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Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich,
bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Unterricht 7
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
einen präskriptiven Ansatz ausschließen
und sicherstellen, dass die Benutzer
INFORMIERTE
Akteure sind und die Kontrolle
über die getroffene Wahl haben
Sehr Gut
SCHATTEN
INFORMED == IN FORM == IN BILDETE ==> NICHT geeignet
Besser that users are to know user and control of the choise made...
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
TEKNE == MACHT UEBER natuer
Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
Etrurien
Ein Beispiel von Erklaerung von
Barbarische Befreiungen
Zurueck zu Barbarische Laendern
Gothicswelt
WELT GEBLIEBEN ZU
PAGANISCHE ROEMERN
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
natuerliche Person
Und
nicht PHISYCALISCHE PERSON
Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN
dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch
Sind Gruendsaetzlich mindestens auch
zu seiner Besitzung
Unterricht 6 wiederhoelungen
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
natuerliche Person
Und
nicht PHISYCALISCHE PERSON
Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN
dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch
Sind Gruendsaetzlich mindestens auch
zu seiner Besitzung
Jede Kenntnisse, die ein Mensch beschreibt, ist in der erster Lage nur seine
Besitzung.
Die gesaetzen nach Rechten_verpflichtungen koennen und duerfen nur bestimmte
erlaubte Benuetzungen als miete oder kostenloesen mieten behandeln lassen.
Jede Kenntnisse ueber ein Mensch == Menschendatei, ist mit zwei teilen zu
unterscheiden:
A) Menschenexistens
B) Wiedergabe von Schreiben der Menschenexistens auf Schreibenmittel eintragt.
Menschenexistens ist nur von dem Mensch Besitzung . Jede Rechten_verpflichtungen darf
nur zu dem sich halten.
Uebereintragungen von Datei ueber eine Menschexistens ist von Uebereintrager Besitzung.
PubblischPrivat
veroeffentlichen
Aufnahmenohne
Erlaubnissenabermit
zuPerson
bekanntmachen
Damitdie
aufgenommene
Kenntnissenman
haltenund/oder
veroeffentlichkann
manbrauchtdie
Personserlaubnissen
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
● Einige Beispielen werden uns erklaeren wie diese letzte Dias so wichtig
sind:
PSYCHIATRIE + SICHERHEIT == FOLDERN
aber das ist auch zu klar bewiesen worden , werden wir ein sexuelle
Beispiel:
in England ist ploetzlich ein problem getaucht:
ein Conservativer hatte ein Gesaetzt vorgestellt:
● Jeder Mensch des maennlicher Geschlecht wird nach laenge des
Schwanz veroeffentlich. Begruendung : er will nicht dass seine
15_jaehrigerTochter mit ein unter18Jaeriger_Mann mit ein ueber 30 cm
Schwanz zu sex einkommt, er sagte dass nach so einer Masse seine
Tochter wird die andere Schwnze nicht mehr gefuehlen.
Sexuelle VERTEIDIGUNG + SICHERHEIT ==> FOLDERN
Also ich kann auch verstehen die Sorgen von ein Vater …. 45cm Schwanz
IN meine 15_jaehrige_Tochter IST ZU VIEL ...
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
● Danach man soll denken dass in der Wald die Indios maessen sie nicht
den Schwanz, und noch dazu in Erextion.
● Jetzt die Frage: kann man nach Rechten_verpflichtungen, nicht nur zu
jedem maennlichen Mensch der Schwanz in Erextion maessen, und nicht
nur auch in einer Liste mit name nachnamen und geburtsdatum und
annerkennbare Photo veroeffentlichen ?
Ueberhaupt nein.......
● ABER MIT PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE MAN WILL DAS
GLEICHE ….
● Ein Mensch auch wenn bewiesen worden ist dass er nicht bewiesene
STRAFTAT GEMACHT HAT, DARF ALS PSYCHIATRISCHES BERICHT
IN seiner Freiheit von rechten_verpflichtungen ABGEGRENZT WERDEN.
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
UND NICHT NUR SO WIRD TEILWEISEN. z.B. IN Vertagenbereich,
ODER VOLLIG VEROEFFENTLICH....
● Also moechten Sie ihre Schwanz MESSEN LASSEN UND IN EINER
VEROEFFENTLICHE LISTE EINGETRAGEN LASSEN ?
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
UND NICHT NUR SO WIRD TEILWEISEN. z.B. IN Vertagenbereich,
ODER VOLLIG VEROEFFENTLICH....
● Also moechten Sie ihre Schwanz MESSEN LASSEN UND IN EINER
VEROEFFENTLICHE LISTE EINGETRAGEN LASSEN ?
natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
PubblischPrivat
Persoenliche Datei duerfen aufgenommen
werden aber nur als die entsprechende
Person zu Kenntnissen gebracht wird
Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE
schrieftliche und unterschrieftliche
Erlaubnissen der Person aufgenommen
werden.
Unterricht 6 wiederhoelungen
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4:Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Polizei Militaeren
unterLand
Gerichtshoefen
kontinents
Gerichtshoefen
Internationalien
Gerichtshoefen
nur Beurteilungen
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Pubblische Untersuchungen:
● Vorberschieben:
● ALTE METHODE NACH KEISERSSTAAT : DIE PSYCOBERICHT IST
ERLAUBT AUCH WENN jedemand nicht ZU PSYCOBEURTEILUNG
GLAUBT
● Aktuelle Zustaenden, eine Person der als SCHUELDIGER von
bewiesenem STRAFTAT worden ist, hat Rechten zum Wahl als freiwillige
Person und ohne ZWINGUNG ob moechte ein PSYCHIATRISCHE Bericht
ueber ihre Person
● Von mir vorgeschlagene neue Gesaetzen:
jeden Mensch hat Rechten_verpflichtungen damit ein mal und bis seine
klinische bewiesene Tod waehlen kann ob er ZU MENTHALISCHE
DISKRIMINIERUNG ENTSPRICHT oder anti DIESE DISKRIMINIERUNG
verweigert
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur als ein mensch anti MENTHALISCHE DISKRIMINIERUNG verweigert
hat, kann und darf man wie folgend unterscheiden:
● Die Staatsuntersuchungen werden so ausgefuehrt:
● nur Personen von pubbblischer Rechten juristische Person duerfen nach
AngabenBereich untersuchungen anOrdnen.
● Der Aktuelle Zustand beschreibt dass nur Richtern oder Richterin darf
Untersuchungen ueber eine natuerliches Person anOrdnen, dafuer darf
er oder sie nach pubblischer Rechten juriistische Personen als
Gutachtern und/oder Berichtern waehlen damit sie nach FachBereichen
ihn oder sie zu genaue Kenntnissen bringe werden.
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Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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Nur als ein mensch anti MENTHALISCHE DISKRIMINIERUNG verweigert
hat, kann und darf man wie folgend unterscheiden:
● Die Staatsuntersuchungen werden so ausgefuehrt:
● nur Personen von pubbblischer Rechten juristische Person duerfen nach
AngabenBereich untersuchungen anOrdnen.
● Von mir vorgeschlagen neue Zustand: jede nach pubblischer Rechten
juristische Person , die auch auf der Liste der Gesaetzliche Kammer
eingetragen ist, darf die Freiheit ein Mensch zu Wohnort abschreanken
als sie ein bewiesene SCHWERE STRAFTAT bewiesen hat, DER
diesem Mensch als bewisene STRAFTAETER AUSGEFUEHRT HAT.
Diese Massnahmen sind erlaubt nur fuer nicht hoeher als 60 Tagen
dauerhaft; als ein Richter oder Richterin wird die gleiche ergebnissen
annekennen , diese Massnahmen sind bis Prozess fortzufuehren.
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Verweignare BesitzungensAufnahmensDatei
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trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
PubblischPrivat
Persoenliche Datei duerfen aufgenommen
werden aber nur als die entsprechende
Person zu Kenntnissen gebracht wird
Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE
schrieftliche und unterschrieftliche
Erlaubnissen der Person aufgenommen
werden.
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trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
Pubblisch
Persoenliche Datei duerfen aufgenommen
werden aber nur als die entsprechende
Person zu Kenntnissen gebracht wird
Es ist nicht zu
VERMEIDEN
Verpflichtung um zu
natuerlicher Person
bekanntzu machen
Natuerliche Person, darf
und kann eine Copie von
Datei anfragen und
bekommen.
Darf anfragen um zu
loeschen, und ist es
zwingend ueber
Veroeffentlichungen
Verweigbare BesitzungensAufnahmensDatei
Privat
nicht VERWEIGBARE Datei_Besitzungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
Es ist OHNE
Erlaubnissen von
natuerlicher Person
ZU ERLAUBEN
Verpflichtung um zu
natuerlicher Person
bekannt zu machen
Natuerliche Person, darf
und kann eine Copie von
Datei anfragen und
bekommen.
Hat vollig Rechten um zu
loeschen, und ist es
zwingend ueber
Veroeffentlichungen
Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE
schrieftliche und unterschrieftliche
Erlaubnissen der Person aufgenommen
werden.
