Datenschutzreform 2018 - Community Camp Berlin 2017 #ccb17Thomas Schwenke
Slides zu meiner Session beim Community-Camp mit folgenden Themen: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Maßnahmen, die Unternehmen Treffen müssen, Checklisten, Online-Marketing, Cookies und die E-Privacy-Verordnung,
Hinweis wegen der Fragen zu den Zeichnungen: Gekritzelt mit iPad Pro mit Apple Pencil
„Smart legal risks“ – Intelligente Strategien und Haftungsvermeidung. #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2017 in München.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de/session/smart-legal-risks/
Rechtsupdate 2017 - Community Camp Berlin #ccb17Thomas Schwenke
Slides zu meiner Session beim Community-Camp mit folgenden Themen: Netzdurchsetzungsgesetz #NetzDG, Haftung für Links, Embedding und Sharing, Messenger Marketing, Chatbots, Influencer Marketing (Slide-Share-Version mit Links, Hinweisen und Bulletpoints ;) )
Hinweis wegen der Fragen zu den Zeichnungen: Gekritzelt mit iPad Pro mit Apple Pencil
Email-Expo 2012
Online-Marketing und Recht
Schmoll, eCircle
Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens:
http://connected.messefrankfurt.com/de/
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssenThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei Fanpage Karma am 11.4.2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
- Geschäftsgeheimnisgesetz
Datenschutzreform 2018 - Community Camp Berlin 2017 #ccb17Thomas Schwenke
Slides zu meiner Session beim Community-Camp mit folgenden Themen: Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Maßnahmen, die Unternehmen Treffen müssen, Checklisten, Online-Marketing, Cookies und die E-Privacy-Verordnung,
Hinweis wegen der Fragen zu den Zeichnungen: Gekritzelt mit iPad Pro mit Apple Pencil
„Smart legal risks“ – Intelligente Strategien und Haftungsvermeidung. #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2017 in München.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de/session/smart-legal-risks/
Rechtsupdate 2017 - Community Camp Berlin #ccb17Thomas Schwenke
Slides zu meiner Session beim Community-Camp mit folgenden Themen: Netzdurchsetzungsgesetz #NetzDG, Haftung für Links, Embedding und Sharing, Messenger Marketing, Chatbots, Influencer Marketing (Slide-Share-Version mit Links, Hinweisen und Bulletpoints ;) )
Hinweis wegen der Fragen zu den Zeichnungen: Gekritzelt mit iPad Pro mit Apple Pencil
Email-Expo 2012
Online-Marketing und Recht
Schmoll, eCircle
Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens:
http://connected.messefrankfurt.com/de/
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssenThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei Fanpage Karma am 11.4.2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
- Geschäftsgeheimnisgesetz
Präsentation zum Webinar:
Im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben viele Unternehmen bereits die rechtliche Zulässigkeit ihres E-Mail-Marketings überprüft. Trotzdem sind die Anmeldeprozesse in vielen Fällen noch nicht rechtskonform eingerichtet. Hinzu kommt, dass der Datenschutz neue Anforderungen im Bereich Tracking, Targeting und Auswertung des Nutzerverhaltens mit sich bringt. Zum Thema Lead-Generierung stellen sich außerdem Fragen dazu, wie diese Mechanismen korrekt umgesetzt setzen und so Nutzerdaten erfasst und ausgewertet werden können.
Von Sabine Heukrodt-Bauer, Fachanwältin für IT-Recht, erfahren Sie, wie Sie den Einwilligungsprozess rechtlich richtig einrichten und auf was Sie beim Speichern von Profildaten sowie Tracking und Targeting im E-Mail-Marketing zu achten haben.
Sind Sie rechtlich fit fürs Onlinemarketing 2018? - Allfacebook Marketing Con...Thomas Schwenke
Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Onlinemarketing aus? Was ist beim E-Mailmarketing, Einsatz des Facebook-Pixels, Chatbots und WhatsApp zu beachten? Tipps, Antworten und Checklisten. (Sorry, the Gifs are not working on slideshare)
Rechtsupdate 2019 CommunityCamp Berlin #ccb19Thomas Schwenke
Themen: Datenschutz, Tracking und gemeinsame, Verantwortlichkeit, Neues Recht für Influencer, Ryan Gosling, Bildzitate & Prominente, Reposts bei Instagram, Einwilligung im Direktmarketing.
