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ESt-Erklärung 2015 –
Praxistipps zu aktuellen Änderungen
Ihr Referent Moderation
Michael Puke
Steuerberater und
Chefredakteur der Steufa-Z
Sebastian Jördens
Produktmanager
Deubner Verlag
Agenda
Der Mantelbogen
Anlage N
Anlage V
Haben Sie bereits
ESt-Erklärungen für 2015
bearbeitet?
Der Mantelbogen / Sonderausgaben / agB / § 35a
Der Mantelbogen / Sonderausgaben / agB / § 35a
1. Fibu als Basis• Vorsorgeaufwendungen
• Unterhaltsleistungen
• Fragen zur zumutbaren
Belastung
• Haushaltsnahe
Dienstleistungen
Vorsorgeaufwendungen
o Beschränkter Abzug so. Vorsorgeaufwendungen
• Höchstbetrag 1.900 € / 2.800 €
• Einschränkung ist verfassungsgemäß (BFH)
o Bonuszahlungen von Krankenkassen
• Kürzung der BasisKV???
• Revisionsverfahren anhängig / Ruhen des Verfahrens
• Kürzung überhaupt?
• Gleichartigkeit von Bonuszahlung und KV-Beitrag?
• Az BFH X R 17/15
Unterhaltsleistungen
o Unterhaltsfreibetrag 2015 = 8.472 €
• Ab 2015: Angabe der ID-Nr des Unterhaltsempfängers
o Erwerbsobliegenheit
• weiterhin Prüfung bei Auslandsunterhalt
• „Pflege auf A ruf“ e t i det i ht vo der
Erwerbsobliegenheit
Unterhaltsleistungen
Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
o Ausnahmeregelung zur Unterhaltspflicht
• Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis
(§ 23 AufenthG)
• Verpflichtungserklärung § 68 AufenthG
• Übernahme sämtliche Unterhaltskosten
• z. Zt. Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien
agB – zumutbare Belastung
o zumutbare Belastung ist verfassungsgemäß
o zumutbare Belastung Arbeitnehmer / Beamte
• keine Kürzung des GdE bei sv-pflichtigen AN
• Revision (Az VI R 75/14)  ggf. Einspruch einlegen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
 Gutachterkosten / Dichtigkeitsprüfung etc.
 Reparaturen auch Vorarbeiten in der Werkstatt
 Winterdienst auf und vor dem Grundstück
 Aus au ei er Ge ei destraße „für de Haushalt“
 Haustierbetreuung – Gassigehen
 § 35 a für Angehörige die Pflegeleistungen übernehmen müssen
(direkte Zahlung an Pflegeheim!!)
 Betreuungspauschale (Rufbereitschaft, Notrufsystem etc.) 
aktuell entschieden BFH 3.9.2015, VI R 18/14
Anlage N
Anlage N
1. Fibu als Basis• Reisekosten
• Arbeitszimmer
• Besondere
Werbungskosten
Reisekosten - Zweifelsfragen
erste Tätigkeitsstätte
• unbefristete Beschäftigung (bis auf Weiteres)
• mehr als 48 Monate
• gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses
Gilt weiterhin auch bei
• Probezeit
• erklärter Versetzungsbereit
• befristeter Beschäftigung
Rechtsfolgen
• Entfernungspauschale
• keine Verpflegungsmehraufwendungen
• Firmenwagen  0,03 %-Regelung
Reisekosten - Zweifelsfragen
Erste Tätigkeitsstätte  ortsfeste betriebliche Einrichtung
• Betriebsgelände mit mehreren ortsfesten Einrichtungen
• Kraftfahrer auf Betriebsgelände
• Flughafengelände
• Klinikgelände
• Schienennetz (Rangierbetrieb)
Rechtsfolgen
• Entfernungspauschale Hin-/Rückfahrt
• Reisekostenpauschale = Fahrten im Gelände
• keine Verpflegungsmehraufwendungen
Reisekosten - Zweifelsfragen
Entfernungspauschale bei
• Sammelpunkt
• dauerhafte Festlegung des Arbeitgeber
• Transport zu wechselnden Einsatzstellen
• Arbeitsaufnahme ab Sammelpunkt (Kraftfahrer)
o Nicht:
• andere erste Tätigkeitsstätte
• Aufsuchen nicht an allen Arbeitstagen
• weiträumiges Arbeitsgebiet
• Forstarbeiter
• Flughafengelände, Werksgelände
• Hafenarbeiter
• Nicht:
• Schornsteinfeger, Pflegedienst
Reisekosten - Zweifelsfragen
Mahlzeiten / Kürzung Verpflegungspauschalen
• Kürzung max. bis 0 € - Verpflegungspauschale
• Inlands- / Auslandsreisen
• Wert der Mahlzeit < Kürzungsbetrag
• auch bei kleinen Mahlzeiten / Imbiss
(Brötchen, Kuchen etc.)
