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JENSEITS DES
LAGERDENKENS:
Reformansätze für eine
zukunftsfähige und qualitätsorientierte
Krankenhauslandschaft
September 2021
2 | 4
Jenseits des Lagerdenkens:
Reformansätze für eine
zukunftsfähige und qualitäts­
orientierte Krankenhauslandschaft
Die aktuelle Corona-Pandemie stellt für das deutsche Gesundheitssystem im
Allgemeinen und für den Krankenhausbereich im Besonderen eine Herausforderung
sowie Ausnahmesituation dar. In dieser Lage konnte in vielen Bereichen eine
Überwindung der klassischen Lagergrenzen beobachtet werden. Alle Akteure haben
im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung an der Bewältigung der Pandemie
zusammengewirkt. Der AOK-Bundesverband und die AKG haben diesen Dialogpro-
zess bereits weit vor Beginn der Pandemie begonnen und fühlen sich auf Basis der
jüngsten Entwicklungen in diesem Prozess bestätigt. Eine echte Reformagenda kann,
wie auch die Pandemiebewältigung, nur durch ein übergreifendes Bewusstsein und
das Zusammenwirken aller Akteure realisiert werden.
Im Folgenden werden die aus Sicht der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser
(AKG) und des AOK-Bundesverbandes (AOK) wesentlichen Reformbedarfe beschrie-
ben, deren Notwendigkeit bereits vor der Pandemie einschlägig war und die durch
die jüngsten Erkenntnisse zusätzliche Bestätigung erfahren haben. Ziel von AKG
und AOK ist es, mit diesem Papier eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu
skizzieren, welche für zukünftige Krisen besser gerüstet ist, die medizinisch-pflege-
rischen Bedarfe von Patienten stärker berücksichtigt als bisher und bessere Arbeits-
bedingungen für die Beschäftigten gewährleistet.
Erstens:
Die unzureichende Finanzierung von Krankenhausinvestitionen durch
die Länder verstärkt seit vielen Jahren die Probleme bei der Weiterentwicklung
moderner Krankenhausstrukturen. Die mittlerweile fast vier Milliarden Euro, die
den Krankenhäusern dadurch jährlich fehlen, führen auch dazu, dass diese aus
den Erlösen der Krankenhausbehandlung ihre Investitionen mitfinanzieren müssen.
Damit werden Ausgaben von den Ländern auf die Krankenkassen verschoben.
Aufgrund der gesetzlich verankerten Schuldenbremse ist nicht zu erwarten,
dass sich diese Finanzierungsmisere zeitnah ändert. Ziel einer Neuaufstellung
der Investitionskostenfinanzierung muss es sein, eine qualitätsorientierte
Leistungskonzentration an geeigneten Krankenhäusern zu erreichen sowie
eine auskömmliche Investitionsfähigkeit sicherzustellen. Dabei müssen Anreize
zu einer medizinisch nicht induzierten Mengenausweitung vermieden werden.
Der AOK-Bundesverband und die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG)
stehen bereits seit längerem im Dialog zur Weiterentwicklung der Krankenhaus-
strukturen und veröffentlichen nun auf Basis der Erkenntnisse aus der Coro-
na-Pandemie erste gemeinsame Vorschläge.
1.
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Zweitens:
Auch zukünftig muss die Finanzierung der Investitionsbedarfe für die Basis-
und Notfallversorgung in der Verantwortung der Länder liegen und durch diese
sichergestellt werden. Darüber hinaus sind eine gezielte Förderung und Finan­
zierung von Strukturen für spezialisierte und hochkomplexe Behandlungen wie
z. B. Leistungen mit einem positiven Volume-Outcome-Verhältnis oder neuartiger
Leistungen erforderlich. Die Unterteilung in Basis- und Notfallversorgung einerseits
und Spezialversorgung andererseits kann beispielsweise durch den Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) anhand von Strukturvorgaben und Mindestmengen
vorgegeben werden. Ebenso bieten die Leistungsgruppen aus dem Gutachten der
nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Krankenhausplanung eine Grundlage.
Daneben bestehende gesetzliche Hemmnisse im Planungsrecht sind zu beseitigen.
Ergänzend vorstellbar sind qualitätsorientierte Vergütungsanreize.
