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Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich,
bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Unterricht 7
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Und jetzt los in der Gesaetzen …......
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
TEKNE == MACHT UEBER natuer
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
Etrurien
Ein Beispiel von Erklaerung von
Barbarische Befreiungen
Zurueck zu Barbarische Laendern
Gothicswelt
WELT GEBLIEBEN ZU
PAGANISCHE ROEMERN
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
PraembelPraembel
Mitgliedestaaten des EuroparatsMitgliedestaaten des Europarats
Es ist zu diskutieren:Es ist zu diskutieren:
WennWenn BERLUSCONIBERLUSCONI auch in Suomi wie bewiesen worden ist mitauch in Suomi wie bewiesen worden ist mit
STRAFArchiv alsSTRAFArchiv als GEFAEHRLICHER DIEBERGEFAEHRLICHER DIEBER gezeichnet ist, es istgezeichnet ist, es ist
genau Ordentlich ausgefuehrt; abergenau Ordentlich ausgefuehrt; aber
Als ein Drogenabhaengig der MANCHMAL einige WagensfunkAls ein Drogenabhaengig der MANCHMAL einige Wagensfunk
GESTOEHLEN hat; damit AUS MAFIAMARKT VON SCHWERERGESTOEHLEN hat; damit AUS MAFIAMARKT VON SCHWERER
DROGEN nicht in Irland gefunden werden darf, ich finde auchDROGEN nicht in Irland gefunden werden darf, ich finde auch
Ordentlich ausgefuehrt.Ordentlich ausgefuehrt.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands
Präambel
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,
in der Erwägung, daß es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung
zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, die vor allem auf der Achtung des
Vorranges des Rechts sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruht;
in der Erwägung, daß es angesichts des zunehmenden grenzüberschreitenden
Verkehrs automatisch verarbeiteter personenbezogener Daten wünschenswert
ist, den Schutz der Rechte und Grundfreiheiten jedes Menschen, vor allem das
Recht auf Achtung des Persönlichkeitsbereichs, zu erweitern;
unter gleichzeitiger Bekräftigung, für eine Informationsfreiheit ohne Rücksicht
auf Staatsgrenzen einzutreten;
in Anerkennung der Notwendigkeit, die grundlegenden Werte der Achtung des
Persönlichkeitsbereichs und des freien Informationsaustausches zwischen den
Völkern in Einklang zu bringen,
sind wie folgt übereingekommen:
EuropaRats
SCHATTEN Sehr Gut
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Pubblische Archivierungen:
● Deswegen ist es sehr wichtig zu unterscheiden:
Datei die zu Polizist oder Militaerischer Polizist der die Untersuchungen
ausfuehrt, als getrennten Dokumenten: persoenliche Zweifeln und oder
Vermuetungen; und genau bewiesene STRAFTAT UND/ODER ZIVILTAT.
● Diese Datei koenne nicht geloescht werden aber auch nicht nach
PERSOENLICHE WEGEN VERTEILT WERDEN. Sie sind Besitzungen
des Arbeiter der sie geschrieben hat, aber mit abgegrenzte
Verteilungenmoeglichkeiten. Sie werden von Arbeiter zu Gerichtshoefen
nach bestimmten Filtern die nach unterschiedliche
Gerichtshoefeneinflussen ausgefuehrt werden koennen.
Gerichtshoefen nach Abteilungen
Verteidigungenabteilungen
nur fuer bewiesenen
BESCHAEDIGTE Menschen
Entscheidenabteilungen
Verteidigungenabteilungen
nur fuer bewiesenen
BESCHAEDINGENDE MENSCHEN
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Pubblische Archivierungen:
● Deswegen ist es sehr wichtig zu unterscheiden:
Datei die zu Polizist oder Militaerischer Polizist der die Untersuchungen
ausfuehrt, als getrennten Dokumenten: persoenliche Zweifeln und oder
Vermuetungen; und genau bewiesene STRAFTAT UND/ODER ZIVILTAT.
● Diese Datei koenne nicht geloescht werden aber auch nicht nach
PERSOENLICHE WEGEN VERTEILT WERDEN. Sie sind Besitzungen
des Arbeiter der sie geschrieben hat, aber mit abgegrenzte
Verteilungenmoeglichkeiten. Sie werden von Arbeiter zu Gerichtshoefen
nach bestimmten Filtern die nach unterschiedliche
Gerichtshoefeneinflussen ausgefuehrt werden koennen.
Gerichtshoefen nach Abteilungen
Verteidigungenabteilungen
nur fuer bewiesenen
BESCHAEDIGTE Menschen
Entscheidenabteilungen
Verteidigungenabteilungen
nur fuer bewiesenen
BESCHAEDINGENDE MENSCHEN
UnterAbteilungen:
1) Richtern mit
Richterinnen
2°) Rechtsanwaltern mit
Rechsanwaltinnen
3) Gutachtern mit
Gutachterinnen
4) Besitzungenschuetzendern mit
Besitzungenschutzenderinnen
UnterAbteilungen:
1) Richtern mit
Richterinnen
2°) Gutachtern mit
Gutachterinnen
3) Besitzungenschuetzendern mit
Besitzungenschutzenderinnen
UnterAbteilungen:
1) Richtern mit
Richterinnen
2°) Rechtsanwaltern mit
Rechsanwaltinnen
3) Gutachtern mit
Gutachterinnen
4) Besitzungenschuetzendern mit
Besitzungenschutzenderinnen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau
getrennten Gebauden einzurichten.
● Abteilung des Verteidigen des bewiesenen BESCHAEDIGTEN Mensch :
Richtern mit Richterinnen unterAbteilungen:
● Sie duerfen nur in dieser Abteilungen Anfangen und, wenn sie
moechten, koennen weitere Pruefugen bestenen damit in
Hauptabteilung Entscheidenabteilungen eingenommen werden
koennen, wobei als die Hauptabteilungen geaendert haben duerfen
sie nicht zurueckkommen.
● Rechtsanwaktern mit Rechtsanwalterinnen: damit sie zwischen die
drei Hauptabteilungen waehlen duerfen, werden sie 18
Arbeitsmonaten pro Abteilungen arbeiten. Als sie die 54
Arbeitsmonaten abgefertigt haben, werden sie nur fuer eine
Hauptabteilung sich entschieden, die sie nicht mehr aendern werden
duerfen.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau
getrennten Gebauden einzurichten.
● Abteilung des Verteidigen des bewiesenen BESCHAEDIGTEN Mensch :
● Gutachtern mit Gutachterinnen duerfen nach Fall sich entschieden
jedes mal in welcher Hauptabteilung arbeiten moechten.
● PSYCOARBEITERN/INNEN duerfen nicht Gutachter oder
Gutachterin sein.
● Gutachter oder Gutachterin man darf sein nur als man in der Liste
von einer gesaetlichen Kammer eingetragen ist.
● Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschuetzenderinnen
duerfen natuerliche Menschen sein die von bewiesenem
BESCHADIGTEM Mensch ohne ZWINGUNG gewaehlt worden sind.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau
getrennten Gebauden einzurichten.
● Entscheidenabteilungen :
● Richter oder Richterin wird ein zusaetliche Staatsexam bestehen.
Sie duerfen nicht mehr fuer die andere zwei Hauptabteilungen
arbeiten.
● Gutachter oder Gutachterin um fuer diese Hauptabteilungen zu
arbeiten, werden ein zusaetzliche Staatsexamen bestehen.
● Besitsungenschuetzender oder _in darf nur zwischen Menschen die
in der Liste der gesaetzlichen Kammer eingetragen sind, von Richter
oder Richterin nach Fall ausgewaehlt werden
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau
getrennten Gebauden einzurichten.
● Abteilung des Verteidigen des bewiesenen BESCHAEDIGENDEN Mensch :
Richtern mit Richterinnen duerfen nur fuer dise Hauptabteilungen arbeiten, als
zu Entscheidenabteilungen aendern moechten, werden sie ein Staatsexamen
bestehen, als in Entscheidenbateilungen man geaendert hat man darf nicht mehr in
der anderer Hauptabteilungen umziehen.
● Gutachtern mit Gutachterinnen duerfen nach Fall sich entschieden jedes mal in
welcher Hauptabteilung arbeiten moechten.
● PSYCHIATERN UND/ODER PSYCOLOGEN duerfen nur zu dieser Haupbateilungen
arbeiten, und nur fuer beurtelte nach Prozess als SCHULDIGER ODER
SCHUELDIGERIN.
● Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschuetzenderinnen duerfen natuerliche
Menschen sein die von bewiesenem BESCHADIGENDEM Mensch ohne ZWINGUNG
gewaehlt worden sind.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Diese zwischen drei Hauptabteilungen trennungen
sind gueltig zu jedem Gerichtshofniveau von
unterLandsgerichtshoefen bis Internationalien
Gerichtshoefen.
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 1 Gegenstand und ZweckArtikel 1 Gegenstand und Zweck
Es ist sehr gut Persoenligkeitsbereich:Es ist sehr gut Persoenligkeitsbereich:
Damit nicht ZUM CHAOS man EINKOMMEN wird, ist es sehrDamit nicht ZUM CHAOS man EINKOMMEN wird, ist es sehr
wichtig dass nicht von Menschenheitsbereich man schreibt, weilwichtig dass nicht von Menschenheitsbereich man schreibt, weil
Personlichkeitsbereich trennt sich wie schon in Unterricht 1Personlichkeitsbereich trennt sich wie schon in Unterricht 1
beschrieben worden ist nach drei moegliche Personen die auchbeschrieben worden ist nach drei moegliche Personen die auch
zusammen zu einemMensch entstehen koennen und duerfen:zusammen zu einemMensch entstehen koennen und duerfen:
natuerliche Personnatuerliche Person
nach privater Rechten_verpflichtungen juristische Personnach privater Rechten_verpflichtungen juristische Person
nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person .nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person .
Zu der wird es konsquent jeder Artikel der folgen wird.Zu der wird es konsquent jeder Artikel der folgen wird.
Es ist einbestimmt und nicht mehr in der Gesaetzt AENDERBAR.Es ist einbestimmt und nicht mehr in der Gesaetzt AENDERBAR.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für
jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts
sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein
Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung
personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz").