Nicht:
• Gebäck, Keks zum Kaffee
• Snacks (Schokoriegel, Kekse, Chips, Gummibärchen)
Reisekosten - Zweifelsfragen
mehrere gleiche Mahlzeiten
• Kürzung der Verpflegungspauschale auch bei Verzicht auf die
Einnahme der Mahlzeit
• AG kann andere / weitere Mahlzeit stellen
60 € Grenze gilt für die Summe der Mahlzeiten
• Mahlzeit 1 + Mahlzeit 2 < 60 €
 Kürzung der Verpflegungspauschale
 Kostenübernahme nicht steuerpflichtig
• Mahlzeit 1 + Mahlzeit 2 > 60 €
 keine Kürzung der Verpflegungspauschale
 Kostenübernahme der Mahlzeit steuerpflichtig
Reisekosten - Zweifelsfragen
Essenmarken (max. 3,10 € + Sachbezugswert)
• 1. – 3. Monat
 keine Mahlzeit sondern Verpflegungszuschuss
 steuerfrei bis zur Verpflegungspauschale
 Differenz = Werbungskosten
(VerpflPauschale 12 € - Essenmarke 5 € = 7 €)
• ab 4. Monat (max. Tagessachbezugswert)
 Besteuerung Mahlzeit nur mit Sachbezugswert
 bis 3,10 € = steuerfrei
 keine Verpflegungspauschale
Häusliches Arbeitszimmer
Tätigkeitsmittelpunkt bei Handelsvertretern
• keine abstrakte Ablehnung der Mittelpunktbetrachtung
Arbeitszimmer in Miteigentumsfällen bei nichtehelichen
Lebensgemeinschaften
• Grundsatz = anteiliger BA-Abzug für Schuldzinsen
• Aber: vertragliche Vereinbarung zur Kostenübernahme
• Revisionsverfahren: VI R 41/15
Häusliches Arbeitszimmer
Homeoffice = arbeitszimmertypischer Raum
• überwiegend im Homeoffice (> 3 Tage)
 Arbeitszimmer = Mittelpunkt der Tätigkeit
• nicht überwiegend im Homeoffice (< 2 Tage)
 WK 1.250 €, wenn kein anderer Arbeitsplatz
Häusliches Arbeitszimmer
Poolarbeitsplätze bei Außendienstlern
• Annahme eines fehlenden anderen Arbeitsplatzes ist nicht
zwingend
• genügt der Poolarbeitsplatz zur Erledigung der
Innendienstarbeiten?
• genügend Poolarbeitsplätze?
• Nutzungseinteilung für die Poolarbeitsplätze?
