Wirtschaftspolitik, Standpunkte
Kartellgesetznovelle 2016, AK-Strukturwandelbarometer, Öffentliche Auftragsvergabe, Erntedank den SteuerzahlerInnen, Innovationsaktivitäten im Unternehmen, Lehren aus der Finanzkrise, Soziales Europa
Abo und Download: wien.arbeiterkammer.at/wp-standpunkte
This document contains a summary profile for Manoj Kumar, an IT professional with over 3 years of experience in fields such as information technology, data warehousing, ETL, BI reporting, and SQL. He is seeking a role that allows him to fully utilize his skills and contribute significantly to his team and organization. His technical skills include SQL, Oracle, BI tools, Python, and Excel. He has worked on projects in various roles for companies such as Progen Business Solutions, JRD Software, and Innovaccer.
WHOOP is a performance optimization system that helps elite athletes and teams win by measuring sleep, recovery, and strain. It provides a Sleep Performance score based on duration and quality of sleep relative to needs, including details on disturbances, time to fall asleep, and time spent in sleep stages. It also measures Recovery using a 0-100% scale based on factors like fitness, health, behavior, stress, diet, hydration, recent strain, and sleep. Data shows NBA athletes improved heart rate and heart rate variability using WHOOP. The system enables flexible wear through wristbands, sleeves and custom straps connected to a core sensor.
Case study marki Lay's z Albumu Superbrands Polska 2008Superbrands Polska
Lay’s to największa w Polsce i na świecie marka chipsów ziemniaczanych. Marka nowoczesna, radosna, bliska
konsumentom. Poprzez najwyższą jakość produktu, wprowadzanie do oferty nowych smaków chipsów ziemniaczanych i interesujące promocje, Lay’s dba o zaspakajanie potrzeb konsumentów. Innowacje i trendy wyznaczane przez Lay’s są punktem odniesienia dla innych marek, nie tylko w kategorii chipsów ziemniaczanych.
El documento describe que Panamá tiene el segundo mayor consumo de alcohol per cápita en Centroamérica. Los hombres panameños consumen en promedio 11.2 litros de alcohol al año y las mujeres 4.7 litros, en comparación con los promedios mundiales de 9.6 litros para hombres y 2.9 litros para mujeres. Además, los episodios de consumo excesivo de alcohol han aumentado significativamente en Panamá en los últimos cinco años, especialmente entre los hombres.
- Eggs are laid by many species and have long been consumed by humans. They consist of a shell made of calcium carbonate with pores, two inner protein membranes, an air cell, egg white (albumen) made of many proteins, strands (chalazae) that hold the yolk, a clear vitelline membrane surrounding the yolk, and a nutrient-rich yolk.
- Bird eggs have been an important food source throughout history. Chickens were among the earliest domesticated for their eggs, and eggs have been preserved and used in cooking across many cultures and eras. The modern egg industry developed methods for drying and storing eggs on a large scale.
Os alunos do sétimo ano foram divididos em grupos para realizar produções na sala de tecnologia. Os grupos incluem Jhenni e Rauane, Alessandro e Willian, Alice e Maria Vitória e outros alunos.
This document contains a summary profile for Manoj Kumar, an IT professional with over 3 years of experience in fields such as information technology, data warehousing, ETL, BI reporting, and SQL. He is seeking a role that allows him to fully utilize his skills and contribute significantly to his team and organization. His technical skills include SQL, Oracle, BI tools, Python, and Excel. He has worked on projects in various roles for companies such as Progen Business Solutions, JRD Software, and Innovaccer.
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Case study marki Lay's z Albumu Superbrands Polska 2008Superbrands Polska
Lay’s to największa w Polsce i na świecie marka chipsów ziemniaczanych. Marka nowoczesna, radosna, bliska
konsumentom. Poprzez najwyższą jakość produktu, wprowadzanie do oferty nowych smaków chipsów ziemniaczanych i interesujące promocje, Lay’s dba o zaspakajanie potrzeb konsumentów. Innowacje i trendy wyznaczane przez Lay’s są punktem odniesienia dla innych marek, nie tylko w kategorii chipsów ziemniaczanych.
El documento describe que Panamá tiene el segundo mayor consumo de alcohol per cápita en Centroamérica. Los hombres panameños consumen en promedio 11.2 litros de alcohol al año y las mujeres 4.7 litros, en comparación con los promedios mundiales de 9.6 litros para hombres y 2.9 litros para mujeres. Además, los episodios de consumo excesivo de alcohol han aumentado significativamente en Panamá en los últimos cinco años, especialmente entre los hombres.
- Eggs are laid by many species and have long been consumed by humans. They consist of a shell made of calcium carbonate with pores, two inner protein membranes, an air cell, egg white (albumen) made of many proteins, strands (chalazae) that hold the yolk, a clear vitelline membrane surrounding the yolk, and a nutrient-rich yolk.
- Bird eggs have been an important food source throughout history. Chickens were among the earliest domesticated for their eggs, and eggs have been preserved and used in cooking across many cultures and eras. The modern egg industry developed methods for drying and storing eggs on a large scale.
Os alunos do sétimo ano foram divididos em grupos para realizar produções na sala de tecnologia. Os grupos incluem Jhenni e Rauane, Alessandro e Willian, Alice e Maria Vitória e outros alunos.
Uma verendeira de Três Lagoas participou de um concurso de receitas com uma torta de pequi que destacou a gastronomia e produção de alimentos orgânicos do município. O CEADA em Campo Grande é referência nacional no ensino para surdos. Zezinha Prado, presidente de sindicato paulista, falou sobre educação e movimento LGBTT.
Learning Disabilities Schools Aiding Students To Achieve Academic SuccessAaron School
Learning disability is an umbrella term which includes various learning disorders which affects a child’s ability to acquire the basic skills of reading, writing or solving mathematical problems. Here we discuss more about them and how learning disabilities schools help students in improving and achieving
their academic goals.
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 15. Januar 2020: Medizinprodukte...AOK-Bundesverband
Die AOK sieht im Kabinettsentwurf zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEU-AnpG) Nachbesserungsbedarf. "Das betrifft vor allem die Pflicht von Ärzten und Kliniken, beim Verdacht auf Schädigung von Patienten durch fehlerhafte Medizinprodukte sofort die Krankenkasse des Patienten zu informieren", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Januar 2020.
Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenzolik88
Stärkung der Rechte von Verbrauchern, dazu hat sich die im Consumer Protection Cooperation Network (CPC-Netzwerk) zusammengeschlossenen. Diese Behörden verfolgen das Ziel der Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze in ihren Zuständigkeiten sowohl in Deutschland als auch grenzüberschreitend Aktivitäten, um negativen Geschäftspraktiken zu begegnen.
Fairness Opinion nach IDW ES8: Mehrwert durch Standardisierung, erschienen in: Betriebs-Berater, Juni 2010 (Michael Graser / Bettina Klüwer / Dr. Anke Nestler)
Unternehmensstrafrecht in Deutschland Beratung und Präventionmedtrustadvisory
Die Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass bei Verwirklichung des Gesetzes eine hoher Bedarf an Beratung zur Einführung geeigneter Präventionsmaßnahmen entstehen wird.
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 19. August 2021: Litsch: Neue Bu...AOK-Bundesverband
Die AOK sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Patientenrechten. Aufgabe der nächsten Bundesregierung sei es, "dieses Thema endlich anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, am 19. August 2021 anlässlich der Veröffentlichung eines entsprechenden Positionspapiers der AOK-Gemeinschaft. Darin spricht sich die Gesundheitskasse insbesondere dafür aus, den Betroffenen die Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern zu erleichtern und die Verfahren zu verkürzen. Bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte sollen die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten.
Uma verendeira de Três Lagoas participou de um concurso de receitas com uma torta de pequi que destacou a gastronomia e produção de alimentos orgânicos do município. O CEADA em Campo Grande é referência nacional no ensino para surdos. Zezinha Prado, presidente de sindicato paulista, falou sobre educação e movimento LGBTT.
Learning Disabilities Schools Aiding Students To Achieve Academic SuccessAaron School
Learning disability is an umbrella term which includes various learning disorders which affects a child’s ability to acquire the basic skills of reading, writing or solving mathematical problems. Here we discuss more about them and how learning disabilities schools help students in improving and achieving
their academic goals.
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 15. Januar 2020: Medizinprodukte...AOK-Bundesverband
Die AOK sieht im Kabinettsentwurf zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEU-AnpG) Nachbesserungsbedarf. "Das betrifft vor allem die Pflicht von Ärzten und Kliniken, beim Verdacht auf Schädigung von Patienten durch fehlerhafte Medizinprodukte sofort die Krankenkasse des Patienten zu informieren", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Januar 2020.
Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenzolik88
Stärkung der Rechte von Verbrauchern, dazu hat sich die im Consumer Protection Cooperation Network (CPC-Netzwerk) zusammengeschlossenen. Diese Behörden verfolgen das Ziel der Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze in ihren Zuständigkeiten sowohl in Deutschland als auch grenzüberschreitend Aktivitäten, um negativen Geschäftspraktiken zu begegnen.
Fairness Opinion nach IDW ES8: Mehrwert durch Standardisierung, erschienen in: Betriebs-Berater, Juni 2010 (Michael Graser / Bettina Klüwer / Dr. Anke Nestler)
Unternehmensstrafrecht in Deutschland Beratung und Präventionmedtrustadvisory
Die Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass bei Verwirklichung des Gesetzes eine hoher Bedarf an Beratung zur Einführung geeigneter Präventionsmaßnahmen entstehen wird.
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 19. August 2021: Litsch: Neue Bu...AOK-Bundesverband
Die AOK sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Patientenrechten. Aufgabe der nächsten Bundesregierung sei es, "dieses Thema endlich anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, am 19. August 2021 anlässlich der Veröffentlichung eines entsprechenden Positionspapiers der AOK-Gemeinschaft. Darin spricht sich die Gesundheitskasse insbesondere dafür aus, den Betroffenen die Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern zu erleichtern und die Verfahren zu verkürzen. Bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte sollen die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten.
Vorschläge der AOK-Gemeinschaft zur Stärkung der Patientenrechte bei Behandlu...AOK-Bundesverband
Die AOK sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Patientenrechten. In einem Positionspapier spricht sich die Gesundheitskasse insbesondere dafür aus, den Betroffenen die Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern zu erleichtern und die Verfahren zu verkürzen. Bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte sollen die Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen erhalten.
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 4. Oktober 2021: Für mehr Orient...AOK-Bundesverband
Die elf AOKs haben am 4. Oktober 2021 die zweite Auflage ihrer Transparenzberichte im Internet veröffentlicht. Die Berichte informieren über Bearbeitungszeiten von Anträgen, Genehmigungen von Leistungen sowie Beschwerde- und Widerspruchsverfahren. "Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und stärken dabei auch die Gesundheitskompetenz unserer Versicherten", unterstrich Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverban...AOK-Bundesverband
Als "nicht zielführend" bezeichnet der AOK-Bundesverband die im Entwurf des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG) vorgesehene Pflicht zum Abschluss von Qualitätsverträgen zwischen Kliniken und Krankenkassen. Freiwillige Vertragsabschlüsse seien die Basis, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern, sagte der Vorstandsvorsitzende Martin Litsch anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 12. April 2021.
Der FREEDOM CONVOY AUSTRIA rollt am Freitag, den 11.02.2022 quer durch Österreich bis nach Wien. nübersehbar. Friedlich. Respekvoll.
Wir – WE, THE PEOLPE of AUSTRIA, zeigen massive Präsenz. Wir agieren überparteilich und setzen mit dieser Protestaktion ein ganz klares Zeichen gegen diese Regierung.
Das Wiener und das burgenländische Modell der Mindestsicherung im Vergleich und eine Meinung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung
Ein Artikel von Mag. Markus Gartner
Gold Plaiting, Alarm im Verbraucherrecht
Die Medien berichten auszugsweise aus einer Wunschliste von Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV), welche Gesetzesstellen wegen "gold plaiting" (= Übererfüllung von EU-Richtlinien) gestrichen werden sollen.
Dem Verbraucherschutzverein wurde - von unbekannter Seite - diese Gesamtliste zugespielt. Wir veröffentlichen sie hier. Man findet über 70 (!) Wünsche auf Streichung von Regelungen im Verbraucherschutz.
Die Broschüre »Kinder haben Rechte« wurde gefördert durch die Lindenstiftung für vorschulische Erziehung, Weinheim.
www.lindenstiftung.de
In Gedenken an Florian Lindemann (1953 – 2011)
Herausgeberin: Amadeu Antonio Stiftung
Autorinnen und Autoren: Sabine Beyersdorff, André Koch-Engelmann, Florian Lindemann, Timo Reinfrank, Wolfgang Thierse, Helga Thomé
Nur menschengerecht gestaltete Arbeit ist gute Arbeit !FESD GKr
Der Wandel von Arbeit erfordert immer mehr und höhere Qualifikationen, dies bedeutet aber nicht automatisch "akademische".
In komplexen Arbeitsumwelten wird für die Fachkräfte nicht nur Theoriewissen, sondern auch Erfahrungswissen und erfahrungsbasiertes Handeln immer notwendiger.
Befunde zeigen auf, dass in den letzten Jahren psychische Erkrankungen in Folge von zunehmenden Stress drastisch angestiegen sind.
Inequality In Europe
Income inequality in the European Union (EU) has barely changed for a number of years. Neither improvements like those before 2009 nor a substantial worsening have been observed. However, this applies only to relative inequality. If one looks at the absolute differences between the highest and the lowest incomes, however, an alarming increase in inequality is to be observed in Europe.
Epicenter works Stellungnahme_Stg-novelle_2017_294_finalFESD GKr
Stellungnahme im Begutachtungsverfahren1 zum Entwurf des
Bundesministeriums für Justiz eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafgesetznovelle 2017) (XXV. GP 294/ME)
Eine demokratische Alternative wächst
Laut einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung vom Juli 2010 wünschen 88 Prozent der Deutschen und 90
Prozent der ÖsterreicherInnen eine „neue Wirtschaftsordnung“.
Arena Analyse 2017: Demokratie neu starten
Walter Osztovics, Andreas Kovar, Bettina Fernsebner-Kokert
In der Serie Edition Kovar & Partners erscheinen Publikationen zu Themen an der Schnittstelle von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Es vergeht kaum ein Tag, an dem wir in den Medien nicht mit Berichten über Cyber Angriffe, Datendiebstahl und Kriminalität im Netz konfrontiert sind, sowie mit Fragen, wie wir die Cyber Sicherheit in Österreich gewährleisten können.
