GE_: privaten veroeffentlichungen ... sehr komplexer juristisches Problem. hier werden einige Gesaetzen vorgestellt damit ohne VEREINFACHUNG , einfacher trotzdem werden kann.
Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo
A1360 Ord.Ing.PG_I_1995
09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
1. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich,
bei der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Unterricht 6
2. Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Grundsaetzlich METHODE
es ist einfach zu entdecken
Deswegen werde ich empfehlen
Genaue entsprechende Mitteln
Exattly corresponding tools
Sehr Gut
SCHATTEN
Principle of trasparency impartially and fairness
TrasparenCy es geht darum worum es geht
Impartiality als einfassungen nach erfuellter eigenschaften, entsprechende ergebnissen
Fairness gerechtligkeiten als uebersaetzungen ist der einzige wort der genau erfeullt
3. Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
TEKNE == MACHT UEBER natuer
4. Articolo 1
Oggetto e scopo Scopo della presente Convenzione è quello di garantire, sul
territorio di ciascuna Parte, ad ogni persona fisica, quali che siano la sua nazionalità o la
sua residenza, il rispetto dei suoi diritti e delle sue libertà fondamentali, e in particolare
del suo diritto alla vita privata, in relazione all’elaborazione automatica dei dati a
carattere personale che la riguardano («protezione dei dati»).
EUROPEAN COMMISSION FOR THEEUROPEAN COMMISSION FOR THE
EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)EFFICIENCY OF JUSTICE (CEPEJ)
European Ethical CharterEuropean Ethical Charter
on the Use of Artificial Intelligence inon the Use of Artificial Intelligence in
Judicial Systems and their environmentJudicial Systems and their environment
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Secure technological environment
TEKNE aus ALTER GRIECKISCH
ERZEUGEN aus Deutch, wobei
Nach Socratische Einfassung, aber
TEKNE IST
PLATONISCHES ERZEUGEN
In Alter Welt sind in Europa
Unterschiedliche
Ethnische_natuerliche
Urspruengen und konsequent
unterschiedliche Kulturen:
Barbarische Kultur ==
einfach in natuer zu Leben
Mesopotamische und
Etruschische Kultur ==
wie natuer Bauen
GRIEKLAND == ANTI natuer BAUENSehr Gut
SCHATTEN
SICHERHEIT UND TEKNE SIND VOLLIG ANTI
Barbarische und Mesopothamische und Etruschische Kultueren
Ing.eniuerwesen ist gruendsaetzlich nach diese letze Kultueren anti TEKNE UND SICHERHEIT
Etrurien
Ein Beispiel von Erklaerung von
Barbarische Befreiungen
5. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
6. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
natuerliche Person
Und
nicht PHISYCALISCHE PERSON
Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN
dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch
Sind Gruendsaetzlich mindestens auch
zu seiner Besitzung
7. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
natuerliche Person
Und
nicht PHISYCALISCHE PERSON
Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN
dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch
Sind Gruendsaetzlich mindestens auch
zu seiner Besitzung
Jede Kenntnisse, die ein Mensch beschreibt,
ist in der erster Lage nur seine Besitzung.
Die gesaetzen nach Rechten_verpflichtungen
koennen und duerfen nur bestimmte erlaubte
Benuetzungen als miete oder kostenloesen
mieten behandeln lassen.
Jede Kenntnisse ueber ein Mensch == Menschendatei, ist mit zwei teilen zu
unterscheiden:
A) Menschenexistens
B) Wiedergabe von Schreiben der Menschenexistens auf Schreibenmittel eintragt.
8. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
natuerliche Person
Und
nicht PHISYCALISCHE PERSON
Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN
dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch
Sind Gruendsaetzlich mindestens auch
zu seiner Besitzung
Jede Kenntnisse, die ein Mensch beschreibt, ist in der erster Lage nur seine
Besitzung.
Die gesaetzen nach Rechten_verpflichtungen koennen und duerfen nur bestimmte
erlaubte Benuetzungen als miete oder kostenloesen mieten behandeln lassen.
Jede Kenntnisse ueber ein Mensch == Menschendatei, ist mit zwei teilen zu
unterscheiden:
A) Menschenexistens
B) Wiedergabe von Schreiben der Menschenexistens auf Schreibenmittel eintragt.
