This presentation gives an brief introduction about the growth of insurance sector in India. It also give description about the major players existing in the finance market of insurance.
This module discusses risk management and insurance. It covers topics such as risks and risk management, different types of risks, methods of handling risks including avoiding, controlling, accepting and transferring risks. It also discusses the basic concepts of insurance including risk pooling, law of large numbers, requirements of insurable risks, advantages and disadvantages of insurance. Additionally, it covers personal risk management process, objectives of risk management pre-loss and post-loss, insurance market dynamics and underwriting cycle. Finally, it discusses some key legal principles of insurance contracts such as offer and acceptance, consideration, insurable interest, subrogation and utmost good faith.
The document provides an overview of various life insurance products and concepts in India. It discusses key terms like insurance, life insurance, types of life insurance policies including whole life, term, and endowment plans. It also covers principles of insurance like insurable interest, utmost good faith, and indemnity. Finally, it summarizes popular individual and group insurance products offered by major Indian and global life insurance companies.
Accounting in insurance companies basic conceptsAvik Saha
Financial accounting in insurance companies follows basic accounting concepts and principles:
1) It uses a double-entry bookkeeping system to record and track financial transactions where every transaction has equal and opposite entries in at least two different accounts.
2) Financial statements including the balance sheet, income statement, and cash flow statement are prepared to report on the company's financial position and performance.
3) The accounting equation, where assets always equal liabilities plus owner's equity, must be maintained to ensure accurate bookkeeping.
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This module discusses risk management and insurance. It covers topics such as risks and risk management, different types of risks, methods of handling risks including avoiding, controlling, accepting and transferring risks. It also discusses the basic concepts of insurance including risk pooling, law of large numbers, requirements of insurable risks, advantages and disadvantages of insurance. Additionally, it covers personal risk management process, objectives of risk management pre-loss and post-loss, insurance market dynamics and underwriting cycle. Finally, it discusses some key legal principles of insurance contracts such as offer and acceptance, consideration, insurable interest, subrogation and utmost good faith.
The document provides an overview of various life insurance products and concepts in India. It discusses key terms like insurance, life insurance, types of life insurance policies including whole life, term, and endowment plans. It also covers principles of insurance like insurable interest, utmost good faith, and indemnity. Finally, it summarizes popular individual and group insurance products offered by major Indian and global life insurance companies.
Accounting in insurance companies basic conceptsAvik Saha
Financial accounting in insurance companies follows basic accounting concepts and principles:
1) It uses a double-entry bookkeeping system to record and track financial transactions where every transaction has equal and opposite entries in at least two different accounts.
2) Financial statements including the balance sheet, income statement, and cash flow statement are prepared to report on the company's financial position and performance.
3) The accounting equation, where assets always equal liabilities plus owner's equity, must be maintained to ensure accurate bookkeeping.
Die Finanzindustrie befindet sich im Wandel. Zunehmender Margendruck gekoppelt mit anhaltend niedrigen Zinsen und steigende operative Kosten belasten die Geschäftsergebnisse vieler führenden Privatbanken in der Schweiz. Gleichzeitig positionieren sich FinTechs mit schlanken Dienstleistungen und niedrigen operativen Kosten am Markt und bieten Kunden bereits heute in vielerlei Hinsicht eine Alternative zu den etablierten Privatbanken. Als Kostentreiber und Belastungsprobe für Privatbanken entpuppt sich mehr und mehr die Compliance Organisation. Dieser Artikel beschreibt die aktuellen Herausforderungen von Compliance Organisationen und zeigt auf, wie Ihre Compliance Organisation von einem Health Check profitieren kann.
