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Nr. 4 von 12
April 2012 · 94. Jahrgang

Geschäftsstelle
Entfelderstrasse 11
5001 Aarau
Telefon	 062 837 18 18
info@aihk.ch
www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch

Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt
für die Mitglieder der AIHK




M I T T E I L U N G E N
      Ja zur Steuergesetzrevision gemäss Kommissions-
      vorschlag
      von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau

                           Mit der Senkung der Tarife für Einkommen und Vermögen wird der Mittelstand                     Steuern
                           entlastet. Das ist wichtig, um den Aargau als Wohnkanton attraktiv zu halten.
                           Damit die Standortqualität für juristische Personen gut bleibt, werden in einer
                           zweiten Phase die Gewinnsteuersätze reduziert. Die Steuergesetzrevision in
                           der Fassung der Grossratskommission ist massvoll, die Entlastungen treten ge-
                           staffelt von 2014 bis 2016 in Kraft. Sie sind damit für Kanton und Gemeinden
                           verkraftbar.


      Die Staatsfinanzen sind gesund, ...                         Das ist erfreulich. Wir erachten es als wichtig, dass
                                                                  alle Staatsebenen solide finanziert sind. Defizit-
      Die Finanzlage des Kantons und der Mehrzahl der Ge-         wirtschaft lehnen wir ab. Wir wollen einen schlan-
      meinden ist gut. Das zeigen die publizierten Jahresab-      ken Staat, nicht aber einen schwachen. Die Ent-
      schlüsse 2011. Zum neunten Mal in Folge durfte Fi-          wicklung der Staatsausgaben muss sich deshalb an
      nanzdirektor Roland Brogli kürzlich über einen              den Aufgaben, an den verfügbaren Mitteln und
      positiven Rechnungsabschluss mit einem Überschuss           damit an der Entwicklung des Volkseinkommens
      von insgesamt rund 250 Milllionen Franken berichten.        orientieren.



        Volksabstimmungen vom 17. Juni 2012
        Der AIHK-Vorstand hat folgende Parolen beschlossen:	                                            Parolen
        				                                                                                             AIHK
        Vorlagen Bund
         V
          olksinitiative vom 23. Januar 2009 «Eigene vier Wände dank Bausparen»	                         Ja
         V
          olksinitiative vom 11. August 2009 «Für die Stärkung der Volksrechte in der
         Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»	
                                                                                                         Nein
         Ä
          nderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Kranken-
         versicherung (KVG) (Managed Care)	
                                                                                                           Ja
        Vorlagen Kanton
         V
          erfassung des Kantons Aargau (Land- und Waldwirtschaft); Änderung vom
         13. Dezember 2011	
                                                                                                           Ja
         A
          argauische Volksinitiative «Für eine sichere Aargauer Kantonalbank»
         vom 23. Dezember 2009	
                                                                                                         Nein


                                                                                                                 29
... aber die Staatsquote steigt stär-                                              Übergang zum jährlichen Ausgleich der kalten Pro-
ker als andernorts                                                                 gression.»

Die Einnahmen sprudeln dank stetig steigender Steu-
                                                                                   Wie umfangreich soll die Revision
ereinnahmen. Allein 2011 nahm der Kanton Aargau
                                                                                   sein?
126 Millionen Franken mehr Steuern ein als budege-
tiert.                                                                             Im Hinblick auf die erste Beratung im Grossen Rat
                                                                                   baute die zuständige Kommission Volkswirtschaft
Die Staatsquote darf aber nicht beliebig weiter stei-                              und Abgaben (VWA) die vom Regierungsrat vorge-
gen. Der Kanton Aargau befindet sich diesbezüglich                                 schlagenen Entlastungsmassnahmen markant aus.
nämlich in einer wenig erfreulichen Situation:                                     Das Plenum folgte den meisten dieser Anträge aber
                                                                                   nicht. Der Grosse Rat beschloss letzten Herbst Ent-
Grafik 1: Entwicklung der Staatsquote 1990 – 2009
                                                                                   lastungsmassnahmen im Umfang von total 215 Mil-
          (Kanton und Gemeinden)
                                                                                   lionen Franken (110,0 Millionen Kantonssteuern und
 15%
                                                                                   104,1 Millionen Gemeindesteuern). Die Regierung
 10%
                                                                                   hatte 175 Millionen Franken beantragt (89,6 Millio-
   5%
                                                                                   nen bzw. 84,7 Millionen). Der Regierungsrat stimm-
   0%                                                                              te verschiedenen Änderungen des Grossen Rats, die
 –5%                                                                               keine oder nur geringfügige zusätzliche Minderein-
–10%                                                                               nahmen bewirken, zu. Eine Erhöhung des Versiche-
–15%
                                                                                   rungs- und Sparzinsenabzugs (Mindereinnahmen
           ZH ZG AG BL SG TG LU SO                    TI ᎉKt. BE VD SZ             von je rund 20 Millionen Franken für den Kanton
Die Staatsquote hat sich von 1990 bis 2009 in Vergleichskantonen unterschiedlich   und die Gemeinden) lehnte er aber ab. Der Grosse
entwickelt. Die Spannweite reicht dabei von –13,3 Prozent (Schwyz) bis
+12,9 Prozent (Zürich). Das dritthöchste Wachstum weist der Kanton Aargau aus      Rat beschloss den Abzug trotzdem.
(+5,0 Prozent)
Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Finanzen
Quelle: Finanzstatistik Eidgenössische Finanzverwaltung (Gesamtausgaben Kanton
und Gemeinden), Bundesamt für Statistik (Volkseinkommen bis 2005), BAK Basel       Die zweite und entscheidende Beratung im Grossen
Economics (Volkseinkommen ab 2005).
                                                                                   Rat ist für Mai geplant. Aufgrund des schwierigen
                                                                                   wirtschaftlichen Umfelds rechnet der Regierungsrat
Wieso «schon wieder» eine Steuer-
                                                                                   nun mit tieferen Steuererträgen 2012 als in der bis-
gesetzrevision?
                                                                                   herigen Planung vorgesehen. Er beantragt deshalb,
Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen peri-                                    die Steuergesetzrevision inklusive der ersten Tranche
odisch überprüft werden, damit die Steuerbelas-                                    der Einkommenssteuertarifentlastung grundsätzlich
tung im interkantonalen Vergleich nicht zu gross                                   erst auf 2014 umzusetzen, gefolgt von der zweiten
wird. Den Steuerpflichtigen darf nicht mehr Geld                                   Tranche der Einkommenssteuertarifentlastung im
entzogen werden als für einen ausgeglichenen                                       Jahr 2015. Auf 2013 treten aufgrund der zwingen-
Staatshaushalt notwendig ist. Wie der Regierungs-                                  den Vorgabe des Steuerharmonisierungsgesetzes le-
rat in seiner Botschaft zur ersten Lesung ausführt,                                diglich die neuen Regelungen zu den Mitarbeiterbe-
ist seit der letzten Revision, die 2007 und 2009 in                                teiligungen in Kraft. Der Antrag des Regierungsrats
Kraft getreten ist, wieder einiges passiert. Im Aar-                               für die zweite Beratung hat Mindererträge von 91,8
gau wurden verschiedene parlamentarische Vor-                                      Millionen Franken für den Kanton und 86,8 Millio-
stösse überwiesen, in anderen Kantonen Gesetzes-                                   nen für die Gemeinden zur Folge. Diese Mindererträ-
revisionen in Aussicht gestellt oder beschlossen: «So                              ge fallen zu rund zwei Dritteln ab dem Jahr 2014
sind im Zeitraum 2009–2012 in nicht weniger als                                    und zu rund einem Drittel ab 2015 an.
zwei Dritteln der Kantone tarifliche Entlastungen
beschlossen worden. Die Teilrevision des Steuerge-                                 Der Grosse Rat hatte dem Regierungsrat für die
setzes dient der Festigung der bisher guten Positio-                               zweite Beratung drei Prüfungsaufträge erteilt, dar-
nierung des Kantons Aargau. Mit einem Bündel von                                   unter einen zur tariflichen Entlastung für die juristi-
steuerlichen Massnahmen sollen gezielte Entlastun-                                 schen Personen. Dem steht der Regierungsrat grund-
gen erfolgen: Entlastung der Einkommensbesteue-                                    sätzlich skeptisch gegenüber (Begründungen: der
rung des Mittelstands und – in etwas geringerem                                    finanzpolitische Spielraum, die heute ausreichende
Ausmass – auch für die höheren Einkommen, Re-                                      Positionierung im interkantonalen Steuerwettbe-
duktion der Vermögenssteuer, Erhöhung des Kin-                                     werb und die in Aussicht stehenden, zurzeit aber
derabzugs und des Kinderbetreuungskostenabzugs,                                    noch nicht konkretisierten Massnahmen im Zusam-