Menschenexistens ist nur von dem Mensch Besitzung . Jede Rechten_verpflichtungen darf
nur zu dem sich halten.
Uebereintragungen von Datei ueber eine Menschexistens ist von Uebereintrager Besitzung.
9. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
natuerliche Person
Und
nicht PHISYCALISCHE PERSON
Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN
dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch
Sind Gruendsaetzlich mindestens auch
zu seiner Besitzung
Jede Kenntnisse, die ein Mensch beschreibt, ist in der erster Lage nur seine
Besitzung.
Die gesaetzen nach Rechten_verpflichtungen koennen und duerfen nur bestimmte
erlaubte Benuetzungen als miete oder kostenloesen mieten behandeln lassen.
Jede Kenntnisse ueber ein Mensch == Menschendatei, ist mit zwei teilen zu
unterscheiden:
A) Menschenexistens
B) Wiedergabe von Schreiben der Menschenexistens auf Schreibenmittel eintragt.
Menschenexistens ist nur von dem Mensch Besitzung . Jede Rechten_verpflichtungen darf
nur zu dem sich halten.
Uebereintragungen von Datei ueber eine Menschexistens ist von Uebereintrager Besitzung.
PubblischPrivat
veroeffentlichen
Aufnahmenohne
Erlaubnissenabermit
zuPerson
bekanntmachen
Damitdie
aufgenommene
Kenntnissenman
haltenund/oder
veroeffentlichkann
manbrauchtdie
Personserlaubnissen
10. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
natuerliche Person
Und
nicht PHISYCALISCHE PERSON
Oft die Gesaetzen HATTEN VERGESSEN
dass die Kenntissen == Datei ueber ein Mensch
Sind Gruendsaetzlich mindestens auch
zu seiner Besitzung
Jede Kenntnisse, die ein Mensch beschreibt, ist in der erster Lage nur seine
Besitzung.
Die gesaetzen nach Rechten_verpflichtungen koennen und duerfen nur bestimmte
erlaubte Benuetzungen als miete oder kostenloesen mieten behandeln lassen.
Jede Kenntnisse ueber ein Mensch == Menschendatei, ist mit zwei teilen zu
unterscheiden:
A) Menschenexistens
B) Wiedergabe von Schreiben der Menschenexistens auf Schreibenmittel eintragt.
Menschenexistens ist nur von dem Mensch Besitzung . Jede Rechten_verpflichtungen darf
nur zu dem sich halten.
Uebereintragungen von Datei ueber eine Menschexistens ist von Uebereintrager Besitzung.
PubblischPrivat
veroeffentlichen
Aufnahmenohne
Erlaubnissenabermit
zuPerson
bekanntmachen
Damitdie
aufgenommene
Kenntnissenman
haltenund/oder
veroeffentlichkann
manbrauchtdie
Personserlaubnissen
11. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
● Einige Beispielen werden uns erklaeren wie diese letzte Dias so wichtig
sind:
PSYCHIATRIE + SICHERHEIT == FOLDERN
aber das ist auch zu klar bewiesen worden , werden wir ein sexuelle
Beispiel:
in England ist ploetzlich ein problem getaucht:
ein Conservativer hatte ein Gesaetzt vorgestellt:
● Jeder Mensch des maennlicher Geschlecht wird nach laenge des
Schwanz veroeffentlich. Begruendung : er will nicht dass seine
15_jaehrigerTochter mit ein unter18Jaeriger_Mann mit ein ueber 30 cm
Schwanz zu sex einkommt, er sagte dass nach so einer Masse seine
Tochter wird die andere Schwnze nicht mehr gefuehlen.
Sexuelle VERTEIDIGUNG + SICHERHEIT ==> FOLDERN
Also ich kann auch verstehen die Sorgen von ein Vater …. 45cm Schwanz
IN meine 15_jaehrige_Tochter IST ZU VIEL ...
12. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
● Danach man soll denken dass in der Wald die Indios maessen sie nicht
den Schwanz, und noch dazu in Erextion.
