1. Nr. 4 von 12
April 2012 · 94. Jahrgang
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Wirtschaftspolitisches Mitteilungsblatt
für die Mitglieder der AIHK
M I T T E I L U N G E N
Ja zur Steuergesetzrevision gemäss Kommissions-
vorschlag
von Peter Lüscher, lic. iur., AIHK-Geschäftsleiter, Aarau
Mit der Senkung der Tarife für Einkommen und Vermögen wird der Mittelstand Steuern
entlastet. Das ist wichtig, um den Aargau als Wohnkanton attraktiv zu halten.
Damit die Standortqualität für juristische Personen gut bleibt, werden in einer
zweiten Phase die Gewinnsteuersätze reduziert. Die Steuergesetzrevision in
der Fassung der Grossratskommission ist massvoll, die Entlastungen treten ge-
staffelt von 2014 bis 2016 in Kraft. Sie sind damit für Kanton und Gemeinden
verkraftbar.
Die Staatsfinanzen sind gesund, ... Das ist erfreulich. Wir erachten es als wichtig, dass
alle Staatsebenen solide finanziert sind. Defizit-
Die Finanzlage des Kantons und der Mehrzahl der Ge- wirtschaft lehnen wir ab. Wir wollen einen schlan-
meinden ist gut. Das zeigen die publizierten Jahresab- ken Staat, nicht aber einen schwachen. Die Ent-
schlüsse 2011. Zum neunten Mal in Folge durfte Fi- wicklung der Staatsausgaben muss sich deshalb an
nanzdirektor Roland Brogli kürzlich über einen den Aufgaben, an den verfügbaren Mitteln und
positiven Rechnungsabschluss mit einem Überschuss damit an der Entwicklung des Volkseinkommens
von insgesamt rund 250 Milllionen Franken berichten. orientieren.
Volksabstimmungen vom 17. Juni 2012
Der AIHK-Vorstand hat folgende Parolen beschlossen: Parolen
AIHK
Vorlagen Bund
V
olksinitiative vom 23. Januar 2009 «Eigene vier Wände dank Bausparen» Ja
V
olksinitiative vom 11. August 2009 «Für die Stärkung der Volksrechte in der
Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)»
Nein
Ä
nderung vom 30. September 2011 des Bundesgesetzes über die Kranken-
versicherung (KVG) (Managed Care)
Ja
Vorlagen Kanton
V
erfassung des Kantons Aargau (Land- und Waldwirtschaft); Änderung vom
13. Dezember 2011
Ja
A
argauische Volksinitiative «Für eine sichere Aargauer Kantonalbank»
vom 23. Dezember 2009
Nein
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2. ... aber die Staatsquote steigt stär- Übergang zum jährlichen Ausgleich der kalten Pro-
ker als andernorts gression.»
Die Einnahmen sprudeln dank stetig steigender Steu-
Wie umfangreich soll die Revision
ereinnahmen. Allein 2011 nahm der Kanton Aargau
sein?
126 Millionen Franken mehr Steuern ein als budege-
tiert. Im Hinblick auf die erste Beratung im Grossen Rat
baute die zuständige Kommission Volkswirtschaft
Die Staatsquote darf aber nicht beliebig weiter stei- und Abgaben (VWA) die vom Regierungsrat vorge-
gen. Der Kanton Aargau befindet sich diesbezüglich schlagenen Entlastungsmassnahmen markant aus.
nämlich in einer wenig erfreulichen Situation: Das Plenum folgte den meisten dieser Anträge aber
nicht. Der Grosse Rat beschloss letzten Herbst Ent-
Grafik 1: Entwicklung der Staatsquote 1990 – 2009
lastungsmassnahmen im Umfang von total 215 Mil-
(Kanton und Gemeinden)
lionen Franken (110,0 Millionen Kantonssteuern und
15%
104,1 Millionen Gemeindesteuern). Die Regierung
10%
hatte 175 Millionen Franken beantragt (89,6 Millio-
5%
nen bzw. 84,7 Millionen). Der Regierungsrat stimm-
0% te verschiedenen Änderungen des Grossen Rats, die
–5% keine oder nur geringfügige zusätzliche Minderein-
–10% nahmen bewirken, zu. Eine Erhöhung des Versiche-
–15%
rungs- und Sparzinsenabzugs (Mindereinnahmen
ZH ZG AG BL SG TG LU SO TI ᎉKt. BE VD SZ von je rund 20 Millionen Franken für den Kanton
Die Staatsquote hat sich von 1990 bis 2009 in Vergleichskantonen unterschiedlich und die Gemeinden) lehnte er aber ab. Der Grosse
entwickelt. Die Spannweite reicht dabei von –13,3 Prozent (Schwyz) bis
+12,9 Prozent (Zürich). Das dritthöchste Wachstum weist der Kanton Aargau aus Rat beschloss den Abzug trotzdem.