Häusliches Arbeitszimmer
anderer Arbeitsplatz bei Nutzungseinschränkungen
• kein anderer Arbeitsplatz
• AG hat keine Verfügung zur Nutzung eines anderen
Arbeitsplatzes vorgenommen
• Arbeitsraum ist technisch nicht nutzbar
• Nutzung des anderen Arbeitsplatzes ist
gesundheitsgefährdend
Häusliches Arbeitszimmer
Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischter Nutzung
• keine Aufteilung und anteiliger Abzug von Kosten
BFH Beschluss vom 27.07.15 GrS 1/14
• gemischte Nutzung  100 % nicht abzugsfähig
• Ausnahme:
private Nutzung von untergeordneter Bedeutung
• keine Arbeitsecken
• keine Durchgangszimmer
• keine nicht abgeschlossenen Räume (Galerie)
Besondere Werbungskosten
Dienstreisekaskoversicherung für AN-KFZ
• Arbeitslohn?
• Kein Lohnzufluss, da eigenbetriebliches Interesse
• keine Kürzung der Kilometerpauschale (0,30 €/km)
• keine Kürzung der Kilometerpauschale
• gesetzliche Regelung 2014 (Reisekostenreform)
• bis 2013 Nichtanwendungserlass
Besondere Werbungskosten
Zuzahlung zu Pkw-Kosten
• Kürzung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung
• lt. FinVerw: max bis 0 € Vorteil, Rest verfällt
• lt. FG BW: bis 0 € Vorteil, Rest als WK abziehbar
Beispiel:
Barlohn 75.000 €
1 %-Reglung 4.800 €
Wohnung / 1. Tätigkeitsstätte 2.400 €
7.200 €
./. Zuzahlung 4.800 €
2.400 € 2.400 €
Bruttoarbeitslohn lt. LSt-Bescheinigung 77.400 €
Besondere Werbungskosten
Barlohn 75.000 €
Fahrtenbuchmethode 3.600 €
./. Zuzahlung 4.800 €
lst-pfl. Vorteil 0 € 0 €
Bruttarbeitslohn 75.000 €
Übersteigende Zuzahlung 1.200 €
75.000
Übersteigende Zuzahlung FirmenPkw 1.200
Besondere Werbungskosten
Übernahme von Benzinkosten durch ArbN
• BFH / FinVerw
• 1%-Regelung: keine Anrechnung auf Vorteil
keine Werbungskosten
• Fahrtenbuchmethode: keine Gesamtkosten
• FG Düsseldorf
• 1%-Regelung: keine Anrechnung auf Vorteil
aber Werbungskosten
(Revision BFH; VI R 2/15)
Anlage V
Anlage V
1. Fibu als Basis• Vermietung an Angehörige
• Finanzierungskosten
Vermietung an Angehörige / verbilligte Vermietung
Fremdvergleich
• bürgerlich-rechtlich wirksam
• Gestaltung/Durchführung fremdüblich
verbilligte Vermietung
< 66% ≥ 66 %
gekürzter WK-Abzug im
Verhältnis Miete /
ortsübliche Miete
ungekürzter WK-Abzug
Vermietung an Angehörige / verbilligte Vermietung
Entgeltlichkeitsquote
Zur Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote ist von der ortsüblichen
Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung
auszugehen.
Die ortsübliche Miete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der
umlagefähigen Kosten.
