SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 58
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Auswertung öffentlich
verfügbarer Quellen
zu europäischen
Ärztegehältern


27. Juli 2011
Disclaimer


  Die in diesem Bericht dokumentierten Ergebnisse der Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen zu europäischen Ärztegehältern wurden
   ausschließlich für die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (im Folgenden „DKG“) erstellt. Dieser Bericht darf nur vollständig, nicht auszugsweise
   weitergegeben werden. Eine Entnahme von Inhalten oder Einbindung des Berichts in andere Dokumente ist nicht zulässig.
  Die Überlassung dieses Dokumentes erfolgt unter Geltung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs-
   gesellschaften vom 1. Januar 2002. Durch Kenntnisnahme und Verwendung der hierin enthaltenen Informationen bestätigt der Leser die
   Anerkennung der Geltung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002
   sowie der nachfolgend im Kapitel „Auftragsinhalt“ näher beschriebenen Regelungen, die im Verhältnis zwischen der DKG und KPMG getroffen
   wurden, auch im Verhältnis zwischen dem von ihm vertretenen Unternehmen und KPMG.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       2 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Inhaltsverzeichnis


1. Auftragsinhalt                                                                                                                                               4. Übersicht der Quellen
● Leistungsgegenstand                                                                                                                                     5     ● Übergreifend                      47
● Vorgehensweise                                                                                                                                          6     ● Dänemark                          48
2. Grundlagen der Auswertung
                                                                                                                                                                ● Frankreich                        49
● Auswertungssystematik                                                                                                                                   8
                                                                                                                                                                ● Niederlande                       50
3. Auswertung der Länder
                                                                                                                                                                ● Norwegen                          51
● Übersicht                                                                                                                                            12
                                                                                                                                                                ● Österreich                        52
● Dänemark                                                                                                                                             14
                                                                                                                                                                ● Schweden                          53
● Frankreich                                                                                                                                           18
                                                                                                                                                                ● Schweiz                           54
● Niederlande                                                                                                                                          22
                                                                                                                                                                ● Großbritannien                    55
● Norwegen                                                                                                                                             26

● Österreich                                                                                                                                           30       Allgemeine Auftragsbedingungen      57

● Schweden                                                                                                                                             34

● Schweiz                                                                                                                                              38

● Großbritannien                                                                                                                                       42



© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                                        3 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
1. Auftragsinhalt




                    4 von 58
1. Auftragsinhalt
Leistungsgegenstand


                                                                                                                                      Leistungsgegenstand

 Folgende Leistungen waren Inhalt unseres Auftrags:
  Recherche und Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Studien und Quellen in den einzelnen, seitens der DKG ausgewählten Ländern mit
   Unterstützung von KPMG-Spezialisten vor Ort, die in unserem Health-Care-Netzwerk organisiert sind
  Auswertung und Verifizierung der Daten mit Unterstützung der KPMG-Spezialisten vor Ort in den ausgewählten Ländern
  Erstellung eines Berichts über die Methodik und die Ergebnisse der Auswertung, die eine Klassifizierung der Bandbreiten der Ärztegehälter in
   den einzelnen, ausgewählten Ländern beinhaltet
  Ärztegehälter nach Berufserfahrung in Jahren in fünf Stufen (Einstiegsgehalt, 3 - 5 Jahre ärztliche Tätigkeit, 5 - 8 Jahre ärztliche Tätigkeit, 8 -
   12 Jahre ärztliche Tätigkeit mit teilweiser Leitungsfunktion und >12 Jahre ärztliche Tätigkeit mit umfassender Leitungsfunktion). Falls die Datenlage
   in einem Land eine derartige Detaillierung nicht ermöglicht, wird die landesbezogene Kategorisierung angewendet und erläutert.
  Fixgehälter, variable Gehaltsbestandteile und Zusatzvergütungselemente
  Darstellung regionaler und/oder trägerschaftlicher Effekte auf die Gehaltsstrukturen sofern die verfügbaren Daten diese erkennen lassen
  Berechnung der Einkommenssteuer und Sozialbeiträge in den jeweiligen Ländern ausgehend von den ermittelten Bandbreiten der
   Bruttobezüge. Die Berechnung erfolgt anhand pauschalierender Annahmen zur Einkommensteuer- und Sozialbeitragsklassifizierung der Ärzte
   (Familienstand, etc.).
  Berücksichtigung der Kaufkraft in den jeweiligen Ländern durch Anwendung eines gängigen Verfahrens zur Berechnung von Kaufkraftparitäten
  Sofern es die Datenlage in den jeweiligen Ländern zulässt, erfolgt zudem eine ergänzende Darstellung qualitativer Arbeitsbedingungen wie
   Arbeitszeit und -belastung, Urlaubs- und Pensionsansprüche sowie der Verpflichtung der Ärzte zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese
   qualitativen Aspekte fließen nicht in die quantitative Darstellung der Gehaltsbandbreiten ein und werden separat, kursorisch dargestellt.
 Hinweis zum Leistungsgegenstand:
 •      Die Inhalte der Auswertung stellen die innerhalb eines Zeitraumes von durchschnittlich acht Tagen pro Land erzielten Ergebnisse auf
        Basis öffentlich verfügbarer Informationen dar. Die Auswertung bezieht sich ausschließlich auf die unter dem Punkt „Übersicht der
        Quellen“ genannten Quellen, weitere Informationen wurden nicht berücksichtigt. KPMG hat die enthaltenen Informationen nach bestem
        Wissen zusammengeführt, aufbereitet und mit Hilfe von Expertengesprächen in den einzelnen Ländern ausgewertet. Vor diesem Hintergrund kann
        nicht beurteilt werden, inwiefern weiterführende, zeitlich umfangreichere Analysen oder Primärdatenerhebungen zu abweichenden Ergebnissen
        führen. Nicht Gegenstand des Auftrages war eine empirische oder wissenschaftliche Aufbereitung oder Wertung der identifizierten Informationen.
        Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht.



© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       5 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
1. Auftragsinhalt
Vorgehensweise


                                                                                                                                             Vorgehensweise

 Unsere Vorgehensweise gliedert sich dabei in folgende Arbeitsschritte:
  Aufbau und Abstimmung des methodischen Rahmens für die Auswertung der Studien und Quellen
  Ausarbeitung und Beschreibung der benötigten Daten als Vorlage für die Abfrage innerhalb des KPMG-Netzwerks
  Auswahl und Ansprache der Health-Care-Spezialisten des Netzwerks
  Von KPMG in Deutschland gesteuerte Recherche und Auswertung jeweils nationaler Studien zur Vergütung von Ärzten durch die vor Ort
   ansässigen Health-Care-Spezialisten
  Zusammenführung und Auswertung der Daten
  Präsentation von Ergebnissen gegenüber der Projektgruppe der DKG zu zwei Zeitpunkten: bei Vorliegen von aussagefähigen
   Zwischenergebnissen und nach Abschluss der Arbeiten




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       6 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
2. Grundlagen der
   Auswertung




                    7 von 58
2. Grundlagen der Auswertung
Auswertungssystematik (1/3)


                                                                                                        Erläuterungen zur Auswertungssystematik
Zielsetzung
 Dem Auftragsinhalt und den Vorgesprächen mit der DKG entsprechend, zielt die Auswertung auf den Vergleich der Ärztegehälter in ausgewählten
   europäischen Ländern aus Sicht angestellter Ärzte ab. Da die Gesundheitssysteme und damit die ärztliche Laufbahn in den betrachteten Ländern
   zum Teil deutlich voneinander abweichen, wurde eine Klassifizierung der Ärzte entsprechend des Zeitraums ärztlicher Tätigkeit, der Verweildauer in
   den einzelnen Karrierestufen bzw. Fort- und Weiterbildungsstufen sowie des Umfangs der Leitungstätigkeit vorgenommen, um einen Vergleich der
   Gehälter zu ermöglichen. Der länderübergreifende Vergleich basiert dabei auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab (z.B. Regelarbeitszeit).
 Die Inhalte der Auswertung stellen die innerhalb eines Analyse-Zeitraumes von durchschnittlich acht Tagen pro Land erzielten Ergebnisse auf Basis
   öffentlich verfügbarer Informationen dar. KPMG hat diese Informationen zusammengeführt, aufbereitet und mit Hilfe von Expertengesprächen in den
   einzelnen Ländern ausgewertet. Vor diesem Hintergrund kann nicht beurteilt werden, inwiefern weiterführende, zeitlich umfangreichere Analysen
   oder Primärdatenerhebungen zu abweichenden Ergebnissen führen.
Klassifizierung
 Die Einteilung der Gehälter der Ärzte erfolgt in fünf Stufen: in der ersten Stufe dieser Klassifizierung („Einstieg“) werden dabei Ärzte betrachtet, die
   ihr Studium abgeschlossen und dadurch eine, mit der deutschen Approbation vergleichbare, Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit erhalten haben. Der
   Zulassung vorgelagerte Tätigkeiten an den Krankenhäusern sind demnach nicht Gegenstand der Betrachtung. In der Auswertung wird eine landes-
   übliche, zeitliche Karriereentwicklung eines Arztes bis zur letzten Stufe entsprechend den Erfahrungswerten in den einzelnen Ländern unterstellt.
Gehaltsbestandteile:
 Die Gehälter sind in drei Bestandteile gegliedert: fixe und variable Gehaltsbestandteile sowie zusätzliche Vergütungselemente. Die fixen
   Gehaltsbestandteile umfassen dabei die im vorhinein mit dem Arbeitgeber für die Regelarbeitszeit vereinbarte bzw. erzielte Vergütung. Die
   wöchentliche Regelarbeitszeit liegt dabei in der Regel zwischen 37 und 40 Stunden. Die variablen Gehaltsbestandteile basieren auf zusätzlich zu
   vergütender Arbeitszeit der Ärzte, die sich aus Überstunden, Not- und Bereitschaftsdiensten und Zuschlägen für Nacht-/Wochenend- und
   Feiertagsarbeit ergeben. Die variablen Gehaltsbestandteile wurden in der Auswertung entsprechend der durchschnittlichen, wöchentlichen
   Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Diese wöchentliche Höchstarbeitszeit entspricht den Vorgaben der European Working Time Directive,
   die bereits in den meisten betrachteten Ländern Anwendung findet. Höhere Arbeitszeiten in einzelnen Wochen sind möglich, müssen jedoch über
   einen festgelegten Betrachtungszeitraum (beispielsweise 16 Wochen) wieder auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nivelliert werden.
 Die zusätzlichen Vergütungselemente beinhalten alle Leistungen, die über die beiden zuvor genannten Gehaltsbestandteile hinaus gewährt werden.
   Hierzu zählen beispielsweise zusätzliche Rentenansprüche, Urlaubsgeld oder Fahrtkostenerstattungen. Da die monetären Effekte und auch die
   steuerlichen Auswirkungen dieser Leistungen in hohem Maße von der individuellen, auch steuerlichen, Situation des einzelnen Arztes abhängen,
   wurde im Rahmen der Auswertung auf eine detaillierte Berechnung verzichtet und statt dessen ein prozentualer Wert der Summe aus fixen und
   variablen Gehaltsbestandteilen hinzugerechnet. Entsprechend des Umfangs der gewährten, zusätzlichen Vergütungselemente in den jeweiligen
   Ländern beträgt dieser prozentuale Zuschlag 0%, 2,5% oder 5,0% .

© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       8 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
2. Grundlagen der Auswertung
Auswertungssystematik (2/3)


                                                                                                        Erläuterungen zur Auswertungssystematik

 Explizit von der Betrachtung ausgenommen wurden Privatliquidationen der Ärzte bzw. Einnahmen, die die Ärzte aus privater Tätigkeit bzw.
  Nebentätigkeit zu ihrem Anstellungsverhältnis erhalten, da hierzu für keines der betrachteten Länder belastbare Auswertungen verfügbar waren.
Umrechnung lokaler Währungen
 Die Einkommensbandbreiten der Länder, die nicht der Euro-Zone angehören, wurden für das jeweilige Land basierend auf einem durchschnittlichen
  Wechselkurs für das Jahr 2010 in Eurobeträge umgerechnet (Quelle: www.oanda.com).
Berechnung der Nettoeinkommen
 Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person
  ausgerichtet. Alle Berechnungen unterstellen, dass die Mitarbeiter im jeweiligen Staat ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sind.
 Nach überschlägiger Prüfung durch KPMG Mitarbeiter der entsprechenden Länder existieren überwiegend keine Besonderheiten in Bezug auf die
  Besteuerung und Sozialversicherungsbelastungen von in öffentlichen Krankenhäusern angestellten Ärzten. Somit erfolgte die Ermittlung nach den
  allgemeinen Vorschriften für Arbeitnehmer. Auf einzelne Länderspezifika wird hingewiesen.
 Die Ermittlung erfolgte jeweils auf Jahresbasis. Obwohl KPMG sich bemüht, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, kann KPMG nicht
  garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden.
  Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.
 Ausgehend von den Bandbreiten der Bruttoeinkommen wurde die Berechnung der Bandbreiten der Nettoeinkommen vorgenommen und die
  Einkommensteuer sowie Sozialbeiträge separat ausgewiesen. Die Berechnung der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge basiert dabei auf
  folgenden Annahmen:
        Für die Berechnung der Stufen 1 und 2 („Einstieg“ und „3-5 Jahre“) wurde ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder unterstellt.
        Für die Berechnung der Stufen 3 bis 5 („5-8 Jahre“ bis „>12 Jahre mit umfassender Leitungstätigkeit“) wurde von einem verheirateten
         Arbeitnehmer mit zwei Kindern ausgegangen.
        Für alle Stufen wurde unterstellt, dass die angestellten Ärzte nicht der Kirchensteuerpflicht unterliegen.
       Weitere individuelle Einflußfaktoren für die Höhe der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht
       berücksichtigt.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       9 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
2. Grundlagen der Auswertung
Auswertungssystematik (3/3)


                                                                                                        Erläuterungen zur Auswertungssystematik

 Die dargestellten Nettoeinkommen beinhalten folgende Annahmen hinsichtlich bestehender Länderspezifika:
        Zusätzlich zur Einkommensteuer erhobene Vermögenssteuer (z.B. in der Schweiz) wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.
        In einigen Ländern (z.B. Schweden, Dänemark) werden sogenannte Lokalsteuern erhoben. Diese sind abhängig vom Wohnort/Tätigkeitsort des
         Mitarbeiters. Die Berechnung der Nettoeinkommen in diesen Ländern basiert auf dem jeweiligen Landesdurchschnitt der Lokalsteuern.
        In Österreich werden Bonuszahlungen günstiger besteuert als übrige Gehaltsbestandteile. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen
         steuerlichen Auswirkung wird das gesamte Bruttoeinkommen der normalen Besteuerung unterworfen.
Berechnung der Kaufkraftparität und bereinigter Nettoeinkommen
 Die Berechnung bereinigter Nettoeinkommen basiert auf Kaufkraftparitäten, die ausgehend von Deutschland als 100%-Basis entsprechend der
  Informationen von EUROSTAT aus dem Jahr 2009 angewendet wurden. Die Berechnung stellt dar, welcher Betrag in Euro in den analysierten
  Ländern erforderlich ist, um Leistungen aus einem Warenkorb zu erhalten, für die in Deutschland ein Euro gezahlt würde. Folgende
  Kaufkraftparitäten wurden dabei angesetzt:
             Dänemark                                                 € 1,34
             Frankreich                                               € 1,09
             Niederlande                                              € 1,06
             Norwegen                                                 € 1,38
             Österreich                                               € 1,06
             Schweden                                                 € 1,17
             Schweiz                                                  € 1,39
             Großbritannien                                           € 0,93
 Bei der Aufteilung der bereinigten Nettoeinkommen in fixe und variable Gehaltsbandbreiten handelt es sich um eine retrograde, anteilige
  Berechnung basierend auf der ursprünglichen Zusammensetzung der Bruttoeinkommen.
Aus Darstellungsgründen wurde im Berichtstext auf eine Nennung der Geschlechter (z.B. Arzt/Ärztin) verzichtet. Die Darstellung gilt dabei
selbstverständlich stets für beide Geschlechter.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       10 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder




                           11 von 58
3. Auswertung der Länder
Übersicht

                                                     Bruttoeinkommen (T€)
                                                             Dänemark        Frankreich                                                                           Niederlande     Norwegen
Stufe Ärztliche Tätigkeit                                von       bis    von        bis                                                                         von       bis   von    bis
1     Einstieg                                           71,5    103,4    28,1     31,8                                                                          40,7     58,2   50,1  78,6
2     3 - 5 Jahre                                        91,4    132,2    32,5     38,5                                                                          43,7     64,5   55,4  86,3
3     5 - 8 Jahre                                       109,2    157,9    40,5     97,3                                                                          78,1    137,8   60,0 112,9
4     8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)    140,1    202,6    66,1    101,4                                                                          89,8    206,4   73,8 117,2
5     > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)     155,0    224,1    70,9    147,2                                                                         105,4    222,9   79,7 127,0



                                             Kaufkraftbereinigte Nettoeinkommen (T€)
                                                              Dänemark         Frankreich                                                                         Niederlande     Norwegen
Stufe Ärztliche Tätigkeit                                  von        bis   von        bis                                                                       von       bis   von    bis
1     Einstieg                                             31,8     45,4    18,7     21,0                                                                        24,9     33,9   26,2  38,2
2     3 - 5 Jahre                                          41,0     55,9    21,5     25,0                                                                        26,5     36,8   28,7  41,2
3     5 - 8 Jahre                                          46,0     62,3    28,5     65,2                                                                        44,8     71,9   31,8  52,5
4     8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)       56,3     77,2    45,3     67,6                                                                        50,1    103,1   37,3  54,2
5     > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)        61,3     84,5    48,3     91,9                                                                        57,2    110,6   39,7  57,9




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                             12 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder
Übersicht

                                                     Bruttoeinkommen (T€)
                                                            Österreich       Schweden                                                                              Schweiz    Großbritannien
Stufe Ärztliche Tätigkeit                                von        bis   von      bis                                                                           von      bis    von      bis
1     Einstieg                                           37,0     55,0    41,4    50,9                                                                           69,5    87,1    29,9   46,7
2     3 - 5 Jahre                                        42,9     57,5    44,6    53,7                                                                           73,7  105,7     35,5   63,8
3     5 - 8 Jahre                                        45,0     86,9    56,8    74,8                                                                           93,8  151,3     44,7   83,7
4     8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)     60,7    118,5    68,7    85,5                                                                          126,4  251,0     89,0 190,7
5     > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)      66,7    135,1    75,0   151,5                                                                          190,2  418,3    100,2 210,5



                                             Kaufkraftbereinigte Nettoeinkommen (T€)
                                                              Österreich       Schweden                                                                            Schweiz    Großbritannien
Stufe Ärztliche Tätigkeit                                  von        bis   von       bis                                                                        von      bis    von      bis
1     Einstieg                                             22,1     30,5    26,5     30,8                                                                        36,3    44,4    24,4   36,8
2     3 - 5 Jahre                                          24,6     31,9    28,2     32,0                                                                        38,2    52,7    28,5   47,9
3     5 - 8 Jahre                                          26,2     47,2    33,3     40,2                                                                        52,1    78,4    35,4   60,5
4     8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)       34,3     62,1    37,9     44,1                                                                        67,7  119,0     63,8 122,6
5     > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)        37,5     70,0    40,2     68,6                                                                        94,5  185,0     70,9 133,0




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                              13 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder –
   Dänemark




                             14 von 58
3. Auswertung der Länder – Dänemark
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Gehaltssystem
  Das Gehaltssystem dänischer Krankenhausärzte in öffentlichen Krankenhäusern basiert auf einem einheitlichen Tarifvertrag vom 1. April 2008.
   Der wesentliche Anteil der Ärzte ist in öffentlichen Krankenhäusern tätig (entsprechend der Bettenzahl). Die Gehaltsstrukturen privater Kliniken sind
   nicht öffentlich verfügbar.
  Innerhalb des tariflich fixierten Gehaltssystems werden grundsätzlich acht verschiedene Gehaltsstufen unterschieden. Die typische Entwicklung der
   dänischen Ärztelaufbahn sieht nach Verlassen der Universität zunächst eine, mit der deutschen Assistenzarztausbildung vergleichbare, Zeit von vier
   bis acht Jahren bis zum Abschluss der Facharztausbildung vor. Im Anschluss erfolgt regelmäßig die Beförderung zum Abteilungsarzt. Hieran
   schließt sich nach weiteren vier Jahren die Position des Oberarztes an. Die weitere Entwicklung zum leitenden Oberarzt hängt stark von den Zielen
   und Kompetenzen des einzelnen Arztes ab. Der dänische Chefarzt verantwortet nahezu ausschließlich Managementthemen und entspricht somit
   nicht seinem deutschen Namensäquivalent. Die skizzierte Entwicklung unterliegt keinem Automatismus sondern richtet sich nach der Leistung und
   Befähigung des jeweiligen Arztes.
  Fixe Gehaltsbestandteile: Das fixe Einkommen setzt sich aus fünf Bestandteilen zusammen: Es handelt sich dabei zunächst um das
   tarifvertraglich gesicherte Grundgehalt. Zusätzlich erhalten Krankenhausärzte einen qualifikationsabhängigen Zuschlag (Tillaeg). Die
   Zuschlagshöhe richtet sich im Wesentlichen nach Ausbildungsstand sowie Zugehörigkeitsdauer. Ergänzend wird ein Zuschlag zur Kompensation
   erschwerter Arbeitsbedingungen (Schichtdienst, Arbeit zu ungünstigen Zeiten, etc.) gezahlt. Das Gehalt dänischer Krankenhausärzte umfasst
   weiterhin Urlaubsgeld sowie einen Beitrag zur Altersvorsorge.
  Variable Bestandteile: Das variable Einkommen umfasst allein Entgelte für erbrachte Mehrleistungen in Form von Überstunden. Grundlage hierfür
   sind individuelle freiwillige Vereinbarungen zur Mehrarbeit. Performance-orientierte Zahlungen existieren nicht. Die geleisteten Überstunden werden
   mit einem Faktor von 1,5 bewertet und entweder vollständig ausgezahlt oder sofern möglich in Form von Freizeit (100%) ergänzt um eine finanzielle
   Entschädigung (50%) ausgeglichen. Das Überstundenniveau dänischer Krankenhausärzte ist eher niedrig und stellt nur ca. 1% – 2% des
   Gesamteinkommens dar. Eine leistungsbasierte variable Vergütung erfolgt einzig auf individueller Basis. Hierzu liegen keine öffentlich zugänglichen
   Daten vor.
  Zusätzliche Vergütungselemente: Zusätzliche Vergütungselemente haben im Gehaltssystem dänischer Krankenhausärzte keine Bedeutung,
   insbesondere aufgrund der restriktiven Steuerpolitik, die gewährte Vorteile überproportional stark besteuert.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       15 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Dänemark
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Weitere quantitative Einflussfaktoren
  Die Standardarbeitszeit im ärztlichen Dienst in öffentlichen dänischen Krankenhäusern beträgt durchschnittlich 37 Stunden pro Woche. Zur
   Berechnung ist der Betrachtungszeitraum grundsätzlich eine Periode von 14 Wochen. Das Überstundenniveau ist in dänischen Krankenhäusern
   niedrig. Krankenhausärzte haben Anspruch auf sechs Wochen Jahresurlaub pro Jahr, der damit 30 Urlaubstagen entspricht.
  In Dänemark besteht die Möglichkeit für jeden Krankenhausarzt (ab Facharztlevel) zusätzlich privatärztlich tätig zu sein. Formale Voraussetzung ist
   ein entsprechender Antrag an den Arbeitgeber nebst Beschreibung und Umfang der Tätigkeit. Die finale Erlaubnis erteilt das Krankenhaus, in dem
   der Antragsteller angestellt ist. Genaue Daten hinsichtlich des Umfangs privater Tätigkeit liegen nicht öffentlich vor.
 Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren
  Die Arbeitsbelastung in dänischen Krankenhäusern entspricht auskunftsgemäß dem europäischen Standard und ist von einem zunehmenden
   Leistungsdruck in der Krankenversorgung geprägt. Die Fokussierung auf wenige, größere Krankenhäuser wird dem weiter Rechnung tragen.
   Die Belastung durch Überstunden nimmt mit zunehmender Zugehörigkeit und Seniorität zu, erreicht mit einem bewerteten Anteil von 1% bis 2% des
   Gesamteinkommens jedoch keine wesentliche Bedeutung.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       16 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Dänemark
 Gehaltssystem

                                                                                                                                  Dänemark - Bruttoeinkommen (€)
                                                                                                                                                  Fix                   Variabel      Zusätzlich           Bruttoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                       von                      bis           von         bis    von    bis      in %       von      bis
 1*             Einstieg                                                                                               71.492                  71.492              0     31.882       0      0     0,0%     71.492 103.374
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                            91.400                  91.400              0     40.760       0      0     0,0%     91.400 132.160
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                           109.228                 109.228              0     48.710       0      0     0,0%    109.228 157.937
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                        140.083                 140.083              0     62.470       0      0     0,0%    140.083 202.553
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                         154.973                 154.973              0     69.110       0      0     0,0%    154.973 224.083

                                                                                                                                              Nettoeinkommen (€)
                                                                                                                        Einkommensteuer                           Sozialbeiträge                            Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                        von       bis                         von          bis                              von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                28.844   42.477                          145         145                            42.503    60.752
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                             36.338   57.236                          145         145                            54.917    74.779
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                             47.575   74.447                          145         145                            61.508    83.345
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                          64.597   99.061                          145         145                            75.341 103.347
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                           72.812  110.939                          145         145                            82.016 112.999

                                                                                                                        Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)
  Kaufkraftparität                                                                                                                                                                                                      1,34
                                                                                                                                                 Fix***                 Variabel     Zusätzlich             Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                        von                      bis          von         bis    von      bis               von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                31.768                  31.403             0     14.004       0        0            31.768    45.407
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                             41.046                  38.654             0     17.238       0        0            41.046    55.891
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                             45.972                  43.082             0     19.212       0        0            45.972    62.294
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                          56.312                  53.421             0     23.823       0        0            56.312    77.244
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                           61.301                  58.410             0     26.048       0        0            61.301    84.458
* Ledig, keine Kinder
** Verheiratet, zwei Kinder
*** Die fixen Bruttoeinkommen weisen keine Bandbreiten auf. Dadurch ist die obere Grenze der kaufkraftbereinigten Nettoeinkommen („Fix bis …“) geringer als die untere Grenze („Fix von …“),
weil insgesamt höhere Steuern/Sozialbeiträge auf die obere Grenze der Einkommen entfallen.
Wechselkurs 1 DKK = 0,1343 €

 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                                                          17 von 58
 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
 vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder –
   Frankreich




                             18 von 58
3. Auswertung der Länder – Frankreich
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Gehaltssystem
  Grundlage der Entlohnung französischer Krankenhausärzte in öffentlichen Einrichtungen ist der Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Sport
   vom 1. Juli 2010. Daten hinsichtlich der privaten Träger sind nicht öffentlich zugänglich.
  Fixe Gehaltsbestandteile: Das Gehaltssystem unterscheidet drei verschiedene Arztgruppen. Die erste Stufe bilden die „Internes“. Diese sind
   vergleichbar mit den deutschen Assistenzärzten in der Facharztausbildung. Die Verweildauer in dieser Stufe beträgt durchschnittlich fünf Jahre.
   Das feste Gehalt setzt sich zusammen aus dem Fixum, einem Zuschlag für Teilzeitvorgaben während der ersten zwei Jahre sowie einem Zuschlag
   für besondere Verantwortung in den letzten beiden Jahren. Ergänzend werden in besonderen Fällen Zuschläge für Miet- und
   Verpflegungsaufwendungen gewährt. Mit dem Bestehen der Facharztausbildung besteht die Wahlmöglichkeit zur Niederlassung oder der weitere
   Verbleib als „Assistent“ in einem Universitäts- oder Allgemeinkrankenhaus für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Das Gehalt in dieser Stufe
   setzt sich aus dem Fixum, einem Vollzeitzuschlag sowie einem monatlichen Zuschlag für die Arbeit in mehreren öffentlichen Krankenhäusern
   zusammen. Es schließt sich ein nationales Auswahlverfahren an, welches über eine quasi Verbeamtung als Krankenhausarzt entscheidet.
   Nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens besteht die Möglichkeit für Ärzte in Universitätskliniken in der Lehre mitzuwirken sowie ein
   weiteres nationales Auswahlverfahren zu durchlaufen, um Professor/in zu werden. Die Gehälter setzen sich zusammen aus dem Fixum sowie
   weiteren Zuschlägen für die ausschließliche Tätigkeit in einem öffentlichen Krankenhaus, einem Zuschlag für die Tätigkeit in mehreren Häusern
   sowie einen Zuschlag für sektorübergreifende Arbeit. Das Gehaltssystem der Krankenhausärzte „Praticiens hospitaliers“ umfasst zwölf
   Gehaltsstufen, die durchschnittlich innerhalb von jeweils zwei Jahren durchlaufen werden. Grundsätzlich sind die Gehälter der Krankenhaus- und
   der Universitätsärzte vergleichbar.
  Variable Gehaltsbestandteile: Die variable Vergütung der Assistenzärzte (Internes) wird in der Anweisung des Ministeriums für Gesundheit und
   Sport vom 12. Juli 2010 zur Erstattung von Diensten geregelt und umfasst einzig die Vergütung von Nachtdiensten und Rufbereitschaften. Die
   variable Vergütung der übrigen Arztgruppen im Krankenhaus umfasst sowohl finanzielle Entschädigung für Dienste und Rufbereitschaften,
   Überstunden als auch einen leistungsabhängigen Bestandteil von bis zu 15% des Bruttoeinkommens.
  Zusätzliche Vergütungselemente: Das Gehaltssystem der Krankenhausärzte sieht keine zusätzlichen Vergütungsbestandteile vor.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       19 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Frankreich
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Weitere quantitative Einflussfaktoren
  Ärzte in Krankenhäusern dürfen ab Erreichen der Facharztstufe eigenständig Privatpatienten behandeln und abrechnen. Diese Erlöse können bis zu
   50% des Fixgehaltes ausmachen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzlich in privaten Kliniken als Facharzt zu arbeiten.
   Die Nebeneinkünfte aus Privatliquidationen oder privater Facharzttätigkeit wurden wie auch bei den anderen Ländern nicht in der Berechnung
   berücksichtigt, da keine belastbaren Informationen zur Höhe und Zusammensetzung gefunden werden konnten.
  Die Standardarbeitszeit französischer Ärzte beträgt 35 Stunden pro Woche und kann flexibel auf bis zu 48 Stunden erhöht werden. Der
   Urlaubsanspruch französischer Ärzte in öffentlichen Krankenhäusern beträgt standardmäßig 25 Tage pro Jahr.
 Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren
  Innerhalb von Frankreich existieren große Unterschiede im Hinblick auf die Anzahl niedergelassener Ärzte. Dies führt zur Gewährung von
   besonderen Zuschlägen bei Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in weniger attraktiven Gegenden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um
   Steuervergünstigungen und keine expliziten Lohnzuschläge.
  Alle französischen Krankenhausärzte sind verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
  Weiterhin besteht im französischen Gesundheitssystem im niedergelassenen Sektor Niederlassungsfreiheit.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       20 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Frankreich
 Gehaltssystem

                                                                                                                                  Frankreich - Bruttoeinkommen (€)
                                                                                                                                                    Fix                    Variabel     Zusätzlich            Bruttoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von                     bis            von         bis    von      bis    in %       von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                  20.961                 22.729           7.141      9.090       0        0   0,0%     28.102    31.819
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               25.348                 29.368           7.141      9.090       0        0   0,0%     32.489    38.459
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               30.141                 64.809          10.396     32.443       0        0   0,0%     40.537    97.252
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            55.660                 68.134          10.396     33.270       0        0   0,0%     66.055   101.405
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             60.481                104.770          10.396     42.389       0        0   0,0%     70.877   147.159