(+5,0 Prozent)
Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Finanzen
Quelle: Finanzstatistik Eidgenössische Finanzverwaltung (Gesamtausgaben Kanton
und Gemeinden), Bundesamt für Statistik (Volkseinkommen bis 2005), BAK Basel Die zweite und entscheidende Beratung im Grossen
Economics (Volkseinkommen ab 2005).
Rat ist für Mai geplant. Aufgrund des schwierigen
wirtschaftlichen Umfelds rechnet der Regierungsrat
Wieso «schon wieder» eine Steuer-
nun mit tieferen Steuererträgen 2012 als in der bis-
gesetzrevision?
herigen Planung vorgesehen. Er beantragt deshalb,
Die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen peri- die Steuergesetzrevision inklusive der ersten Tranche
odisch überprüft werden, damit die Steuerbelas- der Einkommenssteuertarifentlastung grundsätzlich
tung im interkantonalen Vergleich nicht zu gross erst auf 2014 umzusetzen, gefolgt von der zweiten
wird. Den Steuerpflichtigen darf nicht mehr Geld Tranche der Einkommenssteuertarifentlastung im
entzogen werden als für einen ausgeglichenen Jahr 2015. Auf 2013 treten aufgrund der zwingen-
Staatshaushalt notwendig ist. Wie der Regierungs- den Vorgabe des Steuerharmonisierungsgesetzes le-
rat in seiner Botschaft zur ersten Lesung ausführt, diglich die neuen Regelungen zu den Mitarbeiterbe-
ist seit der letzten Revision, die 2007 und 2009 in teiligungen in Kraft. Der Antrag des Regierungsrats
Kraft getreten ist, wieder einiges passiert. Im Aar- für die zweite Beratung hat Mindererträge von 91,8
gau wurden verschiedene parlamentarische Vor- Millionen Franken für den Kanton und 86,8 Millio-
stösse überwiesen, in anderen Kantonen Gesetzes- nen für die Gemeinden zur Folge. Diese Mindererträ-
revisionen in Aussicht gestellt oder beschlossen: «So ge fallen zu rund zwei Dritteln ab dem Jahr 2014
sind im Zeitraum 2009–2012 in nicht weniger als und zu rund einem Drittel ab 2015 an.
zwei Dritteln der Kantone tarifliche Entlastungen
beschlossen worden. Die Teilrevision des Steuerge- Der Grosse Rat hatte dem Regierungsrat für die
setzes dient der Festigung der bisher guten Positio- zweite Beratung drei Prüfungsaufträge erteilt, dar-
nierung des Kantons Aargau. Mit einem Bündel von unter einen zur tariflichen Entlastung für die juristi-
steuerlichen Massnahmen sollen gezielte Entlastun- schen Personen. Dem steht der Regierungsrat grund-
gen erfolgen: Entlastung der Einkommensbesteue- sätzlich skeptisch gegenüber (Begründungen: der
rung des Mittelstands und – in etwas geringerem finanzpolitische Spielraum, die heute ausreichende
Ausmass – auch für die höheren Einkommen, Re- Positionierung im interkantonalen Steuerwettbe-
duktion der Vermögenssteuer, Erhöhung des Kin- werb und die in Aussicht stehenden, zurzeit aber
derabzugs und des Kinderbetreuungskostenabzugs, noch nicht konkretisierten Massnahmen im Zusam-
30
3. menhang mit dem EU-Steuerstreit). Der Regierungs- telfeld abzurutschen. Der aktuelle Rang 13 (–2) ist
rat sieht zwar eine Entlastung der juristischen Perso- für eine hohe Standortqualität ungenügend.
nen vor. Diese soll jedoch frühestens 2016, in zwei
Etappen und nur bei Erfüllung verschiedener Voraus- Die Kommission VWA schlägt wie der Regierungsrat
setzungen umgesetzt werden. eine Entlastung beim Gewinnsteuertarif vor: Reduk-
tion der oberen Tarifstufe von 9 auf 8,5 Prozent, Re-
duktion der unteren Tarifstufe von 6 auf 5,5 Prozent
Die AIHK ünterstützt die Vorschläge
sowie Erhöhung des Sockelbetrags von 150’000 auf
der Kommission VWA vollumfäng-
250’000 Franken (Mindereinnahmen beim Kanton
lich
von 27,0 Millionen Franken, bei den Gemeinden von
Mit der laufenden Steuergesetzrevision soll schwer- 11,8 Millionen). Der Gesamtumfang ist damit der
gewichtig der Mittelstand entlastet werden. Der gleiche wie vom Regierungsrat vorgeschlagen. Die
Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handels- Umsetzung soll aber 2016 in einem Schritt und ohne
kammer unterstützt dieses Vorhaben gemeinsam zusätzliche Bedingungen erfolgen.