[30.11.2010] Das Management von Risiken hat von jeher höchste Bedeutung in Versicherungsunternehmen. Mit den seit Anfang 2009 geltenden "Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk VA) und der für den 1. Januar 2013 geplanten Einführung von Solvency II ergeben sich diesbezüglich jedoch neue Verpflichtungen für die Unternehmen. Es gilt einerseits, qualitative Anforderungen an beispielsweise Risikostrategie, internes Steuerungs- und Kontrollsystem und interne Revision zu erfüllen. Andererseits müssen auch quantitative Aspekte, wie die Bewertung von Risiken und die Berechnung des Risikokapitalbedarfs, berücksichtigt werden. Insgesamt stehen die Versicherer damit vor verschiedenen neuen Herausforderungen.
Prädiktive Wartung - Wie können Unternehmen Downtimes in der Produktion verr...IBsolution GmbH
Inhalt:
In diesem Webinar wird erläutert, wie sich die unterschiedlichen Wartungsansätze voneinander abgrenzen und wie mithilfe der Prädiktiven Wartung (Predictive Maintenance) Downtimes in der Produktion vermeiden werden können. Des Weiteren wird erläutert, welche Vorteile sich für produzierende Unternehmen ergeben.
Zielgruppe:
- Vertriebsleiter
- Vertriebsmitarbeiter
- IT-Manager
- Serviceleiter/ -mitarbeiter
Agenda:
1. Vorstellung unterschiedlicher Wartungskonzepte
2. Wie funktioniert das Konzept der prädiktiven Wartung
3. Welche Vorteile ergeben sich für die produzierende Unternehmen
Mehr über uns:
Website: https://www.ibsolution.com/
Karriereportal: https://ibsolution.de/karriere/
Webinare: https://www.ibsolution.com/academy/webinare
YouTube: https://www.youtube.com/user/IBSolution
LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/ibsolution-gmbh
Xing: https://www.xing.com/companies/ibsolutiongmbh
Facebook: https://de-de.facebook.com/IBsolutionGmbH/
Twitter: https://twitter.com/ibsolutiongmbh?lang=de
Instagram: https://www.instagram.com/ibsolution/?hl=de
Weitere Informationen: https://www.ibsolution.com/peii/whitepaper-predictive-maintenance
In der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG werden die für den Europäischen Binnenmarkt (EWR) einheitlichen Anforderungen an grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen zusammengefasst. Die Maschinenrichtlinie gilt als die wesentliche Binnenmarktrichtlinie im Bereich Maschinensicherheit. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im EWR in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in der Maschinenverordnung – 9.ProdSV.
Viel Spass beim Lesen!
Verbesserung des Risikomanagements für MedizinprodukteDenis Werner
Dieses White Paper untersucht einige der klassischen Herausforderungen des Risikomanagements für Medizinprodukte und zeigt, wie mit der Siemens PLM Software-Lösung "Polarion" der Prozess erheblich verbessert werden kann. Polarion bietet eine stabile Repository- und Workflowmanagement-Lösung, die Aufgaben wie Anforderungsmanagement und Reporting vereinfacht und gleichzeitig eine tiefe Verfolgbarkeit automatisiert.
Kontaktieren Sie mich gerne direkt, um mehr darüber zu erfahren:
Mobile: +49 (173) 9754 996
denis.werner@siemens.com
https://www.linkedin.com/in/werden/
Kürzel wie GRC (Governance, Risk Management und Compliance) rufen beim deutschsprachigen Leser zunächst eine Reihe von Fragezeichen auf die Stirn. Einzeln besehen hat fast jeder die Begriffe einmal gehört: Governance im Zusammenhang mit Corporate Governance oder IT-Governance, Risk Management als Risikomanagement und auch den seit Jahren eingeführten Begriff Compliance. Neu ist die ganzheitliche Betrachtungsweise. Alle drei Begriffe stellen Komponenten einer grundsätzlichen Strategie dar, um größtmögliche Rechtssicherheit im geschäftlichen Handeln zu erreichen. Die Strategie beginnt auf der Geschäftsführungs- oder Vorstandsebene mit den Richtlinien zur Geschäftstätigkeit, dem Verhalten als ordentlicher Kaufmann. Sie erstreckt sich über die Erhebung und Bewertung von Risiken, die aus der Geschäftstätigkeit entstehen. Die Erfüllung der rechtlichen und regulativen Vorgaben stellt die operative Umsetzung der grundsätzlichen Strategie dar. Sie erstreckt sich von der Geschäftsleitung bis hinunter zum Sachbearbeiter, schließt Organisation und technische Systeme ein.