● Jetzt die Frage: kann man nach Rechten_verpflichtungen, nicht nur zu
jedem maennlichen Mensch der Schwanz in Erextion maessen, und nicht
nur auch in einer Liste mit name nachnamen und geburtsdatum und
annerkennbare Photo veroeffentlichen ?
Ueberhaupt nein.......
● ABER MIT PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE MAN WILL DAS
GLEICHE ….
● Ein Mensch auch wenn bewiesen worden ist dass er nicht bewiesene
STRAFTAT GEMACHT HAT, DARF ALS PSYCHIATRISCHES BERICHT
IN seiner Freiheit von rechten_verpflichtungen ABGEGRENZT WERDEN.
13. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
UND NICHT NUR SO WIRD TEILWEISEN. z.B. IN Vertagenbereich,
ODER VOLLIG VEROEFFENTLICH....
● Also moechten Sie ihre Schwanz MESSEN LASSEN UND IN EINER
VEROEFFENTLICHE LISTE EINGETRAGEN LASSEN ?
14. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
UND NICHT NUR SO WIRD TEILWEISEN. z.B. IN Vertagenbereich,
ODER VOLLIG VEROEFFENTLICH....
● Also moechten Sie ihre Schwanz MESSEN LASSEN UND IN EINER
VEROEFFENTLICHE LISTE EINGETRAGEN LASSEN ?
natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
PubblischPrivat
Persoenliche Datei duerfen aufgenommen
werden aber nur als die entsprechende
Person zu Kenntnissen gebracht wird
Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE
schrieftliche und unterschrieftliche
Erlaubnissen der Person aufgenommen
werden.
15. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4:Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Polizei Militaeren
unterLand
Gerichtshoefen
kontinents
Gerichtshoefen
Internationalien
Gerichtshoefen
nur Beurteilungen
16. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Pubblische Untersuchungen:
● Vorberschieben:
● ALTE METHODE NACH KEISERSSTAAT : DIE PSYCOBERICHT IST
ERLAUBT AUCH WENN jedemand nicht ZU PSYCOBEURTEILUNG
GLAUBT
● Aktuelle Zustaenden, eine Person der als SCHUELDIGER von
bewiesenem STRAFTAT worden ist, hat Rechten zum Wahl als freiwillige
Person und ohne ZWINGUNG ob moechte ein PSYCHIATRISCHE Bericht
ueber ihre Person
● Von mir vorgeschlagene neue Gesaetzen:
jeden Mensch hat Rechten_verpflichtungen damit ein mal und bis seine
klinische bewiesene Tod waehlen kann ob er ZU MENTHALISCHE
DISKRIMINIERUNG ENTSPRICHT oder anti DIESE DISKRIMINIERUNG
verweigert
17. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur als ein mensch anti MENTHALISCHE DISKRIMINIERUNG verweigert
hat, kann und darf man wie folgend unterscheiden:
● Die Staatsuntersuchungen werden so ausgefuehrt:
● nur Personen von pubbblischer Rechten juristische Person duerfen nach
AngabenBereich untersuchungen anOrdnen.
● Der Aktuelle Zustand beschreibt dass nur Richtern oder Richterin darf
Untersuchungen ueber eine natuerliches Person anOrdnen, dafuer darf
er oder sie nach pubblischer Rechten juriistische Personen als
Gutachtern und/oder Berichtern waehlen damit sie nach FachBereichen
ihn oder sie zu genaue Kenntnissen bringe werden.
18. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur als ein mensch anti MENTHALISCHE DISKRIMINIERUNG verweigert
hat, kann und darf man wie folgend unterscheiden:
● Die Staatsuntersuchungen werden so ausgefuehrt:
● nur Personen von pubbblischer Rechten juristische Person duerfen nach
AngabenBereich untersuchungen anOrdnen.
● Von mir vorgeschlagen neue Zustand: jede nach pubblischer Rechten
juristische Person , die auch auf der Liste der Gesaetzliche Kammer
eingetragen ist, darf die Freiheit ein Mensch zu Wohnort abschreanken
als sie ein bewiesene SCHWERE STRAFTAT bewiesen hat, DER
diesem Mensch als bewisene STRAFTAETER AUSGEFUEHRT HAT.