                                                                                                                                              Nettoeinkommen (€)
                                                                                                                          Einkommensteuer                            Sozialbeiträge                           Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von       bis                          von          bis                             von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                   1.537    1.917                         6.067       6.871                           20.498    23.031
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                                1.986    2.883                         7.016       8.247                           23.487    27.329
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                                  650    6.077                         8.658     19.866                            31.229    71.309
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                             2.813    6.759                        13.700     20.687                            49.542    73.959
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                              3.317   17.068                        14.655     29.553                            52.905   100.538

                                                                                                                        Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)
  Kaufkraftparität                                                                                                                                                                                                        1,09
                                                                                                                                                      Fix                  Variabel     Zusätzlich            Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von                       bis          von         bis    von      bis              von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                  13.971                   15.033         4.760      6.012       0        0           18.731    21.045
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               16.745                   19.070         4.717      5.903       0        0           21.462    24.973
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               21.218                   43.424         7.318     21.738       0        0           28.537    65.162
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            38.147                   45.409         7.125     22.174       0        0           45.271    67.583
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             41.253                   65.408         7.091     26.463       0        0           48.344    91.871


* Ledig, keine Kinder
** Verheiratet, zwei Kinder



 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                                                             21 von 58
 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
 vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder –
   Niederlande




                             22 von 58
3. Auswertung der Länder – Niederlande
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Gehaltssystem
  Ärzte in niederländischen Krankenhäusern werden grundsätzlich auf drei unterschiedliche Arten entlohnt: als angestellter Arzt in
   Universitätskliniken, als angestellter Arzt in Allgemeinkrankenhäusern oder als selbstständiger Arzt. Grundlage der Entlohnung niederländischer
   Krankenhausärzte ist für Allgemeinkrankenhäuser das seit 1. Januar 2011 gültige Tarifwerk „CAO Ziekenhuizen“ und für Universitätskliniken das
   seit März 2010 gültige Tarifwerk „ CAO – Universitair Medische Centra”. Daten hinsichtlich der Einkommen selbstständiger Ärzte und Einkommen
   von Ärzten in privaten Einrichtungen sind nicht öffentlich zugänglich.
  Das Gehaltssystem in Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken unterscheidet zwei verschiedene Arztgruppen. Die erste Stufe bilden die
   „Artsassistenten“. Diese verfügen über eine Approbation und sind mit den deutschen Assistenzärzten vergleichbar. Da die Weiterbildungsplätze zur
   Facharztausbildung je nach Fachgesellschaft kontingentiert sind, ergibt sich für diese Ärzte oft erst nach mehreren Jahren klinischer Tätigkeit die
   Möglichkeit, auf eine der Stellen „in opleiding“, das heißt in die Facharztausbildung, zu wechseln. Die Verweildauer in dieser Stufe wird mit
   durchschnittlich fünf Jahren angenommen.
  Fixe Gehaltsbestandteile: Das feste Gehalt setzt sich zusammen aus dem Fixum, dem Urlaubsgeld in Höhe von 8% des Jahresbruttogehaltes und
   für Ärzte, die bei Universitätskliniken beschäftigten sind, der Zahlung eines dreizehnten Monatsgehaltes. Mit dem Bestehen der Facharztausbildung
   können Krankenhausärzte als „Medisch Specialist” (Allgemeinkrankenhäuser) beziehungsweise „Universitair Medisch Specialist”
   (Universitätskliniken) beschäftigt werden. Mit zunehmender Verweildauer in dieser Stufe können Ärzte in Allgemeinkrankenhäusern teilweise
   beziehungsweise in vollem Umfang Leitungsfunktionen bis hin zur Funktion als „Afdelingshoofd” (Chefarzt) übernehmen. Für Ärzte in
   Universitätskliniken besteht die Möglichkeit in der Lehre als „Hoogleraar“ (Hochschullehrer) beziehungsweise mit voller Leitungs- und Lehrfunktion
   als „Hoogleraar / Afdelingshoofd” (Chefarzt) zu arbeiten. Das feste Gehalt in dieser Stufe setzt sich ebenso aus dem Fixum, dem Urlaubsgeld in
   Höhe von 8% des Bruttojahresgehaltes und für bei Universitätskliniken beschäftigten Ärzten der Zahlung eines dreizehnten Monatsgehaltes
   zusammen.
  Variable Bestandteile: Die variable Vergütung der angestellten Ärzte ist im Wesentlichen tarifvertraglich geregelt und umfasst insbesondere die
   finanzielle Entschädigung für Dienste, Rufbereitschaften und Überstunden. Für Krankenhausärzte kann die Vergütung dafür bis zu 20% des
   Bruttojahresgehaltes (Universitätskliniken) beziehungsweise 21% des Bruttojahresgehaltes (Allgemeinkrankenhäuser) betragen. Darüber hinaus
   stellt in Universitätskliniken eine leistungs- beziehungsweise erfolgsabhängige Vergütung von bis zu 8% des Bruttojahresgehaltes einen
   wesentlichen Bestandteil des variablen Einkommens der Krankenhausärzte dar.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       23 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Niederlande
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Weitere quantitative Einflussfaktoren
  Die tarifliche Arbeitszeit für angestellte Ärzte beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche und kann flexibel auf bis zu 48 Stunden erhöht werden.
  Das geleistete Überstundenniveau in niederländischen Krankenhäusern ist niedrig. Der jährliche Urlaubsanspruch niederländischer angestellter
   Ärzte beträgt rund 23 Tage und erhöht sich mit dem Alter der Ärzte um bis zu 6 Tage.
  Aufwendungen der angestellten Ärzte für den Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte werden vom Arbeitgeber erstattet. Ebenso werden
   Umzugskosten anlässlich eines Wechsels des Arbeitgebers bis zu einem Höchstsatz von 10% des Einkommens übernommen. Darüber hinaus
   werden Aufwendungen zur Ausübung der Arzttätigkeit (z.B. Werbungskosten) vom Arbeitgeber erstattet.
  In den Niederlanden besteht in öffentlichen Krankenhäusern die besondere Möglichkeit, als selbstständiger Facharzt zu arbeiten. Dieser Umstand
   ermöglicht es Fachärzten, teilweise deutlich höhere Einkommen als in einem Angestelltenverhältnis zu erzielen. Jede Fachdisziplin bildet hierbei
   eine Partnerschaft, die als Einheit gegenüber dem Krankenhaus auftritt. Voraussetzung zum Eintritt in diese Partnerschaft ist die Zahlung einer
   Einlage, die ratierlich geleistet werden kann. Das durchschnittliche Einkommen der Fachärzte in der Partnerschaft liegt je nach Fachbereich
   zwischen rund T€ 200 und T€ 400, durchschnittlich bei ca. T€ 300. Von diesem abgezogen wird ein an das Krankenhaus zu entrichtendes
   Nutzungsentgelt in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität der zur Verfügung gestellten Einrichtungen.
 Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren
  In der Regel bestehen innerhalb niederländischer Krankenhäuser flache, hierarchische Strukturen. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen
   für Berufshaftpflichtversicherungen ist auskunftsgemäß individuell abhängig von der ausgeübten Fachrichtung und nicht einheitlich geregelt.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       24 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Niederlande
 Gehaltssystem

                                                                                                                                 Niederlande - Bruttoeinkommen (€)
                                                                                                                                                    Fix                   Variabel       Zusätzlich            Bruttoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                         von                      bis           von         bis      von      bis    in %       von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                 39.676                  44.338              0     12.415       992 1.419      2,5%     40.668    58.171
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                              42.627                  49.182              0     13.771     1.066 1.574      2,5%     43.693    64.527
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                              76.193                 105.014              0     29.404     1.905 3.360      2,5%     78.098   137.778
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                           87.620                 166.400              0     34.944     2.191 5.034      2,5%     89.811   206.378
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                           102.856                 179.712              0     37.740     2.571 5.436      2,5%    105.427   222.888

                                                                                                                                               Nettoeinkommen (€)
                                                                                                                          Einkommensteuer                           Sozialbeiträge                              Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von       bis                         von          bis                                von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                   5.870   13.735                        8.502       8.575                              26.296    35.861
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                                7.143   17.037                        8.502       8.575                              28.048    38.915
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               24.093   55.127                        6.679       6.679                              47.326    75.972
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            30.188   90.799                        6.679       6.679                              52.944   108.900
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             38.305   99.384                        6.679       6.679                              60.443   116.825

                                                                                                                        Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)
  Kaufkraftparität                                                                                                                                                                                                          1,06
                                                                                                                                                      Fix                 Variabel       Zusätzlich             Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von                       bis         von         bis      von      bis               von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                  24.280                   25.869            0      7.243       607    828              24.887    33.940
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               25.898                   28.072            0      7.860       647    898              26.545    36.830
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               43.698                   54.804            0     15.345     1.092 1.754               44.791    71.902
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            48.885                   83.101            0     17.451     1.222 2.514               50.107   103.066
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             55.810                   89.148            0     18.721     1.395 2.697               57.205 110.566


* Ledig, keine Kinder
** Verheiratet, zwei Kinder



 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                                                              25 von 58
 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
 vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder –
   Norwegen




                             26 von 58
3. Auswertung der Länder – Norwegen
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Gehaltssystem
  Das Gehaltssystem angestellter Ärzte in öffentlichen norwegischen Krankenhäusern basiert auf Tarifverträgen zwischen der Ärztevertretung und
   den jeweiligen Regionen. Diese decken den Zeitraum 1. Mai 2010 bis 30. April 2012 ab. Grundsätzlich existiert ein einheitlicher Tarifvertrag für alle
   Krankenhausärzte in öffentlichen Häusern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Krankenhausebene individuelle Tarifverträge zu schließen,
   die hinsichtlich Gehalt und Arbeitszeit zum Standardvertrag variieren. Hierzu liegen keine öffentlich verfügbaren Daten vor. Ebenso liegen keine
   Daten zu Gehaltsstrukturen in privaten Krankenhäusern vor.
  Das Gehaltssystem in öffentlichen Krankenhäusern unterscheidet insgesamt fünf Gehaltsstufen. Die erste Stufe stellt der sog. Turnusarzt dar. Nach
   Ablauf von 18 Monaten wird regelmäßig die nächste Stufe des Arztes in Spezialisierung erreicht. Die Spezialisierung zum Facharzt dauert
   durchschnittlich sieben bis acht Jahre und unterteilt sich in drei Stufen zu jeweils ca. zwei Jahren, die durch Abschlussprüfungen abgeschlossen
   werden müssen bevor die nächste Stufe erreicht wird. Nach Abschluss der Facharztausbildung folgt die Stufe des Oberarztes. Dieser stellt die
   höchste Hierarchiestufe dar. Die weitere Karriereentwicklung umfasst die Übernahme von Leitungsaufgaben bzw. eines höheren
   Verantwortungsgrades. Die Position des Chefarztes unterscheidet sich zu der des deutschen Chefarztes. In Norwegen verfügen Chefärzte über
   eine geringer ausgeprägte Autorität sowie regelmäßig keine alleinige Entscheidungsbefugnis.
  Fixe Gehaltsbestandteile: Das fixe Einkommen setzt sich grundsätzlich aus dem Basislohn und einem Zuschlag bei vorhandenem Doktortitel
   zusammen. Weiterhin erhöhen Zuschläge für besondere Aufgaben wie Abteilungsleitung das Fixgehalt. Individuelle Zuschläge sind zusätzlich
   verhandelbar.
  Variable Bestandteile: Das variable Einkommen umfasst die Vergütung von Überstunden und Diensten. Grundsätzlich werden in Norwegen
   Überstunden und Dienste im Vorfeld mit den Mitarbeitern für einen bestimmten Zeitraum geplant und vereinbart. Ungeplant anfallende Überstunden
   und Dienste werden mit einem erhöhten Zuschlag auf Basis des Grundeinkommens vergütet. Es existiert keine einheitliche Regelung zur Zahlung
   leistungsorientierter Zuschläge.
  Zusätzliche Vergütungselemente: Die Tarifverträge sowie das Gehaltssystem der norwegischen Krankenhausärzte beinhalten keine zusätzlichen
   Vergütungsbestandteile.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       27 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Norwegen
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Weitere quantitative Einflussfaktoren
  Die vertraglich definierte Standardarbeitszeit norwegischer Krankenhausärzte in öffentlichen Kliniken beträgt 40 Stunden pro Woche und kann
   individuell auf maximal 60 Stunden erhöht werden. Im Durchschnitt arbeiten Krankenhausärzte zwischen 52 und 60 Stunden pro Woche. Es
   existiert eine Kernarbeitszeit von 7 Uhr bis 17 Uhr in der alle elektiven Behandlungen und Eingriffe stattfinden müssen. Alle in öffentlichen
   Krankenhäusern angestellten Ärzte haben Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub von denen drei Wochen in der Hauptsaison liegen müssen und nur
   zwei Wochen flexibel einsetzbar sind. Zusätzlich haben norwegische Krankenhausärzte durchschnittlich fünf Wochen Freizeitausgleich für
   geleistete Dienste bzw. zur Nivellierung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. In der Auswertung wird die Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit
   von 48 Stunden begrenzt.
 Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren
  Norwegen zeichnet sich durch starke Unterschiede in der Bevölkerungsdichte und Wohnortattraktivität aus. Vor diesem Hintergrund werden in
   bestimmten Fachrichtungen und Regionen Gehaltszuschläge von bis zu 200% gewährt.
  Zusätzliche individuelle Vergütungen zwischen Arzt und Krankenhaus unter Berücksichtigung von besonderen Kompetenzen, Erfahrungen,
   Qualifikationen oder anderen Faktoren, können individualvertraglich vereinbart werden. Diese Verhandlungen werden im März / April eines jeden
   Jahres durchgeführt.
  Ab einem Alter von 58 Jahren müssen norwegische Krankenhausärzte keine Nachtdienste mehr leisten. Im Alter von 60 Jahren entfallen zusätzlich
   die Bereitschaftsdienste. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Ärzten in norwegischen Krankenhäusern beträgt 62 Jahre. Norwegische
   Krankenhausärzte haben grundsätzlich die Möglichkeit, zusätzlich in Privatkliniken zu arbeiten. Dies setzt jedoch eine Erlaubnis durch das
   Krankenhaus mit dem ein Anstellungsverhältnis besteht voraus. Auskunftsgemäß wird diese Erlaubnis häufig nicht erteilt. Es liegen hierzu keine
   öffentlich verfügbaren Daten vor.
  Aufgrund von Schichtarbeit, Diensten und hohen Wochenarbeitsstunden steht Krankenhausärzten die Gewährung eines Freizeitausgleiches zu.
   Auskunftsgemäß ist es jedoch aufgrund des Ärztemangels vielfach nicht möglich, den Ausgleich tatsächlich in Anspruch zu nehmen.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       28 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Norwegen
 Gehaltssystem

                                                                                                                                  Norwegen - Bruttoeinkommen (€)
                                                                                                                                                      Fix                 Variabel     Zusätzlich            Bruttoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von                       bis         von         bis    von      bis    in %       von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                  50.067                   54.432            0     24.176       0        0   0,0%     50.067    78.607
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               55.367                   59.731            0     26.530       0        0   0,0%     55.367    86.261
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               60.043                   78.187            0     34.727       0        0   0,0%     60.043   112.914
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            73.822                   81.304            0     35.884       0        0   0,0%     73.822   117.189
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             79.683                   88.412            0     38.574       0        0   0,0%     79.683   126.986

                                                                                                                                              Nettoeinkommen (€)
                                                                                                                          Einkommensteuer                           Sozialbeiträge                           Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von       bis                         von          bis                             von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                   9.928   19.780                        3.905       6.131                           36.234    52.696
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               11.412   22.621                        4.319       6.729                           39.636    56.911
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               11.430   31.545                        4.680       8.806                           43.933    72.563
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            16.536   33.253                        5.756       9.134                           51.530    74.802
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             18.683   37.173                        6.209       9.898                           54.791    79.915