Der vorliegende Internet-Sicherheitsbericht von CERT.at und GovCERT Austria gibt Ihnen einen Überblick über die in 2016 gesetzten Aktivitäten.
This document discusses the need for reforms to create a more social and democratic European Union. It argues that the current EU integration process overly favors market liberalization at the expense of social regulation and democracy. The institutional architecture of the EU multi-level system creates an imbalance that undermines fundamental social rights and weakens member states' social models. The document proposes using the concept of social democracy as a blueprint for reform. Specifically, it identifies three key policy areas for reform: establishing an "open" EU constitution, setting social minimum standards, and strengthening the fiscal capacities of member states.
Die Internationalisierung erleichtert global tätigen
Unternehmen, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer
zu verschieben und so ihre Steuerleistung zu minimieren.
Bestehende Regelungen zur Verhinderung solcher Gewinnverlagerungen werden aufgrund ihrer
Komplexität ausgehebelt.
Diese Problematik veranlasste bereits die internationale Staatengemeinschaft zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen Steuermanipulation durch multinationale Konzerne – doch gehen die Vorschläge weit genug?
Im Rahmen der Veranstaltung werden Aktionspläne der OECD
sowie Maßnahmen auf EU-Ebene genauer analysiert und mögliche Ansatzpunkte diskutiert.
Das Marie Jahoda – Otto Bauer Institut setzt sich für eine Gesellschaftsordnung ein, die den Grundwerten Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität gerecht wird.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Förderung des Dialogs von Wissenschaft und Politik.
Die Finanzmarkt-Krise, Herausforderung für die Linke
An der Erarbeitung und Diskussion dieses Beitrags haben mitgearbeitet: Effi Böhlke, Lutz Brangsch, Michael Brie, Mario Candeias, Erhard Crome, Judith Dellheim, Conny Hildebrandt, Christina Kaindl, Dieter Klein, Günter Krause und Rainer Rilling.
Neoliberalismus der Demokraten - Er brachte Trump den SiegFESD GKr
von naomi Klein
Die Menschen haben ihr Gefühl von Sicherheit,
Status und sogar Identität verloren. Das
Wahlresultat ist der Schrei eines Amerika, das verzweifelt einen radikalen Wandel will.
Erfahrungen aus dem Modellprojekt »Kinderrechte in der Kommune«
Die Broschüre »Kinder haben Rechte« wurde gefördert durch die Lindenstiftung für vorschulische Erziehung, Weinheim.
www.lindenstiftung.de
In Gedenken an Florian Lindemann
(1953 – 2011)
1. Nr 3 | Oktober 2016
Wirtschaftspolitik
Standpunkte
EDITORIAL
In der neuen Ausgabe der Standpunkte fordert die AK die Umsetzung von Kon-
sumentenrechten im Kartellrecht, z.B. die längst fällige Zweckwidmung von
Bußgeldern für den VKI und die Einführung von Gruppenklagen. Der heurige
AK-Strukturwandelbarometer – diesmal mit dem Schwerpunkt Digitalisie-
rung der Wirtschaft – zeigt: Für eine faire Arbeitswelt, sowohl im Sinne der
Beschäftigten als auch der Unternehmen, sind Mitbestimmung sowie Mitge
staltung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Interessensvertretungen entschei
dende Faktoren. Bei öffentlicher Auftragsvergabe hat sich mittlerweile herum
gesprochen, dass es klug ist, soziale, ökologische und qualitative Kriterien
zu berücksichtigen, da solche Entscheidungen langfristig auch volkswirtschaft
lich die günstigsten sind – auch für die SteuerzahlerInnen. Genau diese Gruppe
– sprich: wir alle – finanzieren übrigens einen Großteil der heurigen Zusatzsub-
ventionen für die österreichische Landwirtschaft, in der die Einkommensver
teilung eine sehr ungleiche ist, wie ein Artikel der Standpunkte zeigt. Ein anderer
Beitrag geht der Frage nach, ob innovierende Unternehmen auch bessere
Arbeitsbedingungen bieten. Bei Unternehmensbilanzen hingegen ist Kreativität
gar nicht gefragt. Als eine Lehre aus der Finanzkrise wurden nun strengere
Kriterien für die Abschlussprüfung eingeführt. Und schließlich veranschau
lichen ein Appell für eine sozialere Europäische Union und ein Bericht über
das Leben von Erwerbsarbeitslosen in Deutschland einmal mehr den großen
sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Handlungsbedarf.
Eine aufschlussreiche Lektüre wünscht Die Redaktion
Abo und Download: wien.arbeiterkammer.at/wp-standpunkte
Inhalt
Kartellgesetznovelle 2016: AK für
stärkere Konsumentenrechte 2
AK-Strukturwandelbarometer:
Rushhour in der Arbeitswelt 6
Öffentliche Auftragsvergabe:
Nachhaltig und sozial 13
Erntedank den SteuerzahlerInnen:
Was der Agrarsektor 2016 extra
bekommt 17
Innovationsaktivitäten im Unter-
nehmen: Bringen sie auch Vorteile
für die Beschäftigten? 21
Lehren aus der Finanzkrise:
Reform der Abschlussprüfung 24
Soziales Europa: Aufbruch oder
Abbruch? 27
Hartz IV und das Hamsterrad
von Erwerbsarbeitslosen und
Beschäftigten 31
2. Seite 2 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
KARTELLGESETZNOVELLE 2016:
AK FÜR STÄRKERE KONSUMENTENRECHTE
Der Entwurf der Kartellgesetznovelle 2016 hat maßgeblich zum Ziel, die EU-Schadenersatzrichtlinie
in Zusammenhang mit Wettbewerbsverletzungen umzusetzen sowie die Vollzugstätigkeit der Wett-
bewerbsbehörden, insbesondere der Bundeswettbewerbsbehörde, zu stärken. Wesentliche Anliegen
der AK wurden allerdings nicht aufgegriffen. Nachfolgend werden die Eckpunkte des Entwurfs und die
Forderungen der AK dargestellt.
Eckpunkte des Entwurfs:
Hauptaugenmerk der Reform des Kartellge
setzes ist die Umsetzung der EU-Schaden
ersatzrichtlinie. Ziel hierbei ist es, die private
Rechtsdurchsetzung aufgrund von Kartellver
stößen zu stärken. Nach Ansicht der AK ist
dies aber nur teilweise gelungen. Vor allem
für geschädigte KonsumentInnen bleibt der
Weg zur Schadenskompensation weiterhin
versperrt, weil wichtige konsumentenschutz
relevante Instrumente fehlen.
Weiters soll mit der Novelle die Vollzugstä
tigkeit der Wettbewerbsbehörden gestärkt
werden. Hierzu zählen etwa die Unterbre
chung der Verjährungsfristen bei Einleitung
von Ermittlungen durch die Bundeswettbe
werbsbehörde (BWB) oder die Möglichkeit,
die Verhängung von Zwangsgeldern zu bean
tragen, wenn Unternehmen im Rahmen einer
Hausdurchsuchung den Zugang zu elektro
nisch abrufbaren Daten verweigern.
Positiv zu erwähnen sind die geplanten Maß
nahmen zur Verbesserung der Transparenz
– dazu zählen die Veröffentlichung auch von
abweisenden Entscheidungen und Einstwei
ligen Verfügungen sowie die Unzulässigkeit
von verkürzten (begründungslosen) Entschei
dungen bei Settlement-Verfahren. Weiters
soll die beim Kartellgericht geführte Sachver
ständigenliste in die allgemeine Sachverstän
digenliste übergeführt werden, um damit die
Mechanismen der Qualitätssicherung nach
dem Sachverständigen- und Dolmetscherge
setz auch für Kartellangelegenheiten zu ge
währleisten.
Materiellrechtliche Neuerungen betreffen
die Möglichkeit des Kartellgerichts, bei Ge
meinschaftsunternehmen im Rahmen des
Fusionsverfahrens auch Aussagen über die
kartellrechtlichen Auswirkungen zu treffen
(Fusions- und Kartellkontrolle in einem Ver
fahren). In Verfahrensrechtlicher Hinsicht soll
der Oberste Gerichtshof (OGH) als Kartell
obergericht nunmehr auch bestimmte qua
lifizierte Feststellungsmängel im Rekursweg
überprüfen können (2. Tatsacheninstanz).
Dem Entwurf sind zahlreiche Sitzungen der
interministeriell eingesetzten Arbeitsgruppe
„Wettbewerb“ vorausgegangen, die nach
Fertigstellung der Studie des Beirats für Wirt
schaft- und Sozialfragen Nr. 871
, 2014 ihre
Tätigkeit aufnahm.
Wiewohl in den Begutachtungsentwurf viele
Empfehlungen der AK und des Beirats über
nommen wurden, fehlen aber wichtige Forde
rungen der AK weiterhin. Diese werden nach
folgend kurz dargestellt:
Von Ulrike Ginner und
Helmut Gahleitner,
beide Arbeiterkammer Wien,
Abteilung Wirtschaftspolitik
Die im Regierungsprogramm festgeschriebene Zweckwidmung
von Bußgeldern für Konsumentenschutz an den Verein für Konsu-
menteninformation (VKI) wurde immer noch nicht realisiert.
3. Seite 3 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
Forderungen der AK
1. Zweckwidmung von Geldbußen für
Anliegen des Konsumentenschutzes
DieimRegierungsprogrammunter„Wachstum
und Beschäftigung für Österreich“ festge
schriebene Zweckwidmung von Bußgeldern
für Konsumentenschutz an den Verein für
Konsumenteninformation (VKI) wurde immer
noch nicht realisiert. Aus Sicht der AK ist
die Regierungsvereinbarung aus mehreren
Gründen umgehend umzusetzen:
nn Der VKI ist eine unverzichtbare Institu
tion, die allen KonsumentInnen individu
elle Beratung und Unterstützung bei kon
sumentenrechtlichen Problemen anbietet.
Von den Tests, Publikationen, der Medien
arbeit und den Aktivitäten zur Rechts
durchsetzung profitieren alle Konsumen
tInnen, egal ob sie z.B. unselbständig
Beschäftigte, UnternehmerInnen, Beam
tInnen oder LandwirtInnen sind. Die Ange
bote sind umso wichtiger, je globaler und
komplexer Märkte werden, wie z.B. auch
das erfolgreiche VKI-Projekt „Energiekos
tenstopp“ eindrücklich gezeigt hat.
nn Aus der Geldbußenstatistik der Bundes
wettbewerbsbehörde ist ersichtlich, dass
überwiegend EndverbraucherInnen die
Geschädigten von wettbewerbswidrigen
Absprachen sind. Alleine im Lebensmittel
bereich wurden in den letzten drei Jahren
Geldbußen in Höhe von rund 70 Mio Euro
verhängt, weil Unternehmen des Lebens
mitteleinzelhandels sowie Lebensmittelpro
duzenten auf Kosten der Konsumentinnen
und Konsumenten verbotene Absprachen
durchführten.
nn Häufig sind dies so genannte Streu
schäden, die von KonsumentInnen ange
sichts ihrer geringen Höhe nie eingeklagt
werden. Auch höhere Schadensbeträge
werden wegen des Prozesskostenrisikos
individuell in aller Regel nicht verfolgt.
Eine teilweise Zweckwidmung von Geld
bußen für den Konsumentenschutz an den
VKI ist daher sachlich gerechtfertigt und zwin
gend geboten. Die AK fordert eine Gesetzes
änderung, wonach 20% der im vergangenen
Budgetjahr eingetriebenen Geldbußen, min
destens jedoch zwei und höchstens vier Mil
lionen Euro, dem VKI zur Förderung von Kon
sumenteninteressen zugutekommen sollen.
2. Akteneinsicht für die Vorbereitung von
Schadenersatzklagen:
Die AK hat sich stets dafür ausgesprochen,
dass die „vorprozessuale“ Akteneinsicht i.S.
der EuGH-Rechtsprechung „Donauchemie
Rs. C-536/11“ ebenfalls in der Novelle umge
setzt werden soll. Anders als im Vorentwurf,
welcher der Arbeitsgruppe zur Diskussion vor
gelegt wurde, findet sich im aktuellen Entwurf
der Novelle nun doch keine Adaptierung des
§ 39 KartG (Akteneinsicht).
Die „vorprozessuale“ Akteneinsicht ist not
wendig, um überhaupt feststellen zu können,
ob Dritte tatsächlich durch den konkreten
Wettbewerbsverstoß einen Schaden erlitten
haben. Durch das Einsichtsrecht ist es dem
Geschädigten möglich zu entscheiden, ob
eine Schadenersatzklage aussichtsreich wäre
bzw ein Offenlegungsantrag i.S. der Richtlinie
Die Einführung einer Gruppenklage ist vor allem aus konsu-
mentenpolitischer Sicht dringend erforderlich.
Die „vorprozessuale“ Akteneinsicht ist
notwendig, um überhaupt feststellen zu
können, ob Dritte durch den konkreten
Wettbewerbsverstoß einen Schaden
erlitten haben.
4. Seite 4 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
für bestimmte Beweismittel präziser formuliert
werden könnte.
Die „vorprozessuale“ Akteneinsicht ist einer
seits für die Abschätzung des Prozesskos
tenrisikos wesentlich und andererseits auch
europarechtlich geboten, wie folgendes Bei
spiel zeigt: Bei einer angenommenen Scha
denshöhe von € 500 betragen die Kosten bei
Klagseinbringung rund € 300 (Gerichtsge
bühren, Rechtsanwaltshonorar). Geschädigte
ohne ausreichende Informationsbasis werden
daher zumeist ihre Ansprüche nicht geltend
machen.
Nach Ansicht der AK sollte daher die im Vor
entwurf enthaltene Regelung, die unter be
stimmten Umständen eine Akteneinsicht noch
vor Klagseinbringung erlaubt, wieder in die
Kartellgesetznovelle aufgenommen werden.
