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PRESSE-INFORMATION
Sorgloses Spielen – an sicheren Geräten
Spielplatzbetreiber unterliegen Verkehrssicherheitspflicht/
B A D überprüft Kinderspielplätze und bietet Schulungen an

Bonn, 31. März 2010 – Die Leitersprossen hinauf zur Rutsche stellen plötz-
lich kein unüberwindbares Hindernis mehr dar, die Balance auf der Wippe
wird bravourös gehalten und beim Schaukeln geht´s immer höher hinaus:
Kinderspielplätze nehmen bei der motorischen Entwicklung der Kleinen eine
wichtige Rolle ein und wirken sich durch das gemeinsame Spiel mit anderen
Kindern positiv auf das Sozialverhalten aus. Sorgloses und unbeschwertes
Spielen allerdings setzt intakte Spielgeräte voraus und das ist nach den
Erfahrungen der B A D GmbH nicht immer der Fall – auch wenn die Betrei-
ber von Spielplätzen und Freizeitanlagen der Verkehrssicherungspflicht
unterliegen, die ihnen die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Spiel-
geräte vorschreibt. Nachlässigkeit bei den gesetzlich vorgeschriebenen
Überprüfungen kann für die Betreiber von Spielplätzen böse Folgen in Form
von Regressansprüchen haben, etwa wenn sich ein Unfall auf morsche Bal-
ken eines Klettergerüstes oder defekte Haltegriffe an Wippen und Karussells
zurückführen lässt. Die Experten des Unternehmens für Arbeits-, Gesund-
heits- und Umweltschutz übernehmen die Überprüfung von Spielanlagen und
erstellen detaillierte Prüfungsberichte, in denen die gesamte Anlage sowie
Geräte bewertet und Hinweise auf Abweichungen vom Sollzustand fest-
gehalten werden. Darüber hinaus machen die Fachleute, die auch Mitar-
beiter der Anlagenbetreiber für die Prüfung von Spielanlagen schulen, Vor-
schläge zur Beseitigung eventueller Beanstandungen.

Für die Betreiber von Spielplätzen gilt seit 1998 die DIN EN 1176 + EN 1177
und sie sind zudem der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
verpflichtet. Auch Elterninitiativen, die womöglich Spielgeräte im Eigenbau
herstellen, müssen die oben genannten Normen einhalten.

Vor Beginn einer jeden neuen Saison steht die Hauptinspektion an, bei der
die Fachleute der B A D vor allem die technischen Aspekte überprüfen und          Kontakt:
                                                                                  Ursula Grünes
dokumentieren. Zur Beseitigung von Mängeln sollte qualifiziertes Fach-            PR - Öffentlichkeitsarbeit
personal eingesetzt werden. Um mutwillige Zerstörungen und damit eine             Herbert-Rabius-Str. 1
Gefährdung der Kinder rechtzeitig zu entdecken, sind Sichtprüfungen (täglich      53225 Bonn
                                                                                  Tel. 0228/400 72 84
bis wöchentlich) und eine operative Inspektion, bei der zusätzlich die Funk-      Fax 0228/400 72 25
tionalität der Geräte gesichtet und überprüft wird, monatlich bis quartalsweise   E-Mail: gruenes@bad-gmbh.de
vorgeschrieben.                                                                   http://www.bad-gmbh.de

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