www.am-sys.com - AMSYS GmbH - Wir entwickeln, implementieren und digitali- sieren anwendbare Lösungen, Prozesse und Applikationen für Ihr perfektes Obsoleszenz-, Abkündigungs-, Konfigurations-, Änderungs-, Risiko- und Life Cycle Management.
Der Markt zieht an und die Lieferfähigkeit schmiert ab! Gibt es ein deutlicheres Signal dafür, dass die Absatzprognose in vielen Unternehmen nicht richtig funktioniert? Unternehmen mit einer funktionierenden Absatzprognose – wir kennen eine ganze Reihe davon und haben vielen davon auch selbst zu einer zuverlässigen Absatzprognose verholfen – haben sowohl auf den Beginn der Rezession schneller reagiert, als auch auf das Wiederanspringen des Marktes.
Die Finanzindustrie befindet sich im Wandel. Zunehmender Margendruck gekoppelt mit anhaltend niedrigen Zinsen und steigende operative Kosten belasten die Geschäftsergebnisse vieler führenden Privatbanken in der Schweiz. Gleichzeitig positionieren sich FinTechs mit schlanken Dienstleistungen und niedrigen operativen Kosten am Markt und bieten Kunden bereits heute in vielerlei Hinsicht eine Alternative zu den etablierten Privatbanken. Als Kostentreiber und Belastungsprobe für Privatbanken entpuppt sich mehr und mehr die Compliance Organisation. Dieser Artikel beschreibt die aktuellen Herausforderungen von Compliance Organisationen und zeigt auf, wie Ihre Compliance Organisation von einem Health Check profitieren kann.
[30.11.2010] Das Management von Risiken hat von jeher höchste Bedeutung in Versicherungsunternehmen. Mit den seit Anfang 2009 geltenden "Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk VA) und der für den 1. Januar 2013 geplanten Einführung von Solvency II ergeben sich diesbezüglich jedoch neue Verpflichtungen für die Unternehmen. Es gilt einerseits, qualitative Anforderungen an beispielsweise Risikostrategie, internes Steuerungs- und Kontrollsystem und interne Revision zu erfüllen. Andererseits müssen auch quantitative Aspekte, wie die Bewertung von Risiken und die Berechnung des Risikokapitalbedarfs, berücksichtigt werden. Insgesamt stehen die Versicherer damit vor verschiedenen neuen Herausforderungen.
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Inhalt:
In diesem Webinar wird erläutert, wie sich die unterschiedlichen Wartungsansätze voneinander abgrenzen und wie mithilfe der Prädiktiven Wartung (Predictive Maintenance) Downtimes in der Produktion vermeiden werden können. Des Weiteren wird erläutert, welche Vorteile sich für produzierende Unternehmen ergeben.
Zielgruppe:
- Vertriebsleiter
- Vertriebsmitarbeiter
- IT-Manager
- Serviceleiter/ -mitarbeiter
Agenda:
1. Vorstellung unterschiedlicher Wartungskonzepte
2. Wie funktioniert das Konzept der prädiktiven Wartung
3. Welche Vorteile ergeben sich für die produzierende Unternehmen
Mehr über uns:
Website: https://www.ibsolution.com/
Karriereportal: https://ibsolution.de/karriere/
Webinare: https://www.ibsolution.com/academy/webinare
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Weitere Informationen: https://www.ibsolution.com/peii/whitepaper-predictive-maintenance
In der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG werden die für den Europäischen Binnenmarkt (EWR) einheitlichen Anforderungen an grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen zusammengefasst. Die Maschinenrichtlinie gilt als die wesentliche Binnenmarktrichtlinie im Bereich Maschinensicherheit. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im EWR in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in der Maschinenverordnung – 9.ProdSV.
