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UN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION

    Wieder so ein internationales Dokument?




                  Quelle:
BilderBox.com
WAS MACHT DIE KONVENTION SO BESONDERS?



 Auf der 56. Generalversammlung
 der Vereinten Nationen am 19.
 Dezember 2001 wurde
 beschlossen ein Ad Hoc Komitee
 einzusetzen.

 Am 25. August 2006 wurde in
 New York die UN-Konvention
 „zur Förderung der Rechte und
 Würde von Menschen mit
 Behinderungen“ fertig gestellt.

 in nur 8 Verhandlungsrunden       Quelle:
BilderBox.com
WAS MACHT DIE KONVENTION SO BESONDERS?




 Sie ist damit die erste
 Menschenrechts-
 rechtskonvention des 21.
 Jahrhunderts.

 Die UNO bat um Unterschrift
 und Ratifizierung.


                               Quelle:
BilderBox.com
GESCHAFFT DIE UN-KONVENTION IST FERTIG!




Sie entstand unter intensiver
Einbindung der NGOs
(rund 800).

Es ist daher UNSERE
Konvention!



                                Quelle:
BilderBox.com
ÖSTERREICH UNTERSCHREIBT


Am 30. März 2007 unterzeichnete
Minister Erwin Buchinger für
Österreich die UN-Konvention
bei der UNO in New York.

Sie trat am 3. Mai 2008
völkerrechtlich in Kraft, als 20 der
192 Staaten der UNO ratifizierten.
(Österreich: Beschluss im
Nationalrat am 9. Juli 2008)

Österreich ratifizierte am 26.
September 2008.                        Quelle:
UN
Photo/Paulo
KURZÜBERBLICK
Was steht eigentlich in der Konvention?




              Quelle:
BilderBox.com
ART. 1: ZWECK




„Zweck dieses Übereinkommens
ist es, den vollen und
gleichberechtigten Genuss aller
Menschenrechte und
Grundfreiheiten durch alle
Menschen mit Behinderungen
zu fördern, zu schützen und zu
gewährleisten …“
ART. 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN




Hier werden Wörter definiert:

„Kommunikation“,
„Sprache“,
„Diskriminierung“,
“angemessene Vorkehrung“,
“unverselles Design”

                               Quelle:
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ART. 3: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE



Festlegung der Grundsätze:

  Achtung der Menschenrechte

  Nichtdiskriminierung

  Volle und wirksame Teilhabe
  und Einbeziehung

  Chancengleichheit

  Barrierefreiheit              Quelle:
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ART. 8: BEWUSSTSEINSBILDUNG



„Die Vertragsstaaten
verpflichten sich, sofortige,
wirksame und geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, um
in der gesamten Gesellschaft,
einschließlich auf der Ebene der
Familien, das Bewusstsein für
Mensch mit Behinderungen
zu schärfen und die Achtung
ihrer Rechte und ihrer Würde zu
fördern …“                         Quelle:
BilderBox.com
ART. 19: UNABHÄNGIGE LEBENSFÜHRUNG


„Menschen mit Behinderungen
gleichberechtigt die Möglichkeit
haben, ihren Aufenthaltsort zu
wählen und zu entscheiden, wo
und mit wem sie leben, und
nicht verpflichtet sind, in
besonderen Wohnformen zu
leben; ...
Zugang zu einer Reihe von
gemeindenahen Unterstützungs-
diensten haben, einschließlich der
                                     Quelle:
BIZEPS
persönlichen Assistenz.“
ART. 24: BILDUNG




„Um dieses Recht ohne
Diskriminierung und auf der
Grundlage der Chancen-
gleichheit zu verwirklichen,
gewährleisten die
Vertragsstaaten ein
integratives Bildungssystem
auf allen Ebenen und
lebenslanges Lernen …“
                                 Quelle:
BilderBox.com
ART. 33: INNERSTAATLICHE
   DURCHFÜHRUNG UND ÜBERWACHUNG



„Die Zivilgesellschaft,
insbesondere Menschen mit
Behinderungen und die sie
vertretenden Organisationen,
wird in den
Überwachungsprozess
einbezogen und nimmt in
vollem Umfang daran teil.“
                               Quelle:
BIZEPS
WO STEHEN WIR JETZT?
 Staaten- und Zivilgesellschaftsberichte




               Quelle:
BilderBox.com
WO BEKOMME ICH INFORMATIONEN?