Berechnung bei § 21 Abs. 2 EStG: Vergleich lt. R 21.3 S. 1 und 2 EStR:
Finanzierungskosten
Schuldzinsenabzug lt. BMF
• Veräußerungserlös zur Tilgung verwendet
• keine vorherige Aufgabe der Vermietungsabsicht
Zinsen = nachträgliche WK (BFH, IX R 45/13)
• auch bei Verkauf außerhalb der 10-Jahresfrist
• Zinsabzug auch bei späterer Umfinanzierung
BMF-Schreiben vom 27.7.2015 (IV C 1 - S 2211/11/10001)
Finanzierungskosten
Erwerb einer neuen Einkunftsquelle
• Fortbestehen des Funktionszusammenhangs
• Abzug als Werbungskosten / Betriebsausgaben
• anteilige Erlösverwendung
 anteiliger Zinsabzug bei neuer Einkunftsquelle
 Rest = nachträgliche Schuldzinsen VuV
Kein Erwerb einer neuen Einkunftsquelle
• Verwendung Erlös zur Darlehnstilgung
• Erlös < Darlehn  anteiliger nachträgl. Zinsabzug
Finanzierungskosten
kein Zinsabzug
bei Aufgabe Vermietungsabsicht vor Verkauf
Problemfälle
• Selbstnutzung
• unentgeltliche Überlassung
• keine nachhaltigen Vermietungsbemühungen
• keine Strukturmaßnahme
• Ferienwohnung mit negativer Überschußprognose
• kurzfristige Vermietung mit Verlusten
• Mietkaufmodelle
• nicht: § 21 Abs. 2 EStG (verbilligte Vermietung)
Finanzierungskosten
Vorfälligkeitsentschädigung keine WK VuV
• Zahlung in Zusammenhang mit dem Verkauf
• uneingeschränkt bei Verkauf ab 27.07.2015
• bei Verkauf bis 26.07.2015
ggf. WK bei Ablösung Altdarlehn und Neufinanzierung
Ersatzbeschaffung
Zinsen zur Finanzierung von WK
• Veräußerungen ab 2014 Einschränkung:
Veräußerungserlös reicht nicht aus zur Tilgung
• Veräußerung vor 2014 (Vertrauensschutz)
WK, auch wenn mit Erlös nicht getilgt wird
Diese Checkliste dient der Qualitätssicherung in Ihrer
Kanzlei: Ihre Mitarbeiter haken jeden zu prüfenden Punkt
bei der Einkommensteuerberatung ab. So stellen Sie sicher,
dass jeder Ihrer Mandanten die bestmögliche
Einkommensteuererklärung erhält.
 Fachinformationen für Steuerfachangestellt mit max. 6 Minuten Lesezeit
pro Beitrag,
 Exklusives Internetmodul mit mehr als 300 Checklisten, Musterbriefen,
Übersichten uvm.,
 Redaktionshotline für fachliche Fragen an den Chefredakteur,
 Regelmäßige Webinare zu aktuellen Steuer- und Kanzleimanagementthemen!

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ESt-Erklärung 2015: Praxistipps zu aktuellen Änderungen

  • 2. ESt-Erklärung 2015 – Praxistipps zu aktuellen Änderungen Ihr Referent Moderation Michael Puke Steuerberater und Chefredakteur der Steufa-Z Sebastian Jördens Produktmanager Deubner Verlag
  • 4. Haben Sie bereits ESt-Erklärungen für 2015 bearbeitet?
  • 5. Der Mantelbogen / Sonderausgaben / agB / § 35a
  • 6. Der Mantelbogen / Sonderausgaben / agB / § 35a 1. Fibu als Basis• Vorsorgeaufwendungen • Unterhaltsleistungen • Fragen zur zumutbaren Belastung • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • 7. Vorsorgeaufwendungen o Beschränkter Abzug so. Vorsorgeaufwendungen • Höchstbetrag 1.900 € / 2.800 € • Einschränkung ist verfassungsgemäß (BFH) o Bonuszahlungen von Krankenkassen • Kürzung der BasisKV??? • Revisionsverfahren anhängig / Ruhen des Verfahrens • Kürzung überhaupt? • Gleichartigkeit von Bonuszahlung und KV-Beitrag? • Az BFH X R 17/15