Diese Massnahmen sind erlaubt nur fuer nicht hoeher als 60 Tagen
dauerhaft; als ein Richter oder Richterin wird die gleiche ergebnissen
annekennen , diese Massnahmen sind bis Prozess fortzufuehren.
19. Verweignare BesitzungensAufnahmensDatei
nicht VERWEIGBARE Datei_Besitzungen
Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
PubblischPrivat
Persoenliche Datei duerfen aufgenommen
werden aber nur als die entsprechende
Person zu Kenntnissen gebracht wird
Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE
schrieftliche und unterschrieftliche
Erlaubnissen der Person aufgenommen
werden.
20. Verweigbare BesitzungensAufnahmensDatei
nicht VERWEIGBARE Datei_Besitzungen
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
Pubblisch
Persoenliche Datei duerfen aufgenommen
werden aber nur als die entsprechende
Person zu Kenntnissen gebracht wird
Es ist nicht zu
VERMEIDEN
Verpflichtung um zu
natuerlicher Person
bekanntzu machen
Natuerliche Person, darf
und kann eine Copie von
Datei anfragen und
bekommen.
Darf anfragen um zu
loeschen, und ist es
zwingend ueber
Veroeffentlichungen
21. Verweigbare BesitzungensAufnahmensDatei
Privat
nicht VERWEIGBARE Datei_Besitzungen
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
natuerliche Person
Persoenliche Datei DUERFEN nicht OHNE schriftliche und
unterschrieftliche Erlaubnissen von natuerlicher Person
VEROEFFENTLICH WERDEN
Es ist OHNE
Erlaubnissen von
natuerlicher Person
ZU ERLAUBEN
Verpflichtung um zu
natuerlicher Person
bekannt zu machen
Natuerliche Person, darf
und kann eine Copie von
Datei anfragen und
bekommen.
Hat vollig Rechten um zu
loeschen, und ist es
zwingend ueber
Veroeffentlichungen
Persoenliche Datei duerfen nicht OHNE
schrieftliche und unterschrieftliche
Erlaubnissen der Person aufgenommen
werden.
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Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
in internet
sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
leben erfuellen..
23. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Moegliche
erfuellbares modul
um eingene
Datei_kenntnissen
in internet
sozialnetwork zu
veroeffentlich zu
erlauben. Solche
modulen werden
vor ein Amter
unterschrieben
damit sicher ist
dass nicht mit G
eingereicht werden.
Kann man auch nur
einmal in eigene
leben erfuellen..
24. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4:Wiederhoelung Unterricht 1 und 2° und 3 und 4:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
memberLand abteilungen:
Gerichtshoefen
Gesundsheitssystemen
Standesaemtern
Landesmanagement
Landesanwaltschaft
Polizei Militaeren
unterLand
Gerichtshoefen
kontinents
Gerichtshoefen
Internationalien
Gerichtshoefen
nur Beurteilungen
InnenMinisterium Polizei
VerteidigungenMinisterium Militaeren
FinanzMinisterium Finanz_Offizieren
Justiz_Ministerium
Gerichtshoefen
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
26. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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Wiederhoelung Unterricht 1 und 2°:Wiederhoelung Unterricht 1 und 2°:
Welche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damitWelche sind die Erlaubte pubblische Benuetzern von Datei nach ihre Eigenschaften damit
Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:Rechten_verpflichtungen Geanu ausgefuehrt werden koennen und duerfen:
Schematisch wie folgend:
Polizei
Militaeren
Polizei und Militaeren duerfen als Staendigern Archivien nur ihre eigene eingestellten
haben, die zeitmaessigen Archivien koennen sie nur aus Gerichtshoefen bekommen.
unterLand
memberLand
Kontinent
Internationalien
nato
Un
Ethnisch_nat
uerliche
Menschen
50%
50% gemisch_Etnische
Menschen
unterLandPolizei unterLandMilitaeren
memberLandMilitaerenmemberLandPolizei
kontinentsPolizei
IntersPolizei
27. PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE sind nicht Medizin_Chirurghi.
Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin duerfen nicht PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE BENUETZEN.
Bericht und/oder Gutachten duerfen in Gerichtsverfaher nur von Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin
eingereicht werden.