                                                                                                                        Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)
  Kaufkraftparität                                                                                                                                                                                                       1,38
                                                                                                                                                      Fix                 Variabel     Zusätzlich            Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von                       bis         von         bis    von      bis              von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                  26.235                   26.420            0     11.735       0        0           26.235    38.155
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               28.698                   28.533            0     12.673       0        0           28.698    41.207
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               31.810                   36.381            0     16.159       0        0           31.810    52.539
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            37.311                   37.576            0     16.584       0        0           37.311    54.160
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             39.672                   40.286            0     17.577       0        0           39.672    57.863


* Ledig, keine Kinder
** Verheiratet, zwei Kinder
Wechselkurs 1 NOK = 0,1247 €

 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                                                            29 von 58
 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
 vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder –
   Österreich




                             30 von 58
3. Auswertung der Länder – Österreich
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Gehaltssystem
  Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Vergütung der Ärzte sind die Spitalsgesetze, Besoldungsvorschriften und Entlohnungstabellen der
   einzelnen Bundesländer. In diesen sind wesentliche Aspekte wie die Arbeitszeit, der Urlaub und die einzelnen Gehaltsbestandteile für
   Krankenhausärzte geregelt. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer sind diese Regelungen nicht einheitlich. Für jedes Bundesland gelten
   gesonderte Regelungen für die Berechnung des monatlichen Entgeltes und die variablen und fixen Zulagen. Die Bezeichnung der Karrierestufen
   variiert in Österreich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel werden die Bezeichnungen Turnus- oder Sekundararzt, Assistenzarzt und
   Oberarzt genutzt.
  Das fixe Gehalt setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt und gesetzlichen Zulagen. Teilweise sind zusätzlich feste monatliche Pauschalen
   vorgesehen. Diese umfassen Gefahrenzulagen oder Mehrdienstleistungsvergütungen, mit denen Überschreitungen der Wochenarbeitszeit bis zu
   einer Grenze von fünf Stunden im Vorhinein abgegolten werden. Grundlage für die Berechnung des monatlichen Entgelts sind die jeweils in dem
   Bundesland zur Anwendung kommenden Gehaltstabellen. Die Einstufung in die Entlohnungsgruppen und -stufen ist abhängig von der Dauer der
   Berufstätigkeit und der fachlichen Qualifikation. In einigen Bundesländern wird das Grundgehalt durch fixe Sonderzulagen ergänzt, die bis zu zwei
   Monatsgehälter ausmachen können.
  Zur Höhe der Vergütung von Ärzten in leitender Position können im Rahmen dieser Studie keine allgemeingültigen Angaben gemacht werden.
   Einen Anhaltswert kann die Besoldungsordnung Wien geben. Nach dieser beziehen Abteilungsleiter ein Grundgehalt in einer Spanne von € 60.000
   bis € 100.000 (ohne Zulagen und Sonderzulagen). Ärztliche Direktoren als Mitglied der Führung beziehen ein Grundgehalt von € 65.110 bis €
   105.453 (ohne Zulagen und Sonderzulagen).
  Variable Bestandteile: Variable Bestandteile stellen für die Ärzte einen bedeutenden Anteil des Einkommens dar. Vergütet werden Überstunden,
   Nachtdienste, Sonn- und Feiertagszuschläge und Rufbereitschaft. Die Höhe dieser Zulagen ergibt sich ebenfalls aus den entsprechenden
   Spitalsgesetzen und Besoldungsvorschriften.
  Zusätzliche Vergütungselemente: In Österreich ist die betriebliche Mitarbeitervorsorge für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen
   Vertrag beruhen, obligatorisch. Die Höhe der zusätzlichen Vergütungselemente wurde mit 2,5% auf die Summe von fixem und variablem
   Einkommen berechnet.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       31 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Österreich
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Weitere quantitative Einflussfaktoren
  Zusätzliche Honorare können aus der Versorgung von Patienten mit einer privaten Krankenzusatzversicherung generiert werden. Diese Patienten
   werden als „stationäre Patienten in der Sonderklasse“ bezeichnet. Die leitenden Ärzte sind berechtigt, von Patienten der Sonderklasse ein Honorar
   zu vereinnahmen. Dieses soll mit den nachgeordneten Ärzten der Abteilung geteilt werden. Der Verteilungsschlüssel hängt dabei von den
   Honorarregelungen der einzelnen Bundesländer ab. Bei leitenden Ärzten können Sonderklassen-Honorare das Regeleinkommen bei weitem
   übersteigen. Über die durchschnittliche Höhe der Sonderklassen-Honorare liegen keine Informationen vor.
  Das Grundgehalt basiert auf einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die gesetzlich geregelte wöchentliche Höchstarbeitszeit
   beträgt 60 Stunden. Sie darf in einer Spanne von 17 Wochen den Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann dieser
   Zeitraum durch Betriebsvereinbarungen auf bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden als auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Einzelfall im
   Rahmen von Betriebsvereinbarungen auf bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden. In der Auswertung wird die Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit
   von 48 Stunden begrenzt.
  Der Urlaubsanspruch ist in den gesetzlichen Regelungen unterschiedlich geregelt. In der Regel wird ein Anspruch von 30 Werktagen je
   Kalenderjahr für jüngere Arbeitnehmer gewährt. Mit zunehmendem Alter steigt der Anspruch auf bis zu 36 Tage. Es besteht darüber hinaus die
   Möglichkeit, Fortbildungsurlaub von bis zu sechs Tagen zu beantragen.
  Das derzeitige Renteneintrittsalter für Frauen ist das 60. Lebensjahr. Es erfolgt eine Anhebung des Eintrittsalters bei Frauen zwischen 2024 und
   2033 auf 65 Jahre. Das Renteneintrittsalter für Männer liegt bereits bei 65 Jahren.
 Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren
  Trotz gesetzlicher Vorgaben haben viele Kliniken Probleme, arbeitszeitgesetzkonforme Dienstpläne aufzustellen. Gemäß einer Befragung unter
   2.300 Ärzten überschreiten 24% der Ärzte die durchschnittliche, gesetzliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche.
  Insbesondere während der Facharztausbildung nutzen viele Ärzte Nacht- und Wochenenddienste zur Aufwertung des Grundgehalts. Ärzte in der
   Facharztausbildung kritisieren, dass sie während der Assistenzzeit einen nicht unerheblichen Arbeitsanteil für administrative und nicht-medizinische
   Tätigkeiten aufwenden.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       32 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Österreich
 Gehaltssystem

                                                                                                                                 Österreich - Bruttoeinkommen (€)
                                                                                                                                                    Fix                   Variabel       Zusätzlich            Bruttoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von                     bis           von         bis      von      bis    in %       von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                  36.142                 41.865              0     11.749       904 1.340      2,5%     37.046    54.954
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               41.865                 43.505              0     12.627     1.047 1.403      2,5%     42.912    57.535
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               43.909                 66.696              0     18.125     1.098 2.121      2,5%     45.007    86.942
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            59.250                 91.623              0     24.009     1.481 2.891      2,5%     60.731   118.523
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             65.110                105.453              0     26.363     1.628 3.295      2,5%     66.738   135.111

                                                                                                                                              Nettoeinkommen (€)
                                                                                                                          Einkommensteuer                           Sozialbeiträge                             Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von       bis                         von          bis                               von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                   7.052   13.851                        6.694       8.912                             23.300    32.191
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                                9.135   14.969                        7.754       8.912                             26.023    33.654
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                                9.210   28.168                        8.133       8.912                             27.664    49.862
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            15.627   43.959                        8.912       8.912                             36.192    65.652
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             18.223   52.253                        8.912       8.912                             39.603    73.946

                                                                                                                        Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€)
  Kaufkraftparität                                                                                                                                                                                                         1,06
                                                                                                                                                      Fix                 Variabel      Zusätzlich             Nettoeinkommen
 Stufe          Ärztliche Tätigkeit                                                                                          von                       bis         von         bis     von      bis               von        bis
 1*             Einstieg                                                                                                  21.514                   23.210            0      6.514      538    743              22.051    30.467
 2*             3 - 5 Jahre                                                                                               24.028                   24.084            0      6.990      601    777              24.629    31.851
 3**            5 - 8 Jahre                                                                                               25.543                   36.201            0      9.838      639 1.151               26.182    47.190
 4**            8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion)                                                            33.418                   48.033            0     12.587      835 1.515               34.253    62.135
 5**            > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion)                                                             36.567                   54.623            0     13.656      914 1.707               37.481    69.985


* Ledig, keine Kinder
** Verheiratet, zwei Kinder



 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                                                                              33 von 58
 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
 vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder –
   Schweden




                             34 von 58
3. Auswertung der Länder – Schweden
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
 Gehaltssystem
  Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu den ärztlichen Gehältern. Es existiert jedoch ein Abkommen („Läkaravtal“) zwischen den
   öffentlichen Arbeitgebern und dem schwedischen Ärzteverband, das Rahmenbedingungen für die Anstellungsverhältnisse der Ärzte festlegt, aber
   nicht die Gehaltshöhe bestimmt. Das Gehalt wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt und richtet sich nach der jeweiligen
   Position, dem Aufgabenbereich, dem Erfahrungsspektrum und der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Dieses System individueller und differenzierter
   Gehaltsvereinbarungen führt zu deutlichen Schwankungsbreiten bei den Gehältern der Ärzte.
  Das Abkommen „Läkaravtal“ enthält unter anderem folgende Rahmenbedingungen für die Anstellungsverhältnisse der Ärzte: die Regelarbeitszeit,
   Leitlinien für die Vergütung von Mehrarbeit bzw. Arbeit außerhalb der Regelarbeitszeiten und an Sonn- und Feiertagen, Zuschläge für Bereitschafts-
   und Notdienste sowie den Urlaubsanspruch in Abhängigkeit vom Alter der Ärzte. Darüber hinaus sind hierin auch weitere Sozialleistungen wie
   Zuschläge zum Elterngeld und die Gewährung von Urlaubsgeld geregelt. Explizit zu nennen sind hier die Zuschläge für Überstunden, die sich für
   geplante Überstunden an regulären Arbeitstagen auf 180% belaufen („Enkel övertid“) und für ungeplante Überstunden an freien Tagen sowie für
   angeordnete Bereitschaftsdienste auf 240% („Kvalificerad övertid“) erhöhen. Die Zuschläge werden dabei jeweils auf das individuelle Gehalt des
   Arztes angewendet.
  Die dargestellten Bandbreiten der Ärztegehälter basieren auf der Statistik tatsächlich erzielter Einkommen schwedischer Ärzte für das Jahr 2009,
   die durch den schwedischen Ärzteverband (Sveriges Läkarförbund) erstellt wurde. Die Kategorisierung erfolgte dabei anhand der folgenden
   Entwicklungsstufen:
  AT-Läkare sammeln zu Beginn mindestens 18 Monate praktische Erfahrung im Krankenhaus. Im Anschluss an das Praktikum muss eine Prüfung
   abgelegt werden, die bei Erfolg zur „Legitimation“ führt und mit der deutschen Approbation vergleichbar ist. Die Gehälter dieser ersten Stufe wurden
   nicht in die Berechnung der Bandbreiten einbezogen, da die Praktikumszeit mit dem deutschen Arzt-im-Praktikum vergleichbar ist und die
   Auswertung auf approbierte Ärzte abstellt. Die Einstiegsgehälter der „Leg Läkare“ (Ärzte mit Legitimationen) bilden daher die erste Stufe innerhalb
   der Einkommensbandbreiten.
  Im Anschluss an die Legitimation durchläuft der Großteil der Ärzte als „ST-Läkare“ einen Zeitraum von in der Regel 5 Jahren (Vollzeittätigkeit) unter
   fachlicher Anleitung und Betreuung. Dieser Zeitraum ist mit der deutschen Assistenzarzttätigkeit und Facharztausbildung vergleichbar. Am Ende
   der fünfjährigen Tätigkeit können die Ärzte ein freiwilliges „Spezialistexamen“ bei der staatlichen Sozialbehörde als Beleg ihrer Qualifikation
   ablegen. Die Qualifikation des „Specialistläkar“ ist mit dem deutschen Facharzt vergleichbar.
  Die letzten beiden Stufen der ärztlichen Hierarchie in Schweden bilden die Oberärzte („Överläkare“) und Chefärzte („Läkare/Chef“), die teilweise
   bzw. umfassende Leitungsfunktionen ausüben. Alle spezialisierten Ärzte haben die Möglichkeit, sich auf Chefarztpositionen zu bewerben.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       35 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
3. Auswertung der Länder – Schweden
Gehaltssystem


                                                                                                                    Erläuterungen zum Gehaltssystem
  Zusätzliche Vergütungselemente: Schwedische Ärzte erhalten Urlaubsgeld und einen Gehaltszuschlag während der Elternzeit. Die Höhe des
   Urlaubsgeldes ist dabei abhängig vom Alter des Arztes und wird als prozentualer Anteil auf das individuelle Gehalt berechnet. Die Höhe der
   zusätzlichen Vergütungselemente wurde mit 2,5% auf die Summe von fixem und variablem Einkommen berechnet.
 Weitere quantitative Einflussfaktoren
  Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Regelarbeitszeit wird in der Zeit Montag-Freitag von 7-21 Uhr erbracht. Die Ruhezeit pro
   Tag muss zusammenhängend mindestens 8 Stunden betragen (Ausnahmen sind möglich). Die maximale zusammenhängende Arbeitszeit
   einschließlich Bereitschaftsdiensten beträgt 18 Stunden pro Tag.
  Der Standardurlaubsanspruch liegt bis zum Alter von 39 Jahren bei 25 Urlaubstagen, bis zum Alter von 49 Jahren bei 31 Urlaubstagen und ab dem
   Alter von 50 Jahren bei 32 Urlaubstagen pro Jahr. Zudem haben schwedische Ärzte das Anrecht vier zusammenhängende Urlaubswochen im
   Zeitraum von Juni bis August eines Jahres in Anspruch zu nehmen.
  Das Renteneintrittsalter ist 65 Jahre. Die eingezahlte Rente kann frühestens mit 61 Jahren in Anspruch genommen werden, und beträgt dann
   entsprechend des Umfangs der weiterhin ausgeübten Tätigkeit wahlweise 100%, 75%, 50% oder 25%. Das System entspricht in der Struktur dem
   deutschen Modell der Altersteilzeit.
 Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren
  Generelle Arbeitsbedingungen (Arbeitszeitmodelle / Familienfreundlichkeit): Das schwedische System legt hohen Wert auf Vereinbarkeit von Beruf
   und Familie. Dementsprechend werden flexible Arbeitszeitmodelle angeboten und auch die Kinderbetreuung ist im Vergleich zu vielen europäischen
   Ländern sehr gut organisiert und zudem günstig (ca. € 150 pro Monat inklusive Verpflegung).
  Da die Gehälter individuell vereinbart werden, sind regionale Zuschläge nicht einheitlich geregelt. Für die Tätigkeit in ländlichen Regionen werden
   jedoch erfahrungsgemäß Zuschläge auf das Gehalt gewährt, um die vakanten Positionen besetzen zu können.
  Für schwedische Ärzte besteht die Möglichkeit zur Nebentätigkeit bzw. privater Tätigkeit, die jedoch dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Bis zu
   einem Umfang von sechs Stunden pro Woche muss der Arbeitgeber nur informiert werden. Soll die Tätigkeit mehr als sechs Stunden pro Woche
   betragen, ist zuvor eine explizite Zustimmung des Arbeitsgebers erforderlich. Einkommen aus Nebentätigkeiten sind explizit nicht Gegenstand der
   Auswertung und damit nicht in den Gehaltsbandbreiten enthalten.




