 1 Abs 1 Z 1 BWG: "Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft), außer
diese werden nicht in der Absicht entgegengenommen, daraus Erlöse aus Geschäften gemäß Z 2 bis Z 23 zu erzielen
der Gesamtbetrag der entgegengenommenen Gelder übersteigt zu keinem Zeitpunkt 5 Mio. Euro
Der Zweck der entgegengenommen Gelder ist somit nicht die Vorstufe zu einem Bankgeschäft, sondern die Finanzierung einer realwirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Kauf einer Maschine um Produktion zu steigern, etc.)
7. Kapitalmarktgesetz – konkrete Lösung
KMG - Stufenmodell – „Phasing in“
Eine diesbezügliche Änderung des KMG wird gefordert.
0 € – 499.999 € keine Prospektpflicht
500.000 € - 2,4 Mio. € Informations- pflicht Mini
2,5 Mio. € - 4,9 Mio. € Informations- pflicht Midi
über 5 Mio. € volle Prospektpflicht
8. KMG NEU - Informationspflicht Mini
Grundlegende Informationen bei Angebot von mindestens EUR 500.000 bis EUR 2.499.999
Angaben über den Emittenten: Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand laut Satzung/Gesellschaftsvertrag; Geschäftsführer/Vorstände; Aufsichtsrat/allfälliger Beirat
Angaben über das Wertpapier/die Veranlagung: Angebotsbedingungen (Strukturierung, Zeichnung, Höhe der Einlage/Stückelung); Laufzeit und Kündigung (Termine, Fristen); Kosten (Aufwandersatz/Vergütung der Managementgesellschaft/des Emittenten); Veräußerung (vorhandener Markt, Übertragungsbeschränkungen); Insolvenz (Stellung der Anleger bei Insolvenz des Emittenten)
Steuerliche Grundlagen: Steuern auf Einkünfte der Investoren; Zurechnung der Einkünfte; steuerliche Qualifikation des Emittenten; Steuern bei Veräußerung des Investments
Risikofaktoren: Prognoseunsicherheiten; Insolvenz des Emittenten; projektspezifische Risiken; allfällige Versicherungen; steuerliche Risikohinweise
9. KMG NEU - Informationspflicht Midi
Zusätzliche Informationen bei Angebot von zumindest EUR 2,5 Mio. bis EUR 4,9 Mio.
Angaben über den Emittenten: Name und Anschrift des Abschlussprüfers; Beigabe des letzten Jahresabschlusses des Emittenten samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk; bei Start-Ups Erstellung eines (geprüften) Business Plans?
Gewinnprognosen oder -schätzungen: detaillierte Cash-Flow-Rechnungen; Prognose der Höhe und des Zeitpunkts zukünftiger Ausschüttungen
wesentliche Verträge des Emittenten: Beschreibung der für das Angebot wesentlichen Verträge; allfällige mit Abhängigkeitsverhältnissen verbundene Risiken (Patente, Lizenzen, Lieferanten, Kunden); Kreditverträge
10. Fazit
Die Änderungen im BWG und KMG könnten und sollten noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Regierungsprogramm sah entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen bis zum 31. März 2014 vor!
Es braucht weitere Begleitmaßnahmen im steuerlichen Bereich damit Österreich als Standort für Start-Ups wettbewerbsfähig bleibt.
11. Private Investoren/Business Angels
Beteiligungsfreibetrag – Eckpunkte
Freibetrag für Beteiligungen privater Investoren
Freibetrag von EUR 50.000: jährliche steuerliche Absetzbarkeit von EUR 10.000 über 5 Jahre
Zielsegment für die Investitionen:
kleine Unternehmen (gemäß EU-Definition: unter 50 Mitarbeiter, max. 10 Mio. EUR Umsatz bzw. max. 10 Mio. EUR Bilanzsumme),
12. Private Investoren/Business Angels
Beteiligungsfreibetrag - Vorteile
zusätzliche Eigenkapitalquellen und Verbesserung der Eigenkapitalsituation für Klein- und Kleinstbetriebe
Impulse für das in Österreich unterrepräsentierte Segment des „Private Equity“
mehr Steuerrückflüsse durch höhere Gewinne und höhere Investitionen aufgrund der dynamischeren Entwicklung von eigenkapitalstarken Unternehmen
Musterbeispiel für zukunftsgerichtete Erneuerung für mehr Wachstum
13. Leitfäden zu alternativen Finanzierungen
Leitfaden „Angels, VC & Co“
Leitfaden „The Power of the Crowd“
Online auf www.jungewirtschaft.at