09-07-07 Gemeinsame PM Meilenstein für die Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung.pdf
1. Gemeinsame Pressemitteilung
Berlin, 7. Juli 2009
Meilenstein für die Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung
-Einigung soll Kindern zu Gute kommen-
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) haben ein gemeinsames Rundschreiben an die Spitzenverbände der
für die Komplexleistung zuständigen Kostenträger (Krankenkassen, Sozial- und Kinder-
und Jugendhilfeträger) versandt. Mit diesem Rundschreiben werden noch bestehende
Rechtsfragen eindeutig geklärt und Unsicherheiten ausgeräumt, die bisher eine
zufriedenstellende Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung in die Praxis
erschwert haben.
Die Komplexleistung ist eine interdisziplinäre abgestimmte Leistungsform von
medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen an behinderte und von
Behinderung bedrohte Kinder, die dafür sorgt, dass Eltern und Kind die Versorgung aus
einer Hand erhalten.
„Wir begrüßen dieses Rundschreiben sehr und hoffen, dass die Frühförderung damit
einen Riesenschritt vorankommt“, so Helga Kühn-Mengel, Patientenbeauftragte der
Bundesregierung und Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen. Für die Beauftragten ist dieses Thema ein
Dauerbrenner. Seit Inkrafttreten der Frühförderverordnung im Jahr 2003 setzten sie sich
gemeinsam fortwährend dafür ein, dass es zur reibungslosen Umsetzung der
Komplexleistung kommt und dass die Stolpersteine ausgeräumt werden. Die Ministerien
haben sich gemeinsam mit den Verbänden der Leistungserbringer und den
Spitzenverbänden der Kostenträger sich auf dieses gemeinsame Rundschreiben
verständigt.
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„Jetzt besteht die berechtigte Hoffnung, dass das Ziel in greifbare Nähe rückt: eine
optimale Erbringung von Förderleistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte
Kinder von der Geburt bis zum individuellen Schuleintritt,“ so Helga Kühn-Mengel.
Karin Evers-Meyer: „Einer zügigen bundesweiten Umsetzung steht nun nichts mehr im
Wege. Jetzt müssen sich die Kostenträger schnellstmöglich verständigen, denn die
Betroffenen haben lange genug auf die Klärung der Situation gewartet.“
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange Beauftragte der Bunderegierung für die Belange
der Patientinnen und Patienten behinderter Menschen
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