mit dem Aargauischen Gewerbeverband. Die im
gleichen Paket vorgesehene Entlastung für juristi- Wir unterstützen die Senkung der Gewinnsteuerbe-
sche Personen ist notwendig und verkraftbar. Wir lastung um insgesamt knapp 40 Millionen Franken,
tragen deshalb die von der zuständigen Grossrats- wie das die Kommission vorschlägt. Mit Blick auf die
kommission im Hinblick auf die zweite Lesung mit Unsicherheiten bezüglich wirtschaftlicher Entwick-
grosser Mehrheit gefällten Beschlüsse vollumfäng- lung ist sie aus unserer Sicht angemessen.
lich mit.
Wir freuen uns, wenn der Regierungsrat mit der Zu-
stimmung zu den Kommissionsbeschlüssen den Tat-
Sinnvolle Entlastung des Mittel-
beweis dafür antritt, dass ihm die Steigerung der
standes
Standortqualität wichtig ist.
Nachdem in früheren Steuergesetzrevisionen tiefe
und hohe Einkommen entlastet wurden, ist die Rei-
Verkraftbare Mindereinnahmen für
he nun am Mittelstand. Mit der Senkung der Tarife
Kanton und Gemeinden
für Einkommens- und Vermögenssteuern ab
2014/2015 (wie vom Regierungsrat vorgeschlagen Dass die vorgesehenen Entlastungsmassnahmen fi-
und von der Kommission VWA gutgeheissen) wird nanzpolitisch vertretbar sind, zeigen die Steuereingän-
ein zweckmässiger Weg beschritten. Insgesamt be- ge und Jahresabschlüsse von Kanton und Gemeinden
trägt die Entlastung für den Mittelstand gut 90 Milli- deutlich. Die Revision führt zu einer verkraftbaren Ab-
onen Franken auf kantonaler und knapp 90 Millio- schwächung des Wachstums der Steuereinnahmen.
nen auf Gemeindeebene. Dies ist angemessen, Die Erfahrung zeigt ja, dass bei einer dynamischen Be-
ebenso wie der Verzicht auf die Erhöhung des Versi- trachtung der Staat nach Steuergesetzrevisionen nicht
cherungs- und Sparzinsenabzugs. Diese «Giesskan- weniger einnimmt, sondern mehr.
nenlösung» brächte eine für den Einzelnen kaum
spürbare Entlastung, führt aber bei Kanton und Ge- Dies anerkannte im Grundsatz auch der Regierungs-
meinden zu markanten Mindereinnahmen. rat, der in seiner Botschaft zur ersten Lesung der Re-
vision schreibt: «Wird die Revision wie vorgesehen
umgesetzt, so ergeben sich bei dynamischer Be-
Notwendige Massnahmen für die
trachtungsweise im Durchschnitt über die Jahre
juristischen Personen
Steuermindererträge von rund 90 Millionen Franken
Die umliegenden Kantone sind seit der letzten Steu- für den Kanton und von rund 85 Millionen Franken
ergesetzrevision nicht untätig geblieben. Damit wir für die Gemeinden. Diese Steuermindereinnahmen
uns im Steuerwettbewerb behaupten können, müs- sind verkraftbar. In den nächsten Jahren werden die
sen wir unsere Steuerbelastung periodisch überprü- konjunkturell begründeten zusätzlichen Steuerein-
fen und wo nötig anpassen. Der eben erschienene nahmen die zusätzlichen Ausgaben und die Steuer-
Zürcher Steuerbelastungsmonitor zeigt, dass der mindererträge aus der Steuergesetzrevision auffan-
Aargau im interkantonalen Vergleich zurückfällt. Wir gen.» Das Gleiche gilt nach unserer Auffassung auch
können es uns aber nicht leisten, bei der steuerlichen für das von der Kommission VWA vorgeschlagene
Belastung der juristischen Personen ins hintere Mit- Gesamtpaket.
31
4. Mit Bausparen zu Wohneigentum für alle
von Jan Krejci, lic. iur., juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
Volksabstimmung Rund 45 Prozent der Abstimmenden sagten am 11. März ja zum Bausparen. Dies
vom 17. Juni 2012 zeigt, dass Wohneigentum ein grosses Bedürfnis in der Bevölkerung ist. Am 17.
Juni wird das Stimmvolk erneut zur Urne gebeten, um zum Bausparen Stellung
zu nehmen. Im Gegensatz zur ersten Vorlage, ist die Volksinitiative «Eigene vier
Wände dank Bausparen» moderater und berücksichtigt zudem das Steuerhar-
monisierungsgesetz. Die AIHK sagt deshalb ja zu Bausparen und zur Initiative.
