1. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Asta von Oppen Rechtshilfe Gorleben Mathias Edler Atomexperte von Greenpeace Dr. Ulrich Wollenteit Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Umwelt-, Planungs- und Atomrecht Fried Graf von Bernstorff Gräflich von Bernstorff'sche Forstbetriebe Berlin, 20.10.2010
2. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Rahmenbetriebsplan +++ beschreibt (1) beabsichtigtes Verfahren (2) technische Durchführung (3) zeitlichen Ablauf +++ bezieht sich auf Erkundung des Salzstockes nach Bergrecht +++ von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erstmalig beantragt am 14.04.1982 beim Bergamt Celle +++ erstmalig zugelassen am 09.09.1983 +++ mehrfach verlängert, zuletzt am 21.09.2010 durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für 10 Jahre
3. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Hauptbetriebsplan +++ regelt konkrete Erkundungsarbeiten im Bergwerksbetrieb +++ zugelassen vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie am 17.09.2010 für zwei Jahre (01.10.2010 bis 30.09.2012) +++ Umfang: Wiederaufnahme der Arbeiten, Fertigstellung Erkundungsbereich 1, Vordringen in den Erkundungsbereich 3
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10. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Ursprünglicher Plan „ Das Bergwerk wird aus geologischen und bergtechnischen Gründen vom Zentrum des Salzstockes her entwickelt. Dazu werden zwei Schächte abgeteuft, horizontale Strecken bis zu je 4000 m Länge nach NO und SW von den Schächten her aufgefahren und quer von den Strecken Erkundungsbohrungen gestoßen. Mit diesem Programm in einer Teufe von 800 – 850 m wird der Salzstock erkundet. Der Erkundungsbereich umfasst einen Raum von ca. 2 000 x 9 000 x 300 m.“ Aus dem Rahmenbetriebsplan, 1982, Seite 3
11. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Bundesamt für Strahlenschutz: Beschränkung = neues Vorhaben
12. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Voraussetzungen seit 1982 geändert +++ Erkundungsbereiche verlegt und verkleinert +++ Art und Menge der radioaktiven Abfälle verändert +++ Ein-Endlager-Konzept aufgegeben +++ Sicherheitsanforderungen dem Standort angepasst
13. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Altes versus aktuelles Bergrecht +++ Bergrecht schreibt seit 1990 Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vor +++ Rückgriff auf alten Plan (= altes Bergrecht) verhindert Recht der Betroffenen auf Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung
14. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Endlagerbau statt Erkundung – Atomrecht statt Bergrecht! +++ Schachtdurchmesser: 7,50 m statt 3,50 m +++ Streckenquerschnitt: 24 qm statt 15 qm +++ Betriebsräume unter Tage für Erkundungszwecke überdimensioniert +++ 1,5 Milliarden Euro investiert = zehn mal mehr, als international für Erkundung üblich +++ Verdreifachung des geplanten Erkundungszeitraumes (1989 bis 1992) +++ Erkundungsergebnisse liegen seit 2008 vor +++ Enteignung nach Atomrecht, „Erkundung“ nach Bergrecht +++ Planfeststellungsantrag 1977 gestellt – bis heute kein Verfahren
15. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Vorfestlegung: Fakten verhindern Ergebnisoffenheit +++ Zwischenlager mit derzeit 91 HAW-Castoren – direkt über Salzstock +++ Anlage zur endlagerfähigen Verpackung des hochradioaktiven Atommülls seit 2000 betriebsbereit - direkt über Salzstock +++ Entsorgungsdruck steigt, Zeit für alternative Standortsuche läuft ab
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17. Klage gegen Weiterbau in Gorleben Forderungen +++ sofortige Einstellung der Ausbauarbeiten +++ Aufgabe des ungeeigneten Salzstockes Gorleben +++ erst Kriterien, dann Standortsuche – zeitgleich an mehreren Standorten und in verschiedenen Wirtsgesteinen = ein bestmöglicher Schutz der Bevölkerung ist nur durch einen Vergleich gewährleistet Wer am geologisch ungeeigneten Salzstock Gorleben festhält, beschwört eine zweite Asse herauf!