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                                                                          INTERNET   www.bmelv.de




    DATUM    30. März 2012
  NUMMER     96
SPERRFRIST




             Bundesrat beschließt amtliche Meldepflicht
             für das „Schmallenberg-Virus“

             Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen
             Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte
             „Schmallenberg-Virus“ eingeführt. Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab
             sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Die nunmehr amtliche Meldepflicht verpflichtet
             insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des
             „Schmallenberg-Virus“ zu melden. So können sich die Veterinärbehörden einen
             umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung
             beobachten.


             Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hatten Bund und Länder bereits im Januar
             vereinbart, dass die Länder und deren Behörden alle neuen Fälle der Tierkrankheit
             unmittelbar über das elektronische Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) melden. Dieses
             Meldeverfahren ist unbürokratisch, schnell und vielfach erprobt. Damit war es den Behörden
             bereits von Beginn an möglich, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Das Friedrich-
             Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht die neuen Zahlen tagesaktuell auf seiner Internetseite.


             Da auch andere europäische Staaten immer neue Fälle des „Schmallenberg-Virus“ melden,
             hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium im EU-Agrarrat dafür eingesetzt, eine
             Meldepflicht auch auf EU-Ebene einzuführen. Die Kommission hat eine entsprechende
             Prüfung zugesagt. Eine EU-weite Meldepflicht wäre nicht zuletzt Voraussetzung für die
             Länder, den betroffenen Tierhaltern Beihilfen gewähren zu können.
DATUM    30. März 2012                                                                       SEITE 2 VON 2

  NUMMER     96
SPERRFRIST



             Vom „Schmallenberg-Virus“ sind Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltungen betroffen.
             Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere in einer
             früheren Phase der Trächtigkeit infiziert, so können zeitverzögert Störungen der
             Fruchtbarkeit, Totgeburten und erhebliche Missbildungen bei den Neugeborenen auftreten.
             So wurden in Deutschland zu Beginn des Jahres Lämmer mit zum Teil schweren
             Missbildungen geboren, seit Februar auch Kälber. Da das Virus nach bisherigen
             Erkenntnissen des FLI nicht von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Insekten
             übertragen wird, ist davon auszugehen, dass derzeit keine Neuinfektionen erfolgen. Die jetzt
             festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gehen zurück auf Infektionen der
             Muttertiere im vergangenen Jahr.


             Für den Menschen besteht durch das "Schmallenberg-Virus" nach bisheriger Kenntnislage
             kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische Infektionsschutzbehörde ECDC und das deutsche
             BfR haben entsprechende Risikobewertungen abgegeben.

             Weitere Informationen zum Schmallenberg-Virus gibt es im Internet unter
             www.fli.bund.de
             www.bmelv.de/Schmallenberg-Virus.

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  • 1. Pressestelle Presse- HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin TEL +49 (0)30 18 529 - 3170 FAX +49 (0)30 18 529 - 3179 E-MAIL pressestelle@bmelv.bund.de mitteilung INTERNET www.bmelv.de DATUM 30. März 2012 NUMMER 96 SPERRFRIST Bundesrat beschließt amtliche Meldepflicht für das „Schmallenberg-Virus“ Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte „Schmallenberg-Virus“ eingeführt. Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Die nunmehr amtliche Meldepflicht verpflichtet insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des „Schmallenberg-Virus“ zu melden. So können sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung beobachten. Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hatten Bund und Länder bereits im Januar vereinbart, dass die Länder und deren Behörden alle neuen Fälle der Tierkrankheit unmittelbar über das elektronische Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) melden. Dieses Meldeverfahren ist unbürokratisch, schnell und vielfach erprobt. Damit war es den Behörden bereits von Beginn an möglich, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Das Friedrich- Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht die neuen Zahlen tagesaktuell auf seiner Internetseite. Da auch andere europäische Staaten immer neue Fälle des „Schmallenberg-Virus“ melden, hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium im EU-Agrarrat dafür eingesetzt, eine Meldepflicht auch auf EU-Ebene einzuführen. Die Kommission hat eine entsprechende Prüfung zugesagt. Eine EU-weite Meldepflicht wäre nicht zuletzt Voraussetzung für die Länder, den betroffenen Tierhaltern Beihilfen gewähren zu können.
  • 2. DATUM 30. März 2012 SEITE 2 VON 2 NUMMER 96 SPERRFRIST Vom „Schmallenberg-Virus“ sind Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltungen betroffen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere in einer früheren Phase der Trächtigkeit infiziert, so können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Totgeburten und erhebliche Missbildungen bei den Neugeborenen auftreten. So wurden in Deutschland zu Beginn des Jahres Lämmer mit zum Teil schweren Missbildungen geboren, seit Februar auch Kälber. Da das Virus nach bisherigen Erkenntnissen des FLI nicht von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Insekten übertragen wird, ist davon auszugehen, dass derzeit keine Neuinfektionen erfolgen. Die jetzt festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gehen zurück auf Infektionen der Muttertiere im vergangenen Jahr. Für den Menschen besteht durch das "Schmallenberg-Virus" nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische Infektionsschutzbehörde ECDC und das deutsche BfR haben entsprechende Risikobewertungen abgegeben. Weitere Informationen zum Schmallenberg-Virus gibt es im Internet unter www.fli.bund.de www.bmelv.de/Schmallenberg-Virus.