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Verbesserung des Risikomanagements für MedizinprodukteDenis Werner
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Der Markt zieht an und die Lieferfähigkeit schmiert ab! Gibt es ein deutlicheres Signal dafür, dass die Absatzprognose in vielen Unternehmen nicht richtig funktioniert? Unternehmen mit einer funktionierenden Absatzprognose – wir kennen eine ganze Reihe davon und haben vielen davon auch selbst zu einer zuverlässigen Absatzprognose verholfen – haben sowohl auf den Beginn der Rezession schneller reagiert, als auch auf das Wiederanspringen des Marktes.
Sein Recht durchzusetzen ist teurer als gedacht: Was Anwälte für ihre Arbeit verlangen dürfen und wie hoch Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten sein können – darüber wissen die wenigsten Deutschen Bescheid. Rund 80 Prozent von ihnen schätzen die Kosten viel zu niedrig ein; lediglich sechs Prozent liegen mit ihrer Einschätzung richtig. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die Kreditversicherer tragen für ihre Kunden Ausfallrisiken in bisher unerreichter Höhe: Das Deckungsvolumen der Warenkreditversicherer erzielte zum Ende des dritten Quartals 2014 die Rekordmarke von 387 Milliarden Euro, das waren 5,4 Prozent mehr als zum selben Zeitpunkt des Vorjahres.
Mehr Zahlen zur Kreditversicherung zeigt die Präsentation.
Im Dezember brennt es häufiger als in den anderen Monaten des Jahres. Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer verzeichnen regelmäßig rund 40 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten.
Insgesamt zahlten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für diese Feuerschäden 29 Millionen Euro an ihre Kunden. Die Kosten pro Brand sind damit im letzten Jahr leicht auf 2.600 Euro gesunken.
Mehr von Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (20)
GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung
1. GDV Pressegespräch am 13. März 2015
GDV-Verhaltenskodex für den
Vertrieb von
Versicherungsprodukten:
Durchführung der Prüfung
WP StB Dr. Klaus-Peter Feld
2. 2
Prüfungspflicht
■ Prüfungspflicht ergibt sich aus Leitsatz 11 des GDV-
Verhaltenskodex:
„… Die Versicherungsunternehmen, die den Kodex für verbindlich anerkennen,
lassen sich alle zwei Jahre von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder
einem Wirtschaftsprüfer prüfen. Die Prüfung kann sich auf die Angemessenheit oder
auf die Wirksamkeit beziehen….“
11 Verbindlichkeit des Kodex und Evaluierung
3. 3
Grundlagen der Prüfung
■ IDW PS 980: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von
Compliance-Management-Systemen
■ Systemprüfung des Compliance-Management-Systems
(CMS) des Versicherungsunternehmens für den Vertrieb
von Versicherungsprodukten
■ IDW Prüfungshinweis: Einzelfragen zur Prüfung des
Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft für den Vertrieb von
Versicherungsprodukten (IDW PH 9.980.1)
4. 4
Einrichtung eines Compliance
Management-Systems (CMS) (1)
■ Voraussetzung für die Prüfung ist die Einrichtung eines
CMS zur Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex
Weitere Compliance-
Anforderungen
Compliance-
Management-
System
Gesellschaften und
Vertriebskanäle des
VUs
Weitere operative
Einheiten des VUs
Konkretisierung
Operative
Umsetzung
GDV-Verhaltens-
kodex
5. 5
Einrichtung eines Compliance
Management-Systems (CMS) (2)
■ Die Anforderungen der Leitsätze und der CMS-Grund-
elemente müssen durch das jeweilige Unternehmen
individuell umgesetzt und konkretisiert werden.
