SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 1
FIS-Regeln -Verkehrsrecht auf Skipisten
Düsseldorf, 23.12.2010
Endlich geht sie wieder los - die Wintersportsaison! Skifahrer und
Snowboarder hält es angesichts der weißen Pracht kaum noch auf dem Sofa.
Aber Vorsicht! Allzu unüberlegte Schussfahrten enden häufig mit einem
Gipsbein; manchmal auch noch schlimmer. ARAG Experten erinnern deshalb          ARAG Versicherungen
an die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln):          ARAG Platz 1
                                                                                40472 Düsseldorf

Bei allen Unfällen auf Skipisten sind die FIS-Regeln rechtlich bindend. Laut    Brigitta Mehring
ARAG Experten stellen diese "maßgebliches Verkehrsrecht" auf Skipisten dar.     Konzernkommunikation
                                                                                Fachpresse / Kunden PR
Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bestätigt. Eine Frau
hatte sich bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer das Knie          Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
verletzt. Da ihre Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte sie auf         Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                                E-Mail:
Erstattung ihrer Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Laut ARAG                brigitta.mehring@ARAG.de
Experten bekam die Freizeitsportlerin Recht, weil der Beklagte die FIS-Regeln   Internet: http://www.ARAG.de
zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet hatte und es so zu dem
Zusammenstoß kam (OLG Hamm, Az.: I-13 U 81/08).

Lange unausgesprochene Selbstverständlichkeit, ist es mittlerweile höchst
offiziell: Alle Rechte und Pflichten des gesamten FIS-Regelkataloges gelten
gleichermaßen für Skifahrer wie auch für Snowboarder. Diese Regeln lauten:

 1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen
    anderen gefährdet oder schädigt.
 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine
    Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-,
    Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte
    anpassen.
 3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine
    Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder
    nicht gefährdet.
 4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links,
    aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder
    Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
 5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach
    einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren
    will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne
    Gefahr für sich und andere tun kann.
 6. Anhalten
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an
    engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein
    gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell
    wie möglich freimachen.
 7. Aufstieg und Abstieg
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt,
    muss den Rand der Abfahrt benutzen.
 8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die
    Signalisation beachten.
                                                                                Aufsichtsratsvorsitzender:
 9. Hilfeleistung                                                               Gerd Peskes
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung          Vorstand:
                                                                                Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
    verpflichtet.                                                               Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll,
                                                                                Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
10. Ausweispflicht                                                              Sitz und Registergericht:
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob              Düsseldorf, HRB 1371
                                                                                USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
    verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien
    angeben.

Weitere Tipps, Informationen und Wissenswertes rund um das Thema
"Skifahren" finden Sie hier.

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

Instrumentos de la orquesta
Instrumentos de la orquestaInstrumentos de la orquesta
Instrumentos de la orquestaSylvia Lopez
 
Mapa conceitual do 1º capítulo .
Mapa conceitual do 1º capítulo .Mapa conceitual do 1º capítulo .
Mapa conceitual do 1º capítulo .Deoclecia
 
Bsw protestaufruf 2802
Bsw protestaufruf 2802Bsw protestaufruf 2802
Bsw protestaufruf 2802metropolsolar
 
Mapa conceptual
Mapa conceptualMapa conceptual
Mapa conceptualfaabad14
 
Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...
Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...
Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...Hareem Aslam
 

Andere mochten auch (10)

Instrumentos de la orquesta
Instrumentos de la orquestaInstrumentos de la orquesta
Instrumentos de la orquesta
 
Mapa conceitual do 1º capítulo .
Mapa conceitual do 1º capítulo .Mapa conceitual do 1º capítulo .
Mapa conceitual do 1º capítulo .
 
Bsw protestaufruf 2802
Bsw protestaufruf 2802Bsw protestaufruf 2802
Bsw protestaufruf 2802
 
Ssd
SsdSsd
Ssd
 
Key Technologies
Key TechnologiesKey Technologies
Key Technologies
 
Mapa conceptual
Mapa conceptualMapa conceptual
Mapa conceptual
 
EcoHotel
EcoHotelEcoHotel
EcoHotel
 
Pulau Tidung
Pulau TidungPulau Tidung
Pulau Tidung
 
CUESTION ETICA
CUESTION ETICACUESTION ETICA
CUESTION ETICA
 
Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...
Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...
Solution Manual : Chapter - 07 Exponential, Logarithmic and Inverse Trigonome...
 