30
menhang mit dem EU-Steuerstreit). Der Regierungs-        telfeld abzurutschen. Der aktuelle Rang 13 (–2) ist
rat sieht zwar eine Entlastung der juristischen Perso-   für eine hohe Standortqualität ungenügend.
nen vor. Diese soll jedoch frühestens 2016, in zwei
Etappen und nur bei Erfüllung verschiedener Voraus-      Die Kommission VWA schlägt wie der Regierungsrat
setzungen umgesetzt werden.                              eine Entlastung beim Gewinnsteuertarif vor: Reduk-
                                                         tion der oberen Tarifstufe von 9 auf 8,5 Prozent, Re-
                                                         duktion der unteren Tarifstufe von 6 auf 5,5 Prozent
Die AIHK ünterstützt die Vorschläge
                                                         sowie Erhöhung des Sockelbetrags von 150’000 auf
der Kommission VWA vollumfäng-
                                                         250’000 Franken (Mindereinnahmen beim Kanton
lich
                                                         von 27,0 Millionen Franken, bei den Gemeinden von
Mit der laufenden Steuergesetzrevision soll schwer-      11,8 Millionen). Der Gesamtumfang ist damit der
gewichtig der Mittelstand entlastet werden. Der          gleiche wie vom Regierungsrat vorgeschlagen. Die
Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handels-        Umsetzung soll aber 2016 in einem Schritt und ohne
kammer unterstützt dieses Vorhaben gemeinsam             zusätzliche Bedingungen erfolgen.
mit dem Aargauischen Gewerbeverband. Die im
gleichen Paket vorgesehene Entlastung für juristi-       Wir unterstützen die Senkung der Gewinnsteuerbe-
sche Personen ist notwendig und verkraftbar. Wir         lastung um insgesamt knapp 40 Millionen Franken,
tragen deshalb die von der zuständigen Grossrats-        wie das die Kommission vorschlägt. Mit Blick auf die
kommission im Hinblick auf die zweite Lesung mit         Unsicherheiten bezüglich wirtschaftlicher Entwick-
grosser Mehrheit gefällten Beschlüsse vollumfäng-        lung ist sie aus unserer Sicht angemessen.
lich mit.
                                                         Wir freuen uns, wenn der Regierungsrat mit der Zu-
                                                         stimmung zu den Kommissionsbeschlüssen den Tat-
Sinnvolle Entlastung des Mittel-
                                                         beweis dafür antritt, dass ihm die Steigerung der
standes
                                                         Standortqualität wichtig ist.
Nachdem in früheren Steuergesetzrevisionen tiefe
und hohe Einkommen entlastet wurden, ist die Rei-
                                                         Verkraftbare Mindereinnahmen für
he nun am Mittelstand. Mit der Senkung der Tarife
                                                         Kanton und Gemeinden
für Einkommens- und Vermögenssteuern ab
2014/2015 (wie vom Regierungsrat vorgeschlagen           Dass die vorgesehenen Entlastungsmassnahmen fi-
und von der Kommission VWA gutgeheissen) wird            nanzpolitisch vertretbar sind, zeigen die Steuereingän-
ein zweckmässiger Weg beschritten. Insgesamt be-         ge und Jahresabschlüsse von Kanton und Gemeinden
trägt die Entlastung für den Mittelstand gut 90 Milli-   deutlich. Die Revision führt zu einer verkraftbaren Ab-
onen Franken auf kantonaler und knapp 90 Millio-         schwächung des Wachstums der Steuereinnahmen.
nen auf Gemeindeebene. Dies ist angemessen,              Die Erfahrung zeigt ja, dass bei einer dynamischen Be-
ebenso wie der Verzicht auf die Erhöhung des Versi-      trachtung der Staat nach Steuergesetzrevisionen nicht
cherungs- und Sparzinsenabzugs. Diese «Giesskan-         weniger einnimmt, sondern mehr.
nenlösung» brächte eine für den Einzelnen kaum
spürbare Entlastung, führt aber bei Kanton und Ge-       Dies anerkannte im Grundsatz auch der Regierungs-
meinden zu markanten Mindereinnahmen.                    rat, der in seiner Botschaft zur ersten Lesung der Re-
                                                         vision schreibt: «Wird die Revision wie vorgesehen
                                                         umgesetzt, so ergeben sich bei dynamischer Be-
Notwendige Massnahmen für die
                                                         trachtungsweise im Durchschnitt über die Jahre
juristischen Personen
                                                         Steuermindererträge von rund 90 Millionen Franken
Die umliegenden Kantone sind seit der letzten Steu-      für den Kanton und von rund 85 Millionen Franken
ergesetzrevision nicht untätig geblieben. Damit wir      für die Gemeinden. Diese Steuermindereinnahmen
uns im Steuerwettbewerb behaupten können, müs-           sind verkraftbar. In den nächsten Jahren werden die
sen wir unsere Steuerbelastung periodisch überprü-       konjunkturell begründeten zusätzlichen Steuerein-
fen und wo nötig anpassen. Der eben erschienene          nahmen die zusätzlichen Ausgaben und die Steuer-
Zürcher Steuerbelastungsmonitor zeigt, dass der          mindererträge aus der Steuergesetzrevision auffan-
Aargau im interkantonalen Vergleich zurückfällt. Wir     gen.» Das Gleiche gilt nach unserer Auffassung auch
können es uns aber nicht leisten, bei der steuerlichen   für das von der Kommission VWA vorgeschlagene
Belastung der juristischen Personen ins hintere Mit-     Gesamtpaket.

                                                                                                          31
Mit Bausparen zu Wohneigentum für alle
                    von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

Volksabstimmung                                                         Rund 45 Prozent der Abstimmenden sagten am 11. März ja zum Bausparen. Dies
vom 17. Juni 2012                                                       zeigt, dass Wohneigentum ein grosses Bedürfnis in der Bevölkerung ist. Am 17.
                                                                        Juni wird das Stimmvolk erneut zur Urne gebeten, um zum Bausparen Stellung
                                                                        zu nehmen. Im Gegensatz zur ersten Vorlage, ist die Volksinitiative «Eigene vier
                                                                        Wände dank Bausparen» moderater und berücksichtigt zudem das Steuerhar-
                                                                        monisierungsgesetz. Die AIHK sagt deshalb ja zu Bausparen und zur Initiative.



                    Im Kanton Basel-Landschaft kann die Bevölkerung                                                                                                                                günstigte Bausparen als sinnvoll. Dass das die kanto-
                    bereits seit über zwanzig Jahren steuerbegünstigt für                                                                                                                          nalen Finanzdirektoren anders sehen, liegt auf der
                    das Eigenheim sparen. Der Erfolg gibt dem Kanton                                                                                                                               Hand. Diese bekämpften bereits die erste Bauspar-
                    Recht. Seit der Einführung des Bausparens hat sich                                                                                                                             Initiative der schweizerischen Gesellschaft zur Förde-
                    die Wohneigentümerquote von 37 Prozent auf 42                                                                                                                                  rung des Bausparens (SGFB) «Für ein steuerlich be-
                    Prozent erhöht. Dies ist eine beeindruckende Steige-                                                                                                                           günstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst
                    rung. Vergleicht man diesen Wert jedoch mit dem                                                                                                                                genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung
                    Ausland, erscheint die basel-landschaftliche Quote                                                                                                                             von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmass-
                    immer noch sehr bescheiden. Im Ausland leben zum                                                                                                                               nahmen». Die Vorlage wurde im März zwar vom
                    Teil über 70 Prozent der Einwohner in ihrem eigenen                                                                                                                            Stimmvolk abgelehnt, aber immerhin unterstützten
                    Haus oder ihrer eigenen Wohnung (siehe Grafik).                                                                                                                                rund 45 Prozent der Stimmenden das Anliegen.
                    Aus diesem Grund hat der Hauseigentümerverband
                    Schweiz (HEV) 2009 die Volksinitiative «Eigene vier
                                                                                                                                                                                                   Abzug von max. 10’000 Franken
                    Wände dank Bausparen» lanciert. Ziel der Initiative
                    ist es, namentlich Jungen und mittelständischen Fa-                                                                                                                            Die vom HEV eingereichte Initiative kommt schlanker
                    milien zu ihrem Traum vom Eigenheim zu verhelfen.                                                                                                                              daher, als die erste Bauspar-Initiative. Konkret sieht
                                                                                                                                                                                                   sie vor, dass jede in der Schweiz wohnhafte steuer-
                    Gemäss einer Studie sind 65 Prozent der Einwohner                                                                                                                              pflichtige Person für den erstmaligen entgeltlichen
                    in der Schweiz der Meinung, dass der Bund und die                                                                                                                              Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigen-
                    Kantone zur Wohneigentumsförderung durchaus                                                                                                                                    tum in der Schweiz demnach Spargelder in der Höhe
                    Steuereinbussen in Kauf nehmen sollten und ein                                                                                                                                 von höchstens 10’000 Franken jährlich von den steu-
                    Grossteil der Bevölkerung erachtet das steuerlich be-                                                                                                                          erbaren Einkünften abziehen könnte (Ehepaare dop-

                    Grafik 2: Mit Bausparen zu Wohneigentum für alle

                    100                                     95                                                                                                                   94
                                                                                                                                                                                                                         97
                                                                                                                                                                                                                                                                                         95         95         93
                     90                                                                                             84                                                                                                                                                                                                     82
                                                                       79                                                                                                                 79                  79
                     80                                                                                                                                            74                                                                          74                             75
                                                                                                                                                                                                    73                                                               74
                                                  68                                                                                                                                                                               70                                                                                                            69
                     70                                                            66
                                                                                                                              63
                     60              58
                                                                                                                                        56                                                                                                              54                                                                           55
                                                                                                         53
                     50
                                                                                                                                                     43
                     40    39

                     30
                     20
                     10
                      0
                          Schweiz
                                    Österreich
                                                 Belgien
                                                           Bulgarien
                                                                       Zypern
                                                                                Tschechische Republik
                                                                                                        Dänemark
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                                                                                                                             Finland
                                                                                                                                       Frankreich
                                                                                                                                                    Deutschland
                                                                                                                                                                  Griechenland
                                                                                                                                                                                 Ungarn
                                                                                                                                                                                          Irland
                                                                                                                                                                                                   Italien
                                                                                                                                                                                                             Lettland
                                                                                                                                                                                                                        Litauen
                                                                                                                                                                                                                                  Luxembourg
                                                                                                                                                                                                                                               Malta
                                                                                                                                                                                                                                                       Niederlande
                                                                                                                                                                                                                                                                     Polen
                                                                                                                                                                                                                                                                             Portugal
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Rumänien
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Slowakei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Slowenien
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Spanien
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Schweden
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Grossbritannien




                                                                                                                                                                                                                                                                        Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen



                    32
pelter Betrag). Der Abzug könnte während höchs-          scher Wirksamkeit höchst fragwürdig. Zudem würde
tens zehn Jahren geltend gemacht werden.                 sie das Steuersystem massiv verkomplizieren. Der
                                                         Ständerat beschloss deshalb, dass seine Kommission
Während der Bauspardauer wären das Sparkapital           für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einen indirek-
sowie die daraus resultierenden Zinserträge von der      ten Gegenvorschlag ausarbeiten solle. Während der
Vermögens- und der Einkommenssteuer befreit.             Nationalrat mit dem vorgelegten Gegenvorschlag
Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer würde die         einverstanden war und ihm in der Schlussabstim-
Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, wie die           mung der Sommersession 2011 zustimmte, lehnte
Mittel für den Erwerb von dauernd selbstgenutztem        der Ständerat diesen mit 22 zu 17 Simmen (bei
Wohneigentum eingesetzt würden.                          3 Enthaltungen) knapp ab.