3. Gruppenklagen wichtig bei Schaden
ersatzansprüchen
Weder auf EU- noch auf nationaler Ebene
wurde die Möglichkeit ergriffen, durch Ein
führung einer Gruppenklage ein wirkungs
volles Instrument zur Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen zur Verfügung zu
stellen. Die derzeit angewandte Verfahrens
möglichkeit („Sammelklage nach österrei
chischem Recht“) ermöglicht keine effiziente
Prozessführung bei gleichartig gelagerten
Sachverhalten. Die Einführung einer Gruppen
klage ist vor allem aus konsumentenpolitischer
Sicht dringend erforderlich. Gruppenklagen
reduzieren die Prozesskosten für den ein
zelnen, vermeiden divergierende Entschei
dungen und bieten somit einen verbesserten
Rechtszugang für geschädigte Konsumen
tInnen. Darüber hinaus führen Einzelverfahren
bei gleichartig gelagerten Sachverhalten zu
einer enormen Belastung der Gerichtsbarkeit
(z.B. durch mehrfache Zeugenbefragung ein
und derselben Person). Die Einführung einer
Gruppenklage ist daher auch ein wirkungs
volles Instrument zur oftmals geforderten Ver
waltungsvereinfachung.
4. Keine unrechtmäßigen Gewinne für
rechtswidrig handelnde Unternehmen
Wie schon erwähnt, werden die neuen scha
denersatzrechtlichen Bestimmungen für
KonsumentInnen keinen Vorteil bringen. Das
Prozesskostenrisiko bleibt, die Streuschä
den-Problematik wird gar nicht aufgegriffen,
kollektive Rechtsdurchsetzungsinstrumente
werden vom Gesetzgeber nicht zur Verfügung
gestellt. Aus diesen Gründen kann nach An
sicht der AK nur ein Gewinnabschöpfungs
verfahren gewährleisten, dass unrechtmäßige
Erlöse nicht bei den rechtswidrig handelnden
Unternehmen verbleiben.
5. Stärkere Berücksichtigung der volks-
wirtschaftlichen Rechtfertigung bei
Zusammenschlüssen
Aus AK-Sicht soll der volkswirtschaftlichen
Rechtfertigung (z.B. Arbeitsplatzsicherung,
Sicherung der Nahversorgung) im Rahmen
der Zusammenschlusskontrolle größere Be
deutung zukommen.
Es ist nicht sachgemäß, dass die Berücksich
tigung der volkswirtschaftlichen Rechtferti
gung nur in Verbindung mit der internationalen
Bei Zusammenschlüssen soll der volkswirtschaftlichen Recht-
fertigung (z.B. Arbeitsplatzsicherung, Sicherung der Nahver-
sorgung) größere Bedeutung zukommen.
Nur ein Gewinnabschöpfungsverfahren
kann gewährleisten, dass unrechtmä-
ßige Erlöse nicht bei den rechtswidrig
handelnden Unternehmen verbleiben.
5. Seite 5 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
Wettbewerbsfähigkeit zum Tragen kommt.
Dies hat nämlich zur Konsequenz, dass bei
rein nationalen Sachverhalten (oftmals im Be
reich des Einzelhandels) die volkswirtschaft
liche Dimension eines Zusammenschlusses
im Rahmen des Prüfverfahrens nicht ausrei
chend berücksichtigt werden kann. Die fusi
onsrechtliche Regelung muss daher an dieses
Erfordernis angepasst werden.
Eine alternative Überlegung wäre auch die
Einführung einer sogenannten „Ministerer
laubnis“, wie sie auch in anderen Mitglied
staaten (Deutschland, Großbritannien und
Frankreich) gesetzlich verankert ist.
6. Digitalisierung der Wirtschaft
Um die zunehmende Digitalisierung der Wirt
schaft auch unter dem Kartellrechtsregime
zu erfassen, ist es wichtig, auf Märkten, die
unentgeltliche Leistungen anbieten, bzw. bei
mehrseitigen Märkten (Plattformen) eine um
fassende Kontrollmöglichkeit einzuführen.
Ein Beispiel dazu ist die Übernahme von
WhatsApp durch Facebook, die – mangels Er
reichen der Umsatzschwellenwerte – trotz eines
Transaktionsvolumens in der Höhe von 18 Mrd
US-$ nicht der Fusionskontrolle unterlag.
In Deutschland liegt bereits ein „Referente
nentwurf“ für die neunte Novelle des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (dGWB)
vor, der auch der zunehmenden Digitalisierung
Rechnung trägt. Die AK schlägt daher vor,
auch in Österreich gleichartige Bestimmungen
hinsichtlich Fusionskontrolle, Marktdefinition
und Kriterien zur Marktstellung eines Unter
nehmens vorzusehen.
Das Begutachtungsverfahren läuft bis 5. Okto
ber 2016. Im Anschluss daran wird eine Re
gierungsvorlage erstellt und der parlamenta
rischen Behandlung zugeleitet. Die AK wird
im Rahmen dieses Prozesses weiterhin auf
eine Erfüllung der aufgezeigten Forderungen
drängen.
1 http://www.sozialpartner.at/wp-content/uploads/2015/08/Beirat_Nr.87_2014_WEB.pdf
Das Kartellrechtsregime sollte auch die zunehmende Digitali-
sierung der Wirtschaft berücksichtigen.
6. Seite 6 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
AK-STRUKTURWANDELBAROMETER:
RUSHHOUR IN DER ARBEITSWELT
Der Strukturwandelbarometer 2016 der AK Wien zeigt, wie die BetriebsrätInnen den Wandel in ihren
Unternehmen beurteilen: Haupttreiberin der betrieblichen Veränderungsprozesse ist die fortschrei-
tende Digitalisierung der Arbeitswelt, die gravierende Auswirkungen für die Beschäftigten nach sich
zieht.
Die Geschwindigkeit in der Arbeitswelt nimmt
rapide zu, das zeigt der aktuelle AK-Struktur
wandelbarometer als österreichweiter Stim
mungstest1
unter 271 BetriebsrätInnen: Die
Beschäftigten sehen sich gegenwärtig mit zu
nehmenden Flexibilitätsanforderungen, stei
gendem Zeitdruck und einer Verschlechterung
des Betriebsklimas konfrontiert. Während die
Zunahme der Flexibilität zumindest aus der
betriebswirtschaftlichen Perspektive als sinn
voll erachtet wird, gilt dies für die anderen
beiden Faktoren nicht: Für 61% der befragten
BetriebsrätInnen hat die Erhöhung des Drucks
auch negative Konsequenzen auf die wirt
schaftliche Performance des Unternehmens;
sogar 90% sind der Meinung, dass schlechtes
Betriebsklima wirtschaftliche Nachteile bringt.
Zum Abkühlen des Betriebsklimas trägt vor
allem Personalabbau bei, der unter den ver
bleibenden Beschäftigten Verunsicherung
hervorruft und zur Entsolidarisierung führen
kann.2
Dabei ist ein gutes Betriebsklima so
wohl ein entscheidender Schlüssel zur Zufrie
denheit am Arbeitsplatz als auch ein wichtiger
(weil motivierender) Wettbewerbsfaktor.3
Vom
Strukturwandel insgesamt profitieren laut Be
fragung das Unternehmen und deren Eigen
tümer, während die Auswirkungen auf die
Beschäftigten (z.B. Arbeitsbedingungen, Ein
kommen) als negativ erachtet werden.
Maßgeblich getrieben wird der betriebliche
Wandel von der fortschreitenden Digitalisie
rung: So werden zwar neue Formen der Arbeit
und der Arbeitszeitgestaltung generiert, gleich
zeitig wächst aber das Risiko der Arbeitsver
dichtung und der Entgrenzung von Arbeit und
Freizeit. Der AK-Strukturwandelbarometer
2016 zeigt, wie der digitale Wandel bisher in
den österreichischen Betrieben angekommen
ist: Von 43% der Unternehmen werden be
reits virtuelle Arbeitsformen eingesetzt. Zwei
Drittel der Unternehmen nutzen Softwaresys
teme zur Steuerung und Planung. Und bereits
drei Viertel verwenden mobile Endgeräte mit
Anbindung an das Firmennetzwerk. Zu be
obachten ist, dass der Einsatz von digitalen
Technologien mit zunehmender Betriebsgröße
steigt. Konzernbetriebe und dabei vor allem
jene, bei denen die Entscheidungskompe
tenz bei einer Muttergesellschaft im Ausland
liegt, weisen weitaus höhere Digitalisierungs
raten auf. Der Prozess der Digitalisierung er
folgt branchenübergreifend, unterscheidet
sich jedoch je nach Sparte in der konkreten
Einsatzform: Produktionsbetriebe mit langen
Lieferketten bis hin zu EndverbraucherInnen
benötigen beispielsweise andere Planungs-,
und Produktionstechnologien oder Transport
logistiken als Dienstleistungsunternehmen.
Grundsätzlich stehen die befragten Betriebs
rätInnen der Digitalisierung positiv gegenüber:
Fast drei Viertel sind der Meinung, dass die
stärkere Verwendung digitaler Technologien in
ihren Unternehmen eher von Vorteil ist, wenn
es um die wirtschaftliche Entwicklung geht.
Der betriebliche Wandel wird von
der fortschreitenden Digitalisierung
getrieben.
Von Christina Wieser,
Abteilung Betriebswirtschaft
und Vera Lacina,
Abteilung Wirtschaftspolitik,
beide Arbeiterkammer Wien
7. Seite 7 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
Richtet sich der Blick jedoch auf die Arbeits
bedingungen, sind die BetriebsrätInnen nur
mehr knapp zur Hälfte positiv gestimmt. Für
ein Sechstel der Befragten hat die Digitalisie
rung eher nachteilige Auswirkungen auf die
Arbeitsbedingungen, da sich dadurch das Ar
beitstempo noch mehr beschleunigt und der
Druck weiter zunimmt (vgl. Abbildung 1).
Auswirkungen der Digitalisierung
Neues Arbeiten, neue Qualität?
Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die
Qualität der Arbeit und insbesondere auf den
Qualifikationsbedarf stehen im Zentrum des
gegenwärtigen Diskurses rund um die Zukunft
der Arbeit. Offen ist, wie sich die Beschäfti
gungssituation weiter entwickeln wird, die
Dynamik am Arbeitsmarkt wird jedenfalls zu
nehmen und die Bedeutung von Qualifizierung
und Weiterbildung weiter wachsen.4
Fast die
Hälfte (49%) der BetriebsrätInnen vertritt die
Auffassung, dass sich die Einführung neuer
Technologien auf die Qualität und das Niveau
der Arbeitsplätze positiv ausgewirkt hat. Die
technologische Ausgangsbasis der österrei
chischen Unternehmen ist demnach aus der
Perspektive der ArbeitnehmerInnenvertretung
gut. Dies bestätigen Daten der Statistik Aus
tria, etwa zur Industrieproduktion, den Ex
porten oder der Forschungs- Entwicklungs
quote. Auch im europäischen Vergleich weist
Österreich eine positive Entwicklung auf. Um
diese Position zu festigen, Beschäftigung und
Einkommen zu generieren und eine Spitzen
position im digitalen Bereich zu erreichen, be
darf es jedoch weiterer Investitionen.
Der Strukturwandelbarometer liefert zudem
Informationen über die neuen Anforderungen
im Hinblick auf Qualifikationsstrukturen und
Kompetenzprofile der MitarbeiterInnen: Mehr
als die Hälfte (57%) der BetriebsrätInnen
meint, dass die betriebliche Weiterbildung
zur Erweiterung digitaler Kompetenzen zuge
nommen hat. Fast zwei Drittel (63%) der Be
fragten geben an, dass digitale Kompetenzen
bei Neuanstellungen zunehmend wichtiger
werden. Gleichzeitig sehen aber nur 20%,
dass die digitale Qualifikation als zusätzliches
Kriterium bei der Entlohnung neuer Kolle
gInnen berücksichtigt wird.
Flexibel, aber selbstbestimmt
Durch die zunehmende Digitalisierung sind
dem flexiblen Arbeiten kaum Grenzen gesetzt.
Bereits jetzt orten 63% der Befragten, dass
die Flexibilitätsanforderungen steigen. Arbeit
ist längst nicht mehr an einen bestimmten Ort
und an fixe Zeiten gebunden: Wie beurteilt die
ArbeitnehmerInnenvertretung die neu erlangte
ABBILDUNG 1: IST DIE DIGITIALISIERUNG ALLES IN ALLEM EHER VON VORTEIL ODER EHER VON NACHTEIL? (N=271)
48
71
35
26
14
3
3
0% 50% 100%
für
die
Arbeitsbedingungen
für
die
wirtschaftliche
Entwicklung
Abbildung
1:
Ist
die
Digitalisierung
alles
in
allem
eher
von
Vorteil
oder
eher
von
Nachteil?
(n=271)
eher
positiv weder
noch eher
negativ k.A.
Quelle:
AK-‐Strukturwandelbarometer
2016,
IFES
Quelle: AK-Strukturwandelbarometer 2016, IFES
8. Seite 8 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
räumliche und zeitliche Flexibilität? Mehr
als ein Drittel (37%) der Befragten sieht bei
dieser Frage positive Auswirkungen. Für diese
Gruppe ergeben sich offenbar neue Freiräume
und interessante Alternativen zur Präsenz
kultur, die gerne genutzt werden.
Allerdings hat sich die Einführung digitaler
Technologien für jede/n Fünfte/n eher negativ
auf die Autonomie ausgewirkt, gibt doch nach
wie vor das Unternehmen den Takt an. Die
landläufige Arbeitgebererwartung der stän
digen Erreichbarkeit birgt für die Beschäftigten
die Gefahr einer höheren Arbeitsintensität und
unzureichender Erholungsphasen. Hier zeigt
sich die Ambivalenz der neuen Arbeitswelt:
Während sich für die einen mehr Freiheiten
eröffnen, sehen sich andere wegen der zeit
lichen und räumlichen Entgrenzung immer
mehr unter Druck gesetzt.
Neue Arbeitsformen, neue Bürokultur?
Ein ähnlicher Widerspruch gilt für die ver
stärkte Implementierung neuer Informations-
und Kommunikationstechnologien in den Ar
beitsalltag: Auf der einen Seite steht Informati
onsüberfluss, der zu Arbeitsverdichtung führt,
auf der anderen Seite der Vorteil des kurzen
Kommunikationsweges. Die Ergebnisse der
Untersuchung zeigen diesen Gegensatz deut
lich auf: Zwar sieht mehr als ein Drittel der
befragten BetriebsrätInnen einen positiven
Effekt, fast genauso viele (31%) konstatieren
aber eine Verschlechterung. Schon jetzt erlebt
mehr als ein Drittel der Befragten, dass sich
das Betriebsklima im letzten halben Jahr ver
schlechtert hat.
