GE_: diese meine Kommentarien in eine zweite Unterricht gesammelt entahlten nur die Begruendungen in der vorgestaellter Gesaetzen, in der weitere Unterrichten werden auch sie mit gesaetzen vergleich.
Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo
A1360 Ord.Ing.PG_I_1995
09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
1. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Unterricht 2°
2. Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere
personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
3. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
4. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
5. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
6. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
7. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
8. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
9. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Welche sind gerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
10. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
11. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind geradeWelche sind gerade mit ungerademit ungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
12. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind gerade mitWelche sind gerade mit ungeradeungerade Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:Komunikationen von Datei nach ihre Eigenschaften:
Schematisch wie folgend:
natuerliche Person
memberLand
Gesaetliche Kammern
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Intimae_Sphere Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
unterLand
nicht_Gesaetliche Kammern
13. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
14. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
15. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
16. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
17. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
18. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
19. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1:Wiederhoelung Unterricht 1:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Etnisch_natuerliche Kenntnissen Datei
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei
Strafenrechten Datei
Gesundsheitrechten Datei
Polizei Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
20. Hierher werden die moegliche Archiv_komunikationen zwischen die unterschiedliche
Gerichtshoefen die staendig zu aktualizieren gleichzeitig in verbindungen sind.
MemberLandesGerichtshoefen sind in unterschiedliche Fach verteilt, die auch gleichzeitig
aktualiziert werden. z.B. Anti BEDROEHUNG anti KORRUPTION anti FOLDERN anti MAFIA
anti TERRORISMUS.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:
●
Ordinarien_ oder unterLandes_ GerichtshoefenOrdinarien_ oder unterLandes_ Gerichtshoefen
●
memberLandesGerichtshoefenmemberLandesGerichtshoefen
●
KontinentalienGerichtshoefenKontinentalienGerichtshoefen
●
Internationalien GerichtshoefenInternationalien Gerichtshoefen
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
21. Diese Datei sind zeitmaessig, und nur als ohne wiederspruch in memberLandesGerichtshoefen sich
finden , koennen OHNE erlaubnissen von Internationalien Gerichtshoefen und von
kontinentsgerichtshoefen als staendig bewerten werden. In diese letzter faellen ist aber zu
beschrieben ohne Kontrolle von Oberen Gerichtshoefen.
Diese systemen koennen und duerfen genau sein nur als PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE
vollig verboten sind.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:Strafenrechten Datei sind von unterschiedliche Ordenen eingereicht:
●
Ordinarien_ oder unterLandes_ GerichtshoefenOrdinarien_ oder unterLandes_ Gerichtshoefen
●
memberLandesGerichtshoefenmemberLandesGerichtshoefen
●
KontinentalienGerichtshoefenKontinentalienGerichtshoefen
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Internationalien GerichtshoefenInternationalien Gerichtshoefen
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
22. Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere
personale che la riguardano («protezione dei dati»).
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Sanitaerrechten Datei sind vollig Verboten anti PSYCHIATRIE UNDSanitaerrechten Datei sind vollig Verboten anti PSYCHIATRIE UND
ODER PSYCOLOGIE, einfach nur zu Artz_chirurgen erreichbaren,ODER PSYCOLOGIE, einfach nur zu Artz_chirurgen erreichbaren,
duerfen nur mit unterschrieft von Patient die Diagnosen und/oderduerfen nur mit unterschrieft von Patient die Diagnosen und/oder
Therapien eingetragen werden.Therapien eingetragen werden.
Ausnahmenweisen die bewiesene Infektionen und nur als nachAusnahmenweisen die bewiesene Infektionen und nur als nach
unterLaendern, in der gefaehrlich ANTI Ethnische natuerlicheunterLaendern, in der gefaehrlich ANTI Ethnische natuerliche
Menschen sein koennen, einbestimmt.Menschen sein koennen, einbestimmt.
23. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 2°lauft weiter wie folgend :Unterricht 2°lauft weiter wie folgend :
●
Wieso Polizei und Militaeren die nach AngeOrdnete Kammer zuWieso Polizei und Militaeren die nach AngeOrdnete Kammer zu
ausfuehren gefragt sind nicht steadige Archiv ueber natuerlicheausfuehren gefragt sind nicht steadige Archiv ueber natuerliche
Personen haben koenne und duerfen, aber nur zeitmaessig waehrendPersonen haben koenne und duerfen, aber nur zeitmaessig waehrend
die gesetzliche AusfuehrungsUntersuchungen werden indie gesetzliche AusfuehrungsUntersuchungen werden in
Verbindungen mit Gerichtshoefen :Verbindungen mit Gerichtshoefen :
unterLandsgerichtshof, memberlandsgerichthoefen,unterLandsgerichtshof, memberlandsgerichthoefen,
kontinentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen diekontinentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen die
Kenntnissen nach eine natuerliche Person unterschiedlichKenntnissen nach eine natuerliche Person unterschiedlich
bekommen werden.bekommen werden.
