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Pressemeldung
Bonn, 16. September 2010
Waffensteuer in Stuttgart vom Tisch
– Bundesweite Signalwirkung: Deutscher Jagdschutzverband begrüßt Entscheidung –
Die von der Stadt Stuttgart geplante Besteuerung von Waffenbesitz ist vom Tisch. Wurde die
Entscheidung in der letzten Gemeinderatssitzung im Juli nach kontroversen Debatten noch vertagt,
hat die Stadtverwaltung die Einführung der Steuer jetzt abgeblasen. Beim Nachrechnen sind die
Verantwortlichen zu dem Schluss gekommen, dass der Aufwand für die Erhebung einer
Waffensteuer in keinem Verhältnis zum Ertrag stünde. Dies rühre vor allem daher, dass nur ein Teil
der in Stuttgart angemeldeten Waffen überhaupt besteuert werden könne, weil z. B. den Jägern bis
zu zehn Waffen steuerfrei zugebilligt werden müssten. Außerdem werden datenschutzrechtliche
Probleme gesehen, weil das Ordnungsamt nicht einfach Daten an die Kämmerei weitergeben dürfe.
„Ich freue mich, dass unser Protest Wirkung gezeigt hat, die Entscheidung hat bundesweite
Signalwirkung auf andere Gemeinden, die hoffentlich jetzt ebenfalls darauf verzichten, eine
Waffensteuer erheben zu wollen“, so Jochen Borchert, Präsident des Deutschen
Jagdschutzverbandes (DJV), heute in Bonn in einer ersten Reaktion. Offensichtlich hat ein
Rechtsgutachten vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden von
Jägern (DJV), Sportschützen (DSB), Handel (VDB) und Industrie (JSM) dazu beigetragen, dass die
Steuer jetzt vermutlich endgültig beerdigt wird. Die Stadt Stuttgart befürchtet nach eigenem
Bekunden im Fall der Einführung langwierige Prozesse, an deren Ende die Stadt dann bei einer
gerichtlichen Niederlage zu Unrecht kassierte Steuern zurückzahlen müsse. Das von Professor
Johannes Dietlein – Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf – erstellte Rechtsgutachten belegt, dass die
Waffenbesitzsteuer in der Sache unzulässig und völlig willkürlich ist.
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2. Jäger und Schützen können laut Gutachten ihr Bedürfnis nach Jagd- und Sportwaffen eindeutig
nachweisen, der Besitz ist durch das bundesweit gültige Waffengesetz geregelt. Kommunen
hingegen sind nicht dafür zuständig, mit einer Steuer den Waffenbesitz zu regulieren. Das Forum
Waffenrecht und die angeschlossen Verbände bestreiten darüber hinaus, dass sich durch die
kommunale Lenkungssteuer ein Plus an Sicherheit erzielen lässt, da insbesondere die Zahl illegaler
Waffen dadurch nicht sinkt. Gleichzeitig werden legale Waffenbesitzer über Gebühr belastet.
Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, dass jetzt unter dem
Deckmäntelchen der Gewaltprävention Kommunen planen, ihren Finanzhaushalt durch eine
Waffensteuer zu sanieren. Noch schärfere Gesetze oder neue Steuern lehnen sie als völlig
wirkungslos ab. Die oben genannten Verbände appellieren deshalb an die Städte und Gemeinden,
dem Vorbild der Stadt Stuttgart zu folgen und von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen.
Bitte beachten Sie:
Bitte beachten: Das Gutachten finden Sie im
Internet unter www.jagdnetz.de, auf der Startseite.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte die DJV-
Pressestelle:
Tel. (02 28) 9 49 06 22 oder
E-Mail: pressestelle@jagdschutzverband.de
Druckfähige und kostenfreie Fotos zum Thema
finden Journalisten im Internet unter
www.newsroom.de/djv, Rubrik „Foto-Archiv“.
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