Beschränkte Uploads, befreite Memes, bedrohte Cookies und entlastete Influenc...Thomas Schwenke
Präsentationsfolien zum Community Camp 2021 in Berlin. Themen:
Urheberrechtsreform 2021.
Cookies, Profiling und Tracking.
Einsatz US-Dienstleister.
Entspannung für Influencer.
Update Impressumspflicht.
Redaktionell vs. kommerziell.
Aufgrund der europäischen Cookie-Richtlinie (Cookie- RL) gibt es aktuell ggf. Änderungsbedarf in Ihrem Shop oder Ihrer webseite. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen oder über Google die Programme „Google AdSense“, „Google DoubleClick for Publishers“ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ nutzen, denn hier haben sich zum 30.09.2015 die Nutzungsbedingungen geändert.
Worum geht es?
Bereits 2011 hätte Deutschland die Cookie-RL in deutsches Recht umsetzen müssen. Die Bundesregierung vertritt aktuell allerdings die Ansicht, dass hier gar kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die bereits geltenden Normen des Telemediengesetzes (TMG) seien ausreichend. Insofern hätten sich die bestehenden Anforderungen für Deutschland – und damt auch für Ihren Shop – nicht geändert. In diesem Falle müsste nichts weiter veranlasst werden (Ausnahme: Sie nutzen die o. g. Programme von Google). Bitte beachten Sie, dass uns bislang keinerlei Abmahnungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Cookie-RL vorliegen oder bekannt sind.
Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu den Themen rund um den Digitalen Vertriebsassistententen, wie etwa:
Warum DiVa nutzen?
Wie kann ich die erkannten Firmen ansprechen?
Ist DiVa datenschutzkonform?
Wie funktioniert die Lösung?
etc.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei der Allfacebook-Marketing-Konfernez 2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Custom Audiences.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
Social Media und Recht – Juristische Fallstricke im Social Media Marketing
Social Media eröffnen Unternehmen ein enormes Werbepotential; völlig neue Kommunikationsformen drängen ins Netz. Doch ebenso umfangreich wie die Möglichkeiten sind auch die Rechtsfragen, die das Web 2.0 aufwirft. Die Anonymität und die Vielzahl der Akteure, die weltweite Abrufbarkeit, die unkontrollierte Kombination und Verbreitung der Inhalte sowie die Verbindung von Privatem und Kommerziellem sind in dieser Form beispiellos. Doch wem gehören die Inhalte? Wer ist für etwaige Rechtsverletzungen verantwortlich? Welches Recht ist anwendbar? Welche datenschutzrechtlichen Auswirkungen haben die angewandten Verknüpfungstechniken? Diese und weitere Fragen werden in diesem Buch von Dr. Markus Robak und Dr. Nils Weber geklärt.
Das Thema Datenschutz und Datensicherheit nehmen wir sehr ernst. Da nur die Daten von Firmeninteressenten mit Fokus auf den B2B Bereich generiert werden, wird durch den Lead Inspector das Datenschutzgesetz nicht verletzt. Privatpersonen werden nicht erfasst. Unsere Kunden können sicher sein, dass mit dem Einsatz des Lead Inspectors alle Gesetze und Vorgaben des Telemediengesetz und des Bundesdatenschutzgesetz erfüllt sind. Auch folgen wir den Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises.
Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
In der Europäischen Union tritt ab sofort die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft! In einem Work-Shop haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Lukas Bühlmann die Auswirkungen für Webauftritte/Digitalkanäle in der Schweiz diskutiert und das nötige Know-how vermittelt.
Wir haben ein neues Booklets zum Thema „Das Anbieten von Apps für Smartphone und Tablet – Was Sie als App-Anbieter rechtlich beachten sollten“ veröffentlicht. Das Booklet entstand in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner tekit Consult Bonn GmbH und kann kostenlos unter www.res-media.net/booklets heruntergeladen werden.