Im Gegensatz zur Bauspar-Initiative des SGFB wäre        Eine Gesetzesänderung war somit vom Tisch. Was
die Einführung des Bausparens auf Ebene Bund und         übrig blieb, waren die beiden Volksinitiativen des
Kantone zwingend, dagegen würden keine zusätzli-         HEV und der SGFB und die Frage nach einer Abstim-
chen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen             mungsempfehlung dazu. Weil sich die beiden Räte
unterstützt. Ausserdem ist der vorgesehene maxima-       erneut nicht einigen konnten, wurde eine Eini-
le Abzug bei der HEV-Initiative geringer.                gungskonferenz notwendig. In dieser wurde ein
                                                         Kompromiss gefunden und die SGFB-Initiative zur
                                                         Ablehnung, die HEV-Initiative hingegen zur Annah-
Parlament für Bausparen und Initi-
                                                         me empfohlen. Während der Ständerat diesem Vor-
ative
                                                         schlag zustimmte, konnte der Nationalrat den Ent-
Vom neuen Abzug will der Bundesrat aber nichts           scheid nicht mittragen, so dass trotz grundsätzlicher
wissen. Er sieht im steuerlich privilegierten Bauspa-    Zustimmung für die Bauspar-Initiative des HEV in
ren weder ein effektives noch ein effizientes Mittel     beiden Kammern, das Parlament keine Empfehlung
zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.          zu der Volksinitiative abgibt.
Mit den Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der be-
ruflichen und der gebundenen Vorsorge bestünden
                                                         AIHK sagt ja zum Bausparen
bereits wirksame Instrumente für dessen Förderung.
Vielmehr habe das Bausparen negative volkswirt-          Aus Sicht der AIHK verfolgt die Volksinitiative «Eige-
schaftliche Auswirkungen und verkompliziere das          ne vier Wände dank Bausparen» ein berechtigtes
geltende Steuerrecht. Der Bundesrat lehnte die           und sinnvolles Ziel. Umfragen ergaben, dass sich fast
Volksinitiative deshalb ohne Gegenvorschlag ab.          drei Viertel der Schweizer Bevölkerung Wohneigen-
                                                         tum wünscht. Ausserdem weist die Schweiz im inter-
In den Eidgenössischen Räten hegte ein grosser Teil      nationalen Vergleich eine tiefe Wohneigentumsquo-
der Parlamentarier dagegen Sympathie für die Vorla-      te von rund 39 Prozent auf (Schätzung des
ge. Insbesondere im bürgerlichen Lager des Natio-        Bundesamts für Wohnungswesen). Im Ausland liegt
nalrates stiess die Initiative auf eine breite Zustim-   die Quote dagegen teils bei über 70 Prozent (siehe
mung. Das Bausparen sei ein effizientes Mittel zur       Grafik 2).
Wohneigentumsförderung, widersprach der Natio-
nalrat dem Bundesrat. Durch die Initiative solle ein     Die langjährigen Erfahrungen aus dem Kanton Ba-
Beitrag geleistet werden, um die tiefe Eigentumsquo-     sel-Landschaft zeigen, dass steuerlich begünstigtes
te in der Schweiz massiv zu erhöhen. Namentlich          Bausparen durchaus ein effizientes Mittel zur Erleich-
auch jungen Familien soll geholfen werden, den           terung des Eigenheimerwerbs ist. Die Wohneigen-
Traum eines Eigenheims zu verwirklichen. Der Natio-      tumsquote konnte merklich gesteigert werden.
nalrat beschloss deshalb mit 121 zu 61 die Initiative    Durch die Steuereinsparungen entsteht zudem ein
Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.               Anreiz, langfristig Kapital anzusparen. Innerhalb von
                                                         10 Jahren ist es auch möglich, die benötigten Eigen-
Auch im Ständerat wurde mehrheitlich die Auffas-         mittel anzusparen.
sung vertreten, dass hinsichtlich der Einführung des
Bausparens Handlungsbedarf bestehe. Jedoch wur-          Dass Bausparen keineswegs nur für Reiche ist, belegen
de das durch die Initiative zur Diskussion gestellte     zudem die Zahlen der Steuerverwaltung des Kantons
Bausparmodell als problematisch erachtet. Die Vorla-     Basel-Landschaft. Das durchschnittliche Einkommen
ge sei betreffend Rechtsgleichheit sowie sozialpoliti-   der Bausparer liegt bei 56’000 Franken. Der steuerli-

                                                                                                         33
che Anreiz hilft somit vor allem jungen Mieterinnen        schaft auswirken und zu mehr Arbeitsplätzen führen
                    und Mietern mit mittlerem Einkommen ein Eigenheim          wird. Dies wiederum wird auch zu mehr Steuereinnah-
                    zu kaufen. Einkommensstarke Personen dagegen ha-           men führen und so die durch den Bausparabzug erlit-
                    ben kaum Probleme, Wohneigentum zu erwerben.               tenen Steuerausfälle mehr als wett machen.

                    Die WAK-S hat berechnet, dass die Initiative zu jährli-    Schlussendlich geht die Initiative «Eigene vier
                    chen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer         Wände dank Bausparen» weniger weit als die
                    von 36 Millionen Franken und bei den kantonalen Ein-       Bauspar-Initiative der SGFB und berücksichtigt
                    kommenssteuern von insgesamt rund 96 Millionen             durch die zwingende Einführung in allen Kanto-
                    Franken führen könnte. Wir erachten dies als verkraft-     nen das Steuerharmonisierungsgesetz. Aus all die-
                    bar, denn das Bausparen hat eine äusserst positive         sen Gründen hat sich der Vorstand der AIHK an
                    Auswirkung auf die Volkswirtschaft. Durch das Bau-         seiner letzten Vorstandssitzung einstimmig für die
                    sparen werden nämlich vermehrt Investitionen im            Volksinitiative ausgesprochen. Ja zu Wohneigen-
                    Bausektor getätigt, was sich positiv auf die Bauwirt-      tum für alle!




                    Die AIHK unterstützt die Managed-Care-Vorlage
                    von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau

Volksabstimmung                           Am 17. Juni 2012 wird das Stimmvolk über die Managed-Care-Vorlage abstim-
vom 17. Juni 2012                         men. Mit dieser Vorlage soll das Krankenversicherungsgesetz der fortschrei-
                                          tenden Spezialisierung innerhalb der Medizin angepasst werden. Die Speziali-
                                          sierung darf sich nicht nur als Kostentreiber erweisen; sie muss vielmehr auch
                                          Effizienzgewinne ermöglichen. Dafür bedarf es neuer Strukturen. Die AIHK
                                          empfiehlt, die Manged-Care-Vorlage anzunehmen.



                    Am 30. September 2011 hat das Eidgenössische Par-          Die Schweiz hatte bei der Institutionalisierung von Ver-
                    lament einen Kompromiss gefunden: Es hat nach              sorgungsnetzen einst eine Pionierrolle eingenommen.
                    fast siebenjähriger Beratung die Managed-Care-Vor-         Es hat sich aber gezeigt, dass die von den Krankenver-
                    lage verabschiedet. Mit dieser Teilrevision des Bun-       sicherern initiierten Einrichtungen wie das Hausarzt-
                    desgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)             modell bei den Krankenversicherten nicht so gefragt
                    sollen vor allem die Qualität und die Effizienz im Ge-     sind, wie man es sich ursprünglich erhofft hatte.
                    sundheitswesen verbessert werden.

