24. 4.3.2 Arten der elektr. Signatur 1. Stufe: Elektronische Signatur Reine Datenschutzregelung (z. B. Visitenkarte als einfacher Klartext) Nur in Bereichen ohne Formvorschriften („Handschlag“) 2. Stufe: Fortgeschrittene elektronische Signatur Abstrakte Mindestanforder-ungen, die noch keine PKI verlangen (z. B. Signaturen mit einer PGP-Software) Wie 1. Stufe, zusätzlich einige Bereiche mit schwachen Formerfordernissen 3. Stufe: Qualifizierte elektronische Signatur Mindestanforderungen der Stufe 2 plus explizite Sicherheitsinfrastruktur Gleichstellung zur eigenhändigen Namensunterschrift Anbieterakkreditierung Mindestanforderungen der Stufe 3 plus Nachweis über die Vorabprüfung der Sicherheitsmaßnahmen Zusatzanforderungen im öffentlichen Bereich Mindestanforderung Stufe 3 plus Anforderungen aus Spezialgesetzen