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
in internet
sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
leben erfuellen..
Unterricht 6 wiederhoelungen
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trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
in internet
sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
leben erfuellen..
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
Unterricht 6 wiederhoelungen
PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE sind nicht Medizin_Chirurghi.
Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin duerfen nicht PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE BENUETZEN.
Bericht und/oder Gutachten duerfen in Gerichtsverfaher nur von Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin
eingereicht werden.
Nur als vollig bewiesen worden sit dass ohne ZWINGUNG als vollig freiWille der Patient oder die
Patientin einen Bericht von PSYCHIATER/iN fragt an, darf der Richter oder Richterin entscheiden
ob als BEWEIS in Gerichtsverfahren dieser PSYCOBERICHT gueltig sein darf.
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Jede art und weise von Krankenheit
Gesundsheitenrechten UnterLandesaemter
VersammlungderSanitaetskleinTeilen
INFEKTIONEN
NACH
Mikroben
Einnahmenarchiv
Bereich ohne freiWille der
natuerliche Person
Bereich nach freiWille der
natuerliche Person
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°:
Von Internationalien bis unterLaendische Gesundsheitsystem
Unterricht 6 wiederhoelungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Datei in
Gesundsheitsystem
sind nur von
natuerliches Person
Sogar die
Artz_chirurghen, die
nicht PSYCHIATERN
UND/ODER
PSYCOLOGEN SEIN
DUERFEN, duerfen
nicht ihre dyagnosen
und ihre Therapien
ausserhalb der
freiWillen
Patienterlaubnissen
veroeffentlichen und
oder in
Gesundheitssystem
eintragen.
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ecfirmatoingtimbratobrevetto-sistema-sanitario-generali-computerizzato
Bitte Studieren Sie dieses Gesundsheitsarchivssystem
Damit Sie verstehen koennen wie am bestens in einem Krankenhaus man nicht
nach IRRTUM STIERBT und BEDROEHT werden kann.
Wenn Sie weitere erlaubte Erklaerungen brauchen schreiben Sie bitte zu
ec_ing@ecologicolombo.net
Sehr Gut
Mein Ing.gestempelte Patent ueber
neue Gesundsheitsarchivssystem
Unterricht 6 wiederhoelungen
PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE sind nicht Medizin_Chirurghi.
Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin duerfen nicht PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE BENUETZEN.
Bericht und/oder Gutachten duerfen in Gerichtsverfaher nur von Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin
eingereicht werden.
Nur als vollig bewiesen worden sit dass ohne ZWINGUNG als vollig freiWille der Patient oder die
Patientin einen Bericht von PSYCHIATER/iN fragt an, darf der Richter oder Richterin entscheiden
ob als BEWEIS in Gerichtsverfahren dieser PSYCOBERICHT gueltig sein darf.
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Archivssystemen
Strafrechtenarchivn
Militaeren
Bereich von Gerichtshoefen
Bereich nach freiWille der natuerliche Person
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- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°:
Polizei
Zivilrechtenarchivn
Gesundsheitenrechtenarchivn
Einnahmenarchiv Einnahmenarchiv
Stamaemternarchiv Managementarchiv Anwaltscheftarchiv
Unterscheiden der getrennten
Gerichtshoefenniveau
unterLandesniveau
Internationalien Gesundheitsystemen Entscheidungen
Jeden Polizist oder Polizistin oder Militaer oder Militaerin hat rechten_verpflichtungen um
eigene Berichtenarchiv zu halten auch wenn er oder sie in Rente gelaufen ist.
Jeden von diesem Bericht wird nach wahl der Urheber zu Gerichtshoefen gescannert und gesendet und
nach Original zur Papier zu unterLandesgerichtshof haendlig abgagaben.
Als zu unterLandesGerichtshof er eingekommen ist, wird den Bericht ab sofort gescannert und zu
Internationalien und kontinents_ Gerichtshoefenarchiv innerhalb 720 minuten eingetragen.
Nach wahl der zustaendige obengeschriebene Geritshoefen, wird zu unterschiedliche
memberLandsgerichtshoefenarchiv innerhalb 320 minuten verteilt.
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Archivssystemen
Strafrechtenarchivn
Militaeren
Bereich von Gerichtshoefen
Bereich nach freiWille der natuerliche Person
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°:
Polizei
Zivilrechtenarchivn
Gesundsheitenrechtenarchivn
Einnahmenarchiv Einnahmenarchiv
Stamaemternarchiv Managementarchiv Anwaltscheftarchiv
Unterscheiden der getrennten
Gerichtshoefenniveau
unterLandesniveau
Internationalien Gesundheitsystemen Entscheidungen
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
Privat
In dieser Faellen , die natuerliche Person, ist es die einzige mit
vollig Rechten um ihre eigene Datei, auch wehraend untersuchungen
Zu veroeffentlich.
Ausserhalb nur der Richter oder Richterin darf entschieden damit
nicht ANTI Rechten_verpflichtugen DIE ZUSTAENDEN LAUFEN
WERDEN, seine eigene untersuchungen und Kommentarien zu
Veroeffentlich einzugeben. Andere persoenliche Kenntnissen
der Richter darf nur veroeffentlichen als die natuerliche
Person seine Erlaubnissen geben wird.
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100% Min.%
Die nach rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten Berechtige
um diese Datei zu benuetzen
Privaten Bereich
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
nach privater Rechten
Juristische Person
natuerliche Person
Oft pubblischer Bereich
pubblischer Bereich
privater Bereich
Unterricht 6 wiederhoelungen
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
nach privater rechten
juristische Person
Jeden Mensch ist auch eine nach privater Rechten juristische Person
Trotzdem wegen juristische Konsequenzen ist vollig von natuerliche
Person getrennt.
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Wie kann ein Indios in nicht BERUHRTE Wald eine juristischeWie kann ein Indios in nicht BERUHRTE Wald eine juristische
Person sein ?Person sein ?
Weil er ist mit seine aenliche Indios besitzer von der Wald.Weil er ist mit seine aenliche Indios besitzer von der Wald.
●
Einfach Erklaert nach Recten_verpflichtungen, man brauchtEinfach Erklaert nach Recten_verpflichtungen, man braucht
nicht ein Vertrag damit die Wald als besitzungen von indiosnicht ein Vertrag damit die Wald als besitzungen von indios
unterschrieben wird. Es ist einfach so, und nicht ERSAETZBAR.unterschrieben wird. Es ist einfach so, und nicht ERSAETZBAR.
●
DAS PROBLEM ist bewiesen z.B. dass die gesamte UsaDAS PROBLEM ist bewiesen z.B. dass die gesamte Usa
Laendern nur von Indios sind und GLEICHZEITIG das NICHTLaendern nur von Indios sind und GLEICHZEITIG das NICHT
gesaetzlich annerkannt IST, WEIL NACH SOZIALIBERALgesaetzlich annerkannt IST, WEIL NACH SOZIALIBERAL
PHILOSOPHIE UND POLITIK EIN AMERIKANISCHER BAUERPHILOSOPHIE UND POLITIK EIN AMERIKANISCHER BAUER
NACH nach Rechten_verpflichtungen UNGUELTIGEM VERTRAGNACH nach Rechten_verpflichtungen UNGUELTIGEM VERTRAG
BESITZER VON ein Gruendstueck SEIN KANN.BESITZER VON ein Gruendstueck SEIN KANN.
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Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
In Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einemIn Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einem
Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.
●
Aber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damitAber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damit
Rechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eine neueRechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eine neue
Gesaetzt vorbereitet worden:Gesaetzt vorbereitet worden:
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-dirittihttps://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-diritti
●
Diese neue Gesaetzen werden:Diese neue Gesaetzen werden:
A) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eineA) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eine
bestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz vonbestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz von
Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.
●
B) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass Sie mindestensB) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass Sie mindestens
65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Land besitzen werden.65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Land besitzen werden.
Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzige Ethnisch_natuerlicher BesitzerDie Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzige Ethnisch_natuerlicher Besitzer
unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerliche Besitzern * 0.unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerliche Besitzern * 0.55 ); die bleibende); die bleibende
Ethnisch_natuerliche 65% sind als Gemeinde der Ethnisch_natuerliche PersonenEthnisch_natuerliche 65% sind als Gemeinde der Ethnisch_natuerliche Personen
einzuhalten. mindestens fuer Ethnisch_natuerlichen Mensch ist 1600 qm.einzuhalten. mindestens fuer Ethnisch_natuerlichen Mensch ist 1600 qm.
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
In Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einemIn Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einem
Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.
●
Aber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damitAber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damit
Rechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eineRechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eine
neue Gesaetzt vorbereitet worden:neue Gesaetzt vorbereitet worden:
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-dirittihttps://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-diritti
●
Diese neue Gesaetzen werden:Diese neue Gesaetzen werden:
A) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eineA) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eine
bestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz vonbestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz von
Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.