Im Kanton Basel-Landschaft kann die Bevölkerung günstigte Bausparen als sinnvoll. Dass das die kanto-
bereits seit über zwanzig Jahren steuerbegünstigt für nalen Finanzdirektoren anders sehen, liegt auf der
das Eigenheim sparen. Der Erfolg gibt dem Kanton Hand. Diese bekämpften bereits die erste Bauspar-
Recht. Seit der Einführung des Bausparens hat sich Initiative der schweizerischen Gesellschaft zur Förde-
die Wohneigentümerquote von 37 Prozent auf 42 rung des Bausparens (SGFB) «Für ein steuerlich be-
Prozent erhöht. Dies ist eine beeindruckende Steige- günstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst
rung. Vergleicht man diesen Wert jedoch mit dem genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung
Ausland, erscheint die basel-landschaftliche Quote von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmass-
immer noch sehr bescheiden. Im Ausland leben zum nahmen». Die Vorlage wurde im März zwar vom
Teil über 70 Prozent der Einwohner in ihrem eigenen Stimmvolk abgelehnt, aber immerhin unterstützten
Haus oder ihrer eigenen Wohnung (siehe Grafik). rund 45 Prozent der Stimmenden das Anliegen.
Aus diesem Grund hat der Hauseigentümerverband
Schweiz (HEV) 2009 die Volksinitiative «Eigene vier
Abzug von max. 10’000 Franken
Wände dank Bausparen» lanciert. Ziel der Initiative
ist es, namentlich Jungen und mittelständischen Fa- Die vom HEV eingereichte Initiative kommt schlanker
milien zu ihrem Traum vom Eigenheim zu verhelfen. daher, als die erste Bauspar-Initiative. Konkret sieht
sie vor, dass jede in der Schweiz wohnhafte steuer-
Gemäss einer Studie sind 65 Prozent der Einwohner pflichtige Person für den erstmaligen entgeltlichen
in der Schweiz der Meinung, dass der Bund und die Erwerb von dauernd selbstgenutztem Wohneigen-
Kantone zur Wohneigentumsförderung durchaus tum in der Schweiz demnach Spargelder in der Höhe
Steuereinbussen in Kauf nehmen sollten und ein von höchstens 10’000 Franken jährlich von den steu-
Grossteil der Bevölkerung erachtet das steuerlich be- erbaren Einkünften abziehen könnte (Ehepaare dop-
Grafik 2: Mit Bausparen zu Wohneigentum für alle
100 95 94
97
95 95 93
90 84 82
79 79 79
80 74 74 75
73 74
68 70 69
70 66
63
60 58
56 54 55
53
50
43
40 39
30
20
10
0
Schweiz
Österreich
Belgien
Bulgarien
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark
Estland
Finland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxembourg
Malta
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Schweden
Grossbritannien
Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen
32
5. pelter Betrag). Der Abzug könnte während höchs- scher Wirksamkeit höchst fragwürdig. Zudem würde
tens zehn Jahren geltend gemacht werden. sie das Steuersystem massiv verkomplizieren. Der
Ständerat beschloss deshalb, dass seine Kommission
Während der Bauspardauer wären das Sparkapital für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einen indirek-
sowie die daraus resultierenden Zinserträge von der ten Gegenvorschlag ausarbeiten solle. Während der
Vermögens- und der Einkommenssteuer befreit. Nationalrat mit dem vorgelegten Gegenvorschlag
Nach Ablauf der maximalen Bauspardauer würde die einverstanden war und ihm in der Schlussabstim-
Besteuerung in dem Masse aufgeschoben, wie die mung der Sommersession 2011 zustimmte, lehnte
Mittel für den Erwerb von dauernd selbstgenutztem der Ständerat diesen mit 22 zu 17 Simmen (bei
Wohneigentum eingesetzt würden. 3 Enthaltungen) knapp ab.
Im Gegensatz zur Bauspar-Initiative des SGFB wäre Eine Gesetzesänderung war somit vom Tisch. Was
die Einführung des Bausparens auf Ebene Bund und übrig blieb, waren die beiden Volksinitiativen des
Kantone zwingend, dagegen würden keine zusätzli- HEV und der SGFB und die Frage nach einer Abstim-
chen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen mungsempfehlung dazu. Weil sich die beiden Räte
unterstützt. Ausserdem ist der vorgesehene maxima- erneut nicht einigen konnten, wurde eine Eini-
le Abzug bei der HEV-Initiative geringer. gungskonferenz notwendig. In dieser wurde ein
Kompromiss gefunden und die SGFB-Initiative zur
Ablehnung, die HEV-Initiative hingegen zur Annah-
Parlament für Bausparen und Initi-
me empfohlen. Während der Ständerat diesem Vor-
ative
schlag zustimmte, konnte der Nationalrat den Ent-
Vom neuen Abzug will der Bundesrat aber nichts scheid nicht mittragen, so dass trotz grundsätzlicher
wissen. Er sieht im steuerlich privilegierten Bauspa- Zustimmung für die Bauspar-Initiative des HEV in
ren weder ein effektives noch ein effizientes Mittel beiden Kammern, das Parlament keine Empfehlung
zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. zu der Volksinitiative abgibt.