                                                                               Wie funktionieren Integrierte Ver-
                    Das Ziel, die Qualität und die Effizienz im Gesund-
                                                                               sorgungsnetze?
                    heitswesen zu verbessern, soll über eine bessere Zu-
                    sammenarbeit und Koordination der Leistungser-             Die Integrierten Versorgungsnetze, welche die Ma-
                    bringer erreicht werden.                                   naged-Care-Vorlage vorsieht, sollen folgendermas-
                                                                               sen funktionieren:
                    Die Verbesserung der Zusammenarbeit und Koor-
                    dination der Leistungserbringer sollen so genann-           Verschiedene Leistungserbringer (mehrere Hausärz-
                                                                               	
                    te Integrierte Versorgungsnetze gewährleisten:              te, spezialisierte Ärzte, Chiropraktiker, Physiothera-
                    Verschiedene Leistungserbringer sollen nicht mehr           peuten, Hebammen usw.) schliessen sich zu einem
                    als Einzelkämpfer, sondern im Verbund – inner-              Integrierten Versorgungsnetz zusammen. Ein Integ-
                    halb Integrierter Versorgungsnetze – tätig werden.          riertes Versorgungsnetz muss in der Lage sein, alle
                    Eine zentrale Rolle soll dabei dem Hausarzt                 Leistungen, die von der obligatorischen Kranken-
                    zukommen, der seine Patienten während des ge-               pflegeversicherung gedeckt sind, zu erbringen. Der
                    samten Heilungsprozesses eng begleiten soll, der            Zusammenschluss zu einem Integrierten Versor-
                    namentlich die Überweisung an Spezialisten vor-             gungsnetz kann zum Beispiel durch Gründung ei-
                    nehmen soll.                                                ner Gesellschaft erfolgen. Das Integrierte Versor-

                    34
gungsnetz muss von den Krankenversicherern                 cherungsprämien und von einer geringeren Kosten-
 unabhängig sein. Krankenversicherer dürfen keine           beteiligung (Franchise und Selbstbehalt) profitieren.
 eigenen Versorgungsnetze mehr führen.

                                                           Der Hausarzt als Schlüsselfigur
	 Krankenversicherer schliesst mit dem Integrier-
 Ein
 ten Versorgungsnetz einen Vertrag ab. Im Vertrag          Krankenversicherte, die sich in ein Integriertes Versor-
 zwischen dem Krankenversicherer und dem Integ-            gungsnetz begeben möchten, werden ihren Hausarzt
 rierten Versorgungsnetz wird etwa die Vergütung           in der Regel nicht wechseln müssen. Hausärzte sollen
 der Leistungen geregelt, die innerhalb des Integ-         nämlich verpflichtet sein, sich mit anderen Leistungser-
 rierten Versorgungsnetzes erbracht werden.                bringern zu einem Integrierten Versorgungsnetz zu-
                                                           sammenzuschliessen, um es ihren Patienten zu ermög-
	Ein Integriertes Versorgungsnetz kann mit mehre-         lichen, sich in ein Integriertes Versorgungsnetz zu
 ren Krankenversicherern einen Vertrag abschlies-          begeben und dadurch finanzielle Vorteile zu erzielen.
 sen. Einem Krankenversicherer steht es allerdings
 frei, mit einem Integrierten Versorgungsnetz einen        Krankenversicherte, die ihren Hausarzt beibehalten
 Vertrag abzuschliessen oder nicht. Insofern wird          möchten, werden aber allenfalls gezwungen sein,
 der bestehende Kontrahierungszwang der Kran-              ihren Krankenversicherer zu wechseln. Um Kranken-
 kenversicherer gelockert.                                 versicherern einen Anreiz zu geben, möglichst viele
                                                           Verträge mit Integrierten Versorgungsnetzen abzu-
 Krankenversicherte können zwischen verschiedenen
	                                                         schliessen, soll aber der so genannte Risikoausgleich
 Versicherungsformen auswählen. Sie können das so          verfeinert werden: Bei der Berechnung der unter den
 genannte Standardmodell beibehalten. Sofern ihr           Krankenversicherern erfolgenden Zahlungen, wel-
 Krankenversicherer einen Vertrag mit einem Integ-         che die Unterschiede in der Struktur des Versicher-
 rierten Versorgungsnetz abgeschlossen hat, können         tenkollektivs ausgleichen sollen, soll neu auch die
 sie sich aber auch dafür entscheiden, sich in ein Inte-   Morbidität des Versichertenkollektivs berücksichtigt
 griertes Versorgungsnetz zu begeben. Hat sich ein         werden. Damit wird es für die Krankenversicherer
 Krankenversicherter für dieses Modell entschieden,        wichtig, sich für die – am erfolgversprechendsten in-
 so muss er sich im Krankheitsfall – abgesehen von         nerhalb eines Integrierten Versorgungsnetzes erfol-
 Notfällen – über alle Stadien der Behandlung hinweg       gende – Behandlung von schwer und chronisch
 von Leistungserbringern behandeln lassen, die sein        kranken Krankenversicherten einzusetzen.
 Integriertes Versorgungsnetz bilden. In der Regel ist
 eine Überweisung vom Hausarzt an einen Spezialis-
                                                           Was die Managed-Care-Vorlage
 ten erforderlich, bevor eine Behandlung durch einen
 Spezialisten erfolgen kann. Beispielsweise Vorsorge-
                                                           sonst noch vorsieht
 untersuchungen beim Frauenarzt können aber wei-           Ausser der Einführung der Integrierten Versorgungs-
 terhin auch ohne Überweisung erfolgen.                    netze sieht die Managed-Care-Vorlage folgende
                                                           Neuerung vor: Nach dem geltenden KVG müssen
	Bei der Leistungserbringung trägt das Integrierte        sich Krankenversicherte an den Kosten von Leistun-
 Versorgungsnetz zwingend eine Budgetmitverant-            gen bei Mutterschaft (inkl. Schwangerschaft) nicht
 wortung. Im Vertrag zwischen dem Krankenversi-            beteiligen. Nach der Gerichtspraxis gilt dies jedoch
 cherer und dem Integrierten Versorgungsnetz wird          insbesondere dann nicht, wenn Leistungen auf
 ein Budget ausgehandelt. Seine Höhe richtet sich          Grund von Schwangerschaftskomplikationen erfor-
 nach dem Risikoprofil der Krankenversicherten, die        derlich werden. Die Managed-Care-Vorlage sieht
 sich in das Integrierte Versorgungsnetz begeben           demgegenüber vor, dass neu bei sämtlichen Leistun-
 haben. Was Budgetmitverantwortung im Einzel-              gen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung der
 nen bedeutet, ist im Vertrag zwischen dem Kran-           Krankenversicherten erfolgen muss.
 kenversicherer und dem Integrierten Versorgungs-
 netz zu regeln. Krankenversicherte müssen aber im
                                                           Gespaltene Ärzteschaft
 Falle einer Budgetüberschreitung keine Rationie-
 rung der Behandlung befürchten.                           Gegen die Managed-Care-Vorlage ist von Seiten der
                                                           Ärzteschaft das Referendum ergriffen worden. Da-
	Ein Krankenversicherter, der sich in ein Integriertes    bei wurden vor allem folgende Argumente ins Spiel
 Versorgungsnetz begibt, kann von tieferen Versi-          gebracht:

                                                                                                             35
Die Managed-Care-Vorlage schränke die freie
                             	                                                           Dringend erforderliche Steigerung
                               Arztwahl ein.                                              der Effizienz im Gesundheitswesen
                              Integrierte Versorgungsnetze führten zur Zementie-
                             	                                                           Aus der Sicht der Aargauischen Industrie- und Han-
                               rung der Strukturen und erschwerten dadurch (jün-          delskammer (AIHK) sind die Bedenken der Ärzteschaft
                               geren) Ärzten die Eröffnung einer eigenen Praxis.          zum Teil durchaus nachvollziehbar. Die dringend erfor-
                                                                                          derliche Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen
                              Die Lockerung des bestehenden Kontrahierungs-
                             	                                                           erfordert jedoch gewisse Einschnitte. Diese können
                               zwangs der Krankenversicherer vergrössere die              aber nur dort erfolgen, wo die Kosten entstehen.
                               Macht der Krankenversicherer.
                                                                                          Im Vordergrund muss allerdings stets das Patienten-
                              Die Budgetmitverantwortung der Integrierten Ver-
                             	                                                           wohl stehen. Die Managed-Care-Vorlage schränkt je-
                               sorgungsnetze belaste das Verhältnis zwischen              doch namentlich die freie Wahl des Hausarztes, dem
                               Arzt und Patient und könne zu Konflikten inner-            neu eine Schlüsselrolle zukommt, in keiner Weise ein.
                               halb eines Integrierten Versorgungsnetzes führen.          Im Übrigen wird es Krankenversicherten freigestellt
                                                                                          sein, sich in ein Integriertes Versorgungsnetz zu bege-
                             Die Ärzteschaft ist allerdings gespalten. So befür-          ben. Wenn sie sich in ein Integriertes Versorgungsnetz
                             wortet der Verband der Hausärzte, die Schweizeri-            begeben, erzielen sie finanzielle Vorteile. Wenn sie
                             sche Gesellschaft für Allgemeinmedizin, die Mana-            sich dagegen entscheiden, bleibt alles beim Alten.
                             ged-Care-Vorlage.                                            Von einer problematischen Ökonomisierung des Ge-
                                                                                          sundheitswesens kann deshalb keine Rede sein.
                             Unterstützung haben die Referendumsführer von
                             Teilen der Linken erhalten. Befürchtet wird vor allem        Die AIHK empfiehlt, die Managed-Care-Vorlage an-
                             die Einführung einer Zweiklassenmedizin.                     zunehmen.



                             Wie könnten Hochschulen auch finanziert werden?
Für Sie gelesen              AIHK Dr. Kurt Weigelt, Direktor der IHK St. Gallen-Appenzell, hat unter dem Titel «Erst studieren,
                             dann zahlen» ein interessantes Modell zur künftigen Hochschulfinanzierung skizziert (IHKSchrif-
                             tenreihe Nr. 34, Oktober 2011). Er schlägt vor, mittels nachlaufenden Studiengebühren mehr Markt
                             bei der Hochschulfinanzierung zu schaffen. Es lohnt sich, dieses Finanzierungsmodell genauer an-
                             zuschauen. Sie finden nachstehend seine Zusammenfassung im Wortlaut.