6. 6
CMS-Beschreibung
■ Voraussetzung für die Prüfung ist die Erstellung einer
CMS-Beschreibung durch das Unternehmen, d.h.
● Beschreibung der einzelnen Elemente des CMS und
deren Umsetzung im Unternehmen für den Teilbereich
Vertrieb von Versicherungsprodukten
● erfordert eine individuelle Konkretisierung der Prinzipien
des GDV-Verhaltenskodex
● zusammenfassende Darstellung der wesentlichen
Aspekte des CMS (aber keine Dokumentation des CMS)
● die gesetzlichen Vertreter sind für die Beschreibung
verantwortlich
● Aussagen der gesetzlichen Vertreter in der CMS-
Beschreibung sind Gegenstand der Prüfung
7. 7
Formen der Prüfung
■ IDW PS 980 sieht zwei Auftragsarten für die Durchführung
der Prüfung vor:
■ Der Leitsatz 11 des GDV-Kodex lässt beide Auftragsarten
zu.
Ggf. zusätzlich
Wirksamkeitsprüfung
Angemessenheits-
prüfung
8. 8
Angemessenheitsprüfung
■ Ziel: Abgabe eines Urteils (mit hinreichender Sicherheit),
ob
● die in der CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen über
die Grundsätze und Maßnahmen des CMS in allen
wesentlichen Belangen angemessen dargestellt sind,
● die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen
□ geeignet sind, mit hinreichender Sicherheit sowohl
Risiken für wesentliche Regelverstöße rechtzeitig zu er-
kennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern und
□ zu einem bestimmten Zeitpunkt implementiert waren.
9. 9
Wirksamkeitsprüfung
■ Zusätzlich darauf gerichtet, ob die Grundsätze und
Maßnahmen des CMS während eines bestimmten
Zeitraums wirksam waren
■ Die Wirksamkeit des Systems: Grundsätze und
Maßnahmen in den laufenden Geschäftsprozessen
werden von den hiervon Betroffenen nach Maßgabe ihrer
Verantwortung zur Kenntnis genommen und beachtet.
■ Ziel ist nicht: Erkennen von einzelnen Regelverstößen
(nicht darauf ausgerichtet, Prüfungssicherheit über die
tatsächliche Einhaltung von Regeln zu erlangen)
10. 10
Abgrenzung des Prüfungsumfangs
■ Ausschließlich auf das CMS des Unternehmens selbst
gerichtet
■ Umfasst nur diejenigen Grundsätze und Maßnahmen des
CMS, die im Unternehmen selbst eingerichtet wurden
■ In Bezug auf die Zusammenarbeit mit externen
Vertrieben (z. B. Maklern) sind jedoch die Steuerungs-
und Überwachungsmaßnahmen in die Prüfung
einzubeziehen, durch die das Unternehmen auf die
Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex durch den
externen Vertrieb hinwirkt.
11. 11
Berichterstattung
■ Schriftlicher CMS-Prüfungsbericht
■ Je nach Auftragsart ein Prüfungsurteil zur
Angemessenheit und ggf. zusätzlich zur Wirksamkeit des
CMS
■ CMS-Beschreibung des Unternehmens ist Anlage des
Prüfungsberichts
■ Prüfungshinweis des IDW (IDW PH 9.980.1) enthält eine
Musterformulierung für eine Berichterstattung des Prüfers
■ Die Prüfungsberichte werden über die Homepage des
GDV veröffentlicht.
12. 12
Vorlage der Prüfungsberichte
■ Zeitstrahl zur erstmaligen Umsetzung:
Unternehmensindividueller
Beitrittszeitpunkt
Geschäftsjahr Abschließende Prüfung
Nächster
Geschäftsjahresbeginn
Ende des
Geschäftsjahres
Erteilung der Berichterstattung bis spätestens 4
Monate nach Ablauf des vollen Geschäftsjahres
Hinweis der Redaktion
Der Leitsatz 11 des GDV-Kodex lässt beide Auftragsarten zu.