© 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger                       36 von 58
Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich
Ärztegehälter im Europavergleich

Weitere ähnliche Inhalte

Mehr von NEWSROOM für Unternehmer

Haushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der Österreicher
Haushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der ÖsterreicherHaushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der Österreicher
Haushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der ÖsterreicherNEWSROOM für Unternehmer
 
Erste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglich
Erste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglichErste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglich
Erste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglichNEWSROOM für Unternehmer
 
Gehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienen
Gehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienenGehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienen
Gehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienenNEWSROOM für Unternehmer
 
Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016
Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016
Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016NEWSROOM für Unternehmer
 
Welche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und Deutschland
Welche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und DeutschlandWelche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und Deutschland
Welche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und DeutschlandNEWSROOM für Unternehmer
 
Wohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar ist
Wohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar istWohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar ist
Wohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar istNEWSROOM für Unternehmer
 
Weltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsam
Weltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsamWeltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsam
Weltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsamNEWSROOM für Unternehmer
 
Österreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 Euro
Österreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 EuroÖsterreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 Euro
Österreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 EuroNEWSROOM für Unternehmer
 
Ankaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für Aktien
Ankaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für AktienAnkaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für Aktien
Ankaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für AktienNEWSROOM für Unternehmer
 
Connected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenig
Connected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenigConnected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenig
Connected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenigNEWSROOM für Unternehmer
 
Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...
Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...
Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...NEWSROOM für Unternehmer
 
Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014
Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014
Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014NEWSROOM für Unternehmer
 
Gründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfw
Gründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfwGründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfw
Gründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfwNEWSROOM für Unternehmer
 
Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...
Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...
Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...NEWSROOM für Unternehmer
 
Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014
Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014
Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014NEWSROOM für Unternehmer
 

Mehr von NEWSROOM für Unternehmer (20)

Haushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der Österreicher
Haushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der ÖsterreicherHaushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der Österreicher
Haushalt: So verändert sich das Einkaufsverhalten der Österreicher
 
Erste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglich
Erste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglichErste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglich
Erste Bank und Sparkassen machen Bezahlen per Uhr möglich
 
Gehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienen
Gehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienenGehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienen
Gehaltsstudie: Was Österreichs Manager 2017 verdienen
 
Erste Bank Wohnstudie 2017
Erste Bank Wohnstudie 2017Erste Bank Wohnstudie 2017
Erste Bank Wohnstudie 2017
 
Wohlstandsreport Zentral- und Osteuropa
Wohlstandsreport Zentral- und OsteuropaWohlstandsreport Zentral- und Osteuropa
Wohlstandsreport Zentral- und Osteuropa
 
Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016
Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016
Das sind Österreichs wertvollste Marken 2016
 
Welche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und Deutschland
Welche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und DeutschlandWelche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und Deutschland
Welche Firmenwagen wählen Manager in Österreich und Deutschland
 
Wohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar ist
Wohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar istWohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar ist
Wohnstudie 2016: Wieso Wohnen für junge Menschen kaum noch leistbar ist
 
Weltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsam
Weltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsamWeltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsam
Weltfrauentag 2016: Finanzielle Abhängigkeiten schwinden nur langsam
 
KMU-Ideen-Nacht: Inspiration für neue Wege
KMU-Ideen-Nacht: Inspiration für neue WegeKMU-Ideen-Nacht: Inspiration für neue Wege
KMU-Ideen-Nacht: Inspiration für neue Wege
 
Österreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 Euro
Österreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 EuroÖsterreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 Euro
Österreichs Geschäftsführer verdienen im Schnitt 292.000 Euro
 
Ankaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für Aktien
Ankaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für AktienAnkaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für Aktien
Ankaufprogramm der EZB gibt weiter Impulse für Aktien
 
Connected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenig
Connected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenigConnected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenig
Connected Cars: Herstellerangebote interessieren Kunden nur wenig
 
Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...
Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...
Verhaltene Investitionsneigung in Österreich 2015 - Studie Erste Bank und Spa...
 
Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014
Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014
Die 100 größten Autozulieferer der Welt 2014
 
Gründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfw
Gründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfwGründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfw
Gründeratlas (c) Wirtschaftsministerium bmwfw
 
Top 100 Automobilzulieferer (© Berylls)
Top 100 Automobilzulieferer (© Berylls)Top 100 Automobilzulieferer (© Berylls)
Top 100 Automobilzulieferer (© Berylls)
 
Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...
Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...
Ausblick Aktienmärkte und Wiener Börse 2015: Positive Bewertung mit Aufholpot...
 
Die teuersten Fußball-Stars der Welt
Die teuersten Fußball-Stars der WeltDie teuersten Fußball-Stars der Welt
Die teuersten Fußball-Stars der Welt
 
Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014
Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014
Änderungen bei aws-Garantien und Förderungen 2014
 

