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Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Unterricht 2°
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere
personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
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Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
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ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
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natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
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Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
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ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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der gesaetzliche Kammern Datei
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Tempoereren Arbeiten
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ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
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natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
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Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
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Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
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natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind geradeWelche sind gerade mit ungerademit ungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
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natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
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Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
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Tempoereren Arbeiten
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
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natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
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ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
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Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
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Landesanwaltschaft
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der gesaetzliche Kammern Datei
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Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
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Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
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Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
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ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
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Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
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ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
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Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
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Eingetragungen in der Liste
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Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
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Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
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Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
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Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
Hierher werden die moegliche Archiv_komunikationen zwischen die unterschiedliche
Gerichtshoefen die staendig zu aktualizieren gleichzeitig in verbindungen sind.
MemberLandesGerichtshoefen sind in unterschiedliche Fach verteilt, die auch gleichzeitig
aktualiziert werden. z.B. Anti BEDROEHUNG anti KORRUPTION anti FOLDERN anti MAFIA
anti TERRORISMUS.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:
●
Ordinarien_ oder unterLandes_ GerichtshoefenOrdinarien_ oder unterLandes_ Gerichtshoefen
●
memberLandesGerichtshoefenmemberLandesGerichtshoefen
●
KontinentalienGerichtshoefenKontinentalienGerichtshoefen
●
Internationalien GerichtshoefenInternationalien Gerichtshoefen
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Diese Datei sind zeitmaessig, und nur als ohne wiederspruch in memberLandesGerichtshoefen sich
finden , koennen OHNE erlaubnissen von Internationalien Gerichtshoefen und von
kontinentsgerichtshoefen als staendig bewerten werden. In diese letzter faellen ist aber zu
beschrieben ohne Kontrolle von Oberen Gerichtshoefen.
Diese systemen koennen und duerfen genau sein nur als PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE
vollig verboten sind.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:
●
Ordinarien_ oder unterLandes_ GerichtshoefenOrdinarien_ oder unterLandes_ Gerichtshoefen
●
memberLandesGerichtshoefenmemberLandesGerichtshoefen
●
KontinentalienGerichtshoefenKontinentalienGerichtshoefen
●
Internationalien GerichtshoefenInternationalien Gerichtshoefen
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere
personale che la riguardano («protezione dei dati»).
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- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Sanitaerrechten Datei sind vollig Verboten anti PSYCHIATRIE UNDSanitaerrechten Datei sind vollig Verboten anti PSYCHIATRIE UND
ODER PSYCOLOGIE, einfach nur zu Artz_chirurgen erreichbaren,ODER PSYCOLOGIE, einfach nur zu Artz_chirurgen erreichbaren,
duerfen nur mit unterschrieft von Patient die Diagnosen und/oderduerfen nur mit unterschrieft von Patient die Diagnosen und/oder
Therapien eingetragen werden.Therapien eingetragen werden.
Ausnahmenweisen die bewiesene Infektionen und nur als nachAusnahmenweisen die bewiesene Infektionen und nur als nach
unterLaendern, in der gefaehrlich ANTI Ethnische natuerlicheunterLaendern, in der gefaehrlich ANTI Ethnische natuerliche
Menschen sein koennen, einbestimmt.Menschen sein koennen, einbestimmt.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 2°lauft weiter wie folgend :Unterricht 2°lauft weiter wie folgend :
●
Wieso Polizei und Militaeren die nach AngeOrdnete Kammer zuWieso Polizei und Militaeren die nach AngeOrdnete Kammer zu
ausfuehren gefragt sind nicht steadige Archiv ueber natuerlicheausfuehren gefragt sind nicht steadige Archiv ueber natuerliche
Personen haben koenne und duerfen, aber nur zeitmaessig waehrendPersonen haben koenne und duerfen, aber nur zeitmaessig waehrend
die gesetzliche AusfuehrungsUntersuchungen werden indie gesetzliche AusfuehrungsUntersuchungen werden in
Verbindungen mit Gerichtshoefen :Verbindungen mit Gerichtshoefen :
unterLandsgerichtshof, memberlandsgerichthoefen,unterLandsgerichtshof, memberlandsgerichthoefen,
kontinentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen diekontinentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen die
Kenntnissen nach eine natuerliche Person unterschiedlichKenntnissen nach eine natuerliche Person unterschiedlich
bekommen werden.bekommen werden.