●
Ausnahmen sind persoenliche Haeftchen und Berichten die selbstAusnahmen sind persoenliche Haeftchen und Berichten die selbst
Polizist, Polizistin, Militaer, Militaerin, erfuellt haben.Polizist, Polizistin, Militaer, Militaerin, erfuellt haben.
24. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Es ist vollig verboten dass Gesundheitsberichten ueber eineEs ist vollig verboten dass Gesundheitsberichten ueber eine
natuerliche Person zu Polizei und/oder zu Militaeren ABGEGEBENnatuerliche Person zu Polizei und/oder zu Militaeren ABGEGEBEN
werden, aussrhalb die gefaehrliche mikrobische Infektionen.werden, aussrhalb die gefaehrliche mikrobische Infektionen.
Aber ist es nicht VERBOTEN dass die natuerliche Person nach ihreAber ist es nicht VERBOTEN dass die natuerliche Person nach ihre
eigene nicht GEZWUNGEN Wille ihre eigene Gesundsheitsarchiveigene nicht GEZWUNGEN Wille ihre eigene Gesundsheitsarchiv
teilweise oder komplett zu kenntnissen der Polizei und/oderteilweise oder komplett zu kenntnissen der Polizei und/oder
Militaeren.Militaeren.
●
Aber erstens ist es wichtig dass nicht Gesundsheitsarchiv zuAber erstens ist es wichtig dass nicht Gesundsheitsarchiv zu
Militaeren und/oder Polizei ANGEFRAGT WERDEN DARF.Militaeren und/oder Polizei ANGEFRAGT WERDEN DARF.
●
Es ist Aufgaben von Gerichtshoefen erklaerungen ueber gefaehrlicheEs ist Aufgaben von Gerichtshoefen erklaerungen ueber gefaehrliche
mikrobiotische Infektionen nach Inweise von Gesundheitssystem zumikrobiotische Infektionen nach Inweise von Gesundheitssystem zu
Polizei und/oder Militaeren ueber eine natuerliche PersonPolizei und/oder Militaeren ueber eine natuerliche Person
einzureichen.einzureichen.
25. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nach anfrage, die bewiesen ohne ZWINGUNG ist, darf eineNach anfrage, die bewiesen ohne ZWINGUNG ist, darf eine
natuerliche Person zu membersLandesgerichtshoefen undnatuerliche Person zu membersLandesgerichtshoefen und
kontnentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen einkontnentsgerichtshoefen und Internationalien Gerichtshoefen ein
nicht Artz ABER PSYCHIATRISCHEN GUTACHTEN ANFRAGEN.nicht Artz ABER PSYCHIATRISCHEN GUTACHTEN ANFRAGEN.
●
Jeden von drei unterschiedliche Gerichtshoefen wird durch ihreJeden von drei unterschiedliche Gerichtshoefen wird durch ihre
eigene Gesundsheitsystem, das nur ohne PSYCOLOGIE UND/ODEReigene Gesundsheitsystem, das nur ohne PSYCOLOGIE UND/ODER
PSYCHIATRIE sein darf, in Ort EIN PSYCHIATTER/IN finden wird.PSYCHIATRIE sein darf, in Ort EIN PSYCHIATTER/IN finden wird.
●
Wie wird dafuer von Internationalien Gerichtshoefen wird 3 PunktWie wird dafuer von Internationalien Gerichtshoefen wird 3 Punkt
entscheidend sein, kontinentsgerichthof 2 Punkten undentscheidend sein, kontinentsgerichthof 2 Punkten und
memberLandsgerichtshoefen 1 Punkt.memberLandsgerichtshoefen 1 Punkt.
●
Als eine Gleichgewicht 3 zu 3 Punkten zu beurteilen kommt, wirdAls eine Gleichgewicht 3 zu 3 Punkten zu beurteilen kommt, wird
deswegen von Internationalien Gerichtshoefen ein Gerichtsverfahrendeswegen von Internationalien Gerichtshoefen ein Gerichtsverfahren
angefangen, und werden nur sie entscheiden sein.angefangen, und werden nur sie entscheiden sein.
26. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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Polizei und Militaeren duerfen nicht die UntersuchungenkenntnissenPolizei und Militaeren duerfen nicht die Untersuchungenkenntnissen
ANTI Internationalien Gerichtshoefen UND/ODERANTI Internationalien Gerichtshoefen UND/ODER
kontinentsGerichtshoefen VERSTAECKEN, sie sollen ab sofort jedenkontinentsGerichtshoefen VERSTAECKEN, sie sollen ab sofort jeden
Yag ein Bericht erfuellen und gleichzeitig scannen und zu ICC ITPYag ein Bericht erfuellen und gleichzeitig scannen und zu ICC ITP
und ECHR in EurOpa senden.und ECHR in EurOpa senden.
●
Andere Internationalien Gerichtshoefen sind moeglich nur alsAndere Internationalien Gerichtshoefen sind moeglich nur als
Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten in einer KommissionAllgemeine Erklaerung der Menschenrechten in einer Kommission
von 6 Member von ICC 3 member ITP 6 Member vonvon 6 Member von ICC 3 member ITP 6 Member von
kontnentsGerichtshoefen und 1 Member von nato und 2 Member vonkontnentsGerichtshoefen und 1 Member von nato und 2 Member von
Un einstimmen wird.Un einstimmen wird.
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ECHR ist nicht VON ANDERE EUROPEISCHE GERICHTSHOEFENECHR ist nicht VON ANDERE EUROPEISCHE GERICHTSHOEFEN
ERSAETZBAR.ERSAETZBAR.
27. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Man darf aber mit bessere Konvenktionen eine neue Filiale desMan darf aber mit bessere Konvenktionen eine neue Filiale des
ECHR nicht in Strasbourg angefangen werden.ECHR nicht in Strasbourg angefangen werden.
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Eine Kommission dafuer eingerichtet wird mit:Eine Kommission dafuer eingerichtet wird mit:
President von ECHRPresident von ECHR
vicePresident von ECHRvicePresident von ECHR
6 Richtern mit Richterinnen von President (4) und vicePresident (2)6 Richtern mit Richterinnen von President (4) und vicePresident (2)
gewaehlt wordengewaehlt worden
President von ICCPresident von ICC
President von ITPPresident von ITP
President von UnPresident von Un
President von natoPresident von nato
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Die Anfrage von Richtern mit Richterinnen von memberLand in demDie Anfrage von Richtern mit Richterinnen von memberLand in dem
die ECHR_filiale angefragt wird, wird nach geheimniss von jedemdie ECHR_filiale angefragt wird, wird nach geheimniss von jedem
Kommission_member als ja oder nein gewaehlt. Die Mehrerheit esKommission_member als ja oder nein gewaehlt. Die Mehrerheit es
bestimmt.bestimmt.
28. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
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Es ist mehrere mal von mir eingewiesen worden dass :Es ist mehrere mal von mir eingewiesen worden dass :
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Damit EuropeischeUnion_Court zu hilfe zu Allgemeine ErklaerungDamit EuropeischeUnion_Court zu hilfe zu Allgemeine Erklaerung
der Menschenrechten sein kann und darf, man braucht der Ersterder Menschenrechten sein kann und darf, man braucht der Erster
Artikel von Europeischer Gruendgesaetzen wie folgend aendern:Artikel von Europeischer Gruendgesaetzen wie folgend aendern:
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Artikel 1Artikel 1
Jedes land des Europeischer Union darf nach Gerichtshoefen dieJedes land des Europeischer Union darf nach Gerichtshoefen die
gesaetzen so ausfuehren:gesaetzen so ausfuehren:
Die Gruendsgesaetzen von einem EU_member_Land werden nachDie Gruendsgesaetzen von einem EU_member_Land werden nach
Rechten_verpflichtungen der Allg. Erkl. Der MenschenrechtenRechten_verpflichtungen der Allg. Erkl. Der Menschenrechten
durchgelesen damit ausfuehrbar werden koennen.durchgelesen damit ausfuehrbar werden koennen.
29. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 2° ist so beendet .Unterricht 2° ist so beendet .
naechste Unterricht 3 werden die diogrammen, die ich zu Ihnennaechste Unterricht 3 werden die diogrammen, die ich zu Ihnen
vorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleichvorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleich
damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.