Sehr Gut
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 2° BegriffsbestimmungenArtikel 2° Begriffsbestimmungen
Paragraph A) IN WIEDERSPRUCH ANTI Artikel 1 IST ABGESCHRAENKT dieParagraph A) IN WIEDERSPRUCH ANTI Artikel 1 IST ABGESCHRAENKT die
personenbezogene Daten NUR zu natuerlicher Person UND nICHT nach der Faellen zupersonenbezogene Daten NUR zu natuerlicher Person UND nICHT nach der Faellen zu
unterschiedlicher gesaetzlicher Eigenschaften der Person.unterschiedlicher gesaetzlicher Eigenschaften der Person.
Es ist war dass eine juristische Person darf nur zu einer natuerliche Person bezogenEs ist war dass eine juristische Person darf nur zu einer natuerliche Person bezogen
werden, aber hierher entsteht dass Datei sind bezogen und nicht wie notwendig ist:werden, aber hierher entsteht dass Datei sind bezogen und nicht wie notwendig ist:
nach “bezogener gesaetzlicher Eigenschaften der natuerlichen Person” anstatt NURnach “bezogener gesaetzlicher Eigenschaften der natuerlichen Person” anstatt NUR
'natuerliche Person''natuerliche Person'
Paragraph B) IN WIEDERSPRUCH weil INFORMATIONEN sind nicht nach nummernParagraph B) IN WIEDERSPRUCH weil INFORMATIONEN sind nicht nach nummern
codierte Kenntnissen.codierte Kenntnissen.
Hierher man braucht “nach nummern codierte Kenntnissen” weil INFORMATIONENHierher man braucht “nach nummern codierte Kenntnissen” weil INFORMATIONEN
sind:sind:
1) als Elektronisches Woerterbuch1) als Elektronisches Woerterbuch
2) als juristisches Woerterbuch2) als juristisches Woerterbuch
3) etimologisches Woerterbuch3) etimologisches Woerterbuch
Sehr unterschiedlich nach Subjekt und Objekt :Sehr unterschiedlich nach Subjekt und Objekt :
In elektronische Bereichen ist IN FORMATIONEN , weil in nummern nach ein bestimmteIn elektronische Bereichen ist IN FORMATIONEN , weil in nummern nach ein bestimmte
Codierungensystem sind Zeichnen getragen die zu eine bestimmte Kenntniss bringen.Codierungensystem sind Zeichnen getragen die zu eine bestimmte Kenntniss bringen.
In juristische Systemen gehoert nicht die gleiche Beduetungen: z.B. In eine erklaerungIn juristische Systemen gehoert nicht die gleiche Beduetungen: z.B. In eine erklaerung
von einem Mensch ist eine bestimmte falsche oder richtig kenntnisse eingebrachtvon einem Mensch ist eine bestimmte falsche oder richtig kenntnisse eingebracht
wordenworden
Das heisst dass die juristische Information braucht ein Prozess ein GerichtsverfahrenDas heisst dass die juristische Information braucht ein Prozess ein Gerichtsverfahren
damit man unterscheidet sich zwischen Informationen die ohne VERFALSCUNG sinddamit man unterscheidet sich zwischen Informationen die ohne VERFALSCUNG sind
von Informationen die VERFALSCUNGEN ENTHALTEN.von Informationen die VERFALSCUNGEN ENTHALTEN.
In etimologie IN FORMA ist in eine gebildete Schacht ein Inhalt tragen, in der dieIn etimologie IN FORMA ist in eine gebildete Schacht ein Inhalt tragen, in der die
gebildete Schacht ist ein wort und der Inhalt sind AnredersKominikationen, das Wortgebildete Schacht ist ein wort und der Inhalt sind AnredersKominikationen, das Wort
kann gewoehnlich oder ungewoehnlich benuetzen werden koennen und aendert sichkann gewoehnlich oder ungewoehnlich benuetzen werden koennen und aendert sich
vollig was man komunietiert wird.vollig was man komunietiert wird.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
In diesem Übereinkommen:
A bedeutet "personenbezogene Daten" jede Information über eine bestimmte
oder bestimmbare natürliche Person ("Betroffener");
B bedeutet "automatisierte Datei/Datensammlung" jede zur automatischen
Verarbeitung erfaßte Gesamtheit von Informationen;
C umfaßt "automatische Verarbeitung" die folgenden Tätigkeiten, wenn sie
ganz oder teilweise mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt werden:
das Speichern von Daten, das Durchführen logischer und/ oder rechnerischer
Operationen mit diesen Daten, das Verändern, Löschen, Wiedergewinnen oder
Bekanntgeben von Daten;
D bedeutet "Verantwortlicher für die Datei/Datensammlung" die natürliche oder
juristische Person, die Behörde, die Einrichtung oder jede andere Stelle, die
nach dem innerstaatlichen Recht zuständig ist, darüber zu entscheiden,
welchen Zweck die automatisierte Datei/Datensammlung haben soll, welche
Arten personenbezogener Daten gespeichert und welche
Verarbeitungsverfahren auf sie angewendet werden sollen.
Sehr Gut
SCHATTEN
SCHATTEN
SCHATTEN
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 2° BegriffsbestimmungenArtikel 2° Begriffsbestimmungen
In paragraph D) die natuerliche oder juristische Person , nicht nurIn paragraph D) die natuerliche oder juristische Person , nicht nur
in WIEDERSPRUCH MIT paragraph A) DER nachin WIEDERSPRUCH MIT paragraph A) DER nach
Rechten_verpflichtungen VOLLIG UNGERECHT bewiesen ist,Rechten_verpflichtungen VOLLIG UNGERECHT bewiesen ist,
ABER AUCH OHNE trennungen zwischen nach privater oderABER AUCH OHNE trennungen zwischen nach privater oder
pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person, DAMITpubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person, DAMIT
WIEDER CHAOS IN Gerichtshoefen EINBRINGEN WILL.WIEDER CHAOS IN Gerichtshoefen EINBRINGEN WILL.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Artikel 2 – Begriffsbestimmungen
In diesem Übereinkommen:
A bedeutet "personenbezogene Daten" jede Information über eine bestimmte
oder bestimmbare natürliche Person ("Betroffener");
B bedeutet "automatisierte Datei/Datensammlung" jede zur automatischen
Verarbeitung erfaßte Gesamtheit von Informationen;
C umfaßt "automatische Verarbeitung" die folgenden Tätigkeiten, wenn sie
ganz oder teilweise mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt werden:
das Speichern von Daten, das Durchführen logischer und/ oder rechnerischer
Operationen mit diesen Daten, das Verändern, Löschen, Wiedergewinnen oder
Bekanntgeben von Daten;
D bedeutet "Verantwortlicher für die Datei/Datensammlung" die natürliche oder
juristische Person, die Behörde, die Einrichtung oder jede andere Stelle, die
nach dem innerstaatlichen Recht zuständig ist, darüber zu entscheiden,
welchen Zweck die automatisierte Datei/Datensammlung haben soll, welche
Arten personenbezogener Daten gespeichert und welche
Verarbeitungsverfahren auf sie angewendet werden sollen.
Sehr Gut
SCHATTEN
SCHATTEN
SCHATTEN
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 3 GeltungsbereichArtikel 3 Geltungsbereich
Hierher man beschreibt nicht ueber quantitaet aber ueberHierher man beschreibt nicht ueber quantitaet aber ueber
qualitaet die gesammelt, und aufgetauscht werden; undqualitaet die gesammelt, und aufgetauscht werden; und
konsequent man soll wie ICC und ECHR bestimmtekonsequent man soll wie ICC und ECHR bestimmte
Rechten_verpflichtungenbegruendungen waehlen; damit so manRechten_verpflichtungenbegruendungen waehlen; damit so man
ausfuehren darf.ausfuehren darf.
Vertragspartei deswegen duerfen nicht Staaten und oderVertragspartei deswegen duerfen nicht Staaten und oder
Laendern sein, aber es ist in der Faellen zwingend dass dieLaendern sein, aber es ist in der Faellen zwingend dass die
Vertragspartei duerfen nur Dateibesitzern und Dateianfragendern.Vertragspartei duerfen nur Dateibesitzern und Dateianfragendern.
Es gibt in der Zustaenden dass die Staaten als VertagsparteiEs gibt in der Zustaenden dass die Staaten als Vertagspartei
entstehen dass einigen zwischen Staaten NICHT dieentstehen dass einigen zwischen Staaten NICHT die
Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. der MenschenrechtenRechten_verpflichtungen Allg. Erkl. der Menschenrechten
einzustimmen und/oder ausfuehren wird.einzustimmen und/oder ausfuehren wird.
Hier ist einfach anzu Ordnen dass die Staaten der LaendernHier ist einfach anzu Ordnen dass die Staaten der Laendern
werden auf jeden Fall diese Rechten_verpflichtungenwerden auf jeden Fall diese Rechten_verpflichtungen
begruendungen einstimmen und ausfuehren, sie haben nichtbegruendungen einstimmen und ausfuehren, sie haben nicht
RECHT ZU VERWEIGERN.RECHT ZU VERWEIGERN.
Deswegen es ist zu erklaeren erstens welche sind dieseDeswegen es ist zu erklaeren erstens welche sind diese
Rechten_verpflichtungen_begruebdungen die nicht VERWEIGERTRechten_verpflichtungen_begruebdungen die nicht VERWEIGERT
duerfen, und das darf nicht EIN VERTRAG SEIN, DEN manduerfen, und das darf nicht EIN VERTRAG SEIN, DEN man
ENTSCHIEDEN DARF OB ihn zu unterschreiben ist. Es ist einfachENTSCHIEDEN DARF OB ihn zu unterschreiben ist. Es ist einfach
nur so legal.nur so legal.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands
Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Artikel 3 – Geltungsbereich
1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, dieses Übereinkommen auf automatisierte
Dateien/Datensammlungen und automatische Verarbeitungen von personenbezogenen
Daten im öffentlichen und privaten Bereich anzuwenden.
