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1. Struktur (Phasen) der kardiologischen
Rehabilitation in Deutschland
2. Entwicklung, Einrichtung und
Anerkennung der Herzgruppen in RLP
3. Gesetzliche Grundlagen des Rehasports
in Deutschland
4. Rahmenvereinbarungen Rehasport
5. Rechts-, Versicherungs- und
Haftungsfragen
6. Der Landesverband
Rahmenvereinbarung
Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2022
Rahmenvereinbarung
Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2022
Wichtigste Neuerung: Flexibilisierung der Ärztepräsenz in Herzgruppen möglich
Gegenstand der Beratungen auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) waren im
Hinblick auf den in den letzten Jahren zunehmenden latenten oder bereits manifesten Ärztemangel in
Herzgruppen das „DBS-Herzsportkonzept“ (des Deutschen Behindertensportverbandes) und das
„Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) in
Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-
erkrankungen (DGPR) zur ärztlichen Betreuung in ambulanten Herzgruppen“.
Beim Überarbeitungsprozess der Rahmenvereinbarung wurden Voraussetzungen für die
Durchführung von Herzgruppen auch ohne die ständige Anwesenheit eines/einer betreuenden
Arztes/Ärztin konsentiert. Bei Abwesenheit des Arztes muss die Absicherung in Notfallsituationen
durch die ständige Anwesenheit von Rettungskräften oder die ständige Bereitschaft des/der
Herzgruppenarztes/-ärztin oder von Rettungskräften erfolgen.
Die mögliche Flexibilisierung der Ärztepräsenz stellt eine deutliche Zäsur in der über 50-jährigen Geschichte
der Herzgruppen dar. Das bewährte, jahrzehntelang praktizierte Konzept der ständigen persönlichen
Anwesenheit des/der Herzgruppenarztes/-ärztin als wichtiger Bezugsperson für Herzgruppen-Teilnehmer wird
mit den Neuregelungen aber nicht grundsätzlich in Abrede gestellt. Es kann und sollte dort, wo möglich,
selbstverständlich weiterhin beibehalten werden. Die vorbeschriebene flexible Möglichkeit der Anwesenheit
wendet sich in erster Linie an Vereine, deren Herzgruppen aufgrund eines latenten oder bereits existierenden
Ärztemangels ansonsten – zum Nachteil aller Herzgruppen-Teilnehmer – von der Schließung bedroht wären.
Der/die verantwortliche Herzgruppen-Arzt/-Ärztin bleibt, auch bei nicht ständiger Anwesenheit, weiterhin
wichtige und unverzichtbare Bezugsperson!
Neu aufgenommen wurden die Herzinsuffizeinzgruppen (HIG mit ständiger ärztlicher Anwesenheit!)
Leistungsdauer des Rehabilitationssports
in Herzgruppen
Regelleistung GKV:
90 UE / 24 Monate
Bei Erstverordnung und
nach wiederholt
abgeschlossener
Akutbehandlung:
Weitere Verordnung:
45 UE / 12 Monate
Max. Belastungsgrenze
< 1,4 Watt / kg KG
4.4.2
In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der
Leistungsumfang des Rehabilitationssports in Herzgruppen
bei chronischen Herzkrankheiten (einschließlich koronarer
Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Kardiomyopathien,
Klappenerkrankungen und Z. n. kardiovaskulären
Interventionen/Operationen) 90 Übungseinheiten, die in
einem Zeitraum von 24 Monaten in Anspruch genommen
werden können (Richtwerte). Bei herzkranken Kindern und
Jugendlichen beträgt der Leistungsumfang 120
Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten (Richtwerte).
Weitere Verordnungen sind möglich bei maximaler
Belastungsgrenze < 1,4 Watt/kg Körpergewicht (Nachweise
nicht älter als sechs Monate) als Folge einer Herzkrankheit
oder aufgrund von kardialen Ischämiekriterien.
Der Leistungsumfang beträgt bei weiterer Verordnung
jeweils 45 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von zwölf
Monaten in Anspruch genommen werden können
(Richtwerte).
