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    DATUM    23. September 2010
  NUMMER     165
SPERRFRIST




             EU-Kommission unterstützt Vorstoß des Verbraucherministeriums
             für europaweite „Button-Lösung“ gegen Kostenfallen im Internet


             Die Europäische Kommission unterstützt die Forderung Deutschlands, die so ge-
             nannte „Button-Lösung“ gegen Internet-Kostenfallen im Rahmen der neuen EU-
             Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zu verankern. „Wir sind uns einig, dass
             wir im Interesse der Verbraucher zu einer europaweiten Lösung kommen müssen“,
             erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nach einem Gespräch mit EU-
             Justizkommissarin Viviane Reding in Berlin. Nach der aktuellen Planung soll der EU-
             Wettbewerbsfähigkeitsrat am 10. Dezember einen gemeinsamen Standpunkt verab-
             schieden, der die Grundlage bilden wird für die anschließenden Beratungen im Euro-
             päischen Parlament. „Eine gemeinsame europäische Lösung muss weiter Vorrang
             haben vor einem möglichen nationalen Alleingang“, sagte Aigner. „Was zählt, ist eine
             solide und schnelle Lösung im Sinne der Verbraucher.“ Auf europäischer Ebene kön-
             ne das Vorhaben effektiver vorangetrieben werden, zumal Internet-Kostenfallen nicht
             Halt machen vor Landesgrenzen und auch eine deutsche Regelung vor dem Inkraft-
             treten zunächst der EU notifiziert werden müsse. Ein solches Notifizierungsverfahren
             kann im Schnitt länger als ein Jahr dauern.


             Mit der sogenannten „Button-Lösung“ wird der Verbraucher künftig vor Abgabe einer
             Vertragserklärung im Internet klar und verständlich über eine mögliche Kostenpflicht
             informiert. Erst bei Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Hinweises kommt ein Ver-
DATUM    23. September 2010                                                            SEITE 2 VON 2

  NUMMER     165
SPERRFRIST



             trag zustande. Der Verbraucher muss durch Anklicken einer Schaltfläche („Button“)
             bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat.


             Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher online in einen vermeintli-
             chen Vertrag gelockt. Dabei sind die Internetseiten oft so gestaltet, dass Verbraucher
             nur schwer erkennen können, dass die angebotene Dienstleistung etwas kostet. An-
             schließend werden sie häufig durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros zur Zahlung
             aufgefordert und massiv unter Druck gesetzt. „Die Button-Lösung ist ein wichtiges
             Element, um trickreich gestaltete Internetseiten zu bekämpfen, auf denen Verbrau-
             cher in die Kostenfalle gelockt werden“, sagte Aigner.

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFTEN Rochusstraße 1, 53123 Bonn Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)1888 529 - 3171 bis 3177 +49 (0)1888 529 - 3179 mitteilung FAX E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de INTERNET www.bmelv.de DATUM 23. September 2010 NUMMER 165 SPERRFRIST EU-Kommission unterstützt Vorstoß des Verbraucherministeriums für europaweite „Button-Lösung“ gegen Kostenfallen im Internet Die Europäische Kommission unterstützt die Forderung Deutschlands, die so ge- nannte „Button-Lösung“ gegen Internet-Kostenfallen im Rahmen der neuen EU- Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zu verankern. „Wir sind uns einig, dass wir im Interesse der Verbraucher zu einer europaweiten Lösung kommen müssen“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nach einem Gespräch mit EU- Justizkommissarin Viviane Reding in Berlin. Nach der aktuellen Planung soll der EU- Wettbewerbsfähigkeitsrat am 10. Dezember einen gemeinsamen Standpunkt verab- schieden, der die Grundlage bilden wird für die anschließenden Beratungen im Euro- päischen Parlament. „Eine gemeinsame europäische Lösung muss weiter Vorrang haben vor einem möglichen nationalen Alleingang“, sagte Aigner. „Was zählt, ist eine solide und schnelle Lösung im Sinne der Verbraucher.“ Auf europäischer Ebene kön- ne das Vorhaben effektiver vorangetrieben werden, zumal Internet-Kostenfallen nicht Halt machen vor Landesgrenzen und auch eine deutsche Regelung vor dem Inkraft- treten zunächst der EU notifiziert werden müsse. Ein solches Notifizierungsverfahren kann im Schnitt länger als ein Jahr dauern. Mit der sogenannten „Button-Lösung“ wird der Verbraucher künftig vor Abgabe einer Vertragserklärung im Internet klar und verständlich über eine mögliche Kostenpflicht informiert. Erst bei Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Hinweises kommt ein Ver-
  • 2. DATUM 23. September 2010 SEITE 2 VON 2 NUMMER 165 SPERRFRIST trag zustande. Der Verbraucher muss durch Anklicken einer Schaltfläche („Button“) bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat. Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher online in einen vermeintli- chen Vertrag gelockt. Dabei sind die Internetseiten oft so gestaltet, dass Verbraucher nur schwer erkennen können, dass die angebotene Dienstleistung etwas kostet. An- schließend werden sie häufig durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros zur Zahlung aufgefordert und massiv unter Druck gesetzt. „Die Button-Lösung ist ein wichtiges Element, um trickreich gestaltete Internetseiten zu bekämpfen, auf denen Verbrau- cher in die Kostenfalle gelockt werden“, sagte Aigner.