Dienstleistungsanzeige, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Umsatzsteuer …. Worauf muss man achten, wenn man als niederländisches Unternehmen im (Bau)Handwerk in Deutschland tätig werden will?
Handwerkskammer Düsseldorf informiert.
https://www.youtube.com/watch?v=G1AdTlenS8A&feature=youtu.be
2. Handwerkliche Tätigkeiten in
Deutschland- Was ist wichtig?
1. Dienstleistungsanzeige
2. Meldung der entsandten Mitarbeiter
3. Mindestlöhne
4. Steuern & Sozialversicherung
5. Soka-Bau
6. Gründung einer Niederlassung
3. 1. Dienstleistungsanzeige bei vorübergehenden
Tätigkeiten
• Nach Richtlinie 2005/36/EG Anerkennung von Berufsqualifikationen zur
Vereinfachung des grenzüberschreitenden Arbeitens
• Voraussetzung: im Herkunftsland besteht eine Ausübungsberechtigung für
vergleichbare Tätigkeiten
• Unterscheidung im Handwerk:
→ zulassungsfreie / nicht reglementierte Tätigkeiten (Anlage B1/B2 zur
Handwerksordnung) = keine Anzeigepflicht
→ zulassungspflichtige Handwerken (Anlage A zur Handwerksordnung) =
schriftliche Dienstleistungsanzeige an die zuständige Handwerkskammer
• Zuständig bedeutet, in deren Bezirk der Ort der erstmaligen
Dienstleistungserbringung liegt
4. Berufe nach Anlage A
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können
(§ 1 Abs. 2 HwO)
1. Maurer und Betonbauer
2. Ofen- und Luftheizungsbauer
3. Zimmerer
4. Dachdecker
5. Straßenbauer
6. Wärme-, Kälte- und
Schallschutzisolierer
7. Brunnenbauer
8. Steinmetzen und Steinbildhauer
9. Stuckateure
10. Maler und Lackierer
11. Gerüstbauer
12. Schornsteinfeger
13. Metallbauer
14. Chirurgiemechaniker
15. Karosserie- und Fahrzeugbauer
16. Feinwerkmechaniker
17. Zweiradmechaniker
18. Kälteanlagenbauer
19. Informationstechniker
20. Kraftfahrzeugtechniker
21. Landmaschinenmechaniker
22. Büchsenmacher
23. Klempner
24. Installateur und Heizungsbauer
25. Elektrotechniker
26. Elektromaschinenbauer
27. Tischler
28. Boots- und Schiffbauer
29. Seiler
30. Bäcker
31. Konditoren
32. Fleischer
33. Augenoptiker
34. Hörgeräteakustiker
35. Orthopädietechniker
36. Orthopädieschuhmacher
37. Zahntechniker
38. Friseure
39. Glaser
40. Glasbläser und Glasapparatebauer
41. Mechaniker für Reifen- und
Vulkanisationstechnik
5. Dienstleistungsanzeige – was muss ich tun?
• Eine Liste der HWKn deutschlandweit hält der Zentralverband des deutschen
Handwerks (ZDH) bereit unter
http://www.zdh.de/handwerksorganisationen/handwerkskammern/deutschl
andkarte.html
• Formular auf der Internestseite der zuständigen HWK, in Düsseldorf:
http://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/handwerksrolle-31,354,195.html
• Nachweis über mind. 2-jährige Selbstständigkeit im Herkunftsland
→ EU-Bescheinigung von der Kamer van Koophandel
• Nach Dienstleistungsanzeige erteilt HWK eine Bescheinigung, diese ist 1 Jahr
gültig
• Tätigkeit kann sofort ausgeübt werden
(Ausnahme: Gesundheitshandwerke, Schornsteinfeger)
• Folgemeldung nach 1 Jahr gebührenfrei
6. 2. Meldung der Mitarbeiter
• Grundlage Entsenderichtlinie Art. 3(1): arbeitsrechtliche Gleichstellung!
• Konsequenzen für Löhne, Arbeitszeiten, Urlaub, weitere Sozialleistungen
• Kontrolle durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls
• VOR Beginn der Arbeiten Mitarbeiter bei der FKS in Köln melden
• Liste der betroffenen Branchen und Formulare abrufbar unter
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Meldungen-bei-
Entsendung/meldungen-bei-entsendung_node.html
• Nach Sendung des Formulars ist Meldung abgeschlossen, Faxbericht
aufbewahren!