Nur als vollig bewiesen worden sit dass ohne ZWINGUNG als vollig freiWille der Patient oder die
Patientin einen Bericht von PSYCHIATER/iN fragt an, darf der Richter oder Richterin entscheiden
ob als BEWEIS in Gerichtsverfahren dieser PSYCOBERICHT gueltig sein darf.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Jede art und weise von Krankenheit
Gesundsheitenrechten UnterLandesaemter
VersammlungderSanitaetskleinTeilen
INFEKTIONEN
NACH
Mikroben
Einnahmenarchiv
Bereich ohne freiWille der
natuerliche Person
Bereich nach freiWille der
natuerliche Person
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
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Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°:
Von Internationalien bis unterLaendische Gesundsheitsystem
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Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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Datei in
Gesundsheitsystem
sind nur von
natuerliches Person
Sogar die
Artz_chirurghen, die
nicht PSYCHIATERN
UND/ODER
PSYCOLOGEN SEIN
DUERFEN, duerfen
nicht ihre dyagnosen
und ihre Therapien
ausserhalb der
freiWillen
Patienterlaubnissen
veroeffentlichen und
oder in
Gesundheitssystem
eintragen.
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ecfirmatoi
ngtimbratobrevetto-sistema-sanitario-generali-
computerizzato
Sehr Gut
Mein Ing.gestempelte Patent ueber
neue Gesundsheitsarchivssystem
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Datei in
Gesundsheitsystem
sind nur von
natuerliches Person
Sogar die
Artz_chirurghen, die
nicht PSYCHIATERN
UND/ODER
PSYCOLOGEN SEIN
DUERFEN, duerfen
nicht ihre dyagnosen
und ihre Therapien
ausserhalb der
freiWillen
Patienterlaubnissen
veroeffentlichen und
oder in
Gesundheitssystem
eintragen.
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ecfirmatoingtimbratobrevetto-sistema-sanitario-generali-computerizzato
Bitte Studieren Sie dieses Gesundsheitsarchivssystem
Damit Sie verstehen koennen wie am bestens in einem Krankenhaus man nicht
nach IRRTUM STIERBT und BEDROEHT werden kann.
Wenn Sie weitere erlaubte Erklaerungen brauchen schreiben Sie bitte zu
ec_ing@ecologicolombo.net
Sehr Gut
Mein Ing.gestempelte Patent ueber
neue Gesundsheitsarchivssystem
30. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Datei in
Gesundsheitsystem
sind nur von
natuerliches Person
Sogar die
Artz_chirurghen, die
nicht PSYCHIATERN
UND/ODER
PSYCOLOGEN SEIN
DUERFEN, duerfen
nicht ihre dyagnosen
und ihre Therapien
ausserhalb der
freiWillen
Patienterlaubnissen
veroeffentlichen und
oder in
Gesundheitssystem
eintragen.
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ecfirmatoingtimbratobrevetto-sistema-sanitario-generali-computerizzato
nur Konsequent dieses meines neue Gesundsheitsarchivssystem kann man ueber
Nach privat eigene persoenliche als natuerliche Paerson Datei
Zu vermieten denken,
Weil ANDEREWEISE WERDEN NUR NACH KAPITALERTAG VON PHARMA_INDUSTRIE
UND VON KRANKENHAUSSYSTEM BENUETZEN, sehr selten fuer benuetzliche Forschungen
Sehr Gut
Mein Ing.gestempelte Patent ueber
neue Gesundsheitsarchivssystem
31. PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE sind nicht Medizin_Chirurghi.
Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin duerfen nicht PSYCHIATRIE UND/ODER PSYCOLOGIE BENUETZEN.
Bericht und/oder Gutachten duerfen in Gerichtsverfaher nur von Artz_chirurg oder Artzin_chirurgin
eingereicht werden.