Mit den Vorbezugsmöglichkeiten im Rahmen der be-
ruflichen und der gebundenen Vorsorge bestünden
AIHK sagt ja zum Bausparen
bereits wirksame Instrumente für dessen Förderung.
Vielmehr habe das Bausparen negative volkswirt- Aus Sicht der AIHK verfolgt die Volksinitiative «Eige-
schaftliche Auswirkungen und verkompliziere das ne vier Wände dank Bausparen» ein berechtigtes
geltende Steuerrecht. Der Bundesrat lehnte die und sinnvolles Ziel. Umfragen ergaben, dass sich fast
Volksinitiative deshalb ohne Gegenvorschlag ab. drei Viertel der Schweizer Bevölkerung Wohneigen-
tum wünscht. Ausserdem weist die Schweiz im inter-
In den Eidgenössischen Räten hegte ein grosser Teil nationalen Vergleich eine tiefe Wohneigentumsquo-
der Parlamentarier dagegen Sympathie für die Vorla- te von rund 39 Prozent auf (Schätzung des
ge. Insbesondere im bürgerlichen Lager des Natio- Bundesamts für Wohnungswesen). Im Ausland liegt
nalrates stiess die Initiative auf eine breite Zustim- die Quote dagegen teils bei über 70 Prozent (siehe
mung. Das Bausparen sei ein effizientes Mittel zur Grafik 2).
Wohneigentumsförderung, widersprach der Natio-
nalrat dem Bundesrat. Durch die Initiative solle ein Die langjährigen Erfahrungen aus dem Kanton Ba-
Beitrag geleistet werden, um die tiefe Eigentumsquo- sel-Landschaft zeigen, dass steuerlich begünstigtes
te in der Schweiz massiv zu erhöhen. Namentlich Bausparen durchaus ein effizientes Mittel zur Erleich-
auch jungen Familien soll geholfen werden, den terung des Eigenheimerwerbs ist. Die Wohneigen-
Traum eines Eigenheims zu verwirklichen. Der Natio- tumsquote konnte merklich gesteigert werden.
nalrat beschloss deshalb mit 121 zu 61 die Initiative Durch die Steuereinsparungen entsteht zudem ein
Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Anreiz, langfristig Kapital anzusparen. Innerhalb von
10 Jahren ist es auch möglich, die benötigten Eigen-
Auch im Ständerat wurde mehrheitlich die Auffas- mittel anzusparen.
sung vertreten, dass hinsichtlich der Einführung des
Bausparens Handlungsbedarf bestehe. Jedoch wur- Dass Bausparen keineswegs nur für Reiche ist, belegen
de das durch die Initiative zur Diskussion gestellte zudem die Zahlen der Steuerverwaltung des Kantons
Bausparmodell als problematisch erachtet. Die Vorla- Basel-Landschaft. Das durchschnittliche Einkommen
ge sei betreffend Rechtsgleichheit sowie sozialpoliti- der Bausparer liegt bei 56’000 Franken. Der steuerli-
33
6. che Anreiz hilft somit vor allem jungen Mieterinnen schaft auswirken und zu mehr Arbeitsplätzen führen
und Mietern mit mittlerem Einkommen ein Eigenheim wird. Dies wiederum wird auch zu mehr Steuereinnah-
zu kaufen. Einkommensstarke Personen dagegen ha- men führen und so die durch den Bausparabzug erlit-
ben kaum Probleme, Wohneigentum zu erwerben. tenen Steuerausfälle mehr als wett machen.
Die WAK-S hat berechnet, dass die Initiative zu jährli- Schlussendlich geht die Initiative «Eigene vier
chen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer Wände dank Bausparen» weniger weit als die
von 36 Millionen Franken und bei den kantonalen Ein- Bauspar-Initiative der SGFB und berücksichtigt
kommenssteuern von insgesamt rund 96 Millionen durch die zwingende Einführung in allen Kanto-
Franken führen könnte. Wir erachten dies als verkraft- nen das Steuerharmonisierungsgesetz. Aus all die-
bar, denn das Bausparen hat eine äusserst positive sen Gründen hat sich der Vorstand der AIHK an
Auswirkung auf die Volkswirtschaft. Durch das Bau- seiner letzten Vorstandssitzung einstimmig für die
sparen werden nämlich vermehrt Investitionen im Volksinitiative ausgesprochen. Ja zu Wohneigen-
Bausektor getätigt, was sich positiv auf die Bauwirt- tum für alle!