Im Gegensatz zu „normaler“ Software werden sogenannte native Apps für Smartphone und Tablet in der Regel in geschlossenen Systemen, z.B. dem AppStore von Apple oder bei Google Play angeboten. Dies ist für den Anbieter einer App sehr komfortabel, denn die Betreiber der Plattformen kümmern sich um den Download, die Verbreitung von Updates und im Rahmen kostenpflichtiger Angebote sogar um die Abrechnung.
Doch das Anbieten von Apps ist gleichwohl kein Selbstläufer. Tatsächlich muss sich derjenige, der eine App auf den Markt bringen will, mit unterschiedlichen rechtlichen Themen auseinandersetzen. Er steht im Zweifel gegenüber Nutzern, Mitbewerbern und Aufsichtsbehörden in der Verantwortung und kann haftbar gemacht werden.
Das Booklet gibt einen Überblick zum Thema “Anbieten von Apps” und behandelt die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Onlinemarketing-Recht– Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in München.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/onlinemarketing-recht-2019/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
The upcoming General Data Protection Regulation (EU GDPR) will change the requirements for managing consumers’ personal data across the globe. The regulation’s scope is broad and also affects organizations outside of the EU. Striking a balance between meeting the new regulatory requirements and effectively serving customers in the age of Digital Transformation mandates a shift from siloed consumer data management to centralized Customer Identity Management platforms that support the balance between compliance, user consent, and optimizing the customer experience.
In this white paper — commissioned by Gigya from European analyst firm KuppingerCole and prepared by Fellow Analyst Dr. Karsten Kinast and Lead Analyst Ivan Niccolai — you will learn about:
*The history, framework, implementation and scope of the EU GDPR
*Key compliance elements of the EU GDPR
*The implications of the EU GDPR on Customer Identity Management and best-practice recommendations for strategy and implementation
Promis, Influencer, Sensationen – Wenn Hollywood rechtlich bis nach München r...Thomas Schwenke
In diesem Rechtsupdate wird sich alles um Prominente, Stars und Influencer drehen.
Unabhängig davon, ob sie in Häusern, Hundehütten oder in Computern wohnen. Rechtsanwalt Thomas Schwenke erklärt, wie Social-Media-Beiträge von oder mit Prominenten geteilt werden können, ohne gegen deren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, Urheber- oder Markenrechte zu verstoßen.
Die Teilnehmer lernen, was sie beim Erwerb von Bild- und Fotorecht beachten müssen, wann Bildzitate in Social Media erlaubt sind, wie weit Satire oder Parodie reichen und ob auch die Rechte Prominenter mit deren Tod verblassen.
Rechtsupdate 2018 - Community Camp Berlin #ccb18Thomas Schwenke
Slides zu meiner Session beim Community-Camp mit folgenden Themen: Stand DSGVO, Abmahnungen, Einwilligung, Tracking & Cookies, ePrivacy-VO, Facebook-Pixel, Custom Audiences, Fotografien von Personen, Gewinnspiele,Influencer Marketing (Slide-Share-Version mit Links, Hinweisen und Bulletpoints)
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Präsentation zum Webinar:
Im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben viele Unternehmen bereits die rechtliche Zulässigkeit ihres E-Mail-Marketings überprüft. Trotzdem sind die Anmeldeprozesse in vielen Fällen noch nicht rechtskonform eingerichtet. Hinzu kommt, dass der Datenschutz neue Anforderungen im Bereich Tracking, Targeting und Auswertung des Nutzerverhaltens mit sich bringt. Zum Thema Lead-Generierung stellen sich außerdem Fragen dazu, wie diese Mechanismen korrekt umgesetzt setzen und so Nutzerdaten erfasst und ausgewertet werden können.
Von Sabine Heukrodt-Bauer, Fachanwältin für IT-Recht, erfahren Sie, wie Sie den Einwilligungsprozess rechtlich richtig einrichten und auf was Sie beim Speichern von Profildaten sowie Tracking und Targeting im E-Mail-Marketing zu achten haben.