Neue Kommunikationsmethoden lassen sich
am besten in einer modernen Arbeitsum
gebung umsetzen. So präsentiert sich bei
spielsweise das neue Headquarter der Erste
Bank Group am Gelände des ehemaligen
Südbahnhofs nicht nur architektonisch, son
dern auch technisch am neuesten Stand. Der
neue Campus bietet seit Februar 2016 für die
rund 5.000 Beschäftigten viel Grün, Wohn
ABBILDUNG 2: WIE HAT SICH DIE EINFÜHRUNG DIGITALER TECHNOLOGIEN IM BETRIEB AUSGEWIRKT? (n=271)
Die Folge der permanenten Erreich
barkeit ist ein starker Anstieg der
psychischen Belastungen.
8
12
18
36
37
49
42
28
46
31
40
37
49
59
34
31
21
13
0% 50% 100%
auf
die
Situation
älterer
Beschäftigter
im
Betrieb
auf
die
Arbeitsbelastungen
auf
die
Vereinbarkeit
von
Beruf
und
Privatleben
auf
die
Kommunikation
zwischen
KollegInnen
auf
die
räumliche
und
zeitliche
Autonomie
der
Beschäftigten
auf
die
Qualität
und
das
Niveau
der
Arbeitsplätze
Abbildung
2:
Wie
hat
sich
die
Einführung
digitaler
Technologien
im
Betrieb
ausgewirkt?
(n=271)
eher
pos itiv weder
noch eher
negativ
Quelle:
AK-‐Strukturwandelbarometer
2016,
IFESQuelle: AK-Strukturwandelbarometer 2016, IFES
9. Seite 9 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
zimmeratmosphäre und Open Space Office5
.
Mit dem Umzug in das neue Gebäude wurde
gleichzeitig eine neue Organisationsform – das
Desk-Sharing6
– eingeführt. Die kolportierten
Ziele dieses Konzepts sind Kostenerspar
nisse, ideale Raumnutzung, eine produktivere
und attraktivere Arbeitsumgebung sowie zu
friedenere MitarbeiterInnen.7
Die bisherigen Erfahrungen mit dem neuen
Rahmenbedingungen werden von der zu
ständigen Betriebsratsvorsitzenden Ilse Fetik
so kommentiert: „In den schönen, modernen
Großraumbüros müssen die KollegInnen jeden
Tag aufs Neue einen Arbeitsplatz suchen, weil
sie keine eigenen Schreibtische mehr haben.
Viele kommen mit der Umstellung schwer
zurecht und vermissen ihre gewohnten Bü
ronachbarn. Nach einem Arbeitstag muss
der Tisch absolut leer geräumt werden, ‘am
Abend lösche ich mich aus‘, sagt ein Kollege
dazu. Nur noch der Vorstand hat zugeordnete
Schreibtische.“8
Der informelle Austausch
zwischen KollegInnen wird in dieser Facette
der neuen Arbeitswelt offenbar erschwert. Es
wird sich zeigen, wie sich diese Entwicklung
künftig auf das Betriebsklima auswirkt.
Die Balance finden zwischen Arbeit und
Leben
Deutlich negativ fällt die Beurteilung der Be
triebsrätInnen dann aus, wenn es um die
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ver
einbarkeit von Beruf und Privatleben geht.
Nur 18% der Befragten sind der Meinung,
dass sich die Digitalisierung positiv auf die
„Work-Life-Balance“ ausgewirkt hat, fast dop
pelt so häufig (34%) werden Nachteile festge
stellt. Bestätigt wird dies durch eine Untersu
chung der Arbeiterkammer Niederösterreich
in Kooperation mit der TU Wien vom April
20169
. Bei den dabei knapp 750 Befragten
aus der Dienstleistungsbranche waren bis
zu 70% in der Freizeit permanent erreichbar,
selbst im Krankenstand waren es fast 60%.
Sogar im Urlaub und am Wochenende ist fast
jede/r Zweite/r stets erreichbar. Die dramati
sche Folge dieser permanenten Erreichbarkeit
ist ein starker Anstieg der psychischen Belas
tungen: Der Anteil der Beschäftigten mit De
ABBILDUNG 3: EINBINDUNG DES BETRIEBSRATS BEI EINFÜHRUNG NEUER TECHNOLOGIEN (n=271)
„Am Abend lösche ich mich aus“,
sagt ein Kollege.
14
15
65
12
0 10 20 30 40 50 60 70
aktiv
in
die
Entscheidung
eingebunden
aktiv
in
die
Planung
eingebunden
nur
informiert
gar
nichts/nichts
davon
Abbildung
3:
Einbindung
des
Betriebsrats
bei
Einführung
neuer
Technologen
(n=271)
Quelle:
AK-‐Strukturwandelbarometer
2016,
IFES
Quelle: AK-Strukturwandelbarometer 2016, IFES
10. Seite 10 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
pressionserscheinungen liegt bei jenen, die in
ihrer Freizeit nicht oder kaum erreichbar sind,
bei 11,3%. Bei ArbeitnehmerInnen mit einem
hohen Maß an Erreichbarkeit liegt dieser Wert
bereits doppelt so hoch (24%). Besonders be
troffen sind Beschäftigte mit All-in-Verträgen
und Teilzeitkräfte. Ein wichtiger Schritt für eine
bessere Abgrenzung vom Beruf wäre, dass
mobile Geräte in der Freizeit abgeschaltet
bzw. nicht synchronisiert werden.
Die digitale Kluft wird größer
Aber auch ältere ArbeitnehmerInnen kommen
im digitalen Zeitalter häufig unter Druck: Nur
8% der BetriebsrätInnen geben an, dass sich
die Einführung digitaler Technologien für ältere
Beschäftigte im Betrieb vorteilhaft ausgewirkt
hat. Fast die Hälfte ist jedoch der Meinung,
dass sich ihre Situation verschlechtert hat. Die
große Herausforderung besteht gegenwärtig
wohl darin, den „Digital Divide“ – also die „di
gitale Kluft“ – aufgrund von Alter, aber auch
von Geschlecht oder sozialer Zugehörigkeit
zu schließen.
Arbeitsbelastungen steigen
Für eine deutliche Mehrheit (59%) der Be
triebsrätInnen geht die Einführung digitaler
Technologien mit einer Erhöhung der Ar
beitsbelastungen einher, nur 12% assoziieren
damit eine Erleichterung. Die höheren Belas
tungen sind Folgen der Entgrenzung und Ver
längerung der Arbeitszeiten, der permanenten
Erreichbarkeit und der Arbeitsverdichtung.
Schon jetzt ist der Zeitdruck, der in 62% der
Fälle im letzten halben Jahr zugenommen hat,
eine massive Belastung für die Arbeitneh
merInnen. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt
auch der „Gute-Arbeit-Index“10
des Deut
schen Gewerkschaftsbundes (DGB): Von den
ArbeitnehmerInnen, die in hohem oder sehr
hohem Maß digitalisiert arbeiten, gibt fast die
Hälfte (46%) an, dass ihre Arbeitsbelastung
dadurch größer geworden ist, lediglich 9%
fühlen sich entlastet.
Mitbestimmung 4.0
Der digitale Wandel ist zumeist in weitrei
chende organisatorische Änderungen im
Betrieb bzw. im Unternehmen eingebunden
und beeinflusst so die wirtschaftliche Mitbe
stimmung. Typische Digitalisierungsthemen
sind beispielsweise Änderungen im Arbeits
ablauf bzw. der Arbeitsorganisation, Daten
schutz oder Personalplanung etc. Laut Gesetz
(§§ 91ff Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG))
ist die Unternehmensleitung eigentlich ver
pflichtet, rechtzeitig über „Planung und Ein
führung neuer Technologien“ zu informieren,
damit die ArbeitnehmerInnenvertretung die
Interessen der MitarbeiterInnen einbringen
und entsprechende Maßnahmen setzen kann.
Die gelebte Unternehmenspraxis ist davon
jedoch weit entfernt, wie der AK-Strukturwan
delbarometer feststellt: Der Betriebsrat wird in
knapp zwei Drittel (65%) der Fälle überhaupt
nur informiert (vgl. Abbildung 3), lediglich 14%
der BetriebsrätInnen stellen eine aktive Ein
bindung in Entscheidungen bzw. 15% in die
Planung fest. 12% der befragten Betriebs
rätInnen wussten gar nichts von der Einfüh
rung neuer Technologien. Die Geschäftslei
tungen treiben die Digitalisierung voran, ohne
die Beschäftigten und ArbeitnehmerInnenver
tretungen aktiv einzubinden. Dabei hält die
Mitbestimmungsforschung fest, dass eine
frühzeitige Einbindung von BetriebsrätInnen
schon in der Planungsphase zur Beschleuni
gung von Entscheidungsprozessen im Unter
nehmen beiträgt, statt sie zu verlangsamen.11
Ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung
der Mitbestimmungsrechte – gerade beim
Der Zug der Digitalisierung fährt zwar mit Hochgeschwindig-
keit, bringt die Beschäftigten aber nicht von selbst in eine
bessere Arbeitswelt.
11. Seite 11 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
Phänomen digitaler Wandel – sind Betriebs
vereinbarungen. In diesem Zusammenhang
geben fast 60% der BetriebsrätInnen an,
dass im letzten Jahr keine Betriebsverein
barungen rund um Digitalisierungsthemen ab
geschlossen wurden. In 26% der Fälle hat es
in den letzten zwölf Monaten neue Betriebs
vereinbarungen zum Thema Datenschutz ge
geben. Weitere 18% der Befragten führen an,
dass Betriebsvereinbarungen zur Abgrenzung
von Arbeitszeit und Freizeit sowie 14% zu
neuen digitalen Technologien abgeschlossen
wurden. Auffällig ist dabei, dass in 70% der
Fälle die Initiative zum Abschluss dieser Be
triebsvereinbarungen vom Betriebsrat und
nicht von ArbeitgeberInnen ausgegangen ist.
„So muss Digitaler Wandel!“
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass
der digitale Wandel für hochwertige Arbeits
plätze notwendig ist und einen hohenGrad
an Raum-Zeit-Autonomie ermöglichen kann.
Die Digitalisierung trägt aber bis jetzt nicht
dazu bei, eine bessere Balance zwischen Ar
beit und Freizeit zu finden und damit lebens
phasenorientiertes Arbeiten zu unterstützen.
Eher das Gegenteil ist der Fall: Durch die
permanente Erreichbarkeit steigen der Druck
und die Arbeitsbelastungen weiter an. Diese
Beschleunigung und die steigenden Anforde
rungen haben eine Zunahme von psychischen
Erkrankungen zur Folge – hier sind besonders
All-in-VertragsnehmerInnen und Teilzeitkräfte
betroffen. Aber auch ältere ArbeitnehmerInnen
haben es in diesem Veränderungsprozess be
sonders schwer.
Der Zug der Digitalisierung fährt zwar mit
Hochgeschwindigkeit, bringt die Beschäf
tigten aber nicht von selbst in eine bessere
Arbeitswelt: Dafür braucht es klare Arbeits
zeitregelungen, ausreichende Erholungs
phasen, betrieblichen Gesundheitsschutz
und gerechte Entlohnung – auch im Sinne der
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Für
eine faire Gestaltung der neuen Arbeitswelt
ist die Mitbestimmung ein entscheidender
Faktor. Nur die aktive Einbindung der Arbeit
nehmerInnen und ihrer BetriebsrätInnen ge
währleistet, dass gute Arbeit nicht auf der
Strecke bleibt.
1 Vgl. Strukturwandelbarometer 2016, Digitaler Wandel – aus Sicht von BetriebsrätInnen (AK-Wien, durchgeführt von IFES)
https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/studien/Strukturwandelbarometer_2016.pdf (abgerufen am 22.09.2016).
2 Vgl. Arbeiten 4.0 – Werkheft 2, S. 85 http://www.arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/BMAS_Werkheft-2.pdf (abgerufen am 23.09.2016).
3 Vgl. http://www.tzl.de/blog/wp-content/uploads/2014/06/Whitepaper_Wohlbefinden.pdf (abgerufen am 22.09.2016).
4 Vgl. Arbeiten 4.0 – Werkheft 2, S. 32 http://www.arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/BMAS_Werkheft-2.pdf (abgerufen am 28.09.2016).
5 Große Büros ohne Trennwände und ohne verschließbare Zellentüren.
6 Desksharing, auch „Shared Desk“ oder „Flexible Office“ genannt, ist eine Organisationsform, bei der innerhalb einer Organisationseinheit
weniger Arbeitsplätze als MitarbeiterInnen verfügbar sind. Die MitarbeiterInnen wählen ihren Arbeitsplatz täglich aufs Neue.
7 Vgl. http://www.smartworkers.net/2014/12/desk-sharing-klappt-es-mit-dem-teilen-im-buero-teil-2/ (abgerufen am 22.09.2016).
8 Vgl. APA-Meldung vom 18.05.2015: AK: Beschäftigte durch digitalen Wandel immer mehr unter Druck (abgerufen am 22.09.2016).
9 Vgl. https://media.arbeiterkammer.at/noe/pdfs/presse/Pressepapier_PK_Staendig_erreichbar.pdf (abgerufen am 29.09.2016).
10 Vgl. DGB-Index „Gute Arbeit“ (04/2016): Mehrbelastung durch Arbeit 4.0 – Die Auswirkungen der Digitalisierung aus Beschäftigtensicht.
11 Vgl. Arbeiten 4.0 – Werkheft 2, S. 105 http://www.arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/BMAS_Werkheft-2.pdf (abgerufen am 28.09.2016).
Für eine faire Gestaltung der neuen
Arbeitswelt ist die Mitbestimmung ein
entscheidender Faktor.
12. Seite 12 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
STUDIENHINWEIS
STRUKTURWANDELBAROMETER 2016 – AK/IFES
Die regelmäßige Erhebung und Analyse der Inhalte, Dynamik und Auswirkungen
des betrieblichen Strukturwandels aus ArbeitnehmerInnenperspektive.
Die Erhebung – durchgeführt von IFES im Auftrag der AK-Wien – erfolgte nun
zum vierten Mal. Fast 300 BetriebsrätInnen österreichischer Unternehmen
wurden online nach verschiedenen Indikatoren, etwa Zeitdruck, Anteil von
Leiharbeit, Outsourcing, Investitionen in Personal und betriebliche Mitbestim
mung befragt.