                             «Einer stark steigenden Zahl an Studentinnen und Stu-        rung einer als nachlaufenden Studiengebühr
                             denten an unseren Hochschulen stehen stagnierende            ausgestalteten Hochschulabgabe. Die Absolventen der
                             öffentliche Ausgaben für die tertiäre Bildung gegen-         Hochschulen bezahlen nach Abschluss, respektive nach
                             über. Für die einzelnen Hochschulen hat dies zur Folge,      dem Abbruch ihres Studiums eine Abgabe, deren Höhe
                             dass immer weniger Mittel pro Studierende zur Verfü-         sich nach der Anzahl der absolvierten Semester be-
                             gung stehen. Dies führt zu einem Verteilkampf auf al-        misst. Bei der Hochschulabgabe handelt es sich um
                             len Ebenen der tertiären Bildung. Die einzelnen Akteu-       eine Kausalabgabe und nicht um eine Steuer. Die Zah-
                             re versuchen, ihre finanzielle Ausstattung zu optimieren,    lungspflicht erlischt, wenn die gegenüber der öffentli-
                             dies notfalls zu Lasten der Effizienz und der Effektivität   chen Hand aufgelaufenen Verpflichtungen bezahlt
                             des Bildungssystems. Aus Sicht der Gesellschaft ist eine     sind. Bei der Bemessung der jährlich zu zahlenden
                             hohe Zahl an Studierenden noch keine besondere Qua-          Hochschulabgabe wird auf die direkte Bundessteuer
                             lität. Vielmehr interessiert, ob die eingesetzten Steuer-    abgestellt. Damit entfallen sämtliche zusätzlichen ad-
                             gelder zu einem gesellschaftlichen Mehrwert führen.          ministrativen Aufwendungen bei der Veranlagung der
                             Dies gelingt mit einem Finanzierungssystem, das Quali-       jährlich geschuldeten Hochschulabgabe. Zudem zeich-
                             tät und nicht Quantität belohnt, einen sinnvollen Wett-      net sich die direkte Bundessteuer durch eine ausge-
          AZB 5000 Aarau 1

           CH5000 Aarau 1




                             bewerb zwischen staatlichen und privaten Anbietern           prägte Progression aus. Hochschulabgänger mit einem
             PP/Journal




                             fördert und sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmark-        kleinen Einkommen werden nur mit einer bescheide-
                             tes orientiert. Der Weg dazu führt über die Entflech-        nen jährlichen Zahlungspflicht belastet, dies allerdings
                             tung der Finanzierungsmechanismen und die Einfüh-            über eine entsprechend längere Laufzeit.»