Sind Sie rechtlich fit fürs Onlinemarketing 2018? - Allfacebook Marketing Con...Thomas Schwenke
Wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf das Onlinemarketing aus? Was ist beim E-Mailmarketing, Einsatz des Facebook-Pixels, Chatbots und WhatsApp zu beachten? Tipps, Antworten und Checklisten. (Sorry, the Gifs are not working on slideshare)
Rechtsupdate 2019 CommunityCamp Berlin #ccb19Thomas Schwenke
Themen: Datenschutz, Tracking und gemeinsame, Verantwortlichkeit, Neues Recht für Influencer, Ryan Gosling, Bildzitate & Prominente, Reposts bei Instagram, Einwilligung im Direktmarketing.
Beschränkte Uploads, befreite Memes, bedrohte Cookies und entlastete Influenc...Thomas Schwenke
Präsentationsfolien zum Community Camp 2021 in Berlin. Themen:
Urheberrechtsreform 2021.
Cookies, Profiling und Tracking.
Einsatz US-Dienstleister.
Entspannung für Influencer.
Update Impressumspflicht.
Redaktionell vs. kommerziell.
Aufgrund der europäischen Cookie-Richtlinie (Cookie- RL) gibt es aktuell ggf. Änderungsbedarf in Ihrem Shop oder Ihrer webseite. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ins EU-Ausland verkaufen oder über Google die Programme „Google AdSense“, „Google DoubleClick for Publishers“ und „Google DoubleClick Ad Exchange“ nutzen, denn hier haben sich zum 30.09.2015 die Nutzungsbedingungen geändert.
Worum geht es?
Bereits 2011 hätte Deutschland die Cookie-RL in deutsches Recht umsetzen müssen. Die Bundesregierung vertritt aktuell allerdings die Ansicht, dass hier gar kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die bereits geltenden Normen des Telemediengesetzes (TMG) seien ausreichend. Insofern hätten sich die bestehenden Anforderungen für Deutschland – und damt auch für Ihren Shop – nicht geändert. In diesem Falle müsste nichts weiter veranlasst werden (Ausnahme: Sie nutzen die o. g. Programme von Google). Bitte beachten Sie, dass uns bislang keinerlei Abmahnungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Cookie-RL vorliegen oder bekannt sind.
Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu den Themen rund um den Digitalen Vertriebsassistententen, wie etwa:
Warum DiVa nutzen?
Wie kann ich die erkannten Firmen ansprechen?
Ist DiVa datenschutzkonform?
Wie funktioniert die Lösung?
etc.
Onlinemarketing-Recht – Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCThomas Schwenke
Präsentationsfolien zu meinem Vortrag bei der Allfacebook-Marketing-Konfernez 2019 mit den folgenden Themen:
- Mitverantwortung für Facebook-Fanpages und andere Social Media Accounts.
- Neuste Entwicklungen bei Cookies & Targeting.
- Custom Audiences.
- Recht im Influencer Marketing.
- Die Urheberrechtsreform, Artikel 17 (ehemals 13) und Uploadfilter.
Social Media und Recht – Juristische Fallstricke im Social Media Marketing
Social Media eröffnen Unternehmen ein enormes Werbepotential; völlig neue Kommunikationsformen drängen ins Netz. Doch ebenso umfangreich wie die Möglichkeiten sind auch die Rechtsfragen, die das Web 2.0 aufwirft. Die Anonymität und die Vielzahl der Akteure, die weltweite Abrufbarkeit, die unkontrollierte Kombination und Verbreitung der Inhalte sowie die Verbindung von Privatem und Kommerziellem sind in dieser Form beispiellos. Doch wem gehören die Inhalte? Wer ist für etwaige Rechtsverletzungen verantwortlich? Welches Recht ist anwendbar? Welche datenschutzrechtlichen Auswirkungen haben die angewandten Verknüpfungstechniken? Diese und weitere Fragen werden in diesem Buch von Dr. Markus Robak und Dr. Nils Weber geklärt.
