Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2050 um 80-95% zu reduzieren, wobei Kommunen, Schulen und kirchliche Einrichtungen im Fokus stehen. Förderung erfolgt für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Umsetzung von Maßnahmen und Einführung von Energiesparmodellen, wobei maximale Zuschüsse von bis zu 80% der Ausgaben möglich sind. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden sowie Schulen und gemeinnützige Einrichtungen, während die Mittel regional ausgewogen verteilt werden sollen.