Bei der Umsetzung muss ausreichend Gestaltungsfreiraum für die Berück­
sichtigung regionaler Besonderheiten sichergestellt werden. Um die skizzierte
qualitätsbasierte Krankenhausstruktur zu erreichen, bedarf es einer stringenten
Krankenhausplanung mit Strukturvorgaben unter besonderer Berücksichtigung
von Mindestmengen. Wirksame Mindestmengen werden zur Umverteilung zwi-
schen den Krankenhäusern führen und damit eine notwendige Weiterentwicklung
der Krankenhausstrukturen befördern. Eine derart ausdifferenzierte Krankenhaus-
struktur sichert eine nachhaltige Versorgung für die zu behandelnden Patientinnen
und Patienten und schützt so auch die begrenzten Personalressourcen. Dabei ist ein
transparenter Dialog über klar abgegrenzte Leistungsgruppen und Spezialisie­
rungen unabdingbar, um die flächendeckende Versorgung nicht zu gefährden. Klar
definierte Kooperations- und Vernetzungsanforderungen können helfen, bestehende
kartellrechtliche Probleme zu überwinden.
Drittens:
Wie unter einem Brennglas zeigt die Pandemie: Die Bündelung von Leistungen ist
eines der Themen, die sowohl in Krisen- als auch in Normalsituationen relevant
sind. Sie ist ein zentraler Faktor zur Verbesserung der Behandlungsqualität in einer
immer stärker ausdifferenzierten medizinischen Versorgungslandschaft. Auch bei
der Behandlung von COVID-19 Patienten wurden fast 90 Prozent der Patientinnen
und Patienten von etwa der Hälfte der Krankenhäuser versorgt. Entgegen mancher
Wortmeldung haben sich nicht alle Kliniken gleichermaßen an der Krisenbewältigung
beteiligt. In einzelnen Regionen konnten gerade durch eine abgestimmte Konzen­
tration von Covid-19-Patienten medizinische Erkenntnisse systematisch gesammelt
und gleichzeitig eine großflächige Verbreitung der Infektionen in den Krankenhäusern
vermieden werden. Diese Vorgehensweise basiert auf einer klar definierten und
aufeinander aufbauenden Rollenverteilung zwischen den Krankenhäusern
entsprechend der jeweiligen strukturellen und fachlichen Voraussetzungen. Eine
derartige Versorgungspyramide auf Basis einheitlicher Strukturvoraussetzungen
und Mindestqualitätsanforderungen trägt auf allen Ebenen zu einer hohen
Versorgungsqualität bei. So haben große kommunale Krankenhäuser und Universi-
tätskliniken während der Corona-Pandemie in vielen Regionen die Steuerung von
Patienten, Kapazitäten und Material koordiniert. Dabei sind sinnvolle Strukturen
der Zusammenarbeit entstanden. Ebenso ist ein bundesweites Monitoring- und
Verteilungssystem zu etablieren, das in Krisensituationen aktiviert werden kann.
Für das Monitoring der Krankenhauskapazitäten und die Steuerung von Patientinnen
und Patienten in geeignete Krankenhäuser werden in Krisenzeiten die aktuellen
Belegungsstände von Krankenhäusern anhand von Daten in ausreichender Differen-
zierung benötigt. Diese Daten müssen allen beteiligten Akteuren ohne bürokratische
2.
3.
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Hemmnisse zugänglich sein. Folglich ist eine Infrastruktur für diesen Zweck
aufzubauen und dauerhaft vorzuhalten, damit sie im Bedarfsfall aktiviert werden
kann. Die mit dem DIVI-Register gemachten Erfahrungen sollten dabei berücksichtigt
werden. Diese dem Katastrophenschutz zuzurechnende Aufgabe obliegt der öffent­
lichen Hand, nach geltenden Bestimmungen grundsätzlich den Bundesländern.
Natürlich wird sich bei diesem Vorgehen die Versorgungsrolle vieler Krankenhäuser
verändern. So werden die Kapazitäten vieler bisheriger Grund- und Regelversorger
zukünftig für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung benötigt.