  • 8. Unterhaltsleistungen o Unterhaltsfreibetrag 2015 = 8.472 € • Ab 2015: Angabe der ID-Nr des Unterhaltsempfängers o Erwerbsobliegenheit • weiterhin Prüfung bei Auslandsunterhalt • „Pflege auf A ruf“ e t i det i ht vo der Erwerbsobliegenheit
  • 9. Unterhaltsleistungen Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis o Ausnahmeregelung zur Unterhaltspflicht • Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis (§ 23 AufenthG) • Verpflichtungserklärung § 68 AufenthG • Übernahme sämtliche Unterhaltskosten • z. Zt. Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien
  • 10. agB – zumutbare Belastung o zumutbare Belastung ist verfassungsgemäß o zumutbare Belastung Arbeitnehmer / Beamte • keine Kürzung des GdE bei sv-pflichtigen AN • Revision (Az VI R 75/14)  ggf. Einspruch einlegen
  • 11. Haushaltsnahe Dienstleistungen  Gutachterkosten / Dichtigkeitsprüfung etc.  Reparaturen auch Vorarbeiten in der Werkstatt  Winterdienst auf und vor dem Grundstück  Aus au ei er Ge ei destraße „für de Haushalt“  Haustierbetreuung – Gassigehen  § 35 a für Angehörige die Pflegeleistungen übernehmen müssen (direkte Zahlung an Pflegeheim!!)  Betreuungspauschale (Rufbereitschaft, Notrufsystem etc.)  aktuell entschieden BFH 3.9.2015, VI R 18/14
  • 13. Anlage N 1. Fibu als Basis• Reisekosten • Arbeitszimmer • Besondere Werbungskosten
  • 14. Reisekosten - Zweifelsfragen erste Tätigkeitsstätte • unbefristete Beschäftigung (bis auf Weiteres) • mehr als 48 Monate • gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses Gilt weiterhin auch bei • Probezeit • erklärter Versetzungsbereit • befristeter Beschäftigung Rechtsfolgen • Entfernungspauschale • keine Verpflegungsmehraufwendungen • Firmenwagen  0,03 %-Regelung
  • 15. Reisekosten - Zweifelsfragen Erste Tätigkeitsstätte  ortsfeste betriebliche Einrichtung • Betriebsgelände mit mehreren ortsfesten Einrichtungen • Kraftfahrer auf Betriebsgelände • Flughafengelände • Klinikgelände • Schienennetz (Rangierbetrieb) Rechtsfolgen • Entfernungspauschale Hin-/Rückfahrt • Reisekostenpauschale = Fahrten im Gelände • keine Verpflegungsmehraufwendungen
  • 16. Reisekosten - Zweifelsfragen Entfernungspauschale bei • Sammelpunkt • dauerhafte Festlegung des Arbeitgeber • Transport zu wechselnden Einsatzstellen • Arbeitsaufnahme ab Sammelpunkt (Kraftfahrer) o Nicht: • andere erste Tätigkeitsstätte • Aufsuchen nicht an allen Arbeitstagen • weiträumiges Arbeitsgebiet • Forstarbeiter • Flughafengelände, Werksgelände • Hafenarbeiter • Nicht: • Schornsteinfeger, Pflegedienst
  • 17. Reisekosten - Zweifelsfragen Mahlzeiten / Kürzung Verpflegungspauschalen • Kürzung max. bis 0 € - Verpflegungspauschale • Inlands- / Auslandsreisen • Wert der Mahlzeit < Kürzungsbetrag • auch bei kleinen Mahlzeiten / Imbiss (Brötchen, Kuchen etc.) Nicht: • Gebäck, Keks zum Kaffee • Snacks (Schokoriegel, Kekse, Chips, Gummibärchen)
  • 18. Reisekosten - Zweifelsfragen mehrere gleiche Mahlzeiten • Kürzung der Verpflegungspauschale auch bei Verzicht auf die Einnahme der Mahlzeit • AG kann andere / weitere Mahlzeit stellen 60 € Grenze gilt für die Summe der Mahlzeiten • Mahlzeit 1 + Mahlzeit 2 < 60 €  Kürzung der Verpflegungspauschale  Kostenübernahme nicht steuerpflichtig • Mahlzeit 1 + Mahlzeit 2 > 60 €  keine Kürzung der Verpflegungspauschale  Kostenübernahme der Mahlzeit steuerpflichtig