●
B) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass SieB) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass Sie
mindestens 65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Landmindestens 65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Land
besitzen werden. Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzigebesitzen werden. Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzige
Ethnisch_natuerlicher Besitzer unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerlicheEthnisch_natuerlicher Besitzer unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerliche
Besitzern * 0.10); die bleibende Ethnisch_natuerliche 65% sind als Gemende derBesitzern * 0.10); die bleibende Ethnisch_natuerliche 65% sind als Gemende der
Ethnisch_natuerliche Personen einzuhalten.Ethnisch_natuerliche Personen einzuhalten.
Unterricht 6 wiederhoelungen
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
nach privater rechten
juristische Person
Also entweder als Gemeinde_mitglieder_besitzer oder als privat Besitzer
Jeden Mensch ist es auch nach privater Rechten_verpflichtungen
Juristische Person
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
nach privater rechten
juristische Person
Eine nach privater Rechten_verpflichtungen
Juristische Person
hat nach Vertrag, mit dem privat Besitzer ist,
Rechten_verpflichtungen als Besitzer seiner Datei.
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
Einzige Begruendungen
nach privater rechten
juristische Person
Eine nach privater Rechten_verpflichtungen
Juristische Person
Hat nach Vertrag mit dem privat Besitzer ist
Rechten_verpflichtungen als Besitzer seiner Datei.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
nur als Ethnisch_natuerlich in eigenem Ethnischen_natuerlichennur als Ethnisch_natuerlich in eigenem Ethnischen_natuerlichen
Land, man ist auf jeden Fall von Gruendstuecken Besitzer.Land, man ist auf jeden Fall von Gruendstuecken Besitzer.
●
Als Ethnisch_natuerlicher Gemeinde_BesitzerAls Ethnisch_natuerlicher Gemeinde_Besitzer
●
Als privater BesitzerAls privater Besitzer
als Mensch in einem Land, das nicht von eigenemals Mensch in einem Land, das nicht von eigenem
Ethnisch_natuerlichem Land gehoert; man darf nur privaterEthnisch_natuerlichem Land gehoert; man darf nur privater
Besitzer sein und nicht ueber 1600 qm Gelaendeoeberflaechen manBesitzer sein und nicht ueber 1600 qm Gelaendeoeberflaechen man
besitzen darf.besitzen darf.
●
Aber man darf mehr gelaendeoeberflachen mieten als dieAber man darf mehr gelaendeoeberflachen mieten als die
Ethnische_natuerliche Gemeinde als Besitzer_vermiter ihreEthnische_natuerliche Gemeinde als Besitzer_vermiter ihre
Erlaubnissen als schriftlicher unterschrieftlicher und gestempterErlaubnissen als schriftlicher unterschrieftlicher und gestempter
Vertrag geben werden.Vertrag geben werden.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Damit ein Mensch kann von Objekten die nicht Gruenstuecken sindDamit ein Mensch kann von Objekten die nicht Gruenstuecken sind
Besitzer sein, er oder sie braucht ein Vertrag mit dem dieBesitzer sein, er oder sie braucht ein Vertrag mit dem die
Besitzungen annerkennt sein koennen und duerfen.Besitzungen annerkennt sein koennen und duerfen.
Die Kenntnissen ueber eine nach privater Rechten_verpflichtungenDie Kenntnissen ueber eine nach privater Rechten_verpflichtungen
Person sind am erster seine Besitzungen, damit in KraftPerson sind am erster seine Besitzungen, damit in Kraft
ausgefuehrt werden koennen und duerfen sind auch Vesizrungenausgefuehrt werden koennen und duerfen sind auch Vesizrungen
von:von:
●
StammaemternStammaemtern
●
adresse als Wohnort nuetzungen gemitet oder als besitzeradresse als Wohnort nuetzungen gemitet oder als besitzer
●
adresse als Wohnsitz als besitzer oder gemietetadresse als Wohnsitz als besitzer oder gemietet
●
FinanzaemternFinanzaemtern
Besitzungen nach Verrtraegen und Ethnisch_natuerlicherBesitzungen nach Verrtraegen und Ethnisch_natuerlicher
GemeindeGemeinde
Einkommen nach Arbeiten ikl. Gesaetzliche Kapitalertrag undEinkommen nach Arbeiten ikl. Gesaetzliche Kapitalertrag und
NICHT gesaetzliche KapitalertragNICHT gesaetzliche Kapitalertrag
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau●
●
Jede andere Erlaubnissen zu veroeffentlichungen die nicht direktJede andere Erlaubnissen zu veroeffentlichungen die nicht direkt
mit Gerichtshoefer Erlaubnissen aus diesem Aemternmit Gerichtshoefer Erlaubnissen aus diesem Aemtern
eingenommen werden koennen, duerfen nur mit erlaubnissen voneingenommen werden koennen, duerfen nur mit erlaubnissen von
nache privater Rechten_verpflichtungen juristische Personnache privater Rechten_verpflichtungen juristische Person
veroeffentlich werden.veroeffentlich werden.
Es ist daraufeingewiesen dass die Gerichtshoefen duerfen dieEs ist daraufeingewiesen dass die Gerichtshoefen duerfen die
oberbeschriebene Kenntnissen zu veroeffentlichungen eraluben,oberbeschriebene Kenntnissen zu veroeffentlichungen eraluben,
nur als die Veroeffentlichungen nach Rechten_verpflichtungennur als die Veroeffentlichungen nach Rechten_verpflichtungen
Allgemeine Erklaerung der Mesnchenrechten erlaubbaren sind.Allgemeine Erklaerung der Mesnchenrechten erlaubbaren sind.
●
Es ist vollig verboten die VEROEFFENTLICHUNGEN vonEs ist vollig verboten die VEROEFFENTLICHUNGEN von
professioneller Geheimnissen als nicht der Urheber, der oder dieprofessioneller Geheimnissen als nicht der Urheber, der oder die
auch in einer gesaetzlicher Kammersliste eingetragen ist, oderauch in einer gesaetzlicher Kammersliste eingetragen ist, oder
nach Patentamt angemeldet hat, veroeffentlich hat.nach Patentamt angemeldet hat, veroeffentlich hat.
●
Als eine Kenntnisse in internet veroeffentlich ist man hatAls eine Kenntnisse in internet veroeffentlich ist man hat
automatisch die Erlaubnissen um weiter zu veroeffentlichen.automatisch die Erlaubnissen um weiter zu veroeffentlichen.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Die vermutungen sind nicht beweisen und damit ist es erlaubt inDie vermutungen sind nicht beweisen und damit ist es erlaubt in
jeder zustaenden zu veroeffentlich, nur als MASS_MEDIA istjeder zustaenden zu veroeffentlich, nur als MASS_MEDIA ist
trotzdem ohne erlaubnissen der Vermueteter zu veroeffentlichtrotzdem ohne erlaubnissen der Vermueteter zu veroeffentlich
erlaubt.erlaubt.
●
sozial_network oder video auch von Mass_media erzeugt aber nursozial_network oder video auch von Mass_media erzeugt aber nur
in internet veroeffentlich sind auch mit Vermuetungen zuin internet veroeffentlich sind auch mit Vermuetungen zu
veroeffentlich.veroeffentlich.
●
Als aber eine nach Rechten_verpflichtungen juristische Person derAls aber eine nach Rechten_verpflichtungen juristische Person der
oder die in Journalistenkammersliste eingetragen ist, darf nur nachoder die in Journalistenkammersliste eingetragen ist, darf nur nach
seiner zivil_ und strafen_ verantwoertungen und _verhaftungenseiner zivil_ und strafen_ verantwoertungen und _verhaftungen
veroffentlich.veroffentlich.
●
Damit Beweisen die nach Rechten_verpflichtungen gehoeren zuDamit Beweisen die nach Rechten_verpflichtungen gehoeren zu
eine und/oder mehrerenatuerliches Personen gehoeren, duerfeneine und/oder mehrerenatuerliches Personen gehoeren, duerfen
Mass_media nur mit Gerichtshoefenerlaubnissen veroeffentlichen,Mass_media nur mit Gerichtshoefenerlaubnissen veroeffentlichen,
in Internet ist sogar erlaubt, als nicht Dokumenten und oderin Internet ist sogar erlaubt, als nicht Dokumenten und oder
bewiesene Dokumentation von juristische Persone sind.bewiesene Dokumentation von juristische Persone sind.
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●
Auf jeden fall die natuerliche Persoenen die von einem DokumentAuf jeden fall die natuerliche Persoenen die von einem Dokument
und oder bewisene DOKUMENTATION sind als passive verletzteund oder bewisene DOKUMENTATION sind als passive verletzte
Person eingetragen duerfen mindestens in Internet ohne WEITEREPerson eingetragen duerfen mindestens in Internet ohne WEITERE
ERLAUBNISSEN veroeffentlichen. Nach Mass_media man brauchtERLAUBNISSEN veroeffentlichen. Nach Mass_media man braucht
ein Vetrag, den von oberbeschriebener natuerlicher Person zuein Vetrag, den von oberbeschriebener natuerlicher Person zu
Einverstand genommen werden wird.Einverstand genommen werden wird.
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
Einzige Begruendungen
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen
Juristische Person
Hat nach Rechten_verpflictungen Vertantwortungen
und Haftungen damit sie befehlen wie
Die Sachen von Republick ausgefuehrt werden koennen.