2 Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner
Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde oder jederzeit danach
durch Erklärung an den Generalsekretär des Europarats bekanntgeben:
A daß er dieses Übereinkommen auf bestimmte Arten von automatisierten
Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten nicht anwendet, und
hinterlegt ein Verzeichnis dieser Arten. In das Verzeichnis darf er jedoch Arten
automatisierter Dateien/Datensammlungen nicht aufnehmen, die nach seinem
innerstaatlichen Recht Datenschutzvorschriften unterliegen. Er ändert dieses
Verzeichnis durch eine neue Erklärung, wenn weitere Arten von automatisierten
Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten seinen innerstaatlichen
Datenschutzvorschriften unterstellt werden;
B daß er dieses Übereinkommen auch auf Informationen über Personengruppen,
Vereinigungen, Stiftungen, Gesellschaften, Körperschaften oder andere Stellen
anwendet, die unmittelbar oder mittelbar aus natürlichen Personen bestehen,
unabhängig davon, ob diese Stellen Rechtspersönlichkeit besitzen oder nicht;
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 3 GeltungsbereichArtikel 3 Geltungsbereich
Deswegen ich meine, und mit diesem beschreiben frage ich zuDeswegen ich meine, und mit diesem beschreiben frage ich zu
ICC ITP und ECHR ihre beurteilungen, dass duese Artikel 3 istICC ITP und ECHR ihre beurteilungen, dass duese Artikel 3 ist
einfach vollig nicht SCHREIBAR.einfach vollig nicht SCHREIBAR.
Als man Rechten_verpflichtungen_begruendungen festeAls man Rechten_verpflichtungen_begruendungen feste
bestimmt; bleibt die abgrenzungen des Vertrag zwischenbestimmt; bleibt die abgrenzungen des Vertrag zwischen
natuerliche Person; nach privaten rechten_verpflichtungennatuerliche Person; nach privaten rechten_verpflichtungen
juristische Person, nach pubblischer Rechten_verpflichtungenjuristische Person, nach pubblischer Rechten_verpflichtungen
jurustische Person und privaten Sammler und Verteilern der Dateijurustische Person und privaten Sammler und Verteilern der Datei
unterschiedliche Vertaegen die Erlaubt werden koennen,unterschiedliche Vertaegen die Erlaubt werden koennen,
anzustimmen.anzustimmen.
Es ist bewiesener WIEDERSPRUCH ANTI Allgemeine ErklaerungEs ist bewiesener WIEDERSPRUCH ANTI Allgemeine Erklaerung
der Menschenrechten DIESE ARTIKEL 3 AUCH NUR ZUder Menschenrechten DIESE ARTIKEL 3 AUCH NUR ZU
VORSTELLEN, man kann auch denken dass DIESE ARTIKEL ISTVORSTELLEN, man kann auch denken dass DIESE ARTIKEL IST
BESCHRIEBEN WORDEN DAMIT MAN WILL MAECHTIGERN ALSBESCHRIEBEN WORDEN DAMIT MAN WILL MAECHTIGERN ALS
ICC ITP ECHR SEIN WERDEN.ICC ITP ECHR SEIN WERDEN.
Zwischen member_Landern von Un man darf nicht ANTI Allg. Erkl.Zwischen member_Landern von Un man darf nicht ANTI Allg. Erkl.
Der Menschenrechten VERSTOESSEN, man soll nur alsDer Menschenrechten VERSTOESSEN, man soll nur als
Internationalien Gesaetzen Begrundungen_konzepten, dieInternationalien Gesaetzen Begrundungen_konzepten, die
ausgefuehrt werden, beschreiben und abstimmen.ausgefuehrt werden, beschreiben und abstimmen.
Es ist auch daraufeingewiesen dass dieseEs ist auch daraufeingewiesen dass diese
Kenntnissensammlungen nach Computersbearbeitungen nich dieKenntnissensammlungen nach Computersbearbeitungen nich die
traditionelle Mitteln ERSAETZEN DUERFEN.traditionelle Mitteln ERSAETZEN DUERFEN.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
C daß er dieses Übereinkommen auch auf Dateien/Datensammlungen mit
personenbezogenen Daten anwendet, die nicht automatisch verarbeitet werden.
3 Jeder Staat, der den Geltungsbereich dieses Übereinkommens durch eine Erklärung
nach Absatz 2 Buchstabe b oder c erweitert hat, kann in dieser Erklärung
bekanntgeben, daß die Erweiterung nur für bestimmte Arten von
Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten gilt; er hinterlegt ein
Verzeichnis dieser Arten.
4 Hat eine Vertragspartei bestimmte Arten von automatisierten
Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten durch eine Erklärung nach
Absatz 2 Buchstabe a ausgeschlossen, so kann sie nicht verlangen, daß eine
Vertragspartei, die diese Arten nicht ausgeschlossen hat, das Übereinkommen auf
diese Arten anwendet.
5 Ebenso kann eine Vertragspartei, die keine Erweiterung nach Absatz 2 Buchstabe b
oder c vorgenommen hat, in diesen Punkten die Anwendung dieses Übereinkommens
nicht verlangen von einer Vertragspartei, die eine solche Erweiterung vorgenommen
hat.
6 Die Erklärungen nach Absatz 2 werden mit Inkrafttreten des Übereinkommens für den
Staat wirksam, der sie abgegeben hat, wenn sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder
der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde
abgegeben worden sind, oder drei Monate nach ihrem Eingang beim Generalsekretär
des Europarats, wenn sie später abgegeben worden sind. Diese Erklärungen können
ganz oder teilweise durch Notifikation an den Generalsekretär des Europarats
zurückgenommen werden. Die Zurücknahme wird drei Monate nach Eingang der
Notifikation wirksam.
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Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
in internet
sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
leben erfuellen..
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
in internet
sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 4 – Pflichten der Vertragsparteien
Konsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUMKonsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUM
ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD.ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD.
DAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NURDAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NUR
TEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAGTEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAG
BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT.BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT.
Die Vertaegen sind beschreibungen von veraenderenderDie Vertaegen sind beschreibungen von veraenderender
Besitzungen und oder von vermieten_mieten_zustaenden; sieBesitzungen und oder von vermieten_mieten_zustaenden; sie
koennen und duerfen von besonderer nach Vertrag geeigneterkoennen und duerfen von besonderer nach Vertrag geeigneter
Gesaetzen angeOrdneten werden, aber DUERFEN nichtGesaetzen angeOrdneten werden, aber DUERFEN nicht
Rechten_verpflichtungen_begruendungen und entsprechenderRechten_verpflichtungen_begruendungen und entsprechender
Gesaetzen AENDERN, und deswegen duerfen zwischen ParteiGesaetzen AENDERN, und deswegen duerfen zwischen Partei
nach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.dernach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.der
Menschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, undMenschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, und
abgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzenabgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzen
ERSAETZEN.ERSAETZEN.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Kapitel II – Grundsätze für den Datenschutz
Artikel 4 – Pflichten der Vertragsparteien
1 Jede Vertragspartei trifft in ihrem innerstaatlichen Recht die erforderlichen
Maßnahmen, um die in diesem Kapitel aufgestellten Grundsätze für den Datenschutz zu
verwirklichen.
2 Jede Vertragspartei trifft diese Maßnahmen spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem
dieses Übereinkommen für sie in Kraft tritt.
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 4 PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIArtikel 4 PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEI
Ein deutliches klares Beispiel,Ein deutliches klares Beispiel,
Bach Italienische Gesaetzen :Bach Italienische Gesaetzen :
Art.13 dispo.Attua. Di c.p.c. Durch Art. 61 c.p.c.Art.13 dispo.Attua. Di c.p.c. Durch Art. 61 c.p.c.
Darf nicht PSYCHIATER/IN als Artz_chirurgDarf nicht PSYCHIATER/IN als Artz_chirurg
eingenommen werden, darf natuerlich in der Listeeingenommen werden, darf natuerlich in der Liste
derArtz_chirurgen_und_odontoiatren_kammerderArtz_chirurgen_und_odontoiatren_kammer
eingetragen werden weil er Diplomarbeitspruefung ineingetragen werden weil er Diplomarbeitspruefung in
Medizin_chirurghie bestanden hat, auch wenn dieMedizin_chirurghie bestanden hat, auch wenn die
Spezalizierung IN PSYCHIATRIE UND/ODERSpezalizierung IN PSYCHIATRIE UND/ODER
PSYCOLOGIE EINGENOMMEN HAT. Das bedeutet dassPSYCOLOGIE EINGENOMMEN HAT. Das bedeutet dass
er oder sie las Artz_chirurg darf arbeiten aber nur wenner oder sie las Artz_chirurg darf arbeiten aber nur wenn
er oder sie nicht die zwei unterschiedlicheer oder sie nicht die zwei unterschiedliche
Professionelle Arbeiten VERWECHSELT WIRD.Professionelle Arbeiten VERWECHSELT WIRD.
Das heisst dass der Gutachter darf nicht PSYCHIATERDas heisst dass der Gutachter darf nicht PSYCHIATER
UND ODER PSYCOLOGE, er darf ein Bericht schreibenUND ODER PSYCOLOGE, er darf ein Bericht schreiben
als empfehlung nach Verteidigung der bewiesenerals empfehlung nach Verteidigung der bewiesener
SCHUELDIGEN, aber darf nicht ein Gutachten ALSSCHUELDIGEN, aber darf nicht ein Gutachten ALS
PSYCOGUTACHTEN UNTERSCHREIBEN UNDPSYCOGUTACHTEN UNTERSCHREIBEN UND
STEMPELN weil SO nicht gesaetzlich erlaubar ist.STEMPELN weil SO nicht gesaetzlich erlaubar ist.
Fuer Chinesern z. B. kommt die PSYCOANFRAGEFuer Chinesern z. B. kommt die PSYCOANFRAGE
ueberhaupt nicht als anfrage weil PSYCOSTUDIEN sindueberhaupt nicht als anfrage weil PSYCOSTUDIEN sind
nicht in China. Aenlich ist in Iran und meistens Staatennicht in China. Aenlich ist in Iran und meistens Staaten
von Un.von Un.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
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automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kapitel II – Grundsätze für den Datenschutz
Artikel 4 – Pflichten der Vertragsparteien
1 Jede Vertragspartei trifft in ihrem innerstaatlichen Recht die erforderlichen
Maßnahmen, um die in diesem Kapitel aufgestellten Grundsätze für den Datenschutz zu
verwirklichen.
2 Jede Vertragspartei trifft diese Maßnahmen spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem
dieses Übereinkommen für sie in Kraft tritt.
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 5 Qualitaet der DatenArtikel 5 Qualitaet der Daten
Konsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUMKonsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUM
ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD.ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD.
DAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NURDAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NUR
TEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAGTEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAG
BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT.BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT.
Die Vertaegen sind beschreibungen von veraenderender BesitzungenDie Vertaegen sind beschreibungen von veraenderender Besitzungen
und oder von vermieten_mieten_zustaenden; sie koennen und duerfenund oder von vermieten_mieten_zustaenden; sie koennen und duerfen
von besonderer nach Vertrag geeigneter Gesaetzen angeOrdnetenvon besonderer nach Vertrag geeigneter Gesaetzen angeOrdneten
werden, aber DUERFEN nicht Rechten_verpflichtungen_begruendungenwerden, aber DUERFEN nicht Rechten_verpflichtungen_begruendungen
und entsprechender Gesaetzen AENDERN, und deswegen duerfenund entsprechender Gesaetzen AENDERN, und deswegen duerfen
zwischen Partei nach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.derzwischen Partei nach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.der
Menschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, undMenschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, und
abgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzenabgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzen
ERSAETZEN.ERSAETZEN.
DIE EINGETRAGENE ZWEIFEL Vertag ANSTATTDIE EINGETRAGENE ZWEIFEL Vertag ANSTATT
Rechten_verpflichtungen IN DER GESAETZT ist bewieseneRechten_verpflichtungen IN DER GESAETZT ist bewiesene
IRRTUM, DER bewisene BEQUEMIGKEIT VONIRRTUM, DER bewisene BEQUEMIGKEIT VON
BERLUSCONISMETHODEN UND allgemeine RECHTSMETHODEBERLUSCONISMETHODEN UND allgemeine RECHTSMETHODE
IST UND ALS ERTSE SCHRITTE ZUM BETRUG BENUETZENIST UND ALS ERTSE SCHRITTE ZUM BETRUG BENUETZEN
WIRD. Sehen Sie LEGGE BOSETTI GATTI : CODICE UNICO PERWIRD. Sehen Sie LEGGE BOSETTI GATTI : CODICE UNICO PER
APPALTI PUBBLICI, am anfang wird Kyoto_Protokoll genannt, undAPPALTI PUBBLICI, am anfang wird Kyoto_Protokoll genannt, und
AM ENDE WIRD FIRMENBESITZUNGEN ALSAM ENDE WIRD FIRMENBESITZUNGEN ALS
ERFAHRUNGSMAESSIG, ob MIT KONSUMISMUS oder nichtERFAHRUNGSMAESSIG, ob MIT KONSUMISMUS oder nicht
VOLLIG EGAL, BEWERTET.VOLLIG EGAL, BEWERTET.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Artikel 5 – Qualität der Daten
Personenbezogene Daten, die automatisch verarbeitet werden:
A müssen nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise beschafft sein und
verarbeitet werden;
B müssen für festgelegte und rechtmäßige Zwecke gespeichert sein und dürfen nicht
so verwendet werden, daß es mit diesen Zwecken unvereinbar ist;
C müssen den Zwecken, für die sie gespeichert sind, entsprechen, dafür erheblich sein
und dürfen nicht darüber hinausgehen;
D müssen sachlich richtig und wenn nötig auf den neuesten Stand gebracht sein;
E müssen so aufbewahrt werden, daß der Betroffene nicht länger identifiziert werden
kann, als es die Zwecke, für die sie gespeichert sind, erfordern.
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 6 Besondere Arten von DatenArtikel 6 Besondere Arten von Daten
NOCH WEITER DER VERTRAGSMAESSIG ANSPRUCHENNOCH WEITER DER VERTRAGSMAESSIG ANSPRUCHEN
WERDEN HIERHER UNTERSCHIEDLICHE FALSCHE ANTIWERDEN HIERHER UNTERSCHIEDLICHE FALSCHE ANTI
Rechten_verpflichtungen INTERPRETATIONEN EINBRINGEN.Rechten_verpflichtungen INTERPRETATIONEN EINBRINGEN.
Hier fangt mit Rechten_verpflichtungen_Anspruechen undHier fangt mit Rechten_verpflichtungen_Anspruechen und
DANACH MAN ERLAUBT NACH VERTRAGSMAESSIG EINDANACH MAN ERLAUBT NACH VERTRAGSMAESSIG EIN
INNERSTAATLICHEN WIEDERSPRUCH, ALS DER INNERSTAATINNERSTAATLICHEN WIEDERSPRUCH, ALS DER INNERSTAAT
EINE GEEIGNETE SCHUTZ GEWAHRLEISTET.EINE GEEIGNETE SCHUTZ GEWAHRLEISTET.
Die Gewahrenleistungen sind NICHT zu Allg. Erkl. DerDie Gewahrenleistungen sind NICHT zu Allg. Erkl. Der
Menschenrechten bezogen, ABER NUR ZU Geeigneten Schutz.Menschenrechten bezogen, ABER NUR ZU Geeigneten Schutz.
Also sind zwei Parameter zu flgen die man erreichen manAlso sind zwei Parameter zu flgen die man erreichen man
braucht:braucht:
A) Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten nichtA) Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten nicht
ZU BERUEHEN sind.ZU BERUEHEN sind.
B) die befreiungen von Kenntnissen, die koennen den einzigenB) die befreiungen von Kenntnissen, die koennen den einzigen
Mensch LEIDEN, aber noch SCHWER SEIN KANN ALS nicht zuMensch LEIDEN, aber noch SCHWER SEIN KANN ALS nicht zu
frei kennen einkommen werden.frei kennen einkommen werden.
DER ZWEIFEL ALS BEGRUENDUNG DER HIER EINGETRETENDER ZWEIFEL ALS BEGRUENDUNG DER HIER EINGETRETEN
WORDEN IST, VERSUCHT diese zwei punkten zu folgen ABERWORDEN IST, VERSUCHT diese zwei punkten zu folgen ABER
AUSFUEHRT GENAU UNGEQUERT.AUSFUEHRT GENAU UNGEQUERT.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Artikel 6 – Besondere Arten von Daten
Personenbezogene Daten, welche die rassische Herkunft, politische Anschauungen
oder religiöse oder andere überzeugungen erkennen lassen, sowie personenbezogene
Daten, welche die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen, dürfen nur automatisch
verarbeitet werden, wenn das innerstaatliche Recht einen geeigneten Schutz
gewährleistet. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten über Strafurteile
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen :
Artikel 6 Besondere Arten von DatenArtikel 6 Besondere Arten von Daten
Die einzige Staaten DUERFEN nicht EIN VERTRAGDie einzige Staaten DUERFEN nicht EIN VERTRAG
ABSCHLIESSEN, weil WIEDERSPRUCH ANTIABSCHLIESSEN, weil WIEDERSPRUCH ANTI
Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl.der Menschenrechten.Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl.der Menschenrechten.
Also Artikel 1 Bereichen der Ausfuehrungen der Staaten derAlso Artikel 1 Bereichen der Ausfuehrungen der Staaten der
memberLaendernmemberLaendern
Jeder Staat von einem memberLand wird dieJeder Staat von einem memberLand wird die
Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten, auchRechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten, auch
in der ZUSTAENDEN, DIE NICHT mit IHRE EIGENEin der ZUSTAENDEN, DIE NICHT mit IHRE EIGENE
GRUENDGESAETZEN NICHT entsprechen ihnen SIND,GRUENDGESAETZEN NICHT entsprechen ihnen SIND,
ausfuehren.ausfuehren.
Artikel 2° moegliche Vertaegen die von einzigem MenschArtikel 2° moegliche Vertaegen die von einzigem Mensch
abgeschloessen werden koennenabgeschloessen werden koennen
Die Vertragen die abgeschloessen werden koennen, duerfen zuDie Vertragen die abgeschloessen werden koennen, duerfen zu
befreiungen der kenntnissen eingerichtet werdden auch wenn diebefreiungen der kenntnissen eingerichtet werdden auch wenn die
kenntnissen zu TAT ANTI Gesaetzen entsprechen werden. Diekenntnissen zu TAT ANTI Gesaetzen entsprechen werden. Die
Vertraegen werden entweder nach Rechten_verpflictungen Allg.Vertraegen werden entweder nach Rechten_verpflictungen Allg.
Erkl.der Menschenrechten zwischen einzigem Mensch und einemErkl.der Menschenrechten zwischen einzigem Mensch und einem
Staat abgeschloessen, oder zwischen einem Mensch und privatenStaat abgeschloessen, oder zwischen einem Mensch und privaten
Besitzern als befreiungen der Kenntnisssen beeintragt.Besitzern als befreiungen der Kenntnisssen beeintragt.
Die befreiungen von Kenntnissen macht nicht verantwoertlich derDie befreiungen von Kenntnissen macht nicht verantwoertlich der
privater Besitzer von freiwillige veroeffentlichungen des Menschprivater Besitzer von freiwillige veroeffentlichungen des Mensch
der den Vertag abgeschloessen hat.der den Vertag abgeschloessen hat.
die Gesaetzen :die Gesaetzen :
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Artikel 6 – Besondere Arten von Daten
Personenbezogene Daten, welche die rassische Herkunft, politische Anschauungen
oder religiöse oder andere überzeugungen erkennen lassen, sowie personenbezogene
Daten, welche die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen, dürfen nur automatisch
verarbeitet werden, wenn das innerstaatliche Recht einen geeigneten Schutz
gewährleistet. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten über Strafurteile
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 8 ist so abgefertigt worden.Unterricht 8 ist so abgefertigt worden.
Unterricht 9 wird die Gesatzen durchsehen undUnterricht 9 wird die Gesatzen durchsehen und
schrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungenschrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungen
eintragen.eintragen.

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GE_: meine unterrichten_ueber_persoenliche_datei 08

  • 1. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Unterricht 7
  • 2. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Und jetzt los in der Gesaetzen …......