●
Ausnahmen sind persoenliche Haeftchen und Berichten die selbstAusnahmen sind persoenliche Haeftchen und Berichten die selbst
Polizist, Polizistin, Militaer, Militaerin, erfuellt haben.Polizist, Polizistin, Militaer, Militaerin, erfuellt haben.
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trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Es ist vollig verboten dass Gesundheitsberichten ueber eineEs ist vollig verboten dass Gesundheitsberichten ueber eine
natuerliche Person zu Polizei und/oder zu Militaeren ABGEGEBENnatuerliche Person zu Polizei und/oder zu Militaeren ABGEGEBEN
werden, aussrhalb die gefaehrliche mikrobische Infektionen.werden, aussrhalb die gefaehrliche mikrobische Infektionen.
Aber ist es nicht VERBOTEN dass die natuerliche Person nach ihreAber ist es nicht VERBOTEN dass die natuerliche Person nach ihre
eigene nicht GEZWUNGEN Wille ihre eigene Gesundsheitsarchiveigene nicht GEZWUNGEN Wille ihre eigene Gesundsheitsarchiv
teilweise oder komplett zu kenntnissen der Polizei und/oderteilweise oder komplett zu kenntnissen der Polizei und/oder
Militaeren.Militaeren.
●
Aber erstens ist es wichtig dass nicht Gesundsheitsarchiv zuAber erstens ist es wichtig dass nicht Gesundsheitsarchiv zu
Militaeren und/oder Polizei ANGEFRAGT WERDEN DARF.Militaeren und/oder Polizei ANGEFRAGT WERDEN DARF.
●
Es ist Aufgaben von Gerichtshoefen erklaerungen ueber gefaehrlicheEs ist Aufgaben von Gerichtshoefen erklaerungen ueber gefaehrliche
mikrobiotische Infektionen nach Inweise von Gesundheitssystem zumikrobiotische Infektionen nach Inweise von Gesundheitssystem zu
Polizei und/oder Militaeren ueber eine natuerliche PersonPolizei und/oder Militaeren ueber eine natuerliche Person
einzureichen.einzureichen.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nach anfrage, die bewiesen ohne ZWINGUNG ist, darf eineNach anfrage, die bewiesen ohne ZWINGUNG ist, darf eine
natuerliche Person zu membersLandesgerichtshoefen undnatuerliche Person zu membersLandesgerichtshoefen und
kontnentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen einkontnentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen ein
nicht Artz ABER PSYCHIATRISCHEN GUTACHTEN ANFRAGEN.nicht Artz ABER PSYCHIATRISCHEN GUTACHTEN ANFRAGEN.
●
Jeden von drei unterschiedliche Gerichtshoefen wird durch ihreJeden von drei unterschiedliche Gerichtshoefen wird durch ihre
eigene Gesundsheitsystem, das nur ohne PSYCOLOGIE UND/ODEReigene Gesundsheitsystem, das nur ohne PSYCOLOGIE UND/ODER
PSYCHIATRIE sein darf, in Ort EIN PSYCHIATTER/IN finden wird.PSYCHIATRIE sein darf, in Ort EIN PSYCHIATTER/IN finden wird.
●
Wie wird dafuer von Internationalien Gerichtshoefen wird 3 PunktWie wird dafuer von Internationalien Gerichtshoefen wird 3 Punkt
entscheidend sein, kontinentsgerichthof 2 Punkten undentscheidend sein, kontinentsgerichthof 2 Punkten und
memberLandsgerichtshoefen 1 Punkt.memberLandsgerichtshoefen 1 Punkt.
●
Als eine Gleichgewicht 3 zu 3 Punkten zu beurteilen kommt, wirdAls eine Gleichgewicht 3 zu 3 Punkten zu beurteilen kommt, wird
deswegen von Internationalien Gerichtshoefen ein Gerichtsverfahrendeswegen von Internationalien Gerichtshoefen ein Gerichtsverfahren
angefangen, und werden nur sie entscheiden sein.angefangen, und werden nur sie entscheiden sein.