Mehr von unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH

Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfPresseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfVerkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfunn | UNITED NEWS NETWORK GmbH
 

Mehr von unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH (20)

Über den Valentinstag.pdf
Über den Valentinstag.pdfÜber den Valentinstag.pdf
Über den Valentinstag.pdf
 
PM.pdf
PM.pdfPM.pdf
PM.pdf
 
130124_zoll_weltzolltag.pdf
130124_zoll_weltzolltag.pdf130124_zoll_weltzolltag.pdf
130124_zoll_weltzolltag.pdf
 
AL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdf
AL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdfAL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdf
AL-KO Pressemeldung Vertragsverlaengerung FCA.pdf
 
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdfPresseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
Presseinformation Honda Modelle auf der Motorradwelt Boden….pdf
 
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdfPresseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
Presseinformation MSX125 auf den HMT 23-01-13.pdf
 
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
130121RettedeinenNächstenRotary.pdf
 
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdfVerkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
Verkostungen bei der ProWein 2013 Gemeinschaftsstand Pfalz.pdf
 
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdfZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
ZLB_PM_IsraellnachderWahl.pdf
 
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_MINUTE_REPEATER_DE-email.pdf
 
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdfV.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
V.COM_PIAGET_ALTIPLANO_SIHH_2013_DE-email.pdf
 
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
4549 - Pflanzenroller-Modellreihe.pdf
 
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdfPrinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
Prinz_Charles_besucht_Halewood.pdf
 
PI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdfPI Daimler Mobility Services.pdf
PI Daimler Mobility Services.pdf
 
PM.pdf
PM.pdfPM.pdf
PM.pdf
 
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
36_imm cologne_Schlussbericht.pdf
 
01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf01-21-AI-Graziano.pdf
01-21-AI-Graziano.pdf
 
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdfPresseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
Presseinformation Honda Neue Führerscheinregularien 18-01-….pdf
 
Text EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdfText EÖ-PK 2013 .pdf
Text EÖ-PK 2013 .pdf
 
PM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdfPM4 INVENTA Garden.pdf
PM4 INVENTA Garden.pdf
 

html[1].pdf

  • 1. FIS-Regeln -Verkehrsrecht auf Skipisten Düsseldorf, 23.12.2010 Endlich geht sie wieder los - die Wintersportsaison! Skifahrer und Snowboarder hält es angesichts der weißen Pracht kaum noch auf dem Sofa. Aber Vorsicht! Allzu unüberlegte Schussfahrten enden häufig mit einem Gipsbein; manchmal auch noch schlimmer. ARAG Experten erinnern deshalb ARAG Versicherungen an die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln): ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Bei allen Unfällen auf Skipisten sind die FIS-Regeln rechtlich bindend. Laut Brigitta Mehring ARAG Experten stellen diese "maßgebliches Verkehrsrecht" auf Skipisten dar. Konzernkommunikation Fachpresse / Kunden PR Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bestätigt. Eine Frau hatte sich bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer das Knie Telefon: 02 11 / 9 63-25 60 verletzt. Da ihre Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte sie auf Fax: 02 11 / 9 63-20 25 E-Mail: Erstattung ihrer Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Laut ARAG brigitta.mehring@ARAG.de Experten bekam die Freizeitsportlerin Recht, weil der Beklagte die FIS-Regeln Internet: http://www.ARAG.de zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet hatte und es so zu dem Zusammenstoß kam (OLG Hamm, Az.: I-13 U 81/08). Lange unausgesprochene Selbstverständlichkeit, ist es mittlerweile höchst offiziell: Alle Rechte und Pflichten des gesamten FIS-Regelkataloges gelten gleichermaßen für Skifahrer wie auch für Snowboarder. Diese Regeln lauten: 1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. 6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. Aufsichtsratsvorsitzender: 9. Hilfeleistung Gerd Peskes Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung Vorstand: Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.), verpflichtet. Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze 10. Ausweispflicht Sitz und Registergericht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob Düsseldorf, HRB 1371 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995 verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. Weitere Tipps, Informationen und Wissenswertes rund um das Thema "Skifahren" finden Sie hier.