Das Bundesministerium der Justiz erörtert im Rahmen der Aktienrechtsnovelle 2012 geplante Änderungen im Umwandlungsrecht, die reformierte Abfindungsregelungen bei Verschmelzungen und Erleichterungen für Ausgliederungen umfassen. Ein zentraler Vorschlag ist die Möglichkeit, Abfindungen auch in Form zusätzlicher Aktien anstelle von Barzahlungen zu gewähren. Interessierte können bis zum 15. Januar 2013 Stellung zu den Vorschlägen nehmen.