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Pressemitteilung 23/2011 des öffentlichen Rechts
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Drastische Kürzungen gehen zulasten der Tel. 0421 · 36301-71
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Bund beschließt Neuregelungen der Arbeitsmarktpolitik
25.11.2011
Heute werden auf Bundesebene die letzten Weichen gestellt für eine
Neuregelung der Arbeitsmarktpolitik. Zum einen werden im Bundestag im
Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts drastische Kürzungen für die
Arbeitsförderung von Hartz-IV-Empfängern beschlossen. Zum anderen ist im
Bundestag die Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente endgültig
verabschiedet worden. „Beide Entscheidungen gehen zulasten arbeitsloser
Menschen, weil sie künftig weniger Chancen auf Integration in den
Arbeitsmarkt haben“, kommentiert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer
der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Zu den Verlierern gehören insbesondere
Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger.“
Aufgrund der Neuregelungen sinken im kommenden Jahr die für die
Jobcenter in Bremen und Bremerhaven für Arbeitsförderung zur Verfügung
stehenden Mittel im Vergleich zum Jahr 2010 voraussichtlich um
33,2 Millionen Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 35 Prozent. „Dies
ist deshalb besonders dramatisch, weil die Zahl der Hartz-IV-Arbeitslosen
seit 2010 im Land Bremen bei mehr als 31.000 stagniert“, betont
Schierenbeck. Die Chance dieser Menschen, künftig durch eine individuelle
und nachhaltige Förderung wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen,
würden deutlich beschnitten. Denn wenn bislang zwei von drei Arbeitslosen
eine Chance auf Förderung erhalten, wird es künftig nur noch einer von
dreien sein. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn nicht an der Qualität
und der Dauer der Förderung gespart wird.
Nach Auffassung der Arbeitnehmerkammer kann sich gerade Bremen eine
Verschlechterung bei der Förderung und Unterstützung arbeitsloser
Menschen nicht leisten. Das Land Bremen muss deshalb prüfen, eigene
Mittel für die Arbeitsförderung zur Verfügung zu stellen, um Spielräume für
regionale Schwerpunktsetzungen zu erhalten. Dabei kann es aufgrund der
Haushaltsnotlage nicht darum gehen, die Bundeskürzungen komplett zu
kompensieren. Wenn aber zum Beispiel mit geförderter Beschäftigung in
sozial benachteiligten Quartieren übergeordnete Politikziele des Senats –
nämlich gegen die Spaltung der Stadt vorzugehen – verfolgt werden, könnte
eine ergänzende Landesförderung erfolgen.
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2. Außerdem werden mit der heutigen Entscheidung im Bundesrat die
Instrumente zur Förderung neu geregelt. Nach Auffassung der
Arbeitnehmerkammer werden die Änderungen den arbeitsmarktpolitischen
Herausforderungen nicht gerecht, vor allem im Hinblick auf den
wachsenden Fachkräftebedarf, die Prekarisierung des Arbeitsmarktes, die
wachsende Niedriglohnbeschäftigung und die gesunkene Aufstiegsmobilität.
Darüber hinaus werden erfolgreiche Instrumente wie die Existenzgründungs-
förderung von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt und die
Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung weiter verschlechtert. „Die so genannte Reform ist nicht mehr
als eine ideenlose Anpassung an die Einsparziele“, betont Schierenbeck.
Damit werde die Chance vertan, Arbeitslosen einen qualifizierten Abschluss
zu ermöglichen und sie so in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Dabei
müssten Qualifizierung und Förderung angesichts des Fachkräftebedarfs
eine hohe Priorität haben.“
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