                             36

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AIHK Mitteilungen 04 2012

  • 1. Nr. 4 von 12 April 2012 · 94. Jahrgang Geschäftsstelle Entfelderstrasse 11 5001 Aarau Telefon 062 837 18 18 info@aihk.ch www.aihk.ch · www.ahv-aihk.ch Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt für die Mitglieder der AIHK M I T T E I L U N G E N Ja zur Steuergesetzrevision gemäss Kommissions- vorschlag von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau Mit der Senkung der Tarife für Einkommen und Vermögen wird der Mittelstand Steuern entlastet. Das ist wichtig, um den Aargau als Wohnkanton attraktiv zu halten. Damit die Standortqualität für juristische Personen gut bleibt, werden in einer zweiten Phase die Gewinnsteuersätze reduziert. Die Steuergesetzrevision in der Fassung der Grossratskommission ist massvoll, die Entlastungen treten ge- staffelt von 2014 bis 2016 in Kraft. Sie sind damit für Kanton und Gemeinden verkraftbar. Die Staatsfinanzen sind gesund, ... Das ist erfreulich. Wir erachten es als wichtig, dass alle Staatsebenen solide finanziert sind. Defizit- Die Finanzlage des Kantons und der Mehrzahl der Ge- wirtschaft lehnen wir ab. Wir wollen einen schlan- meinden ist gut. Das zeigen die publizierten Jahresab- ken Staat, nicht aber einen schwachen. Die Ent- schlüsse 2011. Zum neunten Mal in Folge durfte Fi- wicklung der Staatsausgaben muss sich deshalb an nanzdirektor Roland Brogli kürzlich über einen den Aufgaben, an den verfügbaren Mitteln und positiven Rechnungsabschluss mit einem Überschuss damit an der Entwicklung des Volkseinkommens von insgesamt rund 250 Milllionen Franken berichten. orientieren. Volksabstimmungen vom 17. Juni 2012 Der AIHK-Vorstand hat folgende Parolen beschlossen: Parolen AIHK Vorlagen Bund V olksinitiative vom 23. Januar 2009 «Eigene vier Wände dank Bausparen» Ja V olksinitiative vom 11. August 2009 «Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)» Nein Ä nderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Kranken- versicherung (KVG) (Managed Care) Ja Vorlagen Kanton V erfassung des Kantons Aargau (Land- und Waldwirtschaft); Änderung vom 13. Dezember 2011 Ja A argauische Volksinitiative «Für eine sichere Aargauer Kantonalbank» vom 23. Dezember 2009 Nein 29
  • 2. ... aber die Staatsquote steigt stär- Übergang zum jährlichen Ausgleich der kalten Pro- ker als andernorts gression.» Die Einnahmen sprudeln dank stetig steigender Steu- Wie umfangreich soll die Revision ereinnahmen. Allein 2011 nahm der Kanton Aargau sein? 126 Millionen Franken mehr Steuern ein als budege- tiert. Im Hinblick auf die erste Beratung im Grossen Rat baute die zuständige Kommission Volkswirtschaft Die Staatsquote darf aber nicht beliebig weiter stei- und Abgaben (VWA) die vom Regierungsrat vorge- gen. Der Kanton Aargau befindet sich diesbezüglich schlagenen Entlastungsmassnahmen markant aus. nämlich in einer wenig erfreulichen Situation: Das Plenum folgte den meisten dieser Anträge aber nicht. Der Grosse Rat beschloss letzten Herbst Ent- Grafik 1: Entwicklung der Staatsquote 1990 – 2009 lastungsmassnahmen im Umfang von total 215 Mil- (Kanton und Gemeinden) lionen Franken (110,0 Millionen Kantonssteuern und 15% 104,1 Millionen Gemeindesteuern). Die Regierung 10% hatte 175 Millionen Franken beantragt (89,6 Millio- 5% nen bzw. 84,7 Millionen). Der Regierungsrat stimm- 0% te verschiedenen Änderungen des Grossen Rats, die –5% keine oder nur geringfügige zusätzliche Minderein- –10% nahmen bewirken, zu. Eine Erhöhung des Versiche- –15% rungs- und Sparzinsenabzugs (Mindereinnahmen ZH ZG AG BL SG TG LU SO TI ᎉKt. BE VD SZ von je rund 20 Millionen Franken für den Kanton Die Staatsquote hat sich von 1990 bis 2009 in Vergleichskantonen unterschiedlich und die Gemeinden) lehnte er aber ab. Der Grosse entwickelt. Die Spannweite reicht dabei von –13,3 Prozent (Schwyz) bis +12,9 Prozent (Zürich). Das dritthöchste Wachstum weist der Kanton Aargau aus Rat beschloss den Abzug trotzdem. (+5,0 Prozent) Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Finanzen Quelle: Finanzstatistik Eidgenössische Finanzverwaltung (Gesamtausgaben Kanton und Gemeinden), Bundesamt für Statistik (Volkseinkommen bis 2005), BAK Basel Die zweite und entscheidende Beratung im Grossen Economics (Volkseinkommen ab 2005). Rat ist für Mai geplant. Aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds rechnet der Regierungsrat Wieso «schon wieder» eine Steuer- nun mit tieferen Steuererträgen 2012 als in der bis- gesetzrevision? herigen Planung vorgesehen. Er beantragt deshalb, Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen peri- die Steuergesetzrevision inklusive der ersten Tranche odisch überprüft werden, damit die Steuerbelas- der Einkommenssteuertarifentlastung grundsätzlich tung im interkantonalen Vergleich nicht zu gross erst auf 2014 umzusetzen, gefolgt von der zweiten wird. Den Steuerpflichtigen darf nicht mehr Geld Tranche der Einkommenssteuertarifentlastung im entzogen werden als für einen ausgeglichenen Jahr 2015. Auf 2013 treten aufgrund der zwingen- Staatshaushalt notwendig ist. Wie der Regierungs- den Vorgabe des Steuerharmonisierungsgesetzes le- rat in seiner Botschaft zur ersten Lesung ausführt, diglich die neuen Regelungen zu den Mitarbeiterbe- ist seit der letzten Revision, die 2007 und 2009 in teiligungen in Kraft. Der Antrag des Regierungsrats Kraft getreten ist, wieder einiges passiert. Im Aar- für die zweite Beratung hat Mindererträge von 91,8 gau wurden verschiedene parlamentarische Vor- Millionen Franken für den Kanton und 86,8 Millio- stösse überwiesen, in anderen Kantonen Gesetzes- nen für die Gemeinden zur Folge. Diese Mindererträ- revisionen in Aussicht gestellt oder beschlossen: «So ge fallen zu rund zwei Dritteln ab dem Jahr 2014 sind im Zeitraum 2009–2012 in nicht weniger als und zu rund einem Drittel ab 2015 an. zwei Dritteln der Kantone tarifliche Entlastungen beschlossen worden. Die Teilrevision des Steuerge- Der Grosse Rat hatte dem Regierungsrat für die setzes dient der Festigung der bisher guten Positio- zweite Beratung drei Prüfungsaufträge erteilt, dar- nierung des Kantons Aargau. Mit einem Bündel von unter einen zur tariflichen Entlastung für die juristi- steuerlichen Massnahmen sollen gezielte Entlastun- schen Personen. Dem steht der Regierungsrat grund- gen erfolgen: Entlastung der Einkommensbesteue- sätzlich skeptisch gegenüber (Begründungen: der rung des Mittelstands und – in etwas geringerem finanzpolitische Spielraum, die heute ausreichende Ausmass – auch für die höheren Einkommen, Re- Positionierung im interkantonalen Steuerwettbe- duktion der Vermögenssteuer, Erhöhung des Kin- werb und die in Aussicht stehenden, zurzeit aber derabzugs und des Kinderbetreuungskostenabzugs, noch nicht konkretisierten Massnahmen im Zusam- 30
  • 3. menhang mit dem EU-Steuerstreit). Der Regierungs- telfeld abzurutschen. Der aktuelle Rang 13 (–2) ist rat sieht zwar eine Entlastung der juristischen Perso- für eine hohe Standortqualität ungenügend. nen vor. Diese soll jedoch frühestens 2016, in zwei Etappen und nur bei Erfüllung verschiedener Voraus- Die Kommission VWA schlägt wie der Regierungsrat setzungen umgesetzt werden. eine Entlastung beim Gewinnsteuertarif vor: Reduk- tion der oberen Tarifstufe von 9 auf 8,5 Prozent, Re- duktion der unteren Tarifstufe von 6 auf 5,5 Prozent Die AIHK ünterstützt die Vorschläge sowie Erhöhung des Sockelbetrags von 150’000 auf der Kommission VWA vollumfäng- 250’000 Franken (Mindereinnahmen beim Kanton lich von 27,0 Millionen Franken, bei den Gemeinden von Mit der laufenden Steuergesetzrevision soll schwer- 11,8 Millionen). Der Gesamtumfang ist damit der gewichtig der Mittelstand entlastet werden. Der gleiche wie vom Regierungsrat vorgeschlagen. Die Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handels- Umsetzung soll aber 2016 in einem Schritt und ohne kammer unterstützt dieses Vorhaben gemeinsam zusätzliche Bedingungen erfolgen. mit dem Aargauischen Gewerbeverband. Die im gleichen Paket vorgesehene Entlastung für juristi- Wir unterstützen die Senkung der Gewinnsteuerbe- sche Personen ist notwendig und verkraftbar. Wir lastung um insgesamt knapp 40 Millionen Franken, tragen deshalb die von der zuständigen Grossrats- wie das die Kommission vorschlägt. Mit Blick auf die kommission im Hinblick auf die zweite Lesung mit Unsicherheiten bezüglich wirtschaftlicher Entwick- grosser Mehrheit gefällten Beschlüsse vollumfäng- lung ist sie aus unserer Sicht angemessen. lich mit. Wir freuen uns, wenn der Regierungsrat mit der Zu- stimmung zu den Kommissionsbeschlüssen den Tat- Sinnvolle Entlastung des Mittel- beweis dafür antritt, dass ihm die Steigerung der standes Standortqualität wichtig ist. Nachdem in früheren Steuergesetzrevisionen tiefe und hohe Einkommen entlastet wurden, ist die Rei- Verkraftbare Mindereinnahmen für he nun am Mittelstand. Mit der Senkung der Tarife Kanton und Gemeinden für Einkommens- und Vermögenssteuern ab 2014/2015 (wie vom Regierungsrat vorgeschlagen Dass die vorgesehenen Entlastungsmassnahmen fi- und von der Kommission VWA gutgeheissen) wird nanzpolitisch vertretbar sind, zeigen die Steuereingän- ein zweckmässiger Weg beschritten. Insgesamt be- ge und Jahresabschlüsse von Kanton und Gemeinden trägt die Entlastung für den Mittelstand gut 90 Milli- deutlich. Die Revision führt zu einer verkraftbaren Ab- onen Franken auf kantonaler und knapp 90 Millio- schwächung des Wachstums der Steuereinnahmen. nen auf Gemeindeebene. Dies ist angemessen, Die Erfahrung zeigt ja, dass bei einer dynamischen Be- ebenso wie der Verzicht auf die Erhöhung des Versi- trachtung der Staat nach Steuergesetzrevisionen nicht cherungs- und Sparzinsenabzugs. Diese «Giesskan- weniger einnimmt, sondern mehr. nenlösung» brächte eine für den Einzelnen kaum spürbare Entlastung, führt aber bei Kanton und Ge- Dies anerkannte im Grundsatz auch der Regierungs- meinden zu markanten Mindereinnahmen. rat, der in seiner Botschaft zur ersten Lesung der Re- vision schreibt: «Wird die Revision wie vorgesehen umgesetzt, so ergeben sich bei dynamischer Be- Notwendige Massnahmen für die trachtungsweise im Durchschnitt über die Jahre juristischen Personen Steuermindererträge von rund 90 Millionen Franken Die umliegenden Kantone sind seit der letzten Steu- für den Kanton und von rund 85 Millionen Franken ergesetzrevision nicht untätig geblieben. Damit wir für die Gemeinden. Diese Steuermindereinnahmen uns im Steuerwettbewerb behaupten können, müs- sind verkraftbar. In den nächsten Jahren werden die sen wir unsere Steuerbelastung periodisch überprü- konjunkturell begründeten zusätzlichen Steuerein- fen und wo nötig anpassen. Der eben erschienene nahmen die zusätzlichen Ausgaben und die Steuer- Zürcher Steuerbelastungsmonitor zeigt, dass der mindererträge aus der Steuergesetzrevision auffan- Aargau im interkantonalen Vergleich zurückfällt. Wir gen.» Das Gleiche gilt nach unserer Auffassung auch können es uns aber nicht leisten, bei der steuerlichen für das von der Kommission VWA vorgeschlagene Belastung der juristischen Personen ins hintere Mit- Gesamtpaket. 31