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Polizei und Militaeren duerfen nicht die UntersuchungenkenntnissenPolizei und Militaeren duerfen nicht die Untersuchungenkenntnissen
ANTI Internationalien Gerichtshoefen UND/ODERANTI Internationalien Gerichtshoefen UND/ODER
kontinentsGerichtshoefen VERSTAECKEN, sie sollen ab sofort jedenkontinentsGerichtshoefen VERSTAECKEN, sie sollen ab sofort jeden
Yag ein Bericht erfuellen und gleichzeitig scannen und zu ICC ITPYag ein Bericht erfuellen und gleichzeitig scannen und zu ICC ITP
und ECHR in EurOpa senden.und ECHR in EurOpa senden.
●
Andere Internationalien Gerichtshoefen sind moeglich nur alsAndere Internationalien Gerichtshoefen sind moeglich nur als
Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten in einer KommissionAllgemeine Erklaerung der Menschenrechten in einer Kommission
von 6 Member von ICC 3 member ITP 6 Member vonvon 6 Member von ICC 3 member ITP 6 Member von
kontnentsGerichtshoefen und 1 Member von nato und 2 Member vonkontnentsGerichtshoefen und 1 Member von nato und 2 Member von
Un einstimmen wird.Un einstimmen wird.
●
ECHR ist nicht VON ANDERE EUROPEISCHE GERICHTSHOEFENECHR ist nicht VON ANDERE EUROPEISCHE GERICHTSHOEFEN
ERSAETZBAR.ERSAETZBAR.
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Man darf aber mit bessere Konvenktionen eine neue Filiale desMan darf aber mit bessere Konvenktionen eine neue Filiale des
ECHR nicht in Strasbourg angefangen werden.ECHR nicht in Strasbourg angefangen werden.
●
Eine Kommission dafuer eingerichtet wird mit:Eine Kommission dafuer eingerichtet wird mit:
President von ECHRPresident von ECHR
vicePresident von ECHRvicePresident von ECHR
6 Richtern mit Richterinnen von President (4) und vicePresident (2)6 Richtern mit Richterinnen von President (4) und vicePresident (2)
gewaehlt wordengewaehlt worden
President von ICCPresident von ICC
President von ITPPresident von ITP
President von UnPresident von Un
President von natoPresident von nato
●
Die Anfrage von Richtern mit Richterinnen von memberLand in demDie Anfrage von Richtern mit Richterinnen von memberLand in dem
die ECHR_filiale angefragt wird, wird nach geheimniss von jedemdie ECHR_filiale angefragt wird, wird nach geheimniss von jedem
Kommission_member als ja oder nein gewaehlt. Die Mehrerheit esKommission_member als ja oder nein gewaehlt. Die Mehrerheit es
bestimmt.bestimmt.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Es ist mehrere mal von mir eingewiesen worden dass :Es ist mehrere mal von mir eingewiesen worden dass :
●
Damit EuropeischeUnion_Court zu hilfe zu Allgemeine ErklaerungDamit EuropeischeUnion_Court zu hilfe zu Allgemeine Erklaerung
der Menschenrechten sein kann und darf, man braucht der Ersterder Menschenrechten sein kann und darf, man braucht der Erster
Artikel von Europeischer Gruendgesaetzen wie folgend aendern:Artikel von Europeischer Gruendgesaetzen wie folgend aendern:
●
Artikel 1Artikel 1
Jedes land des Europeischer Union darf nach Gerichtshoefen dieJedes land des Europeischer Union darf nach Gerichtshoefen die
gesaetzen so ausfuehren:gesaetzen so ausfuehren:
Die Gruendsgesaetzen von einem EU_member_Land werden nachDie Gruendsgesaetzen von einem EU_member_Land werden nach
Rechten_verpflichtungen der Allg. Erkl. Der MenschenrechtenRechten_verpflichtungen der Allg. Erkl. Der Menschenrechten
durchgelesen damit ausfuehrbar werden koennen.durchgelesen damit ausfuehrbar werden koennen.
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personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 2° ist so beendet .Unterricht 2° ist so beendet .
naechste Unterricht 3 werden die diogrammen, die ich zu Ihnennaechste Unterricht 3 werden die diogrammen, die ich zu Ihnen
vorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleichvorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleich
damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.

