Burger die Benchmarkermittlung im Rahmen der neuen Anreizregulierungs VO
1. Die
Benchmarkermittlung im
Rahmen der neuen
AnreizregulierungsVO
Workshop zur neuen
AnreizregulierungsVO am Institut für
Energie- und Regulierungsrecht
Dr. Anton Burger
Senior Consultant
28. September 2016
2. Überblick
• Themenabgrenzung
• Welche Benchmarks sollen behandelt werden?
• Darstellung der Neuerungen in der ARegV
• Was ist neu?
• Beurteilungskriterien
• Wie sollte ein Benchmarking aussehen?
• Indikative Beurteilung
• Ist das gut oder schlecht?
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3. Benchmark:
a) wird unabhängig vom Unternehmen selbst, meist auf Basis von Vergleichs-
unternehmen, gesetzt und
b) kann übertroffen („outperformt“) werden
Themenabgrenzung
ARegV-Regulierungsformel enthält mehrere Benchmarks
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EOt = KAdnb,t + (KAvnb,0 + (1 – Vt) x KAb,0) + B0/T) x (VPIt/VPI0 – PFt) + Qt + (VKt – VK0) + St
Verteilungsfaktor Vt
ergibt sich aus Kosten
eines effizienten
Netzbetreibers (Xind)
Produktivitätsfaktor
ergibt sich aus
erwarteter Rate des
technischen Fortschritts
und Inputpreisinflation
(Xgen)
Eigenkapitalkosten,
Qualitätsvorgabe sind
Benchmarks
Erweiterungsfaktor war
ein Benchmark
Neu: der Effizienzbonus
* der Effizienzbonus wird zwar auf Basis einer Benchmarkingmethode festgelegt, ist aber strenggenommen kein Benchmark
4. Überblick
• Themenabgrenzung
• Welche Benchmarks sollen behandelt werden?
• Darstellung der Neuerungen in ARegV
• Was ist neu?
• Beurteilungskriterien
• Wie sollte ein Benchmarking/Regulierungssystem aussehen?
• Indikative Beurteilung
• Ist das gut oder schlecht?
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5. Neuerungen durch ARegV-Novelle
• Effizienzbonus bei „Supereffizienz“ (§12a)
• keine Pflichtparameter (§13 Abs.4 entfällt)
• wieder Abbau Ineffizienzen innerhalb einer Regulierungsperiode (§16)
• Anmerkung in Bezug auf Datenverfügbarkeit für ÜNB- und FNB-
Benchmarking (§22)
• Konstante Skalenerträge (Anlage 3 zu §12)
• mehr Transparenz/Veröffentlichungspflichten (§31)
• “Bericht zur Notwendigkeit der Weiterentwicklung der in Anlage 3
aufgeführten Vergleichsmethoden“ im Jahr 2023 (§33)
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6. Weitere relevante Neuerungen
• Neu, wenn auch nicht durch ARegV-Novelle
• für RP3 erstmalig eine nicht-administrative Festlegung des generellen
Produktivitätsfaktors Xgen
• Diskutiert, aber nicht geändert in der ARegV-Novelle
• keine Änderung der „best of 4“-Regel für Effizienzwerte
• keine Verkürzung des 5-Jahres-Zeitraums zum Abbau der
Ineffizienzen auf 3 Jahre
• keine Veränderung der 60%-Untergrenze
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7. Effizienzbonus
Ermittlung auf Basis der sog. Supereffizienzmethode
• über DEA Effizienzwert hinausgehende Supereffizienzen
• für beide Kostendefinitionen (§13Abs. 2 und §12 Abs. 4a) errechnet und arithmetisches Mittel gebildet
• Multiplikation mit vorübergehend nicht beeinflussbaren Kosten und Verteilung über
Regulierungsperiode; Deckelung auf 5% in Regulierungsperiode (1% p.a.)
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Output
Kosten
Effizienz: um wieviel könnten bei gleichbleibendem
Output die Kosten gesenkt werden?
Supereffizienz: für jeden Netzbetreiben wird berechnet, ober
er über eine Effizienzgrenze die aus allen Netzbetreibern
außer ihm selbst besteht, hinausragen würde
Output
Grad der Supereffizienz
Netzbetreiber B
Effizienzgrenze ohne
UnternehmenEffizienzgrenze
Grad der Ineffizienz
Netzbetreiber A
100% effizient
Kosten
A A
B B
8. Keine Pflichtoutputparameter mehr
• Bisher vorgeschriebene Pflichtoutputparameter
• Anzahl der Anschlusspunkte bzw. Ausspeisepunkte
• Fläche
• Leitungslänge
• Jahreshöchstlast
• Auswirkung auf Benchmarking
• „diskriminatorische Kraft“ des Benchmarkings nimmt durch weniger
Outputparameter zu, da weniger Alleinstellungsmerkmale
tendenziell mehr Unternehmen mit geringeren Effizienzwerten
• mehr Flexibilität für Gutachter bzw. BNetzA
• Möglichkeit Anpassung Energiewende durch neue Outputparameter
• Risiko zu stark reduziertes Modell
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9. Sonstige Änderungen
• Effizienzvergleich ÜNB und FNB
• „insbesondere … dass der Bundesnetzagentur vergleichbare Daten
von einer hinreichenden Anzahl an Netzbetreibern in anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union …nicht vorliegen“
• Bei Mangel an Daten: Referenznetzanalyse
• Transparenz / Konsultationsprozess
• „die im Effizienzvergleich verwendeten Aufwandsparameter sowie die
nach §13 im Effizienzvergleich verwendeten Vergleichsparameter“
• Parameter UND Daten werden veröffentlicht?