Das Thema Datenschutz und Datensicherheit nehmen wir sehr ernst. Da nur die Daten von Firmeninteressenten mit Fokus auf den B2B Bereich generiert werden, wird durch den Lead Inspector das Datenschutzgesetz nicht verletzt. Privatpersonen werden nicht erfasst. Unsere Kunden können sicher sein, dass mit dem Einsatz des Lead Inspectors alle Gesetze und Vorgaben des Telemediengesetz und des Bundesdatenschutzgesetz erfüllt sind. Auch folgen wir den Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises.
Workshop von Martin Schirmbacher auf der AllSocial Conference im Rahmen der AllFacebook Marketing Conference in München 2014.
Mehr Informationen:
http://conference.allfacebook.de
Alle Präsentationen vom 25. März 2014:
http://conference.allfacebook.de/marcon/rueckblick/muc2014/
In der Europäischen Union tritt ab sofort die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft! In einem Work-Shop haben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Lukas Bühlmann die Auswirkungen für Webauftritte/Digitalkanäle in der Schweiz diskutiert und das nötige Know-how vermittelt.
Wir haben ein neues Booklets zum Thema „Das Anbieten von Apps für Smartphone und Tablet – Was Sie als App-Anbieter rechtlich beachten sollten“ veröffentlicht. Das Booklet entstand in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner tekit Consult Bonn GmbH und kann kostenlos unter www.res-media.net/booklets heruntergeladen werden.
Im Gegensatz zu „normaler“ Software werden sogenannte native Apps für Smartphone und Tablet in der Regel in geschlossenen Systemen, z.B. dem AppStore von Apple oder bei Google Play angeboten. Dies ist für den Anbieter einer App sehr komfortabel, denn die Betreiber der Plattformen kümmern sich um den Download, die Verbreitung von Updates und im Rahmen kostenpflichtiger Angebote sogar um die Abrechnung.
Doch das Anbieten von Apps ist gleichwohl kein Selbstläufer. Tatsächlich muss sich derjenige, der eine App auf den Markt bringen will, mit unterschiedlichen rechtlichen Themen auseinandersetzen. Er steht im Zweifel gegenüber Nutzern, Mitbewerbern und Aufsichtsbehörden in der Verantwortung und kann haftbar gemacht werden.
Das Booklet gibt einen Überblick zum Thema “Anbieten von Apps” und behandelt die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
Onlinemarketing-Recht– Was Unternehmen und Agenturen 2019 wissen müssen #AFBMCAllFacebook.de
Vortrag von Thomas Schwenke auf der AllFacebook Marketing Conference 2019 in München.
Details:
https://conference.allfacebook.de/session/onlinemarketing-recht-2019/
Konferenz:
https://conference.allfacebook.de/
The upcoming General Data Protection Regulation (EU GDPR) will change the requirements for managing consumers’ personal data across the globe. The regulation’s scope is broad and also affects organizations outside of the EU. Striking a balance between meeting the new regulatory requirements and effectively serving customers in the age of Digital Transformation mandates a shift from siloed consumer data management to centralized Customer Identity Management platforms that support the balance between compliance, user consent, and optimizing the customer experience.
In this white paper — commissioned by Gigya from European analyst firm KuppingerCole and prepared by Fellow Analyst Dr. Karsten Kinast and Lead Analyst Ivan Niccolai — you will learn about:
*The history, framework, implementation and scope of the EU GDPR
*Key compliance elements of the EU GDPR
*The implications of the EU GDPR on Customer Identity Management and best-practice recommendations for strategy and implementation
Promis, Influencer, Sensationen – Wenn Hollywood rechtlich bis nach München r...Thomas Schwenke
In diesem Rechtsupdate wird sich alles um Prominente, Stars und Influencer drehen.
Unabhängig davon, ob sie in Häusern, Hundehütten oder in Computern wohnen. Rechtsanwalt Thomas Schwenke erklärt, wie Social-Media-Beiträge von oder mit Prominenten geteilt werden können, ohne gegen deren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte, Urheber- oder Markenrechte zu verstoßen.