Nur als vollig bewiesen worden sit dass ohne ZWINGUNG als vollig freiWille der Patient oder die
Patientin einen Bericht von PSYCHIATER/iN fragt an, darf der Richter oder Richterin entscheiden
ob als BEWEIS in Gerichtsverfahren dieser PSYCOBERICHT gueltig sein darf.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Archivssystemen
Strafrechtenarchivn
Militaeren
Bereich von Gerichtshoefen
Bereich nach freiWille der natuerliche Person
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Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°:
Polizei
Zivilrechtenarchivn
Gesundsheitenrechtenarchivn
Einnahmenarchiv Einnahmenarchiv
Stamaemternarchiv Managementarchiv Anwaltscheftarchiv
Unterscheiden der getrennten
Gerichtshoefenniveau
unterLandesniveau
Internationalien Gesundheitsystemen Entscheidungen
32. Jeden Polizist oder Polizistin oder Militaer oder Militaerin hat rechten_verpflichtungen um
eigene Berichtenarchiv zu halten auch wenn er oder sie in Rente gelaufen ist.
Jeden von diesem Bericht wird nach wahl der Urheber zu Gerichtshoefen gescannert und gesendet und
nach Original zur Papier zu unterLandesgerichtshof haendlig abgagaben.
Als zu unterLandesGerichtshof er eingekommen ist, wird den Bericht ab sofort gescannert und zu
Internationalien und kontinents_ Gerichtshoefenarchiv innerhalb 720 minuten eingetragen.
Nach wahl der zustaendige obengeschriebene Geritshoefen, wird zu unterschiedliche
memberLandsgerichtshoefenarchiv innerhalb 320 minuten verteilt.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Archivssystemen
Strafrechtenarchivn
Militaeren
Bereich von Gerichtshoefen
Bereich nach freiWille der natuerliche Person
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Wiederhoelung Unterricht 2°:Wiederhoelung Unterricht 2°:
Polizei
Zivilrechtenarchivn
Gesundsheitenrechtenarchivn
Einnahmenarchiv Einnahmenarchiv
Stamaemternarchiv Managementarchiv Anwaltscheftarchiv
Unterscheiden der getrennten
Gerichtshoefenniveau
unterLandesniveau
Internationalien Gesundheitsystemen Entscheidungen
33. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
Privat
In dieser Faellen , die natuerliche Person, ist es die einzige mit
vollig Rechten um ihre eigene Datei, auch wehraend untersuchungen
Zu veroeffentlich.
Ausserhalb nur der Richter oder Richterin darf entschieden damit
nicht ANTI Rechten_verpflichtugen DIE ZUSTAENDEN LAUFEN
WERDEN, seine eigene untersuchungen und Kommentarien zu
Veroeffentlich einzugeben. Andere persoenliche Kenntnissen
der Richter darf nur veroeffentlichen als die natuerliche
Person seine Erlaubnissen geben wird.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
Privat
Auch wenn die natuerliche Person darf veroeffentliche
mit jede art und weise jede Archiv ueber sich selbst;
Der Richter ungequert kann und darf die Archivien ueber eine natuerliche Person
Veroeffentlichen nur nach seine Zivil_ und Straf_ haftbarigkeit und _verantwortungen,
Und nur mit pubblische Mitteln, zu privaten Mitteln darf er einkommen nur
Als er eine nach Rechten_verpflichtungen juristische Person journalist erreichen wird, der
Nach seine Zivil_ und Strafen_ Verhaftbarigkeit und _verantwortung pubbblische
veroeffentlikungen machen wird.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
Privat
Auch wenn die natuerliche Person darf veroeffentliche
mit jede art und weise jede Archiv ueber sich selbst;
Der Richter ungequert kann und darf die Archivien ueber eine natuerliche Person
Veroeffentlichen nur nach seine Zivil_ und Straf_ haftbarigkeit und _verantwortungen,
Und nur mit pubblische Mitteln, zu privaten Mitteln darf er einkommen nur
Als er eine nach Rechten_verpflichtungen juristische Person journalist erreichen wird, der
Nach seine Zivil_ und Strafen_ Verhaftbarigkeit und _verantwortung pubbblische
veroeffentlikungen machen wird.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
Privat
nur als so veroeffentlich worden ist darf weiter aber nur als integral
die pubblische Veroeffentlichungen oder mit adressen von pubblication,
Weiter mit eigene Kommentarien veroeffentlich werden.
Die Kommentarien sind vollig nach Zivil_ und Strafen_rechten zu verantwortungen der
Veroeffentlichender, und auch zu verhaftungbarigkeit wenn der veroeffentlichender
Auch journalist ist.