Viertens:
Der medizinisch-technische Fortschritt trägt dazu bei, dass immer mehr Behand­
lungen
auch ambulant durchgeführt werden können. Internationale Vergleiche zeigen das
Potential dieser Entwicklung. Durch die Umwandlung geeigneter Standorte in
bedarfsgerechte Versorgungseinrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit, für
die es international bereits zahlreiche Vorbilder gibt, kann eine subsidiäre Versor-
gungssteuerung ermöglicht werden, die die übrigen Standorte von ambulanten
Fällen entlastet. Es sind ein geeignetes Vergütungssystem und ein sachgerechter
Ordnungsrahmen mit regionalen Vertragsprinzipien, Qualitätssicherung sowie
Bedarfsplanung vorzusehen, die das Prinzip „Wer kann, der darf“ ersetzen. Die
Umgestaltung muss mit einem intersektoralen Vergütungssystem für klar
definierte Leistungsbereiche flankiert werden, das Anreize für die konti­
nuierliche
qualitative Weiterentwicklung in diesem Bereich setzt. Diese Leistungen können auf
der Grundlage der genannten Prinzipien durch zugelassene Leistungs­
erbringer aus
dem stationären und ambulanten Sektor erbracht werden. Eine schnittstellenarme
Einbindung von pflegerischen und rehabilitativen Versorgungsangeboten in
diese bestehende Infrastruktur erscheint sinnvoll und möglich.
Im Ergebnis entsteht ein flächendeckendes Netz aus Krankenhäusern mit
umfassenden regionalen Versorgungsaufträgen, die dabei in enger Abstimmung
und digitaler Anbindung mit den regionalen Gesundheitseinrichtungen agieren.
Fünftens:
In der Verantwortung der öffentlichen Hand sollte die dauerhafte Finanzierung
einer Bevorratung oder Vorhaltung von Beatmungsgeräten, Schutzkleidung
und Arzneimitteln liegen, um flexibel auf Krisen und kurzfristige Liefer- oder
Versorgungsengpässe reagieren zu können. Dass diese Reservekapazitäten in
normalen Versorgungssituationen nicht für die Krankenversorgung verwendet
werden, ist dabei selbstverständlich. Große kommunale Krankenhäuser und
Universitätskliniken bieten sich für diese Rolle in besonderem Maße an.
Hingegen verursachen Vorratslager, die unabhängig von Krankenhäusern geführt
werden, lediglich logistische Herausforderungen bzgl. der Haltbarkeitsdaten und
Zusatzkosten für Verwaltungszwecke.
4.
5.

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Jenseits des Lagerdenkens: Reformansätze für eine zukunftsfähige und qualitätsorientierte Krankenhauslandschaft – Positionspapier von Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser und AOK-Bundesverband

  • 1. JENSEITS DES LAGERDENKENS: Reformansätze für eine zukunftsfähige und qualitätsorientierte Krankenhauslandschaft September 2021
  • 2. 2 | 4 Jenseits des Lagerdenkens: Reformansätze für eine zukunftsfähige und qualitäts­ orientierte Krankenhauslandschaft Die aktuelle Corona-Pandemie stellt für das deutsche Gesundheitssystem im Allgemeinen und für den Krankenhausbereich im Besonderen eine Herausforderung sowie Ausnahmesituation dar. In dieser Lage konnte in vielen Bereichen eine Überwindung der klassischen Lagergrenzen beobachtet werden. Alle Akteure haben im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung an der Bewältigung der Pandemie zusammengewirkt. Der AOK-Bundesverband und die AKG haben diesen Dialogpro- zess bereits weit vor Beginn der Pandemie begonnen und fühlen sich auf Basis der jüngsten Entwicklungen in diesem Prozess bestätigt. Eine echte Reformagenda kann, wie auch die Pandemiebewältigung, nur durch ein übergreifendes Bewusstsein und das Zusammenwirken aller Akteure realisiert werden. Im Folgenden werden die aus Sicht der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) und des AOK-Bundesverbandes (AOK) wesentlichen Reformbedarfe beschrie- ben, deren Notwendigkeit bereits vor der Pandemie einschlägig war und die durch die jüngsten Erkenntnisse zusätzliche Bestätigung erfahren haben. Ziel von AKG und AOK ist es, mit diesem Papier eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu skizzieren, welche für zukünftige Krisen besser gerüstet ist, die medizinisch-pflege- rischen Bedarfe von Patienten stärker berücksichtigt als bisher und bessere Arbeits- bedingungen für die Beschäftigten gewährleistet. Erstens: Die unzureichende Finanzierung von Krankenhausinvestitionen durch die Länder verstärkt seit vielen Jahren die Probleme bei der Weiterentwicklung moderner Krankenhausstrukturen. Die mittlerweile fast vier Milliarden Euro, die den Krankenhäusern dadurch jährlich fehlen, führen auch dazu, dass diese aus den Erlösen der Krankenhausbehandlung ihre Investitionen mitfinanzieren müssen. Damit werden Ausgaben von den Ländern auf die Krankenkassen verschoben. Aufgrund der gesetzlich verankerten Schuldenbremse ist nicht zu erwarten, dass sich diese Finanzierungsmisere zeitnah ändert. Ziel einer Neuaufstellung der Investitionskostenfinanzierung muss es sein, eine qualitätsorientierte Leistungskonzentration an geeigneten Krankenhäusern zu erreichen sowie eine auskömmliche Investitionsfähigkeit sicherzustellen. Dabei müssen Anreize zu einer medizinisch nicht induzierten Mengenausweitung vermieden werden. Der AOK-Bundesverband und die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) stehen bereits seit längerem im Dialog zur Weiterentwicklung der Krankenhaus- strukturen und veröffentlichen nun auf Basis der Erkenntnisse aus der Coro- na-Pandemie erste gemeinsame Vorschläge. 1.