Ärztegehälter im Europavergleich

  • 1. Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen zu europäischen Ärztegehältern 27. Juli 2011
  • 2. Disclaimer  Die in diesem Bericht dokumentierten Ergebnisse der Auswertung öffentlich verfügbarer Quellen zu europäischen Ärztegehältern wurden ausschließlich für die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (im Folgenden „DKG“) erstellt. Dieser Bericht darf nur vollständig, nicht auszugsweise weitergegeben werden. Eine Entnahme von Inhalten oder Einbindung des Berichts in andere Dokumente ist nicht zulässig.  Die Überlassung dieses Dokumentes erfolgt unter Geltung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs- gesellschaften vom 1. Januar 2002. Durch Kenntnisnahme und Verwendung der hierin enthaltenen Informationen bestätigt der Leser die Anerkennung der Geltung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 sowie der nachfolgend im Kapitel „Auftragsinhalt“ näher beschriebenen Regelungen, die im Verhältnis zwischen der DKG und KPMG getroffen wurden, auch im Verhältnis zwischen dem von ihm vertretenen Unternehmen und KPMG. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 2 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 3. Inhaltsverzeichnis 1. Auftragsinhalt 4. Übersicht der Quellen ● Leistungsgegenstand 5 ● Übergreifend 47 ● Vorgehensweise 6 ● Dänemark 48 2. Grundlagen der Auswertung ● Frankreich 49 ● Auswertungssystematik 8 ● Niederlande 50 3. Auswertung der Länder ● Norwegen 51 ● Übersicht 12 ● Österreich 52 ● Dänemark 14 ● Schweden 53 ● Frankreich 18 ● Schweiz 54 ● Niederlande 22 ● Großbritannien 55 ● Norwegen 26 ● Österreich 30 Allgemeine Auftragsbedingungen 57 ● Schweden 34 ● Schweiz 38 ● Großbritannien 42 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 3 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 4. 1. Auftragsinhalt 4 von 58
  • 5. 1. Auftragsinhalt Leistungsgegenstand Leistungsgegenstand Folgende Leistungen waren Inhalt unseres Auftrags:  Recherche und Zusammenstellung öffentlich verfügbarer Studien und Quellen in den einzelnen, seitens der DKG ausgewählten Ländern mit Unterstützung von KPMG-Spezialisten vor Ort, die in unserem Health-Care-Netzwerk organisiert sind  Auswertung und Verifizierung der Daten mit Unterstützung der KPMG-Spezialisten vor Ort in den ausgewählten Ländern  Erstellung eines Berichts über die Methodik und die Ergebnisse der Auswertung, die eine Klassifizierung der Bandbreiten der Ärztegehälter in den einzelnen, ausgewählten Ländern beinhaltet  Ärztegehälter nach Berufserfahrung in Jahren in fünf Stufen (Einstiegsgehalt, 3 - 5 Jahre ärztliche Tätigkeit, 5 - 8 Jahre ärztliche Tätigkeit, 8 - 12 Jahre ärztliche Tätigkeit mit teilweiser Leitungsfunktion und >12 Jahre ärztliche Tätigkeit mit umfassender Leitungsfunktion). Falls die Datenlage in einem Land eine derartige Detaillierung nicht ermöglicht, wird die landesbezogene Kategorisierung angewendet und erläutert.  Fixgehälter, variable Gehaltsbestandteile und Zusatzvergütungselemente  Darstellung regionaler und/oder trägerschaftlicher Effekte auf die Gehaltsstrukturen sofern die verfügbaren Daten diese erkennen lassen  Berechnung der Einkommenssteuer und Sozialbeiträge in den jeweiligen Ländern ausgehend von den ermittelten Bandbreiten der Bruttobezüge. Die Berechnung erfolgt anhand pauschalierender Annahmen zur Einkommensteuer- und Sozialbeitragsklassifizierung der Ärzte (Familienstand, etc.).  Berücksichtigung der Kaufkraft in den jeweiligen Ländern durch Anwendung eines gängigen Verfahrens zur Berechnung von Kaufkraftparitäten  Sofern es die Datenlage in den jeweiligen Ländern zulässt, erfolgt zudem eine ergänzende Darstellung qualitativer Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und -belastung, Urlaubs- und Pensionsansprüche sowie der Verpflichtung der Ärzte zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese qualitativen Aspekte fließen nicht in die quantitative Darstellung der Gehaltsbandbreiten ein und werden separat, kursorisch dargestellt. Hinweis zum Leistungsgegenstand: • Die Inhalte der Auswertung stellen die innerhalb eines Zeitraumes von durchschnittlich acht Tagen pro Land erzielten Ergebnisse auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen dar. Die Auswertung bezieht sich ausschließlich auf die unter dem Punkt „Übersicht der Quellen“ genannten Quellen, weitere Informationen wurden nicht berücksichtigt. KPMG hat die enthaltenen Informationen nach bestem Wissen zusammengeführt, aufbereitet und mit Hilfe von Expertengesprächen in den einzelnen Ländern ausgewertet. Vor diesem Hintergrund kann nicht beurteilt werden, inwiefern weiterführende, zeitlich umfangreichere Analysen oder Primärdatenerhebungen zu abweichenden Ergebnissen führen. Nicht Gegenstand des Auftrages war eine empirische oder wissenschaftliche Aufbereitung oder Wertung der identifizierten Informationen. Die Auswertung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Aktualisierung der Inhalte erfolgt nicht. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 5 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 6. 1. Auftragsinhalt Vorgehensweise Vorgehensweise Unsere Vorgehensweise gliedert sich dabei in folgende Arbeitsschritte:  Aufbau und Abstimmung des methodischen Rahmens für die Auswertung der Studien und Quellen  Ausarbeitung und Beschreibung der benötigten Daten als Vorlage für die Abfrage innerhalb des KPMG-Netzwerks  Auswahl und Ansprache der Health-Care-Spezialisten des Netzwerks  Von KPMG in Deutschland gesteuerte Recherche und Auswertung jeweils nationaler Studien zur Vergütung von Ärzten durch die vor Ort ansässigen Health-Care-Spezialisten  Zusammenführung und Auswertung der Daten  Präsentation von Ergebnissen gegenüber der Projektgruppe der DKG zu zwei Zeitpunkten: bei Vorliegen von aussagefähigen Zwischenergebnissen und nach Abschluss der Arbeiten © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 6 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 7. 2. Grundlagen der Auswertung 7 von 58
  • 8. 2. Grundlagen der Auswertung Auswertungssystematik (1/3) Erläuterungen zur Auswertungssystematik Zielsetzung  Dem Auftragsinhalt und den Vorgesprächen mit der DKG entsprechend, zielt die Auswertung auf den Vergleich der Ärztegehälter in ausgewählten europäischen Ländern aus Sicht angestellter Ärzte ab. Da die Gesundheitssysteme und damit die ärztliche Laufbahn in den betrachteten Ländern zum Teil deutlich voneinander abweichen, wurde eine Klassifizierung der Ärzte entsprechend des Zeitraums ärztlicher Tätigkeit, der Verweildauer in den einzelnen Karrierestufen bzw. Fort- und Weiterbildungsstufen sowie des Umfangs der Leitungstätigkeit vorgenommen, um einen Vergleich der Gehälter zu ermöglichen. Der länderübergreifende Vergleich basiert dabei auf einem einheitlichen Bewertungsmaßstab (z.B. Regelarbeitszeit).  Die Inhalte der Auswertung stellen die innerhalb eines Analyse-Zeitraumes von durchschnittlich acht Tagen pro Land erzielten Ergebnisse auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen dar. KPMG hat diese Informationen zusammengeführt, aufbereitet und mit Hilfe von Expertengesprächen in den einzelnen Ländern ausgewertet. Vor diesem Hintergrund kann nicht beurteilt werden, inwiefern weiterführende, zeitlich umfangreichere Analysen oder Primärdatenerhebungen zu abweichenden Ergebnissen führen. Klassifizierung  Die Einteilung der Gehälter der Ärzte erfolgt in fünf Stufen: in der ersten Stufe dieser Klassifizierung („Einstieg“) werden dabei Ärzte betrachtet, die ihr Studium abgeschlossen und dadurch eine, mit der deutschen Approbation vergleichbare, Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit erhalten haben. Der Zulassung vorgelagerte Tätigkeiten an den Krankenhäusern sind demnach nicht Gegenstand der Betrachtung. In der Auswertung wird eine landes- übliche, zeitliche Karriereentwicklung eines Arztes bis zur letzten Stufe entsprechend den Erfahrungswerten in den einzelnen Ländern unterstellt. Gehaltsbestandteile:  Die Gehälter sind in drei Bestandteile gegliedert: fixe und variable Gehaltsbestandteile sowie zusätzliche Vergütungselemente. Die fixen Gehaltsbestandteile umfassen dabei die im vorhinein mit dem Arbeitgeber für die Regelarbeitszeit vereinbarte bzw. erzielte Vergütung. Die wöchentliche Regelarbeitszeit liegt dabei in der Regel zwischen 37 und 40 Stunden. Die variablen Gehaltsbestandteile basieren auf zusätzlich zu vergütender Arbeitszeit der Ärzte, die sich aus Überstunden, Not- und Bereitschaftsdiensten und Zuschlägen für Nacht-/Wochenend- und Feiertagsarbeit ergeben. Die variablen Gehaltsbestandteile wurden in der Auswertung entsprechend der durchschnittlichen, wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt. Diese wöchentliche Höchstarbeitszeit entspricht den Vorgaben der European Working Time Directive, die bereits in den meisten betrachteten Ländern Anwendung findet. Höhere Arbeitszeiten in einzelnen Wochen sind möglich, müssen jedoch über einen festgelegten Betrachtungszeitraum (beispielsweise 16 Wochen) wieder auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nivelliert werden.  Die zusätzlichen Vergütungselemente beinhalten alle Leistungen, die über die beiden zuvor genannten Gehaltsbestandteile hinaus gewährt werden. Hierzu zählen beispielsweise zusätzliche Rentenansprüche, Urlaubsgeld oder Fahrtkostenerstattungen. Da die monetären Effekte und auch die steuerlichen Auswirkungen dieser Leistungen in hohem Maße von der individuellen, auch steuerlichen, Situation des einzelnen Arztes abhängen, wurde im Rahmen der Auswertung auf eine detaillierte Berechnung verzichtet und statt dessen ein prozentualer Wert der Summe aus fixen und variablen Gehaltsbestandteilen hinzugerechnet. Entsprechend des Umfangs der gewährten, zusätzlichen Vergütungselemente in den jeweiligen Ländern beträgt dieser prozentuale Zuschlag 0%, 2,5% oder 5,0% . © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 8 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 9. 2. Grundlagen der Auswertung Auswertungssystematik (2/3) Erläuterungen zur Auswertungssystematik  Explizit von der Betrachtung ausgenommen wurden Privatliquidationen der Ärzte bzw. Einnahmen, die die Ärzte aus privater Tätigkeit bzw. Nebentätigkeit zu ihrem Anstellungsverhältnis erhalten, da hierzu für keines der betrachteten Länder belastbare Auswertungen verfügbar waren. Umrechnung lokaler Währungen  Die Einkommensbandbreiten der Länder, die nicht der Euro-Zone angehören, wurden für das jeweilige Land basierend auf einem durchschnittlichen Wechselkurs für das Jahr 2010 in Eurobeträge umgerechnet (Quelle: www.oanda.com). Berechnung der Nettoeinkommen  Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Alle Berechnungen unterstellen, dass die Mitarbeiter im jeweiligen Staat ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig sind.  Nach überschlägiger Prüfung durch KPMG Mitarbeiter der entsprechenden Länder existieren überwiegend keine Besonderheiten in Bezug auf die Besteuerung und Sozialversicherungsbelastungen von in öffentlichen Krankenhäusern angestellten Ärzten. Somit erfolgte die Ermittlung nach den allgemeinen Vorschriften für Arbeitnehmer. Auf einzelne Länderspezifika wird hingewiesen.  Die Ermittlung erfolgte jeweils auf Jahresbasis. Obwohl KPMG sich bemüht, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, kann KPMG nicht garantieren, dass diese Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation.  Ausgehend von den Bandbreiten der Bruttoeinkommen wurde die Berechnung der Bandbreiten der Nettoeinkommen vorgenommen und die Einkommensteuer sowie Sozialbeiträge separat ausgewiesen. Die Berechnung der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge basiert dabei auf folgenden Annahmen:  Für die Berechnung der Stufen 1 und 2 („Einstieg“ und „3-5 Jahre“) wurde ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder unterstellt.  Für die Berechnung der Stufen 3 bis 5 („5-8 Jahre“ bis „>12 Jahre mit umfassender Leitungstätigkeit“) wurde von einem verheirateten Arbeitnehmer mit zwei Kindern ausgegangen.  Für alle Stufen wurde unterstellt, dass die angestellten Ärzte nicht der Kirchensteuerpflicht unterliegen. Weitere individuelle Einflußfaktoren für die Höhe der Einkommensteuer und der Sozialbeiträge wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 9 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 10. 2. Grundlagen der Auswertung Auswertungssystematik (3/3) Erläuterungen zur Auswertungssystematik  Die dargestellten Nettoeinkommen beinhalten folgende Annahmen hinsichtlich bestehender Länderspezifika:  Zusätzlich zur Einkommensteuer erhobene Vermögenssteuer (z.B. in der Schweiz) wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht berücksichtigt.  In einigen Ländern (z.B. Schweden, Dänemark) werden sogenannte Lokalsteuern erhoben. Diese sind abhängig vom Wohnort/Tätigkeitsort des Mitarbeiters. Die Berechnung der Nettoeinkommen in diesen Ländern basiert auf dem jeweiligen Landesdurchschnitt der Lokalsteuern.  In Österreich werden Bonuszahlungen günstiger besteuert als übrige Gehaltsbestandteile. Vor dem Hintergrund der vergleichsweise geringen steuerlichen Auswirkung wird das gesamte Bruttoeinkommen der normalen Besteuerung unterworfen. Berechnung der Kaufkraftparität und bereinigter Nettoeinkommen  Die Berechnung bereinigter Nettoeinkommen basiert auf Kaufkraftparitäten, die ausgehend von Deutschland als 100%-Basis entsprechend der Informationen von EUROSTAT aus dem Jahr 2009 angewendet wurden. Die Berechnung stellt dar, welcher Betrag in Euro in den analysierten Ländern erforderlich ist, um Leistungen aus einem Warenkorb zu erhalten, für die in Deutschland ein Euro gezahlt würde. Folgende Kaufkraftparitäten wurden dabei angesetzt:  Dänemark € 1,34  Frankreich € 1,09  Niederlande € 1,06  Norwegen € 1,38  Österreich € 1,06  Schweden € 1,17  Schweiz € 1,39  Großbritannien € 0,93  Bei der Aufteilung der bereinigten Nettoeinkommen in fixe und variable Gehaltsbandbreiten handelt es sich um eine retrograde, anteilige Berechnung basierend auf der ursprünglichen Zusammensetzung der Bruttoeinkommen. Aus Darstellungsgründen wurde im Berichtstext auf eine Nennung der Geschlechter (z.B. Arzt/Ärztin) verzichtet. Die Darstellung gilt dabei selbstverständlich stets für beide Geschlechter. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 10 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 11. 3. Auswertung der Länder 11 von 58
  • 12. 3. Auswertung der Länder Übersicht Bruttoeinkommen (T€) Dänemark Frankreich Niederlande Norwegen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1 Einstieg 71,5 103,4 28,1 31,8 40,7 58,2 50,1 78,6 2 3 - 5 Jahre 91,4 132,2 32,5 38,5 43,7 64,5 55,4 86,3 3 5 - 8 Jahre 109,2 157,9 40,5 97,3 78,1 137,8 60,0 112,9 4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 140,1 202,6 66,1 101,4 89,8 206,4 73,8 117,2 5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 155,0 224,1 70,9 147,2 105,4 222,9 79,7 127,0 Kaufkraftbereinigte Nettoeinkommen (T€) Dänemark Frankreich Niederlande Norwegen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1 Einstieg 31,8 45,4 18,7 21,0 24,9 33,9 26,2 38,2 2 3 - 5 Jahre 41,0 55,9 21,5 25,0 26,5 36,8 28,7 41,2 3 5 - 8 Jahre 46,0 62,3 28,5 65,2 44,8 71,9 31,8 52,5 4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 56,3 77,2 45,3 67,6 50,1 103,1 37,3 54,2 5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 61,3 84,5 48,3 91,9 57,2 110,6 39,7 57,9 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 12 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 13. 3. Auswertung der Länder Übersicht Bruttoeinkommen (T€) Österreich Schweden Schweiz Großbritannien Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1 Einstieg 37,0 55,0 41,4 50,9 69,5 87,1 29,9 46,7 2 3 - 5 Jahre 42,9 57,5 44,6 53,7 73,7 105,7 35,5 63,8 3 5 - 8 Jahre 45,0 86,9 56,8 74,8 93,8 151,3 44,7 83,7 4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 60,7 118,5 68,7 85,5 126,4 251,0 89,0 190,7 5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 66,7 135,1 75,0 151,5 190,2 418,3 100,2 210,5 Kaufkraftbereinigte Nettoeinkommen (T€) Österreich Schweden Schweiz Großbritannien Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1 Einstieg 22,1 30,5 26,5 30,8 36,3 44,4 24,4 36,8 2 3 - 5 Jahre 24,6 31,9 28,2 32,0 38,2 52,7 28,5 47,9 3 5 - 8 Jahre 26,2 47,2 33,3 40,2 52,1 78,4 35,4 60,5 4 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 34,3 62,1 37,9 44,1 67,7 119,0 63,8 122,6 5 > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 37,5 70,0 40,2 68,6 94,5 185,0 70,9 133,0 © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 13 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 14. 3. Auswertung der Länder – Dänemark 14 von 58