Diesmal mit dem Schwerpunkt:
Einsatz digitaler Technologien als Indikator des Strukturwandels
StudienautorInnen: Georg Michenthaler, Nedeljko Beier, Claudia Pflügl
AK-Projektteam: Ursula Filipić, Roland Lang, Heinz Leitsmüller, Ulrich
Schönbauer, Christina Wieser, Michael Heiling, Silvia Hruška-Frank
Die Studie als Download unter:
https://wien.arbeiterkammer.at/service/studien/Arbeitsmarkt/Strukturwandelbarometer.html
GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
EINE STUDIE DER AK WIEN DURCHGEFÜHRT VON IFES
STRUKTURWANDELBAROMETER 2016
Digitaler Wandel – Aus Sicht von BetriebsrätInnen
13. Seite 13 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE:
NACHHALTIG UND SOZIAL
In Österreich sollen bis zum Jahresende 2016 die EU-Vergaberichtlinien umgesetzt werden. Diese
eröffnen unter anderem die Möglichkeit, das sog. „Bestbieterprinzip“ stärker in das österreichische
Vergaberecht zu verankern sowie soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe vermehrt
zu berücksichtigen. Vor allem aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive ist es dringend geboten,
sich gegenüber diesen progressiven Möglichkeiten nicht zu verschließen.
Das Vergaberecht, eine auf europäischer
Ebene harmonisierte Rechtsmaterie, beruht
auf der Idee, dass öffentliche Aufträge EU-
weit und in transparenter Form zu vergeben
sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
sollen dabei einen fairen Wettbewerb sowie
die effiziente Nutzung von Steuergeldern ge
währleisten. Ließ die EU-Kommission aus
ebendiesen Gründen lange Zeit grundsätzlich
nur den Preis als Kriterium für die Auswahl
zu, wurde in den letzten Jahren ein deutlicher
Kurswechsel vorgenommen. Die Einsicht,
dass eine ausschließliche Fokussierung auf
den Preis sich in weiterer Folge als sehr kost
spielig für die Allgemeinheit erweisen kann,
aber auch die Lehren, die man aus der Fi
nanz- und Wirtschaftskrise in Bezug auf nach
haltiges Wirtschaften gezogen hatte, führten
schließlich zu einer umfassenden Reform des
EU-Vergaberechts zu Beginn des Jahres 2014.
Die öffentliche Auftragsvergabe, dem eine
beträchtliche volkswirtschaftliche Relevanz
zukommt, soll nunmehr unter Beachtung von
sozial- und umweltpolitischen Aspekten einen
Beitrag zu einer nachhaltigen Konjunkturan
kurbelung leisten. Die Vergabe-Richtlinien
eröffnen hierfür den nötigen Raum, um in der
Beschaffung wirtschafts- und gesellschafts
politische Ziele strategisch zu befolgen. Die
Umsetzung der Richtlinien soll noch 2016 er
folgen.
In Österreich trat bereits im März 2016 eine
„Kleine Novelle“ zum Vergaberecht in Kraft,
welche eine Annäherung an die Vorstellungen
des Unionsgesetzgebers brachte. Die auf eu
ropäischer Ebene geschaffenen rechtlichen
Möglichkeiten, das österreichische Vergabe
gesetz für Sozial- und Umweltkriterien stärker
zu öffnen, sowie unlauteren Wettbewerb durch
Lohn- und Sozialdumping hintanzuhalten,
wurden bis dato allerdings unzureichend ge
nützt.
Nährboden für Sozialbetrug
In Österreich gibt es vorrangig dort Hand
lungsbedarf, wo die rechtlichen Rahmenbe
dingungen Lohn-und Sozialdumping begüns
tigen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere
lange Subunternehmerketten den idealen
Nährboden hierfür bieten. Das Problem stellt
sich in der Praxis wie folgt: Es werden Bauleis
tungen an Auftragnehmer vergeben, die bei
der Ausführung des Auftrags auf Subunter
nehmen zurückgreifen, welche ihrerseits eben
falls Teile des Auftrags an weitere Sub-Subun
ternehmen delegieren. Es entstehen so häufig
zum Teil unübersichtlich lange Subunterneh
merketten an deren Enden häufig Arbeitneh
merInnen stehen, deren Löhne und Sozial
versicherungsbeiträge nicht korrekt geleistet
werden. Der hohe Kostendruck in der öffentli
chen Beschaffung wird damit auf die unterste
Ebene der Subunternehmerkette überwälzt.
Beim – häufig bereits im Voraus geplanten –
Von Lena Karasz,
Arbeiterkammer Wien,
Abteilung Wirtschaftspolitik
Die unionsrechtlichen Möglichkeiten, unlauteren Wettbewerb
durch Lohn- und Sozialdumping hintanzuhalten, wurden bis
dato unzureichend genützt.
14. Seite 14 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
Konkurs ihrer direkten Arbeitgeber bleibt den
betroffenen Beschäftigten oft nur noch der
Weg zum Insolvenz-Entgelt-Fonds, um ihre
Lohnansprüche durchzusetzen.
Die „kleine Novelle“ brachte in dieser Hinsicht
insofern eine Verbesserung, als die Transpa
renz in der Subauftragnehmerkette erhöht
wurde. Auftragnehmer müssen nunmehr im
Angebot alle Teile, die sie beabsichtigen an
Subauftragnehmer weiterzureichen, anführen.
Zudem bedarf nach der Zuschlagserteilung
grundsätzlich jeder Wechsel von beteiligten
Unternehmen der Zustimmung des Auftrag
gebers. Damit sollen die Kontrollmöglich
keiten der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt
der Vertragsausführung gesichert werden.
Von der Möglichkeit zur Kontrolle wird in der
Praxis allerdings selten Gebrauch gemacht.
Als weitaus effektivere Maßnahme im Kampf
gegen Lohn- und Sozialdumping würde sich
eine gesetzliche Beschränkung der Subauf
tragnehmerkette auf maximal zwei Ebenen
erweisen.
Zielführend wäre überdies, Auftragnehmer, die
bereits in der Vergangenheit gegen bestimmte
arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften ver
stoßen und damit ihre berufliche Zuverlässig
keit in Frage gestellt haben, für festgelegte
Zeiträume von der Teilnahme an öffentlichen
Vergabeverfahren auszuschließen. Die Verga
berichtlinien bieten dazu explizit die Möglich
keit, da ein solcher Ausschluss auch unfairen
Wettbewerb verhindern soll. Die derzeitige
Rechtsprechung in Österreich erlaubt unzu
verlässigen Bietern jedoch eine sogenannte
„Reinwaschung“, noch dazu unter milden Vo
raussetzungen. Hier wäre jedoch eine striktere
Handhabung wichtig – sowohl im Sinne des
fairen Wettbewerbs als auch im Hinblick auf
die dadurch entstehenden Folgekosten für die
Allgemeinheit.
Wer billig kauft, kauft letztlich teuer
In der öffentlichen Auftragsvergabe war lange
Zeit das Billigstbieterprinzip vorherrschend.
Die öffentliche Hand, so die Idee, sollte sich
in ihrer Entscheidung ausschließlich am Preis
der vorgelegten Angebote orientieren, um
Transparenz zu gewährleisten und Diskrimi
nierungen zu vermeiden. Diese ausschließ
liche Fokussierung auf den Preis sollte dafür
sorgen, Steuergelder möglichst sparsam ein
zusetzen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt
aber, dass sich vor allem die billigsten („güns
tigsten“) Angebote im Nachhinein als die kost
spieligsten erweisen.
Es kann daher als Fortschritt gewertet werden,
dass die letzte Vergaberechtsnovelle die Krite
rien zur Zulässigkeit des Billigstbieterprinzips
weiter eingeengt hat. Als besonders positive
Neuerung ist die gesetzliche Verankerung des
Bestbieterprinzips im Bausektor hervorzu
heben: Bei öffentlichen Bauaufträgen ab einer
Million Euro muss nunmehr verpflichtend das
Bestbieterprinzip angewendet werden.
Gesamtwirtschaftlich gesehen ist es wichtig,
diesen eingeschlagenen Weg weiterzugehen
und das verpflichtende Bestbieterprinzip auch
auf andere Branchen, wie z.B. Bewachungs
leistungen, gesundheitliche Dienstleistungen,
etc. auszudehnen. Solcherart würde nicht nur
der Qualitätswettbewerb gefördert, sondern
auch Lohn- und Sozialdumping ein Riegel
vorgeschoben werden, das auch jenseits der
Baubranche weit verbreitet ist. Regelmäßig
Der hohe Kostendruck in der öffentlichen Beschaffung wird
auf die unterste Ebene der Subunternehmerkette überwälzt.
Eine effektive Maßnahme im Kampf
gegen Lohn- und Sozialdumping wäre
eine gesetzliche Beschränkung der
Subauftragnehmerkette auf maximal
zwei Ebenen.
15. Seite 15 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
werden bei öffentlichen Ausschreibungen
Anbieter, die Beschäftigte fair entlohnen, von
Mitbewerbern mit unseriösen Kostenkalkulati
onen aus dem Rennen gedrängt.
Ein anschauliches Beispiel von Lohndumping
bei der öffentlichen Auftragsvergabe bietet
der öffentliche Verkehrsdienst per Bus: Bus
betriebe, die im Bewusstsein ihrer sozialen
Verantwortung auch älteres und gut ausge
bildetes Personal zu angemessenen Kondi
tionen beschäftigen, werden durch Mitbe
werber, die ihr Personal nicht fair entlohnen,
sehr unter Druck gesetzt. Da bei der Preisbil
dung im Busbereich die Kosten für das Per
sonal bei etwa 50% liegen, können öffentliche
Aufträge vor allem dann lukriert werden, wenn
bei den Beschäftigten gespart wird. Der bil
ligste Preis wird so zu Lasten des Personals
erreicht und belastet zudem die Sozialkassen
und den Staat, wenn die anderen (gut quali
fizierten) Beschäftigten in die (Alters-)Arbeits
losigkeit gedrängt werden. Überdies bedeutet
Lohndumping weniger Steuereinnahmen für
die öffentliche Hand.
Schutz der Beschäftigten
bei Betreiberwechsel
Ein weiteres Problem, das für Beschäftigte
im Personennahverkehr aus öffentlichen Auf
tragsvergaben resultieren kann, ist der Be
treiberwechsel. Diese Problematik tritt für die
Beschäftigten von Buslinien dann ein, wenn
nicht der Betreiber, bei dem sie beschäftigt
sind, den öffentlichen Auftrag erhält, sondern
ein anderer Mitwerber. Besonders im länd
lichen Raum, wo die Einsatzorte begrenzt
sind, können Beschäftigte in einem solchen
Fall massiv unter Druck geraten. Busbetreiber
sind gesetzlich nicht verpflichtet, das Personal
des bisherigen Betreibers zu übernehmen. In
der Praxis kann dies dazu führen, dass sich
ArbeitnehmerInnen gezwungen sehen, zu
schlechteren Bedingungen zum neuen Ar
beitgeber zu wechseln, dabei Dumpinglöhne
in Kauf zu nehmen und auf bisher erworbene
Rechte, wie z.B. das Recht auf die 6. Urlaubs
woche, zu verzichten.
Unionsrechtlich besteht allerdings die Mög
lichkeit, in solchen Fällen den Bestbietenden
dazu zu verpflichten, die bisherigen Beschäf
tigten unter Anerkennung ihrer erworbenen
Rechte zu übernehmen. Unter den EU-Mit
gliedstaaten hat bislang Schweden von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht. Eine ver
pflichtende Personalübernahme beim Betrei
berwechsel ist dort gängige Praxis. Dies wäre
auch für Österreich erstrebenswert, um Be
schäftigungsverhältnisse langfristig zu sichern
und der Beschneidung von ArbeitnehmerIn
nenrechten entgegenzuwirken.
Berücksichtigung von sozialen, ökologischen
und qualitativen Mindestanforderungen
In der Vergangenheit spielten in Österreich vor
allem soziale und umweltbezogene Aspekte
in der öffentlichen Auftragsvergabe eine eher
untergeordnete Rolle. Argumentiert wurde,
dass das Bundesvergabegesetz kein sozi
alpolitisches Instrument sei, sondern aus
schließlich die „effizienteste“ Beschaffung
durch die öffentliche Hand sicherstellen sollte.
Andere Kriterien als der Preis wurden als „ver
gabefremd“ qualifiziert. Mittlerweile hat sich
jedoch die Einsicht durchgesetzt, dass es vor
allem volkswirtschaftlich vernünftig ist, so
ziale, ökologische und qualitative Kriterien bei
der Bewertung zu berücksichtigen. Die neue
allgemeine Vergabe-Richtlinie sieht daher
ausdrückliche Möglichkeiten für öffentliche
Auftraggeber vor, im Zuge der Beschaffung
Mittlerweile hat sich die Einsicht
durchgesetzt, dass es vor allem volks-
wirtschaftlich klug ist, soziale, ökolo-
gische und qualitative Kriterien bei der
Bewertung zu berücksichtigen.
16. Seite 16 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele
zu verfolgen. Nicht zuletzt vor diesem Hinter
grund wäre eine Stärkung des Bestbieterprin
zips erforderlich.
Um diese strategische Beschaffung noch zu
sätzlich zu stärken, müssten beim Bestbie
terprinzip neben dem Preis weitere soziale,
ökologische oder qualitative Kriterien als ver
pflichtend miteinbezogen werden. Als soziale
Kriterien könnten beispielsweise das Vorhan
densein spezieller Ausbildungsprogramme
für Lehrlinge oder der Anteil von ehemaligen
Langzeitarbeitslosen am Gesamtbeschäfti
gungsstand herangezogen werden. Damit
würden wichtige beschäftigungspolitische
Impulse gesetzt. 2015 machte die Vergabe
der öffentlichen Hand in Österreich insgesamt
13,2% der Wirtschaftsleistung (BIP) aus. Sie
ist damit ein besonders starker Hebel,um
Beschäftigung zu sichern. Aus einer gesamt
wirtschaftlichen Perspektive ist es daher drin
gend geboten, dass öffentliche Auftraggeber
über kurzfristige Aufträge hinausdenken und
einer nachhaltigen Ökonomie, die mit fairer
Beschäftigung und sozialer Sicherheit einher
geht, den Vorzug geben.
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verschreibungen zu
stabilisieren, jedoch
sind die grundlegenden
Probleme nicht bewältigt.