  • 4. Mit Bausparen zu Wohneigentum für alle von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau Volksabstimmung Rund 45 Prozent der Abstimmenden sagten am 11. März ja zum Bausparen. Dies vom 17. Juni 2012 zeigt, dass Wohneigentum ein grosses Bedürfnis in der Bevölkerung ist. Am 17. Juni wird das Stimmvolk erneut zur Urne gebeten, um zum Bausparen Stellung zu nehmen. Im Gegensatz zur ersten Vorlage, ist die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» moderater und berücksichtigt zudem das Steuerhar- monisierungsgesetz. Die AIHK sagt deshalb ja zu Bausparen und zur Initiative. Im Kanton Basel-Landschaft kann die Bevölkerung günstigte Bausparen als sinnvoll. Dass das die kanto- bereits seit über zwanzig Jahren steuerbegünstigt für nalen Finanzdirektoren anders sehen, liegt auf der das Eigenheim sparen. Der Erfolg gibt dem Kanton Hand. Diese bekämpften bereits die erste Bauspar- Recht. Seit der Einführung des Bausparens hat sich Initiative der schweizerischen Gesellschaft zur Förde- die Wohneigentümerquote von 37 Prozent auf 42 rung des Bausparens (SGFB) «Für ein steuerlich be- Prozent erhöht. Dies ist eine beeindruckende Steige- günstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst rung. Vergleicht man diesen Wert jedoch mit dem genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung Ausland, erscheint die basel-landschaftliche Quote von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmass- immer noch sehr bescheiden. Im Ausland leben zum nahmen». Die Vorlage wurde im März zwar vom Teil über 70 Prozent der Einwohner in ihrem eigenen Stimmvolk abgelehnt, aber immerhin unterstützten Haus oder ihrer eigenen Wohnung (siehe Grafik). rund 45 Prozent der Stimmenden das Anliegen. Aus diesem Grund hat der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) 2009 die Volksinitiative «Eigene vier Abzug von max. 10’000 Franken Wände dank Bausparen» lanciert. Ziel der Initiative ist es, namentlich Jungen und mittelständischen Fa- Die vom HEV eingereichte Initiative kommt schlanker milien zu ihrem Traum vom Eigenheim zu verhelfen. daher, als die erste Bauspar-Initiative. Konkret sieht sie vor, dass jede in der Schweiz wohnhafte steuer- Gemäss einer Studie sind 65 Prozent der Einwohner pflichtige Person für den erstmaligen entgeltlichen in der Schweiz der Meinung, dass der Bund und die Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigen- Kantone zur Wohneigentumsförderung durchaus tum in der Schweiz demnach Spargelder in der Höhe Steuereinbussen in Kauf nehmen sollten und ein von höchstens 10’000 Franken jährlich von den steu- Grossteil der Bevölkerung erachtet das steuerlich be- erbaren Einkünften abziehen könnte (Ehepaare dop- Grafik 2: Mit Bausparen zu Wohneigentum für alle 100 95 94 97 95 95 93 90 84 82 79 79 79 80 74 74 75 73 74 68 70 69 70 66 63 60 58 56 54 55 53 50 43 40 39 30 20 10 0 Schweiz Österreich Belgien Bulgarien Zypern Tschechische Republik Dänemark Estland Finland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italien Lettland Litauen Luxembourg Malta Niederlande Polen Portugal Rumänien Slowakei Slowenien Spanien Schweden Grossbritannien Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen 32
  • 5. pelter Betrag). Der Abzug könnte während höchs- scher Wirksamkeit höchst fragwürdig. Zudem würde tens zehn Jahren geltend gemacht werden. sie das Steuersystem massiv verkomplizieren. Der Ständerat beschloss deshalb, dass seine Kommission Während der Bauspardauer wären das Sparkapital für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einen indirek- sowie die daraus resultierenden Zinserträge von der ten Gegenvorschlag ausarbeiten solle. Während der Vermögens- und der Einkommenssteuer befreit. Nationalrat mit dem vorgelegten Gegenvorschlag Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer würde die einverstanden war und ihm in der Schlussabstim- Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, wie die mung der Sommersession 2011 zustimmte, lehnte Mittel für den Erwerb von dauernd selbstgenutztem der Ständerat diesen mit 22 zu 17 Simmen (bei Wohneigentum eingesetzt würden. 3 Enthaltungen) knapp ab. Im Gegensatz zur Bauspar-Initiative des SGFB wäre Eine Gesetzesänderung war somit vom Tisch. Was die Einführung des Bausparens auf Ebene Bund und übrig blieb, waren die beiden Volksinitiativen des Kantone zwingend, dagegen würden keine zusätzli- HEV und der SGFB und die Frage nach einer Abstim- chen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen mungsempfehlung dazu. Weil sich die beiden Räte unterstützt. Ausserdem ist der vorgesehene maxima- erneut nicht einigen konnten, wurde eine Eini- le Abzug bei der HEV-Initiative geringer. gungskonferenz notwendig. In dieser wurde ein Kompromiss gefunden und die SGFB-Initiative zur Ablehnung, die HEV-Initiative hingegen zur Annah- Parlament für Bausparen und Initi- me empfohlen. Während der Ständerat diesem Vor- ative schlag zustimmte, konnte der Nationalrat den Ent- Vom neuen Abzug will der Bundesrat aber nichts scheid nicht mittragen, so dass trotz grundsätzlicher wissen. Er sieht im steuerlich privilegierten Bauspa- Zustimmung für die Bauspar-Initiative des HEV in ren weder ein effektives noch ein effizientes Mittel beiden Kammern, das Parlament keine Empfehlung zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. zu der Volksinitiative abgibt. Mit den Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der be- ruflichen und der gebundenen Vorsorge bestünden AIHK sagt ja zum Bausparen bereits wirksame Instrumente für dessen Förderung. Vielmehr habe das Bausparen negative volkswirt- Aus Sicht der AIHK verfolgt die Volksinitiative «Eige- schaftliche Auswirkungen und verkompliziere das ne vier Wände dank Bausparen» ein berechtigtes geltende Steuerrecht. Der Bundesrat lehnte die und sinnvolles Ziel. Umfragen ergaben, dass sich fast Volksinitiative deshalb ohne Gegenvorschlag ab. drei Viertel der Schweizer Bevölkerung Wohneigen- tum wünscht. Ausserdem weist die Schweiz im inter- In den Eidgenössischen Räten hegte ein grosser Teil nationalen Vergleich eine tiefe Wohneigentumsquo- der Parlamentarier dagegen Sympathie für die Vorla- te von rund 39 Prozent auf (Schätzung des ge. Insbesondere im bürgerlichen Lager des Natio- Bundesamts für Wohnungswesen). Im Ausland liegt nalrates stiess die Initiative auf eine breite Zustim- die Quote dagegen teils bei über 70 Prozent (siehe mung. Das Bausparen sei ein effizientes Mittel zur Grafik 2). Wohneigentumsförderung, widersprach der Natio- nalrat dem Bundesrat. Durch die Initiative solle ein Die langjährigen Erfahrungen aus dem Kanton Ba- Beitrag geleistet werden, um die tiefe Eigentumsquo- sel-Landschaft zeigen, dass steuerlich begünstigtes te in der Schweiz massiv zu erhöhen. Namentlich Bausparen durchaus ein effizientes Mittel zur Erleich- auch jungen Familien soll geholfen werden, den terung des Eigenheimerwerbs ist. Die Wohneigen- Traum eines Eigenheims zu verwirklichen. Der Natio- tumsquote konnte merklich gesteigert werden. nalrat beschloss deshalb mit 121 zu 61 die Initiative Durch die Steuereinsparungen entsteht zudem ein Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Anreiz, langfristig Kapital anzusparen. Innerhalb von 10 Jahren ist es auch möglich, die benötigten Eigen- Auch im Ständerat wurde mehrheitlich die Auffas- mittel anzusparen. sung vertreten, dass hinsichtlich der Einführung des Bausparens Handlungsbedarf bestehe. Jedoch wur- Dass Bausparen keineswegs nur für Reiche ist, belegen de das durch die Initiative zur Diskussion gestellte zudem die Zahlen der Steuerverwaltung des Kantons Bausparmodell als problematisch erachtet. Die Vorla- Basel-Landschaft. Das durchschnittliche Einkommen ge sei betreffend Rechtsgleichheit sowie sozialpoliti- der Bausparer liegt bei 56’000 Franken. Der steuerli- 33
  • 6. che Anreiz hilft somit vor allem jungen Mieterinnen schaft auswirken und zu mehr Arbeitsplätzen führen und Mietern mit mittlerem Einkommen ein Eigenheim wird. Dies wiederum wird auch zu mehr Steuereinnah- zu kaufen. Einkommensstarke Personen dagegen ha- men führen und so die durch den Bausparabzug erlit- ben kaum Probleme, Wohneigentum zu erwerben. tenen Steuerausfälle mehr als wett machen. Die WAK-S hat berechnet, dass die Initiative zu jährli- Schlussendlich geht die Initiative «Eigene vier chen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer Wände dank Bausparen» weniger weit als die von 36 Millionen Franken und bei den kantonalen Ein- Bauspar-Initiative der SGFB und berücksichtigt kommenssteuern von insgesamt rund 96 Millionen durch die zwingende Einführung in allen Kanto- Franken führen könnte. Wir erachten dies als verkraft- nen das Steuerharmonisierungsgesetz. Aus all die- bar, denn das Bausparen hat eine äusserst positive sen Gründen hat sich der Vorstand der AIHK an Auswirkung auf die Volkswirtschaft. Durch das Bau- seiner letzten Vorstandssitzung einstimmig für die sparen werden nämlich vermehrt Investitionen im Volksinitiative ausgesprochen. Ja zu Wohneigen- Bausektor getätigt, was sich positiv auf die Bauwirt- tum für alle! Die AIHK unterstützt die Managed-Care-Vorlage von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau Volksabstimmung Am 17. Juni 2012 wird das Stimmvolk über die Managed-Care-Vorlage abstim- vom 17. Juni 2012 men. Mit dieser Vorlage soll das Krankenversicherungsgesetz der fortschrei- tenden Spezialisierung innerhalb der Medizin angepasst werden. Die Speziali- sierung darf sich nicht nur als Kostentreiber erweisen; sie muss vielmehr auch Effizienzgewinne ermöglichen. Dafür bedarf es neuer Strukturen. Die AIHK empfiehlt, die Manged-Care-Vorlage anzunehmen. Am 30. September 2011 hat das Eidgenössische Par- Die Schweiz hatte bei der Institutionalisierung von Ver- lament einen Kompromiss gefunden: Es hat nach sorgungsnetzen einst eine Pionierrolle eingenommen. fast siebenjähriger Beratung die Managed-Care-Vor- Es hat sich aber gezeigt, dass die von den Krankenver- lage verabschiedet. Mit dieser Teilrevision des Bun- sicherern