  • 15. 3. Auswertung der Länder – Dänemark Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Gehaltssystem  Das Gehaltssystem dänischer Krankenhausärzte in öffentlichen Krankenhäusern basiert auf einem einheitlichen Tarifvertrag vom 1. April 2008. Der wesentliche Anteil der Ärzte ist in öffentlichen Krankenhäusern tätig (entsprechend der Bettenzahl). Die Gehaltsstrukturen privater Kliniken sind nicht öffentlich verfügbar.  Innerhalb des tariflich fixierten Gehaltssystems werden grundsätzlich acht verschiedene Gehaltsstufen unterschieden. Die typische Entwicklung der dänischen Ärztelaufbahn sieht nach Verlassen der Universität zunächst eine, mit der deutschen Assistenzarztausbildung vergleichbare, Zeit von vier bis acht Jahren bis zum Abschluss der Facharztausbildung vor. Im Anschluss erfolgt regelmäßig die Beförderung zum Abteilungsarzt. Hieran schließt sich nach weiteren vier Jahren die Position des Oberarztes an. Die weitere Entwicklung zum leitenden Oberarzt hängt stark von den Zielen und Kompetenzen des einzelnen Arztes ab. Der dänische Chefarzt verantwortet nahezu ausschließlich Managementthemen und entspricht somit nicht seinem deutschen Namensäquivalent. Die skizzierte Entwicklung unterliegt keinem Automatismus sondern richtet sich nach der Leistung und Befähigung des jeweiligen Arztes.  Fixe Gehaltsbestandteile: Das fixe Einkommen setzt sich aus fünf Bestandteilen zusammen: Es handelt sich dabei zunächst um das tarifvertraglich gesicherte Grundgehalt. Zusätzlich erhalten Krankenhausärzte einen qualifikationsabhängigen Zuschlag (Tillaeg). Die Zuschlagshöhe richtet sich im Wesentlichen nach Ausbildungsstand sowie Zugehörigkeitsdauer. Ergänzend wird ein Zuschlag zur Kompensation erschwerter Arbeitsbedingungen (Schichtdienst, Arbeit zu ungünstigen Zeiten, etc.) gezahlt. Das Gehalt dänischer Krankenhausärzte umfasst weiterhin Urlaubsgeld sowie einen Beitrag zur Altersvorsorge.  Variable Bestandteile: Das variable Einkommen umfasst allein Entgelte für erbrachte Mehrleistungen in Form von Überstunden. Grundlage hierfür sind individuelle freiwillige Vereinbarungen zur Mehrarbeit. Performance-orientierte Zahlungen existieren nicht. Die geleisteten Überstunden werden mit einem Faktor von 1,5 bewertet und entweder vollständig ausgezahlt oder sofern möglich in Form von Freizeit (100%) ergänzt um eine finanzielle Entschädigung (50%) ausgeglichen. Das Überstundenniveau dänischer Krankenhausärzte ist eher niedrig und stellt nur ca. 1% – 2% des Gesamteinkommens dar. Eine leistungsbasierte variable Vergütung erfolgt einzig auf individueller Basis. Hierzu liegen keine öffentlich zugänglichen Daten vor.  Zusätzliche Vergütungselemente: Zusätzliche Vergütungselemente haben im Gehaltssystem dänischer Krankenhausärzte keine Bedeutung, insbesondere aufgrund der restriktiven Steuerpolitik, die gewährte Vorteile überproportional stark besteuert. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 15 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 16. 3. Auswertung der Länder – Dänemark Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Weitere quantitative Einflussfaktoren  Die Standardarbeitszeit im ärztlichen Dienst in öffentlichen dänischen Krankenhäusern beträgt durchschnittlich 37 Stunden pro Woche. Zur Berechnung ist der Betrachtungszeitraum grundsätzlich eine Periode von 14 Wochen. Das Überstundenniveau ist in dänischen Krankenhäusern niedrig. Krankenhausärzte haben Anspruch auf sechs Wochen Jahresurlaub pro Jahr, der damit 30 Urlaubstagen entspricht.  In Dänemark besteht die Möglichkeit für jeden Krankenhausarzt (ab Facharztlevel) zusätzlich privatärztlich tätig zu sein. Formale Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag an den Arbeitgeber nebst Beschreibung und Umfang der Tätigkeit. Die finale Erlaubnis erteilt das Krankenhaus, in dem der Antragsteller angestellt ist. Genaue Daten hinsichtlich des Umfangs privater Tätigkeit liegen nicht öffentlich vor. Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren  Die Arbeitsbelastung in dänischen Krankenhäusern entspricht auskunftsgemäß dem europäischen Standard und ist von einem zunehmenden Leistungsdruck in der Krankenversorgung geprägt. Die Fokussierung auf wenige, größere Krankenhäuser wird dem weiter Rechnung tragen. Die Belastung durch Überstunden nimmt mit zunehmender Zugehörigkeit und Seniorität zu, erreicht mit einem bewerteten Anteil von 1% bis 2% des Gesamteinkommens jedoch keine wesentliche Bedeutung. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 16 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 17. 3. Auswertung der Länder – Dänemark Gehaltssystem Dänemark - Bruttoeinkommen (€) Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis 1* Einstieg 71.492 71.492 0 31.882 0 0 0,0% 71.492 103.374 2* 3 - 5 Jahre 91.400 91.400 0 40.760 0 0 0,0% 91.400 132.160 3** 5 - 8 Jahre 109.228 109.228 0 48.710 0 0 0,0% 109.228 157.937 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 140.083 140.083 0 62.470 0 0 0,0% 140.083 202.553 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 154.973 154.973 0 69.110 0 0 0,0% 154.973 224.083 Nettoeinkommen (€) Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis 1* Einstieg 28.844 42.477 145 145 42.503 60.752 2* 3 - 5 Jahre 36.338 57.236 145 145 54.917 74.779 3** 5 - 8 Jahre 47.575 74.447 145 145 61.508 83.345 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 64.597 99.061 145 145 75.341 103.347 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 72.812 110.939 145 145 82.016 112.999 Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€) Kaufkraftparität 1,34 Fix*** Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1* Einstieg 31.768 31.403 0 14.004 0 0 31.768 45.407 2* 3 - 5 Jahre 41.046 38.654 0 17.238 0 0 41.046 55.891 3** 5 - 8 Jahre 45.972 43.082 0 19.212 0 0 45.972 62.294 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 56.312 53.421 0 23.823 0 0 56.312 77.244 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 61.301 58.410 0 26.048 0 0 61.301 84.458 * Ledig, keine Kinder ** Verheiratet, zwei Kinder *** Die fixen Bruttoeinkommen weisen keine Bandbreiten auf. Dadurch ist die obere Grenze der kaufkraftbereinigten Nettoeinkommen („Fix bis …“) geringer als die untere Grenze („Fix von …“), weil insgesamt höhere Steuern/Sozialbeiträge auf die obere Grenze der Einkommen entfallen. Wechselkurs 1 DKK = 0,1343 € © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 17 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 18. 3. Auswertung der Länder – Frankreich 18 von 58
  • 19. 3. Auswertung der Länder – Frankreich Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Gehaltssystem  Grundlage der Entlohnung französischer Krankenhausärzte in öffentlichen Einrichtungen ist der Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Sport vom 1. Juli 2010. Daten hinsichtlich der privaten Träger sind nicht öffentlich zugänglich.  Fixe Gehaltsbestandteile: Das Gehaltssystem unterscheidet drei verschiedene Arztgruppen. Die erste Stufe bilden die „Internes“. Diese sind vergleichbar mit den deutschen Assistenzärzten in der Facharztausbildung. Die Verweildauer in dieser Stufe beträgt durchschnittlich fünf Jahre. Das feste Gehalt setzt sich zusammen aus dem Fixum, einem Zuschlag für Teilzeitvorgaben während der ersten zwei Jahre sowie einem Zuschlag für besondere Verantwortung in den letzten beiden Jahren. Ergänzend werden in besonderen Fällen Zuschläge für Miet- und Verpflegungsaufwendungen gewährt. Mit dem Bestehen der Facharztausbildung besteht die Wahlmöglichkeit zur Niederlassung oder der weitere Verbleib als „Assistent“ in einem Universitäts- oder Allgemeinkrankenhaus für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren. Das Gehalt in dieser Stufe setzt sich aus dem Fixum, einem Vollzeitzuschlag sowie einem monatlichen Zuschlag für die Arbeit in mehreren öffentlichen Krankenhäusern zusammen. Es schließt sich ein nationales Auswahlverfahren an, welches über eine quasi Verbeamtung als Krankenhausarzt entscheidet. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens besteht die Möglichkeit für Ärzte in Universitätskliniken in der Lehre mitzuwirken sowie ein weiteres nationales Auswahlverfahren zu durchlaufen, um Professor/in zu werden. Die Gehälter setzen sich zusammen aus dem Fixum sowie weiteren Zuschlägen für die ausschließliche Tätigkeit in einem öffentlichen Krankenhaus, einem Zuschlag für die Tätigkeit in mehreren Häusern sowie einen Zuschlag für sektorübergreifende Arbeit. Das Gehaltssystem der Krankenhausärzte „Praticiens hospitaliers“ umfasst zwölf Gehaltsstufen, die durchschnittlich innerhalb von jeweils zwei Jahren durchlaufen werden. Grundsätzlich sind die Gehälter der Krankenhaus- und der Universitätsärzte vergleichbar.  Variable Gehaltsbestandteile: Die variable Vergütung der Assistenzärzte (Internes) wird in der Anweisung des Ministeriums für Gesundheit und Sport vom 12. Juli 2010 zur Erstattung von Diensten geregelt und umfasst einzig die Vergütung von Nachtdiensten und Rufbereitschaften. Die variable Vergütung der übrigen Arztgruppen im Krankenhaus umfasst sowohl finanzielle Entschädigung für Dienste und Rufbereitschaften, Überstunden als auch einen leistungsabhängigen Bestandteil von bis zu 15% des Bruttoeinkommens.  Zusätzliche Vergütungselemente: Das Gehaltssystem der Krankenhausärzte sieht keine zusätzlichen Vergütungsbestandteile vor. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 19 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 20. 3. Auswertung der Länder – Frankreich Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Weitere quantitative Einflussfaktoren  Ärzte in Krankenhäusern dürfen ab Erreichen der Facharztstufe eigenständig Privatpatienten behandeln und abrechnen. Diese Erlöse können bis zu 50% des Fixgehaltes ausmachen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzlich in privaten Kliniken als Facharzt zu arbeiten. Die Nebeneinkünfte aus Privatliquidationen oder privater Facharzttätigkeit wurden wie auch bei den anderen Ländern nicht in der Berechnung berücksichtigt, da keine belastbaren Informationen zur Höhe und Zusammensetzung gefunden werden konnten.  Die Standardarbeitszeit französischer Ärzte beträgt 35 Stunden pro Woche und kann flexibel auf bis zu 48 Stunden erhöht werden. Der Urlaubsanspruch französischer Ärzte in öffentlichen Krankenhäusern beträgt standardmäßig 25 Tage pro Jahr. Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren  Innerhalb von Frankreich existieren große Unterschiede im Hinblick auf die Anzahl niedergelassener Ärzte. Dies führt zur Gewährung von besonderen Zuschlägen bei Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in weniger attraktiven Gegenden. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Steuervergünstigungen und keine expliziten Lohnzuschläge.  Alle französischen Krankenhausärzte sind verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.  Weiterhin besteht im französischen Gesundheitssystem im niedergelassenen Sektor Niederlassungsfreiheit. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 20 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 21. 3. Auswertung der Länder – Frankreich Gehaltssystem Frankreich - Bruttoeinkommen (€) Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis 1* Einstieg 20.961 22.729 7.141 9.090 0 0 0,0% 28.102 31.819 2* 3 - 5 Jahre 25.348 29.368 7.141 9.090 0 0 0,0% 32.489 38.459 3** 5 - 8 Jahre 30.141 64.809 10.396 32.443 0 0 0,0% 40.537 97.252 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 55.660 68.134 10.396 33.270 0 0 0,0% 66.055 101.405 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 60.481 104.770 10.396 42.389 0 0 0,0% 70.877 147.159 Nettoeinkommen (€) Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis 1* Einstieg 1.537 1.917 6.067 6.871 20.498 23.031 2* 3 - 5 Jahre 1.986 2.883 7.016 8.247 23.487 27.329 3** 5 - 8 Jahre 650 6.077 8.658 19.866 31.229 71.309 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 2.813 6.759 13.700 20.687 49.542 73.959 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 3.317 17.068 14.655 29.553 52.905 100.538 Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€) Kaufkraftparität 1,09 Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1* Einstieg 13.971 15.033 4.760 6.012 0 0 18.731 21.045 2* 3 - 5 Jahre 16.745 19.070 4.717 5.903 0 0 21.462 24.973 3** 5 - 8 Jahre 21.218 43.424 7.318 21.738 0 0 28.537 65.162 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 38.147 45.409 7.125 22.174 0 0 45.271 67.583 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 41.253 65.408 7.091 26.463 0 0 48.344 91.871 * Ledig, keine Kinder ** Verheiratet, zwei Kinder © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 21 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 22. 3. Auswertung der Länder – Niederlande 22 von 58
  • 23. 3. Auswertung der Länder – Niederlande Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Gehaltssystem  Ärzte in niederländischen Krankenhäusern werden grundsätzlich auf drei unterschiedliche Arten entlohnt: als angestellter Arzt in Universitätskliniken, als angestellter Arzt in Allgemeinkrankenhäusern oder als selbstständiger Arzt. Grundlage der Entlohnung niederländischer Krankenhausärzte ist für Allgemeinkrankenhäuser das seit 1. Januar 2011 gültige Tarifwerk „CAO Ziekenhuizen“ und für Universitätskliniken das seit März 2010 gültige Tarifwerk „ CAO – Universitair Medische Centra”. Daten hinsichtlich der Einkommen selbstständiger Ärzte und Einkommen von Ärzten in privaten Einrichtungen sind nicht öffentlich zugänglich.  Das Gehaltssystem in Allgemeinkrankenhäusern und Universitätskliniken unterscheidet zwei verschiedene Arztgruppen. Die erste Stufe bilden die „Artsassistenten“. Diese verfügen über eine Approbation und sind mit den deutschen Assistenzärzten vergleichbar. Da die Weiterbildungsplätze zur Facharztausbildung je nach Fachgesellschaft kontingentiert sind, ergibt sich für diese Ärzte oft erst nach mehreren Jahren klinischer Tätigkeit die Möglichkeit, auf eine der Stellen „in opleiding“, das heißt in die Facharztausbildung, zu wechseln. Die Verweildauer in dieser Stufe wird mit durchschnittlich fünf Jahren angenommen.  Fixe Gehaltsbestandteile: Das feste Gehalt setzt sich zusammen aus dem Fixum, dem Urlaubsgeld in Höhe von 8% des Jahresbruttogehaltes und für Ärzte, die bei Universitätskliniken beschäftigten sind, der Zahlung eines dreizehnten Monatsgehaltes. Mit dem Bestehen der Facharztausbildung können Krankenhausärzte als „Medisch Specialist” (Allgemeinkrankenhäuser) beziehungsweise „Universitair Medisch Specialist” (Universitätskliniken) beschäftigt werden. Mit zunehmender Verweildauer in dieser Stufe können Ärzte in Allgemeinkrankenhäusern teilweise beziehungsweise in vollem Umfang Leitungsfunktionen bis hin zur Funktion als „Afdelingshoofd” (Chefarzt) übernehmen. Für Ärzte in Universitätskliniken besteht die Möglichkeit in der Lehre als „Hoogleraar“ (Hochschullehrer) beziehungsweise mit voller Leitungs- und Lehrfunktion als „Hoogleraar / Afdelingshoofd” (Chefarzt) zu arbeiten. Das feste Gehalt in dieser Stufe setzt sich ebenso aus dem Fixum, dem Urlaubsgeld in Höhe von 8% des Bruttojahresgehaltes und für bei Universitätskliniken beschäftigten Ärzten der Zahlung eines dreizehnten Monatsgehaltes zusammen.  Variable Bestandteile: Die variable Vergütung der angestellten Ärzte ist im Wesentlichen tarifvertraglich geregelt und umfasst insbesondere die finanzielle Entschädigung für Dienste, Rufbereitschaften und Überstunden. Für Krankenhausärzte kann die Vergütung dafür bis zu 20% des Bruttojahresgehaltes (Universitätskliniken) beziehungsweise 21% des Bruttojahresgehaltes (Allgemeinkrankenhäuser) betragen. Darüber hinaus stellt in Universitätskliniken eine leistungs- beziehungsweise erfolgsabhängige Vergütung von bis zu 8% des Bruttojahresgehaltes einen wesentlichen Bestandteil des variablen Einkommens der Krankenhausärzte dar. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 23 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 24. 3. Auswertung der Länder – Niederlande Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Weitere quantitative Einflussfaktoren  Die tarifliche Arbeitszeit für angestellte Ärzte beträgt in der Regel 40 Stunden pro Woche und kann flexibel auf bis zu 48 Stunden erhöht werden.  Das geleistete Überstundenniveau in niederländischen Krankenhäusern ist niedrig. Der jährliche Urlaubsanspruch niederländischer angestellter Ärzte beträgt rund 23 Tage und erhöht sich mit dem Alter der Ärzte um bis zu 6 Tage.  Aufwendungen der angestellten Ärzte für den Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte werden vom Arbeitgeber erstattet. Ebenso werden Umzugskosten anlässlich eines Wechsels des Arbeitgebers bis zu einem Höchstsatz von 10% des Einkommens übernommen. Darüber hinaus werden Aufwendungen zur Ausübung der Arzttätigkeit (z.B. Werbungskosten) vom Arbeitgeber erstattet.  In den Niederlanden besteht in öffentlichen Krankenhäusern die besondere Möglichkeit, als selbstständiger Facharzt zu arbeiten. Dieser Umstand ermöglicht es Fachärzten, teilweise deutlich höhere Einkommen als in einem Angestelltenverhältnis zu erzielen. Jede Fachdisziplin bildet hierbei eine Partnerschaft, die als Einheit gegenüber dem Krankenhaus auftritt. Voraussetzung zum Eintritt in diese Partnerschaft ist die Zahlung einer Einlage, die ratierlich geleistet werden kann. Das durchschnittliche Einkommen der Fachärzte in der Partnerschaft liegt je nach Fachbereich zwischen rund T€ 200 und T€ 400, durchschnittlich bei ca. T€ 300. Von diesem abgezogen wird ein an das Krankenhaus zu entrichtendes Nutzungsentgelt in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität der zur Verfügung gestellten Einrichtungen. Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren  In der Regel bestehen innerhalb niederländischer Krankenhäuser flache, hierarchische Strukturen. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen für Berufshaftpflichtversicherungen ist auskunftsgemäß individuell abhängig von der ausgeübten Fachrichtung und nicht einheitlich geregelt. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 24 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 25. 3. Auswertung der Länder – Niederlande Gehaltssystem Niederlande - Bruttoeinkommen (€) Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis 1* Einstieg 39.676 44.338 0 12.415 992 1.419 2,5% 40.668 58.171 2* 3 - 5 Jahre 42.627 49.182 0 13.771 1.066 1.574 2,5% 43.693 64.527 3** 5 - 8 Jahre 76.193 105.014 0 29.404 1.905 3.360 2,5% 78.098 137.778 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 87.620 166.400 0 34.944 2.191 5.034 2,5% 89.811 206.378 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 102.856 179.712 0 37.740 2.571 5.436 2,5% 105.427 222.888 Nettoeinkommen (€) Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis 1* Einstieg 5.870 13.735 8.502 8.575 26.296 35.861 2* 3 - 5 Jahre 7.143 17.037 8.502 8.575 28.048 38.915 3** 5 - 8 Jahre 24.093 55.127 6.679 6.679 47.326 75.972 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 30.188 90.799 6.679 6.679 52.944 108.900 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 38.305 99.384 6.679 6.679 60.443 116.825 Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€) Kaufkraftparität 1,06 Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1* Einstieg 24.280 25.869 0 7.243 607 828 24.887 33.940 2* 3 - 5 Jahre 25.898 28.072 0 7.860 647 898 26.545 36.830 3** 5 - 8 Jahre 43.698 54.804 0 15.345 1.092 1.754 44.791 71.902 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 48.885 83.101 0 17.451 1.222 2.514 50.107 103.066 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 55.810 89.148 0 18.721 1.395 2.697 57.205 110.566 * Ledig, keine Kinder ** Verheiratet, zwei Kinder © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 25 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 26. 3. Auswertung der Länder – Norwegen 26 von 58