  • 3. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Secure technological environment TEKNE aus ALTER GRIECKISCH ERZEUGEN aus Deutch, wobei Nach Socratische Einfassung, aber TEKNE IST PLATONISCHES ERZEUGEN In Alter Welt sind in Europa Unterschiedliche Ethnische_natuerliche Urspruengen und konsequent unterschiedliche Kulturen: Barbarische Kultur == einfach in natuer zu Leben Mesopotamische und Etruschische Kultur == wie natuer Bauen GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut SCHATTEN SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT TEKNE == MACHT UEBER natuer
  • 4. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Secure technological environment TEKNE aus ALTER GRIECKISCH ERZEUGEN aus Deutch, wobei Nach Socratische Einfassung, aber TEKNE IST PLATONISCHES ERZEUGEN In Alter Welt sind in Europa Unterschiedliche Ethnische_natuerliche Urspruengen und konsequent unterschiedliche Kulturen: Barbarische Kultur == einfach in natuer zu Leben Mesopotamische und Etruschische Kultur == wie natuer Bauen GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut SCHATTEN SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT Etrurien Ein Beispiel von Erklaerung von Barbarische Befreiungen Zurueck zu Barbarische Laendern Gothicswelt WELT GEBLIEBEN ZU PAGANISCHE ROEMERN
  • 5. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen
  • 6. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : PraembelPraembel Mitgliedestaaten des EuroparatsMitgliedestaaten des Europarats Es ist zu diskutieren:Es ist zu diskutieren: WennWenn BERLUSCONIBERLUSCONI auch in Suomi wie bewiesen worden ist mitauch in Suomi wie bewiesen worden ist mit STRAFArchiv alsSTRAFArchiv als GEFAEHRLICHER DIEBERGEFAEHRLICHER DIEBER gezeichnet ist, es istgezeichnet ist, es ist genau Ordentlich ausgefuehrt; abergenau Ordentlich ausgefuehrt; aber Als ein Drogenabhaengig der MANCHMAL einige WagensfunkAls ein Drogenabhaengig der MANCHMAL einige Wagensfunk GESTOEHLEN hat; damit AUS MAFIAMARKT VON SCHWERERGESTOEHLEN hat; damit AUS MAFIAMARKT VON SCHWERER DROGEN nicht in Irland gefunden werden darf, ich finde auchDROGEN nicht in Irland gefunden werden darf, ich finde auch Ordentlich ausgefuehrt.Ordentlich ausgefuehrt. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands Präambel Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen, in der Erwägung, daß es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen, die vor allem auf der Achtung des Vorranges des Rechts sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten beruht; in der Erwägung, daß es angesichts des zunehmenden grenzüberschreitenden Verkehrs automatisch verarbeiteter personenbezogener Daten wünschenswert ist, den Schutz der Rechte und Grundfreiheiten jedes Menschen, vor allem das Recht auf Achtung des Persönlichkeitsbereichs, zu erweitern; unter gleichzeitiger Bekräftigung, für eine Informationsfreiheit ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen einzutreten; in Anerkennung der Notwendigkeit, die grundlegenden Werte der Achtung des Persönlichkeitsbereichs und des freien Informationsaustausches zwischen den Völkern in Einklang zu bringen, sind wie folgt übereingekommen: EuropaRats SCHATTEN Sehr Gut
  • 7. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Pubblische Archivierungen: ● Deswegen ist es sehr wichtig zu unterscheiden: Datei die zu Polizist oder Militaerischer Polizist der die Untersuchungen ausfuehrt, als getrennten Dokumenten: persoenliche Zweifeln und oder Vermuetungen; und genau bewiesene STRAFTAT UND/ODER ZIVILTAT. ● Diese Datei koenne nicht geloescht werden aber auch nicht nach PERSOENLICHE WEGEN VERTEILT WERDEN. Sie sind Besitzungen des Arbeiter der sie geschrieben hat, aber mit abgegrenzte Verteilungenmoeglichkeiten. Sie werden von Arbeiter zu Gerichtshoefen nach bestimmten Filtern die nach unterschiedliche Gerichtshoefeneinflussen ausgefuehrt werden koennen. Gerichtshoefen nach Abteilungen Verteidigungenabteilungen nur fuer bewiesenen BESCHAEDIGTE Menschen Entscheidenabteilungen Verteidigungenabteilungen nur fuer bewiesenen BESCHAEDINGENDE MENSCHEN
  • 8. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Pubblische Archivierungen: ● Deswegen ist es sehr wichtig zu unterscheiden: Datei die zu Polizist oder Militaerischer Polizist der die Untersuchungen ausfuehrt, als getrennten Dokumenten: persoenliche Zweifeln und oder Vermuetungen; und genau bewiesene STRAFTAT UND/ODER ZIVILTAT. ● Diese Datei koenne nicht geloescht werden aber auch nicht nach PERSOENLICHE WEGEN VERTEILT WERDEN. Sie sind Besitzungen des Arbeiter der sie geschrieben hat, aber mit abgegrenzte Verteilungenmoeglichkeiten. Sie werden von Arbeiter zu Gerichtshoefen nach bestimmten Filtern die nach unterschiedliche Gerichtshoefeneinflussen ausgefuehrt werden koennen. Gerichtshoefen nach Abteilungen Verteidigungenabteilungen nur fuer bewiesenen BESCHAEDIGTE Menschen Entscheidenabteilungen Verteidigungenabteilungen nur fuer bewiesenen BESCHAEDINGENDE MENSCHEN UnterAbteilungen: 1) Richtern mit Richterinnen 2°) Rechtsanwaltern mit Rechsanwaltinnen 3) Gutachtern mit Gutachterinnen 4) Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschutzenderinnen UnterAbteilungen: 1) Richtern mit Richterinnen 2°) Gutachtern mit Gutachterinnen 3) Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschutzenderinnen UnterAbteilungen: 1) Richtern mit Richterinnen 2°) Rechtsanwaltern mit Rechsanwaltinnen 3) Gutachtern mit Gutachterinnen 4) Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschutzenderinnen
  • 9. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau getrennten Gebauden einzurichten. ● Abteilung des Verteidigen des bewiesenen BESCHAEDIGTEN Mensch : Richtern mit Richterinnen unterAbteilungen: ● Sie duerfen nur in dieser Abteilungen Anfangen und, wenn sie moechten, koennen weitere Pruefugen bestenen damit in Hauptabteilung Entscheidenabteilungen eingenommen werden koennen, wobei als die Hauptabteilungen geaendert haben duerfen sie nicht zurueckkommen. ● Rechtsanwaktern mit Rechtsanwalterinnen: damit sie zwischen die drei Hauptabteilungen waehlen duerfen, werden sie 18 Arbeitsmonaten pro Abteilungen arbeiten. Als sie die 54 Arbeitsmonaten abgefertigt haben, werden sie nur fuer eine Hauptabteilung sich entschieden, die sie nicht mehr aendern werden duerfen.
  • 10. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau getrennten Gebauden einzurichten. ● Abteilung des Verteidigen des bewiesenen BESCHAEDIGTEN Mensch : ● Gutachtern mit Gutachterinnen duerfen nach Fall sich entschieden jedes mal in welcher Hauptabteilung arbeiten moechten. ● PSYCOARBEITERN/INNEN duerfen nicht Gutachter oder Gutachterin sein. ● Gutachter oder Gutachterin man darf sein nur als man in der Liste von einer gesaetlichen Kammer eingetragen ist. ● Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschuetzenderinnen duerfen natuerliche Menschen sein die von bewiesenem BESCHADIGTEM Mensch ohne ZWINGUNG gewaehlt worden sind.
  • 11. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau getrennten Gebauden einzurichten. ● Entscheidenabteilungen : ● Richter oder Richterin wird ein zusaetliche Staatsexam bestehen. Sie duerfen nicht mehr fuer die andere zwei Hauptabteilungen arbeiten. ● Gutachter oder Gutachterin um fuer diese Hauptabteilungen zu arbeiten, werden ein zusaetzliche Staatsexamen bestehen. ● Besitsungenschuetzender oder _in darf nur zwischen Menschen die in der Liste der gesaetzlichen Kammer eingetragen sind, von Richter oder Richterin nach Fall ausgewaehlt werden
  • 12. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau die drei Hauptabteilungen die jeder Gerichtshof haben wird, sind in genau getrennten Gebauden einzurichten. ● Abteilung des Verteidigen des bewiesenen BESCHAEDIGENDEN Mensch : Richtern mit Richterinnen duerfen nur fuer dise Hauptabteilungen arbeiten, als zu Entscheidenabteilungen aendern moechten, werden sie ein Staatsexamen bestehen, als in Entscheidenbateilungen man geaendert hat man darf nicht mehr in der anderer Hauptabteilungen umziehen. ● Gutachtern mit Gutachterinnen duerfen nach Fall sich entschieden jedes mal in welcher Hauptabteilung arbeiten moechten. ● PSYCHIATERN UND/ODER PSYCOLOGEN duerfen nur zu dieser Haupbateilungen arbeiten, und nur fuer beurtelte nach Prozess als SCHULDIGER ODER SCHUELDIGERIN. ● Besitzungenschuetzendern mit Besitzungenschuetzenderinnen duerfen natuerliche Menschen sein die von bewiesenem BESCHADIGENDEM Mensch ohne ZWINGUNG gewaehlt worden sind.
  • 13. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Diese zwischen drei Hauptabteilungen trennungen sind gueltig zu jedem Gerichtshofniveau von unterLandsgerichtshoefen bis Internationalien Gerichtshoefen.