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GE_: meine unterrichten_ueber_persoenliche_datei 02

  • 1. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Unterricht 2°
  • 2. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
  • 3. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person Schematisch wie folgend: natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
  • 4. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 5. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 6. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 7. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 8. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 9. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 10. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 11. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind geradeWelche sind gerade mit ungerademit ungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 12. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften: Schematisch wie folgend: natuerliche Person memberLand Gesaetliche Kammern Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Intimae_Sphere Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei unterLand nicht_Gesaetliche Kammern
  • 13. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Polizei Militaeren
  • 14. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Polizei Militaeren Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
  • 15. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Polizei Militaeren Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
  • 16. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Polizei Militaeren Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
  • 17. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Polizei Militaeren Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
  • 18. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Polizei Militaeren Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
  • 19. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Polizei Militaeren Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
  • 20. Hierher werden die moegliche Archiv_komunikationen zwischen die unterschiedliche Gerichtshoefen die staendig zu aktualizieren gleichzeitig in verbindungen sind. MemberLandesGerichtshoefen sind in unterschiedliche Fach verteilt, die auch gleichzeitig aktualiziert werden. z.B. Anti BEDROEHUNG anti KORRUPTION anti FOLDERN anti MAFIA anti TERRORISMUS. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht: ● Ordinarien_ oder unterLandes_ GerichtshoefenOrdinarien_ oder unterLandes_ Gerichtshoefen ● memberLandesGerichtshoefenmemberLandesGerichtshoefen ● KontinentalienGerichtshoefenKontinentalienGerichtshoefen ● Internationalien GerichtshoefenInternationalien Gerichtshoefen memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft
  • 21. Diese Datei sind zeitmaessig, und nur als ohne wiederspruch in memberLandesGerichtshoefen sich finden , koennen OHNE erlaubnissen von Internationalien Gerichtshoefen und von kontinentsgerichtshoefen als staendig bewerten werden. In diese letzter faellen ist aber zu beschrieben ohne Kontrolle von Oberen Gerichtshoefen. Diese systemen koennen und duerfen genau sein nur als PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE vollig verboten sind. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht: ● Ordinarien_ oder unterLandes_ GerichtshoefenOrdinarien_ oder unterLandes_ Gerichtshoefen ● memberLandesGerichtshoefenmemberLandesGerichtshoefen ● KontinentalienGerichtshoefenKontinentalienGerichtshoefen ● Internationalien GerichtshoefenInternationalien Gerichtshoefen memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft
  • 22. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Sanitaerrechten Datei sind vollig Verboten anti PSYCHIATRIE UNDSanitaerrechten Datei sind vollig Verboten anti PSYCHIATRIE UND ODER PSYCOLOGIE, einfach nur zu Artz_chirurgen erreichbaren,ODER PSYCOLOGIE, einfach nur zu Artz_chirurgen erreichbaren, duerfen nur mit unterschrieft von Patient die Diagnosen und/oderduerfen nur mit unterschrieft von Patient die Diagnosen und/oder Therapien eingetragen werden.Therapien eingetragen werden. Ausnahmenweisen die bewiesene Infektionen und nur als nachAusnahmenweisen die bewiesene Infektionen und nur als nach unterLaendern, in der gefaehrlich ANTI Ethnische natuerlicheunterLaendern, in der gefaehrlich ANTI Ethnische natuerliche Menschen sein koennen, einbestimmt.Menschen sein koennen, einbestimmt.
  • 23. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Unterricht 2°lauft weiter wie folgend :Unterricht 2°lauft weiter wie folgend : ● Wieso Polizei und Militaeren die nach AngeOrdnete Kammer zuWieso Polizei und Militaeren die nach AngeOrdnete Kammer zu ausfuehren gefragt sind nicht steadige Archiv ueber natuerlicheausfuehren gefragt sind nicht steadige Archiv ueber natuerliche Personen haben koenne und duerfen, aber nur zeitmaessig waehrendPersonen haben koenne und duerfen, aber nur zeitmaessig waehrend die gesetzliche AusfuehrungsUntersuchungen werden indie gesetzliche AusfuehrungsUntersuchungen werden in Verbindungen mit Gerichtshoefen :Verbindungen mit Gerichtshoefen : unterLandsgerichtshof, memberlandsgerichthoefen,unterLandsgerichtshof, memberlandsgerichthoefen, kontinentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen diekontinentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen die Kenntnissen nach eine natuerliche Person unterschiedlichKenntnissen nach eine natuerliche Person unterschiedlich bekommen werden.bekommen werden. ● Ausnahmen sind persoenliche Haeftchen und Berichten die selbstAusnahmen sind persoenliche Haeftchen und Berichten die selbst Polizist, Polizistin, Militaer, Militaerin, erfuellt haben.Polizist, Polizistin, Militaer, Militaerin, erfuellt haben.
