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DATUM 3. April 2012
NUMMER 100
SPERRFRIST
Strengere Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller in Kraft
Vorschläge Deutschlands sind europaweit auf Zustimmung gestoßen –
Bundesministerin Aigner: „Verbraucher jetzt noch besser geschützt“
Wichtige Punkte des „Dioxin-Aktionsplans" auf europäischer Ebene sind umgesetzt. So
müssen Futtermittelhersteller, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mi-
schen, künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen
durchlaufen. Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt
veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Damit ist die Zulassungspflicht für Futtermit-
telbetriebe gemeinschaftsweit rechtlich verankert. Deutschland wird diese Regelung außer-
dem um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzen, die gleichzeitig mit
Futterfetten und technischen Fetten handeln. Die entsprechende Rechtsverordnung, die
noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zeitgleich mit den europäischen Rege-
lungen im Herbst 2012 zur Anwendung kommen.
Des weiteren sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor.
Die Lagerung und Produktion von Fetten für Futtermittel muss künftig von der Lagerung und
Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden. Auch die rechtlichen
Vorgaben für die Futtermittelkontrolle wurden verschärft: Futtermittelunternehmer, die bei-
des - Futterfette und Futteröle - sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr brin-
gen, werden dazu verpflichtet, ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen unter-
suchen zu lassen.
Deutschland hatte der EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für die-
se EU-weit geltenden Futtermittel-Regelungen vorgelegt. Im Oktober 2011 hatten die Mit-
gliedstaaten der Initiative zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner: „Mit
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der Verschärfung der Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland werden die
Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt. Wir
sind hier auf dem richtigen Weg, den wir entschlossen weiterverfolgen werden.“
Ende Dezember 2010 war bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Nord-
deutschland mit Dioxinen belastete Industriefette für die Herstellung von Futtermitteln ver-
wendet hatte. Als Reaktion auf diesen Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin
Aigner den "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt und vorange-
trieben. Mit diesem Aktionsplan wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um
Schwachstellen in der Futtermittelüberwachung zu beseitigen. Bereits am 4. August 2011
sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland
mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind, darunter
zum Beispiel:
• Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zu-
ständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stof-
fen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.
• Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für
den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich
oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis
zu zwei Jahren bestraft werden.
• Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mittei-
lungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens-
oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite
Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt ge-
schaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.
Weitere Änderungen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht über den Aktionsplan
„Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ sowie im Internet unter www.bmelv.de
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Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" – Aktuelle Übersicht
1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Zulas-
sungspflicht für Futtermittelbetriebe rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-
Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16.
September 2012.
2. Trennung der Produktionsströme
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Tren-
nung der Produktionsströme rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung ist
am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September
2012.
3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere rechtliche
Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16.
März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012.
4. Meldepflicht für private Laboratorien
Die Meldepflicht für private Labore ist mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel-
gesetzbuches bereits am 4. August 2011 in Deutschland in Kraft getreten.
5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
Die Europäische Kommission hat in Gesprächen mit Deutschland Zustimmung signalisiert für
eine sachgerechte Ergänzungen des EU-Katalogs für Einzelfuttermittel.
6. Absicherung des Haftungsrisikos
Zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen hat das Bundesministeri-
um einen Referentenentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
erarbeitet, der derzeit abgestimmt wird.
7. Überprüfung des Strafrahmens
Der Strafrahmen wurde deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für
den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u. a. aus grobem Eigennutz für sich oder an-
dere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren be-
straft werden. Eine entsprechende Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbu-
ches sowie anderer Vorschriften ist am 4. August 2011 in Kraft getretenen.
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8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden mit Wirkung
vom 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in
Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt. Die entsprechende Verordnung, mit der die Art
und Weise der Mitteilung näher geregelt wird, gilt ab dem 1. Mai 2012.
9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Die Länder prüfen derzeit eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung, die auf der Grundla-
ge eines Eckpunktepapiers des Bundesverbraucherministeriums beraten wird.
10. Transparenz für die Verbraucher
Die Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die Verankerung einer zwin-
genden behördlichen Veröffentlichungspflicht bei so genannten Grenzwertverstößen bzw.
nicht unerheblichen Hygiene- und Täuschungsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittel-
gesetzbuch treten am 1. September 2012 in Kraft.