Die AIHK unterstützt die Managed-Care-Vorlage
von Philip Schneiter, lic. iur., Rechtsanwalt, juristischer Mitarbeiter der AIHK, Aarau
Volksabstimmung Am 17. Juni 2012 wird das Stimmvolk über die Managed-Care-Vorlage abstim-
vom 17. Juni 2012 men. Mit dieser Vorlage soll das Krankenversicherungsgesetz der fortschrei-
tenden Spezialisierung innerhalb der Medizin angepasst werden. Die Speziali-
sierung darf sich nicht nur als Kostentreiber erweisen; sie muss vielmehr auch
Effizienzgewinne ermöglichen. Dafür bedarf es neuer Strukturen. Die AIHK
empfiehlt, die Manged-Care-Vorlage anzunehmen.
Am 30. September 2011 hat das Eidgenössische Par- Die Schweiz hatte bei der Institutionalisierung von Ver-
lament einen Kompromiss gefunden: Es hat nach sorgungsnetzen einst eine Pionierrolle eingenommen.
fast siebenjähriger Beratung die Managed-Care-Vor- Es hat sich aber gezeigt, dass die von den Krankenver-
lage verabschiedet. Mit dieser Teilrevision des Bun- sicherern initiierten Einrichtungen wie das Hausarzt-
desgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) modell bei den Krankenversicherten nicht so gefragt
sollen vor allem die Qualität und die Effizienz im Ge- sind, wie man es sich ursprünglich erhofft hatte.
sundheitswesen verbessert werden.
Wie funktionieren Integrierte Ver-
Das Ziel, die Qualität und die Effizienz im Gesund-
sorgungsnetze?
heitswesen zu verbessern, soll über eine bessere Zu-
sammenarbeit und Koordination der Leistungser- Die Integrierten Versorgungsnetze, welche die Ma-
bringer erreicht werden. naged-Care-Vorlage vorsieht, sollen folgendermas-
sen funktionieren:
Die Verbesserung der Zusammenarbeit und Koor-
dination der Leistungserbringer sollen so genann- Verschiedene Leistungserbringer (mehrere Hausärz-
te Integrierte Versorgungsnetze gewährleisten: te, spezialisierte Ärzte, Chiropraktiker, Physiothera-
Verschiedene Leistungserbringer sollen nicht mehr peuten, Hebammen usw.) schliessen sich zu einem
als Einzelkämpfer, sondern im Verbund – inner- Integrierten Versorgungsnetz zusammen. Ein Integ-
halb Integrierter Versorgungsnetze – tätig werden. riertes Versorgungsnetz muss in der Lage sein, alle
Eine zentrale Rolle soll dabei dem Hausarzt Leistungen, die von der obligatorischen Kranken-
zukommen, der seine Patienten während des ge- pflegeversicherung gedeckt sind, zu erbringen. Der
samten Heilungsprozesses eng begleiten soll, der Zusammenschluss zu einem Integrierten Versor-
namentlich die Überweisung an Spezialisten vor- gungsnetz kann zum Beispiel durch Gründung ei-
nehmen soll. ner Gesellschaft erfolgen. Das Integrierte Versor-
34
7. gungsnetz muss von den Krankenversicherern cherungsprämien und von einer geringeren Kosten-
unabhängig sein. Krankenversicherer dürfen keine beteiligung (Franchise und Selbstbehalt) profitieren.
eigenen Versorgungsnetze mehr führen.
Der Hausarzt als Schlüsselfigur
Krankenversicherer schliesst mit dem Integrier-
Ein
ten Versorgungsnetz einen Vertrag ab. Im Vertrag Krankenversicherte, die sich in ein Integriertes Versor-
zwischen dem Krankenversicherer und dem Integ- gungsnetz begeben möchten, werden ihren Hausarzt
rierten Versorgungsnetz wird etwa die Vergütung in der Regel nicht wechseln müssen. Hausärzte sollen
der Leistungen geregelt, die innerhalb des Integ- nämlich verpflichtet sein, sich mit anderen Leistungser-
rierten Versorgungsnetzes erbracht werden. bringern zu einem Integrierten Versorgungsnetz zu-
sammenzuschliessen, um es ihren Patienten zu ermög-
Ein Integriertes Versorgungsnetz kann mit mehre- lichen, sich in ein Integriertes Versorgungsnetz zu
ren Krankenversicherern einen Vertrag abschlies- begeben und dadurch finanzielle Vorteile zu erzielen.