  • 24. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Es ist vollig verboten dass Gesundheitsberichten ueber eineEs ist vollig verboten dass Gesundheitsberichten ueber eine natuerliche Person zu Polizei und/oder zu Militaeren ABGEGEBENnatuerliche Person zu Polizei und/oder zu Militaeren ABGEGEBEN werden, aussrhalb die gefaehrliche mikrobische Infektionen.werden, aussrhalb die gefaehrliche mikrobische Infektionen. Aber ist es nicht VERBOTEN dass die natuerliche Person nach ihreAber ist es nicht VERBOTEN dass die natuerliche Person nach ihre eigene nicht GEZWUNGEN Wille ihre eigene Gesundsheitsarchiveigene nicht GEZWUNGEN Wille ihre eigene Gesundsheitsarchiv teilweise oder komplett zu kenntnissen der Polizei und/oderteilweise oder komplett zu kenntnissen der Polizei und/oder Militaeren.Militaeren. ● Aber erstens ist es wichtig dass nicht Gesundsheitsarchiv zuAber erstens ist es wichtig dass nicht Gesundsheitsarchiv zu Militaeren und/oder Polizei ANGEFRAGT WERDEN DARF.Militaeren und/oder Polizei ANGEFRAGT WERDEN DARF. ● Es ist Aufgaben von Gerichtshoefen erklaerungen ueber gefaehrlicheEs ist Aufgaben von Gerichtshoefen erklaerungen ueber gefaehrliche mikrobiotische Infektionen nach Inweise von Gesundheitssystem zumikrobiotische Infektionen nach Inweise von Gesundheitssystem zu Polizei und/oder Militaeren ueber eine natuerliche PersonPolizei und/oder Militaeren ueber eine natuerliche Person einzureichen.einzureichen.
  • 25. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Nach anfrage, die bewiesen ohne ZWINGUNG ist, darf eineNach anfrage, die bewiesen ohne ZWINGUNG ist, darf eine natuerliche Person zu membersLandesgerichtshoefen undnatuerliche Person zu membersLandesgerichtshoefen und kontnentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen einkontnentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen ein nicht Artz ABER PSYCHIATRISCHEN GUTACHTEN ANFRAGEN.nicht Artz ABER PSYCHIATRISCHEN GUTACHTEN ANFRAGEN. ● Jeden von drei unterschiedliche Gerichtshoefen wird durch ihreJeden von drei unterschiedliche Gerichtshoefen wird durch ihre eigene Gesundsheitsystem, das nur ohne PSYCOLOGIE UND/ODEReigene Gesundsheitsystem, das nur ohne PSYCOLOGIE UND/ODER PSYCHIATRIE sein darf, in Ort EIN PSYCHIATTER/IN finden wird.PSYCHIATRIE sein darf, in Ort EIN PSYCHIATTER/IN finden wird. ● Wie wird dafuer von Internationalien Gerichtshoefen wird 3 PunktWie wird dafuer von Internationalien Gerichtshoefen wird 3 Punkt entscheidend sein, kontinentsgerichthof 2 Punkten undentscheidend sein, kontinentsgerichthof 2 Punkten und memberLandsgerichtshoefen 1 Punkt.memberLandsgerichtshoefen 1 Punkt. ● Als eine Gleichgewicht 3 zu 3 Punkten zu beurteilen kommt, wirdAls eine Gleichgewicht 3 zu 3 Punkten zu beurteilen kommt, wird deswegen von Internationalien Gerichtshoefen ein Gerichtsverfahrendeswegen von Internationalien Gerichtshoefen ein Gerichtsverfahren angefangen, und werden nur sie entscheiden sein.angefangen, und werden nur sie entscheiden sein.