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Die weitere
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Ausgabe 3 | Juni 2010
Aus dem Inhalt
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Liebe Leserin! Lieber Leser!
Vor Ihnen liegt doppelt Neues.
Durch professionelles Layout
erscheinen wir in neuem Gewand.
Auch inhaltlich haben wir uns
bemüht, die internationalen Brenn-
punkte durch neue Formate besser
zu fokussieren: Langbeiträge als
Raum für grundlegende Analysen.
Damit starten Markus Marterbauer
und Lukas Oberndorfer. Ersterer
zeigt auf, dass simultanes Kon-
solidieren die EU in den nächsten
Abschwung führen könnte. Zweiterer
setzt sich mit dem Monti-Bericht –
dem Versuch eines neuen Konsenses
für eine angebotseitige Binnen-
marktpolitik – auseinander. Produk-
tion von Konsens und Dissens darin
spielen Bücher eine wichtige Rolle.
Daher eröffnen wir mit zwei Rezensi-
onen eine neue Rubrik: Die Buchbe-
sprechung. Die bekannten Stärken
unserer Zeitschrift bleiben erhal-
ten: aktuelle Themen informativ
prägnant aufbereitet. Das zeigen
Elisabeth Beer, Norbert Templ, Iris
Strutzmann, Walter Sauer Susan
Leather mit ihren Beiträgen zu
Investitionsschutzabkommen,
Wachstumshindernissen, Handels-
politik (EU – Kanada) und HIV/Aids.
Ebenso setzt Claudia Schürz unseren
China-Schwerpunkt fort. Diesmal:
WanderarbeiterInnen.
Ihr AK Redaktionsteam
Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es
der EU gelungen, durch pragmatische Notfallmaßnahmen das
Bankensystem, die Konjunktur und den Markt für Staatsschuld-
verschreibungen zu stabilisieren, jedoch sind die grundlegenden
Probleme nicht bewältigt.
Europas Wirtschaft
An einer entscheidenden
Weggabelung
Die weitere Konjunkturentwicklung
hängt davon ab, ob die von Asien
ausgehenden Auftriebskräfte oder
die Dämpfung durch die simultane
Budgetkonsolidierung in der EU stär-
ker wirken. Die Bewältigung der ho-
hen Staatsschulden bleibt ein zent-
rales Thema, für dessen Bewältigung
unkonventionelle Ansätze notwendig
sind.
EU-Wirtschaftspolitik
schafft
Stabilisierung ■ Die wirtschaftliche
Krise hat in der Europäischen
Uni-
on in den letzten Wochen ihr drittes
Stadium erreicht:
■ Die Krise ging zunächst in den
Jahren 2007 und 2008 von den
Finanzmärkten und Banken aus,
das weltweite Finanzsystem
ge-
riet mehrmals an den Rand des
Zusammenbruchs.
■ Dadurch
wurde von Mitte 2008
bis Mitte 2009 ein tiefer Einbruch
der Realwirtschaft ausgelöst. Das
Bruttoinlandsprodukt ging
2009
real um 4,2%
zurück, die saison-
bereinigte Zahl der Arbeitslosen
stieg
vom Tiefstand im Frühjahr
2008 bis Mai 2010 von 16 Mio auf
23 Mio.
■ Als Folge des durch den finanz-
und realwirtschaftlichen Einbruch
entstandenen
Ausfalls an Steu-
ereinnahmen und der zusätzli-
chen Staatsausgaben entwickelte
sich ab dem Frühjahr 2010 eine
Staatsschuldenkrise.
Die EU-Politik
hat die Krisenzeichen
in allen
drei Stadien spät erkannt,
sie hat – bedingt durch langwierige
Entscheidungsprozesse, vor allem
aber geprägt durch ein neoliberales
Weltbild, das den Märkten Effizienz
zuspricht und staatliche Eingriffe für
falsch hält – mit Zögern und Zaudern
reagiert. Dennoch
ist es schließlich
in jedem Stadium der Krise gelun-
gen, durch Notfallmaßnahmen eine
Stabilisierung zu erreichen:
Europas Wirtschaft
1
Die faktische Macht
multinationaler Unternehmen
6
Wachstumshemmnisse
9
Analyse des Monti-Berichts
10
EU-Kanada Abkommen
15
China – Illegale im eigenen Land
17
HIV/Aids
18
Kritik des Kapitalismus
20
Die europäische Chance
21
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international
infobrief
Ausgabe 3 | Juni 2010
Aus dem Inhalt
Impressum: Herausgeber und Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 1040 Wien, Prinz Eugen Strasse 20-22 •
Redaktion: Elisabeth Beer, Éva Dessewffy, Lukas Oberndorfer, Iris Strutzmann Norbert Templ, Valentin Wedl • Kontakt:
Lukas Oberndorfer (lukas.oberndorfer@akwien.at) Layout und Satz: Julia Stern • Verlags- und Herstellungsort: Wien •
Erscheinungsweise: zweimonatlich • Kostenlose Bestellung unter: http://wien.arbeiterkammer.at/euinfobrief
Editorial
Liebe Leserin! Lieber Leser!
Vor Ihnen liegt doppelt Neues.
Durch professionelles Layout
erscheinen wir in neuem Gewand.
Auch inhaltlich haben wir uns
bemüht, die internationalen Brenn-
punkte durch neue Formate besser
zu fokussieren: Langbeiträge als
Raum für grundlegende Analysen.
Damit starten Markus Marterbauer
und Lukas Oberndorfer. Ersterer
zeigt auf, dass simultanes Kon-
solidieren die EU in den nächsten
Abschwung führen könnte. Zweiterer
setzt sich mit dem Monti-Bericht –
dem Versuch eines neuen Konsenses
für eine angebotseitige Binnen-
marktpolitik – auseinander. Produk-
tion von Konsens und Dissens darin
spielen Bücher eine wichtige Rolle.
Daher eröffnen wir mit zwei Rezensi-
onen eine neue Rubrik: Die Buchbe-
sprechung. Die bekannten Stärken
unserer Zeitschrift bleiben erhal-
ten: aktuelle Themen informativ
prägnant aufbereitet. Das zeigen
Elisabeth Beer, Norbert Templ, Iris
Strutzmann, Walter Sauer Susan
Leather mit ihren Beiträgen zu
Investitionsschutzabkommen,
Wachstumshindernissen, Handels-
politik (EU – Kanada) und HIV/Aids.
Ebenso setzt Claudia Schürz unseren
China-Schwerpunkt fort. Diesmal:
WanderarbeiterInnen.
Ihr AK Redaktionsteam
Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es
der EU gelungen, durch pragmatische Notfallmaßnahmen das
Bankensystem, die Konjunktur und den Markt für Staatsschuld-
verschreibungen zu stabilisieren, jedoch sind die grundlegenden
Probleme nicht bewältigt.
Europas Wirtschaft
An einer entscheidenden
Weggabelung
Die weitere Konjunkturentwicklung
hängt davon ab, ob die von Asien
ausgehenden Auftriebskräfte oder
die Dämpfung durch die simultane
Budgetkonsolidierung in der EU stär-
ker wirken. Die Bewältigung der ho-
hen Staatsschulden bleibt ein zent-
rales Thema, für dessen Bewältigung
unkonventionelle Ansätze notwendig
sind.
EU-Wirtschaftspolitik schafft
Stabilisierung ■ Die wirtschaftliche
Krise hat in der Europäischen Uni-
on in den letzten Wochen ihr drittes
Stadium erreicht:
■ Die Krise ging zunächst in den
Jahren 2007 und 2008 von den
Finanzmärkten und Banken aus,
das weltweite Finanzsystem ge-
riet mehrmals an den Rand des
Zusammenbruchs.
■ Dadurch wurde von Mitte 2008
bis Mitte 2009 ein tiefer Einbruch
der Realwirtschaft ausgelöst. Das
Bruttoinlandsprodukt ging 2009
real um 4,2% zurück, die saison-
bereinigte Zahl der Arbeitslosen
stieg vom Tiefstand im Frühjahr
2008 bis Mai 2010 von 16 Mio auf
23 Mio.
■ Als Folge des durch den finanz-
und realwirtschaftlichen Einbruch
entstandenen Ausfalls an Steu-
ereinnahmen und der zusätzli-
chen Staatsausgaben entwickelte
sich ab dem Frühjahr 2010 eine
Staatsschuldenkrise.
Die EU-Politik hat die Krisenzeichen
in allen drei Stadien spät erkannt,
sie hat – bedingt durch langwierige
Entscheidungsprozesse, vor allem
aber geprägt durch ein neoliberales
Weltbild, das den Märkten Effizienz
zuspricht und staatliche Eingriffe für
falsch hält – mit Zögern und Zaudern
reagiert. Dennoch ist es schließlich
in jedem Stadium der Krise gelun-
gen, durch Notfallmaßnahmen eine
Stabilisierung zu erreichen:
Europas Wirtschaft 1
Die faktische Macht
multinationaler Unternehmen 6
Wachstumshemmnisse 9
Analyse des Monti-Berichts 10
EU-Kanada Abkommen 15
China – Illegale im eigenen Land 17
HIV/Aids 18
Kritik des Kapitalismus 20
Die europäische Chance 21
eu
internationalinfobrief
Ausgabe 3 | Juni 2010
Aus dem Inhalt
Der EU-Infobrief erscheint 5x jährlich im digitalen
Format und liefert eine kritische Analyse der Entwicklungen
auf europäischer und internationaler Ebene. Die Zeitschrift
der Abteilung EU Internationales der AK-Wien fokussiert dabei
Themen an der Schnittstelle von Politik, Recht und Ökonomie.
Anspruch ist nicht nur die Prozesse in den europäischen
Institutionen zu beschreiben, sondern auch Alternativen zur
Hegemonie des Neoliberalismus zu entwickeln. Kurze Artikel
informieren in prägnanter Form über aktuelle Themen.
Langbeiträge geben den Raum für grundlegende Analysen,
Buchbesprechungen bieten eine kritische Übersicht einschlägiger
Publikationen.
17. Seite 17 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
ERNTEDANK DEN STEUERZAHLERiNNEN:
WAS DER AGRARSEKTOR 2016 EXTRA BEKOMMT
In gewöhnlichen Jahren betragen die Agrarsubventionen an die österreichische Landwirtschaft mehr
als 2 Milliarden Euro. Wenn aufgrund hoher Erntemengen die Preise verfallen und gleichzeitig ein
Teil der Betriebe wegen Dürre und/oder Frost geringe Mengen erntet, steigen die Begehrlichkeiten
nach mehr öffentlichen Geldern. Für 2016 sind es einige Hundert Millionen mehr an Zuschüssen. Von
Steuermitteln für die Ernteversicherung über Zahlungen für Frostschäden, Hilfspaketen für Schweine-
und Milchbauern bis hin zum Entfall der Sozialversicherungsbeiträge reicht die Palette. Egal wie hoch
die Agrarsubventionen sind, der Eindruck bleibt, es gehe allen immer schlechter. Ist das tatsächlich
so? Oder liegt es daran, dass die Mittel nicht zielgerichtet eingesetzt werden?
Bemerkenswert ist, dass der Großteil dieser
zusätzlichen Subventionen nicht aus dem
Agrarbudget kommt, sondern aus anderen
Steuertöpfen. Das bewirkt, dass die tatsäch
lichen Agrarausgaben nicht im vollen Ausmaß
sichtbar sind. Auch für die statistische Ein
kommensberechnung zählen manche Sub
ventionen nicht. Daher wird weiterhin ein
Durchschnittseinkommen berechnet werden,
das als Begründung für weitere zukünftige
Unterstützungsmaßnahmen herhalten muss.
Nichtzahlung der Sozialversicherung
für ALLE LandwirtInnen
Die Nichtzahlung des 4. Quartalsbeitrags
an die Sozialversicherung der Bauern (SVB)
kostet 167 Mio €. Noch keine Einigung gibt
es bisher, ob es sich dabei um eine Stundung
oder eine Streichung des Beitrages handelt.
Diese sehr außergewöhnliche Maßnahme, die
bisher keine Branche gefordert hatte, wurde
mit der schlechten Marktsituation für die
MilchproduzentInnen begründet. Profitieren
werden jedoch alle LandwirtInnen – und zwar
unabhängig von ihrer tatsächlichen Einkom
menssituation.
Was, so die berechtigte Frage, hat die Sozial
versicherung mit dem Milchpreis zu tun? Und
warum sollen auch kuhlose LandwirtInnen
ihren Eigenbeitrag zum Solidarsystem nicht
leisten? Klar ist, diese Maßnahme löst keine
Marktprobleme. Es wird damit kein Liter we
niger produziert oder mehr verkauft. Denn das
Dilemma am Milchmarkt ist durch die stei
gende Milchproduktion in Kombination mit der
weniger wachsenden Nachfrage verursacht.
MilchproduzentInnen, die aufgrund der nied
rigen Preise Verluste schreiben, haben keine
Steuern abzuführen. Viele landwirtschaftliche
Betriebe zahlen systemimmanent keine Ein
kommenssteuern. Aber ein gewisser Eigen
beitrag aller LandwirtInnen an die SVB wurde
bisher außer Streit gestellt. Zahlt doch die öf
fentliche Hand ohnehin annähernd 80% der
Beiträge an das Pensionssystem der SVB1
,
da es aufgrund der Differenzen zwischen Bei
trägen und Pensionszahlungen sonst nicht
finanzierbar wäre. So gesehen stellt jede Bei
tragskürzung eine Erhöhung der öffentlichen
Mittel dar, die außerhalb des Agrarbudgets
aufzubringen ist.
Streichung des Sozialversicherungsbeitrags
begünstigt höhere Einkommen am stärksten
Größere Betriebe mit höherem Einkommen
zahlen für gewöhnlich höhere SVB-Beiträge
und profitieren dadurch am meisten von der
Nichtzahlung des Beitrags an die SVB. Kon
kret würde ein Kleinbetrieb mit 933 € und ein
größerer Betrieb mit 3.313 € davon profitieren.
Von Maria Burgstaller,
Arbeiterkammer Wien,
Abteilung Wirtschaftspolitik
Der Großteil der zusätzlichen Subventionen kommt nicht aus
dem Agrarbudget, sondern aus anderen Steuertöpfen.
18. Seite 18 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
In der Abbildung ist das extrem unterschied
liche Einkommen in der Landwirtschaft abge
bildet.