sen. Einem Krankenversicherer steht es allerdings
frei, mit einem Integrierten Versorgungsnetz einen Krankenversicherte, die ihren Hausarzt beibehalten
Vertrag abzuschliessen oder nicht. Insofern wird möchten, werden aber allenfalls gezwungen sein,
der bestehende Kontrahierungszwang der Kran- ihren Krankenversicherer zu wechseln. Um Kranken-
kenversicherer gelockert. versicherern einen Anreiz zu geben, möglichst viele
Verträge mit Integrierten Versorgungsnetzen abzu-
Krankenversicherte können zwischen verschiedenen
schliessen, soll aber der so genannte Risikoausgleich
Versicherungsformen auswählen. Sie können das so verfeinert werden: Bei der Berechnung der unter den
genannte Standardmodell beibehalten. Sofern ihr Krankenversicherern erfolgenden Zahlungen, wel-
Krankenversicherer einen Vertrag mit einem Integ- che die Unterschiede in der Struktur des Versicher-
rierten Versorgungsnetz abgeschlossen hat, können tenkollektivs ausgleichen sollen, soll neu auch die
sie sich aber auch dafür entscheiden, sich in ein Inte- Morbidität des Versichertenkollektivs berücksichtigt
griertes Versorgungsnetz zu begeben. Hat sich ein werden. Damit wird es für die Krankenversicherer
Krankenversicherter für dieses Modell entschieden, wichtig, sich für die – am erfolgversprechendsten in-
so muss er sich im Krankheitsfall – abgesehen von nerhalb eines Integrierten Versorgungsnetzes erfol-
Notfällen – über alle Stadien der Behandlung hinweg gende – Behandlung von schwer und chronisch
von Leistungserbringern behandeln lassen, die sein kranken Krankenversicherten einzusetzen.
Integriertes Versorgungsnetz bilden. In der Regel ist
eine Überweisung vom Hausarzt an einen Spezialis-
Was die Managed-Care-Vorlage
ten erforderlich, bevor eine Behandlung durch einen
Spezialisten erfolgen kann. Beispielsweise Vorsorge-
sonst noch vorsieht
untersuchungen beim Frauenarzt können aber wei- Ausser der Einführung der Integrierten Versorgungs-
terhin auch ohne Überweisung erfolgen. netze sieht die Managed-Care-Vorlage folgende
Neuerung vor: Nach dem geltenden KVG müssen
Bei der Leistungserbringung trägt das Integrierte sich Krankenversicherte an den Kosten von Leistun-
Versorgungsnetz zwingend eine Budgetmitverant- gen bei Mutterschaft (inkl. Schwangerschaft) nicht
wortung. Im Vertrag zwischen dem Krankenversi- beteiligen. Nach der Gerichtspraxis gilt dies jedoch
cherer und dem Integrierten Versorgungsnetz wird insbesondere dann nicht, wenn Leistungen auf
ein Budget ausgehandelt. Seine Höhe richtet sich Grund von Schwangerschaftskomplikationen erfor-
nach dem Risikoprofil der Krankenversicherten, die derlich werden. Die Managed-Care-Vorlage sieht
sich in das Integrierte Versorgungsnetz begeben demgegenüber vor, dass neu bei sämtlichen Leistun-
haben. Was Budgetmitverantwortung im Einzel- gen bei Mutterschaft keine Kostenbeteiligung der
nen bedeutet, ist im Vertrag zwischen dem Kran- Krankenversicherten erfolgen muss.
kenversicherer und dem Integrierten Versorgungs-
netz zu regeln. Krankenversicherte müssen aber im
Gespaltene Ärzteschaft
Falle einer Budgetüberschreitung keine Rationie-
rung der Behandlung befürchten. Gegen die Managed-Care-Vorlage ist von Seiten der
Ärzteschaft das Referendum ergriffen worden. Da-
Ein Krankenversicherter, der sich in ein Integriertes bei wurden vor allem folgende Argumente ins Spiel
Versorgungsnetz begibt, kann von tieferen Versi- gebracht:
35
8. Die Managed-Care-Vorlage schränke die freie
Dringend erforderliche Steigerung
Arztwahl ein. der Effizienz im Gesundheitswesen
Integrierte Versorgungsnetze führten zur Zementie-
Aus der Sicht der Aargauischen Industrie- und Han-
rung der Strukturen und erschwerten dadurch (jün- delskammer (AIHK) sind die Bedenken der Ärzteschaft
geren) Ärzten die Eröffnung einer eigenen Praxis. zum Teil durchaus nachvollziehbar. Die dringend erfor-
derliche Steigerung der Effizienz im Gesundheitswesen
Die Lockerung des bestehenden Kontrahierungs-
erfordert jedoch gewisse Einschnitte. Diese können
zwangs der Krankenversicherer vergrössere die aber nur dort erfolgen, wo die Kosten entstehen.