Die Teilnehmer lernen, was sie beim Erwerb von Bild- und Fotorecht beachten müssen, wann Bildzitate in Social Media erlaubt sind, wie weit Satire oder Parodie reichen und ob auch die Rechte Prominenter mit deren Tod verblassen.
Rechtsupdate 2018 - Community Camp Berlin #ccb18Thomas Schwenke
Slides zu meiner Session beim Community-Camp mit folgenden Themen: Stand DSGVO, Abmahnungen, Einwilligung, Tracking & Cookies, ePrivacy-VO, Facebook-Pixel, Custom Audiences, Fotografien von Personen, Gewinnspiele,Influencer Marketing (Slide-Share-Version mit Links, Hinweisen und Bulletpoints)
Video, Bilder, Zitate, Influencer & Recht - Social Media Club München - #SMCMUCThomas Schwenke
Präsentationsfolien zum Vortrag beim Social Media Club München am 10.07.2017 -Erweiterte Version. (Hinweis zu den Kritzeleien: Da die Bilder in meiner Präsentation verschwunden sind, musste ich sie im Flugzeug per Hand nachzeichnen.)
Rechtsupdate 2016 - Community Camp Berlin 2016 - #ccb16Thomas Schwenke
Präsentation zu meiner Rechts-Session beim CommunityCamp 2016 mit wichtigen Rechtsentwicklungen und Rechtsnews (ergänzt um weiterführende Links). https://communitycampberlin.tixxt.com/
Impressum
Bilderrechte
User Generated Content
Pay per Like & Schleichwerbung
Gewinnspiele & Teilnahmebedingungen
Tracking & Targeting
Adressen Generieren
CRM
Datenschutzbelehrung
Kunde vs. Dev & AGB
Google AdWords, Facebook & Brand Bidding - Zur Nutzung fremder Marken als Ke...Thomas Schwenke
In der Präsentation geht es um die Frage, ob man fremde Marken und Unternehmensnamen als Keywords bei Anzeigenschaltung verwenden darf. Es gibt viele Punkte, die es zu beachten gibt. Genau genommen zeigt die Präsentation, wie schwer die Einschätzung ist. Entsprechend meinen praktischen Erfahrungen habe ich daher (eher vorsichtig) statt "ja" und "nein", eher eine Risikoeinschätzung vorgenommen.
Datenschutzrecht in Communities - Community Camp Berlin 2011 #ccb11Thomas Schwenke
Grundlage des Datenschutzes und Hinweise zum Thema Facebook, Auskünfte, Nutzertracking und Einwilligung vom Vortrag beim Community Camp Berlin 2011 #ccb11
Rechtliche Fallstricke auf Facebook – Das müssen Sie beachten Thomas Schwenke
Folien zum Vortrag beim Facebook Day vom 13.04.2011 im Rahmen der Internet World 2011 in München.
Mehr Informationen zu Facebook & Recht:
http://spreerecht.de/category/facebook
http://www.facebook.com/schwenke.dramburg
Rechtliche Stolperfallen beim Facebook-MarketingThomas Schwenke
Folien zum Vortrag beim Webmontag Hannover vom 20.09.2010 http://webmontag.de/location/hannover/index.
Ausführliche Info auf: http://spreerecht.de/beitraege-auswaerts/2010-09/praesentationsfolien-zu-rechtliche-stolperfallen-beim-facebook-marketing-webmontag-hannover-vom-20-09-2010
Communities & Recht -AGB-Sliedecast - Schwenke Community Camp Berlin 2009Thomas Schwenke
Session Communities & Recht. Die Session orientiert sich an den AGB einer Community und zeigt, welche Punkte rechtlich zu beachten sind. Die Session wird in wenigen Tagen mit Kommentaren auf http://www.advisign.de/blog erscheinen.
5. § 13 TMG Pflichten des Diensteanbieters
(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich
zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig
angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen
sicherzustellen, dass
1. kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten
technischen Einrichtungen möglich ist und
2. Diese a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und b)
gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind,
gesichert sind.
Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine
Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher
anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.
30. 1. Facebook Remarketing
1. Innerhalb unseres Angebotes werden sog. "Remarketing-Pixel" und "Besucheraktions-Pixel" des sozialen Netzwerkes Facebook,
welches von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA, bzw. falls Sie in der EU ansässig sind, Facebook
Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"), eingesetzt wird. Mit
Hilfe des Remarketing-Pixels ist es Facebook möglich, die Besucher unseres Angebotes als Zielgruppe für die Darstellung von
Anzeigen, sog. "Facebook-Ads" zu bestimmen. Dementsprechend setzen wir das Remarketing-Pixel ein, um die durch uns
geschalteten Facebook-Ads nur solchen Facebook-Nutzern anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Internetangebot
gezeigt haben. Das heißt, mit Hilfe des Remarketing-Pixels möchten wir sicher stellen, dass unsere Facebook-Ads dem
potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen und nicht belästigend wirken. Mit Hilfe des "Besucheraktions-Pixels" können wir
die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke nachvollziehen, in dem wir sehen
ob Nutzer nachdem Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf unsere Website weitergeleitet wurden.
2. Der Remarketing-Pixel und der Besucheraktions-Pixel werden beim Aufruf unserer Webseiten unmittelbar durch Facebook
eingebunden und können auf Ihrem Gerät ein sog. Cookie, d.h. eine kleine Datei abspeichern. Wenn Sie sich anschließend bei
Facebook einloggen oder im eingeloggten Zustand Facebook besuchen, wird der Besuch unseres Angebotes in Ihrem Profil
vermerkt. Die über Sie erhobenen Daten sind für uns anonym, bieten uns also keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer.
Allerdings werden die Daten von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil
möglich ist. Die Verarbeitung der Daten durch Facebook erfolgt im Rahmen von Facebooks Datenverwendungsrichtlinie.
Dementsprechend erhalten Sie weitere Informationen zur Funktionsweise des Remarketing-Pixels und generell zur Darstellung
von Facebook-Ads, in der Datenverwendungsrichtlinie von Facebook: https://www.facebook.com/policy.php
3. Sie können der Erfassung durch das Remarketing-Pixel und Verwendung Ihrer Daten zur Darstellung von Facebook-Ads
widersprechen. Hierzu können Sie die von Facebook eingerichtete Seite aufrufen und dort die Hinweise zu den Einstellungen
nutzungsbasierter Werbung befolgen: https://www.facebook.com/settings?tab=ads. Die Einstellungen erfolgen
plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.
31.
32. Tracking und Remarketing
Datenschutzerklärung ist Pflicht
Opt-Out-Hinweis notwendig
Cookie-Hinweis empfohlen
Risiken berechnen
Nur Opt-In ist sicher
37. LG Düsseldorf · 9.3.2016 · Az. 12 O 151/15
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der
Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000,00
EUR, ersatzweise Ordnungshaft, […], wobei die Ordnungshaft an einem ihrer
Geschäftsführer zu vollziehen ist und insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,
geschäftlich handelnd gegenüber Verbrauchern zu unterlassen,
im Internet auf der Seite www.G.de das
Social Plugin "Gefällt mir" … zu
integrieren,
1. ohne die Nutzer der Internetseite bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Anbieter
des Plugins beginnt, Zugriff auf die IP-Adresse und den Browserstring des Nutzers
zu nehmen, ausdrücklich und unübersehbar die Nutzer der Internetseite über den
Zweck der Erhebung und der Verwendung der so übermittelten Daten
aufzuklären,
http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-
rechtswidrig-faq-zum-urteil
43. “[…] WhatsApp hereby grants you permission to use
the Service, provided that: (i) your use of the Service as
permitted is solely for your personal use, […]"
"You agree not to […] use the communication systems
provided by the Service for any commercial solicitation
or spam purposes. You agree not to spam, or solicit for
commercial purposes, any users of the Service."
44.