Gesundheitsbildungsmaßnahmen (GbM) –
Schulungsmaßnahmen / Vorträge
Gesetzliche Grundlagen –
Vereinbarungen mit Kostenträgern
Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und
Funktionstraining vom 1. Januar 2022
(Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR)
Regelt übergeordnet Leistungsumfang und -
dauer, Durchführungs-/Anerkennungsver-
fahren, keine Angaben zur Vergütung
Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des
Rehabilitationssports vom 01. September 2011
(Folgevereinbarung Ersatzkassen, Gültigkeit
bundesweit, neue Vergütungsvereinbarung seit
1.01.2023)
Leistungsumfang und -dauer analog
Rahmenvereinbarung, detailliertere Angaben
zu Durchführung, Abrechnungs- und
Anerkennungsverfahren, Festlegung der
Vergütungshöhe in separater
Vergütungsvereinbarung (als Anlage)
Vereinbarung zur Durchführung und Vergütung des
Rehabilitationssports vom 01. Januar 2012
(Folgevereinbarung „Primärkassen“, Gültigkeit nur in
Rheinland-Pfalz, neue Vergütungsvereinbarung seit
01.07.2022, Verhandlungen ab 01.07.2023 noch nicht
abgeschlossen)
Leistungsumfang und -dauer analog
Rahmenvereinbarung, detailliertere Angaben
zu Durchführung, Abrechnungs- und
Anerkennungsverfahren, Festlegung der
Vergütungshöhe in separater
Vergütungsvereinbarung (als Anlage)
Übersicht Förderung Herzgruppen in RLP
*Stand 07/2023, spätere Aktualisierungen möglich
Vergütungssätze
vdek Primärkassen
RLP
DRV Bund /
RLP
Pos.-Nr. Rehabilitationssport in
ab 01.01.2023
in €
ab 01.07.2022
in €
ab 01.01.2023
in €
604504 Herzgruppen 9,60 8,99 9,70
604508 Kinderherzgruppen 17,77 12,69 17,91
604514 Herzinsuffizienzgruppen 17,77 15,94 17,81
604711-
604718
Gesundheitsbildungsmaßnahmen
in Herzgruppen (GbM)
9,41 8,99 9,38
Verordnung Rehasport
(KBV Muster 56)
Mustervordrucke für
Teilnahmebestätigung/Abrechnung
Die elektronische Abrechnung für Herzgruppen ist seit dem
01.01.2015 verpflichtend. Werden Abrechnungen nach
Einführung der Pflicht noch in Papierform eingereicht, werden
in der Regel Rechnungskürzungen in Höhe von 5% durch die
Krankenkassen bzw. Abrechnungsstellen vorgenommen.
Für die elektronische Abrechnung finden Sie auf der Homepage
des Landesverbandes verschiedene Abrechnungsstellen, die
Sonderkonditionen für HG des Landesverbandes anbieten.
Nachfolgegruppe
 Problem: Vollständige Refinanzierung über
Eigenbeiträge der Teilnehmer notwendig
(Bereitschaft der Patienten?)
 Größerer Verantwortungsbereich des
Übungsleiters (kein/e Arzt oder
Rettungsfachkraft anwesend oder in
Rufbereitschaft)
Positionspapier der DGPR:
Nachfolgegruppe (NG) zur Rehabilitation
von Herz- Kreislauferkrankungen
Fortführung Rehasport für nicht mehr geförderte
Patienten in sog. Nachfolgegruppen*
(ohne ärztliche Präsenzpflicht)
(* zum 31.12.2022 in Rheinland-Pfalz 12 Nachfolgegruppen)

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  • 1. 1. Struktur (Phasen) der kardiologischen Rehabilitation in Deutschland 2. Entwicklung, Einrichtung und Anerkennung der Herzgruppen in RLP 3. Gesetzliche Grundlagen des Rehasports in Deutschland 4. Rahmenvereinbarungen Rehasport 5. Rechts-, Versicherungs- und Haftungsfragen 6. Der Landesverband
  • 3. Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 01.01.2022 Wichtigste Neuerung: Flexibilisierung der Ärztepräsenz in Herzgruppen möglich Gegenstand der Beratungen auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) waren im Hinblick auf den in den letzten Jahren zunehmenden latenten oder bereits manifesten Ärztemangel in Herzgruppen das „DBS-Herzsportkonzept“ (des Deutschen Behindertensportverbandes) und das „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf- erkrankungen (DGPR) zur ärztlichen Betreuung in ambulanten Herzgruppen“. Beim Überarbeitungsprozess der Rahmenvereinbarung wurden Voraussetzungen für die Durchführung von Herzgruppen auch ohne die ständige Anwesenheit eines/einer betreuenden Arztes/Ärztin konsentiert. Bei Abwesenheit des Arztes muss die Absicherung in Notfallsituationen durch die ständige Anwesenheit von Rettungskräften oder die ständige Bereitschaft des/der Herzgruppenarztes/-ärztin oder von Rettungskräften erfolgen. Die mögliche Flexibilisierung der Ärztepräsenz stellt eine deutliche Zäsur in der über 50-jährigen Geschichte der Herzgruppen dar. Das bewährte, jahrzehntelang praktizierte Konzept der ständigen persönlichen Anwesenheit des/der Herzgruppenarztes/-ärztin als wichtiger Bezugsperson für Herzgruppen-Teilnehmer wird mit den Neuregelungen aber nicht grundsätzlich in Abrede gestellt. Es kann und sollte dort, wo möglich, selbstverständlich weiterhin beibehalten werden. Die vorbeschriebene flexible Möglichkeit der Anwesenheit wendet sich in erster Linie an Vereine, deren Herzgruppen aufgrund eines latenten oder bereits existierenden Ärztemangels ansonsten – zum Nachteil aller Herzgruppen-Teilnehmer – von der Schließung bedroht wären. Der/die verantwortliche Herzgruppen-Arzt/-Ärztin bleibt, auch bei nicht ständiger Anwesenheit, weiterhin wichtige und unverzichtbare Bezugsperson! Neu aufgenommen wurden die Herzinsuffizeinzgruppen (HIG mit ständiger ärztlicher Anwesenheit!)