  • 14. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 1 Gegenstand und ZweckArtikel 1 Gegenstand und Zweck Es ist sehr gut Persoenligkeitsbereich:Es ist sehr gut Persoenligkeitsbereich: Damit nicht ZUM CHAOS man EINKOMMEN wird, ist es sehrDamit nicht ZUM CHAOS man EINKOMMEN wird, ist es sehr wichtig dass nicht von Menschenheitsbereich man schreibt, weilwichtig dass nicht von Menschenheitsbereich man schreibt, weil Personlichkeitsbereich trennt sich wie schon in Unterricht 1Personlichkeitsbereich trennt sich wie schon in Unterricht 1 beschrieben worden ist nach drei moegliche Personen die auchbeschrieben worden ist nach drei moegliche Personen die auch zusammen zu einemMensch entstehen koennen und duerfen:zusammen zu einemMensch entstehen koennen und duerfen: natuerliche Personnatuerliche Person nach privater Rechten_verpflichtungen juristische Personnach privater Rechten_verpflichtungen juristische Person nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person .nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person . Zu der wird es konsquent jeder Artikel der folgen wird.Zu der wird es konsquent jeder Artikel der folgen wird. Es ist einbestimmt und nicht mehr in der Gesaetzt AENDERBAR.Es ist einbestimmt und nicht mehr in der Gesaetzt AENDERBAR. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz"). Sehr Gut
  • 15. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 2° BegriffsbestimmungenArtikel 2° Begriffsbestimmungen Paragraph A) IN WIEDERSPRUCH ANTI Artikel 1 IST ABGESCHRAENKT dieParagraph A) IN WIEDERSPRUCH ANTI Artikel 1 IST ABGESCHRAENKT die personenbezogene Daten NUR zu natuerlicher Person UND nICHT nach der Faellen zupersonenbezogene Daten NUR zu natuerlicher Person UND nICHT nach der Faellen zu unterschiedlicher gesaetzlicher Eigenschaften der Person.unterschiedlicher gesaetzlicher Eigenschaften der Person. Es ist war dass eine juristische Person darf nur zu einer natuerliche Person bezogenEs ist war dass eine juristische Person darf nur zu einer natuerliche Person bezogen werden, aber hierher entsteht dass Datei sind bezogen und nicht wie notwendig ist:werden, aber hierher entsteht dass Datei sind bezogen und nicht wie notwendig ist: nach “bezogener gesaetzlicher Eigenschaften der natuerlichen Person” anstatt NURnach “bezogener gesaetzlicher Eigenschaften der natuerlichen Person” anstatt NUR 'natuerliche Person''natuerliche Person' Paragraph B) IN WIEDERSPRUCH weil INFORMATIONEN sind nicht nach nummernParagraph B) IN WIEDERSPRUCH weil INFORMATIONEN sind nicht nach nummern codierte Kenntnissen.codierte Kenntnissen. Hierher man braucht “nach nummern codierte Kenntnissen” weil INFORMATIONENHierher man braucht “nach nummern codierte Kenntnissen” weil INFORMATIONEN sind:sind: 1) als Elektronisches Woerterbuch1) als Elektronisches Woerterbuch 2) als juristisches Woerterbuch2) als juristisches Woerterbuch 3) etimologisches Woerterbuch3) etimologisches Woerterbuch Sehr unterschiedlich nach Subjekt und Objekt :Sehr unterschiedlich nach Subjekt und Objekt : In elektronische Bereichen ist IN FORMATIONEN , weil in nummern nach ein bestimmteIn elektronische Bereichen ist IN FORMATIONEN , weil in nummern nach ein bestimmte Codierungensystem sind Zeichnen getragen die zu eine bestimmte Kenntniss bringen.Codierungensystem sind Zeichnen getragen die zu eine bestimmte Kenntniss bringen. In juristische Systemen gehoert nicht die gleiche Beduetungen: z.B. In eine erklaerungIn juristische Systemen gehoert nicht die gleiche Beduetungen: z.B. In eine erklaerung von einem Mensch ist eine bestimmte falsche oder richtig kenntnisse eingebrachtvon einem Mensch ist eine bestimmte falsche oder richtig kenntnisse eingebracht wordenworden Das heisst dass die juristische Information braucht ein Prozess ein GerichtsverfahrenDas heisst dass die juristische Information braucht ein Prozess ein Gerichtsverfahren damit man unterscheidet sich zwischen Informationen die ohne VERFALSCUNG sinddamit man unterscheidet sich zwischen Informationen die ohne VERFALSCUNG sind von Informationen die VERFALSCUNGEN ENTHALTEN.von Informationen die VERFALSCUNGEN ENTHALTEN. In etimologie IN FORMA ist in eine gebildete Schacht ein Inhalt tragen, in der dieIn etimologie IN FORMA ist in eine gebildete Schacht ein Inhalt tragen, in der die gebildete Schacht ist ein wort und der Inhalt sind AnredersKominikationen, das Wortgebildete Schacht ist ein wort und der Inhalt sind AnredersKominikationen, das Wort kann gewoehnlich oder ungewoehnlich benuetzen werden koennen und aendert sichkann gewoehnlich oder ungewoehnlich benuetzen werden koennen und aendert sich vollig was man komunietiert wird.vollig was man komunietiert wird. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 – Begriffsbestimmungen In diesem Übereinkommen: A bedeutet "personenbezogene Daten" jede Information über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("Betroffener"); B bedeutet "automatisierte Datei/Datensammlung" jede zur automatischen Verarbeitung erfaßte Gesamtheit von Informationen; C umfaßt "automatische Verarbeitung" die folgenden Tätigkeiten, wenn sie ganz oder teilweise mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt werden: das Speichern von Daten, das Durchführen logischer und/ oder rechnerischer Operationen mit diesen Daten, das Verändern, Löschen, Wiedergewinnen oder Bekanntgeben von Daten; D bedeutet "Verantwortlicher für die Datei/Datensammlung" die natürliche oder juristische Person, die Behörde, die Einrichtung oder jede andere Stelle, die nach dem innerstaatlichen Recht zuständig ist, darüber zu entscheiden, welchen Zweck die automatisierte Datei/Datensammlung haben soll, welche Arten personenbezogener Daten gespeichert und welche Verarbeitungsverfahren auf sie angewendet werden sollen. Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN
  • 16. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 2° BegriffsbestimmungenArtikel 2° Begriffsbestimmungen In paragraph D) die natuerliche oder juristische Person , nicht nurIn paragraph D) die natuerliche oder juristische Person , nicht nur in WIEDERSPRUCH MIT paragraph A) DER nachin WIEDERSPRUCH MIT paragraph A) DER nach Rechten_verpflichtungen VOLLIG UNGERECHT bewiesen ist,Rechten_verpflichtungen VOLLIG UNGERECHT bewiesen ist, ABER AUCH OHNE trennungen zwischen nach privater oderABER AUCH OHNE trennungen zwischen nach privater oder pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person, DAMITpubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person, DAMIT WIEDER CHAOS IN Gerichtshoefen EINBRINGEN WILL.WIEDER CHAOS IN Gerichtshoefen EINBRINGEN WILL. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 – Begriffsbestimmungen In diesem Übereinkommen: A bedeutet "personenbezogene Daten" jede Information über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("Betroffener"); B bedeutet "automatisierte Datei/Datensammlung" jede zur automatischen Verarbeitung erfaßte Gesamtheit von Informationen; C umfaßt "automatische Verarbeitung" die folgenden Tätigkeiten, wenn sie ganz oder teilweise mit Hilfe automatisierter Verfahren durchgeführt werden: das Speichern von Daten, das Durchführen logischer und/ oder rechnerischer Operationen mit diesen Daten, das Verändern, Löschen, Wiedergewinnen oder Bekanntgeben von Daten; D bedeutet "Verantwortlicher für die Datei/Datensammlung" die natürliche oder juristische Person, die Behörde, die Einrichtung oder jede andere Stelle, die nach dem innerstaatlichen Recht zuständig ist, darüber zu entscheiden, welchen Zweck die automatisierte Datei/Datensammlung haben soll, welche Arten personenbezogener Daten gespeichert und welche Verarbeitungsverfahren auf sie angewendet werden sollen. Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN
  • 17. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 3 GeltungsbereichArtikel 3 Geltungsbereich Hierher man beschreibt nicht ueber quantitaet aber ueberHierher man beschreibt nicht ueber quantitaet aber ueber qualitaet die gesammelt, und aufgetauscht werden; undqualitaet die gesammelt, und aufgetauscht werden; und konsequent man soll wie ICC und ECHR bestimmtekonsequent man soll wie ICC und ECHR bestimmte Rechten_verpflichtungenbegruendungen waehlen; damit so manRechten_verpflichtungenbegruendungen waehlen; damit so man ausfuehren darf.ausfuehren darf. Vertragspartei deswegen duerfen nicht Staaten und oderVertragspartei deswegen duerfen nicht Staaten und oder Laendern sein, aber es ist in der Faellen zwingend dass dieLaendern sein, aber es ist in der Faellen zwingend dass die Vertragspartei duerfen nur Dateibesitzern und Dateianfragendern.Vertragspartei duerfen nur Dateibesitzern und Dateianfragendern. Es gibt in der Zustaenden dass die Staaten als VertagsparteiEs gibt in der Zustaenden dass die Staaten als Vertagspartei entstehen dass einigen zwischen Staaten NICHT dieentstehen dass einigen zwischen Staaten NICHT die Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. der MenschenrechtenRechten_verpflichtungen Allg. Erkl. der Menschenrechten einzustimmen und/oder ausfuehren wird.einzustimmen und/oder ausfuehren wird. Hier ist einfach anzu Ordnen dass die Staaten der LaendernHier ist einfach anzu Ordnen dass die Staaten der Laendern werden auf jeden Fall diese Rechten_verpflichtungenwerden auf jeden Fall diese Rechten_verpflichtungen begruendungen einstimmen und ausfuehren, sie haben nichtbegruendungen einstimmen und ausfuehren, sie haben nicht RECHT ZU VERWEIGERN.RECHT ZU VERWEIGERN. Deswegen es ist zu erklaeren erstens welche sind dieseDeswegen es ist zu erklaeren erstens welche sind diese Rechten_verpflichtungen_begruebdungen die nicht VERWEIGERTRechten_verpflichtungen_begruebdungen die nicht VERWEIGERT duerfen, und das darf nicht EIN VERTRAG SEIN, DEN manduerfen, und das darf nicht EIN VERTRAG SEIN, DEN man ENTSCHIEDEN DARF OB ihn zu unterschreiben ist. Es ist einfachENTSCHIEDEN DARF OB ihn zu unterschreiben ist. Es ist einfach nur so legal.nur so legal. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Amtliche Übersetzung DeutschlandsAmtliche Übersetzung Deutschlands Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Artikel 3 – Geltungsbereich 1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, dieses Übereinkommen auf automatisierte Dateien/Datensammlungen und automatische Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im öffentlichen und privaten Bereich anzuwenden. 2 Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde oder jederzeit danach durch Erklärung an den Generalsekretär des Europarats bekanntgeben: A daß er dieses Übereinkommen auf bestimmte Arten von automatisierten Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten nicht anwendet, und hinterlegt ein Verzeichnis dieser Arten. In das Verzeichnis darf er jedoch Arten automatisierter Dateien/Datensammlungen nicht aufnehmen, die nach seinem innerstaatlichen Recht Datenschutzvorschriften unterliegen. Er ändert dieses Verzeichnis durch eine neue Erklärung, wenn weitere Arten von automatisierten Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten seinen innerstaatlichen Datenschutzvorschriften unterstellt werden; B daß er dieses Übereinkommen auch auf Informationen über Personengruppen, Vereinigungen, Stiftungen, Gesellschaften, Körperschaften oder andere Stellen anwendet, die unmittelbar oder mittelbar aus natürlichen Personen bestehen, unabhängig davon, ob diese Stellen Rechtspersönlichkeit besitzen oder nicht; Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN
  • 18. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 3 GeltungsbereichArtikel 3 Geltungsbereich Deswegen ich meine, und mit diesem beschreiben frage ich zuDeswegen ich meine, und mit diesem beschreiben frage ich zu ICC ITP und ECHR ihre beurteilungen, dass duese Artikel 3 istICC ITP und ECHR ihre beurteilungen, dass duese Artikel 3 ist einfach vollig nicht SCHREIBAR.einfach vollig nicht SCHREIBAR. Als man Rechten_verpflichtungen_begruendungen festeAls man Rechten_verpflichtungen_begruendungen feste bestimmt; bleibt die abgrenzungen des Vertrag zwischenbestimmt; bleibt die abgrenzungen des Vertrag zwischen natuerliche Person; nach privaten rechten_verpflichtungennatuerliche Person; nach privaten rechten_verpflichtungen juristische Person, nach pubblischer Rechten_verpflichtungenjuristische Person, nach pubblischer Rechten_verpflichtungen jurustische Person und privaten Sammler und Verteilern der Dateijurustische Person und privaten Sammler und Verteilern der Datei unterschiedliche Vertaegen die Erlaubt werden koennen,unterschiedliche Vertaegen die Erlaubt werden koennen, anzustimmen.anzustimmen. Es ist bewiesener WIEDERSPRUCH ANTI Allgemeine ErklaerungEs ist bewiesener WIEDERSPRUCH ANTI Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten DIESE ARTIKEL 3 AUCH NUR ZUder Menschenrechten DIESE ARTIKEL 3 AUCH NUR ZU VORSTELLEN, man kann auch denken dass DIESE ARTIKEL ISTVORSTELLEN, man kann auch denken dass DIESE ARTIKEL IST BESCHRIEBEN WORDEN DAMIT MAN WILL MAECHTIGERN ALSBESCHRIEBEN WORDEN DAMIT MAN WILL MAECHTIGERN ALS ICC ITP ECHR SEIN WERDEN.ICC ITP ECHR SEIN WERDEN. Zwischen member_Landern von Un man darf nicht ANTI Allg. Erkl.Zwischen member_Landern von Un man darf nicht ANTI Allg. Erkl. Der Menschenrechten VERSTOESSEN, man soll nur alsDer Menschenrechten VERSTOESSEN, man soll nur als Internationalien Gesaetzen Begrundungen_konzepten, dieInternationalien Gesaetzen Begrundungen_konzepten, die ausgefuehrt werden, beschreiben und abstimmen.ausgefuehrt werden, beschreiben und abstimmen. Es ist auch daraufeingewiesen dass dieseEs ist auch daraufeingewiesen dass diese Kenntnissensammlungen nach Computersbearbeitungen nich dieKenntnissensammlungen nach Computersbearbeitungen nich die traditionelle Mitteln ERSAETZEN DUERFEN.traditionelle Mitteln ERSAETZEN DUERFEN. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 C daß er dieses Übereinkommen auch auf Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten anwendet, die nicht automatisch verarbeitet werden. 3 Jeder Staat, der den Geltungsbereich dieses Übereinkommens durch eine Erklärung nach Absatz 2 Buchstabe b oder c erweitert hat, kann in dieser Erklärung bekanntgeben, daß die Erweiterung nur für bestimmte Arten von Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten gilt; er hinterlegt ein Verzeichnis dieser Arten. 4 Hat eine Vertragspartei bestimmte Arten von automatisierten Dateien/Datensammlungen mit personenbezogenen Daten durch eine Erklärung nach Absatz 2 Buchstabe a ausgeschlossen, so kann sie nicht verlangen, daß eine Vertragspartei, die diese Arten nicht ausgeschlossen hat, das Übereinkommen auf diese Arten anwendet. 5 Ebenso kann eine Vertragspartei, die keine Erweiterung nach Absatz 2 Buchstabe b oder c vorgenommen hat, in diesen Punkten die Anwendung dieses Übereinkommens nicht verlangen von einer Vertragspartei, die eine solche Erweiterung vorgenommen hat. 6 Die Erklärungen nach Absatz 2 werden mit Inkrafttreten des Übereinkommens für den Staat wirksam, der sie abgegeben hat, wenn sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde abgegeben worden sind, oder drei Monate nach ihrem Eingang beim Generalsekretär des Europarats, wenn sie später abgegeben worden sind. Diese Erklärungen können ganz oder teilweise durch Notifikation an den Generalsekretär des Europarats zurückgenommen werden. Die Zurücknahme wird drei Monate nach Eingang der Notifikation wirksam. Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN
  • 19. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Moegliche erfuellbares modul um eingene Datei_kenntnissen in internet sozialnetwork zu veroeffentlich zu erlauben. Solche modulen werden vor ein Amter unterschrieben damit sicher ist dass nicht mit G eingereicht werden. Kann man auch nur einmal in eigene leben erfuellen.. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 20. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Moegliche erfuellbares modul um eingene Datei_kenntnissen in internet sozialnetwork zu veroeffentlich zu erlauben. Solche modulen werden vor ein Amter unterschrieben damit sicher ist dass nicht mit G eingereicht werden. Kann man auch nur einmal in eigene leben erfuellen.. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 21. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 4 – Pflichten der Vertragsparteien Konsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUMKonsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUM ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD.ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD. DAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NURDAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NUR TEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAGTEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAG BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT.BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT. Die Vertaegen sind beschreibungen von veraenderenderDie Vertaegen sind beschreibungen von veraenderender Besitzungen und oder von vermieten_mieten_zustaenden; sieBesitzungen und oder von vermieten_mieten_zustaenden; sie koennen und duerfen von besonderer nach Vertrag geeigneterkoennen und duerfen von besonderer nach Vertrag geeigneter Gesaetzen angeOrdneten werden, aber DUERFEN nichtGesaetzen angeOrdneten werden, aber DUERFEN nicht Rechten_verpflichtungen_begruendungen und entsprechenderRechten_verpflichtungen_begruendungen und entsprechender Gesaetzen AENDERN, und deswegen duerfen zwischen ParteiGesaetzen AENDERN, und deswegen duerfen zwischen Partei nach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.dernach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.der Menschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, undMenschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, und abgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzenabgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzen ERSAETZEN.ERSAETZEN. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kapitel II – Grundsätze für den Datenschutz Artikel 4 – Pflichten der Vertragsparteien 1 Jede Vertragspartei trifft in ihrem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen, um die in diesem Kapitel aufgestellten Grundsätze für den Datenschutz zu verwirklichen. 2 Jede Vertragspartei trifft diese Maßnahmen spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem dieses Übereinkommen für sie in Kraft tritt. Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN
  • 22. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 4 PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIArtikel 4 PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEI Ein deutliches klares Beispiel,Ein deutliches klares Beispiel, Bach Italienische Gesaetzen :Bach Italienische Gesaetzen : Art.13 dispo.Attua. Di c.p.c. Durch Art. 61 c.p.c.Art.13 dispo.Attua. Di c.p.c. Durch Art. 61 c.p.c. Darf nicht PSYCHIATER/IN als Artz_chirurgDarf nicht PSYCHIATER/IN als Artz_chirurg eingenommen werden, darf natuerlich in der Listeeingenommen werden, darf natuerlich in der Liste derArtz_chirurgen_und_odontoiatren_kammerderArtz_chirurgen_und_odontoiatren_kammer eingetragen werden weil er Diplomarbeitspruefung ineingetragen werden weil er Diplomarbeitspruefung in Medizin_chirurghie bestanden hat, auch wenn dieMedizin_chirurghie bestanden hat, auch wenn die Spezalizierung IN PSYCHIATRIE UND/ODERSpezalizierung IN PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE EINGENOMMEN HAT. Das bedeutet dassPSYCOLOGIE EINGENOMMEN HAT. Das bedeutet dass er oder sie las Artz_chirurg darf arbeiten aber nur wenner oder sie las Artz_chirurg darf arbeiten aber nur wenn er oder sie nicht die zwei unterschiedlicheer oder sie nicht die zwei unterschiedliche Professionelle Arbeiten VERWECHSELT WIRD.Professionelle Arbeiten VERWECHSELT WIRD. Das heisst dass der Gutachter darf nicht PSYCHIATERDas heisst dass der Gutachter darf nicht PSYCHIATER UND ODER PSYCOLOGE, er darf ein Bericht schreibenUND ODER PSYCOLOGE, er darf ein Bericht schreiben als empfehlung nach Verteidigung der bewiesenerals empfehlung nach Verteidigung der bewiesener SCHUELDIGEN, aber darf nicht ein Gutachten ALSSCHUELDIGEN, aber darf nicht ein Gutachten ALS PSYCOGUTACHTEN UNTERSCHREIBEN UNDPSYCOGUTACHTEN UNTERSCHREIBEN UND STEMPELN weil SO nicht gesaetzlich erlaubar ist.STEMPELN weil SO nicht gesaetzlich erlaubar ist. Fuer Chinesern z. B. kommt die PSYCOANFRAGEFuer Chinesern z. B. kommt die PSYCOANFRAGE ueberhaupt nicht als anfrage weil PSYCOSTUDIEN sindueberhaupt nicht als anfrage weil PSYCOSTUDIEN sind nicht in China. Aenlich ist in Iran und meistens Staatennicht in China. Aenlich ist in Iran und meistens Staaten von Un.von Un. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kapitel II – Grundsätze für den Datenschutz Artikel 4 – Pflichten der Vertragsparteien 1 Jede Vertragspartei trifft in ihrem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen, um die in diesem Kapitel aufgestellten Grundsätze für den Datenschutz zu verwirklichen. 2 Jede Vertragspartei trifft diese Maßnahmen spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem dieses Übereinkommen für sie in Kraft tritt. Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN
  • 23. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 5 Qualitaet der DatenArtikel 5 Qualitaet der Daten Konsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUMKonsequent ist bewiesene FEHLER DASS ein Vertrag WIEDERUM ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD.ALS innerstaatliche Gesaetzen EINGENOMMEN WIRD. DAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NURDAS BEDEUTET DASS Allg. Erkl. Der Menschenrechten IST NUR TEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAGTEILWEISE GUELTIG, MAN SOLL UEBERLEGEN OB DAS VERTAG BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT.BRINGT MIR EIN GEWINNODER NICHT. Die Vertaegen sind beschreibungen von veraenderender BesitzungenDie Vertaegen sind beschreibungen von veraenderender Besitzungen und oder von vermieten_mieten_zustaenden; sie koennen und duerfenund oder von vermieten_mieten_zustaenden; sie koennen und duerfen von besonderer nach Vertrag geeigneter Gesaetzen angeOrdnetenvon besonderer nach Vertrag geeigneter Gesaetzen angeOrdneten werden, aber DUERFEN nicht Rechten_verpflichtungen_begruendungenwerden, aber DUERFEN nicht Rechten_verpflichtungen_begruendungen und entsprechender Gesaetzen AENDERN, und deswegen duerfenund entsprechender Gesaetzen AENDERN, und deswegen duerfen zwischen Partei nach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.derzwischen Partei nach Laendern Gesaetzen, die nicht ANTI Allg.Erkl.der Menschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, undMenschenrechten VERSTOESSEN, vereinbart, beeintragt, und abgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzenabgeschloessen werden aber nicht diese Gruendsgesetzen ERSAETZEN.ERSAETZEN. DIE EINGETRAGENE ZWEIFEL Vertag ANSTATTDIE EINGETRAGENE ZWEIFEL Vertag ANSTATT Rechten_verpflichtungen IN DER GESAETZT ist bewieseneRechten_verpflichtungen IN DER GESAETZT ist bewiesene IRRTUM, DER bewisene BEQUEMIGKEIT VONIRRTUM, DER bewisene BEQUEMIGKEIT VON BERLUSCONISMETHODEN UND allgemeine RECHTSMETHODEBERLUSCONISMETHODEN UND allgemeine RECHTSMETHODE IST UND ALS ERTSE SCHRITTE ZUM BETRUG BENUETZENIST UND ALS ERTSE SCHRITTE ZUM BETRUG BENUETZEN WIRD. Sehen Sie LEGGE BOSETTI GATTI : CODICE UNICO PERWIRD. Sehen Sie LEGGE BOSETTI GATTI : CODICE UNICO PER APPALTI PUBBLICI, am anfang wird Kyoto_Protokoll genannt, undAPPALTI PUBBLICI, am anfang wird Kyoto_Protokoll genannt, und AM ENDE WIRD FIRMENBESITZUNGEN ALSAM ENDE WIRD FIRMENBESITZUNGEN ALS ERFAHRUNGSMAESSIG, ob MIT KONSUMISMUS oder nichtERFAHRUNGSMAESSIG, ob MIT KONSUMISMUS oder nicht VOLLIG EGAL, BEWERTET.VOLLIG EGAL, BEWERTET. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 5 – Qualität der Daten Personenbezogene Daten, die automatisch verarbeitet werden: A müssen nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise beschafft sein und verarbeitet werden; B müssen für festgelegte und rechtmäßige Zwecke gespeichert sein und dürfen nicht so verwendet werden, daß es mit diesen Zwecken unvereinbar ist; C müssen den Zwecken, für die sie gespeichert sind, entsprechen, dafür erheblich sein und dürfen nicht darüber hinausgehen; D müssen sachlich richtig und wenn nötig auf den neuesten Stand gebracht sein; E müssen so aufbewahrt werden, daß der Betroffene nicht länger identifiziert werden kann, als es die Zwecke, für die sie gespeichert sind, erfordern. Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN SCHATTEN Sehr Gut Sehr Gut
  • 24. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 6 Besondere Arten von DatenArtikel 6 Besondere Arten von Daten NOCH WEITER DER VERTRAGSMAESSIG ANSPRUCHENNOCH WEITER DER VERTRAGSMAESSIG ANSPRUCHEN WERDEN HIERHER UNTERSCHIEDLICHE FALSCHE ANTIWERDEN HIERHER UNTERSCHIEDLICHE FALSCHE ANTI Rechten_verpflichtungen INTERPRETATIONEN EINBRINGEN.Rechten_verpflichtungen INTERPRETATIONEN EINBRINGEN. Hier fangt mit Rechten_verpflichtungen_Anspruechen undHier fangt mit Rechten_verpflichtungen_Anspruechen und DANACH MAN ERLAUBT NACH VERTRAGSMAESSIG EINDANACH MAN ERLAUBT NACH VERTRAGSMAESSIG EIN INNERSTAATLICHEN WIEDERSPRUCH, ALS DER INNERSTAATINNERSTAATLICHEN WIEDERSPRUCH, ALS DER INNERSTAAT EINE GEEIGNETE SCHUTZ GEWAHRLEISTET.EINE GEEIGNETE SCHUTZ GEWAHRLEISTET. Die Gewahrenleistungen sind NICHT zu Allg. Erkl. DerDie Gewahrenleistungen sind NICHT zu Allg. Erkl. Der Menschenrechten bezogen, ABER NUR ZU Geeigneten Schutz.Menschenrechten bezogen, ABER NUR ZU Geeigneten Schutz. Also sind zwei Parameter zu flgen die man erreichen manAlso sind zwei Parameter zu flgen die man erreichen man braucht:braucht: A) Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten nichtA) Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten nicht ZU BERUEHEN sind.ZU BERUEHEN sind. B) die befreiungen von Kenntnissen, die koennen den einzigenB) die befreiungen von Kenntnissen, die koennen den einzigen Mensch LEIDEN, aber noch SCHWER SEIN KANN ALS nicht zuMensch LEIDEN, aber noch SCHWER SEIN KANN ALS nicht zu frei kennen einkommen werden.frei kennen einkommen werden. DER ZWEIFEL ALS BEGRUENDUNG DER HIER EINGETRETENDER ZWEIFEL ALS BEGRUENDUNG DER HIER EINGETRETEN WORDEN IST, VERSUCHT diese zwei punkten zu folgen ABERWORDEN IST, VERSUCHT diese zwei punkten zu folgen ABER AUSFUEHRT GENAU UNGEQUERT.AUSFUEHRT GENAU UNGEQUERT. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 6 – Besondere Arten von Daten Personenbezogene Daten, welche die rassische Herkunft, politische Anschauungen oder religiöse oder andere überzeugungen erkennen lassen, sowie personenbezogene Daten, welche die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen, dürfen nur automatisch verarbeitet werden, wenn das innerstaatliche Recht einen geeigneten Schutz gewährleistet. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten über Strafurteile Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTENSehr Gut
  • 25. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Durch die Gesaetzen :Durch die Gesaetzen : Artikel 6 Besondere Arten von DatenArtikel 6 Besondere Arten von Daten Die einzige Staaten DUERFEN nicht EIN VERTRAGDie einzige Staaten DUERFEN nicht EIN VERTRAG ABSCHLIESSEN, weil WIEDERSPRUCH ANTIABSCHLIESSEN, weil WIEDERSPRUCH ANTI Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl.der Menschenrechten.Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl.der Menschenrechten. Also Artikel 1 Bereichen der Ausfuehrungen der Staaten derAlso Artikel 1 Bereichen der Ausfuehrungen der Staaten der memberLaendernmemberLaendern Jeder Staat von einem memberLand wird dieJeder Staat von einem memberLand wird die Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten, auchRechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten, auch in der ZUSTAENDEN, DIE NICHT mit IHRE EIGENEin der ZUSTAENDEN, DIE NICHT mit IHRE EIGENE GRUENDGESAETZEN NICHT entsprechen ihnen SIND,GRUENDGESAETZEN NICHT entsprechen ihnen SIND, ausfuehren.ausfuehren. Artikel 2° moegliche Vertaegen die von einzigem MenschArtikel 2° moegliche Vertaegen die von einzigem Mensch abgeschloessen werden koennenabgeschloessen werden koennen Die Vertragen die abgeschloessen werden koennen, duerfen zuDie Vertragen die abgeschloessen werden koennen, duerfen zu befreiungen der kenntnissen eingerichtet werdden auch wenn diebefreiungen der kenntnissen eingerichtet werdden auch wenn die kenntnissen zu TAT ANTI Gesaetzen entsprechen werden. Diekenntnissen zu TAT ANTI Gesaetzen entsprechen werden. Die Vertraegen werden entweder nach Rechten_verpflictungen Allg.Vertraegen werden entweder nach Rechten_verpflictungen Allg. Erkl.der Menschenrechten zwischen einzigem Mensch und einemErkl.der Menschenrechten zwischen einzigem Mensch und einem Staat abgeschloessen, oder zwischen einem Mensch und privatenStaat abgeschloessen, oder zwischen einem Mensch und privaten Besitzern als befreiungen der Kenntnisssen beeintragt.Besitzern als befreiungen der Kenntnisssen beeintragt. Die befreiungen von Kenntnissen macht nicht verantwoertlich derDie befreiungen von Kenntnissen macht nicht verantwoertlich der privater Besitzer von freiwillige veroeffentlichungen des Menschprivater Besitzer von freiwillige veroeffentlichungen des Mensch der den Vertag abgeschloessen hat.der den Vertag abgeschloessen hat. die Gesaetzen :die Gesaetzen : Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Artikel 6 – Besondere Arten von Daten Personenbezogene Daten, welche die rassische Herkunft, politische Anschauungen oder religiöse oder andere überzeugungen erkennen lassen, sowie personenbezogene Daten, welche die Gesundheit oder das Sexualleben betreffen, dürfen nur automatisch verarbeitet werden, wenn das innerstaatliche Recht einen geeigneten Schutz gewährleistet. Dasselbe gilt für personenbezogene Daten über Strafurteile Sehr Gut SCHATTEN SCHATTEN SCHATTENSehr Gut
  • 26. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Unterricht 8 ist so abgefertigt worden.Unterricht 8 ist so abgefertigt worden. Unterricht 9 wird die Gesatzen durchsehen undUnterricht 9 wird die Gesatzen durchsehen und schrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungenschrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungen eintragen.eintragen.