45. Notwithstanding the above, WhatsApp may
retain date and time stamp information
associated with successfully delivered
messages and the mobile phone numbers
involved in the messages, as well as any
other information which WhatsApp is legally
compelled to collect.
46. § 241 BGB
Pflichten aus dem Schuldverhältnis
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem
Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils
verpflichten.
49. WhatsApp und Datenschutz
Als Sharing Button: kein Problem
Als Newsletter: Risiko gering
Als Service-Line: Risiko vertretbar
Immer mit Datenschutzhinweisen
51. Grundlagen
Werbung ist alles
(außer Vertragsabwicklung)
Keine Ausnahmen in B2B
DOI ist Pflicht
52.
53. Absenden
Die Einwilligung umfasst unsere Hinweise zum Widerruf, Versand
via Mailchimp und Statistik entsprechend unserer
Datenschutzerklärung.
Ihre Emailadresse:
Die Newsletter enthalten Informationen über
uns sowie versicherungsbezogene Angebote
und Leistungen.
54. Absenden
Die Einwilligung umfasst unsere Hinweise zum Widerruf, Versand
via Mailchimp und Statistik entsprechend unserer
Datenschutzerklärung.
Newsletter mit Informationen über uns
sowie versicherungsbezogene Angebote
und Leistungen abonnieren.
Ich akzeptiere die AGB und die
Widerrufsbelehrung.
55. Benachrichtigungen und Newsletter (Datenschutzhinweis Teil 1)
Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen
Informationen (nachfolgend "Newsletter") nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen
Erlaubnis. Die Newsletter enthalten Informationen über uns sowie versicherungsbezogene Angebote und
Leistungen.
Nicht zu werblichen Informationen gehören dagegen Benachrichtigungen, die im Rahmen der von Vertrags-
oder Geschäftsbeziehungen versendet werden. Dazu gehört z.B. der Versand von Servicemails mit technischen
oder organisatorischen Hinweisen im Rahmen unserer Leistungserbringung, Hinweisen zu technischen und
rechtlichen Änderungen oder Rückfragen zu Aufträgen. Ebenso keine werblichen Inhalte stellen Mitteilungen
über Aktivitäten, die Nutzer abonnieren, z.B. wenn sie bestimmte Suchergebnisse abonnieren sollten.
Die Newsletter erscheinen grundsätzlich ca. ein- bis zweimal im Monat, können jedoch bei besonderen
Anlässen, Aktionen, etc. auch außerplanmäßig versendet werden.
Ebenfalls keine werblichen Nachrichten stellen sog. Double-Opt-In-E-Mails, die im Rahmen der Registrierung
oder Anmeldung zu einem Newsletter versendet werden. Diese Double-Opt-In-E-Mails fordern die Nutzer auf,
eine Registrierung oder Anmeldung zu bestätigen. Die Double-Opt-In-E-Mails sind notwendig, um zu prüfen,
ob die Anmeldung tatsächlich von den E-Mail-Adressinhabern abgegeben worden ist.
Die Angaben zum Vor- und Nachnamen, dienen der Personalisierung des Newsletters.
Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand von
Newslettern können Nutzer jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann z.B. über einen Link in den Newslettern
erfolgen.
61. Erhalt der Adresse im
Zusammenhang mit dem Verkauf
einer Ware oder einer
Dienstleistung
Entgeltlichkeit maßgeblich
Nicht bloß Anfragen, z.B. per
Kontaktformular
62. Ähnlichkeit der Leistung
Vergleichbarer Zweck
Grenzen sind eher eng und für
monothematische Angebote
geeignet
63. Deutlich sichtbar
Beim Bezugs der ersten Leistung
(z.B. Bestellbestätig/Rechnung“)
Hinweis auf Widerruf
Kein Widerruf erfolgt
64. Formulierungsbeispiel
Wir können Ihnen Informationen über eigene Produkte
und Leistungen, die den von Ihnen in Anspruch
genommenen ähneln, zusenden. Sie dürfen dem
jederzeit widersprechen (z.B. per E-Mail an ….@....).
Dabei entstehen Ihnen keine anderen Kosten als die
Übermittlungskosten nach den Basistarifen.