• Benchmarking wird nachvollziehbar
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10. Bestimmung des Xgen
• Produktivitätsveränderung (TFP) und Inputpreisveränderung
Netzwirtschaft
• Vorgaben ARegV
• Stand der Wissenschaft
• Daten von Netzbetreibern aus gesamtem Bundesgebiet über
mindestens vier Jahre
• getrennt für Strom und Gas möglich
• Zwei Möglichkeiten für aktuelle Festlegung
• Verkettung der Ergebnisse Effizienzvergleich (Malmquist-Index)
• Rückgriff auf Methoden der Produktivitätsmessung ähnlich 2006
• DESTATIS-Daten für Energiesektor
• Törnquist-Indizes
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11. Überblick
• Themenabgrenzung
• Welche Benchmarks sollen behandelt werden?
• Darstellung der Neuerungen in ARegV
• Was ist neu?
• Beurteilungskriterien
• Wie sollte ein Benchmarking/Regulierungssystem aussehen?
• Indikative Beurteilung
• Ist das gut oder schlecht?
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12. Grundgedanke der Anreizregulierung
Anreizwirkung
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• warum dann nicht nur RPI-X?
• Zuckerbrot (Zusatzgewinn) und Peitsche
(Benchmarking)
• Anreiz zur Kostenersparnis am Ende der
Regulierungsperiode
• Versorgungsaufgabe kann sich ändern
• Netzbetreiber sind ggf. nicht für alle
Kostensteigerungen verantwortlich
• Anreiz zur Kostensenkung entsteht durch
Entkopplung von Erlösen und Kosten
• Inflationierung (VPI) berücksichtigt
Preissteigerungen
• Xind nimmt erwarteten Catch-Up vorweg
• Xgen nimmt erwarteten technischen Fortschritt
vorweg
Erlösobergrenze unabhängig
von Kosten
tatsächliche Kosten
Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 year 4 year 5 year 6 ...
Möglichkeit auf
Zusatzgewinn schafft
Anreiz Kosten zu senken
Anreize durch Benchmarking:
• wenn Benchmarking als perfekt
gesehen wird, senken Unternehmen die
Kosten möglichst noch vor Ende der
Regulierungsperiode.
• wird Benchmarking als „Lotterie“
gesehen, besteht weniger Anreiz Kosten
zu sparen.
13. Robust
Weitere wünschenswerte Eigenschaften
Benchmarking/Regulierung sollte robust und fair sein
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keine starke Änderung der
Ergebnisse bei Variation:
• Stichprobe
• Stützintervall
• Modellspezifikation
Datenqualität
Korrekte Anwendung der Methoden
Ausreichend große und
repräsentative Grundgesamtheit
Fair
korrekte Wiedergabe der
ökonomischen Realität
Korrektes ökonomisches Modell
(auch über Zeit betrachtet!)
Konsultation mit fairen
Mitsprachenmöglichkeiten
Transparenz
14. Überblick
• Themenabgrenzung
• Welche Benchmarks sollen behandelt werden?
• Darstellung der Neuerungen in ARegV
• Was ist neu?
• Beurteilungskriterien
• Wie sollte ein Benchmarking/Regulierungssystem aussehen?
• Indikative Beurteilung
• Ist das gut oder schlecht?
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15. Indikative Beurteilung der Elemente des Benchmarkings
Ist das gut oder schlecht?
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Kostenbenchmark - Xind Supereffizienz- Bonus Messung Sekotorealer
Produktivität – Xgen
Anreiz-
wirkung
• erhöht Anreize gegenüber
„residual claimant“-Modell
• schnellerer Abbau der
Ineffizienzen eher
Verteilungswirkung
• zusätzlicher Anreiz durch
Möglichkeit von
Übergewinnen
• Möglichkeiten für Gaming
• reine Verteilungswirkung
Robust
• Daten und Methode gut, trotzdem gab es Probleme
• Transparenz erhöht Robustheit
• ÜNB und FNB MNA
• Daten nur
Aggregationsniveau
Energiewirtschaft
• Verwerfungen im
Energiesektor Volatil
„Fair“
• ökonomisches Modell ändert
sich über Zeit
• Aufhebung Pflichtparameter
Freiheit für Anpassungen
• Zunehmende Heterogenität
der NB
• Belohnung herausragender
Leistungen Prinzip
Marktwirtschaft
• nicht so bei Gaming
• Anwendung von Werten für
gesamte Energiewirtschaft
auf Netze
Finanzielle
Auswirkung
+/- 1% Ergebnis im Effizienzvergleich bedeutet 1% Bonus oder
Abzug auf beeinflussbare Kosten
(KAvnb,0 +KAb,0)*1%
+/- 1% Xgen bedeutet 5 mal 1%
Abzug (5,1%) auf
beeinflussbare Kosten