  • 27. 3. Auswertung der Länder – Norwegen Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Gehaltssystem  Das Gehaltssystem angestellter Ärzte in öffentlichen norwegischen Krankenhäusern basiert auf Tarifverträgen zwischen der Ärztevertretung und den jeweiligen Regionen. Diese decken den Zeitraum 1. Mai 2010 bis 30. April 2012 ab. Grundsätzlich existiert ein einheitlicher Tarifvertrag für alle Krankenhausärzte in öffentlichen Häusern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Krankenhausebene individuelle Tarifverträge zu schließen, die hinsichtlich Gehalt und Arbeitszeit zum Standardvertrag variieren. Hierzu liegen keine öffentlich verfügbaren Daten vor. Ebenso liegen keine Daten zu Gehaltsstrukturen in privaten Krankenhäusern vor.  Das Gehaltssystem in öffentlichen Krankenhäusern unterscheidet insgesamt fünf Gehaltsstufen. Die erste Stufe stellt der sog. Turnusarzt dar. Nach Ablauf von 18 Monaten wird regelmäßig die nächste Stufe des Arztes in Spezialisierung erreicht. Die Spezialisierung zum Facharzt dauert durchschnittlich sieben bis acht Jahre und unterteilt sich in drei Stufen zu jeweils ca. zwei Jahren, die durch Abschlussprüfungen abgeschlossen werden müssen bevor die nächste Stufe erreicht wird. Nach Abschluss der Facharztausbildung folgt die Stufe des Oberarztes. Dieser stellt die höchste Hierarchiestufe dar. Die weitere Karriereentwicklung umfasst die Übernahme von Leitungsaufgaben bzw. eines höheren Verantwortungsgrades. Die Position des Chefarztes unterscheidet sich zu der des deutschen Chefarztes. In Norwegen verfügen Chefärzte über eine geringer ausgeprägte Autorität sowie regelmäßig keine alleinige Entscheidungsbefugnis.  Fixe Gehaltsbestandteile: Das fixe Einkommen setzt sich grundsätzlich aus dem Basislohn und einem Zuschlag bei vorhandenem Doktortitel zusammen. Weiterhin erhöhen Zuschläge für besondere Aufgaben wie Abteilungsleitung das Fixgehalt. Individuelle Zuschläge sind zusätzlich verhandelbar.  Variable Bestandteile: Das variable Einkommen umfasst die Vergütung von Überstunden und Diensten. Grundsätzlich werden in Norwegen Überstunden und Dienste im Vorfeld mit den Mitarbeitern für einen bestimmten Zeitraum geplant und vereinbart. Ungeplant anfallende Überstunden und Dienste werden mit einem erhöhten Zuschlag auf Basis des Grundeinkommens vergütet. Es existiert keine einheitliche Regelung zur Zahlung leistungsorientierter Zuschläge.  Zusätzliche Vergütungselemente: Die Tarifverträge sowie das Gehaltssystem der norwegischen Krankenhausärzte beinhalten keine zusätzlichen Vergütungsbestandteile. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 27 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 28. 3. Auswertung der Länder – Norwegen Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Weitere quantitative Einflussfaktoren  Die vertraglich definierte Standardarbeitszeit norwegischer Krankenhausärzte in öffentlichen Kliniken beträgt 40 Stunden pro Woche und kann individuell auf maximal 60 Stunden erhöht werden. Im Durchschnitt arbeiten Krankenhausärzte zwischen 52 und 60 Stunden pro Woche. Es existiert eine Kernarbeitszeit von 7 Uhr bis 17 Uhr in der alle elektiven Behandlungen und Eingriffe stattfinden müssen. Alle in öffentlichen Krankenhäusern angestellten Ärzte haben Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub von denen drei Wochen in der Hauptsaison liegen müssen und nur zwei Wochen flexibel einsetzbar sind. Zusätzlich haben norwegische Krankenhausärzte durchschnittlich fünf Wochen Freizeitausgleich für geleistete Dienste bzw. zur Nivellierung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. In der Auswertung wird die Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden begrenzt. Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren  Norwegen zeichnet sich durch starke Unterschiede in der Bevölkerungsdichte und Wohnortattraktivität aus. Vor diesem Hintergrund werden in bestimmten Fachrichtungen und Regionen Gehaltszuschläge von bis zu 200% gewährt.  Zusätzliche individuelle Vergütungen zwischen Arzt und Krankenhaus unter Berücksichtigung von besonderen Kompetenzen, Erfahrungen, Qualifikationen oder anderen Faktoren, können individualvertraglich vereinbart werden. Diese Verhandlungen werden im März / April eines jeden Jahres durchgeführt.  Ab einem Alter von 58 Jahren müssen norwegische Krankenhausärzte keine Nachtdienste mehr leisten. Im Alter von 60 Jahren entfallen zusätzlich die Bereitschaftsdienste. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Ärzten in norwegischen Krankenhäusern beträgt 62 Jahre. Norwegische Krankenhausärzte haben grundsätzlich die Möglichkeit, zusätzlich in Privatkliniken zu arbeiten. Dies setzt jedoch eine Erlaubnis durch das Krankenhaus mit dem ein Anstellungsverhältnis besteht voraus. Auskunftsgemäß wird diese Erlaubnis häufig nicht erteilt. Es liegen hierzu keine öffentlich verfügbaren Daten vor.  Aufgrund von Schichtarbeit, Diensten und hohen Wochenarbeitsstunden steht Krankenhausärzten die Gewährung eines Freizeitausgleiches zu. Auskunftsgemäß ist es jedoch aufgrund des Ärztemangels vielfach nicht möglich, den Ausgleich tatsächlich in Anspruch zu nehmen. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 28 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 29. 3. Auswertung der Länder – Norwegen Gehaltssystem Norwegen - Bruttoeinkommen (€) Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis 1* Einstieg 50.067 54.432 0 24.176 0 0 0,0% 50.067 78.607 2* 3 - 5 Jahre 55.367 59.731 0 26.530 0 0 0,0% 55.367 86.261 3** 5 - 8 Jahre 60.043 78.187 0 34.727 0 0 0,0% 60.043 112.914 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 73.822 81.304 0 35.884 0 0 0,0% 73.822 117.189 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 79.683 88.412 0 38.574 0 0 0,0% 79.683 126.986 Nettoeinkommen (€) Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis 1* Einstieg 9.928 19.780 3.905 6.131 36.234 52.696 2* 3 - 5 Jahre 11.412 22.621 4.319 6.729 39.636 56.911 3** 5 - 8 Jahre 11.430 31.545 4.680 8.806 43.933 72.563 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 16.536 33.253 5.756 9.134 51.530 74.802 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 18.683 37.173 6.209 9.898 54.791 79.915 Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€) Kaufkraftparität 1,38 Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1* Einstieg 26.235 26.420 0 11.735 0 0 26.235 38.155 2* 3 - 5 Jahre 28.698 28.533 0 12.673 0 0 28.698 41.207 3** 5 - 8 Jahre 31.810 36.381 0 16.159 0 0 31.810 52.539 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 37.311 37.576 0 16.584 0 0 37.311 54.160 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 39.672 40.286 0 17.577 0 0 39.672 57.863 * Ledig, keine Kinder ** Verheiratet, zwei Kinder Wechselkurs 1 NOK = 0,1247 € © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 29 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 30. 3. Auswertung der Länder – Österreich 30 von 58
  • 31. 3. Auswertung der Länder – Österreich Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Gehaltssystem  Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Vergütung der Ärzte sind die Spitalsgesetze, Besoldungsvorschriften und Entlohnungstabellen der einzelnen Bundesländer. In diesen sind wesentliche Aspekte wie die Arbeitszeit, der Urlaub und die einzelnen Gehaltsbestandteile für Krankenhausärzte geregelt. Aufgrund der Zuständigkeit der Bundesländer sind diese Regelungen nicht einheitlich. Für jedes Bundesland gelten gesonderte Regelungen für die Berechnung des monatlichen Entgeltes und die variablen und fixen Zulagen. Die Bezeichnung der Karrierestufen variiert in Österreich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel werden die Bezeichnungen Turnus- oder Sekundararzt, Assistenzarzt und Oberarzt genutzt.  Das fixe Gehalt setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt und gesetzlichen Zulagen. Teilweise sind zusätzlich feste monatliche Pauschalen vorgesehen. Diese umfassen Gefahrenzulagen oder Mehrdienstleistungsvergütungen, mit denen Überschreitungen der Wochenarbeitszeit bis zu einer Grenze von fünf Stunden im Vorhinein abgegolten werden. Grundlage für die Berechnung des monatlichen Entgelts sind die jeweils in dem Bundesland zur Anwendung kommenden Gehaltstabellen. Die Einstufung in die Entlohnungsgruppen und -stufen ist abhängig von der Dauer der Berufstätigkeit und der fachlichen Qualifikation. In einigen Bundesländern wird das Grundgehalt durch fixe Sonderzulagen ergänzt, die bis zu zwei Monatsgehälter ausmachen können.  Zur Höhe der Vergütung von Ärzten in leitender Position können im Rahmen dieser Studie keine allgemeingültigen Angaben gemacht werden. Einen Anhaltswert kann die Besoldungsordnung Wien geben. Nach dieser beziehen Abteilungsleiter ein Grundgehalt in einer Spanne von € 60.000 bis € 100.000 (ohne Zulagen und Sonderzulagen). Ärztliche Direktoren als Mitglied der Führung beziehen ein Grundgehalt von € 65.110 bis € 105.453 (ohne Zulagen und Sonderzulagen).  Variable Bestandteile: Variable Bestandteile stellen für die Ärzte einen bedeutenden Anteil des Einkommens dar. Vergütet werden Überstunden, Nachtdienste, Sonn- und Feiertagszuschläge und Rufbereitschaft. Die Höhe dieser Zulagen ergibt sich ebenfalls aus den entsprechenden Spitalsgesetzen und Besoldungsvorschriften.  Zusätzliche Vergütungselemente: In Österreich ist die betriebliche Mitarbeitervorsorge für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen, obligatorisch. Die Höhe der zusätzlichen Vergütungselemente wurde mit 2,5% auf die Summe von fixem und variablem Einkommen berechnet. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 31 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 32. 3. Auswertung der Länder – Österreich Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Weitere quantitative Einflussfaktoren  Zusätzliche Honorare können aus der Versorgung von Patienten mit einer privaten Krankenzusatzversicherung generiert werden. Diese Patienten werden als „stationäre Patienten in der Sonderklasse“ bezeichnet. Die leitenden Ärzte sind berechtigt, von Patienten der Sonderklasse ein Honorar zu vereinnahmen. Dieses soll mit den nachgeordneten Ärzten der Abteilung geteilt werden. Der Verteilungsschlüssel hängt dabei von den Honorarregelungen der einzelnen Bundesländer ab. Bei leitenden Ärzten können Sonderklassen-Honorare das Regeleinkommen bei weitem übersteigen. Über die durchschnittliche Höhe der Sonderklassen-Honorare liegen keine Informationen vor.  Das Grundgehalt basiert auf einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die gesetzlich geregelte wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 60 Stunden. Sie darf in einer Spanne von 17 Wochen den Durchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum durch Betriebsvereinbarungen auf bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden als auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit im Einzelfall im Rahmen von Betriebsvereinbarungen auf bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden. In der Auswertung wird die Vergütung auf eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden begrenzt.  Der Urlaubsanspruch ist in den gesetzlichen Regelungen unterschiedlich geregelt. In der Regel wird ein Anspruch von 30 Werktagen je Kalenderjahr für jüngere Arbeitnehmer gewährt. Mit zunehmendem Alter steigt der Anspruch auf bis zu 36 Tage. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Fortbildungsurlaub von bis zu sechs Tagen zu beantragen.  Das derzeitige Renteneintrittsalter für Frauen ist das 60. Lebensjahr. Es erfolgt eine Anhebung des Eintrittsalters bei Frauen zwischen 2024 und 2033 auf 65 Jahre. Das Renteneintrittsalter für Männer liegt bereits bei 65 Jahren. Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren  Trotz gesetzlicher Vorgaben haben viele Kliniken Probleme, arbeitszeitgesetzkonforme Dienstpläne aufzustellen. Gemäß einer Befragung unter 2.300 Ärzten überschreiten 24% der Ärzte die durchschnittliche, gesetzliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche.  Insbesondere während der Facharztausbildung nutzen viele Ärzte Nacht- und Wochenenddienste zur Aufwertung des Grundgehalts. Ärzte in der Facharztausbildung kritisieren, dass sie während der Assistenzzeit einen nicht unerheblichen Arbeitsanteil für administrative und nicht-medizinische Tätigkeiten aufwenden. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 32 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 33. 3. Auswertung der Länder – Österreich Gehaltssystem Österreich - Bruttoeinkommen (€) Fix Variabel Zusätzlich Bruttoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis in % von bis 1* Einstieg 36.142 41.865 0 11.749 904 1.340 2,5% 37.046 54.954 2* 3 - 5 Jahre 41.865 43.505 0 12.627 1.047 1.403 2,5% 42.912 57.535 3** 5 - 8 Jahre 43.909 66.696 0 18.125 1.098 2.121 2,5% 45.007 86.942 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 59.250 91.623 0 24.009 1.481 2.891 2,5% 60.731 118.523 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 65.110 105.453 0 26.363 1.628 3.295 2,5% 66.738 135.111 Nettoeinkommen (€) Einkommensteuer Sozialbeiträge Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis 1* Einstieg 7.052 13.851 6.694 8.912 23.300 32.191 2* 3 - 5 Jahre 9.135 14.969 7.754 8.912 26.023 33.654 3** 5 - 8 Jahre 9.210 28.168 8.133 8.912 27.664 49.862 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 15.627 43.959 8.912 8.912 36.192 65.652 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 18.223 52.253 8.912 8.912 39.603 73.946 Kaufkraftbereinigtes Nettoeinkommen (€) Kaufkraftparität 1,06 Fix Variabel Zusätzlich Nettoeinkommen Stufe Ärztliche Tätigkeit von bis von bis von bis von bis 1* Einstieg 21.514 23.210 0 6.514 538 743 22.051 30.467 2* 3 - 5 Jahre 24.028 24.084 0 6.990 601 777 24.629 31.851 3** 5 - 8 Jahre 25.543 36.201 0 9.838 639 1.151 26.182 47.190 4** 8 - 12 Jahre (mit teilweiser Leitungsfunktion) 33.418 48.033 0 12.587 835 1.515 34.253 62.135 5** > 12 Jahre (mit umfassender Leitungsfunktion) 36.567 54.623 0 13.656 914 1.707 37.481 69.985 * Ledig, keine Kinder ** Verheiratet, zwei Kinder © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 33 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 34. 3. Auswertung der Länder – Schweden 34 von 58
  • 35. 3. Auswertung der Länder – Schweden Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem Gehaltssystem  Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu den ärztlichen Gehältern. Es existiert jedoch ein Abkommen („Läkaravtal“) zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und dem schwedischen Ärzteverband, das Rahmenbedingungen für die Anstellungsverhältnisse der Ärzte festlegt, aber nicht die Gehaltshöhe bestimmt. Das Gehalt wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt und richtet sich nach der jeweiligen Position, dem Aufgabenbereich, dem Erfahrungsspektrum und der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Dieses System individueller und differenzierter Gehaltsvereinbarungen führt zu deutlichen Schwankungsbreiten bei den Gehältern der Ärzte.  Das Abkommen „Läkaravtal“ enthält unter anderem folgende Rahmenbedingungen für die Anstellungsverhältnisse der Ärzte: die Regelarbeitszeit, Leitlinien für die Vergütung von Mehrarbeit bzw. Arbeit außerhalb der Regelarbeitszeiten und an Sonn- und Feiertagen, Zuschläge für Bereitschafts- und Notdienste sowie den Urlaubsanspruch in Abhängigkeit vom Alter der Ärzte. Darüber hinaus sind hierin auch weitere Sozialleistungen wie Zuschläge zum Elterngeld und die Gewährung von Urlaubsgeld geregelt. Explizit zu nennen sind hier die Zuschläge für Überstunden, die sich für geplante Überstunden an regulären Arbeitstagen auf 180% belaufen („Enkel övertid“) und für ungeplante Überstunden an freien Tagen sowie für angeordnete Bereitschaftsdienste auf 240% („Kvalificerad övertid“) erhöhen. Die Zuschläge werden dabei jeweils auf das individuelle Gehalt des Arztes angewendet.  Die dargestellten Bandbreiten der Ärztegehälter basieren auf der Statistik tatsächlich erzielter Einkommen schwedischer Ärzte für das Jahr 2009, die durch den schwedischen Ärzteverband (Sveriges Läkarförbund) erstellt wurde. Die Kategorisierung erfolgte dabei anhand der folgenden Entwicklungsstufen:  AT-Läkare sammeln zu Beginn mindestens 18 Monate praktische Erfahrung im Krankenhaus. Im Anschluss an das Praktikum muss eine Prüfung abgelegt werden, die bei Erfolg zur „Legitimation“ führt und mit der deutschen Approbation vergleichbar ist. Die Gehälter dieser ersten Stufe wurden nicht in die Berechnung der Bandbreiten einbezogen, da die Praktikumszeit mit dem deutschen Arzt-im-Praktikum vergleichbar ist und die Auswertung auf approbierte Ärzte abstellt. Die Einstiegsgehälter der „Leg Läkare“ (Ärzte mit Legitimationen) bilden daher die erste Stufe innerhalb der Einkommensbandbreiten.  Im Anschluss an die Legitimation durchläuft der Großteil der Ärzte als „ST-Läkare“ einen Zeitraum von in der Regel 5 Jahren (Vollzeittätigkeit) unter fachlicher Anleitung und Betreuung. Dieser Zeitraum ist mit der deutschen Assistenzarzttätigkeit und Facharztausbildung vergleichbar. Am Ende der fünfjährigen Tätigkeit können die Ärzte ein freiwilliges „Spezialistexamen“ bei der staatlichen Sozialbehörde als Beleg ihrer Qualifikation ablegen. Die Qualifikation des „Specialistläkar“ ist mit dem deutschen Facharzt vergleichbar.  Die letzten beiden Stufen der ärztlichen Hierarchie in Schweden bilden die Oberärzte („Överläkare“) und Chefärzte („Läkare/Chef“), die teilweise bzw. umfassende Leitungsfunktionen ausüben. Alle spezialisierten Ärzte haben die Möglichkeit, sich auf Chefarztpositionen zu bewerben. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 35 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
  • 36. 3. Auswertung der Länder – Schweden Gehaltssystem Erläuterungen zum Gehaltssystem  Zusätzliche Vergütungselemente: Schwedische Ärzte erhalten Urlaubsgeld und einen Gehaltszuschlag während der Elternzeit. Die Höhe des Urlaubsgeldes ist dabei abhängig vom Alter des Arztes und wird als prozentualer Anteil auf das individuelle Gehalt berechnet. Die Höhe der zusätzlichen Vergütungselemente wurde mit 2,5% auf die Summe von fixem und variablem Einkommen berechnet. Weitere quantitative Einflussfaktoren  Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Die Regelarbeitszeit wird in der Zeit Montag-Freitag von 7-21 Uhr erbracht. Die Ruhezeit pro Tag muss zusammenhängend mindestens 8 Stunden betragen (Ausnahmen sind möglich). Die maximale zusammenhängende Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdiensten beträgt 18 Stunden pro Tag.  Der Standardurlaubsanspruch liegt bis zum Alter von 39 Jahren bei 25 Urlaubstagen, bis zum Alter von 49 Jahren bei 31 Urlaubstagen und ab dem Alter von 50 Jahren bei 32 Urlaubstagen pro Jahr. Zudem haben schwedische Ärzte das Anrecht vier zusammenhängende Urlaubswochen im Zeitraum von Juni bis August eines Jahres in Anspruch zu nehmen.  Das Renteneintrittsalter ist 65 Jahre. Die eingezahlte Rente kann frühestens mit 61 Jahren in Anspruch genommen werden, und beträgt dann entsprechend des Umfangs der weiterhin ausgeübten Tätigkeit wahlweise 100%, 75%, 50% oder 25%. Das System entspricht in der Struktur dem deutschen Modell der Altersteilzeit. Zusätzliche qualitative Einflussfaktoren  Generelle Arbeitsbedingungen (Arbeitszeitmodelle / Familienfreundlichkeit): Das schwedische System legt hohen Wert auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dementsprechend werden flexible Arbeitszeitmodelle angeboten und auch die Kinderbetreuung ist im Vergleich zu vielen europäischen Ländern sehr gut organisiert und zudem günstig (ca. € 150 pro Monat inklusive Verpflegung).  Da die Gehälter individuell vereinbart werden, sind regionale Zuschläge nicht einheitlich geregelt. Für die Tätigkeit in ländlichen Regionen werden jedoch erfahrungsgemäß Zuschläge auf das Gehalt gewährt, um die vakanten Positionen besetzen zu können.  Für schwedische Ärzte besteht die Möglichkeit zur Nebentätigkeit bzw. privater Tätigkeit, die jedoch dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Bis zu einem Umfang von sechs Stunden pro Woche muss der Arbeitgeber nur informiert werden. Soll die Tätigkeit mehr als sechs Stunden pro Woche betragen, ist zuvor eine explizite Zustimmung des Arbeitsgebers erforderlich. Einkommen aus Nebentätigkeiten sind explizit nicht Gegenstand der Auswertung und damit nicht in den Gehaltsbandbreiten enthalten. © 2011 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger 36 von 58 Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.