Sie darf nicht VERSTECKT werden und wird sie jede nach
Rechten_verpflichtungen Geheimnis nicht ENTDECKEN..
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
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natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
Einzige Begruendungen
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen
Juristische Person
Hat nach Rechten_verpflictungen Vertantwortungen
und Haftungen damit sie befehlen wie
Die Sachen von Republick ausgefuehrt werden koennen.
Sie darf nicht VERSTECKT werden und wird sie jede nach
Rechten_verpflichtungen Geheimnis nicht ENTDECKEN..
DadienachpubblischerRechten_verpflichtungenjuristischePersonist
volligVerantwortlichundVerhaftbardarf nicht alsENTSCHUELDIGUNGIN
GerichtsverfahrendieGesundsheitsDateiEINTRETEN
Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
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notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
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nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
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nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
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Juristische Person
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
Einzige Begruendungen
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen
Juristische Person
Hat nach Rechten_verpflictungen Vertantwortungen
und Haftungen damit sie befehlen wie
Die Sachen von Republick ausgefuehrt werden koennen.
Sie darf nicht VERSTECKT werden und wird sie jede nach
Rechten_verpflichtungen Geheimnis nicht ENTDECKEN..
DadienachpubblischerRechten_verpflichtungenjuristischePersonist
volligVerantwortlichundVerhaftbardarf nicht alsENTSCHUELDIGUNGIN
GerichtsverfahrendieGesundsheitsDateiEINTRETEN
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
nach privater rechten
juristische Person
DuerfenentwederAngestelltoderauchnachZeitsvertragFreierMitarrbeiteroderzuStaatangestellten
EsistvolligbewiesendassVOLLIGVERFALSCHETISTDASSeinenachpubblischer
Rechten_verpflichtungenjuristischePersonDARFfuerprivaten
ALSANGESTELLTARBEITEN;weil sieamerstensdieRechten_verpflichtungenauchanti
INTERESSENDERARBEITSGEBERausfuehrenwird.
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Unterricht 7 ist so beendet .Unterricht 7 ist so beendet .
naechste Unterricht 6 werden die diogrammen, die ich zu Ihnennaechste Unterricht 6 werden die diogrammen, die ich zu Ihnen
vorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleichvorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleich
damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.
●
Dazu werden die private Wechselungen von Archivien mit ihrenDazu werden die private Wechselungen von Archivien mit ihren
Problemen beschreibt und die aktuelle Gesaetzen vergleicht.Problemen beschreibt und die aktuelle Gesaetzen vergleicht.
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Da eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristischeDa eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische
Person nicht fuer sich selbst bedient, aber darf nur nachPerson nicht fuer sich selbst bedient, aber darf nur nach
Rechten_verpflichtungen bedienen, und nur so darf sie auchRechten_verpflichtungen bedienen, und nur so darf sie auch
verdienen; ist es deutlich klar dass sie nicht zu Private Besitzungenverdienen; ist es deutlich klar dass sie nicht zu Private Besitzungen
arbeiten darf.arbeiten darf.
●
Sie darf zu private Besitsungen nur nach Zeitsvertrag als freierSie darf zu private Besitsungen nur nach Zeitsvertrag als freier
Mitarbeiter bedienen und nach diesem Vertrag dafuer mit verdienenMitarbeiter bedienen und nach diesem Vertrag dafuer mit verdienen
auch arbeiten.auch arbeiten.
●
Sie duerfen nicht am ERSTENS ANTI Rechten_verpflichtungen derSie duerfen nicht am ERSTENS ANTI Rechten_verpflichtungen der
Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten wie inderAllgemeine Erklaerung der Menschenrechten wie inder
Gruendsgesaetzen zu lesen ist ZU VORTEILEN des BesitzernGruendsgesaetzen zu lesen ist ZU VORTEILEN des Besitzern
arbeiten. Falls sie SO AUSFUEHREN WIRD, wird sie mitarbeiten. Falls sie SO AUSFUEHREN WIRD, wird sie mit
Gerichtsverfahren zu Zivilrechten verantwortungen und zuGerichtsverfahren zu Zivilrechten verantwortungen und zu
Strafrechten verhaftbarigkeiten eingebracht damit sie bezahlen undStrafrechten verhaftbarigkeiten eingebracht damit sie bezahlen und
wenn es notwendig ist, zu Gefaegnissen gebracht wird.wenn es notwendig ist, zu Gefaegnissen gebracht wird.
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z.B.z.B.
Morandisbruecke ABSTUERTZTMorandisbruecke ABSTUERTZT
●
Benetton ist besitzer von AUTOSTRTADE SPA, aber damit dieBenetton ist besitzer von AUTOSTRTADE SPA, aber damit die
zuStandhaltungen der Autobahn ausgefuehrt wird, darf er nicht selbstzuStandhaltungen der Autobahn ausgefuehrt wird, darf er nicht selbst
ausfuehren. Er braucht ein nach pubblischer Rechten_verpflichtungenausfuehren. Er braucht ein nach pubblischer Rechten_verpflichtungen
juristische Person, in der faellen ein Ing.enieur, der ein Vertrag mit ihmjuristische Person, in der faellen ein Ing.enieur, der ein Vertrag mit ihm
abschliesst damit der Ing. Vollig nach Strafrechten verhaftbar ist, undabschliesst damit der Ing. Vollig nach Strafrechten verhaftbar ist, und
nach zivilRechten ist teilweise verantwoertlich.nach zivilRechten ist teilweise verantwoertlich.
●
Das bedeutet dass FALLS BENETTON HAT ANTI Gesaetzen DIEDas bedeutet dass FALLS BENETTON HAT ANTI Gesaetzen DIE
INGENIEUREN ZU STRAFTAT GEBRACHT, wird auch er aber nur zu zweiteINGENIEUREN ZU STRAFTAT GEBRACHT, wird auch er aber nur zu zweite
Gerichtsverfahren verhaftbar, wenn Benetton nicht die INGENIEURENGerichtsverfahren verhaftbar, wenn Benetton nicht die INGENIEUREN
GEZWUNGEN hat, nach Strafrechten nur die INGENIEUREN verhaftbarGEZWUNGEN hat, nach Strafrechten nur die INGENIEUREN verhaftbar
sind. Auf jeden fall zu konsequent zivilGerichtsverafahren werdensind. Auf jeden fall zu konsequent zivilGerichtsverafahren werden
Benetton und INGENIEUREN als nach unterschiedlicheBenetton und INGENIEUREN als nach unterschiedliche
%_BESCHUELDIGUNGEN werhantwoertlichern zuProzess gebracht.%_BESCHUELDIGUNGEN werhantwoertlichern zuProzess gebracht.
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Ueber eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen man darf jedeUeber eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen man darf jede
Kenntnissen veroeffentlichen,ist es aber vollig verboten die GesaetzlicheKenntnissen veroeffentlichen,ist es aber vollig verboten die Gesaetzliche
geheimnissen und/oder die Kenntnissen ueber die naterliche Person vongeheimnissen und/oder die Kenntnissen ueber die naterliche Person von
eine juristische Person VEROEFFENTLICHEN.eine juristische Person VEROEFFENTLICHEN.
●
Es ist daraufeingewiesen dass Gesaetzliche geheiminissenEs ist daraufeingewiesen dass Gesaetzliche geheiminissen
DARFEN nicht ANTI Rechten_verpflichtungen die Freiheit eineDARFEN nicht ANTI Rechten_verpflichtungen die Freiheit eine
Person ABSCHAENKEN.Person ABSCHAENKEN.
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 7 ist so abgefertigt worden.Unterricht 7 ist so abgefertigt worden.
Unterricht 8 wird die Gesatzen durchsehen undUnterricht 8 wird die Gesatzen durchsehen und
schrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungenschrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungen
eintragen.eintragen.

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GE_: meine unterrichten_ueber_persoenliche_datei 07

  • 1. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Unterricht 7
  • 2. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau einen präskriptiven Ansatz ausschließen und sicherstellen, dass die Benutzer INFORMIERTE Akteure sind und die Kontrolle über die getroffene Wahl haben Sehr Gut SCHATTEN INFORMED == IN FORM == IN BILDETE ==> NICHT geeignet Besser that users are to know user and control of the choise made...