  • 19. Reisekosten - Zweifelsfragen Essenmarken (max. 3,10 € + Sachbezugswert) • 1. – 3. Monat  keine Mahlzeit sondern Verpflegungszuschuss  steuerfrei bis zur Verpflegungspauschale  Differenz = Werbungskosten (VerpflPauschale 12 € - Essenmarke 5 € = 7 €) • ab 4. Monat (max. Tagessachbezugswert)  Besteuerung Mahlzeit nur mit Sachbezugswert  bis 3,10 € = steuerfrei  keine Verpflegungspauschale
  • 20. Häusliches Arbeitszimmer Tätigkeitsmittelpunkt bei Handelsvertretern • keine abstrakte Ablehnung der Mittelpunktbetrachtung Arbeitszimmer in Miteigentumsfällen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften • Grundsatz = anteiliger BA-Abzug für Schuldzinsen • Aber: vertragliche Vereinbarung zur Kostenübernahme • Revisionsverfahren: VI R 41/15
  • 21. Häusliches Arbeitszimmer Homeoffice = arbeitszimmertypischer Raum • überwiegend im Homeoffice (> 3 Tage)  Arbeitszimmer = Mittelpunkt der Tätigkeit • nicht überwiegend im Homeoffice (< 2 Tage)  WK 1.250 €, wenn kein anderer Arbeitsplatz
  • 22. Häusliches Arbeitszimmer Poolarbeitsplätze bei Außendienstlern • Annahme eines fehlenden anderen Arbeitsplatzes ist nicht zwingend • genügt der Poolarbeitsplatz zur Erledigung der Innendienstarbeiten? • genügend Poolarbeitsplätze? • Nutzungseinteilung für die Poolarbeitsplätze?
  • 23. Häusliches Arbeitszimmer anderer Arbeitsplatz bei Nutzungseinschränkungen • kein anderer Arbeitsplatz • AG hat keine Verfügung zur Nutzung eines anderen Arbeitsplatzes vorgenommen • Arbeitsraum ist technisch nicht nutzbar • Nutzung des anderen Arbeitsplatzes ist gesundheitsgefährdend
  • 24. Häusliches Arbeitszimmer Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischter Nutzung • keine Aufteilung und anteiliger Abzug von Kosten BFH Beschluss vom 27.07.15 GrS 1/14 • gemischte Nutzung  100 % nicht abzugsfähig • Ausnahme: private Nutzung von untergeordneter Bedeutung • keine Arbeitsecken • keine Durchgangszimmer • keine nicht abgeschlossenen Räume (Galerie)
  • 25. Besondere Werbungskosten Dienstreisekaskoversicherung für AN-KFZ • Arbeitslohn? • Kein Lohnzufluss, da eigenbetriebliches Interesse • keine Kürzung der Kilometerpauschale (0,30 €/km) • keine Kürzung der Kilometerpauschale • gesetzliche Regelung 2014 (Reisekostenreform) • bis 2013 Nichtanwendungserlass
  • 26. Besondere Werbungskosten Zuzahlung zu Pkw-Kosten • Kürzung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung • lt. FinVerw: max bis 0 € Vorteil, Rest verfällt • lt. FG BW: bis 0 € Vorteil, Rest als WK abziehbar Beispiel: Barlohn 75.000 € 1 %-Reglung 4.800 € Wohnung / 1. Tätigkeitsstätte 2.400 € 7.200 € ./. Zuzahlung 4.800 € 2.400 € 2.400 € Bruttoarbeitslohn lt. LSt-Bescheinigung 77.400 €
  • 27. Besondere Werbungskosten Barlohn 75.000 € Fahrtenbuchmethode 3.600 € ./. Zuzahlung 4.800 € lst-pfl. Vorteil 0 € 0 € Bruttarbeitslohn 75.000 € Übersteigende Zuzahlung 1.200 € 75.000 Übersteigende Zuzahlung FirmenPkw 1.200