Laut offiziellen Daten des Bundesministe
riums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft verdienen 25% der
LandwirtInnen im Durchschnitt zumindest
mehr als 42.000 €. Spitzeneinkommen und
Großbetriebe sind bei dieser Erhebung kaum
berücksichtigt, da die Ergebnisse aus freiwil
ligen Buchführungsdaten berechnet werden.
Für das unterste Viertel der LandwirtInnen,
das in der Berechnung überrepräsentiert ist,
wird ein deutlicher Verlust ausgewiesen. Auf
die großen Einkommensunterschiede weist
auch die Differenz zwischen dem Medianein
kommen von 11.429 € und dem Durchschnitt
seinkommen in der Höhe von 15.847 € hin.
Einkommen, die nicht aus landwirtschaftlicher
Tätigkeit stammen, bleiben bei dieser Statistik
vollkommen unberücksichtigt.
Steuergeld für die Ernteversicherung
Im Mai dieses Jahres wurden 76 Mio € an
Budgetmitteln für die Erweiterung der sub
ventionierten Ernteversicherung beschlossen.
Obwohl diese Maßnahme eine eindeutige
Subventionierung an den Agrarsektor be
deutet, werden die öffentlichen Zuschüsse
aus dem Katastrophenfonds des Bundes
und aus Ländermitteln kommen. Das ohnehin
reichlich dotierte Agrarbudget wird dadurch
geschont und kann für andere Agrarausgaben
verwendet werden. Auch mögliche EU-Bud
getmittel werden dafür nicht herangezogen.2
Steuergeld für Frostschäden
Obwohl schon bisher Frostschäden für be
stimmte Kulturen versicherbar waren, werden
heuer extra Steuergelder für die Entschädi
gung von Frostschäden bezahlt. Denn nicht
alle LandwirtInnen sind gegen Frost versi
ABBILDUNG: VIERTELGRUPPIERUNG: PRO-KOPF-EINKOMMEN IN DER LANDWIRTSCHAFT 2015
EuroproJahr
-10.000
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
Durchschnittseinkommen = 15.847
Erstes
Viertel
-8.612
-6.123 -17.041 42.386
Zweites
Viertel
Drittes
Viertel
Viertes
Viertel
Medianeinkommen = 11.429
Quelle: Grüner Bericht 2016; Tab. 4.8.4: Viertelgruppierung; Darstellung: Pro-Kopf-Einkommen (je Familienarbeitskraft) im Median, im Durchschnitt
und im Durchschnitt nach Viertelgruppierung.
Klar ist, dass z.B. der Entfall oder die Stundung der Sozialver-
sicherungsbeiträge keine Marktprobleme löst.
19. Seite 19 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
chert, obwohl auch bereits bisher die Hälfte
der Prämie subventioniert war. 100 Mio €
werden unter diesem Titel bezahlt3
. Auch
dafür kommen die Budgetmittel nicht aus dem
„eigenen“ Agrarbudget, sondern aus dem Ka
tastrophenfonds und aus zusätzlichen Län
dermitteln. Die geplanten Entschädigungs
leistungen der öffentlichen Hand sind zum
Teil höher als die von der Versicherung ausbe
zahlten Beträge. Versicherten LandwirtInnen
wird in diesem Fall der Differenzbetrag zwi
schen Versicherungsleistung und öffentlicher
Frostentschädigungszahlung ausgeglichen.
Außerdem ist zu bedenken, dass die „Beloh
nung“ für Nicht-Versicherte nicht gerade zur
Versicherungsmoral der LandwirtInnen bei
trägt. Weil, so der bleibende Eindruck: Wenn
wieder was passiert, springt ohnehin der
Staat ein.
Erstes EU-Hilfspaket – 500 Mio Euro
Davon wurden in Österreich sieben Mio € als
„besondere Marktstützungsmaßnahme für
Erzeuger“ der Sektoren Schweinefleisch und
Milch als direkte Beihilfe ausbezahlt. Diese
Zuschüsse haben die Marktlage nicht ver
bessert. Zusätzlich gab es Preisstützungs
maßnahmen in Form von Beihilfen für die
private Lagerhaltung von Schweinefleisch,
die den Markt entlasten sollten. Der Preis für
Schweinefleisch hat sich tatsächlich inzwi
schen erholt, wobei vor allem die Grillsaison
und der Appetit im Asiatischen Raum dafür
gesorgt haben, dass für heuer wahrschein
lich keine zusätzlichen Subventionen in diese
Branche fließen.
Zweites Milch-Hilfspaket zum Jahresende 2016
Die Milchmenge am Europäischen Markt ist
weiterhin zu hoch – darüber herrscht Einigkeit
zwischen den Mitgliedstaaten. Während über
legt wurde, wie Angebot und Nachfrage am
Markt einander angenähert werden könnten,
haben einige MilchproduzentInnen trotz Preis
tiefs ihre Produktionsmengen ausgeweitet.
Ihre betriebswirtschaftliche Sicht der Dinge
war, den Umsatz zu steigern in der Hoffnung,
zumindest die Kosten zu decken. 2015 be
trug der Anstieg der Milchproduktion in der
gesamten EU 2,1%. Nach monatelanger
Diskussion auf Brüsseler Ebene kamen die
AgrarministerInnen mit einem weiteren 500-
Mio €-Milchpaket erfolgreich nach Hause.
Österreichs LandwirtInnen werden davon
5,863 Mio € als „außergewöhnliche Anpas
sungsmaßnahme“ fix bekommen und einen
noch nicht bekannten Teil, der für die EU-weite
Milchreduktionsmaßnahme beantragt werden
kann. MilcherzeugerInnen erhalten eine Bei
hilfe4
, wenn sie ihre Lieferung reduzieren.
Damit soll EU-weit eine Produktionsmenge
von etwas mehr als 1 Mio Tonnen „herausge
kauft“ werden. Ob die gesamte Milchmenge
am Markt tatsächlich um diesen Betrag verrin
gert wird, hängt nicht nur von der freiwilligen
Teilnahme ab. Falls sich der Milchpreis erholt
– und das zeichnet sich bereits jetzt, vor dem
Beginn dieser Aktion, ab – könnten jene, die
nicht am Programm teilnehmen, ihre Produk
tion ankurbeln, was letztlich ein mengenmä
ßiges Nullsummenspiel mit hohem Einsatz
bedeuten könnte. Es gibt ein beachtliches
Produktionspotenzial, und sobald der Milch
preis wieder steigt, könnten auch die Mengen
weiter in die Höhe gehen. Ein Teufelskreis, der
auch mit dieser Maßnahme nicht in den Griff
zu bekommen ist. Privatrechtliche Verträge
zwischen MilcherzeugerInnen und Milchver
arbeiterInnen, die das Marktgleichgewicht an
streben, sind bisher gescheitert. Eine andere
Möglichkeit, die Ausweitung der Produktions
mengen zumindest nicht mehr zu subventio
nieren wäre, Steuergelder für die Investitions
förderungen in Stallbauten nur bis zu einer
Die öffentliche Hand begleicht annähernd 80% der Zahlungen
an das Pensionssystem der Sozialversicherung der Bauern.
20. Seite 20 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
bestimmten Größe bereitzustellen. Dadurch
sollten Betriebe, die ihre Produktionskapazität
deutlich erhöhen wollen, ihre Kosten selbst
tragen. Diese Idee stößt allerdings in Öster
reich auf heftigen Widerstand. Denn es gab
und gibt großes Interesse die Milchproduk
tion weiter auszubauen. Seit dem EU-Beitritt
ist in Österreich die Milchproduktion enorm
gestiegen. Der Selbstversorgungsgrad von
Milch liegt bei 150%. Auf den Exportmärkten
konnten diese Mengen nicht in ausreichendem
Maße abgesetzt werden. Mehr Milchprodukte
können die europäischen KonsumentInnen
nicht verdauen. Am niedrigen Milchpreis, den
die MilcherzeugerInnen von ihren Molkereien
ausbezahlt bekommen, sind nicht die Steuer
zahlerInnen schuld.
Einkommensversicherung mit
Steuergeld für die Zukunft?
Schätzungen für die Zukunft bringen gute
und schlechte Nachrichten: Einerseits gibt
es positive Signale für die Welternährung.
So schätzt das U.S. Department of Agricul
ture (USDA) die kommende Welt-Maisernte
auf annähernd 1 Milliarde Tonnen und die
Welt-Weizenernte auf 740 Mio Tonnen, was
eine Steigerung im Zehnjahresmittel um 16%
bzw. 8% bedeutet. Die wachsende Weltbe
völkerung könnte ausreichend ernährt werden
– aber: Es ist und bleibt eine Verteilungsfrage.
Hohe Erntemengen bringen jedoch auch
Preisschwankungen und Einkommensun
sicherheiten für die LandwirtInnen mit sich.
Daher wird in letzter Zeit immer lauter über
Einkommensversicherungen nachgedacht.
Damit sollen nicht nur durch wetterbedingte
Risiken verursachte geringere Erntemengen
versicherbar werden, sondern auch Einkom
mensverluste bedingt durch niedrige Preise.
Die schlechte Nachricht dabei: Würde diese
neue Versicherung nicht zu einem kompletten
Umbau des Agrarsubventionssystems führen,
wäre mit enormen zusätzlichen Budgetmitteln
zu rechnen. Ideal wäre ein Modell, das sich
aus dem Agrarsektor selbst finanziert, sodass
zusätzliche Steuermittel nicht mehr aufge
bracht werden müssen. Denn die Frage ist
naheliegend, ob z.B. SteuerzahlerInnen mit
niedrigen Einkommen, wie VerkäuferInnen
oder LandarbeiterInnen, tatsächlich auch
Einkommen von großen Landwirtschaftsbe
trieben auf unbestimmte Zeit finanziell ab
sichern sollen.
1 Vgl. www.gruenerbericht.at S. 217, Tabelle 5.5.11
2 Vgl. http://blog.arbeit-wirtschaft.at/ernteausfall-eu-mittel-bleiben-liegen-kosten-werden-sozialisiert/
3 Vgl. https://bgld.lko.at/?+Details-zur-Abwicklung-der-Frostentschaedigung-bei-Obst-und-Wein+id=2500,2457764
4 Vgl. https://www.ama.at/Allgemein/Presse/2016/Zwei-Beihilfemassnahmen-zur-Milchmengenreduktion
Auf die großen Einkommensunterschiede weist auch die
Differenz zwischen dem Medianeinkommen und dem Durch-
schnittseinkommen hin.
21. Seite 21 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
INNOVATIONSAKTIVITÄTEN IM UNTERNEHMEN:
BRINGEN SIE AUCH VORTEILE FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN?
Die Chancen der österreichischen Wirtschaft – und damit auch die für die Zukunft der heimischen
Arbeitsplätze – liegen im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung und zunehmenden Digitalisierung
(Industrie 4.0) im Angebot innovativer und qualitativ hochwertiger Produkte und Dienstleistungen
und nicht in einer kostenorientierten Strategie, die auf billige Massenprodukte, Lohndruck und niedri-
ge Umweltstandards abzielt. Ein Land wie Österreich kann im globalen Wettbewerb nur über Qualität
und technologischen Vorsprung bestehen. Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Innovati-
onsaktivitäten sind daher auch in Zeiten eines relativ schwachen wirtschaftlichen Aufschwungs ohne
Alternative.
DassInnovationeinSchlüsselfürdieSchaffung
und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist, konnte
bereits durch frühere Studien nachgewiesen
werden, wie z.B. durch die im Auftrag der
AK Wien 2013 veröffentlichten WIFO-Studie
„Innovation und Beschäftigung“1
, die nach
weisen konnte, dass insgesamt in Österreich
jährlich 19.000 neue Arbeitsplätze durch Inno
vation geschaffen werden.
Die ebenfalls im Auftrag der AK Wien und des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation
und Technologie vom Österreichischen Ins
titut für Wirtschaftsforschung (WIFO) durchge
führte Studie mit dem Titel „Die Wirkung von
Innovationsaktivitäten geförderter österrei
chischer Unternehmen auf die Belegschaft“2
geht noch einen Schritt weiter und untersucht
die Auswirkungen von Innovationsaktivitäten
eines Unternehmens für die gesamte Beleg
schaft hinsichtlich Arbeitsplatzstabilität und
Arbeitskräfteumschlag, Entlohnung und Be
legschaftsstruktur.
Um sich diesen Fragestellungen widmen
zu können, musste zwischen innovierenden
und nicht innovierenden Unternehmen (Ver
gleichsgruppe) unterschieden werden. Unter
der Annahme, dass innovierende Unter
nehmen i.d.R. auch Innovationsförderungen
in Anspruch nehmen, konnte mithilfe der
Daten der Forschungsförderungsgesellschaft
(FFG) zwischen innovationsgeförderten und
nicht-innovationsgeförderten Unternehmen
unterschieden werden. Dabei wurde erstmalig
für Österreich ein Datensatz erstellt, der Infor
mationen zu den Förderaktivitäten der Unter
nehmen sowie zu ihren unternehmens- und
belegschaftsspezifischen Merkmalen ver
knüpft. Neben den Daten der FFG zu den ge
förderten Innovationsaktivitäten wurden auch
Daten der „AURELIA-Datenbank“ (Informati
onen zu Umsatzzahlen) und Daten des Haupt
verbandes der österreichischen Sozialversi
cherungsträger (HV) miteinander verknüpft.
Die Analysen beruhen auf einem Datensatz
von 224.781 Unternehmen (darin enthalten
sind 3.646 Unternehmen, die substanzielle4
Förderungen erhalten haben), die in den
Jahren 2000 bis 2014 tätig und jedenfalls im
Jahr 2014 aktiv waren. Ein-Personen-Unter
nehmen, Forschungsinstitute, Universitäten,
etc. wurden dabei nicht in den Datensatz auf
genommen.
Die Studie zeigt, dass von (geförderten) In
novationsaktivitäten nicht nur die innovie
renden Unternehmen selbst profitieren (hö
Von Miron Passweg,
Arbeiterkammer Wien,
Abteilung Wirtschaftspolitik
Innovierende Unternehmen bieten ihren
Beschäftigten vielfach bessere Arbeits-
bedingungen.
22. Seite 22 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
heres Wachstum), sondern auch die Beleg
schaft. Darüber hinaus konnte nachgewiesen
werden, dass sogar Arbeitskräfte, die vormals
arbeitslos waren, bessere Chancen im Job
haben, wenn sie eine Beschäftigung in einem
innovierenden Unternehmen aufnehmen.