  • 3. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Secure technological environment TEKNE aus ALTER GRIECKISCH ERZEUGEN aus Deutch, wobei Nach Socratische Einfassung, aber TEKNE IST PLATONISCHES ERZEUGEN In Alter Welt sind in Europa Unterschiedliche Ethnische_natuerliche Urspruengen und konsequent unterschiedliche Kulturen: Barbarische Kultur == einfach in natuer zu Leben Mesopotamische und Etruschische Kultur == wie natuer Bauen GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut SCHATTEN SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT TEKNE == MACHT UEBER natuer
  • 4. Articolo 1 Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»). EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ) European Ethical CharterEuropean Ethical Charter on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Secure technological environment TEKNE aus ALTER GRIECKISCH ERZEUGEN aus Deutch, wobei Nach Socratische Einfassung, aber TEKNE IST PLATONISCHES ERZEUGEN In Alter Welt sind in Europa Unterschiedliche Ethnische_natuerliche Urspruengen und konsequent unterschiedliche Kulturen: Barbarische Kultur == einfach in natuer zu Leben Mesopotamische und Etruschische Kultur == wie natuer Bauen GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut SCHATTEN SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT Etrurien Ein Beispiel von Erklaerung von Barbarische Befreiungen Zurueck zu Barbarische Laendern Gothicswelt WELT GEBLIEBEN ZU PAGANISCHE ROEMERN
  • 5. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen
  • 6. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen natuerliche Person Und nicht PHISYCALISCHE PERSON Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch Sind Gruendsaetzlich mindestens auch zu seiner Besitzung Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 7. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen natuerliche Person Und nicht PHISYCALISCHE PERSON Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch Sind Gruendsaetzlich mindestens auch zu seiner Besitzung Jede Kenntnisse, die ein Mensch beschreibt, ist in der erster Lage nur seine Besitzung. Die gesaetzen nach Rechten_verpflichtungen koennen und duerfen nur bestimmte erlaubte Benuetzungen als miete oder kostenloesen mieten behandeln lassen. Jede Kenntnisse ueber ein Mensch == Menschendatei, ist mit zwei teilen zu unterscheiden: A) Menschenexistens B) Wiedergabe von Schreiben der Menschenexistens auf Schreibenmittel eintragt. Menschenexistens ist nur von dem Mensch Besitzung . Jede Rechten_verpflichtungen darf nur zu dem sich halten. Uebereintragungen von Datei ueber eine Menschexistens ist von Uebereintrager Besitzung. PubblischPrivat veroeffentlichen Aufnahmenohne Erlaubnissenabermit zuPerson bekanntmachen Damitdie aufgenommene Kenntnissenman haltenund/oder veroeffentlichkann manbrauchtdie Personserlaubnissen Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 8. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Einige Beispielen werden uns erklaeren wie diese letzte Dias so wichtig sind: PSYCHIATRIE + SICHERHEIT == FOLDERN aber das ist auch zu klar bewiesen worden , werden wir ein sexuelle Beispiel: in England ist ploetzlich ein problem getaucht: ein Conservativer hatte ein Gesaetzt vorgestellt: ● Jeder Mensch des maennlicher Geschlecht wird nach laenge des Schwanz veroeffentlich. Begruendung : er will nicht dass seine 15_jaehrigerTochter mit ein unter18Jaeriger_Mann mit ein ueber 30 cm Schwanz zu sex einkommt, er sagte dass nach so einer Masse seine Tochter wird die andere Schwnze nicht mehr gefuehlen. Sexuelle VERTEIDIGUNG + SICHERHEIT ==> FOLDERN Also ich kann auch verstehen die Sorgen von ein Vater …. 45cm Schwanz IN meine 15_jaehrige_Tochter IST ZU VIEL ... Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 9. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Danach man soll denken dass in der Wald die Indios maessen sie nicht den Schwanz, und noch dazu in Erextion. ● Jetzt die Frage: kann man nach Rechten_verpflichtungen, nicht nur zu jedem maennlichen Mensch der Schwanz in Erextion maessen, und nicht nur auch in einer Liste mit name nachnamen und geburtsdatum und annerkennbare Photo veroeffentlichen ? Ueberhaupt nein....... ● ABER MIT PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE MAN WILL DAS GLEICHE …. ● Ein Mensch auch wenn bewiesen worden ist dass er nicht bewiesene STRAFTAT GEMACHT HAT, DARF ALS PSYCHIATRISCHES BERICHT IN seiner Freiheit von rechten_verpflichtungen ABGEGRENZT WERDEN. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 10. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau UND NICHT NUR SO WIRD TEILWEISEN. z.B. IN Vertagenbereich, ODER VOLLIG VEROEFFENTLICH.... ● Also moechten Sie ihre Schwanz MESSEN LASSEN UND IN EINER VEROEFFENTLICHE LISTE EINGETRAGEN LASSEN ? Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 11. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau UND NICHT NUR SO WIRD TEILWEISEN. z.B. IN Vertagenbereich, ODER VOLLIG VEROEFFENTLICH.... ● Also moechten Sie ihre Schwanz MESSEN LASSEN UND IN EINER VEROEFFENTLICHE LISTE EINGETRAGEN LASSEN ? natuerliche Person Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person VEROEFFENTLICH WERDEN PubblischPrivat Persoenliche Datei duerfen aufgenommen werden aber nur als die entsprechende Person zu Kenntnissen gebracht wird Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE schrieftliche und unterschrieftliche Erlaubnissen der Person aufgenommen werden. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 12. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4:Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4: Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen: Schematisch wie folgend: memberLand abteilungen: Gerichtshoefen Gesundsheitssystemen Standesaemtern Landesmanagement Landesanwaltschaft Polizei Militaeren unterLand Gerichtshoefen kontinents Gerichtshoefen Internationalien Gerichtshoefen nur Beurteilungen Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 13. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Pubblische Untersuchungen: ● Vorberschieben: ● ALTE METHODE NACH KEISERSSTAAT : DIE PSYCOBERICHT IST ERLAUBT AUCH WENN jedemand nicht ZU PSYCOBEURTEILUNG GLAUBT ● Aktuelle Zustaenden, eine Person der als SCHUELDIGER von bewiesenem STRAFTAT worden ist, hat Rechten zum Wahl als freiwillige Person und ohne ZWINGUNG ob moechte ein PSYCHIATRISCHE Bericht ueber ihre Person ● Von mir vorgeschlagene neue Gesaetzen: jeden Mensch hat Rechten_verpflichtungen damit ein mal und bis seine klinische bewiesene Tod waehlen kann ob er ZU MENTHALISCHE DISKRIMINIERUNG ENTSPRICHT oder anti DIESE DISKRIMINIERUNG verweigert Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 14. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Nur als ein mensch anti MENTHALISCHE DISKRIMINIERUNG verweigert hat, kann und darf man wie folgend unterscheiden: ● Die Staatsuntersuchungen werden so ausgefuehrt: ● nur Personen von pubbblischer Rechten juristische Person duerfen nach AngabenBereich untersuchungen anOrdnen. ● Der Aktuelle Zustand beschreibt dass nur Richtern oder Richterin darf Untersuchungen ueber eine natuerliches Person anOrdnen, dafuer darf er oder sie nach pubblischer Rechten juriistische Personen als Gutachtern und/oder Berichtern waehlen damit sie nach FachBereichen ihn oder sie zu genaue Kenntnissen bringe werden. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 15. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Nur als ein mensch anti MENTHALISCHE DISKRIMINIERUNG verweigert hat, kann und darf man wie folgend unterscheiden: ● Die Staatsuntersuchungen werden so ausgefuehrt: ● nur Personen von pubbblischer Rechten juristische Person duerfen nach AngabenBereich untersuchungen anOrdnen. ● Von mir vorgeschlagen neue Zustand: jede nach pubblischer Rechten juristische Person , die auch auf der Liste der Gesaetzliche Kammer eingetragen ist, darf die Freiheit ein Mensch zu Wohnort abschreanken als sie ein bewiesene SCHWERE STRAFTAT bewiesen hat, DER diesem Mensch als bewisene STRAFTAETER AUSGEFUEHRT HAT. Diese Massnahmen sind erlaubt nur fuer nicht hoeher als 60 Tagen dauerhaft; als ein Richter oder Richterin wird die gleiche ergebnissen annekennen , diese Massnahmen sind bis Prozess fortzufuehren. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 16. Verweignare BesitzungensAufnahmensDatei nicht VERWEIGBARE Datei_Besitzungen Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau natuerliche Person Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person VEROEFFENTLICH WERDEN PubblischPrivat Persoenliche Datei duerfen aufgenommen werden aber nur als die entsprechende Person zu Kenntnissen gebracht wird Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE schrieftliche und unterschrieftliche Erlaubnissen der Person aufgenommen werden. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 17. Verweigbare BesitzungensAufnahmensDatei nicht VERWEIGBARE Datei_Besitzungen Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau natuerliche Person Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person VEROEFFENTLICH WERDEN Pubblisch Persoenliche Datei duerfen aufgenommen werden aber nur als die entsprechende Person zu Kenntnissen gebracht wird Es ist nicht zu VERMEIDEN Verpflichtung um zu natuerlicher Person bekanntzu machen Natuerliche Person, darf und kann eine Copie von Datei anfragen und bekommen. Darf anfragen um zu loeschen, und ist es zwingend ueber Veroeffentlichungen
  • 18. Verweigbare BesitzungensAufnahmensDatei Privat nicht VERWEIGBARE Datei_Besitzungen Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau natuerliche Person Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person VEROEFFENTLICH WERDEN Es ist OHNE Erlaubnissen von natuerlicher Person ZU ERLAUBEN Verpflichtung um zu natuerlicher Person bekannt zu machen Natuerliche Person, darf und kann eine Copie von Datei anfragen und bekommen. Hat vollig Rechten um zu loeschen, und ist es zwingend ueber Veroeffentlichungen Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE schrieftliche und unterschrieftliche Erlaubnissen der Person aufgenommen werden. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 19. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Moegliche erfuellbares modul um eingene Datei_kenntnissen in internet sozialnetwork zu veroeffentlich zu erlauben. Solche modulen werden vor ein Amter unterschrieben damit sicher ist dass nicht mit G eingereicht werden. Kann man auch nur einmal in eigene leben erfuellen.. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 20. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Moegliche erfuellbares modul um eingene Datei_kenntnissen in internet sozialnetwork zu veroeffentlich zu erlauben. Solche modulen werden vor ein Amter unterschrieben damit sicher ist dass nicht mit G eingereicht werden. Kann man auch nur einmal in eigene leben erfuellen.. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 21. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig . ● Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen. natuerliche Person Gerichtshoefen 100% Min.% Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 22. PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE sind nicht Medizin_Chirurghi. Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin duerfen nicht PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE BENUETZEN. Bericht und/oder Gutachten duerfen in Gerichtsverfaher nur von Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin eingereicht werden. Nur als vollig bewiesen worden sit dass ohne ZWINGUNG als vollig freiWille der Patient oder die Patientin einen Bericht von PSYCHIATER/iN fragt an, darf der Richter oder Richterin entscheiden ob als BEWEIS in Gerichtsverfahren dieser PSYCOBERICHT gueltig sein darf. Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Jede art und weise von Krankenheit Gesundsheitenrechten UnterLandesaemter VersammlungderSanitaetskleinTeilen INFEKTIONEN NACH Mikroben Einnahmenarchiv Bereich ohne freiWille der natuerliche Person Bereich nach freiWille der natuerliche Person Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°: Von Internationalien bis unterLaendische Gesundsheitsystem Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 23. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 Datei in Gesundsheitsystem sind nur von natuerliches Person Sogar die Artz_chirurghen, die nicht PSYCHIATERN UND/ODER PSYCOLOGEN SEIN DUERFEN, duerfen nicht ihre dyagnosen und ihre Therapien ausserhalb der freiWillen Patienterlaubnissen veroeffentlichen und oder in Gesundheitssystem eintragen. https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ecfirmatoingtimbratobrevetto-sistema-sanitario-generali-computerizzato Bitte Studieren Sie dieses Gesundsheitsarchivssystem Damit Sie verstehen koennen wie am bestens in einem Krankenhaus man nicht nach IRRTUM STIERBT und BEDROEHT werden kann. Wenn Sie weitere erlaubte Erklaerungen brauchen schreiben Sie bitte zu ec_ing@ecologicolombo.net Sehr Gut Mein Ing.gestempelte Patent ueber neue Gesundsheitsarchivssystem Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 24. PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE sind nicht Medizin_Chirurghi. Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin duerfen nicht PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE BENUETZEN. Bericht und/oder Gutachten duerfen in Gerichtsverfaher nur von Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin eingereicht werden. Nur als vollig bewiesen worden sit dass ohne ZWINGUNG als vollig freiWille der Patient oder die Patientin einen Bericht von PSYCHIATER/iN fragt an, darf der Richter oder Richterin entscheiden ob als BEWEIS in Gerichtsverfahren dieser PSYCOBERICHT gueltig sein darf. Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Archivssystemen Strafrechtenarchivn Militaeren Bereich von Gerichtshoefen Bereich nach freiWille der natuerliche Person Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°: Polizei Zivilrechtenarchivn Gesundsheitenrechtenarchivn Einnahmenarchiv Einnahmenarchiv Stamaemternarchiv Managementarchiv Anwaltscheftarchiv Unterscheiden der getrennten Gerichtshoefenniveau unterLandesniveau Internationalien Gesundheitsystemen Entscheidungen
  • 25. Jeden Polizist oder Polizistin oder Militaer oder Militaerin hat rechten_verpflichtungen um eigene Berichtenarchiv zu halten auch wenn er oder sie in Rente gelaufen ist. Jeden von diesem Bericht wird nach wahl der Urheber zu Gerichtshoefen gescannert und gesendet und nach Original zur Papier zu unterLandesgerichtshof haendlig abgagaben. Als zu unterLandesGerichtshof er eingekommen ist, wird den Bericht ab sofort gescannert und zu Internationalien und kontinents_ Gerichtshoefenarchiv innerhalb 720 minuten eingetragen. Nach wahl der zustaendige obengeschriebene Geritshoefen, wird zu unterschiedliche memberLandsgerichtshoefenarchiv innerhalb 320 minuten verteilt. Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Archivssystemen Strafrechtenarchivn Militaeren Bereich von Gerichtshoefen Bereich nach freiWille der natuerliche Person Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°: Polizei Zivilrechtenarchivn Gesundsheitenrechtenarchivn Einnahmenarchiv Einnahmenarchiv Stamaemternarchiv Managementarchiv Anwaltscheftarchiv Unterscheiden der getrennten Gerichtshoefenniveau unterLandesniveau Internationalien Gesundheitsystemen Entscheidungen
  • 26. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig . ● Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen. natuerliche Person Gerichtshoefen 100% Min.% Privat In dieser Faellen , die natuerliche Person, ist es die einzige mit vollig Rechten um ihre eigene Datei, auch wehraend untersuchungen Zu veroeffentlich. Ausserhalb nur der Richter oder Richterin darf entschieden damit nicht ANTI Rechten_verpflichtugen DIE ZUSTAENDEN LAUFEN WERDEN, seine eigene untersuchungen und Kommentarien zu Veroeffentlich einzugeben. Andere persoenliche Kenntnissen der Richter darf nur veroeffentlichen als die natuerliche Person seine Erlaubnissen geben wird. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 27. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig . ● Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen. natuerliche Person Gerichtshoefen 100% Min.% Die nach rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten Berechtige um diese Datei zu benuetzen Privaten Bereich nach pubblischer Rechten Juristische Person nach privater Rechten Juristische Person natuerliche Person Oft pubblischer Bereich pubblischer Bereich privater Bereich Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 28. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen
  • 29. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen nach privater rechten juristische Person Jeden Mensch ist auch eine nach privater Rechten juristische Person Trotzdem wegen juristische Konsequenzen ist vollig von natuerliche Person getrennt. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 30. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Wie kann ein Indios in nicht BERUHRTE Wald eine juristischeWie kann ein Indios in nicht BERUHRTE Wald eine juristische Person sein ?Person sein ? Weil er ist mit seine aenliche Indios besitzer von der Wald.Weil er ist mit seine aenliche Indios besitzer von der Wald. ● Einfach Erklaert nach Recten_verpflichtungen, man brauchtEinfach Erklaert nach Recten_verpflichtungen, man braucht nicht ein Vertrag damit die Wald als besitzungen von indiosnicht ein Vertrag damit die Wald als besitzungen von indios unterschrieben wird. Es ist einfach so, und nicht ERSAETZBAR.unterschrieben wird. Es ist einfach so, und nicht ERSAETZBAR. ● DAS PROBLEM ist bewiesen z.B. dass die gesamte UsaDAS PROBLEM ist bewiesen z.B. dass die gesamte Usa Laendern nur von Indios sind und GLEICHZEITIG das NICHTLaendern nur von Indios sind und GLEICHZEITIG das NICHT gesaetzlich annerkannt IST, WEIL NACH SOZIALIBERALgesaetzlich annerkannt IST, WEIL NACH SOZIALIBERAL PHILOSOPHIE UND POLITIK EIN AMERIKANISCHER BAUERPHILOSOPHIE UND POLITIK EIN AMERIKANISCHER BAUER NACH nach Rechten_verpflichtungen UNGUELTIGEM VERTRAGNACH nach Rechten_verpflichtungen UNGUELTIGEM VERTRAG BESITZER VON ein Gruendstueck SEIN KANN.BESITZER VON ein Gruendstueck SEIN KANN. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 31. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● In Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einemIn Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einem Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt. ● Aber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damitAber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damit Rechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eine neueRechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eine neue Gesaetzt vorbereitet worden:Gesaetzt vorbereitet worden: https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-dirittihttps://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-diritti ● Diese neue Gesaetzen werden:Diese neue Gesaetzen werden: A) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eineA) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eine bestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz vonbestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz von Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen. ● B) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass Sie mindestensB) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass Sie mindestens 65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Land besitzen werden.65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Land besitzen werden. Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzige Ethnisch_natuerlicher BesitzerDie Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzige Ethnisch_natuerlicher Besitzer unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerliche Besitzern * 0.unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerliche Besitzern * 0.55 ); die bleibende); die bleibende Ethnisch_natuerliche 65% sind als Gemeinde der Ethnisch_natuerliche PersonenEthnisch_natuerliche 65% sind als Gemeinde der Ethnisch_natuerliche Personen einzuhalten. mindestens fuer Ethnisch_natuerlichen Mensch ist 1600 qm.einzuhalten. mindestens fuer Ethnisch_natuerlichen Mensch ist 1600 qm. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 32. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● In Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einemIn Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einem Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt. ● Aber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damitAber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damit Rechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eineRechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eine neue Gesaetzt vorbereitet worden:neue Gesaetzt vorbereitet worden: https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-dirittihttps://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-diritti ● Diese neue Gesaetzen werden:Diese neue Gesaetzen werden: A) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eineA) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eine bestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz vonbestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz von Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen. ● B) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass SieB) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass Sie mindestens 65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Landmindestens 65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Land besitzen werden. Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzigebesitzen werden. Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzige Ethnisch_natuerlicher Besitzer unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerlicheEthnisch_natuerlicher Besitzer unter 65% des Landes / (Ethnisch_natuerliche Besitzern * 0.10); die bleibende Ethnisch_natuerliche 65% sind als Gemende derBesitzern * 0.10); die bleibende Ethnisch_natuerliche 65% sind als Gemende der Ethnisch_natuerliche Personen einzuhalten.Ethnisch_natuerliche Personen einzuhalten. Unterricht 6 wiederhoelungen
  • 33. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen nach privater rechten juristische Person Also entweder als Gemeinde_mitglieder_besitzer oder als privat Besitzer Jeden Mensch ist es auch nach privater Rechten_verpflichtungen Juristische Person
  • 34. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Nur nach feiWilliges und ohne ZWINGYNG Anfragen Des Patient Und nur als er nach Gerichtsverfahren als SCHULDIGER Beurteilt worde ist Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei PSYCHIATRISCHE UND/ODER PSYCOLOGISCHER BERICHT Einzige Begruendungen nach privater rechten juristische Person Eine nach privater Rechten_verpflichtungen Juristische Person hat nach Vertrag, mit dem privat Besitzer ist, Rechten_verpflichtungen als Besitzer seiner Datei.
