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Pressestelle




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    DATUM    3. April 2012
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             Strengere Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller in Kraft
             Vorschläge Deutschlands sind europaweit auf Zustimmung gestoßen –
             Bundesministerin Aigner: „Verbraucher jetzt noch besser geschützt“


             Wichtige Punkte des „Dioxin-Aktionsplans" auf europäischer Ebene sind umgesetzt. So
             müssen Futtermittelhersteller, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mi-
             schen, künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen
             durchlaufen. Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt
             veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Damit ist die Zulassungspflicht für Futtermit-
             telbetriebe gemeinschaftsweit rechtlich verankert. Deutschland wird diese Regelung außer-
             dem um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzen, die gleichzeitig mit
             Futterfetten und technischen Fetten handeln. Die entsprechende Rechtsverordnung, die
             noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zeitgleich mit den europäischen Rege-
             lungen im Herbst 2012 zur Anwendung kommen.
             Des weiteren sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor.
             Die Lagerung und Produktion von Fetten für Futtermittel muss künftig von der Lagerung und
             Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden. Auch die rechtlichen
             Vorgaben für die Futtermittelkontrolle wurden verschärft: Futtermittelunternehmer, die bei-
             des - Futterfette und Futteröle - sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr brin-
             gen, werden dazu verpflichtet, ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen unter-
             suchen zu lassen.


             Deutschland hatte der EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für die-
             se EU-weit geltenden Futtermittel-Regelungen vorgelegt. Im Oktober 2011 hatten die Mit-
             gliedstaaten der Initiative zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner: „Mit
DATUM    3. April 2012                                                                          SEITE 2 VON 2

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             der Verschärfung der Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland werden die
             Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt. Wir
             sind hier auf dem richtigen Weg, den wir entschlossen weiterverfolgen werden.“


             Ende Dezember 2010 war bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Nord-
             deutschland mit Dioxinen belastete Industriefette für die Herstellung von Futtermitteln ver-
             wendet hatte. Als Reaktion auf diesen Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin
             Aigner den "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt und vorange-
             trieben. Mit diesem Aktionsplan wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um
             Schwachstellen in der Futtermittelüberwachung zu beseitigen. Bereits am 4. August 2011
             sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland
             mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind, darunter
             zum Beispiel:


                 •    Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zu-
                      ständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stof-
                      fen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.
                 •    Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für
                      den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich
                      oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis
                      zu zwei Jahren bestraft werden.
                 •    Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mittei-
                      lungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens-
                      oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite
                      Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt ge-
                      schaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde.


             Weitere Änderungen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht über den Aktionsplan
             „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ sowie im Internet unter www.bmelv.de
DATUM    3. April 2012                                                                         SEITE 3 VON 3

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             Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" – Aktuelle Übersicht


             1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
             Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Zulas-
             sungspflicht für Futtermittelbetriebe rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-
             Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16.
             September 2012.


             2. Trennung der Produktionsströme
             Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Tren-
             nung der Produktionsströme rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung ist
             am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September
             2012.


             3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
             Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere rechtliche
             Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16.
             März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012.


             4. Meldepflicht für private Laboratorien
             Die Meldepflicht für private Labore ist mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel-
             gesetzbuches bereits am 4. August 2011 in Deutschland in Kraft getreten.


             5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
             Die Europäische Kommission hat in Gesprächen mit Deutschland Zustimmung signalisiert für
             eine sachgerechte Ergänzungen des EU-Katalogs für Einzelfuttermittel.


             6. Absicherung des Haftungsrisikos
             Zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen hat das Bundesministeri-
             um einen Referentenentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
             erarbeitet, der derzeit abgestimmt wird.


             7. Überprüfung des Strafrahmens
             Der Strafrahmen wurde deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für
             den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u. a. aus grobem Eigennutz für sich oder an-
             dere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren be-
             straft werden. Eine entsprechende Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbu-
             ches sowie anderer Vorschriften ist am 4. August 2011 in Kraft getretenen.
DATUM    3. April 2012                                                                       SEITE 4 VON 4

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             8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems
             Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden mit Wirkung
             vom 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in
             Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt. Die entsprechende Verordnung, mit der die Art
             und Weise der Mitteilung näher geregelt wird, gilt ab dem 1. Mai 2012.


             9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
             Die Länder prüfen derzeit eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung, die auf der Grundla-
             ge eines Eckpunktepapiers des Bundesverbraucherministeriums beraten wird.


             10. Transparenz für die Verbraucher
             Die Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die Verankerung einer zwin-
             genden behördlichen Veröffentlichungspflicht bei so genannten Grenzwertverstößen bzw.
             nicht unerheblichen Hygiene- und Täuschungsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittel-
             gesetzbuch treten am 1. September 2012 in Kraft.