  • 28. Besondere Werbungskosten Übernahme von Benzinkosten durch ArbN • BFH / FinVerw • 1%-Regelung: keine Anrechnung auf Vorteil keine Werbungskosten • Fahrtenbuchmethode: keine Gesamtkosten • FG Düsseldorf • 1%-Regelung: keine Anrechnung auf Vorteil aber Werbungskosten (Revision BFH; VI R 2/15)
  • 30. Anlage V 1. Fibu als Basis• Vermietung an Angehörige • Finanzierungskosten
  • 31. Vermietung an Angehörige / verbilligte Vermietung Fremdvergleich • bürgerlich-rechtlich wirksam • Gestaltung/Durchführung fremdüblich verbilligte Vermietung < 66% ≥ 66 % gekürzter WK-Abzug im Verhältnis Miete / ortsübliche Miete ungekürzter WK-Abzug
  • 32. Vermietung an Angehörige / verbilligte Vermietung Entgeltlichkeitsquote Zur Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote ist von der ortsüblichen Marktmiete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung auszugehen. Die ortsübliche Miete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten. Berechnung bei § 21 Abs. 2 EStG: Vergleich lt. R 21.3 S. 1 und 2 EStR:
  • 33. Finanzierungskosten Schuldzinsenabzug lt. BMF • Veräußerungserlös zur Tilgung verwendet • keine vorherige Aufgabe der Vermietungsabsicht Zinsen = nachträgliche WK (BFH, IX R 45/13) • auch bei Verkauf außerhalb der 10-Jahresfrist • Zinsabzug auch bei späterer Umfinanzierung BMF-Schreiben vom 27.7.2015 (IV C 1 - S 2211/11/10001)
  • 34. Finanzierungskosten Erwerb einer neuen Einkunftsquelle • Fortbestehen des Funktionszusammenhangs • Abzug als Werbungskosten / Betriebsausgaben • anteilige Erlösverwendung  anteiliger Zinsabzug bei neuer Einkunftsquelle  Rest = nachträgliche Schuldzinsen VuV Kein Erwerb einer neuen Einkunftsquelle • Verwendung Erlös zur Darlehnstilgung • Erlös < Darlehn  anteiliger nachträgl. Zinsabzug
  • 35. Finanzierungskosten kein Zinsabzug bei Aufgabe Vermietungsabsicht vor Verkauf Problemfälle • Selbstnutzung • unentgeltliche Überlassung • keine nachhaltigen Vermietungsbemühungen • keine Strukturmaßnahme • Ferienwohnung mit negativer Überschußprognose • kurzfristige Vermietung mit Verlusten • Mietkaufmodelle • nicht: § 21 Abs. 2 EStG (verbilligte Vermietung)
  • 36. Finanzierungskosten Vorfälligkeitsentschädigung keine WK VuV • Zahlung in Zusammenhang mit dem Verkauf • uneingeschränkt bei Verkauf ab 27.07.2015 • bei Verkauf bis 26.07.2015 ggf. WK bei Ablösung Altdarlehn und Neufinanzierung Ersatzbeschaffung Zinsen zur Finanzierung von WK • Veräußerungen ab 2014 Einschränkung: Veräußerungserlös reicht nicht aus zur Tilgung • Veräußerung vor 2014 (Vertrauensschutz) WK, auch wenn mit Erlös nicht getilgt wird
  • 37. Diese Checkliste dient der Qualitätssicherung in Ihrer Kanzlei: Ihre Mitarbeiter haken jeden zu prüfenden Punkt bei der Einkommensteuerberatung ab. So stellen Sie sicher, dass jeder Ihrer Mandanten die bestmögliche Einkommensteuererklärung erhält.
  • 38.  Fachinformationen für Steuerfachangestellt mit max. 6 Minuten Lesezeit pro Beitrag,  Exklusives Internetmodul mit mehr als 300 Checklisten, Musterbriefen, Übersichten uvm.,  Redaktionshotline für fachliche Fragen an den Chefredakteur,  Regelmäßige Webinare zu aktuellen Steuer- und Kanzleimanagementthemen!