• Meldung getrennt je Baustelle, Meldungen für zeitgleiche
Baustellen/Einsatzorte nicht möglich!
• Abweichungen bei mobilen Tätigkeiten
• Versicherung des Arbeitgebers über die Einhaltung der
Mindestarbeitsbedingungen
• Arbeitnehmerüberlassung erfordert Erlaubnis
• Keine Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe
7. 3. Mindestlöhne
• Seit 1.1.2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen
Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde
• Ausgenommen sind Auszubildende
• Allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne im Handwerk:
Baugewerbe, Elektrohandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk,
Dachdeckerhandwerk, Gebäudereinigerhandwerk,
Gerüstbauerhandwerk, Schornsteinfegerhandwerk, Steinmetz-
und Steinbildhauerhandwerk, Wäschereidienstleistungen im
Objektkundengeschäft
• Übersicht der Auflistung unter
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Meldungen-bei-
Entsendung/meldungen-bei-entsendung_node.html
• Nachweis der Zahlungen über Lohnabrechnungen
8. Weitere Pflichten nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
• Gilt bei Bau- und Montagetätigkeiten sowie im Garten-und
Landschaftsbau und im Gebäudereinigerhandwerk
• Führung von Arbeitszeitnachweisen: für jeden Mitarbeiter, auf der
Baustelle bereitzuhalten
• Bereithaltung von Unterlagen: Arbeitsverträge, Vergütung deutscher
Mindestlöhne, Lohnabrechnungen, Kranken-/
Rentenversicherungsnachweis
• Informationen unter
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingunge
n/Sonstige-Pflichten/sonstige-pflichten_node.html
9. 4. Steuern & Sozialversicherung
Umsatzsteuer
• Prüfung, ob eine Registrierung notwendig ist
• Leistungen an Privatkunden in Deutschland = deutsche Umsatzsteuer
• Registrierung beim zuständigen Ausländerfinanzamt
→ Finanzamt Kleve für niederländische Unternehmer (www.finanzamt-
kleve.de)
• Bau/Ausbauleistungen an einer Immobilie in Deutschland = deutsche
Umsatzsteuer, ABER: bei B2B-Geschäften Reverse-Charge möglich!
• Achtung: Bauabzugssteuer bei Bauleistungen an einen Unternehmer in
Deutschland
• Steuerabzug von 15%, Freistellungsbescheinigung über das FA Kleve
möglich
10. Lohnsteuer
• Lohnsteuer: 183-Tage-Regelung zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung
• Grenzpendler abweichende Regelungen (www.go-euregio.eu)
• Bestimmungen laut Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland –
Niederlande/ Tipp: Team GWO 0800 - 024 12 12
Sozialversicherung
• Sozialversicherungsecht des entsendenden EU-Staates gilt
• Nachweis durch Formular A1 vom Versicherer des Herkunftslandes
• 24 Monate gültig
11. 5. SOKA-Bau
• Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der SOKA-Bau
• Einrichtung der deutschen Bauwirtschaft für spezielle Sozialleistungen
• Bei Bauleistungen: prüfen, ob Beitragspflicht besteht
• ULAK wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit informiert
• Beiträge zur ULAK bei Leistungen, die das entsendende Unternehmen im
Bereich des deutschen Tarifvertrages für das Baugewerbe erbringt (z.Zt.
14,25% vom Bruttolohn)
• Informationen in niederländischer Sprache (informatiebrochure voor
werkgevers) unter
http://www.soka-bau.de/soka-
bau_2011/desktop/de/download/europa_ag_niederlaendisch.pdf
12. 6. Gründung einer Niederlassung
• Innerhalb der EU: Niederlassungsfreiheit
• Niederlassung unterliegt dem deutschen Recht (vor allem steuer- und
arbeitsrechtlich)
• Bei reglementierten Gewerben: Nachweis der Berufsqualifikation
• Tätigkeit nach Anlage A (HwO) erfordert Eintragung bei der
Handwerkskammer
• Voraussetzung für die Eintragung:
- ausländ. Hochschulstudium
- gleichgestellter ausländ. Meistertitel (Frankreich und Österreich)
- Anerkennung von Berufserfahrung
- Anerkennung von ausländischen Beruf- und Befähigungsnachweisen
13. Dank u wel en veel succes bij het
werken over de grens!