Macht der Krankenversicherer.
Im Vordergrund muss allerdings stets das Patienten-
Die Budgetmitverantwortung der Integrierten Ver-
wohl stehen. Die Managed-Care-Vorlage schränkt je-
sorgungsnetze belaste das Verhältnis zwischen doch namentlich die freie Wahl des Hausarztes, dem
Arzt und Patient und könne zu Konflikten inner- neu eine Schlüsselrolle zukommt, in keiner Weise ein.
halb eines Integrierten Versorgungsnetzes führen. Im Übrigen wird es Krankenversicherten freigestellt
sein, sich in ein Integriertes Versorgungsnetz zu bege-
Die Ärzteschaft ist allerdings gespalten. So befür- ben. Wenn sie sich in ein Integriertes Versorgungsnetz
wortet der Verband der Hausärzte, die Schweizeri- begeben, erzielen sie finanzielle Vorteile. Wenn sie
sche Gesellschaft für Allgemeinmedizin, die Mana- sich dagegen entscheiden, bleibt alles beim Alten.
ged-Care-Vorlage. Von einer problematischen Ökonomisierung des Ge-
sundheitswesens kann deshalb keine Rede sein.
Unterstützung haben die Referendumsführer von
Teilen der Linken erhalten. Befürchtet wird vor allem Die AIHK empfiehlt, die Managed-Care-Vorlage an-
die Einführung einer Zweiklassenmedizin. zunehmen.
Wie könnten Hochschulen auch finanziert werden?
Für Sie gelesen AIHK Dr. Kurt Weigelt, Direktor der IHK St. Gallen-Appenzell, hat unter dem Titel «Erst studieren,
dann zahlen» ein interessantes Modell zur künftigen Hochschulfinanzierung skizziert (IHKSchrif-
tenreihe Nr. 34, Oktober 2011). Er schlägt vor, mittels nachlaufenden Studiengebühren mehr Markt
bei der Hochschulfinanzierung zu schaffen. Es lohnt sich, dieses Finanzierungsmodell genauer an-
zuschauen. Sie finden nachstehend seine Zusammenfassung im Wortlaut.
«Einer stark steigenden Zahl an Studentinnen und Stu- rung einer als nachlaufenden Studiengebühr
denten an unseren Hochschulen stehen stagnierende ausgestalteten Hochschulabgabe. Die Absolventen der
öffentliche Ausgaben für die tertiäre Bildung gegen- Hochschulen bezahlen nach Abschluss, respektive nach
über. Für die einzelnen Hochschulen hat dies zur Folge, dem Abbruch ihres Studiums eine Abgabe, deren Höhe
dass immer weniger Mittel pro Studierende zur Verfü- sich nach der Anzahl der absolvierten Semester be-
gung stehen. Dies führt zu einem Verteilkampf auf al- misst. Bei der Hochschulabgabe handelt es sich um
len Ebenen der tertiären Bildung. Die einzelnen Akteu- eine Kausalabgabe und nicht um eine Steuer. Die Zah-
re versuchen, ihre finanzielle Ausstattung zu optimieren, lungspflicht erlischt, wenn die gegenüber der öffentli-
dies notfalls zu Lasten der Effizienz und der Effektivität chen Hand aufgelaufenen Verpflichtungen bezahlt
des Bildungssystems. Aus Sicht der Gesellschaft ist eine sind. Bei der Bemessung der jährlich zu zahlenden
hohe Zahl an Studierenden noch keine besondere Qua- Hochschulabgabe wird auf die direkte Bundessteuer
lität. Vielmehr interessiert, ob die eingesetzten Steuer- abgestellt. Damit entfallen sämtliche zusätzlichen ad-
gelder zu einem gesellschaftlichen Mehrwert führen. ministrativen Aufwendungen bei der Veranlagung der
Dies gelingt mit einem Finanzierungssystem, das Quali- jährlich geschuldeten Hochschulabgabe. Zudem zeich-
tät und nicht Quantität belohnt, einen sinnvollen Wett- net sich die direkte Bundessteuer durch eine ausge-
AZB 5000 Aarau 1
CH5000 Aarau 1
bewerb zwischen staatlichen und privaten Anbietern prägte Progression aus. Hochschulabgänger mit einem
PP/Journal
fördert und sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmark- kleinen Einkommen werden nur mit einer bescheide-
tes orientiert. Der Weg dazu führt über die Entflech- nen jährlichen Zahlungspflicht belastet, dies allerdings
tung der Finanzierungsmechanismen und die Einfüh- über eine entsprechend längere Laufzeit.»
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