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Pressemitteilung
Nr.:13/2010 – 23. Februar 2010
Arbeitslosengeld I selbst berechnen!
Hinweis der Agentur für Arbeit Karlsruhe auf
Selbstberechnungsprogramm
Wenn ein Beschäftigungsverhältnis zu Ende geht, steht neben der Suche
nach einem neuen Arbeitsplatz immer auch die Frage an: Und was bedeutet
das finanziell für mich?
Grundsätzliche Hinweise zu den Voraussetzungen auf Arbeitslosengeld
nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind hier zu finden:
www.arbeitsagentur.de (> Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit >
Arbeitslosengeld).
Bei Arbeitslosigkeit besteht dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn
die Anwartschaftszeit erfüllt ist und die persönliche Meldung bei der
Arbeitsagentur erfolgt ist. Was darunter zu verstehen ist, wird in weiteren
Seiten detailliert erklärt.
Durch Optimierung der internen Arbeitsabläufe ist es der Agentur für Arbeit
in Karlsruhe heute im Regelfall möglich, bei vollständigen Unterlagen schon
bei der terminierten Antragsannahme eine Aussage über die Höhe des
Arbeitslosengeldes zu machen und den Antrag abschließend zu
entscheiden.
Um aber bereits im Vorfeld eine gewisse Vorstellung zu haben, kann unter
www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html das Selbstberechnungsprogramm
Arbeitslosengeld I gestartet werden. Wenige Eingaben sind erforderlich
(Kalenderjahr in dem der Anspruch entsteht, Bruttoarbeitsentgelt,
Lohnsteuerklasse, Kindergeld ja/nein, Arbeit in neuen oder alten
Bundesländern), dann werden das Arbeitslosengeld pro Kalendertag und
der Monatsbetrag ausgewiesen.
Agentur für Arbeit Karlsruhe, Pressestelle Ansprechpartnerin: Ingrid Koschel Tel: 0 721 8 23-16 92
Brauerstr. 10, 76135 Karlsruhe eMail: karlsruhe.presse@arbeitsagentur.de Fax: 0 721 8 23-20 02
www.arbeitsagentur.de