  • 35. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Einzige Begruendungen nach privater rechten juristische Person Eine nach privater Rechten_verpflichtungen Juristische Person Hat nach Vertrag mit dem privat Besitzer ist Rechten_verpflichtungen als Besitzer seiner Datei.
  • 36. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau nur als Ethnisch_natuerlich in eigenem Ethnischen_natuerlichennur als Ethnisch_natuerlich in eigenem Ethnischen_natuerlichen Land, man ist auf jeden Fall von Gruendstuecken Besitzer.Land, man ist auf jeden Fall von Gruendstuecken Besitzer. ● Als Ethnisch_natuerlicher Gemeinde_BesitzerAls Ethnisch_natuerlicher Gemeinde_Besitzer ● Als privater BesitzerAls privater Besitzer als Mensch in einem Land, das nicht von eigenemals Mensch in einem Land, das nicht von eigenem Ethnisch_natuerlichem Land gehoert; man darf nur privaterEthnisch_natuerlichem Land gehoert; man darf nur privater Besitzer sein und nicht ueber 1600 qm Gelaendeoeberflaechen manBesitzer sein und nicht ueber 1600 qm Gelaendeoeberflaechen man besitzen darf.besitzen darf. ● Aber man darf mehr gelaendeoeberflachen mieten als dieAber man darf mehr gelaendeoeberflachen mieten als die Ethnische_natuerliche Gemeinde als Besitzer_vermiter ihreEthnische_natuerliche Gemeinde als Besitzer_vermiter ihre Erlaubnissen als schriftlicher unterschrieftlicher und gestempterErlaubnissen als schriftlicher unterschrieftlicher und gestempter Vertrag geben werden.Vertrag geben werden.
  • 37. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Damit ein Mensch kann von Objekten die nicht Gruenstuecken sindDamit ein Mensch kann von Objekten die nicht Gruenstuecken sind Besitzer sein, er oder sie braucht ein Vertrag mit dem dieBesitzer sein, er oder sie braucht ein Vertrag mit dem die Besitzungen annerkennt sein koennen und duerfen.Besitzungen annerkennt sein koennen und duerfen. Die Kenntnissen ueber eine nach privater Rechten_verpflichtungenDie Kenntnissen ueber eine nach privater Rechten_verpflichtungen Person sind am erster seine Besitzungen, damit in KraftPerson sind am erster seine Besitzungen, damit in Kraft ausgefuehrt werden koennen und duerfen sind auch Vesizrungenausgefuehrt werden koennen und duerfen sind auch Vesizrungen von:von: ● StammaemternStammaemtern ● adresse als Wohnort nuetzungen gemitet oder als besitzeradresse als Wohnort nuetzungen gemitet oder als besitzer ● adresse als Wohnsitz als besitzer oder gemietetadresse als Wohnsitz als besitzer oder gemietet ● FinanzaemternFinanzaemtern Besitzungen nach Verrtraegen und Ethnisch_natuerlicherBesitzungen nach Verrtraegen und Ethnisch_natuerlicher GemeindeGemeinde Einkommen nach Arbeiten ikl. Gesaetzliche Kapitalertrag undEinkommen nach Arbeiten ikl. Gesaetzliche Kapitalertrag und NICHT gesaetzliche KapitalertragNICHT gesaetzliche Kapitalertrag
  • 38. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau● ● Jede andere Erlaubnissen zu veroeffentlichungen die nicht direktJede andere Erlaubnissen zu veroeffentlichungen die nicht direkt mit Gerichtshoefer Erlaubnissen aus diesem Aemternmit Gerichtshoefer Erlaubnissen aus diesem Aemtern eingenommen werden koennen, duerfen nur mit erlaubnissen voneingenommen werden koennen, duerfen nur mit erlaubnissen von nache privater Rechten_verpflichtungen juristische Personnache privater Rechten_verpflichtungen juristische Person veroeffentlich werden.veroeffentlich werden. Es ist daraufeingewiesen dass die Gerichtshoefen duerfen dieEs ist daraufeingewiesen dass die Gerichtshoefen duerfen die oberbeschriebene Kenntnissen zu veroeffentlichungen eraluben,oberbeschriebene Kenntnissen zu veroeffentlichungen eraluben, nur als die Veroeffentlichungen nach Rechten_verpflichtungennur als die Veroeffentlichungen nach Rechten_verpflichtungen Allgemeine Erklaerung der Mesnchenrechten erlaubbaren sind.Allgemeine Erklaerung der Mesnchenrechten erlaubbaren sind. ● Es ist vollig verboten die VEROEFFENTLICHUNGEN vonEs ist vollig verboten die VEROEFFENTLICHUNGEN von professioneller Geheimnissen als nicht der Urheber, der oder dieprofessioneller Geheimnissen als nicht der Urheber, der oder die auch in einer gesaetzlicher Kammersliste eingetragen ist, oderauch in einer gesaetzlicher Kammersliste eingetragen ist, oder nach Patentamt angemeldet hat, veroeffentlich hat.nach Patentamt angemeldet hat, veroeffentlich hat. ● Als eine Kenntnisse in internet veroeffentlich ist man hatAls eine Kenntnisse in internet veroeffentlich ist man hat automatisch die Erlaubnissen um weiter zu veroeffentlichen.automatisch die Erlaubnissen um weiter zu veroeffentlichen.
  • 39. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Die vermutungen sind nicht beweisen und damit ist es erlaubt inDie vermutungen sind nicht beweisen und damit ist es erlaubt in jeder zustaenden zu veroeffentlich, nur als MASS_MEDIA istjeder zustaenden zu veroeffentlich, nur als MASS_MEDIA ist trotzdem ohne erlaubnissen der Vermueteter zu veroeffentlichtrotzdem ohne erlaubnissen der Vermueteter zu veroeffentlich erlaubt.erlaubt. ● sozial_network oder video auch von Mass_media erzeugt aber nursozial_network oder video auch von Mass_media erzeugt aber nur in internet veroeffentlich sind auch mit Vermuetungen zuin internet veroeffentlich sind auch mit Vermuetungen zu veroeffentlich.veroeffentlich. ● Als aber eine nach Rechten_verpflichtungen juristische Person derAls aber eine nach Rechten_verpflichtungen juristische Person der oder die in Journalistenkammersliste eingetragen ist, darf nur nachoder die in Journalistenkammersliste eingetragen ist, darf nur nach seiner zivil_ und strafen_ verantwoertungen und _verhaftungenseiner zivil_ und strafen_ verantwoertungen und _verhaftungen veroffentlich.veroffentlich. ● Damit Beweisen die nach Rechten_verpflichtungen gehoeren zuDamit Beweisen die nach Rechten_verpflichtungen gehoeren zu eine und/oder mehrerenatuerliches Personen gehoeren, duerfeneine und/oder mehrerenatuerliches Personen gehoeren, duerfen Mass_media nur mit Gerichtshoefenerlaubnissen veroeffentlichen,Mass_media nur mit Gerichtshoefenerlaubnissen veroeffentlichen, in Internet ist sogar erlaubt, als nicht Dokumenten und oderin Internet ist sogar erlaubt, als nicht Dokumenten und oder bewiesene Dokumentation von juristische Persone sind.bewiesene Dokumentation von juristische Persone sind.