  • 3. 3 | 4 Zweitens: Auch zukünftig muss die Finanzierung der Investitionsbedarfe für die Basis- und Notfallversorgung in der Verantwortung der Länder liegen und durch diese sichergestellt werden. Darüber hinaus sind eine gezielte Förderung und Finan­ zierung von Strukturen für spezialisierte und hochkomplexe Behandlungen wie z. B. Leistungen mit einem positiven Volume-Outcome-Verhältnis oder neuartiger Leistungen erforderlich. Die Unterteilung in Basis- und Notfallversorgung einerseits und Spezialversorgung andererseits kann beispielsweise durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) anhand von Strukturvorgaben und Mindestmengen vorgegeben werden. Ebenso bieten die Leistungsgruppen aus dem Gutachten der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Krankenhausplanung eine Grundlage. Daneben bestehende gesetzliche Hemmnisse im Planungsrecht sind zu beseitigen. Ergänzend vorstellbar sind qualitätsorientierte Vergütungsanreize. Bei der Umsetzung muss ausreichend Gestaltungsfreiraum für die Berück­ sichtigung regionaler Besonderheiten sichergestellt werden. Um die skizzierte qualitätsbasierte Krankenhausstruktur zu erreichen, bedarf es einer stringenten Krankenhausplanung mit Strukturvorgaben unter besonderer Berücksichtigung von Mindestmengen. Wirksame Mindestmengen werden zur Umverteilung zwi- schen den Krankenhäusern führen und damit eine notwendige Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen befördern. Eine derart ausdifferenzierte Krankenhaus- struktur sichert eine nachhaltige Versorgung für die zu behandelnden Patientinnen und Patienten und schützt so auch die begrenzten Personalressourcen. Dabei ist ein transparenter Dialog über klar abgegrenzte Leistungsgruppen und Spezialisie­ rungen unabdingbar, um die flächendeckende Versorgung nicht zu gefährden. Klar definierte Kooperations- und Vernetzungsanforderungen können helfen, bestehende kartellrechtliche Probleme zu überwinden. Drittens: Wie unter einem Brennglas zeigt die Pandemie: Die Bündelung von Leistungen ist eines der Themen, die sowohl in Krisen- als auch in Normalsituationen relevant sind. Sie ist ein zentraler Faktor zur Verbesserung der Behandlungsqualität in einer immer stärker ausdifferenzierten medizinischen Versorgungslandschaft. Auch bei der Behandlung von COVID-19 Patienten wurden fast 90 Prozent der Patientinnen und Patienten von etwa der Hälfte der Krankenhäuser versorgt. Entgegen mancher Wortmeldung haben sich nicht alle Kliniken gleichermaßen an der Krisenbewältigung beteiligt. In einzelnen Regionen konnten gerade durch eine abgestimmte Konzen­ tration von Covid-19-Patienten medizinische Erkenntnisse systematisch gesammelt und gleichzeitig eine großflächige Verbreitung der Infektionen in den Krankenhäusern vermieden werden. Diese Vorgehensweise basiert auf einer klar definierten und aufeinander aufbauenden Rollenverteilung zwischen den Krankenhäusern entsprechend der jeweiligen strukturellen und fachlichen Voraussetzungen. Eine derartige Versorgungspyramide auf Basis einheitlicher Strukturvoraussetzungen und Mindestqualitätsanforderungen trägt auf allen Ebenen zu einer hohen Versorgungsqualität bei. So haben große kommunale Krankenhäuser und Universi- tätskliniken während der Corona-Pandemie in vielen Regionen die Steuerung von Patienten, Kapazitäten und Material koordiniert. Dabei sind sinnvolle Strukturen der Zusammenarbeit entstanden. Ebenso ist ein bundesweites Monitoring- und Verteilungssystem zu etablieren, das in Krisensituationen aktiviert werden kann. Für das Monitoring der Krankenhauskapazitäten und die Steuerung von Patientinnen und Patienten in geeignete Krankenhäuser werden in Krisenzeiten die aktuellen Belegungsstände von Krankenhäusern anhand von Daten in ausreichender Differen- zierung benötigt. Diese Daten müssen allen beteiligten Akteuren ohne bürokratische 2. 3.