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100%
Min.%
Privat
Inhalt der veroeffentliche Kenntnissen und
abgrenzungen wegen Benuetzungen.
Jede veroeffentlichungen darf von natueliche Personen, nach eigene Verantwortung wieder
mit eigener Kommentarien weiter veroeffentlich werden,
Aber die Benuetzungen die erlaubt sind, sind nur die selbe wiederveroeffentlichen
Und nicht in einem einzigen Fall andere Benietzungen erlaubten.
Zum Beispiel ausserhalb von Knakigkeitsverboten oder nicht, als jedemand auch vor eine Gesicht wird sich
Sexuelle mastuerbiren ist nicht VERBOTEN, weil eine natuerliche Benutzungen von photos ist.
Als jedemand eine Gesicht in Internet einnimmt und ueber ein knakige koerper klebt, ist es vollig verboten.
39. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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Das Problem ist es
sehr Komplex, und
mit diesem Modul
und aenlicher
Modulen kann man
sehr schnell die
juristische
ZWEIFEL
abgrenzend
Wobei die
schnelligkeit um
sich zu
entscheiden, wird
nicht mehr WIE EIN
VIDEOGAME
Sein.
40. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
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trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Nur natuerliche Person und Gerichtshoefen haben jede Datei ueber eine
Person. Wobei die 100% Datei haben nur die natuerliche Person und
Internationalien Gerichtshoefen wie ICC und ITP und
kontinentsGerichtshoefen wie ECHR gleichzeitig .
●
Die memberLaender Gerichtshoefen und unterLaendern
Gerichtshoefen haben nur teilweise diese Datei, damit sie nicht die
Freiheit nach rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
VERMEIDEN UND/ODER VERHINDERT koennen und/oder duerfen.
natuerliche Person Gerichtshoefen
100% Min.%
Die nach rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten Berechtige
um diese Datei zu benuetzen
Privaten Bereich
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
nach privater Rechten
Juristische Person
natuerliche Person
Oft pubblischer Bereich
pubblischer Bereich
privater Bereich
41. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
42. Artikel 1 – Gegenstand und Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, im Hoheitsgebiet jeder Vertragspartei für jedermann
ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnorts sicherzustellen, daß seine
Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere sein Recht auf einen Persönlichkeitsbereich, bei
der automatischen Verarbeitung personenbezogner Daten geschützt werden
("Datenschutz")
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei derÜbereinkommen zum Schutz des Menschen bei der
automatischen Verarbeitung personenbezogener Datenautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten
Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981Straßburg/Strasbourg, 28.I.1981
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notwendige trennungen zwischen:notwendige trennungen zwischen:
●
natuerliche Personnatuerliche Person
●
nach privater Rechten juristische Personnach privater Rechten juristische Person
●
nach pubblischer Rechten juristische Personnach pubblischer Rechten juristische Person
natuerliche Person
nach privater rechten
juristische Person
nach pubblischer Rechten
Juristische Person
Nur nach feiWilliges und
ohne ZWINGYNG Anfragen
Des Patient
Und nur als er nach
Gerichtsverfahren als SCHULDIGER
Beurteilt worde ist
Angemeldete Vertraege Datei
Eingetragungen in der Liste
der gesaetzliche Kammern Datei
Liste der Angestellten und Liste der
Tempoereren Arbeiten
von pubblischer Bereichen Datei
Zivilrechten Datei Strafenrechten Datei Gesundsheitrechten Datei
PSYCHIATRISCHE
UND/ODER PSYCOLOGISCHER
BERICHT
Einzige Begruendungen
nach privater rechten
juristische Person
Jeden Mensch ist auch eine nach privater Rechten juristische Person
Trotzdem wegen juristische Konsequenzen ist vollig von natuerliche
Person getrennt.
43. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
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nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
Wie kann ein Indios in nicht BERUHRTE Wald eine juristischeWie kann ein Indios in nicht BERUHRTE Wald eine juristische
Person sein ?Person sein ?
Weil er ist mit seine aenliche Indios besitzer von der Wald.Weil er ist mit seine aenliche Indios besitzer von der Wald.