  • 4. Leistungsdauer des Rehabilitationssports in Herzgruppen Regelleistung GKV: 90 UE / 24 Monate Bei Erstverordnung und nach wiederholt abgeschlossener Akutbehandlung: Weitere Verordnung: 45 UE / 12 Monate Max. Belastungsgrenze < 1,4 Watt / kg KG 4.4.2 In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Leistungsumfang des Rehabilitationssports in Herzgruppen bei chronischen Herzkrankheiten (einschließlich koronarer Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Kardiomyopathien, Klappenerkrankungen und Z. n. kardiovaskulären Interventionen/Operationen) 90 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von 24 Monaten in Anspruch genommen werden können (Richtwerte). Bei herzkranken Kindern und Jugendlichen beträgt der Leistungsumfang 120 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten (Richtwerte). Weitere Verordnungen sind möglich bei maximaler Belastungsgrenze < 1,4 Watt/kg Körpergewicht (Nachweise nicht älter als sechs Monate) als Folge einer Herzkrankheit oder aufgrund von kardialen Ischämiekriterien. Der Leistungsumfang beträgt bei weiterer Verordnung jeweils 45 Übungseinheiten, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden können (Richtwerte).
  • 6. Gesetzliche Grundlagen – Vereinbarungen mit Kostenträgern Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining vom 1. Januar 2022 (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR) Regelt übergeordnet Leistungsumfang und - dauer, Durchführungs-/Anerkennungsver- fahren, keine Angaben zur Vergütung Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports vom 01. September 2011 (Folgevereinbarung Ersatzkassen, Gültigkeit bundesweit, neue Vergütungsvereinbarung seit 1.01.2023) Leistungsumfang und -dauer analog Rahmenvereinbarung, detailliertere Angaben zu Durchführung, Abrechnungs- und Anerkennungsverfahren, Festlegung der Vergütungshöhe in separater Vergütungsvereinbarung (als Anlage) Vereinbarung zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports vom 01. Januar 2012 (Folgevereinbarung „Primärkassen“, Gültigkeit nur in Rheinland-Pfalz, neue Vergütungsvereinbarung seit 01.07.2022, Verhandlungen ab 01.07.2023 noch nicht abgeschlossen) Leistungsumfang und -dauer analog Rahmenvereinbarung, detailliertere Angaben zu Durchführung, Abrechnungs- und Anerkennungsverfahren, Festlegung der Vergütungshöhe in separater Vergütungsvereinbarung (als Anlage)
  • 7. Übersicht Förderung Herzgruppen in RLP *Stand 07/2023, spätere Aktualisierungen möglich Vergütungssätze vdek Primärkassen RLP DRV Bund / RLP Pos.-Nr. Rehabilitationssport in ab 01.01.2023 in € ab 01.07.2022 in € ab 01.01.2023 in € 604504 Herzgruppen 9,60 8,99 9,70 604508 Kinderherzgruppen 17,77 12,69 17,91 604514 Herzinsuffizienzgruppen 17,77 15,94 17,81 604711- 604718 Gesundheitsbildungsmaßnahmen in Herzgruppen (GbM) 9,41 8,99 9,38
  • 9. Mustervordrucke für Teilnahmebestätigung/Abrechnung Die elektronische Abrechnung für Herzgruppen ist seit dem 01.01.2015 verpflichtend. Werden Abrechnungen nach Einführung der Pflicht noch in Papierform eingereicht, werden in der Regel Rechnungskürzungen in Höhe von 5% durch die Krankenkassen bzw. Abrechnungsstellen vorgenommen. Für die elektronische Abrechnung finden Sie auf der Homepage des Landesverbandes verschiedene Abrechnungsstellen, die Sonderkonditionen für HG des Landesverbandes anbieten.
  • 10. Nachfolgegruppe  Problem: Vollständige Refinanzierung über Eigenbeiträge der Teilnehmer notwendig (Bereitschaft der Patienten?)  Größerer Verantwortungsbereich des Übungsleiters (kein/e Arzt oder Rettungsfachkraft anwesend oder in Rufbereitschaft) Positionspapier der DGPR: Nachfolgegruppe (NG) zur Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen Fortführung Rehasport für nicht mehr geförderte Patienten in sog. Nachfolgegruppen* (ohne ärztliche Präsenzpflicht) (* zum 31.12.2022 in Rheinland-Pfalz 12 Nachfolgegruppen)