initiierten Einrichtungen wie das Hausarzt- desgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) modell bei den Krankenversicherten nicht so gefragt sollen vor allem die Qualität und die Effizienz im Ge- sind, wie man es sich ursprünglich erhofft hatte. sundheitswesen verbessert werden. Wie funktionieren Integrierte Ver- Das Ziel, die Qualität und die Effizienz im Gesund- sorgungsnetze? heitswesen zu verbessern, soll über eine bessere Zu- sammenarbeit und Koordination der Leistungser- Die Integrierten Versorgungsnetze, welche die Ma- bringer erreicht werden. naged-Care-Vorlage vorsieht, sollen folgendermas- sen funktionieren: Die Verbesserung der Zusammenarbeit und Koor- dination der Leistungserbringer sollen so genann- Verschiedene Leistungserbringer (mehrere Hausärz- te Integrierte Versorgungsnetze gewährleisten: te, spezialisierte Ärzte, Chiropraktiker, Physiothera- Verschiedene Leistungserbringer sollen nicht mehr peuten, Hebammen usw.) schliessen sich zu einem als Einzelkämpfer, sondern im Verbund – inner- Integrierten Versorgungsnetz zusammen. Ein Integ- halb Integrierter Versorgungsnetze – tätig werden. riertes Versorgungsnetz muss in der Lage sein, alle Eine zentrale Rolle soll dabei dem Hausarzt Leistungen, die von der obligatorischen Kranken- zukommen, der seine Patienten während des ge- pflegeversicherung gedeckt sind, zu erbringen. Der samten Heilungsprozesses eng begleiten soll, der Zusammenschluss zu einem Integrierten Versor- namentlich die Überweisung an Spezialisten vor- gungsnetz kann zum Beispiel durch Gründung ei- nehmen soll. ner Gesellschaft erfolgen. Das Integrierte Versor- 34
  • 7. gungsnetz muss von den Krankenversicherern cherungsprämien und von einer geringeren Kosten- unabhängig sein. Krankenversicherer dürfen keine beteiligung (Franchise und Selbstbehalt) profitieren. eigenen Versorgungsnetze mehr führen. Der Hausarzt als Schlüsselfigur Krankenversicherer schliesst mit dem Integrier- Ein ten Versorgungsnetz einen Vertrag ab. Im Vertrag Krankenversicherte, die sich in ein Integriertes Versor- zwischen dem Krankenversicherer und dem Integ- gungsnetz begeben möchten, werden ihren Hausarzt rierten Versorgungsnetz wird etwa die Vergütung in der Regel nicht wechseln müssen. Hausärzte sollen der Leistungen geregelt, die innerhalb des Integ- nämlich verpflichtet sein, sich mit anderen Leistungser- rierten Versorgungsnetzes erbracht werden. bringern zu einem Integrierten Versorgungsnetz zu- sammenzuschliessen, um es ihren Patienten zu ermög- Ein Integriertes Versorgungsnetz kann mit mehre- lichen, sich in ein Integriertes Versorgungsnetz zu ren Krankenversicherern einen Vertrag abschlies- begeben und dadurch finanzielle Vorteile zu erzielen. sen. Einem Krankenversicherer steht es allerdings frei, mit einem Integrierten Versorgungsnetz einen Krankenversicherte, die ihren Hausarzt beibehalten Vertrag abzuschliessen oder nicht. Insofern wird möchten, werden aber allenfalls gezwungen sein, der bestehende Kontrahierungszwang der Kran- ihren Krankenversicherer zu wechseln. Um Kranken- kenversicherer gelockert. versicherern einen Anreiz zu geben, möglichst viele Verträge mit Integrierten Versorgungsnetzen abzu- Krankenversicherte können zwischen verschiedenen schliessen, soll aber der so genannte Risikoausgleich Versicherungsformen auswählen. Sie können das so verfeinert werden: Bei der Berechnung der unter den genannte Standardmodell beibehalten. Sofern ihr Krankenversicherern erfolgenden Zahlungen, wel- Krankenversicherer einen Vertrag mit einem Integ- che die Unterschiede in der Struktur des Versicher- rierten Versorgungsnetz abgeschlossen hat, können tenkollektivs ausgleichen sollen, soll neu auch die sie sich aber auch dafür entscheiden, sich in ein Inte- Morbidität des Versichertenkollektivs berücksichtigt griertes Versorgungsnetz zu begeben. Hat sich ein werden. Damit wird es für die Krankenversicherer Krankenversicherter für dieses Modell entschieden, wichtig, sich für die – am erfolgversprechendsten in- so muss er sich im Krankheitsfall – abgesehen von nerhalb eines Integrierten Versorgungsnetzes erfol- Notfällen – über alle Stadien der Behandlung hinweg gende – Behandlung von schwer und chronisch von Leistungserbringern behandeln lassen, die sein kranken Krankenversicherten einzusetzen. Integriertes Versorgungsnetz bilden. In der Regel ist eine Überweisung vom Hausarzt an einen Spezialis- Was die Managed-Care-Vorlage ten erforderlich, bevor eine Behandlung durch einen Spezialisten erfolgen kann. Beispielsweise Vorsorge- sonst noch vorsieht untersuchungen beim Frauenarzt können aber wei- Ausser der Einführung der Integrierten Versorgungs- terhin auch ohne Überweisung erfolgen. netze sieht die Managed-Care-Vorlage folgende Neuerung vor: Nach dem geltenden KVG müssen Bei der Leistungserbringung trägt das Integrierte sich Krankenversicherte an den Kosten von Leistun- Versorgungsnetz zwingend eine Budgetmitverant- gen bei Mutterschaft (inkl. Schwangerschaft) nicht wortung. Im Vertrag zwischen dem Krankenversi- beteiligen. Nach der Gerichtspraxis gilt dies jedoch cherer und dem Integrierten Versorgungsnetz wird insbesondere dann nicht, wenn Leistungen auf ein Budget ausgehandelt. Seine Höhe richtet sich Grund von Schwangerschaftskomplikationen erfor- nach dem Risikoprofil der Krankenversicherten, die derlich werden. Die Managed-Care-Vorlage sieht sich in das Integrierte Versorgungsnetz begeben demgegenüber vor, dass neu bei sämtlichen Leistun- haben. Was Budgetmitverantwortung im Einzel- gen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung der nen bedeutet, ist im Vertrag zwischen dem Kran- Krankenversicherten erfolgen muss. kenversicherer und dem Integrierten Versorgungs- netz zu regeln. Krankenversicherte müssen aber im Gespaltene Ärzteschaft Falle einer Budgetüberschreitung keine Rationie- rung der Behandlung befürchten. Gegen die Managed-Care-Vorlage ist von Seiten der Ärzteschaft das Referendum ergriffen worden. Da- Ein Krankenversicherter, der sich in ein Integriertes bei wurden vor allem folgende Argumente ins Spiel Versorgungsnetz begibt, kann von tieferen Versi- gebracht: 35
  • 8. Die Managed-Care-Vorlage schränke die freie Dringend erforderliche Steigerung Arztwahl ein. der Effizienz im Gesundheitswesen Integrierte Versorgungsnetze führten zur Zementie- Aus der Sicht der Aargauischen Industrie- und Han- rung der Strukturen und erschwerten dadurch (jün- delskammer (AIHK) sind die Bedenken der Ärzteschaft geren) Ärzten die Eröffnung einer eigenen Praxis. zum Teil durchaus nachvollziehbar. Die dringend erfor- derliche Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen Die Lockerung des bestehenden Kontrahierungs- erfordert jedoch gewisse Einschnitte. Diese können zwangs der Krankenversicherer vergrössere die aber nur dort erfolgen, wo die Kosten entstehen. Macht der Krankenversicherer. Im Vordergrund muss allerdings stets das Patienten- Die Budgetmitverantwortung der Integrierten Ver- wohl stehen. Die Managed-Care-Vorlage schränkt je- sorgungsnetze belaste das Verhältnis zwischen doch namentlich die freie Wahl des Hausarztes, dem Arzt und Patient und könne zu Konflikten inner- neu eine Schlüsselrolle zukommt, in keiner Weise ein. halb eines Integrierten Versorgungsnetzes führen. Im Übrigen wird es Krankenversicherten freigestellt sein, sich in ein Integriertes Versorgungsnetz zu bege- Die Ärzteschaft ist allerdings gespalten. So befür- ben. Wenn sie sich in ein Integriertes Versorgungsnetz wortet der Verband der Hausärzte, die Schweizeri- begeben, erzielen sie finanzielle Vorteile. Wenn sie sche Gesellschaft für Allgemeinmedizin, die Mana- sich dagegen entscheiden, bleibt alles beim Alten. ged-Care-Vorlage. Von einer problematischen Ökonomisierung des Ge- sundheitswesens kann deshalb keine Rede sein. Unterstützung haben die Referendumsführer von Teilen der Linken erhalten. Befürchtet wird vor allem Die AIHK empfiehlt, die Managed-Care-Vorlage an- die Einführung einer Zweiklassenmedizin. zunehmen. Wie könnten Hochschulen auch finanziert werden? Für Sie gelesen AIHK Dr. Kurt Weigelt, Direktor der IHK St. Gallen-Appenzell, hat unter dem Titel «Erst studieren, dann zahlen» ein interessantes Modell zur künftigen Hochschulfinanzierung skizziert (IHKSchrif- tenreihe Nr. 34, Oktober 2011). Er schlägt vor, mittels nachlaufenden Studiengebühren mehr Markt bei der Hochschulfinanzierung zu schaffen. Es lohnt sich, dieses Finanzierungsmodell genauer an- zuschauen. Sie finden nachstehend seine Zusammenfassung im Wortlaut. «Einer stark steigenden Zahl an Studentinnen und Stu- rung einer als nachlaufenden Studiengebühr denten an unseren Hochschulen stehen stagnierende ausgestalteten Hochschulabgabe. Die Absolventen der öffentliche Ausgaben für die tertiäre Bildung gegen- Hochschulen bezahlen nach Abschluss, respektive nach über. Für die einzelnen Hochschulen hat dies zur Folge, dem Abbruch ihres Studiums eine Abgabe, deren Höhe dass immer weniger Mittel pro Studierende zur Verfü- sich nach der Anzahl der absolvierten Semester be- gung stehen. Dies führt zu einem Verteilkampf auf al- misst. Bei der Hochschulabgabe handelt es sich um len Ebenen der tertiären Bildung. Die einzelnen Akteu- eine Kausalabgabe und nicht um eine Steuer. Die Zah- re versuchen, ihre finanzielle Ausstattung zu optimieren, lungspflicht erlischt, wenn die gegenüber der öffentli- dies notfalls zu Lasten der Effizienz und der Effektivität chen Hand aufgelaufenen Verpflichtungen bezahlt des Bildungssystems. Aus Sicht der Gesellschaft ist eine sind. Bei der Bemessung der jährlich zu zahlenden hohe Zahl an Studierenden noch keine besondere Qua- Hochschulabgabe wird auf die direkte Bundessteuer lität. Vielmehr interessiert, ob die eingesetzten Steuer- abgestellt. Damit entfallen sämtliche zusätzlichen ad- gelder zu einem gesellschaftlichen Mehrwert führen. ministrativen Aufwendungen bei der Veranlagung der Dies gelingt mit einem Finanzierungssystem, das Quali- jährlich geschuldeten Hochschulabgabe. Zudem zeich- tät und nicht Quantität belohnt, einen sinnvollen Wett- net sich die direkte Bundessteuer durch eine ausge- AZB 5000 Aarau 1 CH5000 Aarau 1 bewerb zwischen staatlichen und privaten Anbietern prägte Progression aus. Hochschulabgänger mit einem PP/Journal fördert und sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmark- kleinen Einkommen werden nur mit einer bescheide- tes orientiert. Der Weg dazu führt über die Entflech- nen jährlichen Zahlungspflicht belastet, dies allerdings tung der Finanzierungsmechanismen und die Einfüh- über eine entsprechend längere Laufzeit.» 36