●
Einfach Erklaert nach Recten_verpflichtungen, man brauchtEinfach Erklaert nach Recten_verpflichtungen, man braucht
nicht ein Vertrag damit die Wald als besitzungen von indiosnicht ein Vertrag damit die Wald als besitzungen von indios
unterschrieben wird. Es ist einfach so, und nicht ERSAETZBAR.unterschrieben wird. Es ist einfach so, und nicht ERSAETZBAR.
●
DAS PROBLEM ist bewiesen z.B. dass die gesamte UsaDAS PROBLEM ist bewiesen z.B. dass die gesamte Usa
Laendern nur von Indios sind und GLEICHZEITIG das NICHTLaendern nur von Indios sind und GLEICHZEITIG das NICHT
gesaetzlich annerkannt IST, WEIL NACH SOZIALIBERALgesaetzlich annerkannt IST, WEIL NACH SOZIALIBERAL
PHILOSOPHIE UND POLITIK EIN AMERIKANISCHER BAUERPHILOSOPHIE UND POLITIK EIN AMERIKANISCHER BAUER
NACH nach Rechten_verpflichtungen UNGUELTIGEM VERTRAGNACH nach Rechten_verpflichtungen UNGUELTIGEM VERTRAG
KANN BESITZER VON ein Gruendstueck SEIN.KANN BESITZER VON ein Gruendstueck SEIN.
44. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
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Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
●
In Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einemIn Europa ist einfacher, SO scheint, WEIL jeden Besitzer von einem
Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.Gruendstueck ist Vertraeglich annerkannt.
●
Aber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damitAber ist es bewiesen dass SO AUCH LUEGEN IST, UND STOEHLEN ist, deswegen damit
Rechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eineRechten_verpflichtungen wieder ohne GROESSE TRAUM gebracht werden koennen; ist eine
neue Gesaetzt vorbereitet worden:neue Gesaetzt vorbereitet worden:
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-dirittihttps://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ec-scritto-necessariopernon-distruggere-diritti-doveri-dichiarazione-universale-dei-diritti
●
Diese neue Gesaetzen werden:Diese neue Gesaetzen werden:
A) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eineA) Ethnisch_natuerliche Personen, die Ethnisch_natuerlich von mindestens eine
bestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz vonbestimmte Menge von Generationen sind, werden nicht Steuer ueber besatz von
Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.Gruendstuecken in ihre eigene Ethnische_natuerliches Land bezahlen.
●
B) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass SieB) fuer diese Ethnisch_natuerliche Personen ist bewahrenleistet dass Sie
mindestens 65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Landmindestens 65% der Gruendstuecken in ihre eigene Ethnisch_natuerliches Land
besitzen werden. Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzigebesitzen werden. Die Verteilungen duerfen nicht fuer ein einzige
Ethnisch_natuerlicher Besitzer unter 65%desLandes / (Ethnisch_natuerlicheEthnisch_natuerlicher Besitzer unter 65%desLandes / (Ethnisch_natuerliche
Besitzern * 10).Besitzern * 10).
45. Serie dei Trattati EuropeiSerie dei Trattati Europei
- n° 108- n° 108
Convenzione sulla protezione delle persone rispetto alConvenzione sulla protezione delle persone rispetto al
trattamento automatizzato di dati a caratteretrattamento automatizzato di dati a carattere
personalepersonale Strasburgo, 28 gennaio1981Strasburgo, 28 gennaio1981
Kommentarien von Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
nicht NUR SCHATTEN aber GEnau
Unterricht 6 ist so beendet .Unterricht 6 ist so beendet .
naechste Unterricht 5 werden die diogrammen, die ich zu Ihnennaechste Unterricht 5 werden die diogrammen, die ich zu Ihnen
vorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleichvorgestellt habe weiter vertieft, und mit EU gesaetzen vergleich
damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.damit man kann sehen wo Fehlern sich verstaeckt hatten.
●
Dazu werden die private Wechselungen von Archivien mit ihrenDazu werden die private Wechselungen von Archivien mit ihren
Problemen beschreibt und die aktuelle Gesaetzen vergleicht.Problemen beschreibt und die aktuelle Gesaetzen vergleicht.