Das Elterngeld wird auf Basis des Einkommens des wirtschaftlichen Vorjahres vor der Geburt des Kindes berechnet und ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens für bis zu 14 Monate. Beide Elternteile können das Elterngeld beantragen, allerdings gibt es Regelungen zu den Antragsunterlagen und Bedingungen, die beachtet werden müssen. Ab Juli 2015 gibt es zudem die Möglichkeit des ElterngeldPlus, das eine längere Bezugsdauer und Flexibilität für Teilzeitarbeit bietet.