Konkret zeigt sich, dass …
nn … Innovationen Wachstum bringen:
Innovationstätigkeiten ziehen Veränderun
gen in der Belegschaftsstruktur nach sich.
Innovative Unternehmen wachsen stärker
(rund plus 2,5% gegenüber der Vergleichs
gruppe).
nn … junge ArbeitnehmerInnen profitie-
ren: Der Anteil junger Arbeitskräfte (15 bis
24 Jahre) steigt (plus 2,5%-Punkte gegen
über der Vergleichsgruppe), während der
Anteil älterer Arbeitskräfte (ab 50 Jahre)
tendenziell abnimmt (minus 2,9%-Punkte).
nn … Männer bevorzugt werden: Es werden
mehr Männer als Frauen eingestellt, infol
gedessen sinkt der Frauenanteil an den
Beschäftigten (minus 2,3%-Punkte gegen
über der Vergleichsgruppe).
nn … höhere Qualifikation sich auszahlt:
Die Anteile der Arbeitskräfte, vor allem mit
mittlerem und tendenziell auch mit gerin
gem Ausbildungsniveau gehen zurück –
zugunsten von höher qualifizierten Arbeits
kräften.
nn … die Arbeitsplätze stabiler sind:
Beschäftigte in innovativen Unternehmen
wechseln nicht so oft den Arbeitsplatz wie
jene in der Vergleichsgruppe.
nn … ehemals arbeitslose Personen profi-
tieren: Betrachtet man etwa die Beschäf
tigungsaufnahmen vormals Arbeitsloser in
innovierenden Betrieben, so wiesen diese
eine um rund neun Prozent längere Job
dauer auf.
nn … innovative Unternehmen besser zah-
len: Wer in einem innovierenden Unterneh
men aufgenommen wird, erzielt im Rah
men dieser Tätigkeit im Durchschnitt einen
um etwa 2% höheren Monatslohn als ver
gleichbare Personen in einem vergleich
baren nicht-innovierenden Betrieb.
Die Studie zeigt daher auf, dass innovie
rende Unternehmen ihren Beschäftigten viel
fach bessere Arbeitsbedingungen bieten als
nicht-innovierende. Gleichzeitig wird aber
durch die Studie auch deutlich, dass nicht
alle Beschäftigten gleichermaßen profitieren
und dass daher neben wirtschaftspolitischen
Maßnahmen, die die Innovationskraft von
Unternehmen unterstützen bzw. mehr Unter
nehmen dazu anregen Innovationsaktivitäten
zu setzen, insbesondere auch bildungs- und
gesellschaftspolitische Maßnahmen not
wendig sind, damit in Zukunft auch Ältere,
weniger Qualifizierte und Frauen stärker profi
tieren können. Schritte in die richtige Richtung
wären beispielsweise die Einführung eines ge
setzlichen Rechtsanspruchs auf eine Woche
Weiterbildung pro Jahr in der bezahlten Ar
beitszeit, Qualifizierungsstipendien für Arbeit
nehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ver
stärkte Maßnahmen zur Frauenförderung in
technischen und nicht-traditionellen Berufen.
Nicht alle Beschäftigten profitieren
jedoch gleichermaßen.
Bildungs- und gesellschaftspolitische
Maßnahmen sind notwendig, damit in
Zukunft auch Ältere, weniger Qualifi-
zierte und Frauen stärker profitieren.
23. Seite 23 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
1 Vgl. https://wien.arbeiterkammer.at/service/studien/WirtschaftundPolitik/studien/Innovation_und_Beschaeftigung.html
2 Julia Bock-Schappelwein, Rainer Eppel, Ulrike Famira-Mühlberger, Agnes Kügler, Helmut Mahringer, Fabian Unterlass, Christine
Zulehner, „Die Wirkung von Innovationsaktivitäten geförderter österreichischer Unternehmen auf die Belegschaft“, Österreichisches
Institut für Wirtschaftsforschung, Mai 2016; im Internet unter: https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Innov___Arbeit_Studie_WIFO_
Endbericht_2016-05_V2.pdf
3 Das heißt, Unternehmen, die nur Beratungsleistungen oder nur geringfügige finanzielle Förderungen erhalten haben, wurden aus der Analyse
ausgeschlossen.
Studien, Kurzfassungen,
Analysen und Hintergründe auf:
Genug vom
Fischen im
Trüben?
www.arbeit-wirtschaft.atHerausgegeben von AK und ÖGB
AW-Blog-Inserat-FISCHEN--Falter-A5quer-V01.indd 2 22.09.16 15:13
24. Seite 24 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
LEHREN AUS DER FINANZKRISE:
REFORM DER ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Finanzkrise 2008 hat das Vertrauen in die Qualität der Rechnungslegung und der Abschlussprü-
fung massiv erschüttert. Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde auf europäischer Ebene eine Re-
form der Abschlussprüfung mit dem Ziel beschlossen, einerseits die Unabhängigkeit der Abschluss-
prüfer zu stärken, und andererseits die Qualität der Abschlussprüfung zu erhöhen. Die Änderungen
betreffen vor allem kapitalmarktorientierte Unternehmen, das sind Banken, Versicherungen und
börsennotierte Unternehmen. Im Rahmen der nationalen Umsetzung wurden zwei Gesetze beschlos-
sen – das Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz (APRÄG) und das Abschlussprüferaufsichtsge-
setz (APAG). Nachstehend die wichtigsten Neuerungen, die für Geschäftsjahre gilt, die nach dem
17.06.2016 beginnen.
Erstmals externe Rotation
der Abschlussprüfer
Banken, Versicherungen und börsennotierte
Unternehmen sind erstmals verpflichtet, in
bestimmten Abständen den Abschlussprüfer
und Prüfungsgesellschaft zu wechseln. Es
gilt der Grundsatz, dass diese nicht länger als
über zehn Jahre hindurch mit dieser Tätigkeit
für die betroffenen Unternehmen beauftragt
werden sollen. Nach Ablauf der Übergangs
fristen kommt die externe Rotation erstmals
ab Juni 2020 (d.h. für Jahresabschlüsse mit
Abschlussjahr 2021) zur Anwendung. Be
troffen sind zunächst jene Unternehmen, die
zum 16. Juni 2014 mehr als 20 Jahre von der
selben Prüfungsgesellschaft geprüft wurden.
Nach vier Jahren „Abkühlphase“ kann die
Prüfungsgesellschaft wieder bestellt werden.
Der Wechsel des Abschlussprüfers inner
halb der Prüfungsgesellschaft ist bereits jetzt
geltendes Recht und betrifft neben den ka
pitalmarktorientierten auch die nicht börsen
notierten, sogenannten „XL-Unternehmen“
(Umsätze 200 Mio Euro, Bilanzsumme 100
Mio Euro, ArbeitnehmerInnen 250). Die gel
tende Regelung, wonach ein interner Prüfer
wechsel nach fünf Jahren stattzufinden hat,
wurde um zwei Jahre auf sieben Jahre verlän
gert. Die „Abkühlphase“ wurde von zwei auf
drei Jahre verlängert.
Stärkung des Prüfungsausschusses durch
zusätzlichen schriftlichen Bericht
Der Prüfungsausschuss (auch von nicht bör
sennotierten XL-Unternehmen) wird stark auf
gewertet. Dieser bekommt einen zusätzlichen
schriftlichen Bericht zum Abschlussprüfbe
richt. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen
Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss zu
verbessern. Der Zusatzbericht hat u.a. zu ent
halten:
nn Umfang und Zeitplan der Prüfung,
nn Kommunikation mit dem Prüfungs
auschuss,
nn Prüfungsmethoden,
nn Bewertungsmethoden,
nn Mängel im internen Finanzkontroll- oder
Rechnungslegungssystem,
nn Schwierigkeiten, die während der
Abschlussprüfung aufgetreten sind,
nn Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften
sowie
Von Helmut Gahleitner,
Abteilung Wirtschaftspolitik
und Markus Oberrauter,
Abteilung Betriebswirtschaft,
beide Arbeiterkammer Wien
Banken, Versicherungen und börsen-
notierte Unternehmen sind erstmals
verpflichtet, Abschlussprüfer und Prü-
fungsgesellschaft zu wechseln.
25. Seite 25 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
nn sonstige Sachverhalte, die für die Auf
sicht über den Rechnungslegungsprozess
bedeutsam sind.
Der schriftliche Zusatzbericht wird damit eine
wichtige Ergänzung zum Abschlussprüfbericht
darstellen und ist die wichtigste inhaltliche
Neuerung.
Nichtprüfungsleistungen nur mit
Zustimmung des Prüfungsausschusses
Um die Unabhängigkeit des Abschlussprü
fers zu verbessern, wurde die Erbringung
von zusätzlichen Nichtprüfungsleistungen
(z.B. Steuerberatungs- oder Bewertungsleis
tungen) durch den Abschlussprüfer weitge
hend eingeschränkt. Darüber hinaus bedürfen
die noch erlaubten Beratungsleistungen der
vorherigen Zustimmung durch den Prüfungs
ausschuss. Der Prüfungsausschuss muss
hierbei die europäischen Unabhängigkeits
bestimmungen beachten, dazu zählen etwa
bestimmte Obergrenzen für das Gesamt
honorar (max. 70% des Durchschnitts der
Prüfungshonorare der letzten drei Jahre). Die
Bestimmungen zu den Nichtprüfungsleis
tungen gelten nur für Banken, Versicherungen
und börsennotierte Unternehmen. Für die
genannten kapitalmarktorientierten Unter
nehmen sind noch weitere neue Regelungen
vorgesehen: So muss der Prüfungsausschuss
insgesamt mit dem Unternehmenssektor ver
traut sein und ist künftig verpflichtet, Empfeh
lungen zur Überwachung des Rechnungsle
gungsprozesses abzugeben. Erweitert wurde
auch der Bestätigungsvermerk für Banken,
Versicherungen und börsennotierte Unter
nehmen. Hierbei geht es vor allem um die Be
urteilung von Risiken aufgrund wesentlicher
Falschdarstellungen.
Befreiungsbestimmungen für XL-Unternehmen
Hält das Mutterunternehmen unmittelbar oder
mittelbar mehr als 75% der Anteile (bislang
100%), und werden die Pflichten des Prü
fungsausschusses auf Konzernebene erfüllt,
ist bei großen, nicht börsennotierten XL-Un
ternehmen (Größenkriterien siehe oben) kein
Prüfungsausschuss einzurichten. Wird die Be
freiung in Anspruch genommen, dann ist der
Zusatzbericht des Abschlussprüfers sowohl
dem Mutterunternehmen als auch dem Auf
sichtsrat des Tochterunternehmens zu über
mitteln. Besteht der Aufsichtsrat eines XL-Un
ternehmens aus weniger als vier Mitgliedern
(Kapitalvertreter), ist kein Prüfungsausschuss
einzurichten. In diesem Fall nimmt der Ge
samtaufsichtsrat die Agenden des Prüfungs
ausschusses wahr.
Neue unabhängige Abschlussprüfer-
Aufsichtsbehörde
Neben diesen umfangreichen inhaltlichen
Änderungen wurde auch das System der Ab
schlussprüferaufsicht grundlegend auf neue
Beine gestellt. Die Aufsicht und das Quali
tätssicherungssystem für Abschlussprüfer
wurden im Rahmen des neu geschaffenen Ab
Erweitert wurde auch der Bestätigungs-
vermerk für Banken, Versicherungen und
börsennotierte Unternehmen in Bezug
auf die Beurteilung von Risiken aufgrund
wesentlicher Falschdarstellungen.
Die neue Abschlussprüfer-Aufsichtsbe-
hörde unterliegt verschärften Unabhän-
gigkeitserfordernissen und verfügt über
mehr Kompetenzen.
Ein Zusatzbericht zum Abschlussprüferbericht soll zur Ver-
besserung der Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und
Prüfungsausschuss beitragen.
26. Seite 26 | Wirtschaftspolitik Standpunkte 3/2016
schlussprüfer-Aufsichtsgesetzes (APAG) um
organisiert, welches das bisherige Abschluss
prüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG)
ersetzt. Im Mittelpunkt steht die Schaffung
einer eigenen, letztverantwortlichen und un
abhängigen Behörde. Diese neue „Abschluss
prüfer-Aufsichtsbehörde (ABAB) übernimmt
die Aufgaben der bisherigen Behörden und
unterliegt verschärften Unabhängigkeitserfor
dernissen im Verhältnis zum Berufsstand und
verfügt über mehr Kompetenzen.
Angesichts der erheblichen öffentlichen und
volkswirtschaftlichen Bedeutung, die Unter
nehmen von öffentlichem Interesse (PIEs oder
PublicInterestEntities)aufgrunddesUmfangs,
der Komplexität und der Art ihrer Geschäftstä
tigkeit zukommt, werden an Abschlussprüfer
und Prüfungsgesellschaften, die PIEs prüfen,
strengere Maßstäbe als bisher angelegt.
Regelmäßige Inspektionsprüfungen bei PIEs
Zusätzlich zu den geltenden Qualitätssiche
rungsprüfungen unterliegen die PIEs auch
regelmäßigen Inspektionsprüfungen. Diese
werden durch berufsunabhängige, bei der Be
hörde angestellte, Inspektoren durchgeführt.
Darüber hinaus können auch Berufsangehö
rige, insbesondere Qualitätssicherungsprüfer,
bei den Inspektionen als Sachverständige
mitwirken.
Fazit
Nach langjähriger Debatte wurden nun mit
den beiden Gesetzen auch im Bereich der
Abschlussprüfung erste Lehren aus der
Finanzkrise gezogen. Die Neuregelungen
(insbesondere die externe Rotation) stärken
die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
und erweitern die Aufgaben des Aufsichtsrats
bzw. des Prüfungsausschusses. Als neues
wertvolles Instrument für AufsichtsrätInnen
wird sich der neue schriftliche Zusatzbericht
im Prüfungsausschuss erweisen.
WIRTSCHAFTSPOLITIK – STANDPUNKTE
Meinung, Position, Überzeugung. Der digitale Newsletter der Abteilung
Wirtschaftspolitik in der Wiener Arbeiterkammer behandelt Aspekte der
Standortpolitik, des Wirtschaftsrechts, der Regulierung diverser Branchen
und allgemeine wirtschaftspolitische Fragestellungen aus der Perspektive
von ArbeitnehmerInnen.
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Wirtschaftspolitik
Standpunkte
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