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 3. April 2012 NUMMER 100 SPERRFRIST Strengere Zulassungsverfahren für Futtermittelhersteller in Kraft Vorschläge Deutschlands sind europaweit auf Zustimmung gestoßen – Bundesministerin Aigner: „Verbraucher jetzt noch besser geschützt“ Wichtige Punkte des „Dioxin-Aktionsplans" auf europäischer Ebene sind umgesetzt. So müssen Futtermittelhersteller, die beispielsweise rohe pflanzliche Öle oder Futterfette mi- schen, künftig ein europaweit einheitliches Zulassungsverfahren mit strengen Auflagen durchlaufen. Die entsprechende EU-Verordnung wurde am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab 16. September 2012. Damit ist die Zulassungspflicht für Futtermit- telbetriebe gemeinschaftsweit rechtlich verankert. Deutschland wird diese Regelung außer- dem um eine nationale Zulassungspflicht für Unternehmen ergänzen, die gleichzeitig mit Futterfetten und technischen Fetten handeln. Die entsprechende Rechtsverordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll zeitgleich mit den europäischen Rege- lungen im Herbst 2012 zur Anwendung kommen. Des weiteren sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsströme vor. Die Lagerung und Produktion von Fetten für Futtermittel muss künftig von der Lagerung und Produktion von Fetten für die technische Industrie getrennt werden. Auch die rechtlichen Vorgaben für die Futtermittelkontrolle wurden verschärft: Futtermittelunternehmer, die bei- des - Futterfette und Futteröle - sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr brin- gen, werden dazu verpflichtet, ihre Produkte in festgelegten regelmäßigen Abständen unter- suchen zu lassen. Deutschland hatte der EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für die- se EU-weit geltenden Futtermittel-Regelungen vorgelegt. Im Oktober 2011 hatten die Mit- gliedstaaten der Initiative zugestimmt. Bundesverbraucherschutzministerin Aigner: „Mit
  • 2. DATUM 3. April 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 100 SPERRFRIST der Verschärfung der Bestimmungen auf EU-Ebene und in Deutschland werden die Verbraucher künftig noch besser vor unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln geschützt. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, den wir entschlossen weiterverfolgen werden.“ Ende Dezember 2010 war bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Nord- deutschland mit Dioxinen belastete Industriefette für die Herstellung von Futtermitteln ver- wendet hatte. Als Reaktion auf diesen Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin Aigner den "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt und vorange- trieben. Mit diesem Aktionsplan wurden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um Schwachstellen in der Futtermittelüberwachung zu beseitigen. Bereits am 4. August 2011 sind mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind, darunter zum Beispiel: • Meldepflicht für private Labore: Diese müssen ihre Analyseergebnisse an die zu- ständigen Behörden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerwünschten Stof- fen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen. • Verschärfung des Strafrahmens: Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz für sich oder andere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. • Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems: Die Mittei- lungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. So wurden Voraussetzungen für eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt ge- schaffen, auf deren Grundlage ein Frühwarnsystem eingerichtet wurde. Weitere Änderungen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht über den Aktionsplan „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ sowie im Internet unter www.bmelv.de
  • 3. DATUM 3. April 2012 SEITE 3 VON 3 NUMMER 100 SPERRFRIST Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" – Aktuelle Übersicht 1. Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Zulas- sungspflicht für Futtermittelbetriebe rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU- Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012. 2. Trennung der Produktionsströme Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Tren- nung der Produktionsströme rechtlich zu verankern. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012. 3. Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben sich auf strengere rechtliche Vorgaben für Futtermittelkontrollen geeinigt. Die entsprechende EU-Verordnung ist am 16. März 2012 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 16. September 2012. 4. Meldepflicht für private Laboratorien Die Meldepflicht für private Labore ist mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuches bereits am 4. August 2011 in Deutschland in Kraft getreten. 5. Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste Die Europäische Kommission hat in Gesprächen mit Deutschland Zustimmung signalisiert für eine sachgerechte Ergänzungen des EU-Katalogs für Einzelfuttermittel. 6. Absicherung des Haftungsrisikos Zur Absicherung von Haftungsrisiken der Futtermittelunternehmen hat das Bundesministeri- um einen Referentenentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches erarbeitet, der derzeit abgestimmt wird. 7. Überprüfung des Strafrahmens Der Strafrahmen wurde deutlich verschärft. Wer Lebensmittel in den Handel bringt, die für den Verkehr nicht geeignet sind, und hierdurch u. a. aus grobem Eigennutz für sich oder an- dere große Vermögensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren be- straft werden. Eine entsprechende Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbu- ches sowie anderer Vorschriften ist am 4. August 2011 in Kraft getretenen.
  • 4. DATUM 3. April 2012 SEITE 4 VON 4 NUMMER 100 SPERRFRIST 8. Ausbau des Dioxin-Monitorings / Aufbau eines Frühwarnsystems Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wurden mit Wirkung vom 4. August 2011 Mitteilungspflichten über Gehalte an Dioxinen und ähnlichen Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln geregelt. Die entsprechende Verordnung, mit der die Art und Weise der Mitteilung näher geregelt wird, gilt ab dem 1. Mai 2012. 9. Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Die Länder prüfen derzeit eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung, die auf der Grundla- ge eines Eckpunktepapiers des Bundesverbraucherministeriums beraten wird. 10. Transparenz für die Verbraucher Die Änderungen des Verbraucherinformationsgesetzes sowie die Verankerung einer zwin- genden behördlichen Veröffentlichungspflicht bei so genannten Grenzwertverstößen bzw. nicht unerheblichen Hygiene- und Täuschungsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuch treten am 1. September 2012 in Kraft.