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AVL-Klage: Versicherte sind Gewinner der Auswirkungen
Rabatte auf Provisionen – Verbraucher
können von Kostenvorteilen profitieren
Stuttgart/Weinstadt, 26. März 2012 Was das Urteil zum
Provisionsabgabeverbot für die Versicherungsbranche
bedeutet, wird nach der Rücknahme der Sprungrevision
seitens der Bafin heiß diskutiert. Mindestens ebenso wichtig,
und zwar für jeden Versicherten: Welche Konsequenzen
ergeben sich konkret für den Verbraucher? Werden
Versicherungen günstiger oder teurer? Als Gewinner in der
Klage zur Verordnung ist AVL derzeit der einzige
Finanzvermittler, für den mit absoluter Rechtssicherheit gilt:
Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen dürfen an
den Kunden erstattet werden. Die konkrete Umsetzung zeigt,
dass und wie für den informierten Kunden entscheidende
Kostenvorteile entstehen.
Was vorher durch das Provisionsabgabeverbot untersagt war, ist
jetzt bei AVL möglich und wird zugunsten des Kunden eingesetzt.
Konkret bedeutet das: Durch die nun gestatteten Rabatte erhöht
sich der Betrag, der in den Lebensversicherungsvertrag fließt,
direkt. In einer Beispielrechnung erzielt der Versicherte auf diese
Weise einen Mehrwert von 14.000 Euro. Ausgangspunkt sind
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Johannes Meier Bernd Münchinger
Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführer
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds echolot pr GmbH& Co. KG
Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt Schulze-Delitzsch-Str. 16, 70565 Stuttgart
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Telefax: +49 (0)7151 604 59 399 Telefax: +49 (0)711 990 14 89
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zwei Lebensversicherungen von der db Vita S.A., bei denen der
Verbraucher bei normalen Abschlussprovisionen und einer
Investitionssumme von 100.000 Euro nach einer Laufzeit von 25
Jahren über 310.000 Euro verfügen könnte. Angenommen wird
dabei eine Wertentwicklung von fünf Prozent. 324.000 Euro
enthält der Vertrag hingegen, wenn er über den Finanzvermittler
AVL abgeschlossen wird, der zu 100 Prozent auf die
Abschlussprovisionen verzichtet. Diese fließen in den Vertrag des
Kunden, statt in den Geldbeutel des Vermittlers. „Informierte
Anleger können somit dank der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Frankfurt ein Plus für ihren persönlichen
Vermögensaufbau erzielen“, so Uwe Lange, Geschäftsführer von
AVL.
Wenn der Betrag z.B. nach dem Laufzeitende für eine
lebenslange Rente – ebenfalls in Form einer Versicherung, der
Canada Life Garantie Investment Rente – eingesetzt wird,
potenziert sich der Mehrwert: Bei einer Investitionssumme von
324.000 Euro verzichtet AVL auf Abschlussprovisionen von
15.390 Euro, so dass sich durch die Vermittlung über AVL die
garantierte Rente bei einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren
noch einmal um 687,84 Euro im Jahr erhöht. Insgesamt entsteht
im exemplarisch dargestellten Fall somit für den Kunden bei AVL
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durch den Wegfall des Provisionsabgabeverbots ein Plus von
29.390 Euro für Altersvorsorge und Vermögen –
zusammengesetzt aus einem Mehrwert von 14.000 Euro in der
Lebensversicherung und einer eingesparten Provision von 15.390
Euro bei der lebenslangen Rente.
Über AVL
AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds, 1997 als kleines Startup
Unternehmen gegründet, hat sich heute mit rund 30.000 Kunden als
bundesweit führender unabhängigen Vermittler von Produkten mit
Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa
16.500 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Egal
welches Produkt AVL vermittelt, es wird komplett auf Abschlussprovisionen
verzichtet. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten
Euro möglich. AVL finanziert sich ausschließlich über einen Teil der
Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch eine Vermittlung
von AVL nicht erhöht. Da der Kauf bzw. Verkauf von Fondsanteilen kostenlos
möglich ist, können Fondsanteile zum Nulltarif gehandelt werden. Im AVL
Kundenlogin erhält der Anleger kostenlos ausführliche Informationen über sein
Portfolio in einer Multidepot-Ansicht (Wertentwicklung, Quartalsberichte,
historische Fondskurse, realisierte Gewinn-/Verlustdarstellung etc). Ganz im
Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das
Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.
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