  • 40. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau ● Auf jeden fall die natuerliche Persoenen die von einem DokumentAuf jeden fall die natuerliche Persoenen die von einem Dokument und oder bewisene DOKUMENTATION sind als passive verletzteund oder bewisene DOKUMENTATION sind als passive verletzte Person eingetragen duerfen mindestens in Internet ohne WEITEREPerson eingetragen duerfen mindestens in Internet ohne WEITERE ERLAUBNISSEN veroeffentlichen. Nach Mass_media man brauchtERLAUBNISSEN veroeffentlichen. Nach Mass_media man braucht ein Vetrag, den von oberbeschriebener natuerlicher Person zuein Vetrag, den von oberbeschriebener natuerlicher Person zu Einverstand genommen werden wird.Einverstand genommen werden wird.
  • 41. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Einzige Begruendungen nach pubblischer Rechten Juristische Person Eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen Juristische Person Hat nach Rechten_verpflictungen Vertantwortungen und Haftungen damit sie befehlen wie Die Sachen von Republick ausgefuehrt werden koennen. Sie darf nicht VERSTECKT werden und wird sie jede nach Rechten_verpflichtungen Geheimnis nicht ENTDECKEN..
  • 42. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Einzige Begruendungen nach pubblischer Rechten Juristische Person Eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen Juristische Person Hat nach Rechten_verpflictungen Vertantwortungen und Haftungen damit sie befehlen wie Die Sachen von Republick ausgefuehrt werden koennen. Sie darf nicht VERSTECKT werden und wird sie jede nach Rechten_verpflichtungen Geheimnis nicht ENTDECKEN.. DadienachpubblischerRechten_verpflichtungenjuristischePersonist volligVerantwortlichundVerhaftbardarf nicht alsENTSCHUELDIGUNGIN GerichtsverfahrendieGesundsheitsDateiEINTRETEN
  • 43. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden ("Datenschutz") Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen: ● natuerliche Personnatuerliche Person ● nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person ● nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person natuerliche Person nach privater rechten juristische Person nach pubblischer Rechten Juristische Person Angemeldete Vertraege Datei Eingetragungen in der Liste der gesaetzliche Kammern Datei Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei Einzige Begruendungen nach pubblischer Rechten Juristische Person Eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen Juristische Person Hat nach Rechten_verpflictungen Vertantwortungen und Haftungen damit sie befehlen wie Die Sachen von Republick ausgefuehrt werden koennen. Sie darf nicht VERSTECKT werden und wird sie jede nach Rechten_verpflichtungen Geheimnis nicht ENTDECKEN.. DadienachpubblischerRechten_verpflichtungenjuristischePersonist volligVerantwortlichundVerhaftbardarf nicht alsENTSCHUELDIGUNGIN GerichtsverfahrendieGesundsheitsDateiEINTRETEN Liste der Angestellten und Liste der Tempoereren Arbeiten von pubblischer Bereichen Datei nach privater rechten juristische Person DuerfenentwederAngestelltoderauchnachZeitsvertragFreierMitarrbeiteroderzuStaatangestellten EsistvolligbewiesendassVOLLIGVERFALSCHETISTDASSeinenachpubblischer Rechten_verpflichtungenjuristischePersonDARFfuerprivaten ALSANGESTELLTARBEITEN;weil sieamerstensdieRechten_verpflichtungenauchanti INTERESSENDERARBEITSGEBERausfuehrenwird.
  • 44. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Unterricht 7 ist so beendet .Unterricht 7 ist so beendet . naechste Unterricht 6 werden die diogrammen, die ich zu Ihnennaechste Unterricht 6 werden die diogrammen, die ich zu Ihnen vorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleichvorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleich damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten. ● Dazu werden die private Wechselungen von Archivien mit ihrenDazu werden die private Wechselungen von Archivien mit ihren Problemen beschreibt und die aktuelle Gesaetzen vergleicht.Problemen beschreibt und die aktuelle Gesaetzen vergleicht.
  • 45. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Da eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristischeDa eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person nicht fuer sich selbst bedient, aber darf nur nachPerson nicht fuer sich selbst bedient, aber darf nur nach Rechten_verpflichtungen bedienen, und nur so darf sie auchRechten_verpflichtungen bedienen, und nur so darf sie auch verdienen; ist es deutlich klar dass sie nicht zu Private Besitzungenverdienen; ist es deutlich klar dass sie nicht zu Private Besitzungen arbeiten darf.arbeiten darf. ● Sie darf zu private Besitsungen nur nach Zeitsvertrag als freierSie darf zu private Besitsungen nur nach Zeitsvertrag als freier Mitarbeiter bedienen und nach diesem Vertrag dafuer mit verdienenMitarbeiter bedienen und nach diesem Vertrag dafuer mit verdienen auch arbeiten.auch arbeiten. ● Sie duerfen nicht am ERSTENS ANTI Rechten_verpflichtungen derSie duerfen nicht am ERSTENS ANTI Rechten_verpflichtungen der Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten wie inderAllgemeine Erklaerung der Menschenrechten wie inder Gruendsgesaetzen zu lesen ist ZU VORTEILEN des BesitzernGruendsgesaetzen zu lesen ist ZU VORTEILEN des Besitzern arbeiten. Falls sie SO AUSFUEHREN WIRD, wird sie mitarbeiten. Falls sie SO AUSFUEHREN WIRD, wird sie mit Gerichtsverfahren zu Zivilrechten verantwortungen und zuGerichtsverfahren zu Zivilrechten verantwortungen und zu Strafrechten verhaftbarigkeiten eingebracht damit sie bezahlen undStrafrechten verhaftbarigkeiten eingebracht damit sie bezahlen und wenn es notwendig ist, zu Gefaegnissen gebracht wird.wenn es notwendig ist, zu Gefaegnissen gebracht wird.
  • 46. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau z.B.z.B. Morandisbruecke ABSTUERTZTMorandisbruecke ABSTUERTZT ● Benetton ist besitzer von AUTOSTRTADE SPA, aber damit dieBenetton ist besitzer von AUTOSTRTADE SPA, aber damit die zuStandhaltungen der Autobahn ausgefuehrt wird, darf er nicht selbstzuStandhaltungen der Autobahn ausgefuehrt wird, darf er nicht selbst ausfuehren. Er braucht ein nach pubblischer Rechten_verpflichtungenausfuehren. Er braucht ein nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person, in der faellen ein Ing.enieur, der ein Vertrag mit ihmjuristische Person, in der faellen ein Ing.enieur, der ein Vertrag mit ihm abschliesst damit der Ing. Vollig nach Strafrechten verhaftbar ist, undabschliesst damit der Ing. Vollig nach Strafrechten verhaftbar ist, und nach zivilRechten ist teilweise verantwoertlich.nach zivilRechten ist teilweise verantwoertlich. ● Das bedeutet dass FALLS BENETTON HAT ANTI Gesaetzen DIEDas bedeutet dass FALLS BENETTON HAT ANTI Gesaetzen DIE INGENIEUREN ZU STRAFTAT GEBRACHT, wird auch er aber nur zu zweiteINGENIEUREN ZU STRAFTAT GEBRACHT, wird auch er aber nur zu zweite Gerichtsverfahren verhaftbar, wenn Benetton nicht die INGENIEURENGerichtsverfahren verhaftbar, wenn Benetton nicht die INGENIEUREN GEZWUNGEN hat, nach Strafrechten nur die INGENIEUREN verhaftbarGEZWUNGEN hat, nach Strafrechten nur die INGENIEUREN verhaftbar sind. Auf jeden fall zu konsequent zivilGerichtsverafahren werdensind. Auf jeden fall zu konsequent zivilGerichtsverafahren werden Benetton und INGENIEUREN als nach unterschiedlicheBenetton und INGENIEUREN als nach unterschiedliche %_BESCHUELDIGUNGEN werhantwoertlichern zuProzess gebracht.%_BESCHUELDIGUNGEN werhantwoertlichern zuProzess gebracht.
  • 47. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Ueber eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen man darf jedeUeber eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen man darf jede Kenntnissen veroeffentlichen,ist es aber vollig verboten die GesaetzlicheKenntnissen veroeffentlichen,ist es aber vollig verboten die Gesaetzliche geheimnissen und/oder die Kenntnissen ueber die naterliche Person vongeheimnissen und/oder die Kenntnissen ueber die naterliche Person von eine juristische Person VEROEFFENTLICHEN.eine juristische Person VEROEFFENTLICHEN. ● Es ist daraufeingewiesen dass Gesaetzliche geheiminissenEs ist daraufeingewiesen dass Gesaetzliche geheiminissen DARFEN nicht ANTI Rechten_verpflichtungen die Freiheit eineDARFEN nicht ANTI Rechten_verpflichtungen die Freiheit eine Person ABSCHAENKEN.Person ABSCHAENKEN.
  • 48. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei - n° 108- n° 108 Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981 Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011 nicht NUR SCHATTEN aber GEnau Unterricht 7 ist so abgefertigt worden.Unterricht 7 ist so abgefertigt worden. Unterricht 8 wird die Gesatzen durchsehen undUnterricht 8 wird die Gesatzen durchsehen und schrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungenschrieftliche Kommentarien nach meiner Einfassungen eintragen.eintragen.