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Gleitzeit-
Betriebsvereinbarung




- Rechtsabteilung
Gesetzliche Erfordernisse

Grundlage ist § 4 b AZG

 Die ArbeitnehmerInnen müssen innerhalb eines
  vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende
  ihrer täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen
  können.
 Die tägliche Normalarbeitszeit darf 10 Stunden nicht
  überschreiten.
 Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf innerhalb
  der Gleitzeitperiode 40 Stunden im Durchschnitt nur
  insoweit überschreiten, als eine Übertragung von
  Zeitguthaben möglich ist.



                                                         2
Gesetzliche Erfordernisse

Die Regelung muss durch

 Betriebsvereinbarung    ODER

 in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche
  Vereinbarung (Gleitzeitvereinbarung)

erfolgen.




                                                     3
Gesetzlicher Mindestinhalt

 Dauer der Gleitzeitperiode

 Gleitzeitrahmen

 Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten
  von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste
  Gleitzeitperiode

 Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit




                                                  4
Empfohlene Inhalte

 Klare Regelung, ob die tägliche Normalarbeitszeit 9
  oder 10 Stunden betragen kann

 Mögliche Regelungen für Teilzeitkräfte

 Mögliche Regelungen für ArbeitnehmerInnen mit
  Überstundenpauschale oder All-In-Vereinbarung

 Regelung, wann jedenfalls Mehr- bzw Überstunden-
  arbeit vorliegt




                                                        5
Inhalte
 Geltungsbereich

 Geltungsdauer

 Fiktive Normalarbeitszeit festlegen
    Für Vollzeitkräfte (idR allgemein)
    Für Teilzeitkräfte (idR soll die individuell vereinbarte NAZ
     gelten)

 Gleitzeitrahmen
    Der Gleitzeitrahmen ist konkret anzugeben (zB 7 Uhr bis 20
     Uhr)
    Eine allfällige Kernzeit ist ebenfalls konkret anzugeben



                                                                    6
Inhalte
 Höchstausmaß der Normalarbeitszeit (9 Stunden
  oder 10 Stunden)
   Will man ÜberstundenpauschalistInnen bzw Arbeitnehmer-
    Innen mit All-In miteinbeziehen, empfiehlt es sich, nur 9 Std
    zuzulassen; die 10.Std wird dann vom Pauschale bzw All-In-
    Gehalt abgedeckt.

 Mehr- und Überstunden
   Wann fallen solche Stunden im Gleitzeitrahmen an
      zB bei Anordnung (auch schlüssig)
      zB, wenn 9 Std NAZ vereinbart sind, ab der 10.Std
      zB, wenn Soll-Arbeitszeit erbracht ist
   Außerhalb des Gleitzeitrahmens




                                                                    7
Inhalte

 Form der Zeiterfassung (zB elektronisch)

 Kategorien der Zeiterfassung (zB Kommen, Gehen,
  Dienstliche Abwesenheit, Urlaub, Krankenstand,
  Pflegefreistellung, Dienstverhinderung, Pause, etc.)

 Bei elektronischer Zeiterfassung wäre sicher zu
  stellen, dass keine Verknüpfung der Daten mit
  sonstigen Daten erfolgt

 Regelung von Korrekturen (zB Außendienst)



                                                     8
Inhalte

 Abrechnungszeitraum/Gleitzeitperiode

 Ausmaß des Zeitguthabens/der Zeitschuld
   Hier kann differenziert werden
      Vollzeitkräfte ohne ÜP/All-In
      Vollzeitkräfte mit ÜP/All-In
      Teilzeitkräfte (aber nur sachlich gerechtfertigte
       Differenzierung)

 Art des Verbrauches des Zeitguthabens




                                                           9
Inhalte

 Beendigung des Dienstverhältnisses
    Was passiert mit Zeitguthaben, das nicht mehr verbraucht
     werden kann? (Kann je nach Beendigungsart differenziert
     behandelt werden)
    Was passiert mit Zeitschuld, die nicht mehr eingearbeitet
     werden kann? (s. oben)

 Arbeitszeitbilanz
    Wie ist sie zu erstellen?
    Was hat sie alles zu erfassen? (zB Anzahl der Beschäftigten;
     Sollarbeitszeit; Ist-Arbeitszeit; offene Urlaubstage)
    Mitwirkung des Betriebsrates



                                                                    10
Inhalte

 Verstöße gegen die Gleitzeitvereinbarung
    Procedere bei Pflichtverletzungen


 Streitbeilegungsverfahren
    Wie wird mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gleitzeit
     umgegangen?
       zB paritätisch besetzte Kommission
       zB Beiziehung des/der Vorgesetzten
       zB Beiziehung des/der Betroffenen




                                                                 11
DANKE
für eure Aufmerksamkeit!

              Es gibt vieles,
 für das es sich lohnt, organisiert zu sein.