UN-Behindertenrechtskonvention Original (englisch)
http://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e.pdf


UN-Behindertenrechtskonvention (deutsche Übersetzung)
http://www.monitoringausschuss.at/sym/monitoringausschuss/Konventionstext


UN-Konvention als österr. Gesetz (Bundesgesetzblatt)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_III_155


Monitoringausschuss in Österreich
http://www.monitoringausschuss.at


Handbuch (englisch)
http://www.makingitwork-crpd.org/fileadmin/user/HI_CRPD_Manual_sept2009_final.pdf


BIZEPS-INFO – Stichwort UN-Konvention
http://www.bizeps.or.at/links.php?nr=135

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Praxisworkshop des Klagsverbands
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UN-Konvention

  • 1. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • 2. UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Wieder so ein internationales Dokument? Quelle:
BilderBox.com
  • 3. WAS MACHT DIE KONVENTION SO BESONDERS? Auf der 56. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 2001 wurde beschlossen ein Ad Hoc Komitee einzusetzen. Am 25. August 2006 wurde in New York die UN-Konvention „zur Förderung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen“ fertig gestellt. in nur 8 Verhandlungsrunden Quelle:
BilderBox.com
  • 4. WAS MACHT DIE KONVENTION SO BESONDERS? Sie ist damit die erste Menschenrechts- rechtskonvention des 21. Jahrhunderts. Die UNO bat um Unterschrift und Ratifizierung. Quelle:
BilderBox.com
  • 5. GESCHAFFT DIE UN-KONVENTION IST FERTIG! Sie entstand unter intensiver Einbindung der NGOs (rund 800). Es ist daher UNSERE Konvention! Quelle:
BilderBox.com
  • 6. ÖSTERREICH UNTERSCHREIBT Am 30. März 2007 unterzeichnete Minister Erwin Buchinger für Österreich die UN-Konvention bei der UNO in New York. Sie trat am 3. Mai 2008 völkerrechtlich in Kraft, als 20 der 192 Staaten der UNO ratifizierten. (Österreich: Beschluss im Nationalrat am 9. Juli 2008) Österreich ratifizierte am 26. September 2008. Quelle:
UN
Photo/Paulo
  • 7. KURZÜBERBLICK Was steht eigentlich in der Konvention? Quelle:
BilderBox.com
  • 8. ART. 1: ZWECK „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten …“
  • 9. ART. 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Hier werden Wörter definiert: „Kommunikation“, „Sprache“, „Diskriminierung“, “angemessene Vorkehrung“, “unverselles Design” Quelle:
BilderBox.com
  • 10. ART. 3: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Festlegung der Grundsätze: Achtung der Menschenrechte Nichtdiskriminierung Volle und wirksame Teilhabe und Einbeziehung Chancengleichheit Barrierefreiheit Quelle:
BilderBox.com
  • 11. ART. 8: BEWUSSTSEINSBILDUNG „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Mensch mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern …“ Quelle:
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  • 12. ART. 19: UNABHÄNGIGE LEBENSFÜHRUNG „Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; ... Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungs- diensten haben, einschließlich der Quelle:
BIZEPS persönlichen Assistenz.“
  • 13. ART. 24: BILDUNG „Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancen- gleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen …“ Quelle:
BilderBox.com
  • 14. ART. 33: INNERSTAATLICHE DURCHFÜHRUNG UND ÜBERWACHUNG „Die Zivilgesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen, wird in den Überwachungsprozess einbezogen und nimmt in vollem Umfang daran teil.“ Quelle:
BIZEPS
  • 15. WO STEHEN WIR JETZT? Staaten- und Zivilgesellschaftsberichte Quelle:
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  • 16. WO BEKOMME ICH INFORMATIONEN? UN-Behindertenrechtskonvention Original (englisch) http://www.un.org/disabilities/documents/convention/convoptprot-e.pdf UN-Behindertenrechtskonvention (deutsche Übersetzung) http://www.monitoringausschuss.at/sym/monitoringausschuss/Konventionstext UN-Konvention als österr. Gesetz (Bundesgesetzblatt) http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2008_III_155 Monitoringausschuss in Österreich http://www.monitoringausschuss.at Handbuch (englisch) http://www.makingitwork-crpd.org/fileadmin/user/HI_CRPD_Manual_sept2009_final.pdf BIZEPS-INFO – Stichwort UN-Konvention http://www.bizeps.or.at/links.php?nr=135