  • 4. 4 | 4 Hemmnisse zugänglich sein. Folglich ist eine Infrastruktur für diesen Zweck aufzubauen und dauerhaft vorzuhalten, damit sie im Bedarfsfall aktiviert werden kann. Die mit dem DIVI-Register gemachten Erfahrungen sollten dabei berücksichtigt werden. Diese dem Katastrophenschutz zuzurechnende Aufgabe obliegt der öffent­ lichen Hand, nach geltenden Bestimmungen grundsätzlich den Bundesländern. Natürlich wird sich bei diesem Vorgehen die Versorgungsrolle vieler Krankenhäuser verändern. So werden die Kapazitäten vieler bisheriger Grund- und Regelversorger zukünftig für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung benötigt. Viertens: Der medizinisch-technische Fortschritt trägt dazu bei, dass immer mehr Behand­ lungen auch ambulant durchgeführt werden können. Internationale Vergleiche zeigen das Potential dieser Entwicklung. Durch die Umwandlung geeigneter Standorte in bedarfsgerechte Versorgungseinrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit, für die es international bereits zahlreiche Vorbilder gibt, kann eine subsidiäre Versor- gungssteuerung ermöglicht werden, die die übrigen Standorte von ambulanten Fällen entlastet. Es sind ein geeignetes Vergütungssystem und ein sachgerechter Ordnungsrahmen mit regionalen Vertragsprinzipien, Qualitätssicherung sowie Bedarfsplanung vorzusehen, die das Prinzip „Wer kann, der darf“ ersetzen. Die Umgestaltung muss mit einem intersektoralen Vergütungssystem für klar definierte Leistungsbereiche flankiert werden, das Anreize für die konti­ nuierliche qualitative Weiterentwicklung in diesem Bereich setzt. Diese Leistungen können auf der Grundlage der genannten Prinzipien durch zugelassene Leistungs­ erbringer aus dem stationären und ambulanten Sektor erbracht werden. Eine schnittstellenarme Einbindung von pflegerischen und rehabilitativen Versorgungsangeboten in diese bestehende Infrastruktur erscheint sinnvoll und möglich. Im Ergebnis entsteht ein flächendeckendes Netz aus Krankenhäusern mit umfassenden regionalen Versorgungsaufträgen, die dabei in enger Abstimmung und digitaler Anbindung mit den regionalen Gesundheitseinrichtungen agieren. Fünftens: In der Verantwortung der öffentlichen Hand sollte die dauerhafte Finanzierung einer Bevorratung oder Vorhaltung von Beatmungsgeräten, Schutzkleidung und Arzneimitteln liegen, um flexibel auf Krisen und kurzfristige Liefer- oder Versorgungsengpässe reagieren zu können. Dass diese Reservekapazitäten in normalen Versorgungssituationen nicht für die Krankenversorgung verwendet werden, ist dabei selbstverständlich. Große kommunale Krankenhäuser und Universitätskliniken bieten sich für diese Rolle in besonderem Maße an. Hingegen verursachen Vorratslager, die unabhängig von Krankenhäusern geführt werden, lediglich logistische Herausforderungen bzgl. der Haltbarkeitsdaten und Zusatzkosten für Verwaltungszwecke. 4. 5.