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  • 2. Gesetzliche Erfordernisse Grundlage ist § 4 b AZG  Die ArbeitnehmerInnen müssen innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende ihrer täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen können.  Die tägliche Normalarbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.  Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf innerhalb der Gleitzeitperiode 40 Stunden im Durchschnitt nur insoweit überschreiten, als eine Übertragung von Zeitguthaben möglich ist. 2
  • 3. Gesetzliche Erfordernisse Die Regelung muss durch  Betriebsvereinbarung ODER  in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Vereinbarung (Gleitzeitvereinbarung) erfolgen. 3
  • 4. Gesetzlicher Mindestinhalt  Dauer der Gleitzeitperiode  Gleitzeitrahmen  Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode  Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit 4
  • 5. Empfohlene Inhalte  Klare Regelung, ob die tägliche Normalarbeitszeit 9 oder 10 Stunden betragen kann  Mögliche Regelungen für Teilzeitkräfte  Mögliche Regelungen für ArbeitnehmerInnen mit Überstundenpauschale oder All-In-Vereinbarung  Regelung, wann jedenfalls Mehr- bzw Überstunden- arbeit vorliegt 5
  • 6. Inhalte  Geltungsbereich  Geltungsdauer  Fiktive Normalarbeitszeit festlegen  Für Vollzeitkräfte (idR allgemein)  Für Teilzeitkräfte (idR soll die individuell vereinbarte NAZ gelten)  Gleitzeitrahmen  Der Gleitzeitrahmen ist konkret anzugeben (zB 7 Uhr bis 20 Uhr)  Eine allfällige Kernzeit ist ebenfalls konkret anzugeben 6
  • 7. Inhalte  Höchstausmaß der Normalarbeitszeit (9 Stunden oder 10 Stunden)  Will man ÜberstundenpauschalistInnen bzw Arbeitnehmer- Innen mit All-In miteinbeziehen, empfiehlt es sich, nur 9 Std zuzulassen; die 10.Std wird dann vom Pauschale bzw All-In- Gehalt abgedeckt.  Mehr- und Überstunden  Wann fallen solche Stunden im Gleitzeitrahmen an  zB bei Anordnung (auch schlüssig)  zB, wenn 9 Std NAZ vereinbart sind, ab der 10.Std  zB, wenn Soll-Arbeitszeit erbracht ist  Außerhalb des Gleitzeitrahmens 7
  • 8. Inhalte  Form der Zeiterfassung (zB elektronisch)  Kategorien der Zeiterfassung (zB Kommen, Gehen, Dienstliche Abwesenheit, Urlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung, Dienstverhinderung, Pause, etc.)  Bei elektronischer Zeiterfassung wäre sicher zu stellen, dass keine Verknüpfung der Daten mit sonstigen Daten erfolgt  Regelung von Korrekturen (zB Außendienst) 8
  • 9. Inhalte  Abrechnungszeitraum/Gleitzeitperiode  Ausmaß des Zeitguthabens/der Zeitschuld  Hier kann differenziert werden  Vollzeitkräfte ohne ÜP/All-In  Vollzeitkräfte mit ÜP/All-In  Teilzeitkräfte (aber nur sachlich gerechtfertigte Differenzierung)  Art des Verbrauches des Zeitguthabens 9
  • 10. Inhalte  Beendigung des Dienstverhältnisses  Was passiert mit Zeitguthaben, das nicht mehr verbraucht werden kann? (Kann je nach Beendigungsart differenziert behandelt werden)  Was passiert mit Zeitschuld, die nicht mehr eingearbeitet werden kann? (s. oben)  Arbeitszeitbilanz  Wie ist sie zu erstellen?  Was hat sie alles zu erfassen? (zB Anzahl der Beschäftigten; Sollarbeitszeit; Ist-Arbeitszeit; offene Urlaubstage)  Mitwirkung des Betriebsrates 10
  • 11. Inhalte  Verstöße gegen die Gleitzeitvereinbarung  Procedere bei Pflichtverletzungen  Streitbeilegungsverfahren  Wie wird mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gleitzeit umgegangen?  zB paritätisch besetzte Kommission  zB Beiziehung des/der Vorgesetzten  zB Beiziehung des/der Betroffenen 11
  • 12. DANKE für eure Aufmerksamkeit! Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.