  • 26. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Polizei und Militaeren duerfen nicht die UntersuchungenkenntnissenPolizei und Militaeren duerfen nicht die Untersuchungenkenntnissen ANTI Internationalien Gerichtshoefen UND/ODERANTI Internationalien Gerichtshoefen UND/ODER kontinentsGerichtshoefen VERSTAECKEN, sie sollen ab sofort jedenkontinentsGerichtshoefen VERSTAECKEN, sie sollen ab sofort jeden Yag ein Bericht erfuellen und gleichzeitig scannen und zu ICC ITPYag ein Bericht erfuellen und gleichzeitig scannen und zu ICC ITP und ECHR in EurOpa senden.und ECHR in EurOpa senden. ● Andere Internationalien Gerichtshoefen sind moeglich nur alsAndere Internationalien Gerichtshoefen sind moeglich nur als Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten in einer KommissionAllgemeine Erklaerung der Menschenrechten in einer Kommission von 6 Member von ICC 3 member ITP 6 Member vonvon 6 Member von ICC 3 member ITP 6 Member von kontnentsGerichtshoefen und 1 Member von nato und 2 Member vonkontnentsGerichtshoefen und 1 Member von nato und 2 Member von Un einstimmen wird.Un einstimmen wird. ● ECHR ist nicht VON ANDERE EUROPEISCHE GERICHTSHOEFENECHR ist nicht VON ANDERE EUROPEISCHE GERICHTSHOEFEN ERSAETZBAR.ERSAETZBAR.
  • 27. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Man darf aber mit bessere Konvenktionen eine neue Filiale desMan darf aber mit bessere Konvenktionen eine neue Filiale des ECHR nicht in Strasbourg angefangen werden.ECHR nicht in Strasbourg angefangen werden. ● Eine Kommission dafuer eingerichtet wird mit:Eine Kommission dafuer eingerichtet wird mit: President von ECHRPresident von ECHR vicePresident von ECHRvicePresident von ECHR 6 Richtern mit Richterinnen von President (4) und vicePresident (2)6 Richtern mit Richterinnen von President (4) und vicePresident (2) gewaehlt wordengewaehlt worden President von ICCPresident von ICC President von ITPPresident von ITP President von UnPresident von Un President von natoPresident von nato ● Die Anfrage von Richtern mit Richterinnen von memberLand in demDie Anfrage von Richtern mit Richterinnen von memberLand in dem die ECHR_filiale angefragt wird, wird nach geheimniss von jedemdie ECHR_filiale angefragt wird, wird nach geheimniss von jedem Kommission_member als ja oder nein gewaehlt. Die Mehrerheit esKommission_member als ja oder nein gewaehlt. Die Mehrerheit es bestimmt.bestimmt.
  • 28. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Es ist mehrere mal von mir eingewiesen worden dass :Es ist mehrere mal von mir eingewiesen worden dass : ● Damit EuropeischeUnion_Court zu hilfe zu Allgemeine ErklaerungDamit EuropeischeUnion_Court zu hilfe zu Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten sein kann und darf, man braucht der Ersterder Menschenrechten sein kann und darf, man braucht der Erster Artikel von Europeischer Gruendgesaetzen wie folgend aendern:Artikel von Europeischer Gruendgesaetzen wie folgend aendern: ● Artikel 1Artikel 1 Jedes land des Europeischer Union darf nach Gerichtshoefen dieJedes land des Europeischer Union darf nach Gerichtshoefen die gesaetzen so ausfuehren:gesaetzen so ausfuehren: Die Gruendsgesaetzen von einem EU_member_Land werden nachDie Gruendsgesaetzen von einem EU_member_Land werden nach Rechten_verpflichtungen der Allg. Erkl. Der MenschenrechtenRechten_verpflichtungen der Allg. Erkl. Der Menschenrechten durchgelesen damit ausfuehrbar werden koennen.durchgelesen damit ausfuehrbar werden koennen.
  • 29. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Unterricht 2° ist so beendet .Unterricht 2° ist so beendet . naechste Unterricht 3 werden die diogrammen, die ich zu Ihnennaechste Unterricht 3 werden die diogrammen, die ich zu Ihnen vorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleichvorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleich damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.